Der Wege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg (WZV) ist eine 1954 gegründete Körperschaft des öffentlichen Rechts; Mitglieder sind 94 Städte und Gemeinden des Kreises Segeberg (insges ca. 187 400 Einwoher in ca. 90 100 Haushalten). Der WZV beabsichtigt, für das Gebiet solcher Mitgliedsgemeinden, mit denen dies jeweils individuell vereinbart wird, eine flächendeckende Breitbandnetz-Infrastruktur zur Internetanbindung (und anderen Breitband-Diensten) mit sehr hohen Übertragungsraten („Next Generation Access“, NGA-Netz) von garantiert mindestens 25 MBit/s downstream mit einem im Wege des vorliegenden Verfahrens ausgewählten privaten Partner aufzubauen und diesem Partner den Betrieb und die Ermöglichung des offenen Netzzugangs auf Vorleistungsebene zu übertragen. Mit dem ausgewählten Betreiber soll dazu ein Rahmenvertrag geschlossen werden. Die Realisierung soll jeweils erfolgen, nachdem der WZV mit der einzelnen Gemeinde eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung getroffen hat und so viele Zusagen der künftigen Nutzer vorliegen, dass eine jeweils festzulegende Anschlussquote („Startquote“) erreicht wird, die eine Refinanzierung der Investitionen erwarten lässt. Die vom Betreiber vorausgesetzte Startquote wird im Wettbewerb ermittelt.
Bislang haben 21 Gemeinden Beschlüsse gefasst, den WZV mit der Aufgabe zu betrauen (Bebensee, Daldorf, Damsdorf, Groß Niendorf, Högersdorf, Itzstedt, Krems II, Negernbötel, Nehms, Neversdorf, Pronsdorf, Schieren, Schmalensee, Schwissel, Seth, Stipsdorf, Strukdorf, Tarbek, Tensfeld, Todesfelde, Wensin). Ob noch weitere Gemeinden hinzukommen, steht noch nicht fest.
Die Realisierung soll in Phasen erfolgen. In einer anfänglichen Pilotphase werden sechs Pilotgemeinden unter den angegebenen bzw. zu verhandelnden Voraussetzungen teilnehmen (Daldorf, Damsdorf, Negernbötel, Schmalensee, Tarbek, Tensfeld).
Der WZV übernimmt nach Erreichen der Startquote (durch gesonderte Vergabe) die ingenieurmäßige Planung und Errichtung der passiven kabelgebundenen Infrastruktur (Leerrohre, unbeschaltete Glasfaser) unter Berücksichtigung der vom ausgewählten Betreiber erstellten Strukturplanung für das Übertragungsverfahren zum Zwecke der Verpachtung an den Betreiber; eine abweichende Verteilung der Planungszuständigkeit (z. B. Ingenieur-Vergabe durch Betreiber) kann in den Verhandlungen erörtert werden. Aufgaben des ausgewählten Betreibers sind die Erstellung und Einrichtung der aktiven Infrastruktur sowie Betrieb und Unterhaltung der gesamten Infrastruktur im Rahmen eines mit dem WZV abzuschließenden Pacht- und Betreibervertrags für einen Zeitraum von voraussichtlich 25 Jahren.
Der Betreiber hat eine NGA-Internet-Anbindung (garantiert mindestens 25 Mb/s downstream) zu marktkonformen Preisen zu gewährleisten, Endkundenprodukte für Mehrfachnutzung (Internet, Telefon, TV) werden ebenso angestrebt wie höhere Bandbreiten. Der Betreiber hat einen diskriminierungsfreien Zugang zu dem entstehenden Netz auch für andere Anbieter zu gewährleisten.
Das Realisierungsmodell sieht vor, dass die öffentlichen Investitionen des WZV durch die Pachtzahlungen über die Laufzeit des Vertrages wieder erwirtschaftet werden.
Der Wettbewerb betrifft neben der Qualität der Internetanbindung und der Minimierung des Infrastrukturbedarfs sowie der Startquote für die 6 Pilotgemeinden auch die Höhe und die Gestaltung der für die Nutzung der Infrastruktur vom Betreiber zu bezahlenden Pachtentgelte, insbesondere die für die Risikostruktur bedeutsame Aufteilung zwischen einem fixen (z. B. kilometerbezogenen) und einem von der Zahl tatsächlich genutzter Hausanschlüsse abhängigen Anteil (TAL-Entgelt). Die Gestaltung unterliegt den Verhandlungen. Die Zuschlagskriterien im Einzelnen werden den Bewerbern nach der Durchführung des Teilnahmewettbewerbs mitgeteilt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-09-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-08-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-08-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Internetdienste
Quantity or scope:
“S. II.1.5. Der Umfang der im Ergebnis zu versorgenden Haushalte steht aufgrund der Struktur der Rahmenvereinbarung und des Pacht- und Betreibervertrages...”
Quantity or scope
S. II.1.5. Der Umfang der im Ergebnis zu versorgenden Haushalte steht aufgrund der Struktur der Rahmenvereinbarung und des Pacht- und Betreibervertrages (Anschlussquote) nicht fest. Es ist nach dem gegenwärtigen Stand schätzungsweise mit bis zu etwa 11 000 Haushalten zu rechnen. Die 21 Gemeinden, welche die Betrauung des WZV beschlossen haben, umfassen ca. 15 440 Einwohner in ca. 7420 Haushalten. Die 6 Pilotgemeinden umfassen davon zusammen ca 3260 Einwohner in ca. 1570 Haushalten. Nach dem gegenwärtigen Wissenstand ziehen ca. 5 weitere Gemeinden (zus. 6970 Einwohnger in 3350 Haushalten) die Betraung des WZV in Betracht.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Internetdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg (WZV)
Postanschrift: Am Wasserwerk 4
Postleitzahl: 23795
Postort: Bad Segeberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.wzv.de🌏
E-Mail: hans-peter.finnern@wzv.de📧
Telefon: +49 4551909-136📞
Fax: +49 4551909-149 📠
“Nach Auffassung des WZV betrifft das Verfahren eine Dienstleistungskonzession, die vom Anwendungsbereich der EU-Vergabekoordinierungsrichtlinie und des...”
Nach Auffassung des WZV betrifft das Verfahren eine Dienstleistungskonzession, die vom Anwendungsbereich der EU-Vergabekoordinierungsrichtlinie und des förmlichen Vergaberechts ausgenommen ist. Die Angaben zur Vergabekammer (VI.4.1) und zum Nachprüfungsverfahren (VI.4.2) erfolgen nur vorsorglich im Hinblick auf die Überprüfung dieser Einordnung als Dienstleistungskonzession und ohne Präjudiz für die Zulässigkeit derartiger Verfahren. Zur Erfüllung von Maßgaben der Bundesrahmenregelung Leerrohre sowie zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit wird das Verfahren – ohne Präjudiz – in entsprechender Anwendung der VOL/A-EG als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb geführt.
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Quelle: OJS 2012/S 159-266131 (2012-08-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-06-07) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Nach Auffassung des WZV betrifft das Verfahren eine Dienstleistungskonzession, die vom Anwendungsbereich der EU-Vergabekoordinierungsrichtlinie und des...”
Nach Auffassung des WZV betrifft das Verfahren eine Dienstleistungskonzession, die vom Anwendungsbereich der EU-Vergabekoordinierungsrichtlinie und des förmlichen Vergaberechts ausgenommen ist. Die Angaben zur Vergabekammer (VI.4.1) und zum Nachprüfungsverfahren (VI.4.2) erfolgen nur vorsorglich im Hinblick auf die Überprüfung dieser Einordnung als Dienstleistungskonzession und ohne Präjudiz für die Zulässigkeit derartiger Verfahren. Zur Erfüllung von Maßgaben der Bundesrahmenregelung Leerrohre sowie zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit wurde das Verfahren – ohne Präjudiz – in entsprechender Anwendung der VOL/A-EG als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb geführt.
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Quelle: OJS 2013/S 110-188462 (2013-06-07)