Gesamtleistung zu Pflege, Änderung und Anpassung des IT-Gesamtverfahrens „Personal und Statistik“ (PuSta) insbesondere der bestehenden Individualsoftware. Das IT-Gesamtverfahren „PuSta“ ist ein Fachverfahren, mit dem auf gesetzlicher Grundlage (s. u.) personenbezogene Daten der Beschäftigten des unmittelbaren Landesdienstes Berlin, also aller Senatsverwaltungen, Bezirksverwaltungen und deren nachgeordneten Einrichtungen, in tiefer fachlicher Gliederung erhoben, in der Statistikstelle Personal bei der Senatsverwaltung für Finanzen seit Anfang 2007 im Probeechtbetrieb zusammengeführt und zu statistischen Auswertungszwecken an zur Zeit 15 Client-PCs aufbereitet werden. Die Statistikstelle Personal bei der Senatsverwaltung für Finanzen ist damit die einzige Organisationseinheit im Land Berlin, die über ihre zentrale Personalstrukturdatenbank ressort- und bezirksübergreifende Ergebnisse ermitteln und damit eine Vielzahl höchst unterschiedlicher Fragestellungen in Bezug auf den Personalkörper Berliner Behörden sowohl übergreifend als auch differenziert beantworten darf. Gesetzliche Grundlage für das beschriebene Vorgehen ist das Gesetz über die Statistik der Personalstruktur und der Personalkosten im unmittelbaren Landesdienst (Personalstrukturstatistikgesetz – PSSG) vom 2.12.2004, veröffentlicht im GVBl., 60. Jg., Nr. 48 vom 14. Dezember 2004, Seite 490 ff. Die Volltextversion des PSSG ergänzt als Anlage 1.1 (Datei: Gesetz- und Verordnungsblatt.pdf) die Leistungsbeschreibung. Die auf Basis dieser Statistik bereitzustellenden Ergebnisse, Analysen, Prognosen und Modellrechnungen sind gemäß § 1 PSSG eine Grundlage für politische Entscheidungen im Land Berlin, insbesondere für Aufgaben übergreifender Personal- und Personalkostenplanung des unmittelbaren Landesdienstes. Softwareänderungen und -anpassungen resultieren z. B. daraus, dass noch nicht alle vorhandenen Merkmale (siehe PSSG) erschlossen und zur statistischen Auswertung aufbereitet sind, dass noch nicht alle gesetzlich vorgesehenen. Softwarekomponenten finalisiert sind (bspw. Fehlerberichte), aber auch aus dringenden statistischen Berichtsaufträgen externer Anspruchsgruppen – u. a. des Berliner Abgeordnetenhauses oder des Senats – an die Statistikstelle Personal. Von dem zukünftigen Vertragspartner wird eine hohe Dienstleistungsbereitschaft bei der flexiblen und zeitnahen Konzipierung und Pflege sowie der Umsetzung der Softwareänderungen und -anpassungen erwartet. Das beinhaltet insbesondere die Entwicklung eigener Ideen und Vorschläge. Darüber hinaus wird eine äußerst vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie Kontinuität in der Betreuung und Beratung vorausgesetzt. Auf Grund der hohen Sicherheitsanforderungen an das Verfahren PuSta ist ein Fernzugriff des Dienstleisters nicht möglich. Daher müssen u. a. Fehleranalyse und -behebung sowie die Einspielung von Patches und Updates in den Räumlichkeiten der Statistikstelle Personal vorgenommen werden. Die Programmierung erfolgt in den Räumlichkeiten und in der Systemumgebung des Dienstleisters.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-10-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-08-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-08-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Systemberatung und technische Beratung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Systemberatung und technische Beratung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Senatsverwaltung für Finanzen
Postanschrift: Klosterstraße 59
Postleitzahl: 10719
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin.de🌏
E-Mail: ausschreibungen@itdz-berlin.de📧
Telefon: +49 3090222-6697📞
Fax: +49 309028-3055 📠
Zur Prüfung der Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde (Eignung) von Unternehmen gemäß § 6 EG und 7 EG VOL/A sollen dem Angebot die im Punkt III.2 ff. des im Bekanntmachungstextes sowie in der Anlage Übersicht Eignungsunterlagen aufgeführten Eigenerklärungen bzw. Nachweise beigefügt werden.
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist. (Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.).
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1 und 7 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für dieBerufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Zur Prüfung der Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde (Eignung) von Unternehmen gemäß § 6 EG und 7 EG VOL/A sollen dem Angebot die im Punkt III.2 ff. des im Bekanntmachungstextes sowie in der Anlage Übersicht Eignungsunterlagen aufgeführten Eigenerklärungen bzw. Nachweise beigefügt werden.
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist. (Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.).
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1 und 7 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für dieBerufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gesamtleistung zu Pflege, Änderung und Anpassung des IT-Gesamtverfahrens „Personal und Statistik“ (PuSta) insbesondere der bestehenden Individualsoftware.
Das IT-Gesamtverfahren „PuSta“ ist ein Fachverfahren, mit dem auf gesetzlicher Grundlage (s. u.) personenbezogene Daten der Beschäftigten des unmittelbaren Landesdienstes Berlin, also aller Senatsverwaltungen, Bezirksverwaltungen und deren nachgeordneten Einrichtungen, in tiefer fachlicher Gliederung erhoben, in der Statistikstelle Personal bei der Senatsverwaltung für Finanzen seit Anfang 2007 im Probeechtbetrieb zusammengeführt und zu statistischen Auswertungszwecken an zur Zeit 15 Client-PCs aufbereitet werden.
Das IT-Gesamtverfahren „PuSta“ ist ein Fachverfahren, mit dem auf gesetzlicher Grundlage (s. u.) personenbezogene Daten der Beschäftigten des unmittelbaren Landesdienstes Berlin, also aller Senatsverwaltungen, Bezirksverwaltungen und deren nachgeordneten Einrichtungen, in tiefer fachlicher Gliederung erhoben, in der Statistikstelle Personal bei der Senatsverwaltung für Finanzen seit Anfang 2007 im Probeechtbetrieb zusammengeführt und zu statistischen Auswertungszwecken an zur Zeit 15 Client-PCs aufbereitet werden.
Die Statistikstelle Personal bei der Senatsverwaltung für Finanzen ist damit die einzige Organisationseinheit im Land Berlin, die über ihre zentrale Personalstrukturdatenbank ressort- und bezirksübergreifende Ergebnisse ermitteln und damit eine Vielzahl höchst unterschiedlicher Fragestellungen in Bezug auf den Personalkörper Berliner Behörden sowohl übergreifend als auch differenziert beantworten darf.
Die Statistikstelle Personal bei der Senatsverwaltung für Finanzen ist damit die einzige Organisationseinheit im Land Berlin, die über ihre zentrale Personalstrukturdatenbank ressort- und bezirksübergreifende Ergebnisse ermitteln und damit eine Vielzahl höchst unterschiedlicher Fragestellungen in Bezug auf den Personalkörper Berliner Behörden sowohl übergreifend als auch differenziert beantworten darf.
Gesetzliche Grundlage für das beschriebene Vorgehen ist das Gesetz über die Statistik der Personalstruktur und der Personalkosten im unmittelbaren Landesdienst (Personalstrukturstatistikgesetz – PSSG) vom 2.12.2004, veröffentlicht im GVBl., 60. Jg., Nr. 48 vom 14. Dezember 2004, Seite 490 ff. Die Volltextversion des PSSG ergänzt als Anlage 1.1 (Datei: Gesetz- und Verordnungsblatt.pdf) die Leistungsbeschreibung.
Gesetzliche Grundlage für das beschriebene Vorgehen ist das Gesetz über die Statistik der Personalstruktur und der Personalkosten im unmittelbaren Landesdienst (Personalstrukturstatistikgesetz – PSSG) vom 2.12.2004, veröffentlicht im GVBl., 60. Jg., Nr. 48 vom 14. Dezember 2004, Seite 490 ff. Die Volltextversion des PSSG ergänzt als Anlage 1.1 (Datei: Gesetz- und Verordnungsblatt.pdf) die Leistungsbeschreibung.
Die auf Basis dieser Statistik bereitzustellenden Ergebnisse, Analysen, Prognosen und Modellrechnungen sind gemäß § 1 PSSG eine Grundlage für politische Entscheidungen im Land Berlin, insbesondere für Aufgaben übergreifender Personal- und Personalkostenplanung des unmittelbaren Landesdienstes.
Die auf Basis dieser Statistik bereitzustellenden Ergebnisse, Analysen, Prognosen und Modellrechnungen sind gemäß § 1 PSSG eine Grundlage für politische Entscheidungen im Land Berlin, insbesondere für Aufgaben übergreifender Personal- und Personalkostenplanung des unmittelbaren Landesdienstes.
Softwareänderungen und -anpassungen resultieren z. B. daraus, dass noch nicht alle vorhandenen Merkmale (siehe PSSG) erschlossen und zur statistischen Auswertung aufbereitet sind, dass noch nicht alle gesetzlich vorgesehenen.
Softwarekomponenten finalisiert sind (bspw. Fehlerberichte), aber auch aus dringenden statistischen Berichtsaufträgen externer Anspruchsgruppen – u. a. des Berliner Abgeordnetenhauses oder des Senats – an die Statistikstelle Personal.
Von dem zukünftigen Vertragspartner wird eine hohe Dienstleistungsbereitschaft bei der flexiblen und zeitnahen Konzipierung und Pflege sowie der Umsetzung der Softwareänderungen und -anpassungen erwartet. Das beinhaltet insbesondere die Entwicklung eigener Ideen und Vorschläge. Darüber hinaus wird eine äußerst vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie Kontinuität in der Betreuung und Beratung vorausgesetzt.
Von dem zukünftigen Vertragspartner wird eine hohe Dienstleistungsbereitschaft bei der flexiblen und zeitnahen Konzipierung und Pflege sowie der Umsetzung der Softwareänderungen und -anpassungen erwartet. Das beinhaltet insbesondere die Entwicklung eigener Ideen und Vorschläge. Darüber hinaus wird eine äußerst vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie Kontinuität in der Betreuung und Beratung vorausgesetzt.
Auf Grund der hohen Sicherheitsanforderungen an das Verfahren PuSta ist ein Fernzugriff des Dienstleisters nicht möglich. Daher müssen u. a. Fehleranalyse und -behebung sowie die Einspielung von Patches und Updates in den Räumlichkeiten der Statistikstelle Personal vorgenommen werden. Die Programmierung erfolgt in den Räumlichkeiten und in der Systemumgebung des Dienstleisters.
Auf Grund der hohen Sicherheitsanforderungen an das Verfahren PuSta ist ein Fernzugriff des Dienstleisters nicht möglich. Daher müssen u. a. Fehleranalyse und -behebung sowie die Einspielung von Patches und Updates in den Räumlichkeiten der Statistikstelle Personal vorgenommen werden. Die Programmierung erfolgt in den Räumlichkeiten und in der Systemumgebung des Dienstleisters.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: OV 13/2012
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(A) III.2.1.1 Eigenerklärung gem. § 6 EG VOL/A, sowie § 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz unter Verwendung des Formulars (Anlage E IV).(*A,*U)
(A) III.2.1.2 Erklärung über die Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) gemäß § 1 Abs. 2 FFV unter Verwendung des Formulars (Anlage E III).(*A *U)
(A) III.2.1.3 Eigenerklärung zu Datenschutz und Verschwiegenheit unter Verwendung des Formulars (Anlage E V).(*A,*U)
(A) III.2.1.4 Eigenerklärung zum ggf. beabsichtigten Einsatz von Unterauftragnehmern und Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer unter Verwendung des Formulars (Anlage E XVII). (*A)
(A)III.2.1.5 Erklärungen der vorgesehenen Unterauftragnehmer darüber, welche Teilleistungen sie erbringen, soweit Unterauftragnehmer eingesetzt werden, unter Verwendung des Formulars (Anlage E XVIII). (*U)
(A) III.2.1.6 Eigenerklärung Bietergemeinschaft unter Verwendung des Formulars (Anlage E XV) und Vollmacht unter Verwendung des abzufordernden Formulars (Anlage E XVI) soweit das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird. (*A)
(A) III.2.1.8 Eigenerklärung zu Verbindungen mit anderen Unternehmen (Anlage E II) (*A,*U)
(A) III.2.1.9 Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufsregister (z.B. Handelsregister) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäische Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist. (*A)
(A) III.2.1.9 Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufsregister (z.B. Handelsregister) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäische Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist. (*A)
(A) III.2.1.10 Scientology-Schutzerklärung unter Verwendung des Formulars (Anlage E VI). (für Beratungs- und Schulungsleistungen) (*L)
Legende:
A = Ausschlusskriterium.
*A - beizubringen von Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft.
*U - beizubringen von allen Unterauftragnehmern,
*L – beizubringen vom Einzelbieter bzw.dem Mitglied/den Mitgliedern der Gemeinschaft bzw. dem Unterauftragnehmer/den Unterauftragnehmern, der/die für die jeweilige Leistungserbringung vorgesehen ist/sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(I) III.2.2.1 Darstellung des Unternehmens -Leistungsspektrum und Kerngeschäft - (unter Verwendung des Formulars Anlage E I - Erklärung zum Unternehmen) und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau) (formlos). (*A,*U)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(I) III.2.2.1 Darstellung des Unternehmens -Leistungsspektrum und Kerngeschäft - (unter Verwendung des Formulars Anlage E I - Erklärung zum Unternehmen) und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau) (formlos). (*A,*U)
(A) III.2.2.2 Nettogesamtumsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (enthalten in Anlage E I - Erklärung zum Unternehmen). (*A, *U, *S)
(A) III.2.2.3 Nettoumsatz im Geschäftsfeld - Softwarepflege, -änderungen und -anpassung - der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (enthalten in Anlage E I - Erklärung zum Unternehmen). (*L, *S)
(I) III.2.2.4 Gesamtmitarbeiterzahl im Jahresmittel in den letzten 5 Geschäftsjahren (enthalten in Anlage E I - Erklärung zum Unternehmen) (*L)
(A) III.2.2.5 Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden in Höhe von 500 000 EUR für den Vertrag und für Sach- und Personenschäden in Höhe von 500.000 Euro je Schadensereignis, insgesamt höchstens jedoch bis zu 1 000 000 EUR für den Vertrag oder, soweit die aktuelle Deckungssumme niedriger ist, Eigenerklärung über die Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall. (*E)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(A) III.2.2.5 Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden in Höhe von 500 000 EUR für den Vertrag und für Sach- und Personenschäden in Höhe von 500.000 Euro je Schadensereignis, insgesamt höchstens jedoch bis zu 1 000 000 EUR für den Vertrag oder, soweit die aktuelle Deckungssumme niedriger ist, Eigenerklärung über die Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall. (*E)
Legende:
A = Ausschlusskriterium.
I = Information.
*A - beizubringen von Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft.
*E Einzelbieter, Generalauftragnehmer bzw. einem Mitglied einer Bietergemeinschaft,
*U - beizubringen von allen Unterauftragnehmern,
*L – beizubringen vom Einzelbieter bzw. dem Mitglied/ den Mitgliedern der Gemeinschaft bzw. dem Unterauftragnehmer/den Unterauftragnehmern, der/die für die jeweilige Leistungserbringung vorgesehen ist/sind.
*S - wird in Summe bewertet.
Mindeststandards:
(A) III.2.2.2 – 1 000 000 EUR im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre (*A, *U, *S)
(A) III.2.2.3 – 750 000 EUR pro Geschäftsjahr (*L, *S)
(A) III.2.2.5 - Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden in Höhe von 500 000 EUR für den Vertrag und für Sachschäden in Höhe von 500 000 EUR je Schadensereignis, insgesamt höchstens jedoch bis zu 1 000 000 EUR für den Vertrag. (*E)
Legende:
A = Ausschlusskriterium.
*A - beizubringen von Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft.
*E Einzelbieter, Generalauftragnehmer bzw. einem Mitglied einer Bietergemeinschaft,
*U - beizubringen von allen Unterauftragnehmern,
*L - beizubringen vom Einzelbieter bzw.dem Mitglied/den Mitgliedern der Gemeinschaft bzw. dem Unterauftragnehmer/den Unterauftragnehmern, der/die für die jeweilige Leistungserbringung vorgesehen ist/sind.
*S - wird in Summe bewertet.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(A) III.2.3.1 Angabe von mindestens 1 Referenz* zu Leistungen für öffentliche Auftraggeber im Bereich Softwarepflege, -änderungen und -anpassung in den letzten drei Geschäftsjahren; vergleichbar zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand.
Folgende Angaben zu den Referenzprojekten sind erforderlich:
— Kurzbeschreibung des Projektes, aus der der Bereich der Dienstleistung im Softwarebereich hervorgeht,
— Angabe des Auftragsvolumens in Personentagen,
— Benennung einer Kontaktperson beim Referenzkunden, die kompetent über das Projekt Auskunft geben kann mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
— Angabe zum Realisierungszeitpunkt des Projektes bzw. zur Laufzeit.
(unter Verwendung der Anlage E VIII). (*L, *S).
(A) III.2.3.2 Angabe von mindestens 1 Referenz* zu Leistungen in der Entwicklung, Pflege und Beratung von bzw. zu JAVA-Anwendungen in den letzten drei Geschäftsjahren; vergleichbar zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand.
— Kurzbeschreibung des Projektes,
(A) III.2.3.3 Angabe von mindestens 1 Referenz zur Beratung & Einbindung von Oracle-Datenbanken (10g oder 11g), sowie Beratung & Entwicklung von Datawarehouse-Systemen vergleichbar zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand
(A) III.2.3.4 Angabe von mindestens 3 Referenzen* zur Entwicklung von Pseudonymisierungsverfahren in den letzten drei Geschäftsjahren vergleichbar zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand inkl. 1 Bewertung durch den Referenzgeber
(unter Verwendung der Anlage E IX) (*L, *S).
(A) III.2.3.5 Angabe von mindestens 1 Referenz* zu Leistungen im Zusammenhang mit Personalverwaltungssoftware, vergleichbar zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand.
(unter Verwendung der Anlage E VIII) (*L, *S).
(A) III.2.3.6 Angabe von mindestens 1 Referenz* zur Hard- und Softwareberatung in den letzten drei Geschäftsjahren, vergleichbar zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand.
(A) III 2.3.7 Angabe von mindestens 1 Referenz zur
— Softwarepflege, -änderungen und -anpassung für öffentliche Auftraggeber,
— Entwicklung, Pflege und Beratung von bzw. zu JAVA-Anwendungen,
— Beratung & Einbindung von Oracle-Datenbanken (10g oder 11g), sowie Beratung & Entwicklung von Datawarehouse-Systemen,
— Leistungen im Zusammenhang mit Personalverwaltungssoftware,
— Hard- und Softwareberatung in den letzten drei Geschäftsjahren, vergleichbar zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand.
(unter Verwendung der Anlage E VIII) (*L).
(A) III.2.3.8 Qualifikation, Kompetenzen und Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter für folgende Positionen:
a) Senior-Systemberater (S-SB) (mind. 1)
b) Senior-Fachberaterr (S-FB) (mind. 1)
c) Systemimplementierer (SI) (mind. 2)
d) Techniker (T) (mind. 1) unter Verwendung folgender Anlagen (S-SB Anlage E X; S-FB Anlage E XI, SI Anlage E XII, T Anlage E XIII sowie jeweils Anlage E XIV Formblatt Persönliches Referenzprojekt*) (*L, *S)
Legende:
A = Ausschlusskriterium.
*L - beizubringen vom Einzelbieter bzw.dem Mitglied/den Mitgliedern der Gemeinschaft bzw. dem Unterauftragnehmer/den Unterauftragnehmern, der/die für die jeweilige Leistungserbringung vorgesehen ist/sind.
*S - wird in Summe bewertet.
* Der Referenzgeber darf nicht identisch sein mit dem Bieter oder Unterauftragnehmer.
Mindeststandards:
(A) III.2.3.1 Mind. 1 Referenz* in den letzten drei Geschäftsjahren. Es sind insgesamt mind. 480 Personentagen im Bereich Softwarepflege, -änderungen und -anpassung (in Summe aller Referenzprojekte in diesem Bereich) nachzuweisen. (*L, *S)
(A) III.2.3.2 Mind. 1 Referenz* in den letzten drei Geschäftsjahren. Es sind insgesamt mind. 480 Personentagen im Bereich Entwicklung, Pflege und Beratung von bzw. zu JAVA-Anwendungen (in Summe aller Referenzprojekte in diesem Bereich) nachzuweisen. (*L, *S)
(A) III.2.3.2 Mind. 1 Referenz* in den letzten drei Geschäftsjahren. Es sind insgesamt mind. 480 Personentagen im Bereich Entwicklung, Pflege und Beratung von bzw. zu JAVA-Anwendungen (in Summe aller Referenzprojekte in diesem Bereich) nachzuweisen. (*L, *S)
(A) III.2.3.3 Mind. 1 Referenz* in den letzten drei Geschäftsjahren. Es sind insgesamt mind. 480 Personentagen zu Beratung & Einbindung von Oracle-Datenbanken (10g oder 11g), sowie Beratung & Entwicklung von Datawarehouse-Systemen (in Summe aller Referenzprojekte in diesem Bereich) nachzuweisen. (*L, *S)
(A) III.2.3.3 Mind. 1 Referenz* in den letzten drei Geschäftsjahren. Es sind insgesamt mind. 480 Personentagen zu Beratung & Einbindung von Oracle-Datenbanken (10g oder 11g), sowie Beratung & Entwicklung von Datawarehouse-Systemen (in Summe aller Referenzprojekte in diesem Bereich) nachzuweisen. (*L, *S)
(A) III.2.3.4 mind. 3 Referenzen* (davon mind. 1 vom Auftraggeber bewertete Referenz) mit einer Projektlaufzeit von jeweils mind. 6 Monaten zur Entwicklung von Pseudonymisierungsverfahren in den letzten drei Geschäftsjahren. Bewertung im Durchschnitt mind. 3, keine Bewertung schlechter oder gleich 4. (*L, *S)
(A) III.2.3.4 mind. 3 Referenzen* (davon mind. 1 vom Auftraggeber bewertete Referenz) mit einer Projektlaufzeit von jeweils mind. 6 Monaten zur Entwicklung von Pseudonymisierungsverfahren in den letzten drei Geschäftsjahren. Bewertung im Durchschnitt mind. 3, keine Bewertung schlechter oder gleich 4. (*L, *S)
(A) III.2.3.5 Mind. 1 Referenz* in den letzten drei Geschäftsjahren. Es sind insgesamt mind. 480 Personentagen zu Leistungen im Zusammenhang mit Personalverwaltungssoftware (in Summe aller Referenzprojekte in diesem Bereich) nachzuweisen. (*L, *S)
(A) III.2.3.6 Mind. 1 Referenz* in den letzten drei Geschäftsjahren. Es sind insgesamt mind. 480 Personentagen zu Hard- und Softwareberatung (in Summe aller Referenzprojekte in diesem Bereich) nachzuweisen. (*L, *S)
(A) III.2.3.7 Mind. 1 Referenz* in den letzten drei Geschäftsjahren die alle Bereiche:
— Softwarepflege, -änderungen und -anpassung für öffentliche Auftraggeber,
— Entwicklung, Pflege und Beratung von bzw. zu JAVA-Anwendungen,
— Beratung & Einbindung von Oracle-Datenbanken (10g oder 11g), sowie Beratung & Entwicklung von Datawarehouse-Systemen,
— Leistungen im Zusammenhang mit Personalverwaltungssoftware,
— Hard- und Softwareberatung bedient. (*L).
(A) III.2.3.8 Die erforderlichen Skills sind in den Anlage E X - E XIII beschrieben.
Senior-Systemberater. Senior-Fachberater, Systemimplementierer und Techniker gelten als geeignet, wenn sie alle in den betreffenden Anlagen (Anlage E X - E XIII) als Mindestanforderungen ausgewiesenen Kriterien mit entsprechenden Referenzprojekten* (Anlage E XIV) erfüllen. Ein Bieter ist ungeeignet, wenn für die erforderlichen Mindestmitarbeiterzahlen nicht ausreichend geeignete Profile nachgewiesen wurden. (*L, *S).
Senior-Systemberater. Senior-Fachberater, Systemimplementierer und Techniker gelten als geeignet, wenn sie alle in den betreffenden Anlagen (Anlage E X - E XIII) als Mindestanforderungen ausgewiesenen Kriterien mit entsprechenden Referenzprojekten* (Anlage E XIV) erfüllen. Ein Bieter ist ungeeignet, wenn für die erforderlichen Mindestmitarbeiterzahlen nicht ausreichend geeignete Profile nachgewiesen wurden. (*L, *S).
*L - beizubringen vom Einzelbieter bzw.dem Mitglied/den Mitgliedern der Gemeinschaft bzw. dem Unterauftragnehmer/den Unterauftragnehmern, der/die für die jeweilige Leistungserbringung vorgesehen ist/sind*S - wird in Summe bewertet.
* Der Referenzgeber darf nicht identisch sein mit dem Bieter oder Unterauftragnehmer.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: EVB IT-Dienstleistung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen.
Sie haben mit dem Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen.
Zur Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) der Bietergemeinschaft sind die im Punkt III.2 ff. des im Bekanntmachungstextes geforderten Nachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Ein Mitglied einer Bietergemeinschaft darf nicht…
… Mitglied in einer weiteren Bietergemeinschaft sein, welche ein konkurrierendes Angebot einreicht.
… als Einzelbieter ein konkurrierendes Angebot einreichen und umgekehrt.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an geeignete Nachunternehmer übertragen will. Hersteller und Distributoren sind keine Nachunternehmer.
Bei bekannten Nachunternehmern, sind deren Namen und Adresse anzugeben und deren Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) durch die im Punkt III.2 ff. des im Bekanntmachungstextes geforderten Nachweise, nachzuweisen.
Stehen die Nachunternehmer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht konkret fest, muss deren Eignung vor deren Einsatz nachgewiesen werden.
Bei der Übertragung von Teilen der Leistung (Unterauftrag) an Nachunternehmer ist nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 48
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-12-09 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: IT-Dienstleistungszentrum Berlin (AÖR)
Ulrike Jahns
Adresse des Käuferprofils: http://www.itdz-berlin.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: OV 13/2012
Zusätzliche Informationen
Zur Prüfung der Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde (Eignung) von Unternehmen gemäß § 6 EG und 7 EG VOL/A sollen dem Angebot die im Punkt III.2 ff. des im Bekanntmachungstextes sowie in der Anlage Übersicht Eignungsunterlagen aufgeführten Eigenerklärungen bzw. Nachweise beigefügt werden.
Zur Prüfung der Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde (Eignung) von Unternehmen gemäß § 6 EG und 7 EG VOL/A sollen dem Angebot die im Punkt III.2 ff. des im Bekanntmachungstextes sowie in der Anlage Übersicht Eignungsunterlagen aufgeführten Eigenerklärungen bzw. Nachweise beigefügt werden.
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist. (Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.).
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1 und 7 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für dieBerufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1 und 7 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für dieBerufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Sätze 2 und 3 bleiben unberührt.
II. Gemäß § 101b Abs. 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 101b Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
II. Gemäß § 101b Abs. 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 101b Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
III. Konkretisierung der unverzüglichen Rügefrist
Unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB heißt ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB). Bei objektiv einfach gelagerten Situationen ist eine Rüge je nach Einzelfall unverzüglich, wenn sie binnen 1, 2 oder maximal 3 Tagen, jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften erhoben wird (Zugang maßgeblich!). In objektiv schwierigen Situationen kann die Rügefrist je nach Einzelfall bis zu maximal 2 Wochen jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften betragen (Zugang maßgeblich!).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB heißt ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB). Bei objektiv einfach gelagerten Situationen ist eine Rüge je nach Einzelfall unverzüglich, wenn sie binnen 1, 2 oder maximal 3 Tagen, jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften erhoben wird (Zugang maßgeblich!). In objektiv schwierigen Situationen kann die Rügefrist je nach Einzelfall bis zu maximal 2 Wochen jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften betragen (Zugang maßgeblich!).
Quelle: OJS 2012/S 159-266106 (2012-08-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-12-03) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge