Der Wege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg (WZV) ist eine 1954 gegründete Körperschaft des öffentlichen Rechts; Mitglieder sind 94 Städte und Gemeinden des Kreises Segeberg (insges ca. 187 400 Einwoher in ca. 90 100 Haushalten). Der WZV beabsichtigt, für das Gebiet solcher Mitgliedsgemeinden, mit denen dies jeweils individuell vereinbart wird, eine flächendeckende Breitbandnetz-Infrastruktur zur Internetanbindung (und anderen Breitband-Diensten) mit sehr hohen Übertragungsraten („Next Generation Access“, NGA-Netz) von garantiert mindestens 25 MBit/s downstream mit einem im Wege des vorliegenden Verfahrens ausgewählten privaten Partner aufzubauen und diesem Partner den Betrieb und die Ermöglichung des offenen Netzzugangs auf Vorleistungsebene zu übertragen. Mit dem ausgewählten Betreiber soll dazu ein Rahmenvertrag geschlossen werden. Die Realisierung soll jeweils erfolgen, nachdem der WZV mit der einzelnen Gemeinde eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung getroffen hat und so viele Zusagen der künftigen Nutzer vorliegen, dass eine jeweils festzulegende Anschlussquote („Startquote“) erreicht wird, die eine Refinanzierung der Investitionen erwarten lässt. Die vom Betreiber vorausgesetzte Startquote wird im Wettbewerb ermittelt. Bislang haben 21 Gemeinden Beschlüsse gefasst, den WZV mit der Aufgabe zu betrauen (Bebensee, Daldorf, Damsdorf, Groß Niendorf, Högersdorf, Itzstedt, Krems II, Negernbötel, Nehms, Neversdorf, Pronsdorf, Schieren, Schmalensee, Schwissel, Seth, Stipsdorf, Strukdorf, Tarbek, Tensfeld, Todesfelde, Wensin). Ob noch weitere Gemeinden hinzukommen, steht noch nicht fest. Die Realisierung soll in Phasen erfolgen. In einer anfänglichen Pilotphase werden sechs Pilotgemeinden unter den angegebenen bzw. zu verhandelnden Voraussetzungen teilnehmen (Daldorf, Damsdorf, Negernbötel, Schmalensee, Tarbek, Tensfeld). Der WZV übernimmt nach Erreichen der Startquote (durch gesonderte Vergabe) die ingenieurmäßige Planung und Errichtung der passiven kabelgebundenen Infrastruktur (Leerrohre, unbeschaltete Glasfaser) unter Berücksichtigung der vom ausgewählten Betreiber erstellten Strukturplanung für das Übertragungsverfahren zum Zwecke der Verpachtung an den Betreiber; eine abweichende Verteilung der Planungszuständigkeit (z. B. Ingenieur-Vergabe durch Betreiber) kann in den Verhandlungen erörtert werden. Aufgaben des ausgewählten Betreibers sind die Erstellung und Einrichtung der aktiven Infrastruktur sowie Betrieb und Unterhaltung der gesamten Infrastruktur im Rahmen eines mit dem WZV abzuschließenden Pacht- und Betreibervertrags für einen Zeitraum von voraussichtlich 25 Jahren. Der Betreiber hat eine NGA-Internet-Anbindung (garantiert mindestens 25 Mb/s downstream) zu marktkonformen Preisen zu gewährleisten, Endkundenprodukte für Mehrfachnutzung (Internet, Telefon, TV) werden ebenso angestrebt wie höhere Bandbreiten. Der Betreiber hat einen diskriminierungsfreien Zugang zu dem entstehenden Netz auch für andere Anbieter zu gewährleisten. Das Realisierungsmodell sieht vor, dass die öffentlichen Investitionen des WZV durch die Pachtzahlungen über die Laufzeit des Vertrages wieder erwirtschaftet werden. Der Wettbewerb betrifft neben der Qualität der Internetanbindung und der Minimierung des Infrastrukturbedarfs sowie der Startquote für die 6 Pilotgemeinden auch die Höhe und die Gestaltung der für die Nutzung der Infrastruktur vom Betreiber zu bezahlenden Pachtentgelte, insbesondere die für die Risikostruktur bedeutsame Aufteilung zwischen einem fixen (z. B. kilometerbezogenen) und einem von der Zahl tatsächlich genutzter Hausanschlüsse abhängigen Anteil (TAL-Entgelt). Die Gestaltung unterliegt den Verhandlungen. Die Zuschlagskriterien im Einzelnen werden den Bewerbern nach der Durchführung des Teilnahmewettbewerbs mitgeteilt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-09-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-08-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-08-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Internetdienste
Menge oder Umfang:
S. II.1.5. Der Umfang der im Ergebnis zu versorgenden Haushalte steht aufgrund der Struktur der Rahmenvereinbarung und des Pacht- und Betreibervertrages (Anschlussquote) nicht fest. Es ist nach dem gegenwärtigen Stand schätzungsweise mit bis zu etwa 11 000 Haushalten zu rechnen. Die 21 Gemeinden, welche die Betrauung des WZV beschlossen haben, umfassen ca. 15 440 Einwohner in ca. 7420 Haushalten. Die 6 Pilotgemeinden umfassen davon zusammen ca 3260 Einwohner in ca. 1570 Haushalten. Nach dem gegenwärtigen Wissenstand ziehen ca. 5 weitere Gemeinden (zus. 6970 Einwohnger in 3350 Haushalten) die Betraung des WZV in Betracht.
S. II.1.5. Der Umfang der im Ergebnis zu versorgenden Haushalte steht aufgrund der Struktur der Rahmenvereinbarung und des Pacht- und Betreibervertrages (Anschlussquote) nicht fest. Es ist nach dem gegenwärtigen Stand schätzungsweise mit bis zu etwa 11 000 Haushalten zu rechnen. Die 21 Gemeinden, welche die Betrauung des WZV beschlossen haben, umfassen ca. 15 440 Einwohner in ca. 7420 Haushalten. Die 6 Pilotgemeinden umfassen davon zusammen ca 3260 Einwohner in ca. 1570 Haushalten. Nach dem gegenwärtigen Wissenstand ziehen ca. 5 weitere Gemeinden (zus. 6970 Einwohnger in 3350 Haushalten) die Betraung des WZV in Betracht.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Internetdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg (WZV)
Postanschrift: Am Wasserwerk 4
Postleitzahl: 23795
Postort: Bad Segeberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.wzv.de🌏
E-Mail: hans-peter.finnern@wzv.de📧
Telefon: +49 4551909-136📞
Fax: +49 4551909-149 📠
Nach Auffassung des WZV betrifft das Verfahren eine Dienstleistungskonzession, die vom Anwendungsbereich der EU-Vergabekoordinierungsrichtlinie und des förmlichen Vergaberechts ausgenommen ist. Die Angaben zur Vergabekammer (VI.4.1) und zum Nachprüfungsverfahren (VI.4.2) erfolgen nur vorsorglich im Hinblick auf die Überprüfung dieser Einordnung als Dienstleistungskonzession und ohne Präjudiz für die Zulässigkeit derartiger Verfahren. Zur Erfüllung von Maßgaben der Bundesrahmenregelung Leerrohre sowie zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit wird das Verfahren – ohne Präjudiz – in entsprechender Anwendung der VOL/A-EG als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb geführt.
Es sind zunächst Teilnahmeanträge innerhalb der gesetzten Frist per Post oder direkt beim WZV verschlossen einzureichen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind. Nach dem Ablauf der Teilnahmeantragsfrist werden nach Maßgabe der Bedingungen für die Teilnahme, also der Vollständigkeit der Bewerbungen, der Eignung sowie nötigenfalls einer Auswahl gemäß IV.1.2, die Bewerber bestimmt, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Diese erhalten die Vergabeunterlagen. Ergänzende Unterlagen im Sinne von I.1 und IV.3.3 sind zuvor nicht erhältlich.
Zu II.3: Die Angabe bezieht sich auf die Laufzeit der Einzelaufträge und unterliegt den Verhandlungen.
Informationen im Verfahren werden grundsätzlich per Post oder direkt übermittelt, soweit nicht im Einzelfall anders geregelt. Der WZV behält sich vor, zum Zwecke der Beschleunigung Informationen per Telefax oder elektronisch zu übermitteln oder zu fordern. Mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen beim WZV ist eine elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten nicht möglich. Per Post oder direkt übermittelte Teilnahmeanträge sind in einer verschlossenen Sendung einzureichen und durch eine entsprechende Aufschrift („Teilnahmeantrag Breitbandversorgung. Nicht öffnen vor Fristablauf!“) deutlich zu kennzeichnen. Durch die Stellung eines Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen einschließlich der Vergabeunterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb zu wahren. Der WZV wird seinerseits Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden und vertraulich behandeln. Bewerber sollten in ihren Anträgen und ggf. späteren Angeboten eigene und fremde Geheimnisse substantiiert begründet kennzeichnen, ansonsten kann im Rahmen eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens von einer Zustimmung zur Einsichtnahme ausgegangen werden.
Kosten für die Teilnahme am Verfahren werden den Teilnehmern vom WZV nicht erstattet.
Für den Fall, dass ordnungsgemäße Teilnahmeanträge bzw. im weiteren Verlauf den Unterlagen entsprechende und wirtschaftliche Angebote nicht fristgerecht eingehen oder andere schwerwiegende Gründe bestehen, bleibt die Aufhebung des Verfahrens (Beendigung ohne Zuschlag) vorbehalten.
Nach Auffassung des WZV betrifft das Verfahren eine Dienstleistungskonzession, die vom Anwendungsbereich der EU-Vergabekoordinierungsrichtlinie und des förmlichen Vergaberechts ausgenommen ist. Die Angaben zur Vergabekammer (VI.4.1) und zum Nachprüfungsverfahren (VI.4.2) erfolgen nur vorsorglich im Hinblick auf die Überprüfung dieser Einordnung als Dienstleistungskonzession und ohne Präjudiz für die Zulässigkeit derartiger Verfahren. Zur Erfüllung von Maßgaben der Bundesrahmenregelung Leerrohre sowie zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit wird das Verfahren – ohne Präjudiz – in entsprechender Anwendung der VOL/A-EG als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb geführt.
Es sind zunächst Teilnahmeanträge innerhalb der gesetzten Frist per Post oder direkt beim WZV verschlossen einzureichen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind. Nach dem Ablauf der Teilnahmeantragsfrist werden nach Maßgabe der Bedingungen für die Teilnahme, also der Vollständigkeit der Bewerbungen, der Eignung sowie nötigenfalls einer Auswahl gemäß IV.1.2, die Bewerber bestimmt, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Diese erhalten die Vergabeunterlagen. Ergänzende Unterlagen im Sinne von I.1 und IV.3.3 sind zuvor nicht erhältlich.
Zu II.3: Die Angabe bezieht sich auf die Laufzeit der Einzelaufträge und unterliegt den Verhandlungen.
Informationen im Verfahren werden grundsätzlich per Post oder direkt übermittelt, soweit nicht im Einzelfall anders geregelt. Der WZV behält sich vor, zum Zwecke der Beschleunigung Informationen per Telefax oder elektronisch zu übermitteln oder zu fordern. Mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen beim WZV ist eine elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten nicht möglich. Per Post oder direkt übermittelte Teilnahmeanträge sind in einer verschlossenen Sendung einzureichen und durch eine entsprechende Aufschrift („Teilnahmeantrag Breitbandversorgung. Nicht öffnen vor Fristablauf!“) deutlich zu kennzeichnen. Durch die Stellung eines Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen einschließlich der Vergabeunterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb zu wahren. Der WZV wird seinerseits Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden und vertraulich behandeln. Bewerber sollten in ihren Anträgen und ggf. späteren Angeboten eigene und fremde Geheimnisse substantiiert begründet kennzeichnen, ansonsten kann im Rahmen eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens von einer Zustimmung zur Einsichtnahme ausgegangen werden.
Kosten für die Teilnahme am Verfahren werden den Teilnehmern vom WZV nicht erstattet.
Für den Fall, dass ordnungsgemäße Teilnahmeanträge bzw. im weiteren Verlauf den Unterlagen entsprechende und wirtschaftliche Angebote nicht fristgerecht eingehen oder andere schwerwiegende Gründe bestehen, bleibt die Aufhebung des Verfahrens (Beendigung ohne Zuschlag) vorbehalten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Wege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg (WZV) ist eine 1954 gegründete Körperschaft des öffentlichen Rechts; Mitglieder sind 94 Städte und Gemeinden des Kreises Segeberg (insges ca. 187 400 Einwoher in ca. 90 100 Haushalten). Der WZV beabsichtigt, für das Gebiet solcher Mitgliedsgemeinden, mit denen dies jeweils individuell vereinbart wird, eine flächendeckende Breitbandnetz-Infrastruktur zur Internetanbindung (und anderen Breitband-Diensten) mit sehr hohen Übertragungsraten („Next Generation Access“, NGA-Netz) von garantiert mindestens 25 MBit/s downstream mit einem im Wege des vorliegenden Verfahrens ausgewählten privaten Partner aufzubauen und diesem Partner den Betrieb und die Ermöglichung des offenen Netzzugangs auf Vorleistungsebene zu übertragen. Mit dem ausgewählten Betreiber soll dazu ein Rahmenvertrag geschlossen werden. Die Realisierung soll jeweils erfolgen, nachdem der WZV mit der einzelnen Gemeinde eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung getroffen hat und so viele Zusagen der künftigen Nutzer vorliegen, dass eine jeweils festzulegende Anschlussquote („Startquote“) erreicht wird, die eine Refinanzierung der Investitionen erwarten lässt. Die vom Betreiber vorausgesetzte Startquote wird im Wettbewerb ermittelt.
Der Wege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg (WZV) ist eine 1954 gegründete Körperschaft des öffentlichen Rechts; Mitglieder sind 94 Städte und Gemeinden des Kreises Segeberg (insges ca. 187 400 Einwoher in ca. 90 100 Haushalten). Der WZV beabsichtigt, für das Gebiet solcher Mitgliedsgemeinden, mit denen dies jeweils individuell vereinbart wird, eine flächendeckende Breitbandnetz-Infrastruktur zur Internetanbindung (und anderen Breitband-Diensten) mit sehr hohen Übertragungsraten („Next Generation Access“, NGA-Netz) von garantiert mindestens 25 MBit/s downstream mit einem im Wege des vorliegenden Verfahrens ausgewählten privaten Partner aufzubauen und diesem Partner den Betrieb und die Ermöglichung des offenen Netzzugangs auf Vorleistungsebene zu übertragen. Mit dem ausgewählten Betreiber soll dazu ein Rahmenvertrag geschlossen werden. Die Realisierung soll jeweils erfolgen, nachdem der WZV mit der einzelnen Gemeinde eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung getroffen hat und so viele Zusagen der künftigen Nutzer vorliegen, dass eine jeweils festzulegende Anschlussquote („Startquote“) erreicht wird, die eine Refinanzierung der Investitionen erwarten lässt. Die vom Betreiber vorausgesetzte Startquote wird im Wettbewerb ermittelt.
Bislang haben 21 Gemeinden Beschlüsse gefasst, den WZV mit der Aufgabe zu betrauen (Bebensee, Daldorf, Damsdorf, Groß Niendorf, Högersdorf, Itzstedt, Krems II, Negernbötel, Nehms, Neversdorf, Pronsdorf, Schieren, Schmalensee, Schwissel, Seth, Stipsdorf, Strukdorf, Tarbek, Tensfeld, Todesfelde, Wensin). Ob noch weitere Gemeinden hinzukommen, steht noch nicht fest.
Bislang haben 21 Gemeinden Beschlüsse gefasst, den WZV mit der Aufgabe zu betrauen (Bebensee, Daldorf, Damsdorf, Groß Niendorf, Högersdorf, Itzstedt, Krems II, Negernbötel, Nehms, Neversdorf, Pronsdorf, Schieren, Schmalensee, Schwissel, Seth, Stipsdorf, Strukdorf, Tarbek, Tensfeld, Todesfelde, Wensin). Ob noch weitere Gemeinden hinzukommen, steht noch nicht fest.
Die Realisierung soll in Phasen erfolgen. In einer anfänglichen Pilotphase werden sechs Pilotgemeinden unter den angegebenen bzw. zu verhandelnden Voraussetzungen teilnehmen (Daldorf, Damsdorf, Negernbötel, Schmalensee, Tarbek, Tensfeld).
Der WZV übernimmt nach Erreichen der Startquote (durch gesonderte Vergabe) die ingenieurmäßige Planung und Errichtung der passiven kabelgebundenen Infrastruktur (Leerrohre, unbeschaltete Glasfaser) unter Berücksichtigung der vom ausgewählten Betreiber erstellten Strukturplanung für das Übertragungsverfahren zum Zwecke der Verpachtung an den Betreiber; eine abweichende Verteilung der Planungszuständigkeit (z. B. Ingenieur-Vergabe durch Betreiber) kann in den Verhandlungen erörtert werden. Aufgaben des ausgewählten Betreibers sind die Erstellung und Einrichtung der aktiven Infrastruktur sowie Betrieb und Unterhaltung der gesamten Infrastruktur im Rahmen eines mit dem WZV abzuschließenden Pacht- und Betreibervertrags für einen Zeitraum von voraussichtlich 25 Jahren.
Der WZV übernimmt nach Erreichen der Startquote (durch gesonderte Vergabe) die ingenieurmäßige Planung und Errichtung der passiven kabelgebundenen Infrastruktur (Leerrohre, unbeschaltete Glasfaser) unter Berücksichtigung der vom ausgewählten Betreiber erstellten Strukturplanung für das Übertragungsverfahren zum Zwecke der Verpachtung an den Betreiber; eine abweichende Verteilung der Planungszuständigkeit (z. B. Ingenieur-Vergabe durch Betreiber) kann in den Verhandlungen erörtert werden. Aufgaben des ausgewählten Betreibers sind die Erstellung und Einrichtung der aktiven Infrastruktur sowie Betrieb und Unterhaltung der gesamten Infrastruktur im Rahmen eines mit dem WZV abzuschließenden Pacht- und Betreibervertrags für einen Zeitraum von voraussichtlich 25 Jahren.
Der Betreiber hat eine NGA-Internet-Anbindung (garantiert mindestens 25 Mb/s downstream) zu marktkonformen Preisen zu gewährleisten, Endkundenprodukte für Mehrfachnutzung (Internet, Telefon, TV) werden ebenso angestrebt wie höhere Bandbreiten. Der Betreiber hat einen diskriminierungsfreien Zugang zu dem entstehenden Netz auch für andere Anbieter zu gewährleisten.
Der Betreiber hat eine NGA-Internet-Anbindung (garantiert mindestens 25 Mb/s downstream) zu marktkonformen Preisen zu gewährleisten, Endkundenprodukte für Mehrfachnutzung (Internet, Telefon, TV) werden ebenso angestrebt wie höhere Bandbreiten. Der Betreiber hat einen diskriminierungsfreien Zugang zu dem entstehenden Netz auch für andere Anbieter zu gewährleisten.
Das Realisierungsmodell sieht vor, dass die öffentlichen Investitionen des WZV durch die Pachtzahlungen über die Laufzeit des Vertrages wieder erwirtschaftet werden.
Der Wettbewerb betrifft neben der Qualität der Internetanbindung und der Minimierung des Infrastrukturbedarfs sowie der Startquote für die 6 Pilotgemeinden auch die Höhe und die Gestaltung der für die Nutzung der Infrastruktur vom Betreiber zu bezahlenden Pachtentgelte, insbesondere die für die Risikostruktur bedeutsame Aufteilung zwischen einem fixen (z. B. kilometerbezogenen) und einem von der Zahl tatsächlich genutzter Hausanschlüsse abhängigen Anteil (TAL-Entgelt). Die Gestaltung unterliegt den Verhandlungen. Die Zuschlagskriterien im Einzelnen werden den Bewerbern nach der Durchführung des Teilnahmewettbewerbs mitgeteilt.
Der Wettbewerb betrifft neben der Qualität der Internetanbindung und der Minimierung des Infrastrukturbedarfs sowie der Startquote für die 6 Pilotgemeinden auch die Höhe und die Gestaltung der für die Nutzung der Infrastruktur vom Betreiber zu bezahlenden Pachtentgelte, insbesondere die für die Risikostruktur bedeutsame Aufteilung zwischen einem fixen (z. B. kilometerbezogenen) und einem von der Zahl tatsächlich genutzter Hausanschlüsse abhängigen Anteil (TAL-Entgelt). Die Gestaltung unterliegt den Verhandlungen. Die Zuschlagskriterien im Einzelnen werden den Bewerbern nach der Durchführung des Teilnahmewettbewerbs mitgeteilt.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Beschreibung der Optionen:
Abschluss der Einzelverträge betreffend die einzelnen Gemeinden unter den rahmenvertraglich zu vereinbarenden Bedingungen.
Dauer: 300 Monate
Referenznummer: Breitbandversorgung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreisgebiet Segeberg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Am Verhandlungsverfahren können nur solche Bewerber beteiligt werden, welche die als Teilnahmebedingung geforderten Erklärungen und Nachweise erbracht haben und welche die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen. Es sind dazu Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind. Die nach III.2.1-III.2.3 geforderten Erklärungen und Nachweise sind bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist in schriftlicher Form (per Post oder direkt) und mit einer beigefügten elektronischen Kopie (Scan) auf Datenträger in einem verschlossenen Umschlag unmittelbar dem Auftraggeber (Kontaktstelle gemäß I.1) vorzulegen (E-Mail/Telefax genügen insoweit nicht), sofern sie nicht als erst auf Anforderung vorzulegen genannt sind. Bei „möglichst“ vorzulegenden Angaben/Unterlagen ist die Vorlage mit dem Teilnahmeantrag zu empfehlen, der WZV kann die Auswahl der Teilnehmer ohne eine Nachforderung vornehmen. Nachweise können auch in Kopie eingereicht werden, der WZV behält sich vor, zur Überprüfung die Vorlage des Originals zu verlangen. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein (bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als ein Jahr, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie zum Beispiel bei Prüfungszeugnissen). Soweit lediglich Erklärungen gefordert werden, bleibt vorbehalten, zur Behebung von Zweifeln (auch nach dem Teilnahmewettbewerb) entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern oder ergänzende Auskünfte zu verlangen. Sollten die Teilnahmeanträge unvollständig oder unzureichend sein, entscheidet der WZV nach seinem Ermessen über eine Nachforderung, auf eine Gelegenheit zur Vervollständigung oder Ergänzung können die Bewerber nicht vertrauen.
Am Verhandlungsverfahren können nur solche Bewerber beteiligt werden, welche die als Teilnahmebedingung geforderten Erklärungen und Nachweise erbracht haben und welche die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen. Es sind dazu Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind. Die nach III.2.1-III.2.3 geforderten Erklärungen und Nachweise sind bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist in schriftlicher Form (per Post oder direkt) und mit einer beigefügten elektronischen Kopie (Scan) auf Datenträger in einem verschlossenen Umschlag unmittelbar dem Auftraggeber (Kontaktstelle gemäß I.1) vorzulegen (E-Mail/Telefax genügen insoweit nicht), sofern sie nicht als erst auf Anforderung vorzulegen genannt sind. Bei „möglichst“ vorzulegenden Angaben/Unterlagen ist die Vorlage mit dem Teilnahmeantrag zu empfehlen, der WZV kann die Auswahl der Teilnehmer ohne eine Nachforderung vornehmen. Nachweise können auch in Kopie eingereicht werden, der WZV behält sich vor, zur Überprüfung die Vorlage des Originals zu verlangen. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein (bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als ein Jahr, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie zum Beispiel bei Prüfungszeugnissen). Soweit lediglich Erklärungen gefordert werden, bleibt vorbehalten, zur Behebung von Zweifeln (auch nach dem Teilnahmewettbewerb) entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern oder ergänzende Auskünfte zu verlangen. Sollten die Teilnahmeanträge unvollständig oder unzureichend sein, entscheidet der WZV nach seinem Ermessen über eine Nachforderung, auf eine Gelegenheit zur Vervollständigung oder Ergänzung können die Bewerber nicht vertrauen.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eignung für die gesamte Bewerbergemeinschaft nachzuweisen; es sind die geforderten Erklärungen und Nachweise für den jeweiligen Tätigkeitsbereich einzeln vom jeweils verantwortlichen Unternehmen vorzulegen. Die Aufteilung ist ggf. anzugeben.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eignung für die gesamte Bewerbergemeinschaft nachzuweisen; es sind die geforderten Erklärungen und Nachweise für den jeweiligen Tätigkeitsbereich einzeln vom jeweils verantwortlichen Unternehmen vorzulegen. Die Aufteilung ist ggf. anzugeben.
Will ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sich auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten berufen, so sind zusätzlich auch für den Dritten die für das sich auf ihn berufende Unternehmen erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen, soweit für den betroffenen Leistungsbereich relevant. Ein Nachweis, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht, zum Beispiel durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten für den Fall der Auftragserteilung, ist spätestens auf Anforderung des WZV zu führen. Eine vollständige Nachunternehmerliste über alle einzelnen Leistungen ist in diesem Verfahrensstadium nicht erforderlich; ihre Anforderung bleibt vorbehalten, ebenso ggf. eine entsprechende Eignungsprüfung. Die Erklärungen bzw. Nachweise müssen in jedem Fall (egal ob durch den Bewerber, durch Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder durch Dritte) den Betrieb der passiven und aktiven Infrastruktur umfassen sowie die Bereitstellung von Internetdiensten.
Will ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sich auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten berufen, so sind zusätzlich auch für den Dritten die für das sich auf ihn berufende Unternehmen erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen, soweit für den betroffenen Leistungsbereich relevant. Ein Nachweis, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht, zum Beispiel durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten für den Fall der Auftragserteilung, ist spätestens auf Anforderung des WZV zu führen. Eine vollständige Nachunternehmerliste über alle einzelnen Leistungen ist in diesem Verfahrensstadium nicht erforderlich; ihre Anforderung bleibt vorbehalten, ebenso ggf. eine entsprechende Eignungsprüfung. Die Erklärungen bzw. Nachweise müssen in jedem Fall (egal ob durch den Bewerber, durch Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder durch Dritte) den Betrieb der passiven und aktiven Infrastruktur umfassen sowie die Bereitstellung von Internetdiensten.
Formalitäten Persönliche Lage:
PL1: Unternehmensprofil: Angaben zu Firma, Sitz, Gegenstand und Geschäftsleitung des Unternehmens sowie Tätigkeitsfeldern, auf Anforderung auch Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, soweit eine solche vorgeschrieben ist.
PL2: Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Kann diese Erklärung nicht wahrheitsgemäß abgegeben werden, so ist hilfsweise mit der Bewerbung zu erklären, welcher Umstand dem entgegensteht und aus welchen Gründen dieser die Zuverlässigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens nicht infrage stellt, dafür sind unaufgefordert prüffähige detaillierte Nachweise so vorzulegen, dass der WZV ohne weitere Anhörung feststellen kann, ob trotz des Umstands die Eignung des Unternehmens gegeben ist.
PL2: Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Kann diese Erklärung nicht wahrheitsgemäß abgegeben werden, so ist hilfsweise mit der Bewerbung zu erklären, welcher Umstand dem entgegensteht und aus welchen Gründen dieser die Zuverlässigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens nicht infrage stellt, dafür sind unaufgefordert prüffähige detaillierte Nachweise so vorzulegen, dass der WZV ohne weitere Anhörung feststellen kann, ob trotz des Umstands die Eignung des Unternehmens gegeben ist.
PL3: Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
PL4: Eigenerklärung, dass weder der Unternehmer noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 6 EG Abs. 4 VOL/A genannten Straftaten rechtskräftig verurteilt ist.
PL5: Eigenerklärung, dass das Unternehmen sich in Bezug auf die Vergabe nicht an einer wettbewerbsbeschränkenden Abrede beteiligt.
PL6: Eigenerklärung, dass weder der Unternehmer, noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, eine schwere Verfehlung begangen hat, welche seine Zuverlässigkeit infrage stellt.
PL7: Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, auf gesonderte Anforderung entsprechende Nachweise.
PL8: Auf gesonderte Anforderung: Auszug aus dem Bundeszentralregister oder gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands betreffend das Unternehmen oder (bei juristischen Personen) seine nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten.
PL8: Auf gesonderte Anforderung: Auszug aus dem Bundeszentralregister oder gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands betreffend das Unternehmen oder (bei juristischen Personen) seine nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
WL1: Eigenerklärung zum Bestehen einer Haftpflichtversicherungsdeckung und ihrer Höhe, auf Anforderung Versicherungsnachweis.
WL2: Eigenerklärung zum Umfang der Tätigkeit (möglichst, jedenfalls auf Anforderung Umsatzangaben) des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Betrieb einer Breitbandnetz-Infrastruktur für Internetversorgung für Endnutzer).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
WL2: Eigenerklärung zum Umfang der Tätigkeit (möglichst, jedenfalls auf Anforderung Umsatzangaben) des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Betrieb einer Breitbandnetz-Infrastruktur für Internetversorgung für Endnutzer).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
TL1: Referenzen: Liste von zumindest beispielhaften in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (Betrieb einer Breitbandnetz-Infrastruktur für Internetversorgung für Endnutzer), möglichst mit Angaben zur Größe des jeweiligen Netzgebiets, Art des Netzes (Technik) und Bandbreite, Realisierungsmodell, ggf. Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand und Ansprechpartner dort.
TL1: Referenzen: Liste von zumindest beispielhaften in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (Betrieb einer Breitbandnetz-Infrastruktur für Internetversorgung für Endnutzer), möglichst mit Angaben zur Größe des jeweiligen Netzgebiets, Art des Netzes (Technik) und Bandbreite, Realisierungsmodell, ggf. Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand und Ansprechpartner dort.
TL2: Referenzen zu Projekten, bei denen das Unternehmen Endkundenakquise (Anschlussnehmer-Akquise) für NGA-Netze betrieben hat (können mit unter TL1 genannten Projekten identisch/teilidentisch sein).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungssicherheit für Pacht/Betriebsleistungen nach Maßgabe des Verhandlungsergebnisses.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Betrieb der Breitbandnetz-Infrastruktur soll grundsätzlich auf eigenes wirtschaftliches Risiko des Betreibers nach Maßgabe der vertraglich festgelegten Risikoverteilung erfolgen, die den Verhandlungen unterliegt. Der Betreiber erhält vom WZV kein Entgelt, sondern hat seinerseits Pachtentgelte nach Maßgabe des Ergebnisses des Verfahrens und der vertraglichen Regelungen an den WZV zu entrichten, die teilweise fix auf den Umfang der zur Verfügung gestellten Infrastruktur, teilweise auf die Zahl der tatsächlich genutzten Hausanschlüsse bezogen sein können. Eine Indexierung zur Berücksichtigung der allgemeinen Preisentwicklung soll vereinbart werden.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Der Betrieb der Breitbandnetz-Infrastruktur soll grundsätzlich auf eigenes wirtschaftliches Risiko des Betreibers nach Maßgabe der vertraglich festgelegten Risikoverteilung erfolgen, die den Verhandlungen unterliegt. Der Betreiber erhält vom WZV kein Entgelt, sondern hat seinerseits Pachtentgelte nach Maßgabe des Ergebnisses des Verfahrens und der vertraglichen Regelungen an den WZV zu entrichten, die teilweise fix auf den Umfang der zur Verfügung gestellten Infrastruktur, teilweise auf die Zahl der tatsächlich genutzten Hausanschlüsse bezogen sein können. Eine Indexierung zur Berücksichtigung der allgemeinen Preisentwicklung soll vereinbart werden.
Vorsorglich wird das Projekt beihilferechtlich der Rahmenregelung der Bundesregierung zur Bereitstellung von Leerrohren (Kabelschutzrohren) durch die öffentliche Hand zur Herstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung („Bundesrahmenregelung Leerrohre“) in der von der EU-Kommission am 8.6.2011 genehmigten ergänzten Fassung unterstellt. Öffentliche Zuschüsse in der Form von Zahlungen an den Betreiber werden nicht in Aussicht gestellt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Vorsorglich wird das Projekt beihilferechtlich der Rahmenregelung der Bundesregierung zur Bereitstellung von Leerrohren (Kabelschutzrohren) durch die öffentliche Hand zur Herstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung („Bundesrahmenregelung Leerrohre“) in der von der EU-Kommission am 8.6.2011 genehmigten ergänzten Fassung unterstellt. Öffentliche Zuschüsse in der Form von Zahlungen an den Betreiber werden nicht in Aussicht gestellt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Es ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Grundsätzlich ist rechtliche Identität zwischen Bewerber und vorgesehenen Zuschlagsempfänger erforderlich. Das bedeutet: (1) Hinsichtlich der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft und der Bestimmung der für den Infrastruktur-Betrieb Verantwortlichen Unternehmen tritt mit dem Teilnahmeantrag grundsätzlich Bindung gegenüber dem WZV ein; Änderungen setzen eine Zustimmung des WZV voraus, auf welche verfahrensrechtlich kein Anspruch besteht, die Zustimmung kann nach dem Ermessen des WZV auch von einer weiteren Eignungsprüfung abhängig gemacht werden. Diese Regelungen zur Bindung gelten entsprechend bei der Bewerbung eines Einzelbewerbers. (2) Ist die Einschaltung einer Einzweckgesellschaft für die Durchführung des Auftrags (Projektgesellschaft) vorgesehen, so kann diese sich als solche bewerben, falls sie schon als solche rechtlich existiert. Alternativ ist eine Überleitung nach dem Zuschlag (an eine Bietergemeinschaft oder Einzelbieter) unter im Verfahren ggf. zu verhandelnden Voraussetzungen möglich, die die Sicherung der Vertragserfüllung und die Einbindung des ursprünglichen Bewerbers betreffen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Es ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Grundsätzlich ist rechtliche Identität zwischen Bewerber und vorgesehenen Zuschlagsempfänger erforderlich. Das bedeutet: (1) Hinsichtlich der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft und der Bestimmung der für den Infrastruktur-Betrieb Verantwortlichen Unternehmen tritt mit dem Teilnahmeantrag grundsätzlich Bindung gegenüber dem WZV ein; Änderungen setzen eine Zustimmung des WZV voraus, auf welche verfahrensrechtlich kein Anspruch besteht, die Zustimmung kann nach dem Ermessen des WZV auch von einer weiteren Eignungsprüfung abhängig gemacht werden. Diese Regelungen zur Bindung gelten entsprechend bei der Bewerbung eines Einzelbewerbers. (2) Ist die Einschaltung einer Einzweckgesellschaft für die Durchführung des Auftrags (Projektgesellschaft) vorgesehen, so kann diese sich als solche bewerben, falls sie schon als solche rechtlich existiert. Alternativ ist eine Überleitung nach dem Zuschlag (an eine Bietergemeinschaft oder Einzelbieter) unter im Verfahren ggf. zu verhandelnden Voraussetzungen möglich, die die Sicherung der Vertragserfüllung und die Einbindung des ursprünglichen Bewerbers betreffen.
Mehrfachbewerbungen (parallele Beteiligung an mehreren Bietergemeinschaften oder an einer solchen und als Einzelbewerber) sind zum Schutz des Geheimwettbewerbs ausgeschlossen. Die Einbindung desselben Nachunternehmers durch verschiedene Bewerber ist zulässig, wenn der Geheimwettbewerb gewahrt bleibt, insbesondere der Nachunternehmer keinen bestimmenden Einfluss auf die Angebotsinhalte verschiedener Bieter erlangt. Der WZV kann diesbezügliche Nachweise (auch unmittelbar vom Nachunternehmer) verlangen. Verstöße gegen den Geheimwettbewerb ziehen grundsätzlich den Ausschluss aller Beteiligten vom Verfahren nach sich.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Mehrfachbewerbungen (parallele Beteiligung an mehreren Bietergemeinschaften oder an einer solchen und als Einzelbewerber) sind zum Schutz des Geheimwettbewerbs ausgeschlossen. Die Einbindung desselben Nachunternehmers durch verschiedene Bewerber ist zulässig, wenn der Geheimwettbewerb gewahrt bleibt, insbesondere der Nachunternehmer keinen bestimmenden Einfluss auf die Angebotsinhalte verschiedener Bieter erlangt. Der WZV kann diesbezügliche Nachweise (auch unmittelbar vom Nachunternehmer) verlangen. Verstöße gegen den Geheimwettbewerb ziehen grundsätzlich den Ausschluss aller Beteiligten vom Verfahren nach sich.
Kartellrechtlich unzulässige Bewerbergemeinschaften/Bietergemeinschaften unterliegen dem Ausschluss. Der WZV behält sich vor, ergänzende Erklärungen und Unterlagen zur Prüfung der Zulässigkeit der Zusammenarbeit in jedem Verfahrensstadium abzufordern.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Kartellrechtlich unzulässige Bewerbergemeinschaften/Bietergemeinschaften unterliegen dem Ausschluss. Der WZV behält sich vor, ergänzende Erklärungen und Unterlagen zur Prüfung der Zulässigkeit der Zusammenarbeit in jedem Verfahrensstadium abzufordern.
Sonstige besondere Bedingungen:
Ggf. Anmeldung des gewerblichen Betriebs öffentlicher Telekommunikationsnetze / Erbringung von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten nach § 6 Telekommunikationsgesetz.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 4
Objektive Auswahlkriterien:
Sind mehr grundsätzlich als geeignet qualifizierte Bewerber vorhanden als die vorgesehene Mindestzahl, wird die Zahl der Teilnehmer innerhalb der Spanne durch eine Auswahl anhand der nachfolgend genannten Auswahlkriterien und ihrer Gewichtung bestimmt.
Sind mehr grundsätzlich als geeignet qualifizierte Bewerber vorhanden als die vorgesehene Mindestzahl, wird die Zahl der Teilnehmer innerhalb der Spanne durch eine Auswahl anhand der nachfolgend genannten Auswahlkriterien und ihrer Gewichtung bestimmt.
1. Technische Leistungsfähigkeit nach Referenzen zu TL1 (30 %),
2. Technische Leistungsfähigkeit nach Referenzen zu TL2 (20 %),
3. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nach Umfang der Tätigkeit (Umsatz) (20 %),
4. Fachkunde nach Unternehmensprofil (30 %).
Die Bewertung erfolgt dabei grundsätzlich qualitativ auf einer fünfstufigen Punkte-Skala (sehr gut, gut, vollbefriedigend, befriedigend, ausreichend; nicht ausreichende Bewertungen können von vornherein nicht berücksichtigt werden), wobei die vergebene Bewertung in Bezug zur Höchstpunktzahl gesetzt (Referenzierung) und dadurch relativ auf das Bewerberfeld gestaltet wird. In die Bewertung von Referenzen werden maximal fünf Projekte, die vom Bewerber hierfür benannt werden (sonst erfolgt die Auswahl nach Größe), einbezogen und einzeln qualitativ gewertet. Die Punktzahlen werden aufaddiert und, falls dadurch die Höchstpunktzahl überschritten wird, dazu in Bezug gesetzt. Beim Umfang der Tätigkeit wird der Durchschnitt des Umsatzes der letzten drei Geschäftsjahre verglichen, wobei der größte im geeigneten Bewerberfeld die Höchstpunktzahl erhält, der geringste die Mindestpunktzahl (ebenso beim Fehlen präziser Angaben), dazwischen wird linear interpoliert. Die Zuschlagskriterien für den Vergleich der späteren Angebote werden erst mit den Vergabeunterlagen bekannt gegeben (vgl. IV.2.1).
Die Bewertung erfolgt dabei grundsätzlich qualitativ auf einer fünfstufigen Punkte-Skala (sehr gut, gut, vollbefriedigend, befriedigend, ausreichend; nicht ausreichende Bewertungen können von vornherein nicht berücksichtigt werden), wobei die vergebene Bewertung in Bezug zur Höchstpunktzahl gesetzt (Referenzierung) und dadurch relativ auf das Bewerberfeld gestaltet wird. In die Bewertung von Referenzen werden maximal fünf Projekte, die vom Bewerber hierfür benannt werden (sonst erfolgt die Auswahl nach Größe), einbezogen und einzeln qualitativ gewertet. Die Punktzahlen werden aufaddiert und, falls dadurch die Höchstpunktzahl überschritten wird, dazu in Bezug gesetzt. Beim Umfang der Tätigkeit wird der Durchschnitt des Umsatzes der letzten drei Geschäftsjahre verglichen, wobei der größte im geeigneten Bewerberfeld die Höchstpunktzahl erhält, der geringste die Mindestpunktzahl (ebenso beim Fehlen präziser Angaben), dazwischen wird linear interpoliert. Die Zuschlagskriterien für den Vergleich der späteren Angebote werden erst mit den Vergabeunterlagen bekannt gegeben (vgl. IV.2.1).
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Bereichsleitung Recht
Hans-Peter Finnern
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Breitbandversorgung
Zusätzliche Informationen
Nach Auffassung des WZV betrifft das Verfahren eine Dienstleistungskonzession, die vom Anwendungsbereich der EU-Vergabekoordinierungsrichtlinie und des förmlichen Vergaberechts ausgenommen ist. Die Angaben zur Vergabekammer (VI.4.1) und zum Nachprüfungsverfahren (VI.4.2) erfolgen nur vorsorglich im Hinblick auf die Überprüfung dieser Einordnung als Dienstleistungskonzession und ohne Präjudiz für die Zulässigkeit derartiger Verfahren. Zur Erfüllung von Maßgaben der Bundesrahmenregelung Leerrohre sowie zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit wird das Verfahren – ohne Präjudiz – in entsprechender Anwendung der VOL/A-EG als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb geführt.
Nach Auffassung des WZV betrifft das Verfahren eine Dienstleistungskonzession, die vom Anwendungsbereich der EU-Vergabekoordinierungsrichtlinie und des förmlichen Vergaberechts ausgenommen ist. Die Angaben zur Vergabekammer (VI.4.1) und zum Nachprüfungsverfahren (VI.4.2) erfolgen nur vorsorglich im Hinblick auf die Überprüfung dieser Einordnung als Dienstleistungskonzession und ohne Präjudiz für die Zulässigkeit derartiger Verfahren. Zur Erfüllung von Maßgaben der Bundesrahmenregelung Leerrohre sowie zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit wird das Verfahren – ohne Präjudiz – in entsprechender Anwendung der VOL/A-EG als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb geführt.
Es sind zunächst Teilnahmeanträge innerhalb der gesetzten Frist per Post oder direkt beim WZV verschlossen einzureichen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind. Nach dem Ablauf der Teilnahmeantragsfrist werden nach Maßgabe der Bedingungen für die Teilnahme, also der Vollständigkeit der Bewerbungen, der Eignung sowie nötigenfalls einer Auswahl gemäß IV.1.2, die Bewerber bestimmt, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Diese erhalten die Vergabeunterlagen. Ergänzende Unterlagen im Sinne von I.1 und IV.3.3 sind zuvor nicht erhältlich.
Es sind zunächst Teilnahmeanträge innerhalb der gesetzten Frist per Post oder direkt beim WZV verschlossen einzureichen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind. Nach dem Ablauf der Teilnahmeantragsfrist werden nach Maßgabe der Bedingungen für die Teilnahme, also der Vollständigkeit der Bewerbungen, der Eignung sowie nötigenfalls einer Auswahl gemäß IV.1.2, die Bewerber bestimmt, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Diese erhalten die Vergabeunterlagen. Ergänzende Unterlagen im Sinne von I.1 und IV.3.3 sind zuvor nicht erhältlich.
Zu II.3: Die Angabe bezieht sich auf die Laufzeit der Einzelaufträge und unterliegt den Verhandlungen.
Informationen im Verfahren werden grundsätzlich per Post oder direkt übermittelt, soweit nicht im Einzelfall anders geregelt. Der WZV behält sich vor, zum Zwecke der Beschleunigung Informationen per Telefax oder elektronisch zu übermitteln oder zu fordern. Mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen beim WZV ist eine elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten nicht möglich. Per Post oder direkt übermittelte Teilnahmeanträge sind in einer verschlossenen Sendung einzureichen und durch eine entsprechende Aufschrift („Teilnahmeantrag Breitbandversorgung. Nicht öffnen vor Fristablauf!“) deutlich zu kennzeichnen. Durch die Stellung eines Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen einschließlich der Vergabeunterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb zu wahren. Der WZV wird seinerseits Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden und vertraulich behandeln. Bewerber sollten in ihren Anträgen und ggf. späteren Angeboten eigene und fremde Geheimnisse substantiiert begründet kennzeichnen, ansonsten kann im Rahmen eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens von einer Zustimmung zur Einsichtnahme ausgegangen werden.
Informationen im Verfahren werden grundsätzlich per Post oder direkt übermittelt, soweit nicht im Einzelfall anders geregelt. Der WZV behält sich vor, zum Zwecke der Beschleunigung Informationen per Telefax oder elektronisch zu übermitteln oder zu fordern. Mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen beim WZV ist eine elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten nicht möglich. Per Post oder direkt übermittelte Teilnahmeanträge sind in einer verschlossenen Sendung einzureichen und durch eine entsprechende Aufschrift („Teilnahmeantrag Breitbandversorgung. Nicht öffnen vor Fristablauf!“) deutlich zu kennzeichnen. Durch die Stellung eines Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen einschließlich der Vergabeunterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb zu wahren. Der WZV wird seinerseits Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden und vertraulich behandeln. Bewerber sollten in ihren Anträgen und ggf. späteren Angeboten eigene und fremde Geheimnisse substantiiert begründet kennzeichnen, ansonsten kann im Rahmen eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens von einer Zustimmung zur Einsichtnahme ausgegangen werden.
Kosten für die Teilnahme am Verfahren werden den Teilnehmern vom WZV nicht erstattet.
Für den Fall, dass ordnungsgemäße Teilnahmeanträge bzw. im weiteren Verlauf den Unterlagen entsprechende und wirtschaftliche Angebote nicht fristgerecht eingehen oder andere schwerwiegende Gründe bestehen, bleibt die Aufhebung des Verfahrens (Beendigung ohne Zuschlag) vorbehalten.
Für den Fall, dass ordnungsgemäße Teilnahmeanträge bzw. im weiteren Verlauf den Unterlagen entsprechende und wirtschaftliche Angebote nicht fristgerecht eingehen oder andere schwerwiegende Gründe bestehen, bleibt die Aufhebung des Verfahrens (Beendigung ohne Zuschlag) vorbehalten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein (vgl. aber Hinweis unter VI.3)
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 4319884640📞
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist – auch soweit er dem Grunde nach statthaft ist – unzulässig, soweit.
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht für einen Antrag auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrags nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht für einen Antrag auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrags nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Quelle: OJS 2012/S 159-266131 (2012-08-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-06-07) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Nach Auffassung des WZV betrifft das Verfahren eine Dienstleistungskonzession, die vom Anwendungsbereich der EU-Vergabekoordinierungsrichtlinie und des förmlichen Vergaberechts ausgenommen ist. Die Angaben zur Vergabekammer (VI.4.1) und zum Nachprüfungsverfahren (VI.4.2) erfolgen nur vorsorglich im Hinblick auf die Überprüfung dieser Einordnung als Dienstleistungskonzession und ohne Präjudiz für die Zulässigkeit derartiger Verfahren. Zur Erfüllung von Maßgaben der Bundesrahmenregelung Leerrohre sowie zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit wurde das Verfahren – ohne Präjudiz – in entsprechender Anwendung der VOL/A-EG als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb geführt.
Da es sich um eine Dienstleistungskonzession und eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer handelt, sind Angaben zum abschließenden Gesamtauftragswert nicht möglich.
Nach Auffassung des WZV betrifft das Verfahren eine Dienstleistungskonzession, die vom Anwendungsbereich der EU-Vergabekoordinierungsrichtlinie und des förmlichen Vergaberechts ausgenommen ist. Die Angaben zur Vergabekammer (VI.4.1) und zum Nachprüfungsverfahren (VI.4.2) erfolgen nur vorsorglich im Hinblick auf die Überprüfung dieser Einordnung als Dienstleistungskonzession und ohne Präjudiz für die Zulässigkeit derartiger Verfahren. Zur Erfüllung von Maßgaben der Bundesrahmenregelung Leerrohre sowie zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit wurde das Verfahren – ohne Präjudiz – in entsprechender Anwendung der VOL/A-EG als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb geführt.
Da es sich um eine Dienstleistungskonzession und eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer handelt, sind Angaben zum abschließenden Gesamtauftragswert nicht möglich.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualitätsparameter der Internetanbindung (oberhalb Mindestwert) (15)
2. Umfang der erforderlichen öffentlichen Infrastruktur (20)
3. Barwert der Pachtentgelte (20)
4. Verhältnis fixer/variabler Entgeltbestandteil (20)
5. Höhe der Mindestanschlussquote (Startquote) im Pilotcluster (10)
6. Qualität des Vertriebskonzepts (10)
7. Höhe des Geschäftsbesorgungshonorars (5)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-05-21 📅
Name: SWN Stadtwerke Neumünster GmbH
Postanschrift: Bismarckstraße 51
Postort: Neumünster
Postleitzahl: 24534
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: www.swn.net🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Nis Nissen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist – auch soweit er dem Grunde nach statthaft ist – unzulässig, soweit
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht mehr aufgehoben werden (§ 114 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Vertrages wegen Verstoßes nach § 101b Abs. 1 GWB (Missachtung der Informations- und Wartepflicht nach § 101a GWB oder unzulässige unmittelbare Vergabe) ist nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU zulässig (§ 101b Abs. 2 S. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht mehr aufgehoben werden (§ 114 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Vertrages wegen Verstoßes nach § 101b Abs. 1 GWB (Missachtung der Informations- und Wartepflicht nach § 101a GWB oder unzulässige unmittelbare Vergabe) ist nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU zulässig (§ 101b Abs. 2 S. 2 GWB).