Forschungsvorhaben Qualitätssicherung im SGB II: Governance und Management

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Hintergrund des Forschungsvorhabens.
Die Qualität der Dienstleistungen im SGB II ist für ihre Wirksamkeit in Bezug auf Arbeitsmarktintegration und soziale Teilhabe sowie die Akzeptanz der Grundsicherung für Arbeitsuchende bei den Betroffenen von großer Bedeutung. Allerdings sind die genauen Zusammenhänge zwischen diesen Zielen und der Dienstleistungsqualität eher ungeklärt. Bei der Messung der Wirkungen und einer kennzahlengestützten Steuerung sind in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen und Fortschritte erzielt worden. Für die Qualitätssicherung gilt dagegen: Die Heterogenität der Jobcenter, der Verwaltungskulturen, der Aufsichtsstrukturen, der Managementkonzepte und der Personalentwicklung im SGB II führen dazu, dass sowohl die Frage nach der Qualität der Dienstleistungserbringung als auch die nach der Qualität der Dienstleistungsergebnisse nicht einfach zu beantworten ist. Für die Qualitätssicherung im SGB II stellt sich somit die Frage, welche Formen von Qualitätssicherung lokale Managementaufgabe sind und welche Teil der übergeordneten Governance sein sollten. Darüber hinaus stellt sich die Frage, welche Teile der Governance trägermodellspezifisch und welche trägermodellübergreifend gestaltet werden sollten. Die Bearbeitung dieser Fragen ist zentraler Bestandteil des hier ausgeschriebenen Forschungsvorhabens.
Grundsätzliche Vorüberlegungen.
Im Rahmen des Forschungsvorhabens soll keine eingehende empirische Bearbeitung der Frage „Was ist Qualität im SGB II?“ geleistet werden. Erwartet wird eine für die Ziele des Vorhabens geeignete Definition. Das Forschungsvorhaben soll sich vorrangig der Frage widmen, welche steuernden Mechanismen die Qualität der Dienstleistungen verbessern bzw. sichern. Es fokussiert also die überregionalen (im Rahmen der Governance) und örtlichen (im Rahmen des Managements im Jobcenter) Steuerungsmechanismen. „Steuerung“ ist in diesem Zusammenhang eher abstrakt im Sinne einer zielgerichteten Einflussnahme auf Prozesse und (in der Folge) Ergebnisse zu verstehen. Auf diese Weise wird eine forschungspragmatische Unterscheidung zur Ebene der Leistungserbringung selbst vorgenommen, die nur mittelbar angesprochen wird. Jedoch ist damit keinesfalls eine Abgrenzung zu den üblichen fachaufsichtlichen Methoden des Qualitätsmanagements im Jobcenter (z. B. Hospitationen) und der Qualitätssicherung im Rahmen der Governance (z. B. Prüfungen) gemeint. Diese sind hier als Aspekte der Steuerung ausdrücklich einbezogen.
Qualität kann sich auf verschiedene Aspekte beziehen. Zunächst stellt sich die Frage nach der Qualität der Dienstleistungsergebnisse: Welche Formen der Qualitätssicherung in der Umsetzung von Aktivierung, Vermittlung und Fördermaßnahmen verbessern deren Ergebnisqualität (z. B. in Bezug auf die Nachhaltigkeit von Integrationen oder die Vermeidung von Langzeitleistungsbezug)? Hierbei sind auch mögliche Konflikte mit der Zielerreichung bei der Integrationsleistung zu betrachten. Des Weiteren ist im Kontext der Ergebnisqualität ein besonderes Augenmerk auf die passive Leistungsseite zu richten. Nicht zuletzt ist für die Ergebnisqualität die subjektive Sicht der Betroffenen bzw. Kunden von großer Bedeutung. Hier stellen sich Fragen einer angemessenen Erhebung der „Kundensicht“, die im Projekt behandelt werden sollen. Die Qualität der Prozesse im Jobcenter sind die durch Governance und Management unmittelbar beeinflussbaren Hebel der Qualitätssicherung. Somit sollte hier auch ein Schwerpunkt der Untersuchungen liegen.
Die Erhebungen und Untersuchungen sollen auf zwei Ebenen durchgeführt werden: Auf der Managementebene sind durch das Projekt die unterschiedlichen lokalen Verfahren der Qualitätssicherung transparent zu machen. Daran anschließend ist das Thema zu behandeln, auf welche Weise hier (ggf. Trägermodell übergreifend) Lernprozesse institutionalisiert werden könnten. Auf der Ebene der Governance stellt sich die Frage nach der Funktion und Sinnhaftigkeit von einheitlichen (kennzahlengestützten) Qualitätsstandards in der Grundsicherung. Darüber hinaus soll betrachtet werden, ob Qualitätsstandards ein notwendiger Bestandteil einer beide Trägermodelle übergreifenden Governance sind.
Inhalte des Forschungsvorhabens.
Das Forschungsvorhaben soll eine empirische Grundlage für Überlegungen zu einer Weiterentwicklung und Verbreitung bestehender Qualitätssicherungskonzepte auf der Ebene von Management und Governance schaffen. Es dient der beschreibenden Evaluation der vorhandenen Qualitätssicherungsprozesse in den Jobcentern, der Ermittlung von lokalen good practice-Beispielen sowie der Analyse und Bewertung der Governance der Qualitätssicherung im SGB II. Insbesondere für letztere werden Vorschläge zur Weiterentwicklung erwartet. Dabei soll bezüglich der Funktionsbedingungen einer überregionalen und ggf. Trägermodell übergreifenden Qualitätssicherung geklärt werden, ob diese erfüllt sind bzw. erfüllt werden könnten.
Auf der Ebene des Managements ist zur Ermittlung repräsentativer Informationen zur Nutzung und Verbreitung von Qualitätssicherungsprozessen eine Befragung der Geschäftsführer der Jobcenter durchzuführen. Diese Erhebung soll die Grundlage für die Auswahl der anschließenden Fallstudien bilden. Die konkrete Zahl der Fallstudien ist vom Anbieter festzulegen und zu begründen. Der Auftraggeber könnte sich als Orientierung bis zu 15 Fallstudien vorstellen.
Auf der Ebene der Governance sollen die empirischen Erhebungen durch Dokumentenanalysen und Experteninterviews im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, in den obersten Landesbehörden, bei der Bundesagentur für Arbeit (Zentrale, ausgewählte Regionaldirektionen und Agenturen) und bei den kommunalen Spitzenverbänden sowie Kommunen (zkT und gE) durchgeführt werden. Auch eine schriftliche Befragung erscheint hier möglich. Die Ergebnisse sollten zu den Erhebungen auf der Managementebene in Bezug gesetzt werden.
Das Forschungsprojekt hat darüber hinaus die Funktion, die Arbeit zum Thema „Qualitätssicherung im SGB II“ im Rahmen des Bund-Länder-Ausschusses (BLA) zu unterstützen. Während der Projektlaufzeit ist eine enge Kopplung mit den Arbeitsstrukturen des BLA vorzusehen. U.a. soll ein Workshop mit Mitgliedern des BLA und einigen ausgewählten Experten aus den Jobcentern durchgeführt werden. Es wird dem/der Auftragnehmer/in überlassen, welche Funktion der Workshop im Forschungsdesign haben soll. Somit wird auch der Zeitpunkt seiner Durchführung hier offen gelassen. In jedem Fall ist zu einem geeigneten Zeitpunkt im Jahresverlauf in den Arbeitsstrukturen des BLA über den Zwischenstand des Projekts zu berichten und im Dezember 2013 sollen dort die Ergebnisse diskutiert werden. Die technische Organisation des Workshops und der weiteren Sitzungen übernimmt das BMAS.
Die Laufzeit des Projekts beträgt 12 Monate. Das Forschungsvorhaben wird voraussichtlich Anfang des Jahres 2013 beginnen und soll im selben Jahr abgeschlossen werden.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-08-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-07-27.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-07-27 Auftragsbekanntmachung
2013-01-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge