Evaluation des Sozialgesetzbuches IX Teil I - Vorstudie
I. Hintergrund des Auftrags.
Mit dem Teil 1 des neunten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB IX Teil 1) hat der Gesetzgeber 2001 einen Paradigmenwechsel für die Stellung behinderter Menschen in der Gesellschaft eingeleitet. Gleichzeitig verpflichtete der Gesetzgeber die in § 6 SGB IX genannten Reha-Träger durch Kooperation, Koordination und Konvergenz die Nachteile des gegliederten Systems der sozialen Sicherung im Bereich der Rehabilitation und Teilhabe zu reduzieren.
In den elf Jahren nach dem In-Kraft-Treten des SGB IX hat sich die gesellschaftliche Diskussion um die Rechte behinderter Menschen weiter entwickelt. Der Bundesgesetzgeber hat durch das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) und das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) weitergehende Schutz- und Teilhaberechte geschaffen. Durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland verpflichtet, in der Behindertenpolitik die umfassende Zielsetzung der Inklusion zu verfolgen.
Bislang ist der Stand der Umsetzung und der Änderungsbedarf des SGB IX Teil 1 noch nicht wissenschaftlich unabhängig und einheitlich evaluiert worden. Das BMAS hat in den vergangenen Jahren jedoch wissenschaftliche Untersuchungen zu Teilbereichen des SGB IX (Frühförderung, Gemeinsame Servicestellen, Persönliches Budget usw.) beauftragt. Die Ergebnisse dieser Teiluntersuchungen sollen in die Evaluation einfließen.
II. Aufgaben und Ziele des Vorhabens.
Die Vorstudie soll dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Entscheidungsgrundlagen für Fragestellung, Methodik, Umfang und Ausgestaltung einer geplanten umfassenden Evaluation des SGB IX Teil 1 liefern. Dabei soll sie im Besonderen:
— Themenfelder für Evaluation benennen.
Der Anbieter soll die aktuellen juristischen, politischen und rehabilitationswissenschaftlichen Themenfelder und Fragen ermitteln, die für die geplante Evaluation des SGB IX Teil 1 Relevanz haben können. Dabei sind die rechtlichen, strukturellen und gesellschaftlichen Veränderungen zu berücksichtigen, die seit dem In-Kraft-Treten des SGB IX stattgefundenen haben.
— Maßstäbe zur Bewertung entwickeln.
Zur Bewertung der Entwicklung der einzelnen Instrumente des SGB IX Teil 1 sollen Maßstäbe zur Einschätzung von Erfolg und Misserfolg vorgeschlagen werden.
— Datenbasis erforschen und erweitern.
Der Anbieter soll ermitteln, wie Aussagen zu den von ihm ermittelten Themenfeldern mit den vorhandenen Daten (v. a. der Reha-Träger, der bestehenden Studien zu Teilbereichen des SGB IX, des 2012 erscheinenden Berichtes der Bundesregierung über die Lebenslagen behinderter Menschen, des SOEP, des Mikrozensus usw.) valide getroffen werden können. Darüber hinaus sollen Vorschläge erarbeitet werden, in welchen Bereichen gegebenenfalls ergänzend eine Erhebung von fehlenden Daten notwendig ist.
— Arbeitsvolumen festlegen.
Im Anschluss an die inhaltlichen Voruntersuchungen soll der Anbieter nach Abstimmung mit der BMAS ermitteln, welche Anforderungen an die Hauptstudie notwendig sind, um die Evaluation in dem vorgesehenen Zeitrahmen bis 2015 umzusetzen.
Die Vorstudie hat eine Bearbeitungszeit von 12 Monaten. Sie soll spätestens im Oktober 2012 beginnen. Ein erster Zwischenbericht soll Ende November 2012 vorgelegt werden.
Ort der Leistungserbringung der Vorstudie ist Berlin.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-07-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-06-12.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2012-06-12
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Auftragsbekanntmachung
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