I. Hintergrund des Auftrags. Mit dem Teil 1 des neunten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB IX Teil 1) hat der Gesetzgeber 2001 einen Paradigmenwechsel für die Stellung behinderter Menschen in der Gesellschaft eingeleitet. Gleichzeitig verpflichtete der Gesetzgeber die in § 6 SGB IX genannten Reha-Träger durch Kooperation, Koordination und Konvergenz die Nachteile des gegliederten Systems der sozialen Sicherung im Bereich der Rehabilitation und Teilhabe zu reduzieren. In den elf Jahren nach dem In-Kraft-Treten des SGB IX hat sich die gesellschaftliche Diskussion um die Rechte behinderter Menschen weiter entwickelt. Der Bundesgesetzgeber hat durch das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) und das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) weitergehende Schutz- und Teilhaberechte geschaffen. Durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland verpflichtet, in der Behindertenpolitik die umfassende Zielsetzung der Inklusion zu verfolgen. Bislang ist der Stand der Umsetzung und der Änderungsbedarf des SGB IX Teil 1 noch nicht wissenschaftlich unabhängig und einheitlich evaluiert worden. Das BMAS hat in den vergangenen Jahren jedoch wissenschaftliche Untersuchungen zu Teilbereichen des SGB IX (Frühförderung, Gemeinsame Servicestellen, Persönliches Budget usw.) beauftragt. Die Ergebnisse dieser Teiluntersuchungen sollen in die Evaluation einfließen. II. Aufgaben und Ziele des Vorhabens. Die Vorstudie soll dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Entscheidungsgrundlagen für Fragestellung, Methodik, Umfang und Ausgestaltung einer geplanten umfassenden Evaluation des SGB IX Teil 1 liefern. Dabei soll sie im Besonderen: — Themenfelder für Evaluation benennen. Der Anbieter soll die aktuellen juristischen, politischen und rehabilitationswissenschaftlichen Themenfelder und Fragen ermitteln, die für die geplante Evaluation des SGB IX Teil 1 Relevanz haben können. Dabei sind die rechtlichen, strukturellen und gesellschaftlichen Veränderungen zu berücksichtigen, die seit dem In-Kraft-Treten des SGB IX stattgefundenen haben. — Maßstäbe zur Bewertung entwickeln. Zur Bewertung der Entwicklung der einzelnen Instrumente des SGB IX Teil 1 sollen Maßstäbe zur Einschätzung von Erfolg und Misserfolg vorgeschlagen werden. — Datenbasis erforschen und erweitern. Der Anbieter soll ermitteln, wie Aussagen zu den von ihm ermittelten Themenfeldern mit den vorhandenen Daten (v. a. der Reha-Träger, der bestehenden Studien zu Teilbereichen des SGB IX, des 2012 erscheinenden Berichtes der Bundesregierung über die Lebenslagen behinderter Menschen, des SOEP, des Mikrozensus usw.) valide getroffen werden können. Darüber hinaus sollen Vorschläge erarbeitet werden, in welchen Bereichen gegebenenfalls ergänzend eine Erhebung von fehlenden Daten notwendig ist. — Arbeitsvolumen festlegen. Im Anschluss an die inhaltlichen Voruntersuchungen soll der Anbieter nach Abstimmung mit der BMAS ermitteln, welche Anforderungen an die Hauptstudie notwendig sind, um die Evaluation in dem vorgesehenen Zeitrahmen bis 2015 umzusetzen. Die Vorstudie hat eine Bearbeitungszeit von 12 Monaten. Sie soll spätestens im Oktober 2012 beginnen. Ein erster Zwischenbericht soll Ende November 2012 vorgelegt werden. Ort der Leistungserbringung der Vorstudie ist Berlin.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-07-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-06-12.
Auftragsbekanntmachung (2012-06-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Postanschrift: Rochusstraße 1
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.BMAS.bund.de🌏
E-Mail: zentrale-vergabestelle@bmas.bund.de📧
Telefon: +49 228995271604📞
Fax: +49 228995272253 📠
1. Information zu Arbeitsgemeinschaften:
Aufgrund der Komplexität des Untersuchungsgegenstandes wird die Teilnahme von interdisziplinär arbeitenden Bieter- oder Arbeitsgemeinschaften zur Angebotsaufgabe ausdrücklich begrüßt. Zu Bietergemeinschaften und Subunternehmern sind die nachfolgenden Informationen unter Nr. 2. und Nr. 3. zu beachten.
2. Information zur Bietergemeinschaften:
Für den Fall eines gemeinschaftlichen Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist eine Erklärung nach folgendem Muster abzugeben:
Wir, [namentliche Nennung aller einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft], erklären für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages [namentliche Nennung des aus vorstehender Auflistung ausgewählten Mitgliedes] als bevollmächtigten Vertreter. Wir haften im Rahmen dieses Vergabeverfahrens und im Falle der Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB). Wir sichern die Erbringung der Leistung (§ 1 Werkvertrag) und insbesondere auch die Eignung für den Fall zu, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft die von ihm zu erbringende Leistung nicht bewirken kann. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichtet.
3. Information zum Einsatz von Subunternehmern:
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen (Subunternehmen). Für jedes Subunternehmen muss mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde für die betroffene Teilleistung erbracht werden. Außerdem ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Subunternehmen eine original unterschriebene formlose Verpflichtungserklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
Hiermit verpflichte ich mich (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Subunternehmers), dass ich im Falle der Auftragserteilung als Unterauftragnehmer der/des (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Auftragnehmers im Falle des Zuschlags) für den Teil (konkrete Benennung der genauen Teilleistung entsprechend der Leistungsbeschreibung) die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stelle.
(Der Begriff "Subunternehmer" ist beim Nachweis der geforderten Eignung im funktionalen Sinne zu verstehen. Daher muss für jeden Dritten, der durch andere als arbeitsvertragliche Regelungen gebunden werden soll, die geforderte Erklärung vorgelegt werden. Das gilt auch für Einzelpersonen.).
4. Information zur freiwilligen EU-weiten Bekanntmachung in SIMAP:
Die Veröffentlichung erfolgt freiwillig über das Amt für amtliche Veröffentlichung der Europäischen Gemeinschaft, obwohl der geschätzte Auftragswert den maßgeblichen Schwellenwert für eine EU-weite Bekanntmachungspflicht nicht erreicht.
5. Information zur Form des Teilnahmeantrages:
Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen soll der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton zugestellt und mit folgender Aufschrift versehen werden:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Referat Zb 1 – Zentrale Vergabestelle
Rochusstraße 1
53123 Bonn
DEUTSCHLAND
Nicht öffnen! –Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren Zb 1 04812 - 9/5
Die Übermittlung des Teilnahmeantrages als FAX oder elektronisch als E-Mail reicht nicht aus; auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Wenn möglich fügen Sie dem Antrag bitte eine kopierfähige Zweitschrift (ungebunden und ungeheftet) bei.
Maßgeblich zur Einhaltung der Teilnahme- / Angebotsfrist ist alleine der Eingang im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
6. Information zum Zuschlagsvorbehalt:
Die Erteilung des Zuschlags steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der benötigten Haushaltsmittel.
Aufgrund der Komplexität des Untersuchungsgegenstandes wird die Teilnahme von interdisziplinär arbeitenden Bieter- oder Arbeitsgemeinschaften zur Angebotsaufgabe ausdrücklich begrüßt. Zu Bietergemeinschaften und Subunternehmern sind die nachfolgenden Informationen unter Nr. 2. und Nr. 3. zu beachten.
2. Information zur Bietergemeinschaften:
Für den Fall eines gemeinschaftlichen Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist eine Erklärung nach folgendem Muster abzugeben:
Wir, [namentliche Nennung aller einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft], erklären für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages [namentliche Nennung des aus vorstehender Auflistung ausgewählten Mitgliedes] als bevollmächtigten Vertreter. Wir haften im Rahmen dieses Vergabeverfahrens und im Falle der Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB). Wir sichern die Erbringung der Leistung (§ 1 Werkvertrag) und insbesondere auch die Eignung für den Fall zu, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft die von ihm zu erbringende Leistung nicht bewirken kann. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichtet.
3. Information zum Einsatz von Subunternehmern:
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen (Subunternehmen). Für jedes Subunternehmen muss mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde für die betroffene Teilleistung erbracht werden. Außerdem ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Subunternehmen eine original unterschriebene formlose Verpflichtungserklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
Hiermit verpflichte ich mich (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Subunternehmers), dass ich im Falle der Auftragserteilung als Unterauftragnehmer der/des (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Auftragnehmers im Falle des Zuschlags) für den Teil (konkrete Benennung der genauen Teilleistung entsprechend der Leistungsbeschreibung) die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stelle.
(Der Begriff "Subunternehmer" ist beim Nachweis der geforderten Eignung im funktionalen Sinne zu verstehen. Daher muss für jeden Dritten, der durch andere als arbeitsvertragliche Regelungen gebunden werden soll, die geforderte Erklärung vorgelegt werden. Das gilt auch für Einzelpersonen.).
4. Information zur freiwilligen EU-weiten Bekanntmachung in SIMAP:
Die Veröffentlichung erfolgt freiwillig über das Amt für amtliche Veröffentlichung der Europäischen Gemeinschaft, obwohl der geschätzte Auftragswert den maßgeblichen Schwellenwert für eine EU-weite Bekanntmachungspflicht nicht erreicht.
5. Information zur Form des Teilnahmeantrages:
Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen soll der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton zugestellt und mit folgender Aufschrift versehen werden:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Referat Zb 1 – Zentrale Vergabestelle
Rochusstraße 1
53123 Bonn
DEUTSCHLAND
Nicht öffnen! –Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren Zb 1 04812 - 9/5
Die Übermittlung des Teilnahmeantrages als FAX oder elektronisch als E-Mail reicht nicht aus; auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Wenn möglich fügen Sie dem Antrag bitte eine kopierfähige Zweitschrift (ungebunden und ungeheftet) bei.
Maßgeblich zur Einhaltung der Teilnahme- / Angebotsfrist ist alleine der Eingang im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
6. Information zum Zuschlagsvorbehalt:
Die Erteilung des Zuschlags steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der benötigten Haushaltsmittel.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
I. Hintergrund des Auftrags.
Mit dem Teil 1 des neunten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB IX Teil 1) hat der Gesetzgeber 2001 einen Paradigmenwechsel für die Stellung behinderter Menschen in der Gesellschaft eingeleitet. Gleichzeitig verpflichtete der Gesetzgeber die in § 6 SGB IX genannten Reha-Träger durch Kooperation, Koordination und Konvergenz die Nachteile des gegliederten Systems der sozialen Sicherung im Bereich der Rehabilitation und Teilhabe zu reduzieren.
Mit dem Teil 1 des neunten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB IX Teil 1) hat der Gesetzgeber 2001 einen Paradigmenwechsel für die Stellung behinderter Menschen in der Gesellschaft eingeleitet. Gleichzeitig verpflichtete der Gesetzgeber die in § 6 SGB IX genannten Reha-Träger durch Kooperation, Koordination und Konvergenz die Nachteile des gegliederten Systems der sozialen Sicherung im Bereich der Rehabilitation und Teilhabe zu reduzieren.
In den elf Jahren nach dem In-Kraft-Treten des SGB IX hat sich die gesellschaftliche Diskussion um die Rechte behinderter Menschen weiter entwickelt. Der Bundesgesetzgeber hat durch das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) und das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) weitergehende Schutz- und Teilhaberechte geschaffen. Durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland verpflichtet, in der Behindertenpolitik die umfassende Zielsetzung der Inklusion zu verfolgen.
In den elf Jahren nach dem In-Kraft-Treten des SGB IX hat sich die gesellschaftliche Diskussion um die Rechte behinderter Menschen weiter entwickelt. Der Bundesgesetzgeber hat durch das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) und das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) weitergehende Schutz- und Teilhaberechte geschaffen. Durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland verpflichtet, in der Behindertenpolitik die umfassende Zielsetzung der Inklusion zu verfolgen.
Bislang ist der Stand der Umsetzung und der Änderungsbedarf des SGB IX Teil 1 noch nicht wissenschaftlich unabhängig und einheitlich evaluiert worden. Das BMAS hat in den vergangenen Jahren jedoch wissenschaftliche Untersuchungen zu Teilbereichen des SGB IX (Frühförderung, Gemeinsame Servicestellen, Persönliches Budget usw.) beauftragt. Die Ergebnisse dieser Teiluntersuchungen sollen in die Evaluation einfließen.
Bislang ist der Stand der Umsetzung und der Änderungsbedarf des SGB IX Teil 1 noch nicht wissenschaftlich unabhängig und einheitlich evaluiert worden. Das BMAS hat in den vergangenen Jahren jedoch wissenschaftliche Untersuchungen zu Teilbereichen des SGB IX (Frühförderung, Gemeinsame Servicestellen, Persönliches Budget usw.) beauftragt. Die Ergebnisse dieser Teiluntersuchungen sollen in die Evaluation einfließen.
II. Aufgaben und Ziele des Vorhabens.
Die Vorstudie soll dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Entscheidungsgrundlagen für Fragestellung, Methodik, Umfang und Ausgestaltung einer geplanten umfassenden Evaluation des SGB IX Teil 1 liefern. Dabei soll sie im Besonderen:
— Themenfelder für Evaluation benennen.
Der Anbieter soll die aktuellen juristischen, politischen und rehabilitationswissenschaftlichen Themenfelder und Fragen ermitteln, die für die geplante Evaluation des SGB IX Teil 1 Relevanz haben können. Dabei sind die rechtlichen, strukturellen und gesellschaftlichen Veränderungen zu berücksichtigen, die seit dem In-Kraft-Treten des SGB IX stattgefundenen haben.
Der Anbieter soll die aktuellen juristischen, politischen und rehabilitationswissenschaftlichen Themenfelder und Fragen ermitteln, die für die geplante Evaluation des SGB IX Teil 1 Relevanz haben können. Dabei sind die rechtlichen, strukturellen und gesellschaftlichen Veränderungen zu berücksichtigen, die seit dem In-Kraft-Treten des SGB IX stattgefundenen haben.
— Maßstäbe zur Bewertung entwickeln.
Zur Bewertung der Entwicklung der einzelnen Instrumente des SGB IX Teil 1 sollen Maßstäbe zur Einschätzung von Erfolg und Misserfolg vorgeschlagen werden.
— Datenbasis erforschen und erweitern.
Der Anbieter soll ermitteln, wie Aussagen zu den von ihm ermittelten Themenfeldern mit den vorhandenen Daten (v. a. der Reha-Träger, der bestehenden Studien zu Teilbereichen des SGB IX, des 2012 erscheinenden Berichtes der Bundesregierung über die Lebenslagen behinderter Menschen, des SOEP, des Mikrozensus usw.) valide getroffen werden können. Darüber hinaus sollen Vorschläge erarbeitet werden, in welchen Bereichen gegebenenfalls ergänzend eine Erhebung von fehlenden Daten notwendig ist.
Der Anbieter soll ermitteln, wie Aussagen zu den von ihm ermittelten Themenfeldern mit den vorhandenen Daten (v. a. der Reha-Träger, der bestehenden Studien zu Teilbereichen des SGB IX, des 2012 erscheinenden Berichtes der Bundesregierung über die Lebenslagen behinderter Menschen, des SOEP, des Mikrozensus usw.) valide getroffen werden können. Darüber hinaus sollen Vorschläge erarbeitet werden, in welchen Bereichen gegebenenfalls ergänzend eine Erhebung von fehlenden Daten notwendig ist.
— Arbeitsvolumen festlegen.
Im Anschluss an die inhaltlichen Voruntersuchungen soll der Anbieter nach Abstimmung mit der BMAS ermitteln, welche Anforderungen an die Hauptstudie notwendig sind, um die Evaluation in dem vorgesehenen Zeitrahmen bis 2015 umzusetzen.
Die Vorstudie hat eine Bearbeitungszeit von 12 Monaten. Sie soll spätestens im Oktober 2012 beginnen. Ein erster Zwischenbericht soll Ende November 2012 vorgelegt werden.
Ort der Leistungserbringung der Vorstudie ist Berlin.
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: Zb 1 - 04812 - 5/9
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Name, Adresse und Hauptsitz des Unternehmens;
2. Angabe einer Kontaktperson, mit Telefonnummer und sonstigen Kommunikationsadressen;
3. Kurzdarstellung des Kompetenzprofils in Bezug auf den Ausschreibungsgegenstand;
4. aktuelles Organigramm (soweit vorhanden);
5. Anzahl eigener Mitarbeiter und der durchsschnittlich eingesetzten sonstigen Arbeitskräfte wie Honorarkräfte, Leiharbeitskräfte u.ä.
6. Darüber hinaus ist eine Erklärung mit folgendem Inhalt abzugeben (bei Bietergemeinschaften ist von jedem Mitglied eine eigene derartige Erklärung abzugeben):
Hiermit erkläre/n ich/wir (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift), dass:
6.1. über mein/unser Vermögen weder das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet noch die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
6.2. ich mich/wir uns nicht in Liquidation befinde/n;
6.3. keine Person, deren Verhalten mir/uns als Bieter zuzurechnen ist, wegen der in § 6 EG Abs. 4 Buchstabe a) bis g) VOL/A genannten Verstöße oder wegen gleichgesetzten Verstößen anderer Staaten rechtskräftig verurteilt ist (unter "Personen, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist"; ist das Handeln von Führungspersonal, vertretungsberechtigten Personen, Mitgliedern der Kontroll- und Aufsichtsorgane und anderen, diesen vergleichbaren Personen zu verstehen);
6.3. keine Person, deren Verhalten mir/uns als Bieter zuzurechnen ist, wegen der in § 6 EG Abs. 4 Buchstabe a) bis g) VOL/A genannten Verstöße oder wegen gleichgesetzten Verstößen anderer Staaten rechtskräftig verurteilt ist (unter "Personen, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist"; ist das Handeln von Führungspersonal, vertretungsberechtigten Personen, Mitgliedern der Kontroll- und Aufsichtsorgane und anderen, diesen vergleichbaren Personen zu verstehen);
6.4. ich meine/wir unsere Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt habe/n;
6.5. ich/wir allen evtl. bestehenden Pflichten gegenüber Berufsgenossenschaft, Handwerkskammer, IHK oder anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts nachkomme/n.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vorgelegt werden müssen:
1. Nachweis der Kompetenz und Erfahrung des Teilnehmers in folgenden Aufgaben- und Themenbereichen:
1.1. in empirischer Sozialforschung, insbesondere zu Fragen der statistischen Analyse;
1.2. mit qualitativen und quantitativen Erhebungs- und Auswertungsmethoden;
1.3. mit rehabilitationswissenschaftlichen Untersuchungsmethoden;
1.4. mit rechtswissenschaftlicher und rechtsökonomischer Forschung und Wirkungsanalyse;
1.5. in Gender- und Disability-Mainstreaming durch eine Liste der in den letzten 3 Jahren durchgeführten vergleichbaren Forschungsvorhaben und Publikationen. Bei Bieter- oder Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied der Gemeinschaft fachspezifisch jeweils für den zu übernehmenden Teil der insgesamt ausgeschriebenen Leistung zu erbringen.
1.5. in Gender- und Disability-Mainstreaming durch eine Liste der in den letzten 3 Jahren durchgeführten vergleichbaren Forschungsvorhaben und Publikationen. Bei Bieter- oder Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied der Gemeinschaft fachspezifisch jeweils für den zu übernehmenden Teil der insgesamt ausgeschriebenen Leistung zu erbringen.
2. Benennung der für die Leistungserbringung verantwortlichen Personen und deren Vertretung (Projektleitung und Stellvertretung) und ggf. weiterer projektverantwortlicher Personen;
2.1. Nachweis der Qualifikation (Ausbildung) und Erfahrung (berufliche Tätigkeiten) der unter 2. genannten Personen. Die mit der Projektleitung und Stellvertretung betrauten Personen müssen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Sozial-, Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften sowie über Erfahrung in der Leitung von quantitativen und qualitativen sozialwissenschaftlichen Erhebungen und Auswertungen verfügen.
2.1. Nachweis der Qualifikation (Ausbildung) und Erfahrung (berufliche Tätigkeiten) der unter 2. genannten Personen. Die mit der Projektleitung und Stellvertretung betrauten Personen müssen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Sozial-, Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften sowie über Erfahrung in der Leitung von quantitativen und qualitativen sozialwissenschaftlichen Erhebungen und Auswertungen verfügen.
Die Nachweise zu 1. und 2. sind durch Eigenerklärungen zu erbringen. Gegebenenfalls müssen auf Verlangen entsprechende Bescheinigungen vorgelegt werden.
3. Zusätzlich zu den vorstehend geforderten Nachweisen sind die Teilnehmer außerdem aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (max. 3 DIN A 4 Seiten) zu der beschriebenen Leistung vorzulegen (s. hierzu weitere Ausführungen unter IV.1.2). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser kurzen Projektskizze eine Nachfrist analog zu § 16 Abs. 2 VOL/A nicht eingeräumt wird, ohne dass hierzu eine weitere Prüfung erfolgt. Das Fehlen dieser Projektskizze führt in jedem Fall zum Ausschluss des Teilnehmers vom weiteren Verfahren.
3. Zusätzlich zu den vorstehend geforderten Nachweisen sind die Teilnehmer außerdem aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (max. 3 DIN A 4 Seiten) zu der beschriebenen Leistung vorzulegen (s. hierzu weitere Ausführungen unter IV.1.2). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser kurzen Projektskizze eine Nachfrist analog zu § 16 Abs. 2 VOL/A nicht eingeräumt wird, ohne dass hierzu eine weitere Prüfung erfolgt. Das Fehlen dieser Projektskizze führt in jedem Fall zum Ausschluss des Teilnehmers vom weiteren Verfahren.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (ca. 3 DIN A 4 Seiten)zu der unter Abschnitt II.1.5. umrissenen Leistung vorzulegen (s. III.2.3 Ziffer 3.). Anhand dieser Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbern diejenigen ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und die Problemorientierung der Projektskizze sein.
Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (ca. 3 DIN A 4 Seiten)zu der unter Abschnitt II.1.5. umrissenen Leistung vorzulegen (s. III.2.3 Ziffer 3.). Anhand dieser Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbern diejenigen ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und die Problemorientierung der Projektskizze sein.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Internetadresse: www.BMAS.bund.de🌏
Aufgrund der Komplexität des Untersuchungsgegenstandes wird die Teilnahme von interdisziplinär arbeitenden Bieter- oder Arbeitsgemeinschaften zur Angebotsaufgabe ausdrücklich begrüßt. Zu Bietergemeinschaften und Subunternehmern sind die nachfolgenden Informationen unter Nr. 2. und Nr. 3. zu beachten.
Aufgrund der Komplexität des Untersuchungsgegenstandes wird die Teilnahme von interdisziplinär arbeitenden Bieter- oder Arbeitsgemeinschaften zur Angebotsaufgabe ausdrücklich begrüßt. Zu Bietergemeinschaften und Subunternehmern sind die nachfolgenden Informationen unter Nr. 2. und Nr. 3. zu beachten.
2. Information zur Bietergemeinschaften:
Für den Fall eines gemeinschaftlichen Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist eine Erklärung nach folgendem Muster abzugeben:
Wir, [namentliche Nennung aller einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft], erklären für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages [namentliche Nennung des aus vorstehender Auflistung ausgewählten Mitgliedes] als bevollmächtigten Vertreter. Wir haften im Rahmen dieses Vergabeverfahrens und im Falle der Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB). Wir sichern die Erbringung der Leistung (§ 1 Werkvertrag) und insbesondere auch die Eignung für den Fall zu, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft die von ihm zu erbringende Leistung nicht bewirken kann. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichtet.
Wir, [namentliche Nennung aller einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft], erklären für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages [namentliche Nennung des aus vorstehender Auflistung ausgewählten Mitgliedes] als bevollmächtigten Vertreter. Wir haften im Rahmen dieses Vergabeverfahrens und im Falle der Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB). Wir sichern die Erbringung der Leistung (§ 1 Werkvertrag) und insbesondere auch die Eignung für den Fall zu, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft die von ihm zu erbringende Leistung nicht bewirken kann. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichtet.
3. Information zum Einsatz von Subunternehmern:
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen (Subunternehmen). Für jedes Subunternehmen muss mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde für die betroffene Teilleistung erbracht werden. Außerdem ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Subunternehmen eine original unterschriebene formlose Verpflichtungserklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen (Subunternehmen). Für jedes Subunternehmen muss mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde für die betroffene Teilleistung erbracht werden. Außerdem ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Subunternehmen eine original unterschriebene formlose Verpflichtungserklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
Hiermit verpflichte ich mich (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Subunternehmers), dass ich im Falle der Auftragserteilung als Unterauftragnehmer der/des (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Auftragnehmers im Falle des Zuschlags) für den Teil (konkrete Benennung der genauen Teilleistung entsprechend der Leistungsbeschreibung) die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stelle.
Hiermit verpflichte ich mich (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Subunternehmers), dass ich im Falle der Auftragserteilung als Unterauftragnehmer der/des (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Auftragnehmers im Falle des Zuschlags) für den Teil (konkrete Benennung der genauen Teilleistung entsprechend der Leistungsbeschreibung) die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stelle.
(Der Begriff "Subunternehmer" ist beim Nachweis der geforderten Eignung im funktionalen Sinne zu verstehen. Daher muss für jeden Dritten, der durch andere als arbeitsvertragliche Regelungen gebunden werden soll, die geforderte Erklärung vorgelegt werden. Das gilt auch für Einzelpersonen.).
(Der Begriff "Subunternehmer" ist beim Nachweis der geforderten Eignung im funktionalen Sinne zu verstehen. Daher muss für jeden Dritten, der durch andere als arbeitsvertragliche Regelungen gebunden werden soll, die geforderte Erklärung vorgelegt werden. Das gilt auch für Einzelpersonen.).
4. Information zur freiwilligen EU-weiten Bekanntmachung in SIMAP:
Die Veröffentlichung erfolgt freiwillig über das Amt für amtliche Veröffentlichung der Europäischen Gemeinschaft, obwohl der geschätzte Auftragswert den maßgeblichen Schwellenwert für eine EU-weite Bekanntmachungspflicht nicht erreicht.
5. Information zur Form des Teilnahmeantrages:
Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen soll der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton zugestellt und mit folgender Aufschrift versehen werden:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Referat Zb 1 – Zentrale Vergabestelle
Rochusstraße 1
53123 Bonn
DEUTSCHLAND
Nicht öffnen! –Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren Zb 1 04812 - 9/5
Die Übermittlung des Teilnahmeantrages als FAX oder elektronisch als E-Mail reicht nicht aus; auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Wenn möglich fügen Sie dem Antrag bitte eine kopierfähige Zweitschrift (ungebunden und ungeheftet) bei.
Maßgeblich zur Einhaltung der Teilnahme- / Angebotsfrist ist alleine der Eingang im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
6. Information zum Zuschlagsvorbehalt:
Die Erteilung des Zuschlags steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der benötigten Haushaltsmittel.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für Nachprüfungsverfahren gelten die Fristen gemäß §§ 101 a und 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung.