Vergabeunterlagen werden den Bietern in elektronischer Form auf CD (excel-, word, pdf-Dateien) übersandt. Eine Versendung der Vergabeunterlagen in Papierform ist nicht vorgesehen. Die Bieter haben zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend.