Modellvorhaben der Raumordnung - Regionale Energiekonzepte als strategisches Instrument der Landes- und Regionalplanung

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

Mit dem Beschluss der Bundesregierung zum Atomausstieg verstärkt sich die Notwendigkeit zur Energiewende und zum Ausbau erneuerbarer Energien, wie u.a. in den Eckpunkten für ein energiepolitisches Konzept der Bundesregierung vom 6.5.2011 dargelegt.
Es ergeben sich über die bisherigen ambitionierten Bestrebungen des Energiekonzepts der Bundesregierung vom September 2010 hinaus steigende Anforderungen bezüglich des Ausbaus erneuerbarer Energien, der Energieeffizienz sowie zur Minderung der CO2-Emissionen. Die Atomenergie leistete 2010 noch einen Beitrag von ca. 23 % zur Bruttostromerzeugung. Einen Teil dieser Menge gilt es durch erneuerbare Energie wie konventionelle Kraftwerke möglichst in Verbrauchernähe zu ersetzen. Vor allem der erforderliche beschleunigte Ausbau erneuerbarer Energien benötigt zusätzliche Flächen und stellt die Planung in Kommunen und Regionen zunehmend vor die Herausforderung der Flächenauswahl und -ausweisung.
Verstärkt wird der Handlungsdruck zur Erzeugung erneuerbarer Energien durch wirtschaftliche Rahmenbedingungen, wie die MORO-Studie „regionalökonomische Effekte erneuerbarer Energien“ belegt. Neben den klassischen erneuerbaren Energien, wie Solartechnik, Windenergie- und Wasserkraftanlagen oder Biomasse und deren spezifischen physischen Ansprüchen, die deutschlandweit nterschiedlich ausgeprägt sind, steht zunehmend auch die Nutzung weiterer Technologien, wie u.a. die Tiefengeothermie, in einigen Regionen im Fokus.
Der Ausbau erneuerbarer Energien kann nur auf der kommunalen und regionalen Ebene über Maßnahmenplanungen und -umsetzungen erfolgen. Hierzu fehlen aber weitgehend „Energiekonzepte“ bzw. diese liegen bezüglich Zielsetzung, Inhalt und Einbeziehung der notwendigen Akteure in unterschiedlicher Qualität vor. Offen sind im Zusammenhang mit regionalen Energiekonzepten zudem verschiedene relevante Fragen zu rechtlichen Rahmenbedingungen und Verantwortungen. So liegen u.a. rechtliche Entscheidungsbefugnisse zum Ausbau erneuerbarer Energien teils auf der kommunalen oder regionalen Ebene. Die Orientierung an Zielwerten reicht von europäischen Zielwerten zum Klimaschutz und erneuerbaren Energieausbau bis zu Landeszielsetzungen, die oft Ziele und Maßnahmen von schon aktiven Kommunen und Regionen nur bedingt berücksichtigen. Energieeffizienz ist bisher selten als Thema etabliert. Spezifische, aber notwendige Klärungen technischer Fragestellungen zum Ausbau erneuerbarer Energien und zur Steigerung der Energieeffizienz kann die Planung aktuell nicht leisten.
Besonders die Regionalplanung hat das Potenzial, mit der Erarbeitung regionaler Energiekonzepte Schnittstellen zwischen Landes- und Bundesvorgaben zu schaffen, welche die zunehmend dynamischen Entwicklungen des Einsatzes erneuerbarer Energien und Effizienzmaßnahmen auf der kommunalen Ebene ebenso einbeziehen, wie die dort entwickelten verschiedenen Ziele, Energiekonzepte und energietechnischen Fragestellungen.
Die MORO-Studie „Strategische Einbindung regenerativer Energien in regionale Energiekonzepte - Folgen und Handlungsempfehlungen aus Sicht der Raumordnung“ konstatiert vor diesem Hintergrund einen eindeutigen Untersuchungsbedarf zur Klärung der verschiedenen Schnittstellen und den sich daraus ergebenden Zuständigkeiten und Aufgaben, um einen beschleunigten, raumverträglichen Ausbau der erneuerbaren Energien zu ge-währleisten. Soll die Energiewende gelingen, ist zudem verstärkt ein Schwerpunkt auf Energieeinsparung und Effizienz auf der regionalen Ebene zu legen, die in ebenenübergreifende und systemische Ansätze integriert sind.
Im Fokus des Forschungsfelds stehen die aktuelle und mögliche zukünftige Stellung und Aufgabe der Regionalplanung im Rahmen regionaler Energiekonzepte. Sie sollen erneuerbare und fossile Energieträger ebenso einschließen, wie Energieeffizienz oder die Frage nach der Netzintegration auf regionaler Ebene. Das Forschungsfeld verfolgt einerseits das Ziel mit verschiedenen relevanten Akteuren aus Politik und Planung zu klären, welche Inhalte, Kompetenzen und Zuständigkeiten und welcher Grad an Institutionalisierung für regionale Energiekonzepte vorstellbar sind. Dazu ist u.a. eine Beschreibung des weiteren Untersuchungs- bzw. Konkretisierungsbedarfs zum Thema „regionale Energiekonzepte“ aus Sicht der Landes- und Regionalplanung notwendig, um diese zielgerichteter unterstützen zu können. Es ist u.a. zu klären, in wie weit eine Anwendung des Gegenstromprinzips (ROG § 1 Abs. 3) mittel und langfristig einen raumverträglichen Ausbau erneuerbarer Energien unterstützen kann. Gleichzeitig sind der formelle und informelle Einfluss der Regionalplanung auf die Energiewende zu analysieren und zeitgerechte Weiterentwicklungen der Regionalplanungsaufgaben aufzuzeigen.
Zum anderen sind in bis zu 8 ausgewählten Modellregionen die Anwendung regionaler Energiekonzepte mit entsprechenden Akteursgruppen sowie konkrete, übertragbare Elemente zur Initiierung, Aufstellung, Umsetzung und zur Erfolgskontrolle zu prüfen. Die Ergebnisse sollen die MORO-Vorläuferstudie und deren Produkte zielgerichtet für die Regionalplanung weiterentwickeln.
Zur Unterstützung des Diskussionsprozesses sowie zur breiteren Kommunikation ist der Leitfaden „Erneuerbare Energien: Zukunftsaufgabe der Regionalplanung“ webbasiert aufzubereiten und auf der bestehenden Internetseite http://regionale-energiekonzepte.de/ zu integrieren. Die Internetseite wird als Informationsplattform zum Thema „regionale Energiekonzepte“ weiter ausgebaut.
Für die Bundespolitik werden Handlungsempfehlungen zu Möglichkeiten und Maßnahmen einer raumverträglichen, positiven Beeinflussung des Ausbaus erneuerbarer Energien und der Energiewende durch die Regionalplanung erarbeitet.
Optional ist eine Verlängerung in 2015 und 2016 möglich.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-07-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-05-29.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-05-29 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2012-05-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung
Menge oder Umfang: 319 000,00
Gesamtwert des Auftrags: 319 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Postanschrift: Deichmanns Aue 31-37
Postleitzahl: 53179
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bbsr.bund.de 🌏
E-Mail: nana.levy@bbr.bund.de 📧
Telefon: +49 228994012216 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-05-29 📅
Einreichungsfrist: 2012-07-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-05-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 101-168936
ABl. S-Ausgabe: 101
Zusätzliche Informationen
Teilnahmeanträge sind innerhalb der Abgabefrist schriftlich und mit rechtsverbindlicher Unterschrift in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Der Umschlag ist mit der Aufschrift: Nicht öffnen - Teilnahmeantrag zu MORO Regionale Energienkonzepte als strategisches Instrument der Landes- und Regionalplanung 10.05.06-12.2 zu versehen und an die angegebene Kontaktadresse (SWD-Forschungsverwaltung) zu senden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit dem Beschluss der Bundesregierung zum Atomausstieg verstärkt sich die Notwendigkeit zur Energiewende und zum Ausbau erneuerbarer Energien, wie u.a. in den Eckpunkten für ein energiepolitisches Konzept der Bundesregierung vom 6.5.2011 dargelegt.
Es ergeben sich über die bisherigen ambitionierten Bestrebungen des Energiekonzepts der Bundesregierung vom September 2010 hinaus steigende Anforderungen bezüglich des Ausbaus erneuerbarer Energien, der Energieeffizienz sowie zur Minderung der CO2-Emissionen. Die Atomenergie leistete 2010 noch einen Beitrag von ca. 23 % zur Bruttostromerzeugung. Einen Teil dieser Menge gilt es durch erneuerbare Energie wie konventionelle Kraftwerke möglichst in Verbrauchernähe zu ersetzen. Vor allem der erforderliche beschleunigte Ausbau erneuerbarer Energien benötigt zusätzliche Flächen und stellt die Planung in Kommunen und Regionen zunehmend vor die Herausforderung der Flächenauswahl und -ausweisung.
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Verstärkt wird der Handlungsdruck zur Erzeugung erneuerbarer Energien durch wirtschaftliche Rahmenbedingungen, wie die MORO-Studie „regionalökonomische Effekte erneuerbarer Energien“ belegt. Neben den klassischen erneuerbaren Energien, wie Solartechnik, Windenergie- und Wasserkraftanlagen oder Biomasse und deren spezifischen physischen Ansprüchen, die deutschlandweit nterschiedlich ausgeprägt sind, steht zunehmend auch die Nutzung weiterer Technologien, wie u.a. die Tiefengeothermie, in einigen Regionen im Fokus.
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Der Ausbau erneuerbarer Energien kann nur auf der kommunalen und regionalen Ebene über Maßnahmenplanungen und -umsetzungen erfolgen. Hierzu fehlen aber weitgehend „Energiekonzepte“ bzw. diese liegen bezüglich Zielsetzung, Inhalt und Einbeziehung der notwendigen Akteure in unterschiedlicher Qualität vor. Offen sind im Zusammenhang mit regionalen Energiekonzepten zudem verschiedene relevante Fragen zu rechtlichen Rahmenbedingungen und Verantwortungen. So liegen u.a. rechtliche Entscheidungsbefugnisse zum Ausbau erneuerbarer Energien teils auf der kommunalen oder regionalen Ebene. Die Orientierung an Zielwerten reicht von europäischen Zielwerten zum Klimaschutz und erneuerbaren Energieausbau bis zu Landeszielsetzungen, die oft Ziele und Maßnahmen von schon aktiven Kommunen und Regionen nur bedingt berücksichtigen. Energieeffizienz ist bisher selten als Thema etabliert. Spezifische, aber notwendige Klärungen technischer Fragestellungen zum Ausbau erneuerbarer Energien und zur Steigerung der Energieeffizienz kann die Planung aktuell nicht leisten.
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Besonders die Regionalplanung hat das Potenzial, mit der Erarbeitung regionaler Energiekonzepte Schnittstellen zwischen Landes- und Bundesvorgaben zu schaffen, welche die zunehmend dynamischen Entwicklungen des Einsatzes erneuerbarer Energien und Effizienzmaßnahmen auf der kommunalen Ebene ebenso einbeziehen, wie die dort entwickelten verschiedenen Ziele, Energiekonzepte und energietechnischen Fragestellungen.
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Die MORO-Studie „Strategische Einbindung regenerativer Energien in regionale Energiekonzepte - Folgen und Handlungsempfehlungen aus Sicht der Raumordnung“ konstatiert vor diesem Hintergrund einen eindeutigen Untersuchungsbedarf zur Klärung der verschiedenen Schnittstellen und den sich daraus ergebenden Zuständigkeiten und Aufgaben, um einen beschleunigten, raumverträglichen Ausbau der erneuerbaren Energien zu ge-währleisten. Soll die Energiewende gelingen, ist zudem verstärkt ein Schwerpunkt auf Energieeinsparung und Effizienz auf der regionalen Ebene zu legen, die in ebenenübergreifende und systemische Ansätze integriert sind.
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Im Fokus des Forschungsfelds stehen die aktuelle und mögliche zukünftige Stellung und Aufgabe der Regionalplanung im Rahmen regionaler Energiekonzepte. Sie sollen erneuerbare und fossile Energieträger ebenso einschließen, wie Energieeffizienz oder die Frage nach der Netzintegration auf regionaler Ebene. Das Forschungsfeld verfolgt einerseits das Ziel mit verschiedenen relevanten Akteuren aus Politik und Planung zu klären, welche Inhalte, Kompetenzen und Zuständigkeiten und welcher Grad an Institutionalisierung für regionale Energiekonzepte vorstellbar sind. Dazu ist u.a. eine Beschreibung des weiteren Untersuchungs- bzw. Konkretisierungsbedarfs zum Thema „regionale Energiekonzepte“ aus Sicht der Landes- und Regionalplanung notwendig, um diese zielgerichteter unterstützen zu können. Es ist u.a. zu klären, in wie weit eine Anwendung des Gegenstromprinzips (ROG § 1 Abs. 3) mittel und langfristig einen raumverträglichen Ausbau erneuerbarer Energien unterstützen kann. Gleichzeitig sind der formelle und informelle Einfluss der Regionalplanung auf die Energiewende zu analysieren und zeitgerechte Weiterentwicklungen der Regionalplanungsaufgaben aufzuzeigen.
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Zum anderen sind in bis zu 8 ausgewählten Modellregionen die Anwendung regionaler Energiekonzepte mit entsprechenden Akteursgruppen sowie konkrete, übertragbare Elemente zur Initiierung, Aufstellung, Umsetzung und zur Erfolgskontrolle zu prüfen. Die Ergebnisse sollen die MORO-Vorläuferstudie und deren Produkte zielgerichtet für die Regionalplanung weiterentwickeln.
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Zur Unterstützung des Diskussionsprozesses sowie zur breiteren Kommunikation ist der Leitfaden „Erneuerbare Energien: Zukunftsaufgabe der Regionalplanung“ webbasiert aufzubereiten und auf der bestehenden Internetseite http://regionale-energiekonzepte.de/ zu integrieren. Die Internetseite wird als Informationsplattform zum Thema „regionale Energiekonzepte“ weiter ausgebaut.
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Für die Bundespolitik werden Handlungsempfehlungen zu Möglichkeiten und Maßnahmen einer raumverträglichen, positiven Beeinflussung des Ausbaus erneuerbarer Energien und der Energiewende durch die Regionalplanung erarbeitet.
Optional ist eine Verlängerung in 2015 und 2016 möglich.
Beschreibung der Optionen: Optional ist eine Verlängerung in 2015 und 2016 vorgesehen.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 24 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Dauer: 25 Monate
Referenznummer: 10.05.06-12.2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen/Institut nicht in Liquidation befindet, dass nicht über das Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt, oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde.
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2. Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Fachkenntnisse: Nachweis der beruflichen Befähigung/fachlichen Qualifikation des Bewerbers und der Führungskräfte.
Projektrelevante Erfahrung: Beschreibung von ausgeführten Vorhaben mit vergleichbarer Aufgabenstellung (Referenzprojekte) mit Erläuterung der Zuständig- und Verantwortlichkeiten innerhalb der Vorhaben und Angabe von Kontakten.
Personal: Angaben zum Umfang und der fachlichen Qualifikation und Berufserfahrung des beim Bewerber Angestellten und zur Durchführung der Leistung verantwortlichen Personals.
Technische Ausstattung: Hard- und Software.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 7
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: SWD Forschungsverwaltung

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 10.05.06-12.2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes (Bundeskartellamt)
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Postanschrift: Deichmanns Aue 31-37
Postleitzahl: 53179
Telefon: +49 228994010 📞
Quelle: OJS 2012/S 101-168936 (2012-05-29)