Bau- und Betriebsmonitoring von Windenergieanlagen im Wald

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)

Im September letzten Jahres hat die Bundesregierung ein langfristig angelegtes, umfassendes Energiekonzept beschlossen. In diesem Energiekonzept formuliert die Bundesregierung Leitlinien für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung, die gleichzeitig die ambitionierten Klimaschutzziele sicherstellt. Mithilfe einer bis ins Jahr 2050 reichenden Gesamtstrategie soll das Ziel verwirklicht werden, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerversorgung zunächst auf 35 % (bis zum Jahr 2020) und danach kontinuierlich weiter zu erhöhen. So soll deren Anteil 2030 bereits bei 50 Prozent liegen und 2050 mindestens 80 % des deutschen Stromverbrauchs abdecken. Der größte Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern soll durch den Ausbau der Windenergie geleistet werden. In Deutschland sind jedoch über 30 % der Flächen bewaldet. Windenergiepotentialstudien zeigen, dass sich außerhalb der norddeutschen Tiefebene auch die bewaldeten Mittelgebirgsstandorte aufgrund ihrer Windhöffigkeit als zukünftige Vorrang- und Eignungsgebiete für Windenergie anbieten. Die Ausbauziele für die Windenergie insbesondere in den süddeutschen Bundesländern können nach bisherigen Abschätzungen insbesondere dann erreicht werden, wenn zukünftig auch die Wälder in die Kulisse zur Ausweisung von Windenergieanlagen einbezogen werden. Darüber hinaus gehen neueste Studien aufgrund eines verdrängungsbedingten Beschleunigungseffektes über Wald ab einer Höhe von 100 m von einem höheren Winddargebot gegenüber vergleichbaren Standorten im Offenland aus. Moderne Anlagen mit entsprechenden Nabenhöhen können diese Potentiale nunmehr technisch problemlos nutzen. Um einen umwelt- und naturverträglichen Ausbau der Windenergie im Wald zu ermöglichen, müssen die potentiellen Standorte mit besonderer Sorgfalt ausgewählt werden. Für die Windenergienutzung sollten diejenigen Standorte herangezogen werden, für die die geringste Konfliktintensität zu erwarten ist. Allerdings herrschen bezüglich der Ursache-Wirkungszusammenhänge von Windenergieanlagen im Wald noch erhebliche Kenntnisdefizite und umfassende Studien zum Thema sind nicht bekannt. Vor diesem Hintergrund sollen die bau-, betriebs- und anlagenbedingten Wirksysteme bei der Realisierung von Windenergieprojekten im Wald identifiziert werden. Bei der Nutzung von Waldstandorten kommt dem Artenschutz (insbesondere dem Schutz von Vögeln und Fledermäusen einschließlich deren Lebensstätten) eine besondere Bedeutung zu. Daneben spielen auch der Flächenverbrauch, die Gefährdung von Biotoptypen sowie weitere naturschutzrelevante Fragen eine Rolle. Vorher-Nacher-Untersuchungen sind ein wichtiges Mittel zur Optimierung der Standortauswahl und helfen, vergleichbare Kriterien zu entwickeln, die es ermöglichen Standorte im Wald und im Offenland ergebnisoffen auf ihre naturschutzfachliche Eignung hin zu prüfen und so die am besten geeigneten Flächen mit der geringsten Konfliktintensität zu identifizieren. Darüber hinaus können aus den Ergebnissen geeignete konfliktmindernde Maßnahmen abgeleitet werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-05-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-03-19.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-03-19 Auftragsbekanntmachung
2012-06-25 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2012-03-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Menge oder Umfang:
Arbeitspaket 1: Ableitung von Ursache-Wirkungshypothesen,Arbeitspaket 2: Erfassung der Daten,Arbeitspaket 3: Statistische Auswertung und Analyse der Daten,Arbeitspaket 4: Ableitung und Prüfung von Minderungsmaßnahmen,Arbeitspaket 5: Ableitung von Planungs- und Zulassungsempfehlungen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
Postanschrift: Stresemannstraße 128-130
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmu.de 🌏
E-Mail: j.kreitz@fz-juelich.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-03-19 📅
Einreichungsfrist: 2012-05-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-03-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 58-094753
ABl. S-Ausgabe: 58
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Weitere Bedingungen, insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im September letzten Jahres hat die Bundesregierung ein langfristig angelegtes, umfassendes Energiekonzept beschlossen. In diesem Energiekonzept formuliert die Bundesregierung Leitlinien für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung, die gleichzeitig die ambitionierten Klimaschutzziele sicherstellt. Mithilfe einer bis ins Jahr 2050 reichenden Gesamtstrategie soll das Ziel verwirklicht werden, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerversorgung zunächst auf 35 % (bis zum Jahr 2020) und danach kontinuierlich weiter zu erhöhen. So soll deren Anteil 2030 bereits bei 50 Prozent liegen und 2050 mindestens 80 % des deutschen Stromverbrauchs abdecken. Der größte Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern soll durch den Ausbau der Windenergie geleistet werden. In Deutschland sind jedoch über 30 % der Flächen bewaldet. Windenergiepotentialstudien zeigen, dass sich außerhalb der norddeutschen Tiefebene auch die bewaldeten Mittelgebirgsstandorte aufgrund ihrer Windhöffigkeit als zukünftige Vorrang- und Eignungsgebiete für Windenergie anbieten. Die Ausbauziele für die Windenergie insbesondere in den süddeutschen Bundesländern können nach bisherigen Abschätzungen insbesondere dann erreicht werden, wenn zukünftig auch die Wälder in die Kulisse zur Ausweisung von Windenergieanlagen einbezogen werden. Darüber hinaus gehen neueste Studien aufgrund eines verdrängungsbedingten Beschleunigungseffektes über Wald ab einer Höhe von 100 m von einem höheren Winddargebot gegenüber vergleichbaren Standorten im Offenland aus. Moderne Anlagen mit entsprechenden Nabenhöhen können diese Potentiale nunmehr technisch problemlos nutzen. Um einen umwelt- und naturverträglichen Ausbau der Windenergie im Wald zu ermöglichen, müssen die potentiellen Standorte mit besonderer Sorgfalt ausgewählt werden. Für die Windenergienutzung sollten diejenigen Standorte herangezogen werden, für die die geringste Konfliktintensität zu erwarten ist. Allerdings herrschen bezüglich der Ursache-Wirkungszusammenhänge von Windenergieanlagen im Wald noch erhebliche Kenntnisdefizite und umfassende Studien zum Thema sind nicht bekannt. Vor diesem Hintergrund sollen die bau-, betriebs- und anlagenbedingten Wirksysteme bei der Realisierung von Windenergieprojekten im Wald identifiziert werden. Bei der Nutzung von Waldstandorten kommt dem Artenschutz (insbesondere dem Schutz von Vögeln und Fledermäusen einschließlich deren Lebensstätten) eine besondere Bedeutung zu. Daneben spielen auch der Flächenverbrauch, die Gefährdung von Biotoptypen sowie weitere naturschutzrelevante Fragen eine Rolle. Vorher-Nacher-Untersuchungen sind ein wichtiges Mittel zur Optimierung der Standortauswahl und helfen, vergleichbare Kriterien zu entwickeln, die es ermöglichen Standorte im Wald und im Offenland ergebnisoffen auf ihre naturschutzfachliche Eignung hin zu prüfen und so die am besten geeigneten Flächen mit der geringsten Konfliktintensität zu identifizieren. Darüber hinaus können aus den Ergebnissen geeignete konfliktmindernde Maßnahmen abgeleitet werden.
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Menge oder Umfang:
Arbeitspaket 1: Ableitung von Ursache-Wirkungshypothesen,
Arbeitspaket 2: Erfassung der Daten,
Arbeitspaket 3: Statistische Auswertung und Analyse der Daten,
Arbeitspaket 4: Ableitung und Prüfung von Minderungsmaßnahmen,
Arbeitspaket 5: Ableitung von Planungs- und Zulassungsempfehlungen.
Dauer: 36 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftragnehmers, des Auftraggebers und weitere Orte in Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter soll nachweisbar in der Lage sein, die verlangten Aufgaben fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig im vertraglich festgesetzten Zeitraum durchzuführen. Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen. Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z.B. in Form einer Bietergemeinschaften oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die ausgeschriebene Leistung erbracht, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
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Nachweis über die persönliche Lage des Bieters:
— Beschreibung des Anbieters und der Partner (Organisationsform, Profil, vollständige Anschrift, Bankverbindung, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail),
— Angaben zum Auftragsverantwortlichen/Projektleiter sowie zu den Personen, die im Falle der Zuschlagserteilung die Leistung erbringen, mit Angabe wer welche Leistung erbringt,
— Der Bieter hat seine Kompetenzschwerpunkte darzustellen. Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer etc.) das jeweilige Unternehmen genießt,
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— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. Außerdem sind unterschriebene Angebote bzw. die Kalkulation des vorgesehenen notwendigen Unterauftragnehmers dem Angebot des Bieters beizufügen,
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— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt "Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A" zu nutzen),
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— Erklärung, dass beim Bieter/Konsortialpartner/ notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt "Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A" zu nutzen),
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträge:
— Ausführliche Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 5 Jahre sind. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des Auftragsinhalts sowie eine Angabe des Auftraggebers sowie des zeitlichen Auftragsumfangs enthalten.
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Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters:
— (Benennung der Mitglieder und des Projektleiters sowie ihrer Qualifikationen und Erfahrungen, Angabe von entsprechenden Vorarbeiten und Veröffentlichungen): Insgesamt muss das Mitarbeiterteam folgende Voraussetzungen erfüllen:
—— Sehr gute Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Windenergie sowie zur Datenerhebung und –auswertung,
—— Nachweis ausgewiesener Fachkenntnisse und Erfahrungen im Bereich Biologie, Ökologie, Umweltplanung und Planungsrecht sowie Öffentlichkeitsarbeit,
—— Technisch naturwissenschaftliches Verständnis sowie Verständnis ökologischer Wirkzusammenhänge,
—— Kenntnisse und Erfahrungen in der Datenanalyse und Verfassen wissenschaftlicher Texte,
—— Eigenerklärung über die wissenschaftliche Expertise im Bereich ökologische Begleitforschung Windenergie.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)" sowie das Angebot des Auftragnehmers. Zusätzlich gilt - soweit zutreffend - die Anlage "Hinweise für Zahlungsempfänger". Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftragnehmers so wieder beteiligten Partner/Unterauftragnehmer werden nicht Bestandteil des Vertrages.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerische Haftungserklärungen abgeben. Zu den Teilnahmebedingungen siehe III.2).
Sonstige besondere Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-06-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Juliane Kreitz
Name: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Postanschrift: Zimmerstraße 26-27
Postleitzahl: 10969
URL für weitere Informationen: http://www.fz-juelich.de/ptj/ 🌏
URL der Dokumente: http://www.fz-juelich.de/ptj/ 🌏
URL der Teilnahme: http://www.fz-juelich.de/ptj/ 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag(Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantragstellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
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Quelle: OJS 2012/S 058-094753 (2012-03-19)
Ergänzende Angaben (2012-06-25)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-06-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-06-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 123-202131
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 58-094753
ABl. S-Ausgabe: 123
Quelle: OJS 2012/S 123-202131 (2012-06-25)