Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Zum 1.1.2011 wurden die Leistungen für Bildung und Teilhabe (§§ 28, 29 SGB II, § 34 SGB XII, § 6b Bundeskindergeldgesetz, § 6 Asylbewerberleistungsgesetz) neu eingeführt. Ausgehend von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9.2.2010 - 1 BvL 1/09 - zielte die Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets darauf, die Teilhabemöglichkeiten benachteiligter Kinder an schulischer und außerschulischer Bildung sowie an kulturellen Angeboten zu verbessern.
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sind Ausdruck der Intention des Gesetzgebers auf ein Grundrecht eines sozialen und kulturellen Existenzminimums für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Zentrales Element um die Umsetzung der Intention des Gesetzgebers zu prüfen ist die Inanspruchnahme bzw. negativ ausgedrückt die Nicht-Inanspruchnahme und ihre Gründe. Die Evaluation soll analysieren wie die Leistungen bei den Leistungsberechtigen ankommen und vor allem welche Faktoren in der Umsetzungspraxis die Inanspruchnahme hemmen oder befördern und somit die Intention des Gesetzgebers unterstützen oder womöglich konterkarieren.
Im Rahmen einer Implementationsanalyse soll anhand zahlreicher Fallstudien bundesweit die organisatorische, kommunikative und administrative Umsetzung der Leistungen zur Bildung und Teilhabe untersucht werden, um hieraus für die Inanspruchnahme hemmende und fördernde Faktoren ableiten zu können. Dies soll zugleich eine möglichst umfangreiche Bestandsaufnahme der unterschiedlichen Umsetzungs- und Implementationsvarianten der Leistungen für Bildung und Teilhabe erbringen.
Im Mittelpunkt des Forschungsvorhabens sollen folgende Fragestellungen stehen:
— Welche verschiedenen organisatorische und administrative Umsetzungsformen der Leistungen zur Bildung und Teilhabe gibt es,
— Wodurch sind diese Unterschiede in den Umsetzungsformen vor allem geprägt (Stadt- Land, SGB II - Kinderzuschlag/Wohngeld gemeinsame Einrichtungen - zugelassene kommunale Träger, Bundesländer, Art der Leistung usw.),
— Wie gestaltet sich die Kooperation mit anderen Akteuren (andere kommunale Akteure, Leistungsanbieter usw.),
— Wie gestalten sich die Kommunikationsprozesse zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe (Öffentlichkeitsarbeit, Informationen durch Jobcenter oder andere, Grad der Informiertheit, spezielle Informationsangebote usw.),
— Wie hoch wird der Aufwand bei der Umsetzung des Bildungspakets eingeschätzt und gibt es hier signifikante Unterschiede? Wonach strukturieren sich dieser Unterschiede ? Gibt es Strategien der Komplexitätsreduktion,
— Welchen Einfluss haben Umfang und Komplexität der (unterschiedlichen) Umsetzungsprozesse (Antragstellung, Antragsbearbeitung, Prüfverfahren, Kooperation mit Leistungsanbietern, Beratung/Information usw.) auf das Inanspruchnahmeverhalten bzw. das Nicht-Inanspruchnahmeverhalten der Leistungsberechtigten,
— Gibt es signifikante Unterschiede im Hinblick auf die vorhergehenden Fragen zwischen Leistungsberechtigen des SGB II und denen anderer Rechtskreise? Wenn ja, welche Auswirkungen haben diese Unterschiede auf die Inanspruchnahme bzw. Nicht-Inanspruchnahme der Leistungen.
Hierbei handelt sich nicht um eine abgeschlossene Aufzählung an leitenden Fragen. Es wird von den Bietern erwartet, dass sie in ihren Angeboten zusätzliche forschungsleitende Fragen entwickeln und diese in den Rahmen der Zielstellung des Forschungsvorhaben integrieren.
Der/die Auftragnehmer/in wird hierbei eng mit zwei anderen wissenschaftlichen Akteuren kooperieren, die weitere Teilaspekte der Leistungen für Bildung und Teilhabe erforschen. Dies ist zum einen das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), welches im Rahmen des Panel Arbeitsmarkt und soziale Sicherung (PASS) repräsentative Befragungen von Leistungsberechtigten der Leistungen für Bildung und Teilhabe zur Inanspruchnahme durchführt. Darüber hinaus wird das Statistische Bundesamt im Rahmen des Arbeitsprogramms bessere Rechtsetzung stichprobenhaft die Messung des Erfüllungsaufwands im Zuge der Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe durchführen. Der/die Auftragnehmer/-in soll die Auswertungen und Ergebnisse der eigenen Erhebungen sowie der beiden anderen Teilprojekte aufeinander beziehen und die Ergebnisse und Auswertungen aller drei Teilprojekte in Berichten zusammenfassen. Hierfür ist eine enge Kooperation der Akteure notwendig, die vom Auftragnehmer organisiert werden soll.
Darüber hinaus sollen vorhandene, valide prozessproduzierte Daten (zumindest SGB II) zur Inanspruchnahme der Leistungen zur Bildung und Teilhabe deskriptiv ausgewertet werden und in einen Zusammenhang mit den Ergebnissen aus der Implementationsanalyse gestellt werden und zu den anderen beiden Teilprojekten in Beziehung gesetzt werden.
Im Rahmen eines Kurzforschungsvorhabens „Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen im unteren Einkommensbereich“ wurden bereits, mittels einer repräsentativen Befragung der Leistungsberechtigten im Februar/März 2012, erste Analysen zur Einführung und Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets durchgeführt. Der Endbericht des Projekts ist auf der Internetseite des BMAS unter folgendem Link veröffentlicht: http://bit.ly/NHnf80
Die Laufzeit des Auftrages beträgt ab Zuschlagserteilung 39 Monate.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-10-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-09-14.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-09-14 Auftragsbekanntmachung