Ausführliche Studien und langfristig angelegte Forschungsprojekte sind wichtig, um politikrelevante Fragestellungen grundlegend und systematisch aufarbeiten zu können. Im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) gibt es jedoch zugleich einen Bedarf, zur Vorbereitung und Fundierung anstehender Politikentscheidungen kurzfristig und flexibel zusätzliches wissenschaftliches Know-how zu gewinnen. Dies trägt dazu bei, dass das BMWi in wichtigen Themenfeldern stärker proaktiv handeln kann und auch so wahrgenommen wird. Deshalb soll eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden, die es ermöglicht, Wissen schnell für die Politikberatung nutzbar zu machen. Wie die Erfahrung gezeigt hat, sind Workshops zu spezifischen wirtschaftspolitischen Fragen mit externen Wissenschaftlern/Fachleuten hierzu ein Erfolg versprechender Ansatz. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMWi sollen sich dabei in Diskussionen intensiv einbringen können, gezielt das notwendige praktische und theoretische Wissen erweitern, politikrelevante Fragen direkt mit Fachleuten diskutieren und Netze knüpfen können, die einen Wissenstransfer auch über die Veranstaltung hinaus ermöglichen. Weiter unter Punkt VI.3).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-01-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-12-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-12-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Verfahren
Verfahrensart: Beschleunigtes Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmwi.de🌏
E-Mail: wolfram.klamm@bmwi.bund.de📧
Telefon: +49 30186152721📞
Fax: +49 30186152698 📠
Fortsetzung von Punkt II.1.5).
Die Rahmenvereinbarung sieht ein flexibles Workshopkonzept vor, in dessen Rahmen Workshops zu wichtigen wirtschaftspolitischen Themen vom Auftragnehmer durchgeführt werden. Die Vorbereitung der Workshops, zu denen weitere externe Fachleute hinzugezogen werden sollen, erfolgt jeweils in Abstimmung mit dem BMWi.
Vereinbart werden für die Jahre 2013/2014 bis zu zehn Workshops zu Fragen der Wirtschaftspolitik. Die jeweiligen Themen werden ggf. frühzeitig nach Bedarf des BMWi festgelegt. Wieviele weitere Aufträge vergeben werden, hängt u.a. davon ab, wie die bereits durchgeführten Workshops (in Bezug auf Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung) durch die Fachreferate evaluiert werden.
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Ihren -formlosen- Teilnahmeantrag zu dem unter Abschnitt II Nr. 1.5 genannten Thema können Sie ausschließlich
- entweder über die elektronische Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de)
- oder per Post- oder direkter Zustellung (in zweifacher Ausfertigung) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1)
einreichen; er muss -komplett mit allen Bestandteilen- spätestens am 3.1.2013 bis 16:30 Uhr (siehe auch Abschnitt IV Nr. 3.4) eingegangen sein.
Die Übermittlung per elektronischer Vergabeplattform ist -bis zum Ablauf der Abgabefrist- zu jeder Zeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) erhalten Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.de“ oder vom Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Inneren (BMI). Wenn Sie Ihren Antrag per Post- oder direkter Zustellung einreichen, ist auch eine spätere Angebotsabgabe über die Vergabeplattform nicht möglich.
Bei Post- oder direkter Zustellung kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zu Projekt I C 4 – 05/13!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 08:00 Uhr - 16:30 Uhr, Fr. 07:30 Uhr - 15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihren Antrag rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie die Einreichung Ihres Antrags daher so frühzeitig ein, dass er spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Später, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Falls bis zum 08.02.2013 keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte, wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht.
Arbeitsgemeinschaften / Kooperationen -auch internationale- sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven und / oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Informationen zum weiteren Vergabeverfahren bzw. für die spätere Auftragsvergabe:
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“, „Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe auch Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungsaufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi)“. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.
Die Rahmenvereinbarung sieht ein flexibles Workshopkonzept vor, in dessen Rahmen Workshops zu wichtigen wirtschaftspolitischen Themen vom Auftragnehmer durchgeführt werden. Die Vorbereitung der Workshops, zu denen weitere externe Fachleute hinzugezogen werden sollen, erfolgt jeweils in Abstimmung mit dem BMWi.
Vereinbart werden für die Jahre 2013/2014 bis zu zehn Workshops zu Fragen der Wirtschaftspolitik. Die jeweiligen Themen werden ggf. frühzeitig nach Bedarf des BMWi festgelegt. Wieviele weitere Aufträge vergeben werden, hängt u.a. davon ab, wie die bereits durchgeführten Workshops (in Bezug auf Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung) durch die Fachreferate evaluiert werden.
- oder per Post- oder direkter Zustellung (in zweifacher Ausfertigung) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1)
einreichen; er muss -komplett mit allen Bestandteilen- spätestens am 3.1.2013 bis 16:30 Uhr (siehe auch Abschnitt IV Nr. 3.4) eingegangen sein.
Die Übermittlung per elektronischer Vergabeplattform ist -bis zum Ablauf der Abgabefrist- zu jeder Zeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) erhalten Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.de“ oder vom Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Inneren (BMI). Wenn Sie Ihren Antrag per Post- oder direkter Zustellung einreichen, ist auch eine spätere Angebotsabgabe über die Vergabeplattform nicht möglich.
Bei Post- oder direkter Zustellung kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zu Projekt I C 4 – 05/13!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 08:00 Uhr - 16:30 Uhr, Fr. 07:30 Uhr - 15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihren Antrag rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie die Einreichung Ihres Antrags daher so frühzeitig ein, dass er spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Später, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Falls bis zum 08.02.2013 keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte, wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht.
Arbeitsgemeinschaften / Kooperationen -auch internationale- sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven und / oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Informationen zum weiteren Vergabeverfahren bzw. für die spätere Auftragsvergabe:
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“, „Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe auch Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungsaufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi)“. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausführliche Studien und langfristig angelegte Forschungsprojekte sind wichtig, um politikrelevante Fragestellungen grundlegend und systematisch aufarbeiten zu können. Im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) gibt es jedoch zugleich einen Bedarf, zur Vorbereitung und Fundierung anstehender Politikentscheidungen kurzfristig und flexibel zusätzliches wissenschaftliches Know-how zu gewinnen. Dies trägt dazu bei, dass das BMWi in wichtigen Themenfeldern stärker proaktiv handeln kann und auch so wahrgenommen wird.
Ausführliche Studien und langfristig angelegte Forschungsprojekte sind wichtig, um politikrelevante Fragestellungen grundlegend und systematisch aufarbeiten zu können. Im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) gibt es jedoch zugleich einen Bedarf, zur Vorbereitung und Fundierung anstehender Politikentscheidungen kurzfristig und flexibel zusätzliches wissenschaftliches Know-how zu gewinnen. Dies trägt dazu bei, dass das BMWi in wichtigen Themenfeldern stärker proaktiv handeln kann und auch so wahrgenommen wird.
Deshalb soll eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden, die es ermöglicht, Wissen schnell für die Politikberatung nutzbar zu machen. Wie die Erfahrung gezeigt hat, sind Workshops zu spezifischen wirtschaftspolitischen Fragen mit externen Wissenschaftlern/Fachleuten hierzu ein Erfolg versprechender Ansatz. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMWi sollen sich dabei in Diskussionen intensiv einbringen können, gezielt das notwendige praktische und theoretische Wissen erweitern, politikrelevante Fragen direkt mit Fachleuten diskutieren und Netze knüpfen können, die einen Wissenstransfer auch über die Veranstaltung hinaus ermöglichen.
Deshalb soll eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden, die es ermöglicht, Wissen schnell für die Politikberatung nutzbar zu machen. Wie die Erfahrung gezeigt hat, sind Workshops zu spezifischen wirtschaftspolitischen Fragen mit externen Wissenschaftlern/Fachleuten hierzu ein Erfolg versprechender Ansatz. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMWi sollen sich dabei in Diskussionen intensiv einbringen können, gezielt das notwendige praktische und theoretische Wissen erweitern, politikrelevante Fragen direkt mit Fachleuten diskutieren und Netze knüpfen können, die einen Wissenstransfer auch über die Veranstaltung hinaus ermöglichen.
Weiter unter Punkt VI.3).
Referenznummer: I C 4 - 02 08 15 - 05/13
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin / Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) voller Name und Adresse;
b) Angabe einer Kontaktperson (mit Telefon- und Telefaxnummer und sonstigen Kommunikationsanschlüssen und -adressen);
c) Für die Beurteilung Ihrer Eignung (nicht als Zuschlagskriterium) ein Problemaufriss (keine ausgearbeitete Projektskizze [daher maximal 2 DIN A 4 Seiten] und keine Kostenkalkulation) zu dem unter Abschnitt II Nr. 1.5 genannten Thema.
Die Angaben zu den folgenden Punkten bitte auf das unbedingt notwendige Maß beschränken;
d) Beschreibung des Antragstellers und seiner institutionellen Struktur;
e) Qualifikationen und Erfahrungen des Personals sowie ggf. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eine Eigenerklärung (bei Bietergemeinschaften für jeden Bieter), dass für Sie die in §§ 6 EG Abs. 4 und 6, 19 EG Abs. 3 Buchstabe f VOL/A aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Das Fehlen dieser Erklärung muss (§ 6 EG Abs. 4) bzw. kann (§§ 6 EG Abs. 6, 19) zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen!
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eine Eigenerklärung (bei Bietergemeinschaften für jeden Bieter), dass für Sie die in §§ 6 EG Abs. 4 und 6, 19 EG Abs. 3 Buchstabe f VOL/A aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Das Fehlen dieser Erklärung muss (§ 6 EG Abs. 4) bzw. kann (§§ 6 EG Abs. 6, 19) zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen!
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Keine besondere Rechtsform (aber siehe Abschnitt III Nr. 3.2).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens: Kurzfristiger Beratungs- und Handlungsbedarf.
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 6
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität und Kompetenz (33)
2. Zweckmäßigkeit der Leistung (33)
3. Preis (34)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: BMWi, Referat I C 4
Herrn Dr. Wolfram Klamm
Adresse des Käuferprofils: http://www.bmwi.de🌏
E-Mail: buero-ib6@bmwi.bund.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-01-01 📅
Datum des Endes: 2014-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: I C 4 - 02 08 15 - 05/13
Zusätzliche Informationen
Fortsetzung von Punkt II.1.5).
Die Rahmenvereinbarung sieht ein flexibles Workshopkonzept vor, in dessen Rahmen Workshops zu wichtigen wirtschaftspolitischen Themen vom Auftragnehmer durchgeführt werden. Die Vorbereitung der Workshops, zu denen weitere externe Fachleute hinzugezogen werden sollen, erfolgt jeweils in Abstimmung mit dem BMWi.
Die Rahmenvereinbarung sieht ein flexibles Workshopkonzept vor, in dessen Rahmen Workshops zu wichtigen wirtschaftspolitischen Themen vom Auftragnehmer durchgeführt werden. Die Vorbereitung der Workshops, zu denen weitere externe Fachleute hinzugezogen werden sollen, erfolgt jeweils in Abstimmung mit dem BMWi.
Vereinbart werden für die Jahre 2013/2014 bis zu zehn Workshops zu Fragen der Wirtschaftspolitik. Die jeweiligen Themen werden ggf. frühzeitig nach Bedarf des BMWi festgelegt. Wieviele weitere Aufträge vergeben werden, hängt u.a. davon ab, wie die bereits durchgeführten Workshops (in Bezug auf Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung) durch die Fachreferate evaluiert werden.
Vereinbart werden für die Jahre 2013/2014 bis zu zehn Workshops zu Fragen der Wirtschaftspolitik. Die jeweiligen Themen werden ggf. frühzeitig nach Bedarf des BMWi festgelegt. Wieviele weitere Aufträge vergeben werden, hängt u.a. davon ab, wie die bereits durchgeführten Workshops (in Bezug auf Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung) durch die Fachreferate evaluiert werden.
Ihren -formlosen- Teilnahmeantrag zu dem unter Abschnitt II Nr. 1.5 genannten Thema können Sie ausschließlich
- oder per Post- oder direkter Zustellung (in zweifacher Ausfertigung) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1)
einreichen; er muss -komplett mit allen Bestandteilen- spätestens am 3.1.2013 bis 16:30 Uhr (siehe auch Abschnitt IV Nr. 3.4) eingegangen sein.
Die Übermittlung per elektronischer Vergabeplattform ist -bis zum Ablauf der Abgabefrist- zu jeder Zeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) erhalten Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.de“ oder vom Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Inneren (BMI). Wenn Sie Ihren Antrag per Post- oder direkter Zustellung einreichen, ist auch eine spätere Angebotsabgabe über die Vergabeplattform nicht möglich.
Die Übermittlung per elektronischer Vergabeplattform ist -bis zum Ablauf der Abgabefrist- zu jeder Zeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) erhalten Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.de“ oder vom Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Inneren (BMI). Wenn Sie Ihren Antrag per Post- oder direkter Zustellung einreichen, ist auch eine spätere Angebotsabgabe über die Vergabeplattform nicht möglich.
Bei Post- oder direkter Zustellung kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zu Projekt I C 4 – 05/13!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 08:00 Uhr - 16:30 Uhr, Fr. 07:30 Uhr - 15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihren Antrag rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie die Einreichung Ihres Antrags daher so frühzeitig ein, dass er spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Später, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Bei Post- oder direkter Zustellung kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zu Projekt I C 4 – 05/13!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 08:00 Uhr - 16:30 Uhr, Fr. 07:30 Uhr - 15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihren Antrag rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie die Einreichung Ihres Antrags daher so frühzeitig ein, dass er spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Später, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Falls bis zum 08.02.2013 keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte, wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht.
Arbeitsgemeinschaften / Kooperationen -auch internationale- sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven und / oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Informationen zum weiteren Vergabeverfahren bzw. für die spätere Auftragsvergabe:
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“, „Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe auch Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“, „Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe auch Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungsaufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi)“. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.
Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungsaufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi)“. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Name: Vergabeprüfstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Referat I B 6
Internetadresse: www.bmwi.de🌏
Fax: +49 30186153570 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postleitzahl: 53107
Telefon: +49 30186150📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Postanschrift: Referat I B 6
Postort: Berlin
Postleitzahl: 11019
Fax: +49 30186155473 📠
Quelle: OJS 2012/S 238-392708 (2012-12-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-06-05) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Fortsetzung von Punkt II.1.5).
Die Rahmenvereinbarung sieht ein flexibles Workshopkonzept vor, in dessen Rahmen Workshops zu wichtigen wirtschaftspolitischen Themen vom Auftragnehmer durchgeführt werden. Die Vorbereitung der Workshops, zu denen weitere externe Fachleute hinzugezogen werden sollen, erfolgt jeweils in Abstimmung mit dem BMWi.
Vereinbart werden für die Jahre 2013/2014 bis zu zehn Workshops zu Fragen der Wirtschaftspolitik. Die jeweiligen Themen werden ggf. frühzeitig nach Bedarf des BMWi festgelegt. Wieviele weitere Aufträge vergeben werden, hängt u.a. davon ab, wie die bereits durchgeführten Workshops (in Bezug auf Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung) durch die Fachreferate evaluiert werden.
Ihren -formlosen- Teilnahmeantrag zu dem unter Abschnitt II Nr. 1.5 genannten Thema können Sie ausschließlich
— entweder über die elektronische Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de);
— oder per Post- oder direkter Zustellung (in zweifacher Ausfertigung) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1) einreichen; er muss -komplett mit allen Bestandteilen- spätestens am 3.1.2013 bis 16:30 Uhr (siehe auch Abschnitt IV Nr. 3.4) eingegangen sein.
Die Übermittlung per elektronischer Vergabeplattform ist -bis zum Ablauf der Abgabefrist- zu jeder Zeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) erhalten Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.de“ oder vom Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Inneren (BMI). Wenn Sie Ihren Antrag per Post- oder direkter Zustellung einreichen, ist auch eine spätere Angebotsabgabe über die Vergabeplattform nicht möglich.
Bei Post- oder direkter Zustellung kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zu Projekt I C 4 – 05/13!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 08:00 Uhr - 16:30 Uhr, Fr. 07:30 Uhr - 15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihren Antrag rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie die Einreichung Ihres Antrags daher so frühzeitig ein, dass er spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Später, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Falls bis zum 8.2.2013 keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte, wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht.
Arbeitsgemeinschaften / Kooperationen -auch internationale- sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven und / oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Informationen zum weiteren Vergabeverfahren bzw. für die spätere Auftragsvergabe:
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“, „Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe auch Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungsaufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi)“. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.
Die Rahmenvereinbarung sieht ein flexibles Workshopkonzept vor, in dessen Rahmen Workshops zu wichtigen wirtschaftspolitischen Themen vom Auftragnehmer durchgeführt werden. Die Vorbereitung der Workshops, zu denen weitere externe Fachleute hinzugezogen werden sollen, erfolgt jeweils in Abstimmung mit dem BMWi.
Vereinbart werden für die Jahre 2013/2014 bis zu zehn Workshops zu Fragen der Wirtschaftspolitik. Die jeweiligen Themen werden ggf. frühzeitig nach Bedarf des BMWi festgelegt. Wieviele weitere Aufträge vergeben werden, hängt u.a. davon ab, wie die bereits durchgeführten Workshops (in Bezug auf Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung) durch die Fachreferate evaluiert werden.
Ihren -formlosen- Teilnahmeantrag zu dem unter Abschnitt II Nr. 1.5 genannten Thema können Sie ausschließlich
— entweder über die elektronische Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de);
— oder per Post- oder direkter Zustellung (in zweifacher Ausfertigung) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1) einreichen; er muss -komplett mit allen Bestandteilen- spätestens am 3.1.2013 bis 16:30 Uhr (siehe auch Abschnitt IV Nr. 3.4) eingegangen sein.
Die Übermittlung per elektronischer Vergabeplattform ist -bis zum Ablauf der Abgabefrist- zu jeder Zeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) erhalten Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.de“ oder vom Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Inneren (BMI). Wenn Sie Ihren Antrag per Post- oder direkter Zustellung einreichen, ist auch eine spätere Angebotsabgabe über die Vergabeplattform nicht möglich.
Bei Post- oder direkter Zustellung kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zu Projekt I C 4 – 05/13!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 08:00 Uhr - 16:30 Uhr, Fr. 07:30 Uhr - 15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihren Antrag rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie die Einreichung Ihres Antrags daher so frühzeitig ein, dass er spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Später, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Falls bis zum 8.2.2013 keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte, wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht.
Arbeitsgemeinschaften / Kooperationen -auch internationale- sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven und / oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Informationen zum weiteren Vergabeverfahren bzw. für die spätere Auftragsvergabe:
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“, „Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe auch Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungsaufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi)“. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 4 506,67 💰
19 800 💰
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-04-02 📅
Name: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW)
Postanschrift: Mohrenstraße 58
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ffichtner@diw.de📧
Internetadresse: www.diw.de🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Quelle: OJS 2013/S 109-186928 (2013-06-05)