Arbeitsmarktübergänge junger Eltern - Einflussfaktoren und Rahmenbedingungen unter besonderer Berücksichtigung der Familienform
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
1 Leistungsbeschreibung.
1.1 Auftragshintergrund.
Unter den Personengruppen mit Problemen am Arbeitsmarkt erfahren junge Erwachsene seitens der Arbeitsmarktpolitik eine besondere Beachtung. In der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird der Grundsatz des Förderns und Forderns für junge Menschen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dahin gehend präzisiert, dass bei diesen jungen Erwachsenen unverzüglich eine Vermittlung in eine Arbeit, eine Ausbildung oder eine Arbeitsgelegenheit zu erfolgen hat (§ 3 Abs. 2 SGB II). Aber auch das Recht der Arbeitsförderung legt auf die berufliche Eingliederung von jungen Menschen besonderen Wert, insbesondere durch die Förderung der Berufsausbildung (§§ 59ff. und 104ff. SGB III). Dies erfolgt aus der in der Arbeitsmarktforschung gesicherten Erkenntnis heraus, dass Probleme beim Ausbildungs- und Berufseinstieg in der weiteren Erwerbsbiografie wiederholte Phasen der Arbeitslosigkeit und sonstige „Brüche“ in der Arbeitsmarktbeteiligung nach sich ziehen. Deshalb werden Übergänge junger Menschen in Ausbildung und in den ersten Arbeitsmarkt durch Vermittlung und finanzielle Leistungen unterstützt.
Besondere Arbeitsmarktrisiken entstehen, weil die Lebenslage junger Eltern - insbesondere junger Mütter - von verschiedenen, möglicherweise problematischen Übergängen geprägt ist. Dazu zählen:
— Übergänge von der Schule in Ausbildung bzw. Studium und anschließend in den Beruf,
— der Übergang vom jugendlichen Lebensstil zu einer Lebensweise, die von der Betreuung eines Kleinkindes geprägt wird,
— und der Übergang von einer Herkunftsfamilie in eine neue Gemeinschaft mit Kind mit und ohne Partner/-in, der auch erhöhte finanzielle Belastungen sowie eine veränderte Zeitverwendung mit sich bringt.
Die sozialwissenschaftliche Forschung weist darauf hin, dass solche Übergänge von jungen Eltern mit geringerer Wahrscheinlichkeit erfolgreich bewältigt werden, die folgende Risikofaktoren aufweisen:
— junges Lebensalter bei Geburt des ersten Kindes,
— fehlende Schul- und/oder Berufsausbildung,
— Migrationserfahrung / schlechte Deutschkenntnisse,
— belasteter biografischer Hintergrund.
In der Forschung wird darauf vor allem im Zusammenhang mit der Familienform „alleinerziehend“ hingewiesen, da sich hier lange Dauern von Nichterwerbstätigkeit und Sozialleistungsbezugs besonders häufig finden. In solchen jungen Familien sind auch die Entwicklungschancen der dort lebenden Kinder beeinträchtigt. Beispielsweise bezogen im Jahr 2010 durchschnittlich rund 74 000 Alleinerziehende im Alter von unter 25 Jahren Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2011): Analyse des Arbeitsmarkts für Alleinerziehende in Deutschland 2010, Analytikreport). Quantitativ ist dies eine relativ kleine Gruppe, die aber eine sehr hohe Hilfebedürftigkeit aufweist (sogenannte Hilfequote von über 80 %). Nur ein sehr geringer Teil dieser jungen Alleinerziehenden stand jedoch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung: nicht einmal 10 000 Alleinerziehende unter 25 Jahren waren im Jahresdurchschnitt 2010 im Rechtskreis SGB II arbeitslos gemeldet. Dies ist auch Folge der bestehenden Zumutbarkeitsregelung, die eine Verpflichtung zur Erwerbsaufnahme bei Gefährdung der Erziehung eines Kindes ausschließt und die gesetzliche Vermutung enthält, dass eine solche Gefährdung in der Regel nicht vorliegt, soweit das zu betreuende Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat und dessen Betreuung in einer Tageseinrichtung, in Tagespflege oder auf sonstige Weise sichergestellt ist (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB II). Diese Regelung wird in der Praxis häufig als Gebot des Ausschlusses von Aktivierung, Fördermaßnahmen oder Vermittlung missverstanden. Nach empirischen Analysen beeinflusst das Alter des jüngsten Kindes die Wahrscheinlichkeit für Mütter, an Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung teilzunehmen. Das Alter der alleinerziehenden Mutter ist genauso wie das Alter des jüngsten Kindes und – nicht zuletzt – die berufliche Qualifikation der Mutter ein besonderer „Risikofaktor“ hinsichtlich der Dauer des Sozialleistungsbezugs. Alleinerziehende Mütter ohne abgeschlossene Berufsausbildung haben ganz geringe Chancen, aus dem Bezug von Arbeitslosengeld II herauszukommen. Diese Herausforderung wird in der Praxis der Jobcenter zunehmend aufgegriffen, indem niedrigschwellige Aktivierungsmaßnahmen, die möglichst schon vor Vollendung des dritten Lebensjahrs des Kindes einsetzen, oder arbeitsmarktpolitische Maßnahmen in Teilzeit angeboten werden oder Teilzeitberufsausbildung unterstützt wird.
1.2 Ziele des Forschungsvorhabens.
Eine aktuelle Analyse zur Relevanz schwieriger Lebenslagen junger Eltern und zu den Einflussfaktoren auf die (mangelnde) Arbeitsmarktintegration und den (langdauernden) Sozialleistungsbezug unter den heutigen, vor allem vom SGB II geprägten Rahmenbedingungen liegt nicht vor. Im Rahmen des Forschungsauftrages sollen deshalb die Erwerbsbeteiligung und die Sozialleistungsabhängigkeit von jungen Müttern und Vätern auf Basis von aktuellen repräsentativen Datenquellen aufbereitet und analysiert werden. Unter Nutzung der im folgenden Abschnitt beschriebenen Haushaltspanels soll eine empirische Analyse von Arbeitsmarktübergängen „junger Eltern“ vorgenommen werden, bei der Übergänge in Berufsausbildung, Studium oder in Erwerbstätigkeit (dabei unter besonderer Berücksichtigung der Frage, ob damit Existenz sichernde Einkommen verbunden sind) untersucht werden. Zudem sollen relevante Merkmale der sozio-ökonomischen Situation solcher Familien mit denen von Familien mit älteren Eltern verglichen werden.
1.3 Gegenstand des Forschungsauftrags.
1.3.1 Grundsätzliches Vorgehen.
Im Fokus der Untersuchung stehen „junge“ Eltern bzw. Elternteile. Zur Abgrenzung der jungen Eltern soll das Alter der Mutter bei Geburt des ersten Kindes herangezogen werden. Unter Abwägung des in den letzten Jahren vollzogenen Anstiegs des durchschnittlichen Alters von Müttern bei Erstgeburt (Statistisches Bundesamt), den oben erwähnten sozialrechtlichen Regelungen und der im kombinierten Datensatz SOEP/FiD zur Verfügung stehenden Fallzahlen (siehe 1.3.2) wird die Altersgruppe danach abgegrenzt, dass die Mutter bei Geburt des Kindes im Alter zwischen dem 17. und 27. Lebensjahr ist. Es sollen die Lebenslagen von Eltern in dieser Kohorte analysiert, aber auch Vergleiche hinsichtlich der Arbeitsmarktübergänge bzw. des Sozialleistungsbezugs im Verhältnis zu mindestens einer weiteren Altersgruppe angestellt werden. Zudem sollen unter Ausnutzung vorhandener biografischer Daten Vergleiche zu Eltern bzw. Elternteilen gezogen werden, die zum Zeitpunkt der Geburt des ersten Kindes nach dieser Abgrenzung „jung“ waren, mittlerweile aber in einem höheren Lebensalter stehen. Demnach ist die Lebenssituation von Müttern und Vätern sowohl im zeitlichen Verlauf über die Jahre als auch im Verlauf über das Lebensalter der Eltern zu betrachten. Daraus ergibt sich u.a., ob die Problemlagen junger Eltern sich mit zunehmendem Lebensalter denen anderer Eltern annähern oder etwaige Unterschiede bestehen bleiben oder sich - z. B. aufgrund geringerer Qualifikation - weiter verstärken.
Bei der Betrachtung von Familien soll ausdrücklich die Trennung von einer Partnerin bzw. eines Partners oder dessen Fehlens bei Familiengründung gesondert analysiert werden, um die besonderen Problemlagen von Alleinerziehenden angemessen zu berücksichtigen.
Es sollen sowohl deskriptive statistische Untersuchungen als auch geeignete multivariate Analysen durchgeführt werden. Bei der Analyse sollen sowohl individuelle Merkmale der jungen Eltern als auch die jeweilige sozio-ökonomische Situation der Familie und nicht zuletzt rechtlich-institutionelle Einflussfaktoren berücksichtigt werden. Die Erwerbsbeteiligung oder Erwerbslosigkeit soll hinsichtlich erstmaligem Eintrittszeitpunkt, Dauer und Sequenz (Aufeinanderfolgen verschiedener Zustände) differenziert analysiert werden.
Bei den zu verwendenden multivariaten Modellen soll der Bezug von Sozialleistungen sowohl als abhängige als auch als unabhängige Variable (hier u.a. als Einflussfaktor bestehender institutioneller Regelungen) berücksichtigt werden. Darüber hinaus sollen individuelle Merkmale der Eltern bzw. Elternteile als Einflussfaktoren untersucht werden, aber auch die Bedeutung von Eintrittszeitpunkt und Dauer von Partnerschaft(-en) bzw. Ehe(-n) sowie die Geburt des Kindes oder der Kinder als relevante Ereignisse für Erwerbsentscheidungen im familialen Kontext herausgearbeitet werden.
1.3.2 Zu benutzende Datenquellen.
Spezifisch auf junge Eltern bezogene Untersuchungen sind auch wegen der i.d.R. zu geringen Fallzahlen in vorliegenden Haushaltsdatensätzen nur eingeschränkt machbar. Hier bietet sich mit dem seit kurzem möglichen Datenzugang zu den beiden ersten Befragungswellen „Familien in Deutschland“ (FiD) - in Kombination mit dem Sozio-Oekonomischen Panel (SOEP) - die Gelegenheit, deskriptive und kausalanalytische Auswertungen zu betreiben. Über die FiD- bzw. SOEP-Fragebögen lassen sich z. B. Fragen zum Einfluss der Kindesgeburt auf Ausbildungs- oder Erwerbsentscheidungen der Eltern(-teile) bearbeiten.
Für die Untersuchung wird der kostenfreie Datenzugang zu den beiden ersten Befragungswellen „Familien in Deutschland“ (FiD) über die Geschäftsstelle der Gesamtevaluation ehe- und familienbezogener Leistungen gewährleistet. Die Zustimmung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) liegt hierfür vor. Die Fragebögen und die Datendokumentation sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Ergänzend sollen die in SOEP/FiD-Daten enthaltenen Informationen hinsichtlich wesentlicher Strukturen mit denen eines weiteren repräsentativen Haushaltsdatensatzes verglichen werden, der als Scientific Use File zur Verfügung steht (z. B. Mikrozensus oder Haushaltspanel „Arbeitsmarkt und Soziale Sicherung (PASS)).
1.3.3 Forschungsleitende Fragen.
Auf der Grundlage der empirischen Analysen sollen die nachfolgenden forschungsleitenden Fragen beantwortet werden. Wenn im Folgenden von „jungen Eltern“ die Rede ist, sind in der unter 1.3.1 beschriebenen Abgrenzung jeweils Eltern in Paargemeinschaften und alleinerziehende Eltern gemeint.
1. Welchen Anteil hat die Teilpopulation junger Eltern an den Familien in Deutschland? Welche Entwicklung nimmt diese Teilpopulation im zeitlichen Vergleich? Wie sehen die familiären Strukturen im Vergleich zu Familien mit älteren Eltern aus?
2. Unterscheiden sich die Einschätzungen junger Eltern zu Familie, Familien- und Erwerbsleben (z. B. Vereinbarkeit von Familie und Beruf) von denen älterer Altersgruppen?
3. Welche qualifikatorischen Merkmale weisen junge Eltern - vor und nach Geburt des ersten Kindes - auf? Welchen Einfluss hat das Eingehen einer Partnerschaft und/oder die Geburt eines Kindes auf den Abschluss von Berufs- oder schulischen Ausbildungen? Gibt es Unterschiede bei den qualifikatorischen Merkmalen junger Eltern je nachdem, ob sie nicht erwerbstätig sind oder nicht? Oder ob sie Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) beziehen oder nicht?.
4. Welchen eigenständigen Einfluss besitzt - neben anderen erklärenden Faktoren - der Zeitpunkt der Geburt des ersten Kindes auf die Entscheidung der Mutter bzw. des Vaters, eine Ausbildung oder eine Beschäftigung aufzunehmen? Gibt es dabei Unterschiede zwischen verheirateten und nicht verheirateten Paaren? Bestehen etwaige Unterschiede im Lebensverlauf der Eltern fort?.
5. Welchen eigenständigen Einfluss besitzt Migrationserfahrung der Eltern auf die jeweilige Entscheidung, nach der Geburt eines Kindes eine Ausbildung oder eine Beschäftigung aufzunehmen?.
6. Welche typischen Sequenzen hinsichtlich (Aus-)Bildung, Nicht-Erwerbsbeteiligung (z. B. Elternzeit), Arbeitslosigkeit, Erwerbstätigkeit durchlaufen junge Eltern?.
7. In welcher sozio-ökonomischen Lage (Einkommen, Wohnungsausstattung etc.) leben die Familien mit jungen Eltern - auch im Vergleich zu den Familien mit Eltern höheren Alters? Welchen Einfluss hat die jeweilige Erwerbsbeteiligung der Eltern auf wesentliche sozio-ökonomische Merkmale der Familien?
8. Welchen Einfluss hat die die Geburt des ersten Kindes in einem jungen Lebensalter der Mutter auch in späteren Jahren auf die die sozio-ökonomische Situation der Familie?
9. Auf welche institutionelle Unterstützung (z. B. Beteiligung an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen) und auf welche finanziellen Leistungen greifen junge Eltern zurück? Gibt es hierbei Unterschiede zu Familien mit älteren Eltern? Welche Rolle spielen finanzielle Unterstützungen durch Verwandte und andere Personen für die jeweiligen Familien?
10. Als Ergänzung zur Beschreibung der sozio-ökonomischen Lage der Familien: Gibt es Unterschiede bei der gesellschaftlichen Teilhabe der Kinder (z B. Teilnahme an Sport oder Musikerziehung) - im Vergleich zwischen den Familien mit jungen und älteren Eltern und unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktbeteiligung und des jeweiligen sozio-ökonomischen Status?
1.3.4 Zeitplan und Berichtslegung.
Bis zum 2.11.2012 ist ein Zwischenbericht vorzulegen. Der Bericht enthält Ausführungen zu den bis dahin vorliegenden deskriptiven Ergebnissen. Auf der Basis dieses Berichtes werden zwischen Auftragnehmer/in und Auftraggeberin ggf. Absprachen zum Design der multivariaten Analysen getroffen, die für die weitere Arbeit bis zum Abschluss des Forschungsprojektes zu berücksichtigen sind.
Das Forschungsvorhaben soll spätestens zum 31.3.2013 mit der Übergabe des Abschlussberichts abgeschlossen werden.
Es ist geplant, die Auftragsvergabe bis Ende Juli 2012 abzuschließen, so dass das vorliegende Forschungsvorhaben Anfang August beginnen könnte.
1.3.5 Durchführung eines Auftakt- und eines Ergebnisworkshops.
Innerhalb von zwei Wochen nach Vorlage des Zwischenberichtes stellt die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die ersten Zwischenergebnisse des Forschungsprojektes in einem BMAS-internen Workshop mit voraussichtlich nicht mehr als 20 Teilnehmern in Berlin vor. Ebenso sind durch die Auftragnehmerin /den Auftragnehmer vor Abgabe des Schlussberichtes in einem ähnlich gelagerten Ergebnis-Workshop im BMAS in Berlin die wesentlichen Forschungsergebnisse zu präsentieren. Die Workshop-Termine werden jeweils mit der Auftraggeberin vereinbart. Die Organisation der Workshops, Stellung der Räumlichkeiten und Bewirtung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden vom BMAS übernommen.
1.4 Anforderungen an das Angebot.
1.4.1 Beschreibung des Forschungskonzepts.
Im Angebot ist das geplante inhaltliche und methodische Gesamtkonzept der Untersuchung zu beschreiben. Es ist dazulegen und zu begründen, welche statistischen Methoden zur Anwendung kommen. Das Angebot soll einen Umfang von 25 DIN A4-Seiten (ohne Kosten- und Zeitplan sowie mit dem Angebot einzureichende oder zurückzugebende notwendige Unterlagen) nicht überschreiten.
1.4.2 Zeitplan und Kostenkalkulation.
Dem Angebot ist ein in Monate untergliederter Zeitplan beizufügen, in dem die einzelnen Arbeitsschritte unter Angabe des jeweiligen Personal- und weiteren Ressourceneinsatzes enthalten sind.
Dem Angebot ist zusätzlich zum Preisblatt (Anlage 4 der Vergabeunterlagen) eine vollständige Darstellung der kalkulierten Kosten gegliedert nach Personal-, Verwaltungs- und Reisekosten beizufügen. Die für die Workshops (siehe 1.3.5) anfallenden Reisekosten sind in der Kostenkalkulation zu berücksichtigen. Die Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen. Aus der Kostenkalkulation muss der Angebotsendpreis ersichtlich sein.
Bei der Angabe des Personalaufwands ist nach Projektleitung sowie nach Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeitern zu unterscheiden. Die Gesamtzahl der kalkulierten Personenmonate ist anzugeben. Dies gilt für etwaige Unteraufträge entsprechend.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-05-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-04-13.
Wer? Wie?- • Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung › Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung
- • Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung › Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2012-04-13 | Auftragsbekanntmachung |
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Menge oder Umfang:
“1.”
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Postanschrift: Rochusstraße 1
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.BMAS.bund.de 🌏
E-Mail: zentrale-vergabestelle@bmas.bund.de 📧
Telefon: +49 22899527/1604 📞
Fax: +49 22899527/2253 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-04-13 📅
Einreichungsfrist: 2012-05-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-04-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 75-123765
ABl. S-Ausgabe: 75
Zusätzliche Informationen
“1.) Bedingungen für den Erhalt der Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen sind bitte mittels E-Mail unter Angabe des Aktenzeichens Zb 1 - 04812 - 1 / 27...”
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“1 Leistungsbeschreibung.”
“1.1 Auftragshintergrund.”
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“— fehlende Schul- und/oder Berufsausbildung,”
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“5. Welchen eigenständigen Einfluss besitzt Migrationserfahrung der Eltern auf die jeweilige Entscheidung, nach der Geburt eines Kindes eine Ausbildung oder...”
“6. Welche typischen Sequenzen hinsichtlich (Aus-)Bildung, Nicht-Erwerbsbeteiligung (z. B. Elternzeit), Arbeitslosigkeit, Erwerbstätigkeit durchlaufen junge Eltern?.”
“7. In welcher sozio-ökonomischen Lage (Einkommen, Wohnungsausstattung etc.) leben die Familien mit jungen Eltern - auch im Vergleich zu den Familien mit...”
“8. Welchen Einfluss hat die die Geburt des ersten Kindes in einem jungen Lebensalter der Mutter auch in späteren Jahren auf die die sozio-ökonomische...”
“9. Auf welche institutionelle Unterstützung (z. B. Beteiligung an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen) und auf welche finanziellen Leistungen greifen junge...”
“10. Als Ergänzung zur Beschreibung der sozio-ökonomischen Lage der Familien: Gibt es Unterschiede bei der gesellschaftlichen Teilhabe der Kinder (z B....”
“1.3.4 Zeitplan und Berichtslegung.”
“Bis zum 2.11.2012 ist ein Zwischenbericht vorzulegen. Der Bericht enthält Ausführungen zu den bis dahin vorliegenden deskriptiven Ergebnissen. Auf der Basis...”
“Das Forschungsvorhaben soll spätestens zum 31.3.2013 mit der Übergabe des Abschlussberichts abgeschlossen werden.”
“Es ist geplant, die Auftragsvergabe bis Ende Juli 2012 abzuschließen, so dass das vorliegende Forschungsvorhaben Anfang August beginnen könnte.”
“1.3.5 Durchführung eines Auftakt- und eines Ergebnisworkshops.”
“Innerhalb von zwei Wochen nach Vorlage des Zwischenberichtes stellt die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales...”
“1.4 Anforderungen an das Angebot.”
“1.4.1 Beschreibung des Forschungskonzepts.”
“Im Angebot ist das geplante inhaltliche und methodische Gesamtkonzept der Untersuchung zu beschreiben. Es ist dazulegen und zu begründen, welche...”
“1.4.2 Zeitplan und Kostenkalkulation.”
“Dem Angebot ist ein in Monate untergliederter Zeitplan beizufügen, in dem die einzelnen Arbeitsschritte unter Angabe des jeweiligen Personal- und weiteren...”
“Dem Angebot ist zusätzlich zum Preisblatt (Anlage 4 der Vergabeunterlagen) eine vollständige Darstellung der kalkulierten Kosten gegliedert nach Personal-,...”
“Bei der Angabe des Personalaufwands ist nach Projektleitung sowie nach Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeitern zu unterscheiden. Die Gesamtzahl der...”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
“1. Name, Adresse und Hauptsitz des Unternehmens/des Bewerbers.”
“2. Angabe einer Kontaktperson, mit Telefonnummer und sonstigen üblichen Kontaktdaten.”
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“3. Kurze Unternehmensdarstellung, insbesondere Geschäftstätigkeit, Mitarbeiterzahl und –struktur (ggf. inkl. Honorarkräfte u.ä.).”
“4. Anzahl der Mitarbeiter/innen, die über Erfahrungen im Bereich der Auswertung quantitativer Erhebungen (ggf. verschiedener Datensätze, darunter auch...”
“5. Unterschriebene Erklärung des Bieters (bei Bietergemeinschaften ist diese Erklärung von jedem Mitglied abzugeben), dass:”
“a) über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag...”
“b) sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet;”
“c) keine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, wegen der in § 6 EG Abs. 4 Buchstabe a) bis g) VOL/A genannten Verstöße oder wegen...”
“d) er alle Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat;”
“e) er allen evtl. bestehenden Meldepflichten gegenüber Handelsregister, Berufsgenossenschaft, Handwerkskammer, IHK oder anderen Körperschaften des...”
“Vom Bieter werden zum Nachweis der Eignung/Befähigung (nicht als Zuschlagskriterium) folgende Angaben und Unterlagen gefordert:”
“1. Nachweis der Kompetenz und Erfahrung.”
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“1.1. in sozialwissenschaftlicher bzw. ökonomischer Forschung sowie”
“1.2. in quantitativen Methoden der empirischen Sozialforschung einschließlich der Ökonometrie sowie”
“1.3. im Forschungsfeld „Arbeitsmarktbeteiligung von jungen Erwachsenen bzw. von Familien“ durch je eine Referenzliste der in den letzten 3 Jahren...”
“2. Benennung der für die Leitung verantwortlichen Personen (Projektleitung, ggf. stellvertretende Projektleitung). Für mindestens eine verantwortliche...”
“3. Angaben zu Qualifikationen (Ausbildung) und Erfahrungen (berufliche Tätigkeiten) der mit der Projektbearbeitung betrauten Personen hinsichtlich der unter...”
“Die mit der Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung betrauten Mitarbeiter müssen mindestens über ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich...”
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Gemäß Vergabeunterlagen.”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Gemäß Vergabeunterlagen.”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) – siehe VI.3).”
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-07-15 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.BMAS.bund.de 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-08-01 📅
Datum des Endes: 2013-03-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Zb1-04812-1/27
Zusätzliche Informationen
“1.) Bedingungen für den Erhalt der Vergabeunterlagen:”
“Die Vergabeunterlagen sind bitte mittels E-Mail unter Angabe des Aktenzeichens Zb 1 - 04812 - 1 / 27 bei "zentrale-vergabestelle@bmas.bund.de" anzufordern.”
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“Sie werden nur in papiergebundener Form abgegeben (nicht elektronisch oder per Fax).”
“2) Information zu Arbeitsgemeinschaften.”
“Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften in Form von Bietergemeinschaften oder der Einsatz von Subunternehmern ist ausdrücklich erwünscht. Zu...”
“3) Information zur Bietergemeinschaften:”
“Für den Fall eines gemeinschaftlichen Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist eine Erklärung nach folgendem Muster abzugeben:”
“Wir, [namentliche Nennung aller einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft], erklären für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages [namentliche...”
“4) Information zum Einsatz von Subunternehmern:”
“Ein Bewerber kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen (Subunternehmen). Für jedes...”
“Hiermit verpflichte ich mich (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Subunternehmers), dass ich im Falle der Auftragserteilung als Unterauftragnehmer...”
“5) Information zur freiwilligen EU-weiten Bekanntmachung in SIMAP:”
“Die Veröffentlichung erfolgt freiwillig über das Amt für amtliche Veröffentlichung der Europäischen Gemeinschaft, obwohl der geschätzte Auftragswert den...”
“6) Information zum Zuschlagsvorbehalt.”
“Die Erteilung des Zuschlags steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der benötigten Haushaltsmittel.”
“7) Information zur Sprache, in der Angebote abgegeben werden müssen:”
“Angebote müssen in Deutscher Sprache abgegeben werden. Sie können darüber hinaus in einer Zweitausfertigung auch in englischer Sprache abgegeben werden....”
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“Angabe entfällt (s. vorstehenden Hinweis unter VI.3.5).”
Quelle: OJS 2012/S 075-123765 (2012-04-13)
- Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (>20 neue Beschaffungen)