Losweise Vergabe eines Strom- und/oder eines Gas-Konzessionsvertrages nach § 46 Abs. 2 EnWG und/oder eines Wasser-Konzessionsvertrages für die Stadt Bad Honnef

Stadt Bad Honnef

Die Stadt Bad Honnef schreibt hiermit den Abschluss von Verträgen zur Wegebenutzung für die Verlegung von Versorgungsleitungen zur Versorgung mit Strom und/oder Gas und/oder für die Verlegung, den Betrieb und die Gewährleistung der Wasserversorgung in der Stadt Bad Honnef für die Laufzeit von jeweils 20 Jahren in drei Losen aus.
Der geschätzte Auftragswert für den Strom-Konzessionsvertrag beträgt ca. 16 300 000 EUR, für den Gas-Konzessionsvertrag ca. 2 500 000 EUR und für den Wasser-Konzessionsvertrag ca. 5 300 000 EUR. In der Stadt Bad Honnef leben ca. 27 160 (Stand: 1.1.2012) Einwohner. Die Stadt hat eine Fläche von 48,3 km² und liegt am östlichen Rhein-Ufer im Süden Nordrhein-Westfalens und mit dem Siebengebirge am Beginn des Rheinischen Schiefergebirges. Am nördlichen Ausläufer des Westerwalds liegt die Stadt direkt an der Grenze zum Landkreis Neuwied in Rheinland-Pfalz.
Da es sich bei der Vergabe von Wegenutzungsrechten um Dienstleistungskonzessionen handelt, sind die Regelungen des deutschen und europäischen Vergaberechts nicht anzuwenden, es sei denn, es wird ausdrücklich auf einzelne Regelungen Bezug genommen.
Derzeit hat die Stadt Bad Honnef das Wegerecht für alle drei Medien (Strom, Gas und Wasser) in einem gemeinsamen Konzessionsvertrag geregelt. Inhaberin des bisherigen gemeinsamen Konzessionsvertrages für Strom, Gas und Wasser ist nach eigenen Angaben die Bad Honnef AG, Lohfelder Straße 6, 53604 Bad Honnef. Der gemeinsame Konzessionsvertrag endete am 30.9.2011. Das Auslaufen des Konzessionsvertrages hatte die Stadt bereits am 22.9.2009 bekannt gemacht.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-08-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-07-02.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-07-02 Auftragsbekanntmachung
2013-01-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-07-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
Menge oder Umfang:
Die Stadt Bad Honnef schreibt hiermit den Abschluss von Verträgen zur Wegebenutzung für die Verlegung von Versorgungsleitungen zur Versorgung mit Strom und/oder Gas und/oder für die Verlegung, den Betrieb und die Gewährleistung der Wasserversorgung in der Stadt Bad Honnef für die Laufzeit von jeweils 20 Jahren in drei Losen aus.24 100 000,00
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Gesamtwert des Auftrags: 16 300 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bad Honnef
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 53604
Postort: Bad Honnef
Kontakt
Internetadresse: http://www.Bad-Honnef.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-07-02 📅
Einreichungsfrist: 2012-08-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-07-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 129-214314
ABl. S-Ausgabe: 129
Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen zum Auftraggeber und zu den Netzen erhalten die Bieter mit den zusätzlichen Informationen, die kostenfrei bei der Stadt Bad Honnef angefordert werden können. Ergänzend wird auf die Internetseite der Stadt unter www.bad-honnef.de verwiesen. Das Verfahren, welches in Übereinstimmung mit § 46 Abs. 3 EnWG durchgeführt wird, ist in mehreren Schritten angelegt: Im ersten Schritt sollen interessierte Bieter angelehnt an einen öffentlichen Teilnahmewettbewerb ihr Interesse bekunden und ihre Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde (gemeinsam nachfolgend Eignung) im Hinblick auf den Betrieb von Energie- und/oder Wasserversorgungsnetzen nachweisen. Nur die interessierten Bieter können zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die mit Rücksicht auf die besonderen Anforderungen besonders geeignet sind und insbesondere über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel verfügen, um die vertraglichen Verpflichtungen über die gesamte Laufzeit der Konzessionsverträge mit der notwendigen Sicherheit zu erfüllen. Die Interessenbekundung ist von mindestens einem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu unterzeichnen und einschließlich aller geforderten Unterlagen 1x als Original und 2x als Kopie in einem besonders mit „Interessenbekundung Vergabe Konzessionsverträge - vertraulich, verschlossen, bitte sofort ungeöffnet weiterleiten“, gekennzeichneten Umschlag spätestens am 8.8.2012 bis spätestens 12:00 Uhr bei der Stadt Bad Honnef, zu Händen Frau Gabriele Herfurt, Rathausplatz 1, 53604 Bad Honnef, einzureichen. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass ein Nachreichen von Unterlagen nach Ablauf der genannten Frist ausgeschlossen ist. Die Vollständigkeit der Unterlagen zum Zeitpunkt der Interessenbekundung sowie die Rechtzeitigkeit der Abgabe ist Grundvoraussetzung für die weitere Teilnahme im Verfahren. Bei gleicher Eignung, Leistungsfähigkeit und Fachkunde wird die Stadt diejenigen Unternehmen (maximal sechs Bieter) je Los in die engere Wahl nehmen (sog. qualifizierte Unternehmen), die das beste Konzept zum Netzbetrieb und/oder zur Gewährleistung der Wasserversorgung vorgelegt haben und über die besten Erfahrungen bei der Durchführung von Konzessionen zur Wegenutzung sowie über eine ausreichende Finanzkraft verfügen. Im zweiten Schritt, nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens, wird die Stadt die ermittelten qualifizierten Bieter spätestens am 20. August 2012 zur Abgabe eines Angebots je Los zum Abschluss der Konzessionsverträge auffordern, für deren Abschluss die qualifizierten Bieter ihr Interesse bekundet haben. Hierfür wird die Stadt den qualifizierten Bieter zur Abgabe ihrer Angebote je Los Muster-Konzessionsverträge zur Verfügung stellen (sog. Hauptangebot). Zu diesen Hauptangeboten werden in begrenztem Umfang Nebenangebote zugelassen. Der zukünftige Konzessionsinhaber hat immer die höchstzulässige Konzessionsabgabe zu entrichten. Weitere Einzelheiten zum Ablauf des Verfahrens, zu den Zuschlagskriterien, zur Höhe der Konzessionsabgaben, zu den Altverträgen und den Netzen werden den Bietern in den zusätzlichen Informationen, spätestens aber mit der Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellt. Interessierte Bieter können weitere Informationen zum Verfahren (nachfolgend „Zusätzliche Informationen“) bei der Stadt Bad Honnef, bei Frau Gabriele Herfurt, Rathausplatz 1, 53604 Bad Honnef, bis spätestens zum 1.8.2012, 12:00 Uhr, kostenfrei abfordern. Zusammen mit den zusätzlichen Informationen erhält der Interessent auch Formblätter sowie eine von ihm zu unterzeichnende Vertraulichkeitserklärung. Die zusätzlichen Unterlagen werden unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Werktagen nach Anforderung durch den Bieter an diesen versandt. Interessierte Bieter werden darauf hingewiesen, dass sämtliche ihnen überlassene Informationen vertraulich zu behandeln sind und sie dies der Stadt vor Übersendung schriftlich zu bestätigen haben. Sollte ein qualifiziertes Unternehmen der Meinung sein, dass es neben der Leistungsbeschreibung weitere Informationen zu Einzelheiten des jeweiligen Netzes benötigt, wird darum gebeten, die Anforderungen der Stadt Bad Honnef zu übermitteln. Die Stadt Bad Honnef wird die Anfrage in anonymisierter Form im Rahmen des Vergabeverfahrens an den bisherigen Konzessionsnehmer weiterleiten. Dieser entscheidet unabhängig von der Stadt, inwieweit und welche Informationen er an die qualifizierten Unternehmen weitergibt. Die Stadt übernimmt insoweit keinerlei Verpflichtung zur Bereitstellung von Informationen, die sich in der Hand der derzeitigen Konzessionsinhaberin befinden. Jedes qualifizierte Unternehmen, das ein Angebot abgibt, hat sich bis zum Ende des Verfahrens, mindestens bis zum 31.3.2013, an sein Angebot gebunden zu halten. Die Stadt wird am Ende des Verfahrens alle beteiligten qualifizierten Unternehmen zusätzlich zu den Vorgaben nach § 46 Abs. 3 EnWG und über den Ausgang des Vergabeverfahrens je Los informieren und dem Bestbieter den Zuschlag erteilen. Kosten werden nicht erstattet.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Bad Honnef schreibt hiermit den Abschluss von Verträgen zur Wegebenutzung für die Verlegung von Versorgungsleitungen zur Versorgung mit Strom und/oder Gas und/oder für die Verlegung, den Betrieb und die Gewährleistung der Wasserversorgung in der Stadt Bad Honnef für die Laufzeit von jeweils 20 Jahren in drei Losen aus.
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Der geschätzte Auftragswert für den Strom-Konzessionsvertrag beträgt ca. 16 300 000 EUR, für den Gas-Konzessionsvertrag ca. 2 500 000 EUR und für den Wasser-Konzessionsvertrag ca. 5 300 000 EUR. In der Stadt Bad Honnef leben ca. 27 160 (Stand: 1.1.2012) Einwohner. Die Stadt hat eine Fläche von 48,3 km² und liegt am östlichen Rhein-Ufer im Süden Nordrhein-Westfalens und mit dem Siebengebirge am Beginn des Rheinischen Schiefergebirges. Am nördlichen Ausläufer des Westerwalds liegt die Stadt direkt an der Grenze zum Landkreis Neuwied in Rheinland-Pfalz.
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Da es sich bei der Vergabe von Wegenutzungsrechten um Dienstleistungskonzessionen handelt, sind die Regelungen des deutschen und europäischen Vergaberechts nicht anzuwenden, es sei denn, es wird ausdrücklich auf einzelne Regelungen Bezug genommen.
Derzeit hat die Stadt Bad Honnef das Wegerecht für alle drei Medien (Strom, Gas und Wasser) in einem gemeinsamen Konzessionsvertrag geregelt. Inhaberin des bisherigen gemeinsamen Konzessionsvertrages für Strom, Gas und Wasser ist nach eigenen Angaben die Bad Honnef AG, Lohfelder Straße 6, 53604 Bad Honnef. Der gemeinsame Konzessionsvertrag endete am 30.9.2011. Das Auslaufen des Konzessionsvertrages hatte die Stadt bereits am 22.9.2009 bekannt gemacht.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Strom-Konzessionsvertrag
Kurze Beschreibung: Vergabe eines Strom-Konzessionsvertrages für die Stadt Bad Honnef.
Menge oder Umfang: Ein Strom-Konzessionsvertrag.
Dauer: 240 Monate
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Gas-Konzessionsvertrag
Kurze Beschreibung: Vergabe eines Gas-Konzessionsvertrages für die Stadt Bad Honnef.
Menge oder Umfang: Ein Gas-Konzessionsvertrag.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Ein Wasser-Konzessionsvertrag
Kurze Beschreibung: Vergabe eines Wasser-Konzessionsvertrages für die Stadt Bad Honnef.
Menge oder Umfang: Ein Wasser-Konzessionsvertrag.
Es werden Varianten akzeptiert
Menge oder Umfang:
Die Stadt Bad Honnef schreibt hiermit den Abschluss von Verträgen zur Wegebenutzung für die Verlegung von Versorgungsleitungen zur Versorgung mit Strom und/oder Gas und/oder für die Verlegung, den Betrieb und die Gewährleistung der Wasserversorgung in der Stadt Bad Honnef für die Laufzeit von jeweils 20 Jahren in drei Losen aus.
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Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: KA04
KA06
KA11
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Bad Honnef.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
— Handelsregisterauszug,
— Eigenerklärung darüber, dass Steuern, Abgaben und Beiträge zu Berufsgenossenschaften und Krankenkassen regelmäßig und ordnungsgemäß gezahlt werden oder Erklärung der Finanzbehörden und der zuständigen Stellen über die regelmäßige Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zu Berufgenossenschaften und Krankenkassen sowie,
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— Eigenerklärung des Geschäftsführers oder Vorstands dazu, ob Vorstrafen vorliegen - § 6 Abs. 4 VOL/A EG - oder über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder es sich in Liquidation befindet - § 6 Abs. 6 VOL/A EG (Formblätter hierzu werden vom Auftraggeber zusammen mit den zusätzlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt.).
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Sämtliche Unterlagen zur Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (mit Ausnahme der Rating-Unterlagen) dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Das aktuelle Rating (nicht älter als 12 Monate). Ersatzweise Bankenerklärung zur Finanz- und Liquiditätssituation des Interessenten - § 7 Abs. 2 lit. a) VOL/A EG,
— Vorlage der Bilanzen der letzten 3 Geschäftsjahre - § 7 Abs. 2 lit. c) VOL/A EG,
— Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 Jahre - § 7 Abs. 2 lit. d) VOL/A EG,
— Eigenerklärung der Interessenten, die nicht derzeitiger Konzessionsinhaber sind, dazu, dass sie wirtschaftlich in der Lage wären, das/die Netze zu übernehmen sowie,
— Eigenerklärungen über den Umsatz der Tätigkeit, die Gegenstand des Verfahrens sein soll.
Sämtliche Unterlagen zur Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (mit Ausnahme der Rating-Unterlagen) dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
Mindeststandards:
§ 6 Abs. 1 und 2 VOL/A EG gelten entsprechend. Die Leistung kann auch in Form einer Bietergemeinschaft erbracht werden. Bietergemeinschaften mit einem bevollmächtigten Vertreter (Formblatt Bietergemeinschaft) sind zulässig und einzelnen Bietern gleichgestellt. Die Eignung kann darüber hinaus auch durch Benennung von Nachunternehmern nachgewiesen werden. Für die Bieter der Bietergemeinschaft und den Nachunternehmer gelten dieselben Nachweispflichten. § 7 Abs. 9 VOL/A EG ist zu beachten und ggf. entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eine Auflistung der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, welche dem Ausschreibungsgegenstand mindestens entsprechen oder diesem gleichkommen (einschließlich der Angabe der Vertragslaufzeiten und des Auftraggebers sowie der Vorlage einer für den Betrieb dieser Netze ggf. vorliegenden Qualitätszertifizierung) - § 7 Abs. 3 VOL/A EG,
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— Ein Bieter, der keine gleichwertigen Leistungen bisher erbracht hat, hat zu erklären, wie er den Betrieb des/der Netze abzusichern gedenkt und muss nachweisen, dass er über die personelle und technische Leistungsfähigkeit für den Netzbetrieb nach DVGW bzw. nach den Richtlinien des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) für die zu übernehmenden Netze verfügt,
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— die Höhe der für diese Netze geltenden Netzentgelte (Strom und Gas),
— konkrete Aussagen (Konzept) dazu wie – insbesondere mit welchem Personal – der Netzbetrieb im Konzessionsgebiet sichergestellt werden soll,
— Vorlage einer Genehmigung nach § 4 EnWG für vergleichbare Netze oder eine vergleichbaren Berechtigung zum Netzbetrieb.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: BGB-Gesellschaft mit bevollmächtigten Vetreter.

Verfahren
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2012-08-20 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Gabriele Herfurt

Referenz
Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen zum Auftraggeber und zu den Netzen erhalten die Bieter mit den zusätzlichen Informationen, die kostenfrei bei der Stadt Bad Honnef angefordert werden können. Ergänzend wird auf die Internetseite der Stadt unter www.bad-honnef.de verwiesen.
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Das Verfahren, welches in Übereinstimmung mit § 46 Abs. 3 EnWG durchgeführt wird, ist in mehreren Schritten angelegt:
Im ersten Schritt sollen interessierte Bieter angelehnt an einen öffentlichen Teilnahmewettbewerb ihr Interesse bekunden und ihre Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde (gemeinsam nachfolgend Eignung) im Hinblick auf den Betrieb von Energie- und/oder Wasserversorgungsnetzen nachweisen. Nur die interessierten Bieter können zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die mit Rücksicht auf die besonderen Anforderungen besonders geeignet sind und insbesondere über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel verfügen, um die vertraglichen Verpflichtungen über die gesamte Laufzeit der Konzessionsverträge mit der notwendigen Sicherheit zu erfüllen.
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Die Interessenbekundung ist von mindestens einem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu unterzeichnen und einschließlich aller geforderten Unterlagen 1x als Original und 2x als Kopie in einem besonders mit „Interessenbekundung Vergabe Konzessionsverträge - vertraulich, verschlossen, bitte sofort ungeöffnet weiterleiten“, gekennzeichneten Umschlag spätestens am 8.8.2012 bis spätestens 12:00 Uhr bei der Stadt Bad Honnef, zu Händen Frau Gabriele Herfurt, Rathausplatz 1, 53604 Bad Honnef, einzureichen. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass ein Nachreichen von Unterlagen nach Ablauf der genannten Frist ausgeschlossen ist. Die Vollständigkeit der Unterlagen zum Zeitpunkt der Interessenbekundung sowie die Rechtzeitigkeit der Abgabe ist Grundvoraussetzung für die weitere Teilnahme im Verfahren.
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Bei gleicher Eignung, Leistungsfähigkeit und Fachkunde wird die Stadt diejenigen Unternehmen (maximal sechs Bieter) je Los in die engere Wahl nehmen (sog. qualifizierte Unternehmen), die das beste Konzept zum Netzbetrieb und/oder zur Gewährleistung der Wasserversorgung vorgelegt haben und über die besten Erfahrungen bei der Durchführung von Konzessionen zur Wegenutzung sowie über eine ausreichende Finanzkraft verfügen.
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Im zweiten Schritt, nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens, wird die Stadt die ermittelten qualifizierten Bieter spätestens am 20. August 2012 zur Abgabe eines Angebots je Los zum Abschluss der Konzessionsverträge auffordern, für deren Abschluss die qualifizierten Bieter ihr Interesse bekundet haben.
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Hierfür wird die Stadt den qualifizierten Bieter zur Abgabe ihrer Angebote je Los Muster-Konzessionsverträge zur Verfügung stellen (sog. Hauptangebot). Zu diesen Hauptangeboten werden in begrenztem Umfang Nebenangebote zugelassen. Der zukünftige Konzessionsinhaber hat immer die höchstzulässige Konzessionsabgabe zu entrichten.
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Weitere Einzelheiten zum Ablauf des Verfahrens, zu den Zuschlagskriterien, zur Höhe der Konzessionsabgaben, zu den Altverträgen und den Netzen werden den Bietern in den zusätzlichen Informationen, spätestens aber mit der Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellt.
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Interessierte Bieter können weitere Informationen zum Verfahren (nachfolgend „Zusätzliche Informationen“) bei der Stadt Bad Honnef, bei Frau Gabriele Herfurt, Rathausplatz 1, 53604 Bad Honnef, bis spätestens zum 1.8.2012, 12:00 Uhr, kostenfrei abfordern. Zusammen mit den zusätzlichen Informationen erhält der Interessent auch Formblätter sowie eine von ihm zu unterzeichnende Vertraulichkeitserklärung. Die zusätzlichen Unterlagen werden unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Werktagen nach Anforderung durch den Bieter an diesen versandt. Interessierte Bieter werden darauf hingewiesen, dass sämtliche ihnen überlassene Informationen vertraulich zu behandeln sind und sie dies der Stadt vor Übersendung schriftlich zu bestätigen haben.
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Sollte ein qualifiziertes Unternehmen der Meinung sein, dass es neben der Leistungsbeschreibung weitere Informationen zu Einzelheiten des jeweiligen Netzes benötigt, wird darum gebeten, die Anforderungen der Stadt Bad Honnef zu übermitteln. Die Stadt Bad Honnef wird die Anfrage in anonymisierter Form im Rahmen des Vergabeverfahrens an den bisherigen Konzessionsnehmer weiterleiten. Dieser entscheidet unabhängig von der Stadt, inwieweit und welche Informationen er an die qualifizierten Unternehmen weitergibt. Die Stadt übernimmt insoweit keinerlei Verpflichtung zur Bereitstellung von Informationen, die sich in der Hand der derzeitigen Konzessionsinhaberin befinden.
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Jedes qualifizierte Unternehmen, das ein Angebot abgibt, hat sich bis zum Ende des Verfahrens, mindestens bis zum 31.3.2013, an sein Angebot gebunden zu halten. Die Stadt wird am Ende des Verfahrens alle beteiligten qualifizierten Unternehmen zusätzlich zu den Vorgaben nach § 46 Abs. 3 EnWG und über den Ausgang des Vergabeverfahrens je Los informieren und dem Bestbieter den Zuschlag erteilen. Kosten werden nicht erstattet.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landgericht Bonn
Postanschrift: Wilhelmstraße 21
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rügen gegen das Verfahren sind unverzüglich vorzubringen, andernfalls sind sie ausgeschlossen. § 107 Abs. 3 GWB wird entsprechend angewendet. Gesetzliche Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gibt es nicht. Vorliegend können nach Einschätzung der Stadt Rechtsbehelfe beim Landgericht Bonn, Wilhelmstraße 21, 53111 Bonn, eingereicht werden. Die Stadt weist darauf hin, dass die Frage des zulässigen Rechtsweges für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen umstritten ist. Der Auftraggeber übernimmt keine Garantie dafür, dass der vorstehende Rechtsweg der richtige ist.
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Quelle: OJS 2012/S 129-214314 (2012-07-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-01-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 24 100 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.bad-honnef.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-01-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-01-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 007-007254
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 129-214314
ABl. S-Ausgabe: 7

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung (900)
2. Qualität der Leistungserbringung (900)
3. Einflussnahmemöglichkeiten auf die Leistungserbringung/Bürgerfreundlichkeit (1500)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-12-14 📅
Name: Bad Honnef AG
Postanschrift: Lohfelder Straße 6
Postort: Bad Honnef
Postleitzahl: 53604
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣

3️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2013/S 007-007254 (2013-01-07)
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