Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Zum 1.1.2011 wurden die Leistungen für Bildung und Teilhabe (§§ 28, 29 SGB II, § 34 SGB XII, § 6b Bundeskindergeldgesetz, § 6 Asylbewerberleistungsgesetz) neu eingeführt. Ausgehend von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9.2.2010 - 1 BvL 1/09 - zielte die Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets darauf, die Teilhabemöglichkeiten benachteiligter Kinder an schulischer und außerschulischer Bildung sowie an kulturellen Angeboten zu verbessern.
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sind Ausdruck der Intention des Gesetzgebers auf ein Grundrecht eines sozialen und kulturellen Existenzminimums für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Zentrales Element um die Umsetzung der Intention des Gesetzgebers zu prüfen ist die Inanspruchnahme bzw. negativ ausgedrückt die Nicht-Inanspruchnahme und ihre Gründe. Die Evaluation soll analysieren wie die Leistungen bei den Leistungsberechtigen ankommen und vor allem welche Faktoren in der Umsetzungspraxis die Inanspruchnahme hemmen oder befördern und somit die Intention des Gesetzgebers unterstützen oder womöglich konterkarieren.
Im Rahmen einer Implementationsanalyse soll anhand zahlreicher Fallstudien bundesweit die organisatorische, kommunikative und administrative Umsetzung der Leistungen zur Bildung und Teilhabe untersucht werden, um hieraus für die Inanspruchnahme hemmende und fördernde Faktoren ableiten zu können. Dies soll zugleich eine möglichst umfangreiche Bestandsaufnahme der unterschiedlichen Umsetzungs- und Implementationsvarianten der Leistungen für Bildung und Teilhabe erbringen.
Im Mittelpunkt des Forschungsvorhabens sollen folgende Fragestellungen stehen:
— Welche verschiedenen organisatorische und administrative Umsetzungsformen der Leistungen zur Bildung und Teilhabe gibt es,
— Wodurch sind diese Unterschiede in den Umsetzungsformen vor allem geprägt (Stadt- Land, SGB II - Kinderzuschlag/Wohngeld gemeinsame Einrichtungen - zugelassene kommunale Träger, Bundesländer, Art der Leistung usw.),
— Wie gestaltet sich die Kooperation mit anderen Akteuren (andere kommunale Akteure, Leistungsanbieter usw.),
— Wie gestalten sich die Kommunikationsprozesse zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe (Öffentlichkeitsarbeit, Informationen durch Jobcenter oder andere, Grad der Informiertheit, spezielle Informationsangebote usw.),
— Wie hoch wird der Aufwand bei der Umsetzung des Bildungspakets eingeschätzt und gibt es hier signifikante Unterschiede? Wonach strukturieren sich dieser Unterschiede ? Gibt es Strategien der Komplexitätsreduktion,
— Welchen Einfluss haben Umfang und Komplexität der (unterschiedlichen) Umsetzungsprozesse (Antragstellung, Antragsbearbeitung, Prüfverfahren, Kooperation mit Leistungsanbietern, Beratung/Information usw.) auf das Inanspruchnahmeverhalten bzw. das Nicht-Inanspruchnahmeverhalten der Leistungsberechtigten,
— Gibt es signifikante Unterschiede im Hinblick auf die vorhergehenden Fragen zwischen Leistungsberechtigen des SGB II und denen anderer Rechtskreise? Wenn ja, welche Auswirkungen haben diese Unterschiede auf die Inanspruchnahme bzw. Nicht-Inanspruchnahme der Leistungen.
Hierbei handelt sich nicht um eine abgeschlossene Aufzählung an leitenden Fragen. Es wird von den Bietern erwartet, dass sie in ihren Angeboten zusätzliche forschungsleitende Fragen entwickeln und diese in den Rahmen der Zielstellung des Forschungsvorhaben integrieren.
Der/die Auftragnehmer/in wird hierbei eng mit zwei anderen wissenschaftlichen Akteuren kooperieren, die weitere Teilaspekte der Leistungen für Bildung und Teilhabe erforschen. Dies ist zum einen das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), welches im Rahmen des Panel Arbeitsmarkt und soziale Sicherung (PASS) repräsentative Befragungen von Leistungsberechtigten der Leistungen für Bildung und Teilhabe zur Inanspruchnahme durchführt. Darüber hinaus wird das Statistische Bundesamt im Rahmen des Arbeitsprogramms bessere Rechtsetzung stichprobenhaft die Messung des Erfüllungsaufwands im Zuge der Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe durchführen. Der/die Auftragnehmer/-in soll die Auswertungen und Ergebnisse der eigenen Erhebungen sowie der beiden anderen Teilprojekte aufeinander beziehen und die Ergebnisse und Auswertungen aller drei Teilprojekte in Berichten zusammenfassen. Hierfür ist eine enge Kooperation der Akteure notwendig, die vom Auftragnehmer organisiert werden soll.
Darüber hinaus sollen vorhandene, valide prozessproduzierte Daten (zumindest SGB II) zur Inanspruchnahme der Leistungen zur Bildung und Teilhabe deskriptiv ausgewertet werden und in einen Zusammenhang mit den Ergebnissen aus der Implementationsanalyse gestellt werden und zu den anderen beiden Teilprojekten in Beziehung gesetzt werden.
Im Rahmen eines Kurzforschungsvorhabens „Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen im unteren Einkommensbereich“ wurden bereits, mittels einer repräsentativen Befragung der Leistungsberechtigten im Februar/März 2012, erste Analysen zur Einführung und Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets durchgeführt. Der Endbericht des Projekts ist auf der Internetseite des BMAS unter folgendem Link veröffentlicht: http://bit.ly/NHnf80 />Die Laufzeit des Auftrages beträgt ab Zuschlagserteilung 39 Monate.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-10-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-09-14.

Wer?
Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-09-14 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2012-09-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Postanschrift: Rochusstraße 1
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.BMAS.bund.de 🌏
E-Mail: zentrale-vergabestelle@bmas.bund.de 📧
Telefon: +49 228995271604 📞
Fax: +49 228995272253 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-09-14 📅
Einreichungsfrist: 2012-10-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-09-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 180-296459
ABl. S-Ausgabe: 180
Zusätzliche Informationen
1. Information zu Arbeitsgemeinschaften Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften in Form von Bietergemeinschaften oder der Einsatz von Subunternehmern ist ausdrücklich erwünscht. Zu Bietergemeinschaften und Subunternehmern sind die nachfolgenden Informationen unter Nr. 2 und Nr. 3 zu beachten. 2. Information zur Bietergemeinschaft: Für den Fall eines gemeinschaftlichen Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist eine Erklärung nach folgendem Muster abzugeben: Wir, [namentliche Nennung aller einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft], erklären für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages [namentliche Nennung des aus vorstehender Auflistung ausgewählten Mitgliedes] als bevollmächtigten Vertreter. Wir haften im Rahmen dieses Vergabeverfahrens und im Falle der Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB). Wir sichern die Erbringung der Leistung (§ 1 Werkvertrag) und insbesondere auch die Eignung für den Fall zu, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft die von ihm zu erbringende Leistung nicht bewirken kann. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichtet. 3. Information zum Einsatz von Subunternehmern: Ein Bewerber kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen (Subunternehmen). Für jedes Subunternehmen muss mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde für die betroffene Teilleistung erbracht werden. Außerdem ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Subunternehmen eine original unterschriebene formlose Verpflichtungserklärung mit folgendem Inhalt abzugeben: „Hiermit verpflichte ich mich (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Subunternehmers), dass ich im Falle der Auftragserteilung als Unterauftragnehmer der/des (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Auftragnehmers im Falle des Zuschlags) für den Teil (konkrete Benennung der genauen Teilleistung entsprechend der Leistungsbeschreibung) die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stelle.". (Der Begriff "Subunternehmer" ist beim Nachweis der geforderten Eignung im funktionalen Sinne zu verstehen. Daher muss für jeden Dritten, der durch andere als arbeitsvertragliche Regelungen gebunden werden soll, die geforderte Erklärung vorgelegt werden. Das gilt auch für Einzelpersonen.). 4. Information zur Form des Teilnahmeantrages: Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen soll der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton zugestellt und mit folgender Aufschrift versehen werden: Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Referat Zb 1 – Zentrale Vergabestelle. Rochusstraße 1. 53123 Bonn, DEUTSCHLAND. Nicht öffnen! – Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren Zb1-04812-2/27 (Bezeichnung des Verfahren). Die Übermittlung des Teilnahmeantrages als FAX oder elektronisch als E-Mail reicht nicht aus; auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Wenn möglich fügen Sie dem Antrag bitte eine kopierfähige Zweitschrift (ungebunden und ungeheftet) bei. Maßgeblich zur Einhaltung der Teilnahmefrist ist alleine der Eingang im Bundesministerium für Arbeit und Soziales. 5. Information zum Versand von Unterlagen Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes keine Vergabeunterlagen versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung. 6. Information zum Zuschlagsvorbehalt Die Erteilung des Zuschlags steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der benötigten Haushaltsmittel. 7. Information zur Sprache, in der Teilnahmeanträge und Angebote abgegeben werden müssen: Teilnahmeanträge oder Angebote müssen in Deutscher Sprache abgegeben werden. Sie können darüber hinaus in einer Zweitausfertigung auch in englischer Sprache abgegeben werden. Maßgeblich für den Inhalt der Angebote ist alleine die Deutsche Fassung des Angebots.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zum 1.1.2011 wurden die Leistungen für Bildung und Teilhabe (§§ 28, 29 SGB II, § 34 SGB XII, § 6b Bundeskindergeldgesetz, § 6 Asylbewerberleistungsgesetz) neu eingeführt. Ausgehend von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9.2.2010 - 1 BvL 1/09 - zielte die Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets darauf, die Teilhabemöglichkeiten benachteiligter Kinder an schulischer und außerschulischer Bildung sowie an kulturellen Angeboten zu verbessern.
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Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sind Ausdruck der Intention des Gesetzgebers auf ein Grundrecht eines sozialen und kulturellen Existenzminimums für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Zentrales Element um die Umsetzung der Intention des Gesetzgebers zu prüfen ist die Inanspruchnahme bzw. negativ ausgedrückt die Nicht-Inanspruchnahme und ihre Gründe. Die Evaluation soll analysieren wie die Leistungen bei den Leistungsberechtigen ankommen und vor allem welche Faktoren in der Umsetzungspraxis die Inanspruchnahme hemmen oder befördern und somit die Intention des Gesetzgebers unterstützen oder womöglich konterkarieren.
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Im Rahmen einer Implementationsanalyse soll anhand zahlreicher Fallstudien bundesweit die organisatorische, kommunikative und administrative Umsetzung der Leistungen zur Bildung und Teilhabe untersucht werden, um hieraus für die Inanspruchnahme hemmende und fördernde Faktoren ableiten zu können. Dies soll zugleich eine möglichst umfangreiche Bestandsaufnahme der unterschiedlichen Umsetzungs- und Implementationsvarianten der Leistungen für Bildung und Teilhabe erbringen.
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Im Mittelpunkt des Forschungsvorhabens sollen folgende Fragestellungen stehen:
— Welche verschiedenen organisatorische und administrative Umsetzungsformen der Leistungen zur Bildung und Teilhabe gibt es,
— Wodurch sind diese Unterschiede in den Umsetzungsformen vor allem geprägt (Stadt- Land, SGB II - Kinderzuschlag/Wohngeld gemeinsame Einrichtungen - zugelassene kommunale Träger, Bundesländer, Art der Leistung usw.),
— Wie gestaltet sich die Kooperation mit anderen Akteuren (andere kommunale Akteure, Leistungsanbieter usw.),
— Wie gestalten sich die Kommunikationsprozesse zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe (Öffentlichkeitsarbeit, Informationen durch Jobcenter oder andere, Grad der Informiertheit, spezielle Informationsangebote usw.),
— Wie hoch wird der Aufwand bei der Umsetzung des Bildungspakets eingeschätzt und gibt es hier signifikante Unterschiede? Wonach strukturieren sich dieser Unterschiede ? Gibt es Strategien der Komplexitätsreduktion,
— Welchen Einfluss haben Umfang und Komplexität der (unterschiedlichen) Umsetzungsprozesse (Antragstellung, Antragsbearbeitung, Prüfverfahren, Kooperation mit Leistungsanbietern, Beratung/Information usw.) auf das Inanspruchnahmeverhalten bzw. das Nicht-Inanspruchnahmeverhalten der Leistungsberechtigten,
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— Gibt es signifikante Unterschiede im Hinblick auf die vorhergehenden Fragen zwischen Leistungsberechtigen des SGB II und denen anderer Rechtskreise? Wenn ja, welche Auswirkungen haben diese Unterschiede auf die Inanspruchnahme bzw. Nicht-Inanspruchnahme der Leistungen.
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Hierbei handelt sich nicht um eine abgeschlossene Aufzählung an leitenden Fragen. Es wird von den Bietern erwartet, dass sie in ihren Angeboten zusätzliche forschungsleitende Fragen entwickeln und diese in den Rahmen der Zielstellung des Forschungsvorhaben integrieren.
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Der/die Auftragnehmer/in wird hierbei eng mit zwei anderen wissenschaftlichen Akteuren kooperieren, die weitere Teilaspekte der Leistungen für Bildung und Teilhabe erforschen. Dies ist zum einen das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), welches im Rahmen des Panel Arbeitsmarkt und soziale Sicherung (PASS) repräsentative Befragungen von Leistungsberechtigten der Leistungen für Bildung und Teilhabe zur Inanspruchnahme durchführt. Darüber hinaus wird das Statistische Bundesamt im Rahmen des Arbeitsprogramms bessere Rechtsetzung stichprobenhaft die Messung des Erfüllungsaufwands im Zuge der Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe durchführen. Der/die Auftragnehmer/-in soll die Auswertungen und Ergebnisse der eigenen Erhebungen sowie der beiden anderen Teilprojekte aufeinander beziehen und die Ergebnisse und Auswertungen aller drei Teilprojekte in Berichten zusammenfassen. Hierfür ist eine enge Kooperation der Akteure notwendig, die vom Auftragnehmer organisiert werden soll.
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Darüber hinaus sollen vorhandene, valide prozessproduzierte Daten (zumindest SGB II) zur Inanspruchnahme der Leistungen zur Bildung und Teilhabe deskriptiv ausgewertet werden und in einen Zusammenhang mit den Ergebnissen aus der Implementationsanalyse gestellt werden und zu den anderen beiden Teilprojekten in Beziehung gesetzt werden.
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Im Rahmen eines Kurzforschungsvorhabens „Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen im unteren Einkommensbereich“ wurden bereits, mittels einer repräsentativen Befragung der Leistungsberechtigten im Februar/März 2012, erste Analysen zur Einführung und Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets durchgeführt. Der Endbericht des Projekts ist auf der Internetseite des BMAS unter folgendem Link veröffentlicht: http://bit.ly/NHnf80
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Die Laufzeit des Auftrages beträgt ab Zuschlagserteilung 39 Monate.
Dauer: 39 Monate
Referenznummer: Zb1-04812-2/27

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Name, Adresse und Hauptsitz des Unternehmens/ des Bewerbers
2. Angabe einer Kontaktperson, mit Telefonnummer und sonstigen Kommunikationsadressen
3. Beschreibung des Bieters und seiner institutionellen Struktur. Erwartet wird eine kurze Unternehmensdarstellung mit Beschreibung der Tätigkeitsfelder unter Angabe einschlägiger Veröffentlichungen. Dabei sollen insbesondere die Erfahrungen des Bieters in der empirischen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitikforschung beschrieben werden.
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4. Benennung von Qualifikation und Erfahrung der eingesetzten Mitarbeiter/innen sowie deren entsprechende Vorarbeiten bezüglich des Forschungsgegenstands (anonymisiert)
5. unterschriebene Erklärung des Bieters (bei Bietergemeinschaften ist diese Erklärung von jedem Mitglied abzugeben), dass
a. über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet noch die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
b. er sich nicht in Liquidation befindet;
c. keine Person, deren Verhalten mir/uns zuzurechnen ist, wegen der in § 6 EG Abs. 4 Buchstabe a) bis g) VOL/A genannten Verstöße oder wegen gleichgesetzten Verstößen anderer Staaten rechtskräftig verurteilt ist (unter "Personen, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist", ist das Handeln von Führungspersonal, vertretungsberechtigten Personen, Mitgliedern der Kontroll- und Aufsichtsorgane und anderen, diesen vergleichbaren Personen zu verstehen);
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d. er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat;
e. er allen evtl. bestehenden Pflichten gegenüber Berufsgenossenschaft, Handwerkskammer, IHK oder anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts nachkommt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Sicherstellung einer möglichst hochwertigen Aufgabenbearbeitung sind vertiefte Kenntnisse in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung notwendig.
Daher sind folgende Nachweise zur Eignung/Befähigung vorzulegen:
1. Nachweis der Kompetenz und Erfahrung mit Methoden der empirischen Sozialforschung (Schwerpunkt qualitativ) sowie der Durchführung und Auswertung von Fallstudien im Bereich der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitikforschung durch eine Liste über Forschungsarbeiten, Projekte und Veröffentlichungen der letzten 3 Jahre, bei denen diese Methoden angewendet wurden unter Angabe der Auftraggeber (öffentlicher und privater) und mit stichwortartiger Beschreibung; für den Nachweis der erforderlichen Kompetenz und Erfahrung werden nur solche Vorarbeiten berücksichtigt, die mit der gewünschten Leistung vergleichbar sind.
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2. Der/die Projektleiter/in sowie der/die stellvertretende Projektleiter/in muss seine/ihre wissenschaftliche Kompetenz durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium in den Bereichen Wirtschafts- und/ oder Sozialwissenschaften nachweisen. Des Weiteren müssen praktische Erfahrungen in einer verantwortlichen oder leitenden Position im Bereich der empirischen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitikforschung vorliegen. Ebenso müssen Kenntnisse in der quantitativ-empirischen Sozialforschung sowie organisationssoziologische Kenntnisse vorhanden sein.
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3. Der/die Projektleiter/in oder sein/ihr Stellvertreter/in muss in den genannten Themenbereichen Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Bundesländern und kommunalen Spitzenverbänden nachweisen.
4. Weiterhin müssen wissenschaftliche Erfahrungen und Kenntnisse speziell zum Thema Grundsicherung (SGBII) vorhanden sein.
Alle Nachweise unter den vorstehenden laufenden Nummern sind soweit nicht anders beschrieben durch Eigenerklärungen zu erbringen. Gegebenenfalls sind auf Verlangen entsprechende Belege nachzureichen (z.B. Kopien von Studiennachweisen oder Bescheinigungen über die berufliche Befähigung).
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) – siehe VI.3).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag einen kurzen Problemaufriss (max. 3 DIN A4 Seiten) zu der unter II.1.5 beschriebenen Leistung vorzulegen. Anhand dieser Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbern diejenigen 3 bis 5 ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und die Lösungsorientierung der Projektskizze sein. Es wird schon jetzt ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser kurzen Projektskizze eine Nachfrist analog zu § 16 Abs. 2 VOL/A nicht eingeräumt wird, ohne dass hierzu eine weitere Prüfung erfolgt. Das Fehlen dieser Projektskizze führt in jedem Fall zum Ausschluss des Teilnehmers vom weiteren Verfahren.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.BMAS.bund.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Zb1-04812-2/27
Zusätzliche Informationen
1. Information zu Arbeitsgemeinschaften
Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften in Form von Bietergemeinschaften oder der Einsatz von Subunternehmern ist ausdrücklich erwünscht. Zu Bietergemeinschaften und Subunternehmern sind die nachfolgenden Informationen unter Nr. 2 und Nr. 3 zu beachten.
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2. Information zur Bietergemeinschaft:
Für den Fall eines gemeinschaftlichen Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist eine Erklärung nach folgendem Muster abzugeben:
Wir, [namentliche Nennung aller einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft], erklären für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages [namentliche Nennung des aus vorstehender Auflistung ausgewählten Mitgliedes] als bevollmächtigten Vertreter. Wir haften im Rahmen dieses Vergabeverfahrens und im Falle der Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB). Wir sichern die Erbringung der Leistung (§ 1 Werkvertrag) und insbesondere auch die Eignung für den Fall zu, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft die von ihm zu erbringende Leistung nicht bewirken kann. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichtet.
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3. Information zum Einsatz von Subunternehmern:
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen (Subunternehmen). Für jedes Subunternehmen muss mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde für die betroffene Teilleistung erbracht werden. Außerdem ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Subunternehmen eine original unterschriebene formlose Verpflichtungserklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
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„Hiermit verpflichte ich mich (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Subunternehmers), dass ich im Falle der Auftragserteilung als Unterauftragnehmer der/des (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Auftragnehmers im Falle des Zuschlags) für den Teil (konkrete Benennung der genauen Teilleistung entsprechend der Leistungsbeschreibung) die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stelle.".
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(Der Begriff "Subunternehmer" ist beim Nachweis der geforderten Eignung im funktionalen Sinne zu verstehen. Daher muss für jeden Dritten, der durch andere als arbeitsvertragliche Regelungen gebunden werden soll, die geforderte Erklärung vorgelegt werden. Das gilt auch für Einzelpersonen.).
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4. Information zur Form des Teilnahmeantrages:
Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen soll der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton zugestellt und mit folgender Aufschrift versehen werden:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Referat Zb 1 – Zentrale Vergabestelle.
Rochusstraße 1.
53123 Bonn, DEUTSCHLAND.
Nicht öffnen! – Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren Zb1-04812-2/27 (Bezeichnung des Verfahren).
Die Übermittlung des Teilnahmeantrages als FAX oder elektronisch als E-Mail reicht nicht aus; auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Wenn möglich fügen Sie dem Antrag bitte eine kopierfähige Zweitschrift (ungebunden und ungeheftet) bei.
Maßgeblich zur Einhaltung der Teilnahmefrist ist alleine der Eingang im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
5. Information zum Versand von Unterlagen
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes keine Vergabeunterlagen versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung.
6. Information zum Zuschlagsvorbehalt
Die Erteilung des Zuschlags steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der benötigten Haushaltsmittel.
7. Information zur Sprache, in der Teilnahmeanträge und Angebote abgegeben werden müssen:
Teilnahmeanträge oder Angebote müssen in Deutscher Sprache abgegeben werden. Sie können darüber hinaus in einer Zweitausfertigung auch in englischer Sprache abgegeben werden. Maßgeblich für den Inhalt der Angebote ist alleine die Deutsche Fassung des Angebots.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für Nachprüfungsverfahren gelten die Fristen gemäß §§ 101 a und 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung.
Quelle: OJS 2012/S 180-296459 (2012-09-14)