Strom- und Gaskonzession nach § 46 EnWG
Die Gemeinde Rudersberg hat im eBundesanzeiger das Ende von Konzessionsverträgen für Elektrizitätsverteilernetze und für das Gasverteilernetz in ihrem Gemeindegebiet zum 31.12.2012 bekannt gegeben (Dienstleistungskonzessionen). Auf die Bekanntmachungen der Gemeinde Rudersberg vom 21.12.2009 und vom 27.12.2010 im eBundesanzeiger wird verwiesen.
Die Gemeinde ist aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und der Effizienzsteigerung in der Infrastrukturentwicklung daran interessiert, die wegerechtlichen Vereinbarungen vorrangig mit einem einzigen Unternehmen abzuschließen.
Die Gemeinde hat eine eigene Netzgesellschaft, die in dem Verfahren entsprechende Angebote abgeben wird.
Die Gemeinde bietet interessierten Anbietern (und von ihnen benannten Dritten) eine Beteiligung an dieser Netzgesellschaft an. Sollte eine solche Beteiligung vereinbart werden, übernimmt die Netzgesellschaft die Angebote des sich beteiligenden Unternehmens, die in diesem Verfahren gegenüber der Gemeinde für die wegerechtlichen Vereinbarungen abgegeben werden. Zur Beteiligung können damit Nebenangebote abgegeben werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-10-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-07-09.
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2012-07-09
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Auftragsbekanntmachung
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