Um einen als notwendig erkannten integrierten Handlungsansatz bei der Erneuerung der Nordstadt zu ermöglichen, wurde von 2001 bis 2008 die EU-Gemeinschafts-Initiative URBAN II in der Nordstadt umgesetzt, bei der innovative Strategien und Projekte, die zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen, sozialen und städtebaulichen Stadtteilentwicklung beitragen, gefördert wurden. Die Wirtschaftsförderung Dortmund unterhält zu diesem Zweck seit 2005 in der Holsteiner Straße die Vor-Ort-Dependance Nordstadt-BÜRO. Insgesamt 5 Teilprojekte eröffnen weiterentwickelten Instrumenten der Lokalen Ökonomie ihren Wirkungsraum, die aufgrund der Erfahrungen im europäischen URBAN II-Projekt 2002-2007/8 für die Dortmunder Nordstadt entworfen wurden oder dort erstmalig zum Einsatz kamen. Die Teilprojekte sind ein Bestandteil des „Integrierten Handlungskonzeptes Dortmunder Nordstadt, Stabilisierung und Aufwertung städtischer Problemgebiete, Ziel 2“. Hier steht das Projekt „Profilierung spezifischer Gewerbequartiere“ im Vordergrund. Dabei geht es um kleinräumige Bereiche innerhalb der Nordstadt mit eingetretenen gewerblichen Fehlnutzungen, Leerständen und „Verödung“. Diese werden spezifisch gewerblich entwickelt. Zielgruppe sind ca. 40 angesiedelte Gewerbebetriebe. Das Projekt besteht aus den Bausteinen: 1. Wirtschaftliche Perspektive 2. Flankierende Maßnahmen 3. Direkte Hilfen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-04-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-03-27.
Auftragsbekanntmachung (2012-03-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum
Postanschrift: Königswall 14
Postleitzahl: 44137
Postort: Dortmund
Kontakt
Internetadresse: http://www.dortmund.de🌏
E-Mail: jschomaker@stadtdo.de📧
Fax: +49 23150-22166 📠
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen "Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung" vom 26.4.2005 -IR 12.02.2006- Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Der Auftrag wird im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorheriger europaweiter Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) nach den Regelungen der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) vergeben.
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen "Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung" vom 26.4.2005 -IR 12.02.2006- Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Der Auftrag wird im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorheriger europaweiter Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) nach den Regelungen der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) vergeben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Um einen als notwendig erkannten integrierten Handlungsansatz bei der Erneuerung der Nordstadt zu ermöglichen, wurde von 2001 bis 2008 die EU-Gemeinschafts-Initiative URBAN II in der Nordstadt umgesetzt, bei der innovative Strategien und Projekte, die zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen, sozialen und städtebaulichen Stadtteilentwicklung beitragen, gefördert wurden. Die Wirtschaftsförderung Dortmund unterhält zu diesem Zweck seit 2005 in der Holsteiner Straße die Vor-Ort-Dependance Nordstadt-BÜRO. Insgesamt 5 Teilprojekte eröffnen weiterentwickelten Instrumenten der Lokalen Ökonomie ihren Wirkungsraum, die aufgrund der Erfahrungen im europäischen URBAN II-Projekt 2002-2007/8 für die Dortmunder Nordstadt entworfen wurden oder dort erstmalig zum Einsatz kamen. Die Teilprojekte sind ein Bestandteil des „Integrierten Handlungskonzeptes Dortmunder Nordstadt, Stabilisierung und Aufwertung städtischer Problemgebiete, Ziel 2“.
Um einen als notwendig erkannten integrierten Handlungsansatz bei der Erneuerung der Nordstadt zu ermöglichen, wurde von 2001 bis 2008 die EU-Gemeinschafts-Initiative URBAN II in der Nordstadt umgesetzt, bei der innovative Strategien und Projekte, die zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen, sozialen und städtebaulichen Stadtteilentwicklung beitragen, gefördert wurden. Die Wirtschaftsförderung Dortmund unterhält zu diesem Zweck seit 2005 in der Holsteiner Straße die Vor-Ort-Dependance Nordstadt-BÜRO. Insgesamt 5 Teilprojekte eröffnen weiterentwickelten Instrumenten der Lokalen Ökonomie ihren Wirkungsraum, die aufgrund der Erfahrungen im europäischen URBAN II-Projekt 2002-2007/8 für die Dortmunder Nordstadt entworfen wurden oder dort erstmalig zum Einsatz kamen. Die Teilprojekte sind ein Bestandteil des „Integrierten Handlungskonzeptes Dortmunder Nordstadt, Stabilisierung und Aufwertung städtischer Problemgebiete, Ziel 2“.
Hier steht das Projekt „Profilierung spezifischer Gewerbequartiere“ im Vordergrund. Dabei geht es um kleinräumige Bereiche innerhalb der Nordstadt mit eingetretenen gewerblichen Fehlnutzungen, Leerständen und „Verödung“. Diese werden spezifisch gewerblich entwickelt. Zielgruppe sind ca. 40 angesiedelte Gewerbebetriebe. Das Projekt besteht aus den Bausteinen:
Hier steht das Projekt „Profilierung spezifischer Gewerbequartiere“ im Vordergrund. Dabei geht es um kleinräumige Bereiche innerhalb der Nordstadt mit eingetretenen gewerblichen Fehlnutzungen, Leerständen und „Verödung“. Diese werden spezifisch gewerblich entwickelt. Zielgruppe sind ca. 40 angesiedelte Gewerbebetriebe. Das Projekt besteht aus den Bausteinen:
1. Wirtschaftliche Perspektive
2. Flankierende Maßnahmen
3. Direkte Hilfen
Referenznummer: 190202-0008 042/12
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms:
Zuwendungen des Landes NRW gemäß §§ 23/44 der Landeshaushaltsordnung des Landes NRW und Mittel der EU "Regionale Wettbewerbsfähigekit und Beschäftigung 2007-2013 (EFRE) - Ziel 2-Programm.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dortmund.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß III.2.1 bis III.2.3 sind in einem Bewerbungsformular zusammengefasst. Sie sind vollständig vom Bewerber anzugeben, mit den geforderten Anlagen zu versehen und vom Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder dem bevollmächtigtem Vertreter rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Die geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß III.2.1 bis III.2.3 sind in einem Bewerbungsformular zusammengefasst. Sie sind vollständig vom Bewerber anzugeben, mit den geforderten Anlagen zu versehen und vom Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder dem bevollmächtigtem Vertreter rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Die Verwendung des Bewerbungsbogens wird dringend empfohlen Sollten die Unterlagen nicht genutzt werden, müssen Ihre Angaben inhaltlich identisch und nachvollziehbar sein. Falls dies nicht der Fall ist, geht dies zu Lasten des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft.
Die Verwendung des Bewerbungsbogens wird dringend empfohlen Sollten die Unterlagen nicht genutzt werden, müssen Ihre Angaben inhaltlich identisch und nachvollziehbar sein. Falls dies nicht der Fall ist, geht dies zu Lasten des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft.
Die Einreichung der Bewerbungen hat auf dem Postweg als Original in Papierform zu erfolgen.
Ergänzende Informationen zu den Referenzprojekten sind erwünscht.
Die Bewerbungsunterlagen sind erhältlich: auf schriftliche Anforderung / per Mail (siehe I.1 dieser Bekanntmachung). Der Versand der Unterlagen der Vergabestelle erfolgt per E-Mail.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärungen zur:
1. Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen
2. Einhaltung der steuerlichen Verpflichtungen gegen Bund, Land und Gemeinde
3. Zahlung der Beitragsleistungen zur Sozialversicherung und Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften
4. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 Nr. 6 und 9 VOF vorliegen
Mindeststandards:
Die genannten Unterlaqen sollten möglichst bereits mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden. Fehlende Unterlagen können nach Prüfung des Teilnahmeantrages mit einer kurzen Nachfristsetzung nachgefordert werden. Werden sie auch innerhalb der Nachfrist nicht mit eingereicht, wird der Bieter ausgeschlossen. Auch Kopien sind zulässig. Der Bieter hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von dieser Regelung Gebrauch macht.
Die genannten Unterlaqen sollten möglichst bereits mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden. Fehlende Unterlagen können nach Prüfung des Teilnahmeantrages mit einer kurzen Nachfristsetzung nachgefordert werden. Werden sie auch innerhalb der Nachfrist nicht mit eingereicht, wird der Bieter ausgeschlossen. Auch Kopien sind zulässig. Der Bieter hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von dieser Regelung Gebrauch macht.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärungen über.
— Wesentliche, in den letzten 3 Jahren erbrachte, gleichartige Leistung(en) mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber (Referenz/en), insbesondere im Bereich der hier avisierten Zielgruppe,
— Berufliche Qualifikation und Erfahrung des Projektleiters/ bzw. des Projektteams. Bitte legen Sie Ihrem Teilnahmeantrag dazu einen Kurzlebenslauf der operativ handelnden Person/en bei Nachweis über,
— eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssummen mind. 1 500 000 EUR für Personen und Sachschäden).
Bei Bewerbung als Bietergemeinschaft weiterhin erforderlich:
— Verzeichnis der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Angabe der/-s bevollmächtigten Vertreters/-in,
— von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, dass der/die bevollmächtigte/n Vertreter/-innen die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin verbindlich vertritt und alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften.
— von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, dass der/die bevollmächtigte/n Vertreter/-innen die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin verbindlich vertritt und alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften.
Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Subunternehmen weiterhin erforderlich:
— Verpflichtungserklärung über das Bereitstellen entsprechender Mittel zur Auftragserfüllung.
Mindeststandards:
Die genannten Unterlagen sollten möglichst bereits mit dem Teilnahmeantrageingereicht werden. Fehlende Unterlagen können nach Prüfung des Teilnahmeantrages mit einer kurzen Nachfristsetzung nachgefordert werden. Werden sie auch innerhalb der Nachfrist nicht mit eingereicht, wird der Bieter ausgeschlossen. Auch Kopien sind zulässig.
Die genannten Unterlagen sollten möglichst bereits mit dem Teilnahmeantrageingereicht werden. Fehlende Unterlagen können nach Prüfung des Teilnahmeantrages mit einer kurzen Nachfristsetzung nachgefordert werden. Werden sie auch innerhalb der Nachfrist nicht mit eingereicht, wird der Bieter ausgeschlossen. Auch Kopien sind zulässig.
Der Bieter hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von dieser Regelung Gebrauch macht.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Doppelbewerbungen verschiedener Standorte eines Unternehmens sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bewerbungen. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher davon betroffenen Bietergemeinschaften. Werden Teilleistungen an Nachunternehmer vergeben, ist den Bewerbungsunterlagen eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers beizufügen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Doppelbewerbungen verschiedener Standorte eines Unternehmens sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bewerbungen. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher davon betroffenen Bietergemeinschaften. Werden Teilleistungen an Nachunternehmer vergeben, ist den Bewerbungsunterlagen eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers beizufügen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern ergeben sich aus den unter III.2 aufgelisteten Nachweisen.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2012-05-15 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Gesamtpreis (50)
2. Konzept inklusive Zielgruppenorientierung (50)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Internetadresse: www.dortmund.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-08-01 📅
Datum des Endes: 2014-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 190202-0008 042/12
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen "Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung" vom 26.4.2005 -IR 12.02.2006- Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Der Auftrag wird im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorheriger europaweiter Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) nach den Regelungen der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) vergeben.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 101a GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 101a GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Vergabeverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Vergabeverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: VI.4.1
Quelle: OJS 2012/S 063-102342 (2012-03-27)