Die International Feed-in Cooperation (IFIC) ist eine Plattform von EU-Mitgliedstaaten, die Einspeisesysteme, wie beispielsweise das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) als nationales Förderinstrument für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energie nutzen. Die IFIC wurde 2004 von Deutschland und Spanien gegründet, Slowenien ist der Kooperation im Jahr 2007 beigetreten. Im Rahmen von regelmäßigen Workshops, zuletzt im November 2010 in Berlin, diskutieren die Mitglieder der IFIC sowie weitere Vertreter von EU-Mitgliedstaaten und anderer Länder über die Optimierung und Fortentwicklung von Einspeisesystemen. Mittlerweile nutzen EU-weit 20 Mitgliedstaaten ein Einspeisesystem als Hauptinstrument zur Förderung der erneuerbaren Energien im Strombereich, 3 weitere Mitgliedstaaten als ergänzendes Instrument. Mit steigenden Anteilen erneuerbarer Energien und der Notwendigkeit einer stärkeren Koordinierung der europäischen Energiepolitik stellen sich neue Herausforderungen für die nationalen Einspeisesysteme. Im Rahmen der IFIC sollen diese Herausforderungen diskutiert, sich über Konzepte zur Fortentwicklung der nationalen und EU-Erneuerbaren-Förderung ausgetauscht und gemeinsam an Lösungen gearbeitet werden. Mit der Durchführung von Workshops und Aufnahme weiterer Mitglieder soll die IFIC als Forum und aktive Kooperation perspektivisch weiter gestärkt werden. Für diesen sowohl fachlichen als auch organisatorischen Bereich besteht für das BMU, als deutscher Vertreter der IFIC, ein Bedarf an wissenschaftlicher Begleitung und Unterstützung. Der Auftragnehmer (AN) dieses Vorhabens soll auf Grundlage fundierter Kenntnisse der nationalen und europäischen Energiepolitik sowie der nationalen Fördersysteme, systemanalytischer Erfahrungen sowie Qualifikationen im Bereich Konferenzmanagement umfassend und, sofern erforderlich, auch ad-hoc fachlich und organisatorisch unterstützen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-10-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-08-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-08-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Menge oder Umfang:
AP 1: laufende Beobachtung, Analyse und Aufbereitung der EU-Erneuerbaren-Politik, Aktualisierung und Fortentwicklung von IFIC-Papieren sowie Gutachten zur Koordinierung von nationalen Einspeisesystemen, geschätzter Arbeitsumfang: 18 Personenmonate,AP 2: Wissenschaftliche und organisatorische Unterstützung bei der Planung und Durchführung von IFIC-Workshops, geschätzter Arbeitsumfang: 12 Personenmonate,AP 3: Fachliche Begleitung und Fortentwicklung der IFIC, geschätzter Arbeitsumfang: 6 Personenmonate.
AP 1: laufende Beobachtung, Analyse und Aufbereitung der EU-Erneuerbaren-Politik, Aktualisierung und Fortentwicklung von IFIC-Papieren sowie Gutachten zur Koordinierung von nationalen Einspeisesystemen, geschätzter Arbeitsumfang: 18 Personenmonate,AP 2: Wissenschaftliche und organisatorische Unterstützung bei der Planung und Durchführung von IFIC-Workshops, geschätzter Arbeitsumfang: 12 Personenmonate,AP 3: Fachliche Begleitung und Fortentwicklung der IFIC, geschätzter Arbeitsumfang: 6 Personenmonate.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Postanschrift: Stresemannstraße 128-130
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmu.de🌏
E-Mail: sa.endres@fz-juelich.de📧
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über die Nichtberücksichtigung von Angeboten gemäß § 22 EG VOL/A.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die International Feed-in Cooperation (IFIC) ist eine Plattform von EU-Mitgliedstaaten, die Einspeisesysteme, wie beispielsweise das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) als nationales Förderinstrument für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energie nutzen. Die IFIC wurde 2004 von Deutschland und Spanien gegründet, Slowenien ist der Kooperation im Jahr 2007 beigetreten. Im Rahmen von regelmäßigen Workshops, zuletzt im November 2010 in Berlin, diskutieren die Mitglieder der IFIC sowie weitere Vertreter von EU-Mitgliedstaaten und anderer Länder über die Optimierung und Fortentwicklung von Einspeisesystemen.
Die International Feed-in Cooperation (IFIC) ist eine Plattform von EU-Mitgliedstaaten, die Einspeisesysteme, wie beispielsweise das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) als nationales Förderinstrument für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energie nutzen. Die IFIC wurde 2004 von Deutschland und Spanien gegründet, Slowenien ist der Kooperation im Jahr 2007 beigetreten. Im Rahmen von regelmäßigen Workshops, zuletzt im November 2010 in Berlin, diskutieren die Mitglieder der IFIC sowie weitere Vertreter von EU-Mitgliedstaaten und anderer Länder über die Optimierung und Fortentwicklung von Einspeisesystemen.
Mittlerweile nutzen EU-weit 20 Mitgliedstaaten ein Einspeisesystem als Hauptinstrument zur Förderung der erneuerbaren Energien im Strombereich, 3 weitere Mitgliedstaaten als ergänzendes Instrument. Mit steigenden Anteilen erneuerbarer Energien und der Notwendigkeit einer stärkeren Koordinierung der europäischen Energiepolitik stellen sich neue Herausforderungen für die nationalen Einspeisesysteme. Im Rahmen der IFIC sollen diese Herausforderungen diskutiert, sich über Konzepte zur Fortentwicklung der nationalen und EU-Erneuerbaren-Förderung ausgetauscht und gemeinsam an Lösungen gearbeitet werden. Mit der Durchführung von Workshops und Aufnahme weiterer Mitglieder soll die IFIC als Forum und aktive Kooperation perspektivisch weiter gestärkt werden.
Mittlerweile nutzen EU-weit 20 Mitgliedstaaten ein Einspeisesystem als Hauptinstrument zur Förderung der erneuerbaren Energien im Strombereich, 3 weitere Mitgliedstaaten als ergänzendes Instrument. Mit steigenden Anteilen erneuerbarer Energien und der Notwendigkeit einer stärkeren Koordinierung der europäischen Energiepolitik stellen sich neue Herausforderungen für die nationalen Einspeisesysteme. Im Rahmen der IFIC sollen diese Herausforderungen diskutiert, sich über Konzepte zur Fortentwicklung der nationalen und EU-Erneuerbaren-Förderung ausgetauscht und gemeinsam an Lösungen gearbeitet werden. Mit der Durchführung von Workshops und Aufnahme weiterer Mitglieder soll die IFIC als Forum und aktive Kooperation perspektivisch weiter gestärkt werden.
Für diesen sowohl fachlichen als auch organisatorischen Bereich besteht für das BMU, als deutscher Vertreter der IFIC, ein Bedarf an wissenschaftlicher Begleitung und Unterstützung.
Der Auftragnehmer (AN) dieses Vorhabens soll auf Grundlage fundierter Kenntnisse der nationalen und europäischen Energiepolitik sowie der nationalen Fördersysteme, systemanalytischer Erfahrungen sowie Qualifikationen im Bereich Konferenzmanagement umfassend und, sofern erforderlich, auch ad-hoc fachlich und organisatorisch unterstützen.
Der Auftragnehmer (AN) dieses Vorhabens soll auf Grundlage fundierter Kenntnisse der nationalen und europäischen Energiepolitik sowie der nationalen Fördersysteme, systemanalytischer Erfahrungen sowie Qualifikationen im Bereich Konferenzmanagement umfassend und, sofern erforderlich, auch ad-hoc fachlich und organisatorisch unterstützen.
Menge oder Umfang:
AP 1: laufende Beobachtung, Analyse und Aufbereitung der EU-Erneuerbaren-Politik, Aktualisierung und Fortentwicklung von IFIC-Papieren sowie Gutachten zur Koordinierung von nationalen Einspeisesystemen, geschätzter Arbeitsumfang: 18 Personenmonate,
AP 2: Wissenschaftliche und organisatorische Unterstützung bei der Planung und Durchführung von IFIC-Workshops, geschätzter Arbeitsumfang: 12 Personenmonate,
AP 3: Fachliche Begleitung und Fortentwicklung der IFIC, geschätzter Arbeitsumfang: 6 Personenmonate.
Dauer: 36 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Standort des Auftragnehmers, verschiedene Orte in Deutschland und europäisches Ausland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Beschreibung des Anbieters und der Partner/Unterauftragnehmer (Organisationsform, Profil, vollständige Anschrift, Bankverbindung, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail),
— Angaben zum Auftragsverantwortlichen sowie zu den Personen, die im Falle der Zuschlagserteilung die Leistung erbringen, mit Angabe wer welche Leistung erbringt,
— Gegebenenfalls Angaben sowie Erklärungen zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde sowie zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (z.B. bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers). Falls zutreffend, Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit notwendigen Unterauftragnehmern im Falle eines Zuschlags. In dieser Erklärung sind die Unterauftragnehmer zu benennen. Falls zutreffend‚ im Falle von Bietergemeinschaften eine Eigenerklärung über die Absicht, im Falle eines Zuschlags einen Konsortialvertrag zu schließen. In dieser Erklärung sind die Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie einer der Partner als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben.
— Gegebenenfalls Angaben sowie Erklärungen zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde sowie zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (z.B. bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers). Falls zutreffend, Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit notwendigen Unterauftragnehmern im Falle eines Zuschlags. In dieser Erklärung sind die Unterauftragnehmer zu benennen. Falls zutreffend‚ im Falle von Bietergemeinschaften eine Eigenerklärung über die Absicht, im Falle eines Zuschlags einen Konsortialvertrag zu schließen. In dieser Erklärung sind die Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie einer der Partner als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Formlose Erklärung, dass sich der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendige Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt "Bietererklärung" zu nutzen),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Formlose Erklärung, dass sich der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendige Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt "Bietererklärung" zu nutzen),
— Formlose Erklärung, dass beim Bieter und ggf. seine Kooperationspartnern/notwendigen Unterauftragnehmern sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt "Bietererklärung nach § 6 Abs. 4 EG VOL/A" zu nutzen),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Formlose Erklärung, dass beim Bieter und ggf. seine Kooperationspartnern/notwendigen Unterauftragnehmern sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt "Bietererklärung nach § 6 Abs. 4 EG VOL/A" zu nutzen),
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und der Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweis der bundesweiten Ausrichtung des Unternehmens,
— Der Bieter sowie die einzelnen für die Durchführung des Auftrags vorgesehenen Bearbeiterinnen und Bearbeiter müssen folgende Voraussetzungen nachweisen: sehr gute Kenntnisse über die europäische Energiepolitik, insb. im Bereich der erneuerbaren Energien, sehr gute Kenntnisse über nationale Fördersysteme in der EU und über die Diskussionen zur Fortentwicklung hierzu auf EU-Ebene, o sehr gute Kenntnisse der deutschen und europäischen Rahmenbedingungen (Gesetze/Verordnungen), gutes technischingenieurwissenschaftliches Verständnis und Erfahrungen im Bereich der Erneuerbaren Energien, ein gutes ökonomisches Wissen und gute Schreibfertigkeiten, Erfahrungen in der Erarbeitung von Texten, grafischen Darstellungen sowie der Erarbeitung verschiedenster Tabellen, umfassende Erfahrungen im Bereich Konferenzmanagement, Organisation von Veranstaltungen etc.,
— Der Bieter sowie die einzelnen für die Durchführung des Auftrags vorgesehenen Bearbeiterinnen und Bearbeiter müssen folgende Voraussetzungen nachweisen: sehr gute Kenntnisse über die europäische Energiepolitik, insb. im Bereich der erneuerbaren Energien, sehr gute Kenntnisse über nationale Fördersysteme in der EU und über die Diskussionen zur Fortentwicklung hierzu auf EU-Ebene, o sehr gute Kenntnisse der deutschen und europäischen Rahmenbedingungen (Gesetze/Verordnungen), gutes technischingenieurwissenschaftliches Verständnis und Erfahrungen im Bereich der Erneuerbaren Energien, ein gutes ökonomisches Wissen und gute Schreibfertigkeiten, Erfahrungen in der Erarbeitung von Texten, grafischen Darstellungen sowie der Erarbeitung verschiedenster Tabellen, umfassende Erfahrungen im Bereich Konferenzmanagement, Organisation von Veranstaltungen etc.,
— Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten, ggf. Referenzen,
— Angaben zu dem voraussichtlich mit der Durchführung des Projekts beauftragten Projektverantwortlichen und den Projektmitarbeitern (Qualifikation, aktuelle Arbeiten, einschlägige Kontakte).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), die Leistungsbeschreibung, das Muster des Vertragsentwurfes sowie das Angebot des AN.
Zusätzlich gilt -soweit zutreffend - die Anlage "Hinweise für Zahlungsempfänger".
Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der AN sowie ggf. der beteiligten Partner/Unterauftragnehmer werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerische Haftungserklärungen abgeben.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-11-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Sabrina Endres
Name: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Postanschrift: Geschäftsbereich Zentrale Dienstleistungen, Entwicklung, Qualität (DEQ), Fachbereich DEQ 5
Postort: Jülich
Postleitzahl: 52425
URL für weitere Informationen: http://www.fz-juelich.de/ptj/🌏
URL der Dokumente: http://www.fz-juelich.de/ptj/🌏
URL der Teilnahme: http://www.fz-juelich.de/ptj/🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 GWB entnommen werden.
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnehmeranträge bei der o.g. Stelle rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnehmeranträge bei der o.g. Stelle rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB).
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB informiert.
Quelle: OJS 2011/S 154-256415 (2011-08-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-11-18) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 655 793,86 💰
689 521,70 💰
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Inhaltliche und technische Qualität des Angebotes (50)
2. Preis (35)
3. Organisatorische Umsetzung (15)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-11-15 📅
Name: Ecofys Germany GmbH
Postanschrift: Stralauer Platz 34
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen.
Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101 a GWB informiert.