Im Rahmen der Föderalismusreform haben Bundesrat und Bundestag beschlossen, das GVFG als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern abzuschaffen. Eine Übergangsregelung läuft 2019 aus. Aktuelle wissenschaftliche Diskussionen beschäftigen sich mit der Frage, wie die Finanzierung von ÖPNV-Maßnahmen auch nach 2019 langfristig gesichert werden kann. In einigen Fachveröffentlichungen wird diskutiert, ob Eigentümer von Immobilien als Nutznießer von ÖPNV-Investitionen an der Nahverkehrsfinanzierung zu beteiligen sind. Als Legitimation für die Beteiligung werden positive Effekte durch die ÖPNV-Erschließung auf Immobilienpreise und Mieten angeführt. Hierfür gibt es jedoch bisher in Deutschland keine wissenschaftlich fundierte Quantifizierung im Kontext anderer Standort- und preisbildender Faktoren.
Ziel des geplanten Forschungsprojekts ist es, den ÖPNV-Effekt auf Immobilienwerte und Mieten empirisch zu quantifizieren und damit eine fundierte Basis für weitere Diskussionen in Politik und Gesellschaft zu schaffen. Dazu ist es auch notwendig, weitere preisbeeinflussende Merkmale zu identifizieren und zu quantifizieren. Vor dem Hintergrund fehlender detaillierter und allgemein übertragbarer Untersuchungen ist der Bedarf einer differenzierten Analyse gegeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-04-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-03-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-03-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Menge oder Umfang:
“Das Forschungsprojekt umfasst folgende Leistungen:— Literaturrecherche und –bewertung,— Datenrecherche und Bewertung der Verwendbarkeit,— Auswahl von...”
Menge oder Umfang
Das Forschungsprojekt umfasst folgende Leistungen:— Literaturrecherche und –bewertung,— Datenrecherche und Bewertung der Verwendbarkeit,— Auswahl von Modellregionen und –gebieten,— Entwicklung von ökonometrischen Verfahren zur Bestimmung des ökonomischen Mehrwerts von Immobilien durch ÖPNV-Erschließung,— Prüfung und Rückkopplung der ökonometrischen Verfahren durch die Durchführung und Auswertung von Haushaltsbefragungen und Expertengesprächen,— Darstellung des Nutzens der Forschungsergebnisse,— Durchführung von Expertenbeiratssitzungen und einer öffentlichen Abschlussveranstaltung.Das Forschungsprojekt ist auf die Gewinnung anwendungsorientierter, wissenschaftlicher und praktischer Erkenntnisse ausgerichtet, die auf das gesamte Bundesgebiet übertragen werden können. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden für relevante Stadttypen die Zusammenhänge zwischen Immobilienpreisen, Mieten, der Qualität der ÖPNV Erschließung und weiterer preisbildender Faktoren darlegen. Die Erkenntnisse können in Überlegungen zur künftigen Gestaltung der ÖPNV-Finanzierung einfließen.Eine ausführlichere Leistungsbeschreibung, die durch das Verhandlungsverfahren konkretisiert und erörtert werden soll, wird nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs den ausgewählten Bewerbern zugesandt.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Postanschrift: Robert-Schuman-Platz 1
Postleitzahl: 53175
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmvbs.de🌏
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmvbs.bund.de📧
Fax: +49 228300-3779 📠
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der...”
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Quelle: OJS 2012/S 054-088263 (2012-03-14)
Ergänzende Angaben (2012-03-14) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben