1 Forschungsauftrag

Bundesministerium der Finanzen

Fe 15/12.
Auswirkungen einer Reform der Investmentbesteuerung auf den Kapitalmarkt, den Finanzstandort und die Altersvorsorge in Deutschland.
Kurzbeschreibung:
Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat Vorschläge für eine Reform des Investmentsteuerrechts erstellt. Für den Fall der Umsetzung der Reformvorschläge sollen die voraussichtlichen Auswirkungen auf den Kapitalmarkt, den Finanzstandort und die Altersvorsorge in Deutschland für folgende Sachverhalte bzw. Anlegergruppen aufgezeigt werden:
(1) Anlage von Mitteln für Zwecke der Altersvorsorge in Publikums-Sondervermögen:
Das Reformkonzept sieht die Einführung einer partiellen Steuerpflicht inländischer Publikums-Investmentvermögen vor. Diese sollen mit ihren inländischen Dividenden- und Immobilienerträgen der Körperschaftsteuer (15 %) unterliegen. Somit stünden nicht mehr die (Brutto-)Erträge des Investmentvermögens für den Aufbau des Kapitalstocks zur Verfügung. Jedoch würde durch eine solche Regelung zugleich eine Harmonisierung der heute unterschiedlichen Besteuerung von Dividenden bei Pensionsfonds, Pensionskassen, Unterstützungskassen und Lebensversicherungen erreicht.
Es sollen die Auswirkungen der geänderten Besteuerung inländischer Investmentvermögen auf den Altersvorsorgesektor untersucht werden. Dabei soll u. a. ermittelt werden, welche finanziellen Auswirkungen sich für einen typisierten Berechtigten der Altersvorsorgeeinrichtungen (z.B. Pensionsberechtigten eines Pensionsfonds oder einer Pensionskasse, Berechtigten aus einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag oder einem Basisrentenvertrag), gestaffelt nach Renteneintrittszeitpunkten für die nächsten 30 Jahre, ergeben würden. Außerdem sollen Möglichkeiten aufgezeigt werden, mit denen man die steuerliche Mehrbelastung durch begünstigende Maßnahmen kompensieren könnte.
(2) Institutionelle Anleger in Publikums-Investmentvermögen:
Die Erhebung einer Körperschaftsteuer auf Ebene des Fonds hat insbesondere für Anleger nachteilige Folgen, bei denen Dividendenerträge nach geltendem Recht vollständig (z.B. Kirchen, gemeinnützige Einrichtungen), größtenteils (Körperschaften gem. § 8b KStG) oder teilweise (Personenunternehmer gem. § 3 Nr. 40 EStG) steuerfrei gestellt werden. Der Vorschlag zur Neukonzeption der Investmentbesteuerung sieht vor, dass statt dessen bei Aktienfonds zur Kompensation der auf Fondsebene entstandenen Vorbelastung für alle Anlegergruppen eine teilweise Steuerfreistellung von 20 % der laufenden Erträge sowie der Gewinne aus der Veräußerung/Rückgabe von Investmentanteilen erfolgt.
Das Gutachten soll untersuchen, ob und ggf. in welcher Höhe eine Abwanderung des oben genannten Anlegerkreises aus Publikums-Investmentvermögen zu erwarten ist. Falls Änderungen des Anlegerverhaltens zu Lasten von Publikumsfonds zu erwarten sind, sollte untersucht werden, welche Anlageprodukte davon profitieren würden, ob dies eine signifikante Wettbewerbsbeeinträchtigung darstellt und welche Möglichkeiten bestehen, um den steuerlichen Rahmen für den Wettbewerb neutraler zu gestalten. Außerdem soll untersucht werden, ob bzw. welche Möglichkeiten es gibt, steuerlich begünstigte Anleger innerhalb eines Publikumsfonds zu identifizieren, um im Umfang der jeweiligen steuerlichen Begünstigung von der Erhebung der Steuer gegenüber dem Publikumsfonds absehen zu können und nur diesen Anlegern den steuerlichen Vorteil zukommen zu lassen.
(3) Thesaurierungsprivileg:
Grundsätzlich unterliegen Erträge des Investmentvermögens der Besteuerung auf Anlegerebene, unabhängig davon, ob die Erträge ausgeschüttet oder thesauriert werden. Für bestimmte Erträge (insbesondere Gewinne aus Wertpapierveräußerungen und Termingeschäften) gilt allerdings das sog. Thesaurierungsprivileg, d. h., diese Erträge werden erst besteuert, wenn sie an den Anleger ausgeschüttet werden. Das Reformkonzept hat alternative Vorschläge gemacht, nach denen das Thesaurierungsprivileg bei Spezialfonds abgeschafft oder eingeschränkt wird. Es soll untersucht werden, welche Auswirkungen diese Vorschläge auf die betroffenen Anleger hätten.
Von besonderem Interesse sind dabei die Auswirkungen auf Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen. Diese besitzen oftmals Anteile an Spezialfonds, bei denen sie der einzige Anleger sind. Sie können dadurch relativ frei über den Zeitpunkt für die Ausschüttung von Erträgen entscheiden. Spezialfonds dienen insoweit den Versicherungsunternehmen zur Ertragsglättung oder Beitragsstabilisierung.
Das Gutachten soll daher auch untersuchen, ob es alternativ zum Thesaurierungsprivileg andere gesetzliche Lösungen gibt, mit denen eine Ertragsglättung oder eine Beitragsstabilisierung ermöglicht werden könnte.
(4) Privatanleger mit Alt-Anteilen an Publikums-Investmentvermögen:
Seit Einführung der Abgeltungssteuer ist der Gewinn aus der Veräußerung oder Rückgabe von Investmentanteilen steuerpflichtig. Dies gilt nicht für vor dem 1.1.2009 angeschaffte Anteile (Bestandsschutz für Altanteile). Der Vorschlag zur Neukonzeption der Investmentbesteuerung sieht für diese Altanteile eine Steuerverhaftung des Wertzuwachses ab dem Übergangsstichtag vor. Bis zu dem Übergangsstichtag entstandene Wertzuwächse sollen aber weiterhin steuerfrei bleiben. Das Gutachten soll die Auswirkungen eines Wegfalls des Bestandsschutzes untersuchen. Dabei sollte insbesondere die durchschnittliche Haltedauer bei Investmentfondsanteilen im Privatbesitz, die Anzahl der vom Bestandsschutz betroffenen Anleger und die entsprechenden Anlagevolumina vor dem 1.1.2009 festgestellt werden.
(5) Renditebetrachtungen:
Bestandteil der Untersuchung sollten auch Erhebungen bei typischen Fondsanlagen für (steuerfreie) Altersvorsorgeprodukte sein, die bzgl. der Steuer auf inländische Dividenden und Immobilienerträge die prozentuale Renditeschmälerung (jährlich und in der Ablaufleistung) im Verhältnis.
— zur Gesamtrendite,
— zur Renditeschmälerung durch die ausländische Steuervorbelastung und,
— im Verhältnis zu den Verwaltungskosten des Fonds aufzeigen.
(6) Um die Ausführungen im Gutachten einordnen zu können, sollten dazu die erforderlichen Rahmendaten ermittelt werden, insbesondere Anlagevolumina in in- und ausländische Publikums- und Spezialfonds und Angaben zu der Zusammensetzung des jeweiligen Anlegerkreises.
Zeithorizont: Frühjahr 2013.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-08-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-07-10.

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Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-07-10 Auftragsbekanntmachung
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