Forschungsvorhaben Qualitätssicherung im SGB II: Governance und Management

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Hintergrund des Forschungsvorhabens.
Die Qualität der Dienstleistungen im SGB II ist für ihre Wirksamkeit in Bezug auf Arbeitsmarktintegration und soziale Teilhabe sowie die Akzeptanz der Grundsicherung für Arbeitsuchende bei den Betroffenen von großer Bedeutung. Allerdings sind die genauen Zusammenhänge zwischen diesen Zielen und der Dienstleistungsqualität eher ungeklärt. Bei der Messung der Wirkungen und einer kennzahlengestützten Steuerung sind in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen und Fortschritte erzielt worden. Für die Qualitätssicherung gilt dagegen: Die Heterogenität der Jobcenter, der Verwaltungskulturen, der Aufsichtsstrukturen, der Managementkonzepte und der Personalentwicklung im SGB II führen dazu, dass sowohl die Frage nach der Qualität der Dienstleistungserbringung als auch die nach der Qualität der Dienstleistungsergebnisse nicht einfach zu beantworten ist. Für die Qualitätssicherung im SGB II stellt sich somit die Frage, welche Formen von Qualitätssicherung lokale Managementaufgabe sind und welche Teil der übergeordneten Governance sein sollten. Darüber hinaus stellt sich die Frage, welche Teile der Governance trägermodellspezifisch und welche trägermodellübergreifend gestaltet werden sollten. Die Bearbeitung dieser Fragen ist zentraler Bestandteil des hier ausgeschriebenen Forschungsvorhabens.
Grundsätzliche Vorüberlegungen.
Im Rahmen des Forschungsvorhabens soll keine eingehende empirische Bearbeitung der Frage „Was ist Qualität im SGB II?“ geleistet werden. Erwartet wird eine für die Ziele des Vorhabens geeignete Definition. Das Forschungsvorhaben soll sich vorrangig der Frage widmen, welche steuernden Mechanismen die Qualität der Dienstleistungen verbessern bzw. sichern. Es fokussiert also die überregionalen (im Rahmen der Governance) und örtlichen (im Rahmen des Managements im Jobcenter) Steuerungsmechanismen. „Steuerung“ ist in diesem Zusammenhang eher abstrakt im Sinne einer zielgerichteten Einflussnahme auf Prozesse und (in der Folge) Ergebnisse zu verstehen. Auf diese Weise wird eine forschungspragmatische Unterscheidung zur Ebene der Leistungserbringung selbst vorgenommen, die nur mittelbar angesprochen wird. Jedoch ist damit keinesfalls eine Abgrenzung zu den üblichen fachaufsichtlichen Methoden des Qualitätsmanagements im Jobcenter (z. B. Hospitationen) und der Qualitätssicherung im Rahmen der Governance (z. B. Prüfungen) gemeint. Diese sind hier als Aspekte der Steuerung ausdrücklich einbezogen.
Qualität kann sich auf verschiedene Aspekte beziehen. Zunächst stellt sich die Frage nach der Qualität der Dienstleistungsergebnisse: Welche Formen der Qualitätssicherung in der Umsetzung von Aktivierung, Vermittlung und Fördermaßnahmen verbessern deren Ergebnisqualität (z. B. in Bezug auf die Nachhaltigkeit von Integrationen oder die Vermeidung von Langzeitleistungsbezug)? Hierbei sind auch mögliche Konflikte mit der Zielerreichung bei der Integrationsleistung zu betrachten. Des Weiteren ist im Kontext der Ergebnisqualität ein besonderes Augenmerk auf die passive Leistungsseite zu richten. Nicht zuletzt ist für die Ergebnisqualität die subjektive Sicht der Betroffenen bzw. Kunden von großer Bedeutung. Hier stellen sich Fragen einer angemessenen Erhebung der „Kundensicht“, die im Projekt behandelt werden sollen. Die Qualität der Prozesse im Jobcenter sind die durch Governance und Management unmittelbar beeinflussbaren Hebel der Qualitätssicherung. Somit sollte hier auch ein Schwerpunkt der Untersuchungen liegen.
Die Erhebungen und Untersuchungen sollen auf zwei Ebenen durchgeführt werden: Auf der Managementebene sind durch das Projekt die unterschiedlichen lokalen Verfahren der Qualitätssicherung transparent zu machen. Daran anschließend ist das Thema zu behandeln, auf welche Weise hier (ggf. Trägermodell übergreifend) Lernprozesse institutionalisiert werden könnten. Auf der Ebene der Governance stellt sich die Frage nach der Funktion und Sinnhaftigkeit von einheitlichen (kennzahlengestützten) Qualitätsstandards in der Grundsicherung. Darüber hinaus soll betrachtet werden, ob Qualitätsstandards ein notwendiger Bestandteil einer beide Trägermodelle übergreifenden Governance sind.
Inhalte des Forschungsvorhabens.
Das Forschungsvorhaben soll eine empirische Grundlage für Überlegungen zu einer Weiterentwicklung und Verbreitung bestehender Qualitätssicherungskonzepte auf der Ebene von Management und Governance schaffen. Es dient der beschreibenden Evaluation der vorhandenen Qualitätssicherungsprozesse in den Jobcentern, der Ermittlung von lokalen good practice-Beispielen sowie der Analyse und Bewertung der Governance der Qualitätssicherung im SGB II. Insbesondere für letztere werden Vorschläge zur Weiterentwicklung erwartet. Dabei soll bezüglich der Funktionsbedingungen einer überregionalen und ggf. Trägermodell übergreifenden Qualitätssicherung geklärt werden, ob diese erfüllt sind bzw. erfüllt werden könnten.
Auf der Ebene des Managements ist zur Ermittlung repräsentativer Informationen zur Nutzung und Verbreitung von Qualitätssicherungsprozessen eine Befragung der Geschäftsführer der Jobcenter durchzuführen. Diese Erhebung soll die Grundlage für die Auswahl der anschließenden Fallstudien bilden. Die konkrete Zahl der Fallstudien ist vom Anbieter festzulegen und zu begründen. Der Auftraggeber könnte sich als Orientierung bis zu 15 Fallstudien vorstellen.
Auf der Ebene der Governance sollen die empirischen Erhebungen durch Dokumentenanalysen und Experteninterviews im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, in den obersten Landesbehörden, bei der Bundesagentur für Arbeit (Zentrale, ausgewählte Regionaldirektionen und Agenturen) und bei den kommunalen Spitzenverbänden sowie Kommunen (zkT und gE) durchgeführt werden. Auch eine schriftliche Befragung erscheint hier möglich. Die Ergebnisse sollten zu den Erhebungen auf der Managementebene in Bezug gesetzt werden.
Das Forschungsprojekt hat darüber hinaus die Funktion, die Arbeit zum Thema „Qualitätssicherung im SGB II“ im Rahmen des Bund-Länder-Ausschusses (BLA) zu unterstützen. Während der Projektlaufzeit ist eine enge Kopplung mit den Arbeitsstrukturen des BLA vorzusehen. U.a. soll ein Workshop mit Mitgliedern des BLA und einigen ausgewählten Experten aus den Jobcentern durchgeführt werden. Es wird dem/der Auftragnehmer/in überlassen, welche Funktion der Workshop im Forschungsdesign haben soll. Somit wird auch der Zeitpunkt seiner Durchführung hier offen gelassen. In jedem Fall ist zu einem geeigneten Zeitpunkt im Jahresverlauf in den Arbeitsstrukturen des BLA über den Zwischenstand des Projekts zu berichten und im Dezember 2013 sollen dort die Ergebnisse diskutiert werden. Die technische Organisation des Workshops und der weiteren Sitzungen übernimmt das BMAS.
Die Laufzeit des Projekts beträgt 12 Monate. Das Forschungsvorhaben wird voraussichtlich Anfang des Jahres 2013 beginnen und soll im selben Jahr abgeschlossen werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-08-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-07-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-07-27 Auftragsbekanntmachung
2013-01-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-07-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Postanschrift: Rochusstraße 1
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.BMAS.bund.de 🌏
E-Mail: zentrale-vergabestelle@bmas.bund.de 📧
Telefon: +49 228995271604 📞
Fax: +49 228995272253 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-07-27 📅
Einreichungsfrist: 2012-08-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-08-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 146-244245
ABl. S-Ausgabe: 146
Zusätzliche Informationen
Information zu Arbeitsgemeinschaften. Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften in Form von Bietergemeinschaften oder der Einsatz von Subunternehmern ist ausdrücklich erwünscht. Zu Bietergemeinschaften und Subunternehmern sind die nachfolgenden Informationen unter Nr. 1 und Nr. 2 zu beachten. 1. Information zur Bietergemeinschaften: Für den Fall eines gemeinschaftlichen Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist eine Erklärung nach folgendem Muster abzugeben: Wir, [namentliche Nennung aller einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft], erklären für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages [namentliche Nennung des aus vorstehender Auflistung ausgewählten Mitgliedes] als bevollmächtigten Vertreter. Wir haften im Rahmen dieses Vergabeverfahrens und im Falle der Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB). Wir sichern die Erbringung der Leistung (§ 1 Werkvertrag) und insbesondere auch die Eignung für den Fall zu, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft die von ihm zu erbringende Leistung nicht bewirken kann. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichtet. 2. Information zum Einsatz von Subunternehmern: Ein Bewerber kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen (Subunternehmen). Für jedes Subunternehmen muss mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde für die betroffene Teilleistung erbracht werden. Außerdem ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Subunternehmen eine original unterschriebene formlose Verpflichtungserklärung mit folgendem Inhalt abzugeben: „Hiermit verpflichte ich mich (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Subunternehmers), dass ich im Falle der Auftragserteilung als Unterauftragnehmer der/des (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Auftragnehmers im Falle des Zuschlags) für den Teil (konkrete Benennung der genauen Teilleistung entsprechend der Leistungsbeschreibung) die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stelle.“. (Der Begriff "Subunternehmer" ist beim Nachweis der geforderten Eignung im funktionalen Sinne zu verstehen. Daher muss für jeden Dritten, der durch andere als arbeitsvertragliche Regelungen gebunden werden soll, die geforderte Erklärung vorgelegt werden. Das gilt auch für Einzelpersonen.). 3. Information zur Form des Teilnahmeantrages: Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen soll der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton zugestellt und mit folgender Aufschrift versehen werden: Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Referat Zb 1 – Zentrale Vergabestelle. Rochusstraße 1. 53123 Bonn Nicht öffnen! – Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren Zb 1-04812-2/26 (ggfs zuzügl.Bezeichnung) des Verfahren. Die Übermittlung des Teilnahmeantrages als FAX oder elektronisch als E-Mail reicht nicht aus; auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Wenn möglich fügen Sie dem Antrag bitte eine kopierfähige Zweitschrift (ungebunden und ungeheftet) bei. Maßgeblich zur Einhaltung der Teilnahme- / Angebotsfrist ist alleine der Eingang im Bundesministerium für Arbeit und Soziales. 4. Information zum Versand von Unterlagen Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes keine Vergabeunterlagen versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung. 5. Information zum Zuschlagsvorbehalt Die Erteilung des Zuschlags steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der benötigten Haushaltsmittel. 6. Information zur Sprache, in der Teilnahmeanträge und Angebote abgegeben werden müssen: Teilnahmeanträge oder Angebote müssen in Deutscher Sprache abgegeben werden. Sie können darüber hinaus in einer Zweitausfertigung auch in englischer Sprache abgegeben werden. Maßgeblich für den Inhalt der Angebote ist alleine die Deutsche Fassung des Angebots.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hintergrund des Forschungsvorhabens.
Die Qualität der Dienstleistungen im SGB II ist für ihre Wirksamkeit in Bezug auf Arbeitsmarktintegration und soziale Teilhabe sowie die Akzeptanz der Grundsicherung für Arbeitsuchende bei den Betroffenen von großer Bedeutung. Allerdings sind die genauen Zusammenhänge zwischen diesen Zielen und der Dienstleistungsqualität eher ungeklärt. Bei der Messung der Wirkungen und einer kennzahlengestützten Steuerung sind in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen und Fortschritte erzielt worden. Für die Qualitätssicherung gilt dagegen: Die Heterogenität der Jobcenter, der Verwaltungskulturen, der Aufsichtsstrukturen, der Managementkonzepte und der Personalentwicklung im SGB II führen dazu, dass sowohl die Frage nach der Qualität der Dienstleistungserbringung als auch die nach der Qualität der Dienstleistungsergebnisse nicht einfach zu beantworten ist. Für die Qualitätssicherung im SGB II stellt sich somit die Frage, welche Formen von Qualitätssicherung lokale Managementaufgabe sind und welche Teil der übergeordneten Governance sein sollten. Darüber hinaus stellt sich die Frage, welche Teile der Governance trägermodellspezifisch und welche trägermodellübergreifend gestaltet werden sollten. Die Bearbeitung dieser Fragen ist zentraler Bestandteil des hier ausgeschriebenen Forschungsvorhabens.
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Grundsätzliche Vorüberlegungen.
Im Rahmen des Forschungsvorhabens soll keine eingehende empirische Bearbeitung der Frage „Was ist Qualität im SGB II?“ geleistet werden. Erwartet wird eine für die Ziele des Vorhabens geeignete Definition. Das Forschungsvorhaben soll sich vorrangig der Frage widmen, welche steuernden Mechanismen die Qualität der Dienstleistungen verbessern bzw. sichern. Es fokussiert also die überregionalen (im Rahmen der Governance) und örtlichen (im Rahmen des Managements im Jobcenter) Steuerungsmechanismen. „Steuerung“ ist in diesem Zusammenhang eher abstrakt im Sinne einer zielgerichteten Einflussnahme auf Prozesse und (in der Folge) Ergebnisse zu verstehen. Auf diese Weise wird eine forschungspragmatische Unterscheidung zur Ebene der Leistungserbringung selbst vorgenommen, die nur mittelbar angesprochen wird. Jedoch ist damit keinesfalls eine Abgrenzung zu den üblichen fachaufsichtlichen Methoden des Qualitätsmanagements im Jobcenter (z. B. Hospitationen) und der Qualitätssicherung im Rahmen der Governance (z. B. Prüfungen) gemeint. Diese sind hier als Aspekte der Steuerung ausdrücklich einbezogen.
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Qualität kann sich auf verschiedene Aspekte beziehen. Zunächst stellt sich die Frage nach der Qualität der Dienstleistungsergebnisse: Welche Formen der Qualitätssicherung in der Umsetzung von Aktivierung, Vermittlung und Fördermaßnahmen verbessern deren Ergebnisqualität (z. B. in Bezug auf die Nachhaltigkeit von Integrationen oder die Vermeidung von Langzeitleistungsbezug)? Hierbei sind auch mögliche Konflikte mit der Zielerreichung bei der Integrationsleistung zu betrachten. Des Weiteren ist im Kontext der Ergebnisqualität ein besonderes Augenmerk auf die passive Leistungsseite zu richten. Nicht zuletzt ist für die Ergebnisqualität die subjektive Sicht der Betroffenen bzw. Kunden von großer Bedeutung. Hier stellen sich Fragen einer angemessenen Erhebung der „Kundensicht“, die im Projekt behandelt werden sollen. Die Qualität der Prozesse im Jobcenter sind die durch Governance und Management unmittelbar beeinflussbaren Hebel der Qualitätssicherung. Somit sollte hier auch ein Schwerpunkt der Untersuchungen liegen.
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Die Erhebungen und Untersuchungen sollen auf zwei Ebenen durchgeführt werden: Auf der Managementebene sind durch das Projekt die unterschiedlichen lokalen Verfahren der Qualitätssicherung transparent zu machen. Daran anschließend ist das Thema zu behandeln, auf welche Weise hier (ggf. Trägermodell übergreifend) Lernprozesse institutionalisiert werden könnten. Auf der Ebene der Governance stellt sich die Frage nach der Funktion und Sinnhaftigkeit von einheitlichen (kennzahlengestützten) Qualitätsstandards in der Grundsicherung. Darüber hinaus soll betrachtet werden, ob Qualitätsstandards ein notwendiger Bestandteil einer beide Trägermodelle übergreifenden Governance sind.
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Inhalte des Forschungsvorhabens.
Das Forschungsvorhaben soll eine empirische Grundlage für Überlegungen zu einer Weiterentwicklung und Verbreitung bestehender Qualitätssicherungskonzepte auf der Ebene von Management und Governance schaffen. Es dient der beschreibenden Evaluation der vorhandenen Qualitätssicherungsprozesse in den Jobcentern, der Ermittlung von lokalen good practice-Beispielen sowie der Analyse und Bewertung der Governance der Qualitätssicherung im SGB II. Insbesondere für letztere werden Vorschläge zur Weiterentwicklung erwartet. Dabei soll bezüglich der Funktionsbedingungen einer überregionalen und ggf. Trägermodell übergreifenden Qualitätssicherung geklärt werden, ob diese erfüllt sind bzw. erfüllt werden könnten.
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Auf der Ebene des Managements ist zur Ermittlung repräsentativer Informationen zur Nutzung und Verbreitung von Qualitätssicherungsprozessen eine Befragung der Geschäftsführer der Jobcenter durchzuführen. Diese Erhebung soll die Grundlage für die Auswahl der anschließenden Fallstudien bilden. Die konkrete Zahl der Fallstudien ist vom Anbieter festzulegen und zu begründen. Der Auftraggeber könnte sich als Orientierung bis zu 15 Fallstudien vorstellen.
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Auf der Ebene der Governance sollen die empirischen Erhebungen durch Dokumentenanalysen und Experteninterviews im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, in den obersten Landesbehörden, bei der Bundesagentur für Arbeit (Zentrale, ausgewählte Regionaldirektionen und Agenturen) und bei den kommunalen Spitzenverbänden sowie Kommunen (zkT und gE) durchgeführt werden. Auch eine schriftliche Befragung erscheint hier möglich. Die Ergebnisse sollten zu den Erhebungen auf der Managementebene in Bezug gesetzt werden.
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Das Forschungsprojekt hat darüber hinaus die Funktion, die Arbeit zum Thema „Qualitätssicherung im SGB II“ im Rahmen des Bund-Länder-Ausschusses (BLA) zu unterstützen. Während der Projektlaufzeit ist eine enge Kopplung mit den Arbeitsstrukturen des BLA vorzusehen. U.a. soll ein Workshop mit Mitgliedern des BLA und einigen ausgewählten Experten aus den Jobcentern durchgeführt werden. Es wird dem/der Auftragnehmer/in überlassen, welche Funktion der Workshop im Forschungsdesign haben soll. Somit wird auch der Zeitpunkt seiner Durchführung hier offen gelassen. In jedem Fall ist zu einem geeigneten Zeitpunkt im Jahresverlauf in den Arbeitsstrukturen des BLA über den Zwischenstand des Projekts zu berichten und im Dezember 2013 sollen dort die Ergebnisse diskutiert werden. Die technische Organisation des Workshops und der weiteren Sitzungen übernimmt das BMAS.
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Die Laufzeit des Projekts beträgt 12 Monate. Das Forschungsvorhaben wird voraussichtlich Anfang des Jahres 2013 beginnen und soll im selben Jahr abgeschlossen werden.
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: Zb 1-04812-2/26

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Name, Adresse und Hauptsitz des Unternehmens
2) Angabe einer Kontaktperson, mit Telefonnummer und sonstigen Kommunikationsadressen;
3) Kurzdarstellung;
4) aktuelles Organigramm (soweit vorhanden);
5) Darüber hinaus ist eine Erklärung mit folgendem Inhalt abzugeben (bei Bietergemeinschaften ist von jedem Mitglied eine eigene derartige Erklärung abzugeben):
Hiermit erkläre/n ich/wir (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift), dass.
a) über mein/unser Vermögen weder das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet noch die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
b) ich mich/wir uns nicht in Liquidation befinde/n;
c) keine Person, deren Verhalten mir /uns als Bieter zuzurechnen ist, wegen der in § 6 EG Abs. 4 Buchstabe a) bis g) VOL/A genannten Verstöße oder wegen gleichgesetzten Verstößen anderer Staaten rechtskräftig verurteilt ist (unter "Personen, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist"; ist das Handeln von Führungspersonal, vertretungsberechtigten Personen, Mitgliedern der Kontroll- und Aufsichtsorgane und anderen, diesen vergleichbaren Personen zu verstehen);
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d) ich meine/wir unsere Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt habe/n;
e) ich/wir allen evtl. bestehenden Pflichten gegenüber Berufsgenossenschaft, Handwerkskammer, IHK oder anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts nachkomme/n.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Aufgrund der Komplexität des Untersuchungsgegenstandes wird die Teilnahme von interdisziplinär arbeitenden Bieter- oder Arbeitsgemeinschaften zur Angebotsaufgabe ausdrücklich begrüßt.
Zur Sicherstellung einer möglichst hochwertigen Aufgabenbearbeitung sind vertiefte Kenntnisse in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung notwendig. Daher sind folgende Nachweise zur Eignung vorzulegen:
1 Nachweis der Kompetenz und Erfahrung des Teilnehmers in folgenden Aufgaben- und Themenbereichen:
1.1 Wissenschaftliche Fachkenntnis im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende;
1.2 Besondere wissenschaftliche Fachkenntnis im Bereich von Qualitätssicherung, Qualitätsmanagement und Qualitätsstandards sowie generell in der Frage der Steuerung der Arbeitsmarktpolitik und von öffentlichen Dienstleistungen;
1.2 Kompetenz und Erfahrung in der empirischen Forschung zur Arbeitsmarktpolitik;
1.3 Kompetenz und Erfahrung in der Anwendung quantitativer und qualitativer Methoden der empirischen— Sozialforschung;
1.4 Erfahrung in der Zusammenarbeit mit der BA und mit den Kommunen.
Durch eine Liste über Forschungsarbeiten, Forschungsvorhaben und Publikationen der letzen 3 Jahre, unter Angabe der Auftraggeber und mit stichwortartiger Beschreibung. Bei Bieter- oder Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied der Gemeinschaft fachspezifisch jeweils für den zu übernehmenden Teil der insgesamt ausgeschriebenen Leistung zu erbringen.
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2. Benennung der für die Leistungserbringung verantwortlichen Personen und deren Vertretung (Projektleitung und Stellvertretung) und ggf. weiterer projektverantwortlicher Personen.
2.1. Nachweis der Qualifikation (Ausbildung) und Erfahrung (berufliche Tätigkeiten) der unter 2. genannten Personen. Die mit der Projektleitung und Stellvertretung betrauten Personen müssen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Sozial-, Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften sowie über über Erfahrung in der Leitung von quantitativen und qualitativen sozialwissenschaftlichen Erhebungen und Auswertungen verfügen.
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Die Nachweise zu 1. und 2. sind durch Eigenerklärungen zu erbringen. Gegebenenfalls müssen auf Verlangen entsprechende Bescheinigungen vorgelegt werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) – siehe VI.3).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Teilnehmer außerdem aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (max. 3 DIN A 4 Seiten) zu der beschriebenen Leistung vorzulegen. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und die Problemorientierung der Projektskizze sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser kurzen Projektskizze eine Nachfrist analog zu § 16 Abs. 2 VOL/A nicht eingeräumt wird, ohne dass hierzu eine weitere Prüfung erfolgt. Das Fehlen dieser Projektskizze führt in jedem Fall zum Ausschluss des Teilnehmers vom weiteren Verfahren.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.BMAS.bund.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Zb 1-04812-2/26
Zusätzliche Informationen
Information zu Arbeitsgemeinschaften.
Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften in Form von Bietergemeinschaften oder der Einsatz von Subunternehmern ist ausdrücklich erwünscht. Zu Bietergemeinschaften und Subunternehmern sind die nachfolgenden Informationen unter Nr. 1 und Nr. 2 zu beachten.
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1. Information zur Bietergemeinschaften:
Für den Fall eines gemeinschaftlichen Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist eine Erklärung nach folgendem Muster abzugeben:
Wir, [namentliche Nennung aller einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft], erklären für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages [namentliche Nennung des aus vorstehender Auflistung ausgewählten Mitgliedes] als bevollmächtigten Vertreter. Wir haften im Rahmen dieses Vergabeverfahrens und im Falle der Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB). Wir sichern die Erbringung der Leistung (§ 1 Werkvertrag) und insbesondere auch die Eignung für den Fall zu, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft die von ihm zu erbringende Leistung nicht bewirken kann. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichtet.
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2. Information zum Einsatz von Subunternehmern:
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen (Subunternehmen). Für jedes Subunternehmen muss mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde für die betroffene Teilleistung erbracht werden. Außerdem ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Subunternehmen eine original unterschriebene formlose Verpflichtungserklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
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„Hiermit verpflichte ich mich (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Subunternehmers), dass ich im Falle der Auftragserteilung als Unterauftragnehmer der/des (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Auftragnehmers im Falle des Zuschlags) für den Teil (konkrete Benennung der genauen Teilleistung entsprechend der Leistungsbeschreibung) die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stelle.“.
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(Der Begriff "Subunternehmer" ist beim Nachweis der geforderten Eignung im funktionalen Sinne zu verstehen. Daher muss für jeden Dritten, der durch andere als arbeitsvertragliche Regelungen gebunden werden soll, die geforderte Erklärung vorgelegt werden. Das gilt auch für Einzelpersonen.).
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3. Information zur Form des Teilnahmeantrages:
Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen soll der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton zugestellt und mit folgender Aufschrift versehen werden:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Referat Zb 1 – Zentrale Vergabestelle.
Rochusstraße 1.
53123 Bonn
Nicht öffnen! – Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren Zb 1-04812-2/26 (ggfs zuzügl.Bezeichnung) des Verfahren.
Die Übermittlung des Teilnahmeantrages als FAX oder elektronisch als E-Mail reicht nicht aus; auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Wenn möglich fügen Sie dem Antrag bitte eine kopierfähige Zweitschrift (ungebunden und ungeheftet) bei.
Maßgeblich zur Einhaltung der Teilnahme- / Angebotsfrist ist alleine der Eingang im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
4. Information zum Versand von Unterlagen
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes keine Vergabeunterlagen versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung.
5. Information zum Zuschlagsvorbehalt
Die Erteilung des Zuschlags steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der benötigten Haushaltsmittel.
6. Information zur Sprache, in der Teilnahmeanträge und Angebote abgegeben werden müssen:
Teilnahmeanträge oder Angebote müssen in Deutscher Sprache abgegeben werden. Sie können darüber hinaus in einer Zweitausfertigung auch in englischer Sprache abgegeben werden. Maßgeblich für den Inhalt der Angebote ist alleine die Deutsche Fassung des Angebots.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für Nachprüfungsverfahren gelten die Fristen gemäß §§ 101 a und 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung.
Quelle: OJS 2012/S 146-244245 (2012-07-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-01-08)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Unbestimmt

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-01-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-01-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 008-008813
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 146-244245
ABl. S-Ausgabe: 8

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: Zb 1 - 04812 - 2/26
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität (50)
2. Zweckmäßigkeit (15)
3. Preis (35)

Auftragsvergabe
Name: ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH
Postanschrift: Barbarossaplatz 2
Postort: Köln
Postleitzahl: 50674
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Villemopmbler Straße 76
Land: Lettland 🇱🇻
Quelle: OJS 2013/S 008-008813 (2013-01-08)