Die Gemeinde Rastede schreibt hiermit den Abschluss von Verträgen zur Wegebenutzung für die Verlegung von Versorgungsleitungen zur Versorgung mit Strom und/oder Gas für die Laufzeit von jeweils 20 Jahren in 2 Losen beginnend spätestens ab dem 1.1.2014 aus. Der geschätzte Auftragswert für den Strom-Konzessionsvertrag beträgt ca. 11 800 000 EUR und für den Gas-Konzessionsvertrag ca. 1 400 000 EUR. In der Gemeinde Rastede leben ca. 20 700 Einwohner mit 169 Einwohnern pro km². Rastede ist eine Gemeinde im Landkreis Ammerland im Nordwesten von Niedersachsen. Sie befindet sich 12 Kilometer nördlich von Oldenburg und etwa 25 Kilometer von der Nordsee entfernt. Rastede liegt in der Region Weser-Ems. Da es sich bei der Vergabe von Wegenutzungsrechten um Dienstleistungskonzessionen handelt, sind die Regelungen des deutschen und europäischen Vergaberechts nicht anzuwenden, es sei denn, es wird ausdrücklich auf einzelne Regelungen Bezug genommen. Inhaberin der bisherigen Strom- und Gas-Konzessionsverträge, die zum 31.10.2012 enden, ist nach eigenen Angaben die EWE Netz GmbH, Cloppenburger Straße 302, 26133 Oldenburg. Das Auslaufen der Konzessionsverträge hatte die Gemeinde bereits am 24.11.2010 bekannt gemacht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-03-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-01-30.
Auftragsbekanntmachung (2012-01-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
Menge oder Umfang:
Es handelt sich um einen Strom- sowie einen Gas-Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren.13 200 000,00
Gesamtwert des Auftrags: 11 800 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Rastede
Postanschrift: Sophienstraße 27
Postleitzahl: 26180
Postort: Rastede
Kontakt
Internetadresse: http://www.rastede.de🌏
In der Gemeinde Rastede leben ca. 20 117 Einwohner mit 169 Einwohnern pro km². Rastede ist eine Gemeinde im Landkreis Ammerland im Nordwesten von Niedersachsen. Sie befindet sich 12 Kilometer nördlich von Oldenburg und etwa 25 Kilometer von der Nordsee entfernt. Rastede liegt in der Region Weser-Ems.
Weitere Informationen zum Auftraggeber und zu den Netzen erhalten die Bieter mit den zusätzlichen Informationen, die kostenfrei bei der Gemeinde Rastede angefordert werden können. Ergänzend wird auf die Internetseite der Gemeinde unter www.rastede.de verwiesen.
Das Verfahren, welches in Übereinstimmung mit § 46 Abs. 3 EnWG durchgeführt wird, ist in mehreren Schritten angelegt:
Im ersten Schritt sollen interessierte Bieter angelehnt an einen öffentlichen Teilnahmewettbewerb ihr Interesse bekunden und ihre Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde (gemeinsame nachfolgend Eignung) im Hinblick auf den Betrieb von Energieversorgungsnetzen und ggf. das Umsetzen einer Beteiligungsoption nachweisen. Nur die interessierten Bieter können zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die mit Rücksicht auf die besonderen Anforderungen besonders geeignet sind und insbesondere über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel verfügen, um die vertraglichen Verpflichtungen über die gesamte Laufzeit der Konzessionsverträge mit der notwendigen Sicherheit zu erfüllen.
Die Interessenbekundung ist von mindestens einem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu unterzeichnen und einschließlich aller geforderten Unterlagen 1x als Original und 2x als Kopie in einem besonders mit "Interessenbekundung Vergabe Konzessionsverträge - vertraulich, verschlossen, bitte sofort ungeöffnet weiterleiten", gekennzeichneten Umschlag spätestens am 21.3.2012 bis spätestens 12:00 Uhr bei der Gemeinde Rastede, zu Händen von Herrn Günther Henkel, Sophienstraße 27, 26180 Rastede, einzureichen. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass ein Nachreichen von Unterlagen nach Ablauf der genannten Frist ausgeschlossen ist. Die Vollständigkeit der Unterlagen zum Zeitpunkt der Interessenbekundung sowie die Rechtzeitigkeit der Abgabe ist Grundvoraussetzung für die weitere Teilnahme im Verfahren.
Bei gleicher Eignung, Leistungsfähigkeit und Fachkunde wird die Gemeinde diejenigen Unternehmen maximal sechs Bieter je Los in die engere Wahl nehmen (sog. qualifizierte Unternehmen), die das beste Konzept zum Netzbetrieb vorgelegt haben und über die besten Erfahrungen bei der Durchführung von Konzessionen zur Wegenutzung sowie über eine ausreichende Finanzkraft verfügen.
Im zweiten Schritt, nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens, wird die Gemeinde die ermittelten qualifizierten Bieter spätestens am 18.4.2012 zur Abgabe eines Angebots je Los zum Abschluss der Konzessionsverträge auffordern, für deren Abschluss die qualifizierten Bieter ihr Interesse bekundet haben.
Hierfür wird die Gemeinde den qualifizierten Bieter zur Abgabe ihrer Angebote je Los Muster-Konzessionsverträge zur Verfügung stellen (sog. Hauptangebot). Zu diesen Hauptangeboten werden in begrenztem Umfang Nebenangebote zugelassen. Der zukünftige Konzessionsinhaber hat immer die höchstzulässige Konzessionsabgabe zu entrichten. Die Gemeinde wünscht sich als Nebenangebote u.a. aber auch Angebote dazu, ob und wie sich der Bieter die Einbindung der Gemeinde Rastede in die Aufgabenerfüllung z.B. in Form einer gemeinsamen Gesellschaft (Beteiligungsoption) vorstellen kann.
Weitere Einzelheiten zum Ablauf des Verfahrens, zu den Zuschlagskriterien, zur Höhe der Konzessionsabgaben, zu den Altverträgen und den Netzen werden den Bietern in den zusätzlichen Informationen, spätestens aber mit der Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellt.
Interessierte Bieter können weitere Informationen zum Verfahren (nachfolgend "Zusätzliche Informationen") bei der Gemeinde Rastede, bei Herrn Günther Henkel, Sophienstraße 27, 26180 Rastede, bis spätestens zum 13.3.2012 - 12:00 Uhr, kostenfrei abfordern. Zusammen mit den zusätzlichen Informationen erhält der Interessent auch Formblätter sowie eine von ihm zu unterzeichnende Vertraulichkeitserklärung. Die zusätzlichen Unterlagen werden unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Werktagen nach Anforderung durch den Bieter an diesen versandt. Interessierte Bieter werden darauf hingewiesen, dass sämtliche ihnen überlassene Informationen vertraulich zu behandeln sind und sie dies der Gemeinde Rastede vor Übersendung schriftlich zu bestätigen haben.
Sollte ein qualifiziertes Unternehmen der Meinung sein, dass es neben der Leistungsbeschreibung weitere Informationen zu Einzelheiten des Netzes benötigt, wird darum gebeten, die Anforderungen der Gemeinde Rastede zu übermitteln. Die Gemeinde Rastede wird die Anfrage in anonymisierter Form im Rahmen des Vergabeverfahrens an den betreffenden Energieversorger weiterleiten. Dieser entscheidet unabhängig von der Gemeinde, inwieweit und welche Informationen er an die qualifizierten Unternehmen weitergibt. Die Gemeinde Rastede übernimmt insoweit keinerlei Verpflichtung zur Bereitstellung von Informationen, die sich in der Hand der derzeitigen Konzessionsinhaberin befinden.
Jedes qualifizierte Unternehmen, das ein Angebot abgibt, hat sich bis zum Ende des Verfahrens, mindestens bis zum 31.12.2013, an sein Angebot gebunden zu halten. Die Gemeinde Rastede wird am Ende des Verfahrens alle beteiligten qualifizierten Unternehmen zusätzlich zu den Vorgaben nach § 46 Abs. 3 EnWG und über den Ausgang des Vergabeverfahrens informieren und dem Bestbieter den Zuschlag erteilen. Zur Verhinderung von Interessenkollisionen wird § 16 VgV analog angewandt. Kosten werden nicht erstattet.
In der Gemeinde Rastede leben ca. 20 117 Einwohner mit 169 Einwohnern pro km². Rastede ist eine Gemeinde im Landkreis Ammerland im Nordwesten von Niedersachsen. Sie befindet sich 12 Kilometer nördlich von Oldenburg und etwa 25 Kilometer von der Nordsee entfernt. Rastede liegt in der Region Weser-Ems.
Weitere Informationen zum Auftraggeber und zu den Netzen erhalten die Bieter mit den zusätzlichen Informationen, die kostenfrei bei der Gemeinde Rastede angefordert werden können. Ergänzend wird auf die Internetseite der Gemeinde unter www.rastede.de verwiesen.
Das Verfahren, welches in Übereinstimmung mit § 46 Abs. 3 EnWG durchgeführt wird, ist in mehreren Schritten angelegt:
Im ersten Schritt sollen interessierte Bieter angelehnt an einen öffentlichen Teilnahmewettbewerb ihr Interesse bekunden und ihre Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde (gemeinsame nachfolgend Eignung) im Hinblick auf den Betrieb von Energieversorgungsnetzen und ggf. das Umsetzen einer Beteiligungsoption nachweisen. Nur die interessierten Bieter können zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die mit Rücksicht auf die besonderen Anforderungen besonders geeignet sind und insbesondere über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel verfügen, um die vertraglichen Verpflichtungen über die gesamte Laufzeit der Konzessionsverträge mit der notwendigen Sicherheit zu erfüllen.
Die Interessenbekundung ist von mindestens einem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu unterzeichnen und einschließlich aller geforderten Unterlagen 1x als Original und 2x als Kopie in einem besonders mit "Interessenbekundung Vergabe Konzessionsverträge - vertraulich, verschlossen, bitte sofort ungeöffnet weiterleiten", gekennzeichneten Umschlag spätestens am 21.3.2012 bis spätestens 12:00 Uhr bei der Gemeinde Rastede, zu Händen von Herrn Günther Henkel, Sophienstraße 27, 26180 Rastede, einzureichen. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass ein Nachreichen von Unterlagen nach Ablauf der genannten Frist ausgeschlossen ist. Die Vollständigkeit der Unterlagen zum Zeitpunkt der Interessenbekundung sowie die Rechtzeitigkeit der Abgabe ist Grundvoraussetzung für die weitere Teilnahme im Verfahren.
Bei gleicher Eignung, Leistungsfähigkeit und Fachkunde wird die Gemeinde diejenigen Unternehmen maximal sechs Bieter je Los in die engere Wahl nehmen (sog. qualifizierte Unternehmen), die das beste Konzept zum Netzbetrieb vorgelegt haben und über die besten Erfahrungen bei der Durchführung von Konzessionen zur Wegenutzung sowie über eine ausreichende Finanzkraft verfügen.
Im zweiten Schritt, nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens, wird die Gemeinde die ermittelten qualifizierten Bieter spätestens am 18.4.2012 zur Abgabe eines Angebots je Los zum Abschluss der Konzessionsverträge auffordern, für deren Abschluss die qualifizierten Bieter ihr Interesse bekundet haben.
Hierfür wird die Gemeinde den qualifizierten Bieter zur Abgabe ihrer Angebote je Los Muster-Konzessionsverträge zur Verfügung stellen (sog. Hauptangebot). Zu diesen Hauptangeboten werden in begrenztem Umfang Nebenangebote zugelassen. Der zukünftige Konzessionsinhaber hat immer die höchstzulässige Konzessionsabgabe zu entrichten. Die Gemeinde wünscht sich als Nebenangebote u.a. aber auch Angebote dazu, ob und wie sich der Bieter die Einbindung der Gemeinde Rastede in die Aufgabenerfüllung z.B. in Form einer gemeinsamen Gesellschaft (Beteiligungsoption) vorstellen kann.
Weitere Einzelheiten zum Ablauf des Verfahrens, zu den Zuschlagskriterien, zur Höhe der Konzessionsabgaben, zu den Altverträgen und den Netzen werden den Bietern in den zusätzlichen Informationen, spätestens aber mit der Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellt.
Interessierte Bieter können weitere Informationen zum Verfahren (nachfolgend "Zusätzliche Informationen") bei der Gemeinde Rastede, bei Herrn Günther Henkel, Sophienstraße 27, 26180 Rastede, bis spätestens zum 13.3.2012 - 12:00 Uhr, kostenfrei abfordern. Zusammen mit den zusätzlichen Informationen erhält der Interessent auch Formblätter sowie eine von ihm zu unterzeichnende Vertraulichkeitserklärung. Die zusätzlichen Unterlagen werden unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Werktagen nach Anforderung durch den Bieter an diesen versandt. Interessierte Bieter werden darauf hingewiesen, dass sämtliche ihnen überlassene Informationen vertraulich zu behandeln sind und sie dies der Gemeinde Rastede vor Übersendung schriftlich zu bestätigen haben.
Sollte ein qualifiziertes Unternehmen der Meinung sein, dass es neben der Leistungsbeschreibung weitere Informationen zu Einzelheiten des Netzes benötigt, wird darum gebeten, die Anforderungen der Gemeinde Rastede zu übermitteln. Die Gemeinde Rastede wird die Anfrage in anonymisierter Form im Rahmen des Vergabeverfahrens an den betreffenden Energieversorger weiterleiten. Dieser entscheidet unabhängig von der Gemeinde, inwieweit und welche Informationen er an die qualifizierten Unternehmen weitergibt. Die Gemeinde Rastede übernimmt insoweit keinerlei Verpflichtung zur Bereitstellung von Informationen, die sich in der Hand der derzeitigen Konzessionsinhaberin befinden.
Jedes qualifizierte Unternehmen, das ein Angebot abgibt, hat sich bis zum Ende des Verfahrens, mindestens bis zum 31.12.2013, an sein Angebot gebunden zu halten. Die Gemeinde Rastede wird am Ende des Verfahrens alle beteiligten qualifizierten Unternehmen zusätzlich zu den Vorgaben nach § 46 Abs. 3 EnWG und über den Ausgang des Vergabeverfahrens informieren und dem Bestbieter den Zuschlag erteilen. Zur Verhinderung von Interessenkollisionen wird § 16 VgV analog angewandt. Kosten werden nicht erstattet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Rastede schreibt hiermit den Abschluss von Verträgen zur Wegebenutzung für die Verlegung von Versorgungsleitungen zur Versorgung mit Strom und/oder Gas für die Laufzeit von jeweils 20 Jahren in 2 Losen beginnend spätestens ab dem 1.1.2014 aus.
Die Gemeinde Rastede schreibt hiermit den Abschluss von Verträgen zur Wegebenutzung für die Verlegung von Versorgungsleitungen zur Versorgung mit Strom und/oder Gas für die Laufzeit von jeweils 20 Jahren in 2 Losen beginnend spätestens ab dem 1.1.2014 aus.
Der geschätzte Auftragswert für den Strom-Konzessionsvertrag beträgt ca. 11 800 000 EUR und für den Gas-Konzessionsvertrag ca. 1 400 000 EUR. In der Gemeinde Rastede leben ca. 20 700 Einwohner mit 169 Einwohnern pro km². Rastede ist eine Gemeinde im Landkreis Ammerland im Nordwesten von Niedersachsen. Sie befindet sich 12 Kilometer nördlich von Oldenburg und etwa 25 Kilometer von der Nordsee entfernt. Rastede liegt in der Region Weser-Ems.
Der geschätzte Auftragswert für den Strom-Konzessionsvertrag beträgt ca. 11 800 000 EUR und für den Gas-Konzessionsvertrag ca. 1 400 000 EUR. In der Gemeinde Rastede leben ca. 20 700 Einwohner mit 169 Einwohnern pro km². Rastede ist eine Gemeinde im Landkreis Ammerland im Nordwesten von Niedersachsen. Sie befindet sich 12 Kilometer nördlich von Oldenburg und etwa 25 Kilometer von der Nordsee entfernt. Rastede liegt in der Region Weser-Ems.
Da es sich bei der Vergabe von Wegenutzungsrechten um Dienstleistungskonzessionen handelt, sind die Regelungen des deutschen und europäischen Vergaberechts nicht anzuwenden, es sei denn, es wird ausdrücklich auf einzelne Regelungen Bezug genommen.
Inhaberin der bisherigen Strom- und Gas-Konzessionsverträge, die zum 31.10.2012 enden, ist nach eigenen Angaben die EWE Netz GmbH, Cloppenburger Straße 302, 26133 Oldenburg. Das Auslaufen der Konzessionsverträge hatte die Gemeinde bereits am 24.11.2010 bekannt gemacht.
Inhaberin der bisherigen Strom- und Gas-Konzessionsverträge, die zum 31.10.2012 enden, ist nach eigenen Angaben die EWE Netz GmbH, Cloppenburger Straße 302, 26133 Oldenburg. Das Auslaufen der Konzessionsverträge hatte die Gemeinde bereits am 24.11.2010 bekannt gemacht.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Strom-Konzessionsvertrag.
Kurze Beschreibung: Strom-Konzessionsvertrag für das Gemeindegebiet der Gemeinde Rastede.
Menge oder Umfang: 1 Strom-Konzessionsvertrag.
Dauer: 240 Monate
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Gas-Konzessionsvertrag.
Kurze Beschreibung: Gas-Konzessionsvertrag für das Gemeindegebiet der Gemeinde Rastede.
Menge oder Umfang: 1 Gas-Konzessionsvertrag.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Menge oder Umfang:
Es handelt sich um einen Strom- sowie einen Gas-Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren.
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: KA04
KA06
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Rastede.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
— Handelsregisterauszug,
— Eigenerklärung darüber, dass Steuern, Abgaben und Beiträge zu Berufsgenossenschaften und Krankenkassen regelmäßig und ordnungsgemäß gezahlte werden oder Erklärung der Finanzbehörden und der zuständigen Stellen über die regelmäßige Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zu Berufgenossenschaften und Krankenkassen sowie,
— Eigenerklärung darüber, dass Steuern, Abgaben und Beiträge zu Berufsgenossenschaften und Krankenkassen regelmäßig und ordnungsgemäß gezahlte werden oder Erklärung der Finanzbehörden und der zuständigen Stellen über die regelmäßige Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zu Berufgenossenschaften und Krankenkassen sowie,
— Eigenerklärung des Geschäftsführers oder Vorstands dazu, ob Vorstrafen vorliegen - § 6 Abs. 4 VOL/A EG - oder über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder es sich in Liquidation befindet - § 6 Abs. 6 VOL/A EG (Formblätter hierzu werden vom Auftraggeber zusammen mit den zusätzlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt.).
— Eigenerklärung des Geschäftsführers oder Vorstands dazu, ob Vorstrafen vorliegen - § 6 Abs. 4 VOL/A EG - oder über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder es sich in Liquidation befindet - § 6 Abs. 6 VOL/A EG (Formblätter hierzu werden vom Auftraggeber zusammen mit den zusätzlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt.).
Sämtliche Unterlagen zur Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
§ 6 Abs. 1 und 2 VOL/A EG gelten entsprechend. Die Leistung kann auch in Form einer Bietergemeinschaft erbracht werden. Bietergemeinschaften mit einem bevollmächtigten Vertreter (Formblatt Bietergemeinschaft) sind zulässig und einzelnen Bietern gleichgestellt. Die Eignung kann darüber hinaus auch durch Benennung von Nachunternehmern nachgewiesen werden. Für die Bieter, der Bietergemeinschaft und den Nachunternehmer gelten dieselben Nachweispflichten. § 7 Abs. 9 VOL/A EG ist zu beachten und ggf. entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
§ 6 Abs. 1 und 2 VOL/A EG gelten entsprechend. Die Leistung kann auch in Form einer Bietergemeinschaft erbracht werden. Bietergemeinschaften mit einem bevollmächtigten Vertreter (Formblatt Bietergemeinschaft) sind zulässig und einzelnen Bietern gleichgestellt. Die Eignung kann darüber hinaus auch durch Benennung von Nachunternehmern nachgewiesen werden. Für die Bieter, der Bietergemeinschaft und den Nachunternehmer gelten dieselben Nachweispflichten. § 7 Abs. 9 VOL/A EG ist zu beachten und ggf. entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Das aktuelle Rating (nicht älter als 12 Monate). Ersatzweise Bankenerklärung zur Finanz- und Liquiditätssituation des Interessenten - § 7 Abs. 2 lit. a) VOL/A EG,
— Vorlage der Bilanzen der letzten drei Geschäftsjahre - § 7 Abs. 2 lit. c) VOL/A EG,
— Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 Jahre - § 7 Abs. 2 lit. d) VOL/A EG,
— Eigenerklärung der Interessenten, die nicht derzeitiger Konzessionsinhaber sind, dazu, dass er wirtschaftlich in der Lage wäre, das/die Netze zu übernehmen sowie,
— Eigenerklärungen über den Umsatz der Tätigkeit, die Gegenstand des Verfahrens sein soll.
Sämtliche Unterlagen zur Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (mit Ausnahme der Rating-Unterlagen) dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
Mindeststandards:
§ 6 Abs. 1 und 2 VOL/A EG gelten entsprechend. Die Leistung kann auch in Form einer Bietergemeinschaft erbracht werden. Bietergemeinschaften mit einem bevollmächtigten Vertreter (Formblatt Bietergemeinschaft) sind zulässig und einzelnen Bietern gleichgestellt. Die Eignung kann darüber hinaus auch durch Benennung von Nachunternehmern nachgewiesen werden. Für die Bieter, der Bietergemeinschaft und den Nachunternehmer gelten dieselben Nachweispflichten. § 7 Abs. 9 VOL/A EG ist zu beachten und ggf. entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
§ 6 Abs. 1 und 2 VOL/A EG gelten entsprechend. Die Leistung kann auch in Form einer Bietergemeinschaft erbracht werden. Bietergemeinschaften mit einem bevollmächtigten Vertreter (Formblatt Bietergemeinschaft) sind zulässig und einzelnen Bietern gleichgestellt. Die Eignung kann darüber hinaus auch durch Benennung von Nachunternehmern nachgewiesen werden. Für die Bieter, der Bietergemeinschaft und den Nachunternehmer gelten dieselben Nachweispflichten. § 7 Abs. 9 VOL/A EG ist zu beachten und ggf. entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eine Auflistung der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, welche dem Ausschreibungsgegenstand mindestens entsprechen oder diesem gleichkommen (einschließlich der Angabe der Vertragslaufzeiten und des Auftraggebers sowie der Vorlage einer für den Betrieb dieser Netze ggf. vorliegenden Qualitätszertifizierung) - § 7 Abs. 3 VOL/A EG,
— Eine Auflistung der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, welche dem Ausschreibungsgegenstand mindestens entsprechen oder diesem gleichkommen (einschließlich der Angabe der Vertragslaufzeiten und des Auftraggebers sowie der Vorlage einer für den Betrieb dieser Netze ggf. vorliegenden Qualitätszertifizierung) - § 7 Abs. 3 VOL/A EG,
— Ein Bieter, der keine gleichwertigen Leistungen bisher erbracht hat, hat zu erklären, wie er den Betrieb des/der Netze abzusichern gedenkt und muss nachweisen, dass er über die personelle und technische Leistungsfähigkeit für den Netzbetrieb nach DVGW bzw. nach den Richtlinien des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. für die zu übernehmenden Netze verfügt,
— Ein Bieter, der keine gleichwertigen Leistungen bisher erbracht hat, hat zu erklären, wie er den Betrieb des/der Netze abzusichern gedenkt und muss nachweisen, dass er über die personelle und technische Leistungsfähigkeit für den Netzbetrieb nach DVGW bzw. nach den Richtlinien des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. für die zu übernehmenden Netze verfügt,
— die für den Bieter geltenden Effizienzwerte nach ARegV,
— konkrete Aussagen (Konzept) dazu wie – insbesondere mit welchem Personal – der Netzbetrieb im Konzessionsgebiet sichergestellt werden soll,
— Vorlage einer Genehmigung nach § 4 EnWG für vergleichbare Netze oder eine vergleichbaren Berechtigung zum Netzbetrieb.
Sämtliche Unterlagen zur Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: BGB-Gesellschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Bestehen einer Genehmigung nach § 4 Abs. 1 EnWG oder einer vergleichbaren Berechtigung zum Zeitpunkt des Beginns der Vertragserfüllung.
Verfahren
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2012-04-18 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Günther Henkel
Referenz Zusätzliche Informationen
In der Gemeinde Rastede leben ca. 20 117 Einwohner mit 169 Einwohnern pro km². Rastede ist eine Gemeinde im Landkreis Ammerland im Nordwesten von Niedersachsen. Sie befindet sich 12 Kilometer nördlich von Oldenburg und etwa 25 Kilometer von der Nordsee entfernt. Rastede liegt in der Region Weser-Ems.
In der Gemeinde Rastede leben ca. 20 117 Einwohner mit 169 Einwohnern pro km². Rastede ist eine Gemeinde im Landkreis Ammerland im Nordwesten von Niedersachsen. Sie befindet sich 12 Kilometer nördlich von Oldenburg und etwa 25 Kilometer von der Nordsee entfernt. Rastede liegt in der Region Weser-Ems.
Weitere Informationen zum Auftraggeber und zu den Netzen erhalten die Bieter mit den zusätzlichen Informationen, die kostenfrei bei der Gemeinde Rastede angefordert werden können. Ergänzend wird auf die Internetseite der Gemeinde unter www.rastede.de verwiesen.
Weitere Informationen zum Auftraggeber und zu den Netzen erhalten die Bieter mit den zusätzlichen Informationen, die kostenfrei bei der Gemeinde Rastede angefordert werden können. Ergänzend wird auf die Internetseite der Gemeinde unter www.rastede.de verwiesen.
Das Verfahren, welches in Übereinstimmung mit § 46 Abs. 3 EnWG durchgeführt wird, ist in mehreren Schritten angelegt:
Im ersten Schritt sollen interessierte Bieter angelehnt an einen öffentlichen Teilnahmewettbewerb ihr Interesse bekunden und ihre Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde (gemeinsame nachfolgend Eignung) im Hinblick auf den Betrieb von Energieversorgungsnetzen und ggf. das Umsetzen einer Beteiligungsoption nachweisen. Nur die interessierten Bieter können zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die mit Rücksicht auf die besonderen Anforderungen besonders geeignet sind und insbesondere über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel verfügen, um die vertraglichen Verpflichtungen über die gesamte Laufzeit der Konzessionsverträge mit der notwendigen Sicherheit zu erfüllen.
Im ersten Schritt sollen interessierte Bieter angelehnt an einen öffentlichen Teilnahmewettbewerb ihr Interesse bekunden und ihre Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde (gemeinsame nachfolgend Eignung) im Hinblick auf den Betrieb von Energieversorgungsnetzen und ggf. das Umsetzen einer Beteiligungsoption nachweisen. Nur die interessierten Bieter können zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die mit Rücksicht auf die besonderen Anforderungen besonders geeignet sind und insbesondere über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel verfügen, um die vertraglichen Verpflichtungen über die gesamte Laufzeit der Konzessionsverträge mit der notwendigen Sicherheit zu erfüllen.
Die Interessenbekundung ist von mindestens einem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu unterzeichnen und einschließlich aller geforderten Unterlagen 1x als Original und 2x als Kopie in einem besonders mit "Interessenbekundung Vergabe Konzessionsverträge - vertraulich, verschlossen, bitte sofort ungeöffnet weiterleiten", gekennzeichneten Umschlag spätestens am 21.3.2012 bis spätestens 12:00 Uhr bei der Gemeinde Rastede, zu Händen von Herrn Günther Henkel, Sophienstraße 27, 26180 Rastede, einzureichen. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass ein Nachreichen von Unterlagen nach Ablauf der genannten Frist ausgeschlossen ist. Die Vollständigkeit der Unterlagen zum Zeitpunkt der Interessenbekundung sowie die Rechtzeitigkeit der Abgabe ist Grundvoraussetzung für die weitere Teilnahme im Verfahren.
Die Interessenbekundung ist von mindestens einem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu unterzeichnen und einschließlich aller geforderten Unterlagen 1x als Original und 2x als Kopie in einem besonders mit "Interessenbekundung Vergabe Konzessionsverträge - vertraulich, verschlossen, bitte sofort ungeöffnet weiterleiten", gekennzeichneten Umschlag spätestens am 21.3.2012 bis spätestens 12:00 Uhr bei der Gemeinde Rastede, zu Händen von Herrn Günther Henkel, Sophienstraße 27, 26180 Rastede, einzureichen. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass ein Nachreichen von Unterlagen nach Ablauf der genannten Frist ausgeschlossen ist. Die Vollständigkeit der Unterlagen zum Zeitpunkt der Interessenbekundung sowie die Rechtzeitigkeit der Abgabe ist Grundvoraussetzung für die weitere Teilnahme im Verfahren.
Bei gleicher Eignung, Leistungsfähigkeit und Fachkunde wird die Gemeinde diejenigen Unternehmen maximal sechs Bieter je Los in die engere Wahl nehmen (sog. qualifizierte Unternehmen), die das beste Konzept zum Netzbetrieb vorgelegt haben und über die besten Erfahrungen bei der Durchführung von Konzessionen zur Wegenutzung sowie über eine ausreichende Finanzkraft verfügen.
Bei gleicher Eignung, Leistungsfähigkeit und Fachkunde wird die Gemeinde diejenigen Unternehmen maximal sechs Bieter je Los in die engere Wahl nehmen (sog. qualifizierte Unternehmen), die das beste Konzept zum Netzbetrieb vorgelegt haben und über die besten Erfahrungen bei der Durchführung von Konzessionen zur Wegenutzung sowie über eine ausreichende Finanzkraft verfügen.
Im zweiten Schritt, nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens, wird die Gemeinde die ermittelten qualifizierten Bieter spätestens am 18.4.2012 zur Abgabe eines Angebots je Los zum Abschluss der Konzessionsverträge auffordern, für deren Abschluss die qualifizierten Bieter ihr Interesse bekundet haben.
Im zweiten Schritt, nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens, wird die Gemeinde die ermittelten qualifizierten Bieter spätestens am 18.4.2012 zur Abgabe eines Angebots je Los zum Abschluss der Konzessionsverträge auffordern, für deren Abschluss die qualifizierten Bieter ihr Interesse bekundet haben.
Hierfür wird die Gemeinde den qualifizierten Bieter zur Abgabe ihrer Angebote je Los Muster-Konzessionsverträge zur Verfügung stellen (sog. Hauptangebot). Zu diesen Hauptangeboten werden in begrenztem Umfang Nebenangebote zugelassen. Der zukünftige Konzessionsinhaber hat immer die höchstzulässige Konzessionsabgabe zu entrichten. Die Gemeinde wünscht sich als Nebenangebote u.a. aber auch Angebote dazu, ob und wie sich der Bieter die Einbindung der Gemeinde Rastede in die Aufgabenerfüllung z.B. in Form einer gemeinsamen Gesellschaft (Beteiligungsoption) vorstellen kann.
Hierfür wird die Gemeinde den qualifizierten Bieter zur Abgabe ihrer Angebote je Los Muster-Konzessionsverträge zur Verfügung stellen (sog. Hauptangebot). Zu diesen Hauptangeboten werden in begrenztem Umfang Nebenangebote zugelassen. Der zukünftige Konzessionsinhaber hat immer die höchstzulässige Konzessionsabgabe zu entrichten. Die Gemeinde wünscht sich als Nebenangebote u.a. aber auch Angebote dazu, ob und wie sich der Bieter die Einbindung der Gemeinde Rastede in die Aufgabenerfüllung z.B. in Form einer gemeinsamen Gesellschaft (Beteiligungsoption) vorstellen kann.
Weitere Einzelheiten zum Ablauf des Verfahrens, zu den Zuschlagskriterien, zur Höhe der Konzessionsabgaben, zu den Altverträgen und den Netzen werden den Bietern in den zusätzlichen Informationen, spätestens aber mit der Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellt.
Weitere Einzelheiten zum Ablauf des Verfahrens, zu den Zuschlagskriterien, zur Höhe der Konzessionsabgaben, zu den Altverträgen und den Netzen werden den Bietern in den zusätzlichen Informationen, spätestens aber mit der Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellt.
Interessierte Bieter können weitere Informationen zum Verfahren (nachfolgend "Zusätzliche Informationen") bei der Gemeinde Rastede, bei Herrn Günther Henkel, Sophienstraße 27, 26180 Rastede, bis spätestens zum 13.3.2012 - 12:00 Uhr, kostenfrei abfordern. Zusammen mit den zusätzlichen Informationen erhält der Interessent auch Formblätter sowie eine von ihm zu unterzeichnende Vertraulichkeitserklärung. Die zusätzlichen Unterlagen werden unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Werktagen nach Anforderung durch den Bieter an diesen versandt. Interessierte Bieter werden darauf hingewiesen, dass sämtliche ihnen überlassene Informationen vertraulich zu behandeln sind und sie dies der Gemeinde Rastede vor Übersendung schriftlich zu bestätigen haben.
Interessierte Bieter können weitere Informationen zum Verfahren (nachfolgend "Zusätzliche Informationen") bei der Gemeinde Rastede, bei Herrn Günther Henkel, Sophienstraße 27, 26180 Rastede, bis spätestens zum 13.3.2012 - 12:00 Uhr, kostenfrei abfordern. Zusammen mit den zusätzlichen Informationen erhält der Interessent auch Formblätter sowie eine von ihm zu unterzeichnende Vertraulichkeitserklärung. Die zusätzlichen Unterlagen werden unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Werktagen nach Anforderung durch den Bieter an diesen versandt. Interessierte Bieter werden darauf hingewiesen, dass sämtliche ihnen überlassene Informationen vertraulich zu behandeln sind und sie dies der Gemeinde Rastede vor Übersendung schriftlich zu bestätigen haben.
Sollte ein qualifiziertes Unternehmen der Meinung sein, dass es neben der Leistungsbeschreibung weitere Informationen zu Einzelheiten des Netzes benötigt, wird darum gebeten, die Anforderungen der Gemeinde Rastede zu übermitteln. Die Gemeinde Rastede wird die Anfrage in anonymisierter Form im Rahmen des Vergabeverfahrens an den betreffenden Energieversorger weiterleiten. Dieser entscheidet unabhängig von der Gemeinde, inwieweit und welche Informationen er an die qualifizierten Unternehmen weitergibt. Die Gemeinde Rastede übernimmt insoweit keinerlei Verpflichtung zur Bereitstellung von Informationen, die sich in der Hand der derzeitigen Konzessionsinhaberin befinden.
Sollte ein qualifiziertes Unternehmen der Meinung sein, dass es neben der Leistungsbeschreibung weitere Informationen zu Einzelheiten des Netzes benötigt, wird darum gebeten, die Anforderungen der Gemeinde Rastede zu übermitteln. Die Gemeinde Rastede wird die Anfrage in anonymisierter Form im Rahmen des Vergabeverfahrens an den betreffenden Energieversorger weiterleiten. Dieser entscheidet unabhängig von der Gemeinde, inwieweit und welche Informationen er an die qualifizierten Unternehmen weitergibt. Die Gemeinde Rastede übernimmt insoweit keinerlei Verpflichtung zur Bereitstellung von Informationen, die sich in der Hand der derzeitigen Konzessionsinhaberin befinden.
Jedes qualifizierte Unternehmen, das ein Angebot abgibt, hat sich bis zum Ende des Verfahrens, mindestens bis zum 31.12.2013, an sein Angebot gebunden zu halten. Die Gemeinde Rastede wird am Ende des Verfahrens alle beteiligten qualifizierten Unternehmen zusätzlich zu den Vorgaben nach § 46 Abs. 3 EnWG und über den Ausgang des Vergabeverfahrens informieren und dem Bestbieter den Zuschlag erteilen. Zur Verhinderung von Interessenkollisionen wird § 16 VgV analog angewandt. Kosten werden nicht erstattet.
Jedes qualifizierte Unternehmen, das ein Angebot abgibt, hat sich bis zum Ende des Verfahrens, mindestens bis zum 31.12.2013, an sein Angebot gebunden zu halten. Die Gemeinde Rastede wird am Ende des Verfahrens alle beteiligten qualifizierten Unternehmen zusätzlich zu den Vorgaben nach § 46 Abs. 3 EnWG und über den Ausgang des Vergabeverfahrens informieren und dem Bestbieter den Zuschlag erteilen. Zur Verhinderung von Interessenkollisionen wird § 16 VgV analog angewandt. Kosten werden nicht erstattet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Landgericht Oldenburg
Postanschrift: Elisabethstraße 7
Postort: Oldenburg
Postleitzahl: 26135
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4412200📞
Fax: +49 4412202015 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rügen gegen das Verfahren sind unverzüglich vorzubringen, andernfalls sind sie ausgeschlossen. § 107 Abs. 3 GWB wird entsprechend angewendet. Gesetzliche Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gibt es nicht. Vorliegend können nach Einschätzung der Gemeinde Rechtsbehelfe beim Landgericht Oldenburg, Elisabethstraße 7, 26135 Oldenburg, Tel.: +49 441220-0, Fax: +49 441220-2015, eingereicht werden. Die Gemeinde weist darauf hin, dass die Frage des zulässigen Rechtsweges für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen umstritten ist. Der Auftraggeber übernimmt keine Garantie dafür, dass der vorstehende Rechtsweg der richtige ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Rügen gegen das Verfahren sind unverzüglich vorzubringen, andernfalls sind sie ausgeschlossen. § 107 Abs. 3 GWB wird entsprechend angewendet. Gesetzliche Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gibt es nicht. Vorliegend können nach Einschätzung der Gemeinde Rechtsbehelfe beim Landgericht Oldenburg, Elisabethstraße 7, 26135 Oldenburg, Tel.: +49 441220-0, Fax: +49 441220-2015, eingereicht werden. Die Gemeinde weist darauf hin, dass die Frage des zulässigen Rechtsweges für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen umstritten ist. Der Auftraggeber übernimmt keine Garantie dafür, dass der vorstehende Rechtsweg der richtige ist.