Die Gemeinde Rudersberg hat im eBundesanzeiger das Ende von Konzessionsverträgen für Elektrizitätsverteilernetze und für das Gasverteilernetz in ihrem Gemeindegebiet zum 31.12.2012 bekannt gegeben (Dienstleistungskonzessionen). Auf die Bekanntmachungen der Gemeinde Rudersberg vom 21.12.2009 und vom 27.12.2010 im eBundesanzeiger wird verwiesen. Die Gemeinde ist aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und der Effizienzsteigerung in der Infrastrukturentwicklung daran interessiert, die wegerechtlichen Vereinbarungen vorrangig mit einem einzigen Unternehmen abzuschließen. Die Gemeinde hat eine eigene Netzgesellschaft, die in dem Verfahren entsprechende Angebote abgeben wird. Die Gemeinde bietet interessierten Anbietern (und von ihnen benannten Dritten) eine Beteiligung an dieser Netzgesellschaft an. Sollte eine solche Beteiligung vereinbart werden, übernimmt die Netzgesellschaft die Angebote des sich beteiligenden Unternehmens, die in diesem Verfahren gegenüber der Gemeinde für die wegerechtlichen Vereinbarungen abgegeben werden. Zur Beteiligung können damit Nebenangebote abgegeben werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-10-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-07-09.
Auftragsbekanntmachung (2012-07-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
Menge oder Umfang:
1 Strom- und 1 Gas-Konzessionsvertrag nach § 46 Abs. 2 EnWG für die Gemeinde Rudersberg.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Rudersberg
Postanschrift: Backnanger Straße 26
Postleitzahl: 73635
Postort: Rudersberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.rudersberg.de🌏
E-Mail: m.kaufmann@rudersberg.de📧
Telefon: +49 7183300512📞
Fax: +49 7183300555 📠
1. Parallel erfolgt auch eine Bekanntmachung im eBundesanzeiger.
2. Die Gemeinde Rudersberg zählt eine gesamte Einwohnerzahl von 11.405 (Stand 31.12.2009) bei einer Gemarkungsfläche von 3.932 Hektar (davon Wald: 1.589 Hektar, Landwirtschaftliche Fläche: 1.845 Hektar).
Zur Gemeinde Rudersberg gehören 29 separat gelegene Dörfer, Weiler, Höfe und Häuser sowie einige Wüstungen, die wie folgt den ehemaligen Gemeinden vor der baden-württembergischen Gebietsreform der 1970er zugeordnet sind.
— Zur ehemaligen Gemeinde Asperglen gehören das Dorf Asperglen, der Ort Krehwinkel und der Weiler Necklinsberg,
— Zur Gemeinde Rudersberg im Gebietsstand vor der Gebietsreform der 1970er Jahre gehören die Dörfer Rudersberg, Klaffenbach, Mannenberg, Oberndorf und Zumhof, die Weiler Königsbronnhof, Steinbach und Waldenstein, die Höfe Birkenberg, Burghöfle, Buschhöfle, Edelmannshof, Grauhaldenhof, Kirchenacker, Kirschhaldenhof, Schafhaus, Schloßhöfle und Seelach und die Wohnplätze Sauerhöfle und Strümpfelhof sowie die abgegangenen Ortschaften Commenthurhof, der möglicherweise zu Rodmannsweiler gehörte, Hofstatt, Hofstetten, Ödin und Rodmannsweiler,
— Zur ehemaligen Gemeinde Schlechtbach gehören das Dorf Unterschlechtbach, die Gemeindeteile Mittelschlechtbach und Oberschlechtbach, die Weiler Lindental und Michelau, das Gehöft Kirschenwasenhof sowie die abgegangene Ortschaft Weiler,
— Zur ehemaligen Gemeinde Steinenberg gehören das Dorf Steinenberg sowie die Weiler Obersteinenberg und Steinbruck, die allerdings nach der Gemeindereform der Stadt Welzheim zugeordnet wurden.
Weitere Informationen können unter www.rudersberg.de abgerufen werden.
3. Die bei der Gemeinde Rudersberg vorliegenden Daten zu den Elektrizitätsverteilernetzen können im Internet unter dem Link www.raepower.de/Dokumente/Stromnetz-EnBW-Rudersberg-2012 und www.raepower.de/Dokumente/Stromnetz-SUEWAG-Rudersberg-2012 abgerufen werden.
Die bei der Gemeinde Rudersberg vorliegenden Daten zum Gasverteilernetz können im Internet unter dem Link www.raepower.de/Dokumente/Gasnetz-EnBW-Rudersberg-2012 abgerufen werden.
4. Die Verhandlungen beginnen frühestens am 23.10.2012 und sind bis zum 5.11.2012, 10:00 Uhr, abgeschlossen.
1. Parallel erfolgt auch eine Bekanntmachung im eBundesanzeiger.
2. Die Gemeinde Rudersberg zählt eine gesamte Einwohnerzahl von 11.405 (Stand 31.12.2009) bei einer Gemarkungsfläche von 3.932 Hektar (davon Wald: 1.589 Hektar, Landwirtschaftliche Fläche: 1.845 Hektar).
Zur Gemeinde Rudersberg gehören 29 separat gelegene Dörfer, Weiler, Höfe und Häuser sowie einige Wüstungen, die wie folgt den ehemaligen Gemeinden vor der baden-württembergischen Gebietsreform der 1970er zugeordnet sind.
— Zur ehemaligen Gemeinde Asperglen gehören das Dorf Asperglen, der Ort Krehwinkel und der Weiler Necklinsberg,
— Zur Gemeinde Rudersberg im Gebietsstand vor der Gebietsreform der 1970er Jahre gehören die Dörfer Rudersberg, Klaffenbach, Mannenberg, Oberndorf und Zumhof, die Weiler Königsbronnhof, Steinbach und Waldenstein, die Höfe Birkenberg, Burghöfle, Buschhöfle, Edelmannshof, Grauhaldenhof, Kirchenacker, Kirschhaldenhof, Schafhaus, Schloßhöfle und Seelach und die Wohnplätze Sauerhöfle und Strümpfelhof sowie die abgegangenen Ortschaften Commenthurhof, der möglicherweise zu Rodmannsweiler gehörte, Hofstatt, Hofstetten, Ödin und Rodmannsweiler,
— Zur ehemaligen Gemeinde Schlechtbach gehören das Dorf Unterschlechtbach, die Gemeindeteile Mittelschlechtbach und Oberschlechtbach, die Weiler Lindental und Michelau, das Gehöft Kirschenwasenhof sowie die abgegangene Ortschaft Weiler,
— Zur ehemaligen Gemeinde Steinenberg gehören das Dorf Steinenberg sowie die Weiler Obersteinenberg und Steinbruck, die allerdings nach der Gemeindereform der Stadt Welzheim zugeordnet wurden.
Weitere Informationen können unter www.rudersberg.de abgerufen werden.
4. Die Verhandlungen beginnen frühestens am 23.10.2012 und sind bis zum 5.11.2012, 10:00 Uhr, abgeschlossen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Rudersberg hat im eBundesanzeiger das Ende von Konzessionsverträgen für Elektrizitätsverteilernetze und für das Gasverteilernetz in ihrem Gemeindegebiet zum 31.12.2012 bekannt gegeben (Dienstleistungskonzessionen). Auf die Bekanntmachungen der Gemeinde Rudersberg vom 21.12.2009 und vom 27.12.2010 im eBundesanzeiger wird verwiesen.
Die Gemeinde Rudersberg hat im eBundesanzeiger das Ende von Konzessionsverträgen für Elektrizitätsverteilernetze und für das Gasverteilernetz in ihrem Gemeindegebiet zum 31.12.2012 bekannt gegeben (Dienstleistungskonzessionen). Auf die Bekanntmachungen der Gemeinde Rudersberg vom 21.12.2009 und vom 27.12.2010 im eBundesanzeiger wird verwiesen.
Die Gemeinde ist aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und der Effizienzsteigerung in der Infrastrukturentwicklung daran interessiert, die wegerechtlichen Vereinbarungen vorrangig mit einem einzigen Unternehmen abzuschließen.
Die Gemeinde hat eine eigene Netzgesellschaft, die in dem Verfahren entsprechende Angebote abgeben wird.
Die Gemeinde bietet interessierten Anbietern (und von ihnen benannten Dritten) eine Beteiligung an dieser Netzgesellschaft an. Sollte eine solche Beteiligung vereinbart werden, übernimmt die Netzgesellschaft die Angebote des sich beteiligenden Unternehmens, die in diesem Verfahren gegenüber der Gemeinde für die wegerechtlichen Vereinbarungen abgegeben werden. Zur Beteiligung können damit Nebenangebote abgegeben werden.
Die Gemeinde bietet interessierten Anbietern (und von ihnen benannten Dritten) eine Beteiligung an dieser Netzgesellschaft an. Sollte eine solche Beteiligung vereinbart werden, übernimmt die Netzgesellschaft die Angebote des sich beteiligenden Unternehmens, die in diesem Verfahren gegenüber der Gemeinde für die wegerechtlichen Vereinbarungen abgegeben werden. Zur Beteiligung können damit Nebenangebote abgegeben werden.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Strom-Konzessionsvertrag.
Kurze Beschreibung: Strom-Konzessionsvertrag für das Gemeindegebiet der Gemeinde Rudersberg.
Menge oder Umfang: 1 Strom-Konzessionsvertrag.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Derzeitige Vertragspartner der Gemeinde sind die Neckarwerke Elektrizitätsversorgung-AG, Esslingen am Necker (nunmehr EnBW Regional AG) und die Kraftwerk Altwürtemberg AG, Ludwigsburg (nunmehr Südwag Energie AG).
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Gas-Konzessionsvertrag.
Kurze Beschreibung: Gas-Konzessionsvertrag für das Gemeindegebiet der Gemeinde Rudersberg.
Menge oder Umfang: 1 Gas-Konzessionsvertrag.
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Derzeitiger Vertragsparner ist Neckarwerke Stuttgart AG (nunmehr EnBW Gas GmbH).
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: KA04
KA06
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Aktueller Handelsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate und einzureichen mit dem Angebot. Eine Nachforderung ist mit einer Nachfrist von 6 Tagen möglich.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bedingung für den Vertragsabschluss ist das Bestehen einer Genehmigung nach § 4 Abs. 1 EnWG oder einer vergleichbaren Berechtigung für den Bieter oder eines vom ihm zur Vertragserfüllung eingeschalteten Dritten. Dieser Nachweis ist jeweils spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Vertragsschluss zu erbringen. Das Datum des geplanten Vertragsschlusses wird den Bietern rechtzeitig mitgeteilt. Wird der Nachweis nicht rechtzeitig erbracht, führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bedingung für den Vertragsabschluss ist das Bestehen einer Genehmigung nach § 4 Abs. 1 EnWG oder einer vergleichbaren Berechtigung für den Bieter oder eines vom ihm zur Vertragserfüllung eingeschalteten Dritten. Dieser Nachweis ist jeweils spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Vertragsschluss zu erbringen. Das Datum des geplanten Vertragsschlusses wird den Bietern rechtzeitig mitgeteilt. Wird der Nachweis nicht rechtzeitig erbracht, führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Bedingung für den Vertragsabschluss ist das Bestehen einer Genehmigung nach § 4 Abs. 1 EnWG oder einer vergleichbaren Berechtigung für den Bieter oder eines vom ihm zur Vertragserfüllung eingeschalteten Dritten. Dieser Nachweis ist jeweils spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Vertragsschluss zu erbringen. Das Datum des geplanten Vertragsschlusses wird den Bietern rechtzeitig mitgeteilt. Wird der Nachweis nicht rechtzeitig erbracht, führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Bedingung für den Vertragsabschluss ist das Bestehen einer Genehmigung nach § 4 Abs. 1 EnWG oder einer vergleichbaren Berechtigung für den Bieter oder eines vom ihm zur Vertragserfüllung eingeschalteten Dritten. Dieser Nachweis ist jeweils spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Vertragsschluss zu erbringen. Das Datum des geplanten Vertragsschlusses wird den Bietern rechtzeitig mitgeteilt. Wird der Nachweis nicht rechtzeitig erbracht, führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: BGB-Gesellschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Bedingung für den Vertragsabschluss ist das Bestehen einer Genehmigung nach § 4 Abs. 1 EnWG oder einer vergleichbaren Berechtigung für den Bieter oder eines vom ihm zur Vertragserfüllung eingeschalteten Dritten. Dieser Nachweis ist jeweils spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Vertragsschluss zu erbringen. Das Datum des geplanten Vertragsschlusses wird den Bietern rechtzeitig mitgeteilt. Wird der Nachweis nicht rechtzeitig erbracht, führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Bedingung für den Vertragsabschluss ist das Bestehen einer Genehmigung nach § 4 Abs. 1 EnWG oder einer vergleichbaren Berechtigung für den Bieter oder eines vom ihm zur Vertragserfüllung eingeschalteten Dritten. Dieser Nachweis ist jeweils spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Vertragsschluss zu erbringen. Das Datum des geplanten Vertragsschlusses wird den Bietern rechtzeitig mitgeteilt. Wird der Nachweis nicht rechtzeitig erbracht, führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE 116
Kontakt
Kontaktperson: Gemeinde Rudersberg
Martin Kaufmann
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-01-01 📅
Datum des Endes: 2032-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
1. Parallel erfolgt auch eine Bekanntmachung im eBundesanzeiger.
2. Die Gemeinde Rudersberg zählt eine gesamte Einwohnerzahl von 11.405 (Stand 31.12.2009) bei einer Gemarkungsfläche von 3.932 Hektar (davon Wald: 1.589 Hektar, Landwirtschaftliche Fläche: 1.845 Hektar).
Zur Gemeinde Rudersberg gehören 29 separat gelegene Dörfer, Weiler, Höfe und Häuser sowie einige Wüstungen, die wie folgt den ehemaligen Gemeinden vor der baden-württembergischen Gebietsreform der 1970er zugeordnet sind.
— Zur ehemaligen Gemeinde Asperglen gehören das Dorf Asperglen, der Ort Krehwinkel und der Weiler Necklinsberg,
— Zur Gemeinde Rudersberg im Gebietsstand vor der Gebietsreform der 1970er Jahre gehören die Dörfer Rudersberg, Klaffenbach, Mannenberg, Oberndorf und Zumhof, die Weiler Königsbronnhof, Steinbach und Waldenstein, die Höfe Birkenberg, Burghöfle, Buschhöfle, Edelmannshof, Grauhaldenhof, Kirchenacker, Kirschhaldenhof, Schafhaus, Schloßhöfle und Seelach und die Wohnplätze Sauerhöfle und Strümpfelhof sowie die abgegangenen Ortschaften Commenthurhof, der möglicherweise zu Rodmannsweiler gehörte, Hofstatt, Hofstetten, Ödin und Rodmannsweiler,
— Zur Gemeinde Rudersberg im Gebietsstand vor der Gebietsreform der 1970er Jahre gehören die Dörfer Rudersberg, Klaffenbach, Mannenberg, Oberndorf und Zumhof, die Weiler Königsbronnhof, Steinbach und Waldenstein, die Höfe Birkenberg, Burghöfle, Buschhöfle, Edelmannshof, Grauhaldenhof, Kirchenacker, Kirschhaldenhof, Schafhaus, Schloßhöfle und Seelach und die Wohnplätze Sauerhöfle und Strümpfelhof sowie die abgegangenen Ortschaften Commenthurhof, der möglicherweise zu Rodmannsweiler gehörte, Hofstatt, Hofstetten, Ödin und Rodmannsweiler,
— Zur ehemaligen Gemeinde Schlechtbach gehören das Dorf Unterschlechtbach, die Gemeindeteile Mittelschlechtbach und Oberschlechtbach, die Weiler Lindental und Michelau, das Gehöft Kirschenwasenhof sowie die abgegangene Ortschaft Weiler,
— Zur ehemaligen Gemeinde Steinenberg gehören das Dorf Steinenberg sowie die Weiler Obersteinenberg und Steinbruck, die allerdings nach der Gemeindereform der Stadt Welzheim zugeordnet wurden.
Weitere Informationen können unter www.rudersberg.de abgerufen werden.
Rügen gegen das Verfahren sind unverzüglich vorzubringen. Vespätete Rügen werden nicht berücksichtigt. § 107 ABs. 3 GWB wird entsprechend angewendet. Gesetzliche Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gibt es nicht. Rechtsbehelfe können nach Einschätzung der Gemeinde Rudersberg bei dem für den Sitz der Gemeinde Rudersberg zuständigen Landgericht Stuttgart eingereicht werden (BGH, Beschluss vom 23.1.2012 - X ZB 5/11). Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass der vorstehend beschriebene Rechtsweg auch der richtige bzw. effektivste ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Rügen gegen das Verfahren sind unverzüglich vorzubringen. Vespätete Rügen werden nicht berücksichtigt. § 107 ABs. 3 GWB wird entsprechend angewendet. Gesetzliche Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gibt es nicht. Rechtsbehelfe können nach Einschätzung der Gemeinde Rudersberg bei dem für den Sitz der Gemeinde Rudersberg zuständigen Landgericht Stuttgart eingereicht werden (BGH, Beschluss vom 23.1.2012 - X ZB 5/11). Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass der vorstehend beschriebene Rechtsweg auch der richtige bzw. effektivste ist.