EU-weites Vergabeverfahren zur losweisen Vergabe von 1 Strom- sowie 1 Gas-Konzessionsvertrag nach § 46 Abs. 2 EnWG für die Stadt Schortens

Stadt Schortens

Die Stadt Schortens schreibt hiermit den Abschluss von Verträgen zur Wegebenutzung für die Verlegung von Versorgungsleitungen zur Versorgung mit Strom und/oder Gas für die Laufzeit von jeweils 20 Jahren aus.
In der Stadt Schortens leben ca. 20 700 Einwohner. Der geschätzte Auftragswert bemessen am Konzessionsabgabeaufkommen in 20 Jahren für den Strom-Konzessionsvertrag beträgt ca. 10 200 000 EUR und für den Gas-Konzessionsvertrag ca. 1 380 000 EUR. Vertragsbeginn der Konzessionsverträge ist jeweils der 1.1.2014.
Da es sich bei der Vergabe von Wegenutzungsrechten um Dienstleistungskonzessionen handelt, sind die Regelungen des deutschen und europäischen Vergaberechts nicht anzuwenden, es sei denn, es wird ausdrücklich auf einzelne Regelungen Bezug genommen.
Inhaberin der bisherigen Strom- und Gas-Konzessionsverträge, die zum 15.12.2012 enden, ist nach eigenen Angaben die EWE Netz GmbH, Cloppenburger Str. 302, 26133 Oldenburg. Das Auslaufen der bisherigen Konzessionsverträge hatte die Stadt bereits am 10.12.2010 bekannt gemacht.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-09-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-08-02.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-08-02 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2012-08-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
Menge oder Umfang:
Es handelt sich um 1 Strom- und 1 Gas-Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren.11 580 000,00
Gesamtwert des Auftrags: 10 200 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Schortens
Postanschrift: Oldenburger Straße 29
Postleitzahl: 26419
Postort: Schortens
Kontakt
Internetadresse: http://www.Schortens.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-08-02 📅
Einreichungsfrist: 2012-09-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-08-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 150-251377
ABl. S-Ausgabe: 150
Zusätzliche Informationen
In der Stadt Schortens leben ca. 20 700 Einwohner. Der geschätzte Auftragswert bemessen am Konzessionsabgabeaufkommen in 20 Jahren für den Strom-Konzessionsvertrag beträgt ca. 10 200 000 EUR und für den Gas-Konzessionsvertrag ca. 1 380 000 EUR. Vertragsbeginn der Konzessionsverträge ist jeweils der 1.1.2014. Interessierte Bieter können weitere Informationen zum Verfahren (nachfolgend „Zusätzliche Informationen“) bei der Stadt Schortens, bei Frau Elke Idel, Oldenburger Straße 29, 26419 Schortens, bis spätestens zum 31.8.2012 12:00 Uhr, kostenfrei abfordern. Zusammen mit den zusätzlichen Informationen erhält der Interessent auch Formblätter sowie eine von ihm zu unterzeichnende Vertraulichkeitserklärung. Die zusätzlichen Unterlagen werden unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Werktagen nach Anforderung durch den Bieter an diesen versandt. Interessierte Bieter werden darauf hingewiesen, dass sämtliche ihnen überlassene Informationen vertraulich zu behandeln sind und sie dies der Stadt Schortens vor Übersendung schriftlich zu bestätigen haben. Das Verfahren, welches in Übereinstimmung mit § 46 Abs. 3 EnWG unter Beachtung der Ziele des § 1 EnWG durchgeführt wird, ist in mehreren Schritten angelegt: Im ersten Schritt sollen interessierte Bieter angelehnt an einen öffentlichen Teilnahmewettbewerb ihr Interesse bekunden und ihre Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde (gemeinsam nachfolgend Eignung) im Hinblick auf den Betrieb von Energieversorgungsnetzen nachweisen. Nur die interessierten Bieter können zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die mit Rücksicht auf die besonderen Anforderungen besonders geeignet sind und insbesondere über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel verfügen, um die vertraglichen Verpflichtungen und die Pflichten nach dem EnWG über die gesamte Laufzeit der Konzessionsverträge mit der notwendigen Sicherheit zu erfüllen. Die Interessenbekundung ist von mindestens einem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu unterzeichnen und einschließlich aller geforderten Unterlagen in einem besonders mit „Interessenbekundung Vergabe Konzessionsverträge - vertraulich, verschlossen, bitte sofort ungeöffnet weiterleiten“, gekennzeichneten Umschlag spätestens am 7.9.2012 bis spätestens 12:00 Uhr bei der Stadt Schortens, zu Händen von Frau Elke Idel, Oldenburger Straße 29, 26419 Schortens, einzureichen. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass ein Nachreichen von Unterlagen nach Ablauf der genannten Frist ausgeschlossen ist. Die Vollständigkeit der Unterlagen zum Zeitpunkt der Interessenbekundung sowie die Rechtzeitigkeit der Abgabe ist Grundvoraussetzung für die weitere Teilnahme im Verfahren. Im zweiten Schritt, nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens, wird die Stadt die qualifizierten Bieter spätestens am 24.9.2012 zur Abgabe eines Angebots je Los zum Abschluss der Konzessionsverträge auffordern, für deren Abschluss die qualifizierten Bieter ihr Interesse bekundet haben. Hierfür wird die Stadt den qualifizierten Bietern zur Abgabe ihrer Angebote Muster-Konzessionsverträge zur Verfügung stellen (sog. Hauptangebot). Zu diesen Hauptangeboten werden in begrenztem Umfang Nebenangebote zugelassen. Der zukünftige Konzessionsinhaber hat immer die höchstzulässige Konzessionsabgabe zu entrichten. Die Stadt wünscht sich als Nebenangebote u.a. auch Angebote dazu, ob und wie sich der Bieter die Einbindung der Stadt Schortens in die Aufgabenerfüllung z.B. in Form einer gemeinsamen Gesellschaft, dem Erwerb von Gesellschaftsanteilen oder sonstiger schuldrechtlicher Gewährung von Einflussnahmemöglichkeiten vorstellen kann. Weitere Einzelheiten zum Ablauf des Verfahrens, zu den Zuschlagskriterien, zur Höhe der Konzessionsabgaben, zu den Altverträgen und den Netzen werden den Bietern in den zusätzlichen Informationen, spätestens aber mit der Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellt. Sollte ein qualifiziertes Unternehmen der Meinung sein, dass es neben der Leistungsbeschreibung weitere Informationen zu Einzelheiten des Netzes benötigt, wird darum gebeten, die Anforderungen der Stadt Schortens zu übermitteln. Die Stadt Schortens wird die Anfrage in anonymisierter Form im Rahmen des Vergabeverfahrens an den betreffenden Energieversorger weiterleiten. Dieser entscheidet unabhängig von der Stadt, inwieweit und welche Informationen er an die qualifizierten Unternehmen weitergibt. Die Stadt Schortens übernimmt insoweit keinerlei Verpflichtung zur Bereitstellung von Informationen, die sich in der Hand der derzeitigen Konzessionsinhaberin befinden. Jedes qualifizierte Unternehmen, das ein Angebot abgibt, hat sich bis zum Ende des Verfahrens, mindestens bis zum 31.12.2013, an sein Angebot gebunden zu halten. Die Stadt Schortens wird am Ende des Verfahrens alle beteiligten qualifizierten Unternehmen zusätzlich zu den Vorgaben nach § 46 Abs. 3 EnWG und über den Ausgang des Vergabeverfahrens informieren und dem Bestbieter den Zuschlag erteilen. Zur Verhinderung von Interessenkollisionen wird § 16 VgV analog angewandt. Kosten werden nicht erstattet.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Schortens schreibt hiermit den Abschluss von Verträgen zur Wegebenutzung für die Verlegung von Versorgungsleitungen zur Versorgung mit Strom und/oder Gas für die Laufzeit von jeweils 20 Jahren aus.
In der Stadt Schortens leben ca. 20 700 Einwohner. Der geschätzte Auftragswert bemessen am Konzessionsabgabeaufkommen in 20 Jahren für den Strom-Konzessionsvertrag beträgt ca. 10 200 000 EUR und für den Gas-Konzessionsvertrag ca. 1 380 000 EUR. Vertragsbeginn der Konzessionsverträge ist jeweils der 1.1.2014.
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Da es sich bei der Vergabe von Wegenutzungsrechten um Dienstleistungskonzessionen handelt, sind die Regelungen des deutschen und europäischen Vergaberechts nicht anzuwenden, es sei denn, es wird ausdrücklich auf einzelne Regelungen Bezug genommen.
Inhaberin der bisherigen Strom- und Gas-Konzessionsverträge, die zum 15.12.2012 enden, ist nach eigenen Angaben die EWE Netz GmbH, Cloppenburger Str. 302, 26133 Oldenburg. Das Auslaufen der bisherigen Konzessionsverträge hatte die Stadt bereits am 10.12.2010 bekannt gemacht.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Strom-Konzessionsvertrag.
Kurze Beschreibung: Strom-Konzessionsvertrag für das Stadtgebiet der Stadt Schortens.
Menge oder Umfang: 1 Strom-Konzessionsvertrag.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Gas-Konzessionsvertrag.
Kurze Beschreibung: Gas-Konzessionsvertrag für das Stadtgebiet der Stadt Schortens.
Menge oder Umfang: 1 Gas-Konzessionsvertrag.
Es werden Varianten akzeptiert
Menge oder Umfang:
Es handelt sich um 1 Strom- und 1 Gas-Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren.
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: KA04
KA06
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Schortens.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
— Handelsregisterauszug,
— Eigenerklärung darüber, dass Steuern, Abgaben und Beiträge zu Berufsgenossenschaften und Krankenkassen regelmäßig und ordnungsgemäß gezahlte werden oder Erklärung der Finanzbehörden und der zuständigen Stellen über die regelmäßige Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zu Berufgenossenschaften und Krankenkassen sowie
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— Eigenerklärung des Geschäftsführers oder Vorstands dazu, ob Vorstrafen vorliegen - § 6 Abs. 4 VOL/A EG - oder über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder es sich in Liquidation befindet - § 6 Abs. 6 VOL/A EG (Formblätter hierzu werden vom Auftraggeber zusammen mit den zusätzlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt.).
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Sämtliche Unterlagen zur Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— das aktuelle Rating (nicht älter als 12 Monate). Ersatzweise Bankenerklärung zur Finanz- und Liquiditätssituation des Interessenten - § 7 Abs. 2 lit. a) VOL/A EG,
— Vorlage der Bilanzen der letzten drei Geschäftsjahre - § 7 Abs. 2 lit. c) VOL/A EG,
— Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten drei Jahre - § 7 Abs. 2 lit. d) VOL/A EG,
— Eigenerklärung der Interessenten, die nicht derzeitiger Konzessionsinhaber sind, dazu, dass er wirtschaftlich in der Lage wäre, das/die Netze zu übernehmen sowie
— Eigenerklärungen über den Umsatz der Tätigkeit, die Gegenstand des Verfahrens sein soll.
Sämtliche Unterlagen zur Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (mit Ausnahme der Rating-Unterlagen) dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
Mindeststandards:
§ 6 Abs. 1 und 2 VOL/A EG gelten entsprechend. Die Leistung kann auch in Form einer Bietergemeinschaft erbracht werden. Bietergemeinschaften mit einem bevollmächtigten Vertreter (Formblatt Bietergemeinschaft) sind zulässig und einzelnen Bietern gleichgestellt. Die Eignung kann darüber hinaus auch durch Benennung von Nachunternehmern nachgewiesen werden. Für die Bieter, der Bietergemeinschaft und den Nachunternehmer gelten dieselben Nachweispflichten. § 7 Abs. 9 VOL/A EG ist zu beachten und ggfls. entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— eine Auflistung der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, welche dem Ausschreibungsgegenstand mindestens entsprechen oder diesem gleichkommen (einschließlich der Angabe der Vertragslaufzeiten und des Auftraggebers sowie der Vorlage einer für den Betrieb dieser Netze ggf. vorliegenden Qualitätszertifizierung) - § 7 Abs. 3 VOL/A EG,
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— ein Bieter, der keine gleichwertigen Leistungen bisher erbracht hat, hat zu erklären, wie er den Betrieb des/der Netze abzusichern gedenkt und muss nachweisen, dass er über die personelle und technische Leistungsfähigkeit für den Netzbetrieb nach DVGW bzw. nach den Richtlinien des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. für die zu übernehmenden Netze verfügt,
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— die Höhe der für diese Netze geltenden Netzentgelte,
— konkrete Aussagen (Konzept) dazu wie – insbesondere mit welchem Personal – der Netzbetrieb im Konzessionsgebiet sichergestellt werden soll,
— Vorlage einer Genehmigung nach § 4 EnWG für vergleichbare Netze oder eine vergleichbaren Berechtigung zum Netzbetrieb.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: BGB-Gesellschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Bestehen einer Genehmigung nach § 4 EnWG oder einer vergleichbaren Berechtigung zum Zeitpunkt des Beginns der Vertragserfüllung.

Verfahren
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2012-09-24 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Elke Idel

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2033-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
In der Stadt Schortens leben ca. 20 700 Einwohner. Der geschätzte Auftragswert bemessen am Konzessionsabgabeaufkommen in 20 Jahren für den Strom-Konzessionsvertrag beträgt ca. 10 200 000 EUR und für den Gas-Konzessionsvertrag ca. 1 380 000 EUR. Vertragsbeginn der Konzessionsverträge ist jeweils der 1.1.2014.
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Interessierte Bieter können weitere Informationen zum Verfahren (nachfolgend „Zusätzliche Informationen“) bei der Stadt Schortens, bei Frau Elke Idel, Oldenburger Straße 29, 26419 Schortens, bis spätestens zum 31.8.2012 12:00 Uhr, kostenfrei abfordern. Zusammen mit den zusätzlichen Informationen erhält der Interessent auch Formblätter sowie eine von ihm zu unterzeichnende Vertraulichkeitserklärung. Die zusätzlichen Unterlagen werden unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Werktagen nach Anforderung durch den Bieter an diesen versandt. Interessierte Bieter werden darauf hingewiesen, dass sämtliche ihnen überlassene Informationen vertraulich zu behandeln sind und sie dies der Stadt Schortens vor Übersendung schriftlich zu bestätigen haben.
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Das Verfahren, welches in Übereinstimmung mit § 46 Abs. 3 EnWG unter Beachtung der Ziele des § 1 EnWG durchgeführt wird, ist in mehreren Schritten angelegt:
Im ersten Schritt sollen interessierte Bieter angelehnt an einen öffentlichen Teilnahmewettbewerb ihr Interesse bekunden und ihre Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde (gemeinsam nachfolgend Eignung) im Hinblick auf den Betrieb von Energieversorgungsnetzen nachweisen. Nur die interessierten Bieter können zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die mit Rücksicht auf die besonderen Anforderungen besonders geeignet sind und insbesondere über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel verfügen, um die vertraglichen Verpflichtungen und die Pflichten nach dem EnWG über die gesamte Laufzeit der Konzessionsverträge mit der notwendigen Sicherheit zu erfüllen.
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Die Interessenbekundung ist von mindestens einem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu unterzeichnen und einschließlich aller geforderten Unterlagen in einem besonders mit „Interessenbekundung Vergabe Konzessionsverträge - vertraulich, verschlossen, bitte sofort ungeöffnet weiterleiten“, gekennzeichneten Umschlag spätestens am 7.9.2012 bis spätestens 12:00 Uhr bei der Stadt Schortens, zu Händen von Frau Elke Idel, Oldenburger Straße 29, 26419 Schortens, einzureichen.
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Es wird besonders darauf hingewiesen, dass ein Nachreichen von Unterlagen nach Ablauf der genannten Frist ausgeschlossen ist. Die Vollständigkeit der Unterlagen zum Zeitpunkt der Interessenbekundung sowie die Rechtzeitigkeit der Abgabe ist Grundvoraussetzung für die weitere Teilnahme im Verfahren.
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Im zweiten Schritt, nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens, wird die Stadt die qualifizierten Bieter spätestens am 24.9.2012 zur Abgabe eines Angebots je Los zum Abschluss der Konzessionsverträge auffordern, für deren Abschluss die qualifizierten Bieter ihr Interesse bekundet haben. Hierfür wird die Stadt den qualifizierten Bietern zur Abgabe ihrer Angebote Muster-Konzessionsverträge zur Verfügung stellen (sog. Hauptangebot). Zu diesen Hauptangeboten werden in begrenztem Umfang Nebenangebote zugelassen. Der zukünftige Konzessionsinhaber hat immer die höchstzulässige Konzessionsabgabe zu entrichten. Die Stadt wünscht sich als Nebenangebote u.a. auch Angebote dazu, ob und wie sich der Bieter die Einbindung der Stadt Schortens in die Aufgabenerfüllung z.B. in Form einer gemeinsamen Gesellschaft, dem Erwerb von Gesellschaftsanteilen oder sonstiger schuldrechtlicher Gewährung von Einflussnahmemöglichkeiten vorstellen kann.
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Weitere Einzelheiten zum Ablauf des Verfahrens, zu den Zuschlagskriterien, zur Höhe der Konzessionsabgaben, zu den Altverträgen und den Netzen werden den Bietern in den zusätzlichen Informationen, spätestens aber mit der Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellt.
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Sollte ein qualifiziertes Unternehmen der Meinung sein, dass es neben der Leistungsbeschreibung weitere Informationen zu Einzelheiten des Netzes benötigt, wird darum gebeten, die Anforderungen der Stadt Schortens zu übermitteln. Die Stadt Schortens wird die Anfrage in anonymisierter Form im Rahmen des Vergabeverfahrens an den betreffenden Energieversorger weiterleiten. Dieser entscheidet unabhängig von der Stadt, inwieweit und welche Informationen er an die qualifizierten Unternehmen weitergibt. Die Stadt Schortens übernimmt insoweit keinerlei Verpflichtung zur Bereitstellung von Informationen, die sich in der Hand der derzeitigen Konzessionsinhaberin befinden.
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Jedes qualifizierte Unternehmen, das ein Angebot abgibt, hat sich bis zum Ende des Verfahrens, mindestens bis zum 31.12.2013, an sein Angebot gebunden zu halten. Die Stadt Schortens wird am Ende des Verfahrens alle beteiligten qualifizierten Unternehmen zusätzlich zu den Vorgaben nach § 46 Abs. 3 EnWG und über den Ausgang des Vergabeverfahrens informieren und dem Bestbieter den Zuschlag erteilen. Zur Verhinderung von Interessenkollisionen wird § 16 VgV analog angewandt. Kosten werden nicht erstattet.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landgericht Oldenburg
Postanschrift: Elisabethstr. 7
Postort: Oldenburg
Postleitzahl: 26135
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rügen gegen das Verfahren sind unverzüglich vorzubringen, andernfalls sind sie ausgeschlossen. § 107 Abs. 3 GWB wird entsprechend angewendet. Gesetzliche Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gibt es nicht. Vorliegend können nach Einschätzung der Auftraggeber Rechtsbehelfe beim Landgericht Oldenburg, eingereicht werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Frage des zulässigen Rechtsweges für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen umstritten ist. Ob die in Vorbereitung befindliche EU Richtlinie über Dienstleistungskonzessionen hier Klarheit bringen wird, ist derzeit nicht abschätzbar. Der Auftraggeber übernimmt keine Garantie dafür, dass der vorstehende Rechtsweg der richtige ist.
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Quelle: OJS 2012/S 150-251377 (2012-08-02)
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