Rahmenvertrag über Wirtschaftsprüfung für die Geschäftsjahre 2012 bis 2015
Es werden Wirtschaftsprüferleistungen mit einer Laufzeit bis maximal 30.6.2016 ausgeschrieben. Dies umfasst obligatorische und – nicht abschließend aufgeführte – fakultative Leistungsgegenstände.
A. Obligatorischer Leistungsgegenstand
Die Übernahme und fachgerechte Erfüllung nachfolgend aufgeführter obligatorischer Leistungen ist durch den Bieter zu gewährleisten:
1.) Erstellung des Prüfberichts für die Finanzagentur einschl. Prüfungstestat bis spätestens zum 30. Juni des auf das Prüfungsjahr folgenden Jahres. Dies beinhaltet die Prüfung folgender Bereiche:
— Eröffnungsbilanzwerte im Rahmen von Erstprüfungen,
— Jahresabschluss und Lagebericht,
— Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG),
— Umsetzung der Anforderungen des Public Corporate Governance Kodex des Bundes,
— Berechnung des Gewinnaufschlages gegenüber den Kunden (Bund und EFSF),
— ordnungsgemäße und zutreffende Erfolgsmessung des Strategiecontrollings (interne Erfolgsmessung und -attribution),
— operationelle Risiken und zugehörige Früherkennungs- und Überwachungssysteme,
— Beschaffungsverfahren inkl. der Einhaltung der geltenden Investitions- und Beschaffungsrichtlinien,
— Einhaltung der ordnungsgemäßen Umsetzung von Compliance Management Systemen und deren Vorschriften,
— Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
— Einhaltung aller Einzelanweisungen der Gesellschafterin der Finanzagentur (BMF),
— korrekte und vollständig dokumentierte Geschäftsvorfälle und Depotführungen von Wertpapierdepots im Privatkundengeschäft,
— korrekte und vollständig dokumentierte Umsetzung der steuerlichen und gesetzlichen Anforderungen an das Wertpapier- und Depotgeschäft für Privat- und Firmenkunden (i. W.: GWG und Abgeltungsteuer, zukünftig SEPA),
— Abrechnung der Proportionalfinanzierung.
2.) Kostenlose Teilnahme an mit dem Ausschreibungsgegenstand thematisch in Zusammenhang stehenden Seminaren und Veranstaltungen des Bieters für Mitarbeiter der Finanzagentur.
3.) Quartalsweise Informationsveranstaltung zu Änderungen der IDW Prüfungsstandards sowie im Steuer- und Handelsrecht, sofern die Finanzagentur betreffende Änderungen erfolgt sind.
4.) Kostenlose Übergabe einer aktuellen Ausgabe des WP Handbuchs des IDW-Verlages mit Prüfungsbeginn jeden Prüfungsjahres.
5.) Kontinuierliche Zurverfügungstellung von Fachinformationen in Form von Newslettern, insbesondere über (anstehende) Gesetzesänderungen, Verwaltungsanweisungen/-erlasse und Änderungen der einschlägigen Rechtsprechung.
6.) Beratung zu Einzelfragen zur laufenden Geschäftstätigkeit mit Bezug auf das Bilanzrecht mit Stellungnahme in schriftlicher Form.
7.) Terminvorgaben
Bei Erbringung der obligatorischen Leistungen sind folgende Termine zwingend einzuhalten:
— Vorlage aller Änderungen / Neuerungen für die Finanzagentur relevante Prüfungsstandards (IDW) bis zum 30. Oktober des Prüfungsjahres und gemeinsame Erörterung der Auswirkungen,
— Vorlage des mit der Finanzagentur abgestimmten Prüfungsplans (Festlegung von Terminen und Ansprechpartnern i. R. des Prüfungszeitraums) bis zum 30. November des Prüfungsjahres,
— Präsentationsveranstaltung zu Gesetzesänderungen gem. des Prüfungsumfangs vor Ort des Auftraggebers in der ersten Dezemberwoche des Prüfungsjahres,
— Vorlage der Anforderungsliste (Liste der Dokumente, die dem Prüfer i. R. der Jahresabschlussprüfung vorzulegen sind) für die Jahresabschlussprüfung bis zum 30. November des Prüfungsjahres,
— Prüfungsbeginn ist der 01. März des auf das Prüfungsjahr folgenden Jahres,
— Abschluss der Prüfung von Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz und Anlagevermögen bis 15. März des auf das Prüfungsjahr folgenden Jahres,
— Vorlage des ersten Entwurfs des Prüfberichts in redigierter Form bis spätestens 30. April des auf das Prüfungsjahr folgenden Jahres,
— Jährliches Abschlussgespräch in Abstimmung mit der Finanzagentur in den ersten beiden Wochen des Monats Mai des auf das Prüfungsjahr folgenden Jahres,
— Testat des Jahresabschlusses bis spätestens 30. Juni des auf das Prüfungsjahr folgenden Jahres,
— Zurverfügungstellung aller Prüfungsgrundlagen, Richtlinien, Handbücher, Dokumentationen etc. bis zum 31. Juli des auf das Prüfungsjahr folgenden Jahres auf DVD.
8.) Testat/Prüfbericht
Des Weiteren gehört zur Prüfungsleistung die Zurverfügungstellung von.
— 6 Testatsexemplaren,
— 12 Prüfberichten.
Sowie zum Abschluss der Prüfung die Vorlage.
— des finalen, testierten Prüfberichts als Word- und als PDF-Dokument.
Alle benannten Dokumente müssen vollständig bis zum 15. Arbeitstag im Juni des Jahres, in dem die Prüfung durchgeführt wurde, der Finanzagentur vorliegen.
B. Fakultativer Leistungsgegenstand
Der Anbieter gewährleistet die Übernahme und fachgerechte Erledigung nachfolgend - nicht abschließend - aufgeführter fakultativer Leistungen im Bedarfsfall:
1.) Prüfung des internen Kontrollsystems der Finanzagentur für von der EFSF ausgelagerte Funktionen (IDW Prüfungsstandard 951),
2.) Prüfung der Umsetzung der eBilanz im bestandsführenden ERP-System,
3.) Prüfung von Moduleinführungen / Systemerweiterungen des bestehenden ERP-Systems nach Projektabschluss (HCM, SRM/MM, SAP NetWeaver Portal, NetWeaver BI, BO, IDM, BPC, BO GRC).
Für die fakultativen Leistungen sind jeweils gesonderte Berichte zu erstellen. Diese Berichte müssen:
— für einen Dritten verständlich geschrieben sein,
— den Prüfungsinhalt dokumentieren,
— die gewählte Vorgehensweise dokumentieren und,
— eine verbindliche Aussage zum Ergebnis treffen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-09-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-08-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2012-08-07
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Auftragsbekanntmachung
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2013-01-04
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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