Wissenschaftliche (Kurz-) Expertisen zu Grundsatzfragen des Sozialstaats sowie zur Zukunft der Arbeit einschließlich der Arbeitskräftesicherung

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

I. Hintergrund.
Zur konzeptionellen Vorbereitung politischer Entscheidungen und zur Umsetzung von Handlungsschwerpunkten des BMAS auf wissenschaftliche Expertise angewiesen. Einerseits stützt sich das BMAS hierbei auf umfassende Studien und langfristig angelegte Forschungsprojekte, um politikrelevante Forschungsthemen und Fragestellungen grundlegend und systematisch aufzuarbeiten. Andererseits besteht aber auch der Bedarf an prozessbegleitender wissenschaftlicher Expertise, um auch kurzfristig und flexibel in aktuellen gesellschaftspolitischen Debatten agieren zu können.
II. Aufgaben und Ziele des Forschungsprojekts.
Mit der aktuellen Ausschreibung soll ein Rahmenvertrag für wissenschaftliche Kurzexpertisen zu Grundsatzfragen des Sozialstaats sowie zur Zukunft der Arbeit einschließlich der Arbeitskräftesicherung vergeben werden. Ziel des Forschungsprojektes ist die Unterstützung des BMAS durch die (kurzfristige) Erstellung von wissenschaftlichen Kurzstudien und Analysen zu aktuellen Gestaltungsfragen und Debatten in den o.g. Themenfeldern. Im Kontext des Themenfelds der Zukunft der Arbeit ist geplant, insbesondere die Themen Arbeitskräftesicherung, Ausschöpfung der Erwerbspersonenpotenziale (vor allem von Frauen und Älteren) sowie alters- und alternsgerechtes Arbeiten in den Fokus zu stellen. Weiterhin sollen auch Fragestellungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, den Lebens- und Arbeitsperspektiven für Alleinerziehende sowie zum Themenbereich haushaltsnahe Dienstleistungen mitbearbeitet werden.
Je nach Erkenntnisinteresse können dabei grundsätzlich sowohl quantitative als auch strukturelle (ökonomische, soziologische, politikwissenschaftliche, verwaltungswissenschaftliche oder juristische) Aspekte im Vordergrund stehen.
Der Auftragnehmer soll bei Bedarf kurzfristig seine wissenschaftliche Expertise zur Verfügung stellen; im Regelfall wird pro Einzelvorhaben mit einer Bearbeitungszeit von rund 2 bis maximal 4 Wochen zu rechnen sein. Hierbei kann es sich z.B. um die Erstellung von ad-hoc Analysen, Recherchen oder Kurzstudien sowie um die inhaltliche Vorbereitung und Durchführung von Workshops handeln. Der Auftragnehmer soll möglichst interdisziplinär aufgestellt sein, um die genannten Themen und Problemstellungen unter sozialwissenschaftlicher, ökonomischer und rechtlicher Perspektive bearbeiten zu können. Da zur Bearbeitung einzelner Expertisen auch die Auswertung vorhandener repräsentativer Datenquellen notwendig sein wird, muss der Auftragnehmer den Datenzugang zu üblichen, für die Wissenschaft bereit stehenden Datenquellen (Scientific Use File des Mikrozensus, Sozio-Oekonomisches Panel, IAB-Betriebspanel, etc.) besitzen oder in kurzer Frist sicherstellen können.
III. Laufzeit und Umfang des Forschungsprojekts.
Das Forschungsprojekt soll in einer ersten Phase zunächst 18 Monate lang laufen. Sofern über diesen Zeitraum hinaus weiterer Bedarf besteht, kann der Rahmenvertrag um weitere 18 Monate verlängert werden, so dass die Gesamtlaufzeit bis zu 3 Jahre betragen kann.
Der Gesamtumfang der Aufträge kann im Voraus nicht exakt spezifiziert werden, wird sich aber in der ersten Phase im Rahmen von 2 000 bis 3 000 Arbeitsstunden bei einer Dauer von 18 Monaten bewegen. Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin hat hierfür entsprechende Kapazitäten vorzuhalten. Entsprechendes gilt im Falle einer Verlängerung auch für die zweite Phase von 18 Monaten.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-02-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-01-14.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-01-14 Auftragsbekanntmachung
2011-05-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge