Stromkonzession nach § 46 EnWG

Gemeinde Leutenbach

Die Gemeinde Leutenbach hat im eBundesanzeiger das Ende von Konzessionsverträgen für Elektrizitätsverteilernetze in ihrem Gemeindegebiet zum 31.12.2012 bekannt gegeben. Auf die Bekanntmachungen der Gemeinde Leutenbach vom 2.11.2010 im eBundesanzeiger wird verwiesen.
Die Gemeinde hat eine eigene Netzgesellschaft, die in dem Verfahren entsprechende Angebote abgeben wird.
Die Gemeinde bietet interessierten Anbietern (und von ihnen benannten Dritten) eine Beteiligung an dieser Netzgesellschaft an. Sollte eine solche Beteiligung vereinbart werden, übernimmt die Netzgesellschaft die Angebote des sich beteiligenden Unternehmens, die in diesem Verfahren gegenüber der Gemeinde für die wegerechtlichen Vereinbarungen abgegeben werden. Zur Beteiligung können damit Nebenangebote abgegeben werden.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-02-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-10-29.

Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-10-29 Auftragsbekanntmachung