Stromkonzession nach § 46 EnWG

Gemeinde Leutenbach

Die Gemeinde Leutenbach hat im eBundesanzeiger das Ende von Konzessionsverträgen für Elektrizitätsverteilernetze in ihrem Gemeindegebiet zum 31.12.2012 bekannt gegeben. Auf die Bekanntmachungen der Gemeinde Leutenbach vom 2.11.2010 im eBundesanzeiger wird verwiesen.
Die Gemeinde hat eine eigene Netzgesellschaft, die in dem Verfahren entsprechende Angebote abgeben wird.
Die Gemeinde bietet interessierten Anbietern (und von ihnen benannten Dritten) eine Beteiligung an dieser Netzgesellschaft an. Sollte eine solche Beteiligung vereinbart werden, übernimmt die Netzgesellschaft die Angebote des sich beteiligenden Unternehmens, die in diesem Verfahren gegenüber der Gemeinde für die wegerechtlichen Vereinbarungen abgegeben werden. Zur Beteiligung können damit Nebenangebote abgegeben werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-02-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-10-29.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-10-29 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2012-10-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
Menge oder Umfang: 1 Stromkonzessionsvertrag nach § 46 Abs. 2 EnWG für die Gemeinde Leutenbach
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Leutenbach
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 71397
Postort: Leutenbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.leutenbach.de 🌏
E-Mail: c.goisser@leutenbach.de 📧
Telefon: +49 719518913 📞
Fax: +49 719518910 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-10-29 📅
Einreichungsfrist: 2013-02-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-11-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 212-350774
ABl. S-Ausgabe: 212
Zusätzliche Informationen
1. Parallel erfolgt auch eine Bekanntmachung im eBundesanzeiger. 2. Die Gemeinde Leutenbach zählt eine Gesamteinwohnerzahl von 10 882 (Stand September 2011) bei einer Fläche von 1 470 ha und liegt in Baden-Württemberg, etwa 20 km nordöstlich von Stuttgart im Rems-Murr-Kreis zwischen den Städten Winnenden und Backnang. Die Gemeinde liegt in 254 bis 420 Metern Höhe am Rande des Schwäbischen Waldes und der Backnanger Bucht. Durch die Gemeinde fließen der Buchenbach, der Rotbach und der Höllachbach. Leutenbach grenzt (gegen den Uhrzeigersinn) an die Gemeinden Waiblingen, Schwaikheim, Winnenden, Backnang, Burgstetten (alle Rems-Murr-Kreis) und Affalterbach (Landkreis Ludwigsburg). Der Ort besteht aus den drei Wohnbezirken Leutenbach, Nellmersbach und Weiler zum Stein, die räumlich identisch mit den drei ehemaligen Gemeinden gleichen Namens sind. Zu den Wohnbezirken Leutenbach und Nellmersbach gehören jeweils nur die gleichnamigen Dörfer. Zum Wohnbezirk Weiler zum Stein gehören das Dorf Weiler zum Stein und die Weiler Heidenhof und Gollenhof. Zwischen Leutenbach und Weiler zum Stein liegt auf dem Gebiet des Wohnbezirks Leutenbach die abgegangene Ortschaft Guntersweiler. Weitere Informationen können unter www.leutenbach.de abgerufen werden. 3. Die bei der Gemeinde Leutenbach vorliegenden Daten zum Elektrizitätsverteilernetz können im Internet unter dem Link www.raepower.de/Dokumente/Stromnetz-SUEWAG-Leutenbach-2012 abgerufen werden. 4. Die Verhandlungen beginnen frühestens am 12.2.2013 und sind bis zum 25.2.2013 abgeschlossen. 5. Der Vertrag wird rückwirkend zum 1.1.2013 abgeschlossen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Leutenbach hat im eBundesanzeiger das Ende von Konzessionsverträgen für Elektrizitätsverteilernetze in ihrem Gemeindegebiet zum 31.12.2012 bekannt gegeben. Auf die Bekanntmachungen der Gemeinde Leutenbach vom 2.11.2010 im eBundesanzeiger wird verwiesen.
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Die Gemeinde hat eine eigene Netzgesellschaft, die in dem Verfahren entsprechende Angebote abgeben wird.
Die Gemeinde bietet interessierten Anbietern (und von ihnen benannten Dritten) eine Beteiligung an dieser Netzgesellschaft an. Sollte eine solche Beteiligung vereinbart werden, übernimmt die Netzgesellschaft die Angebote des sich beteiligenden Unternehmens, die in diesem Verfahren gegenüber der Gemeinde für die wegerechtlichen Vereinbarungen abgegeben werden. Zur Beteiligung können damit Nebenangebote abgegeben werden.
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Es werden Varianten akzeptiert
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: KA04

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Aktueller Handelsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate und einzureichen mit dem Angebot. Eine Nachforderung ist mit einer Nachfrist von 6 Tagen möglich.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bedingung für den Vertragsabschluss ist das Bestehen einer Genehmigung nach § 4 Abs. 1 EnWG oder einer vergleichbaren Berechtigung für den Bieter oder eines vom ihm zur Vertragserfüllung eingeschalteten Dritten. Des Weiteren ist in Höhe des geschätzten Netzkaufpreises einschließlich der Entflechtungs- und Einbindungskosten die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Bankbestätigung ohne Gremienvorbehalt bzw. eine Konzernbestätigung/Bestätigung durch den Mitgesellschafter ohne Gremienvorbehalt nachzuweisen. Des Weiteren ist ein verbindliches Netzbetriebskonzept anzubieten.
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Dieser Nachweis ist jeweils spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Vertragsschluss zu erbringen. Das Datum des geplanten Vertragsschlusses wird den Bietern rechtzeitig mitgeteilt. Wird der Nachweis nicht rechtzeitig erbracht, führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
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Des Weiteren sind Angaben zur technischen Zuverlässigkeit und über Netzstörungen bis zum Ende des Verhandlungsverfahrens zu machen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Bedingung für den Vertragsabschluss ist das Bestehen einer Genehmigung nach § 4 Abs. 1 EnWG oder einer vergleichbaren Berechtigung für den Bieter oder eines vom ihm zur Vertragserfüllung eingeschalteten Dritten. Des Weiteren ist in Höhe des geschätzten Netzkaufpreises einschließlich der Entflechtungs- und Einbindungskosten die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Bankbestätigung ohne Gremienvorbehalt bzw. eine Konzernbestätigung/Bestätigung durch den Mitgesellschafter ohne Gremienvorbehalt nachzuweisen. Des Weiteren ist ein verbindliches Netzbetriebskonzept anzubieten.
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Dieser Nachweis ist jeweils spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Vertragsschluss zu erbringen. Das Datum des geplanten Vertragsschlusses wird den Bietern rechtzeitig mitgeteilt. Wird der Nachweis nicht rechtzeitig erbracht, führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
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Des Weiteren sind Angaben zur technischen Zuverlässigkeit und über Netzstörungen bis zum Ende des Verhandlungsverfahrens zu machen.
Auftragsausführung
Sonstige besondere Bedingungen:
Bedingung für den Vertragsabschluss ist das Bestehen einer Genehmigung nach § 4 Abs. 1 EnWG oder einer vergleichbaren Berechtigung für den Bieter oder eines vom ihm zur Vertragserfüllung eingeschalteten Dritten. Des Weiteren ist in Höhe des geschätzten Netzkaufpreises einschließlich der Entflechtungs- und Einbindungskosten die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Bankbestätigung ohne Gremienvorbehalt bzw. eine Konzernbestätigung/Bestätigung durch den Mitgesellschafter ohne Gremienvorbehalt nachzuweisen. Des Weiteren ist ein verbindliches Netzbetriebskonzept anzubieten.
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Dieser Nachweis ist jeweils spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Vertragsschluss zu erbringen. Das Datum des geplanten Vertragsschlusses wird den Bietern rechtzeitig mitgeteilt. Wird der Nachweis nicht rechtzeitig erbracht, führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
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Des Weiteren sind Angaben zur technischen Zuverlässigkeit und über Netzstörungen bis zum Ende des Verhandlungsverfahrens zu machen.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 1
Höchstzahl der Bewerber: 30
Objektive Auswahlkriterien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Sonstige Sprachen: Bindefrist 30.4.2013.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Gemeinde Leutenbach
Christa Goisser

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-04-01 📅
Datum des Endes: 2032-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
1. Parallel erfolgt auch eine Bekanntmachung im eBundesanzeiger.
2. Die Gemeinde Leutenbach zählt eine Gesamteinwohnerzahl von 10 882 (Stand September 2011) bei einer Fläche von 1 470 ha und liegt in Baden-Württemberg, etwa 20 km nordöstlich von Stuttgart im Rems-Murr-Kreis zwischen den Städten Winnenden und Backnang.
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Die Gemeinde liegt in 254 bis 420 Metern Höhe am Rande des Schwäbischen Waldes und der Backnanger Bucht. Durch die Gemeinde fließen der Buchenbach, der Rotbach und der Höllachbach.
Leutenbach grenzt (gegen den Uhrzeigersinn) an die Gemeinden Waiblingen, Schwaikheim, Winnenden, Backnang, Burgstetten (alle Rems-Murr-Kreis) und Affalterbach (Landkreis Ludwigsburg).
Der Ort besteht aus den drei Wohnbezirken Leutenbach, Nellmersbach und Weiler zum Stein, die räumlich identisch mit den drei ehemaligen Gemeinden gleichen Namens sind. Zu den Wohnbezirken Leutenbach und Nellmersbach gehören jeweils nur die gleichnamigen Dörfer. Zum Wohnbezirk Weiler zum Stein gehören das Dorf Weiler zum Stein und die Weiler Heidenhof und Gollenhof. Zwischen Leutenbach und Weiler zum Stein liegt auf dem Gebiet des Wohnbezirks Leutenbach die abgegangene Ortschaft Guntersweiler.
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Weitere Informationen können unter www.leutenbach.de abgerufen werden.
3. Die bei der Gemeinde Leutenbach vorliegenden Daten zum Elektrizitätsverteilernetz können im Internet unter dem Link www.raepower.de/Dokumente/Stromnetz-SUEWAG-Leutenbach-2012 abgerufen werden.
4. Die Verhandlungen beginnen frühestens am 12.2.2013 und sind bis zum 25.2.2013 abgeschlossen.
5. Der Vertrag wird rückwirkend zum 1.1.2013 abgeschlossen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landgericht Stuttgart
Postanschrift: Urbanstr. 20
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70182
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@lgstuttgart.justiz.bwl.de 📧
Telefon: +49 7112123556 📞
Internetadresse: http://www.baden-wuerttemberg.de/sixcms/detail.php?id=5001http:// 🌏
Fax: +49 7112123535 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rügen gegen das Verfahren sind unverzüglich vorzubringen. Vespätete Rügen werden nicht berücksichtigt. § 107 ABs. 3 GWB wird entsprechend angewendet. Gesetzliche Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gibt es nicht. Rechtsbehelfe können nach Einschätzung der Gemeinde Leutenbach bei dem für den Sitz der Gemeinde Leutenbach zuständigen Landgericht Stuttgart eingereicht werden (BGH, Beschluss vom 23.1.2012 - X ZB 5/11). Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass der vorstehend beschriebene Rechtsweg auch der richtige bzw. effektivste ist.
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Quelle: OJS 2012/S 212-350774 (2012-10-29)
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