Eigenverantwortliche Betreuung des Niederspannungs-Freileitungsnetzes und ereignisorientierte Instandsetzung im Kabelnetz der Öffentlichen Beleuchtung (ÖB) in Hamburg Vergabe der folgenden Dienstleistungen an einen Systemdienstleister für einen Zeitraum von fünf Jahren mit der Option auf weitere Verlängerung des Vertragsverhältnisses auf insgesamt 10 Jahre. a) Eigenverantwortliche Betreuung des Niederspannungs-Freileitungsnetzes in Hamburg inkl. der folgenden Aufgaben: - Inspektion, Wartung und Grünschnitt - Zustandsorientierte Instandsetzung - Ereignisorientierte Instandsetzung - Neubau und Demontage. b) Ereignisorientierte Instandsetzung im Kabelnetz der Öffentlichen Beleuchtung in Hamburg.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-01-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-12-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-12-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betrieb von elektrischen Anlagen
Menge oder Umfang:
Der unter II.1.5) beschriebene Auftragsgegenstand umfasst alle in diesem Zusammenhang anfallenden Arbeiten inkl. der notwendigen Schalthandlungen im Niederspannungsfreileitungsnetz bzw. im Kabelnetz der Öffentlichen Beleuchtung. Der Verantwortungsbereich beginnt und endet jeweils am nächstliegenden Kabelendverschluss des beschriebenen Netzes. Im Falle des Niederspannungsfreileitungsnetzes bedeutet dies, dass auch Kabelnetzabschnitte (inkl. Hausanschlüssen) in den Verantwortungsbereich des Auftragnehmers fallen werden. Die unter II.1.5) beschriebenen Leistungen umfassen im Detail:---------------------------------------------------------------------------------------------Ausschließlich im Niederspannungsfreileitungsnetz:Inspektion – Begehung des Niederspannungsfreileitungsnetzes in einem zweijährigen, fest definierten Turnus inkl. Dokumentation der Erkenntnisse.Wartung – Mastenpflege (inkl. Dokumentation) in einem fest definierten Turnus. Dies betrifft ca. ein Siebtel aller betroffenen Masten im Auftragsbereich pro Jahr.Grünschnitt – Basierend auf den Erkenntnissen aus der Inspektion ist in Abstimmung mit den verantwortlichen Ämtern der Hamburger Bezirke der Grünschnitt gemäß Verordnung (inkl. Dokumentation und notwendiger Schalthandlungen) selbstständig zu planen und durchzuführen.Zustandsorientierte Instandsetzung– Basierend auf den Erkenntnissen aus der Inspektion wird pro Jahr im Rahmen eines fest definierten Budgets der Instandsetzungsumfang zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart, der dann innerhalb des Folgejahres inkl. Dokumentation und der notwendigen Schalthandlungen vom Auftragnehmer selbstständig zu koordinieren und durchzuführen ist. Zur Überprüfung werden regelmäßige Statusberichte vom Auftragnehmer erwartet.Neubau und Demontage – In Einzelfällen wird der Auftragnehmer im Zusammenhang mit dem Neubau bzw. der Demontage beauftragt. Die Projektierung und der initiale Kundenkontakt verbleiben hierbei beim Auftraggeber.--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Sowohl im Niederspannungsfreileitungsnetz als auch im Kabelnetz der Öffentlichen Beleuchtung:Ereignisorientierte Instandsetzung – Im Falle von Störungen ist der Auftragnehmer verantwortlich für die schnellstmögliche Wiederherstellung der Versorgung gemäß vereinbartem Servicelevel und der zeitnahen Wiederherstellung des Ursprungszustandes. Notwendige Schalthandlungen und eine fortlaufende Dokumentation des Netzzustandes sind ebenso Bestandteil dieser Aufgabe.---------------------------------------------------------------------------------------------------------------Es werden keine Teilmengen aus dem oben beschrieben Leistungsumfang vergeben.Mengengerüst:- Länge Beleuchtungsnetz ca. 2500 km, Kabel ca.2250 km und Freileitung ca.250 km- Länge NS-Freileitungsnetz ca. 270 km- Mastenanzahl: 20.000 Holzmaste, davon 12.000 „Netzmaste“ und 8.000 Beleuchtungsmaste- Zu erwartendes Störungsaufkommen:o im NS-Freileitungsnetz ca. 170 Störungen pro Jahro im ÖB-Kabelnetz ca. 1.300 Störungen pro Jahr
Der unter II.1.5) beschriebene Auftragsgegenstand umfasst alle in diesem Zusammenhang anfallenden Arbeiten inkl. der notwendigen Schalthandlungen im Niederspannungsfreileitungsnetz bzw. im Kabelnetz der Öffentlichen Beleuchtung. Der Verantwortungsbereich beginnt und endet jeweils am nächstliegenden Kabelendverschluss des beschriebenen Netzes. Im Falle des Niederspannungsfreileitungsnetzes bedeutet dies, dass auch Kabelnetzabschnitte (inkl. Hausanschlüssen) in den Verantwortungsbereich des Auftragnehmers fallen werden. Die unter II.1.5) beschriebenen Leistungen umfassen im Detail:---------------------------------------------------------------------------------------------Ausschließlich im Niederspannungsfreileitungsnetz:Inspektion – Begehung des Niederspannungsfreileitungsnetzes in einem zweijährigen, fest definierten Turnus inkl. Dokumentation der Erkenntnisse.Wartung – Mastenpflege (inkl. Dokumentation) in einem fest definierten Turnus. Dies betrifft ca. ein Siebtel aller betroffenen Masten im Auftragsbereich pro Jahr.Grünschnitt – Basierend auf den Erkenntnissen aus der Inspektion ist in Abstimmung mit den verantwortlichen Ämtern der Hamburger Bezirke der Grünschnitt gemäß Verordnung (inkl. Dokumentation und notwendiger Schalthandlungen) selbstständig zu planen und durchzuführen.Zustandsorientierte Instandsetzung– Basierend auf den Erkenntnissen aus der Inspektion wird pro Jahr im Rahmen eines fest definierten Budgets der Instandsetzungsumfang zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart, der dann innerhalb des Folgejahres inkl. Dokumentation und der notwendigen Schalthandlungen vom Auftragnehmer selbstständig zu koordinieren und durchzuführen ist. Zur Überprüfung werden regelmäßige Statusberichte vom Auftragnehmer erwartet.Neubau und Demontage – In Einzelfällen wird der Auftragnehmer im Zusammenhang mit dem Neubau bzw. der Demontage beauftragt. Die Projektierung und der initiale Kundenkontakt verbleiben hierbei beim Auftraggeber.--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Sowohl im Niederspannungsfreileitungsnetz als auch im Kabelnetz der Öffentlichen Beleuchtung:Ereignisorientierte Instandsetzung – Im Falle von Störungen ist der Auftragnehmer verantwortlich für die schnellstmögliche Wiederherstellung der Versorgung gemäß vereinbartem Servicelevel und der zeitnahen Wiederherstellung des Ursprungszustandes. Notwendige Schalthandlungen und eine fortlaufende Dokumentation des Netzzustandes sind ebenso Bestandteil dieser Aufgabe.---------------------------------------------------------------------------------------------------------------Es werden keine Teilmengen aus dem oben beschrieben Leistungsumfang vergeben.Mengengerüst:- Länge Beleuchtungsnetz ca. 2500 km, Kabel ca.2250 km und Freileitung ca.250 km- Länge NS-Freileitungsnetz ca. 270 km- Mastenanzahl: 20.000 Holzmaste, davon 12.000 „Netzmaste“ und 8.000 Beleuchtungsmaste- Zu erwartendes Störungsaufkommen:o im NS-Freileitungsnetz ca. 170 Störungen pro Jahro im ÖB-Kabelnetz ca. 1.300 Störungen pro Jahr
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betrieb von elektrischen Anlagen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Vattenfall Europe Netzservice GmbH
Postanschrift: Puschkinallee 52
Postleitzahl: 12435
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.vattenfall.de🌏
E-Mail: stefan.riese@vattenfall.de📧
Telefon: +49 3026711086📞
Fax: +49 3026711911086 📠
A. Formale Vorgaben an die Bewerbung.
1) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag eigenhändig unterzeichnet ist und dass sämtliche in der Bekanntmachung angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden.
2) Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Zwingende Angaben, d. h. solche, die zwingend vorzulegen sind, sind als "Mindestbedingungen" gekennzeichnet.
3) Bewerber, die die "Mindestbedingungen" nicht mit dem Teilnahmeantrag nachweisen, können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die Vergabestelle behält sich vor, Erklärungen und Nachweise (auch im Bereich der Mindestbedingungen) nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bewerbers oder eine Besichtigung des Unternehmens des Bewerbers oder eines Referenzprojekts zu fordern, z.B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch der Bewerber auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung oder eine Besichtigung besteht nicht.
4) Im Sinne der nachstehenden Ziffer 5) sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare
Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird mit Blick auf Ziffer III.2.1) bis III.2.3) der Bekanntmachung darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument bzw. eine Drittbescheinigung nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.
5) Unter "aktuell" in Ziffer III.2.) wird verstanden, dass das Ausstellungsdatum der jeweiligen Drittbescheinigung (z. B. Handelsregisterauszug) nicht älter als sechs Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf.
6) Alle gemäß III.2.1) bis III.2.3) geforderten Unterlagen sind jeweils einmal in Papierform in einem Ringordner und elektronisch als pdf.-Datei auf CD abzugeben. Alle Nachweise zur Einhaltung der Teilnahmebedingungen sind zur Prüfung und Vergleichbarkeit in der Reihenfolge sortiert und hinter entsprechenden Nummern- Registerbögen in einem Ordner abzugeben. Für die zusätzliche elektronische Abgabe auf CD sind entsprechende Unterverzeichnisse auf der CD anzulegen, die ebenfalls mit Register 1 und fortlaufend zu bezeichnen sind. Die Teilnahmeanträge sind einfach in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, reicht nicht aus).
7) Die Verpflichtung zur Vorlage von Bescheinigungen Dritter (Drittbescheinigungen) entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Dies hat der Bewerber nachzuweisen und zu erläutern.
8) Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – beim Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen (z. B. auf Nachunternehmer) beziehen. Dann muss der Bewerber für das andere Unternehmen die Nachweise der Ziffern III.2.1) bis III.2.3) der Bekanntmachung vorlegen, wobei sich die Vorlagepflicht der Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (III.2.2) der Bekanntmachung) und zur technischen Leistungsfähigkeit (III.2.3) der Bekanntmachung) auf den oder die Leistungsteil(e) beschränkt, für den oder die das andere Unternehmen einstehen soll. Der Bewerber hat zusätzlich nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel/Kapazitäten vom anderen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Dies kann unter anderem durch entsprechende eigenhändig unterschriebene Verpflichtungserklärungen des oder der anderen Unternehmen erfolgen.
9) Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber zugleich das Einverständnis mit einem Wechsel des Auftraggebers. Es ist nicht auszuschließen, dass im Laufe des Vergabeverfahrens ein anderes Unternehmen u.a. des Vattenfall-Konzerns Auftraggeber wird.
10) Fragen sind ausschließlich per E-Mail bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist an die Kontaktstelle zu richten. Danach eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabestelle wird sich bemühen, zeitnah zu antworten.
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B. Ermittlung der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Die Vergabestelle prüft die Teilnahmeanträge in einem dreistufigen Verfahren:
1. Stufe: Prüfung auf Vorliegen der abgeforderten Nachweise und Erklärungen
2. Stufe: Vorliegen von vergaberechtlichen Ausschlussgründen („Mindestbedingungen“)
3. Stufe: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 7 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so behält sich die Vergabestelle vor, die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auszuwählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen.
Diese werden anhand der eingereichten Referenzen wie folgt ermittelt:
Gewertet werden pro Bewerber maximal 5 Referenzen. Sollte ein Bewerber mehr als 5 Referenzen eingereicht haben, so haben die Bewerber die 5 Referenzen zu kennzeichnen, die für die Wertung herangezogen werden sollen.
Die Wertung der Referenzen erfolgt entsprechend der nachfolgenden Bewertungsmaßstäbe:
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30% Der Bewerber weist Erfahrungen in der Bearbeitung von Entstörungs- und Instandhaltungsaufträgen im NSp.-Freileitungs- und Kabelnetz auf.
Es können maximal 30 Punkte erreicht werden. Je Referenz (maximal 5) gibt es je nach Relevanz bis zu 6 Punkte.
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15% Vergleichbarkeit der Referenzen mit dem ausgeschriebenen Leistungsumfang in Bezug auf den Ort der Leistungserbringung
Es können maximal 15 Punkte erreicht werden. Je Referenz (maximal 5) werden folgende Punkte vergeben:
- In Städten > 1. Mio. Einwohner für ein Energieversorgungsunternehmen (EVU) = 3 Punkte
- In Städten > 500.000 Einwohner für ein EVU = 2 Punkte
- In Städten < 500.000 Einwohner für ein EVU = 1 Punkt
- keine Angabe oder nicht für EVU = 0 Punkte
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15% Alter der Referenz
Es können maximal 15 Punkte erreicht werden. Je Referenz (maximal 5) werden folgende Punkte vergeben:
- 0 bis 2 Jahre = 3 Punkte
- 3 bis 4 Jahre = 2 Punkte
- 5 bis 10 Jahre = 1 Punkt
- keine Angaben oder älter als 10 Jahre = 0 Punkte
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15% Auftragsvolumen der Referenz pro Jahr
Es können maximal 15 Punkte erreicht werden. Je Referenz (maximal 5) werden folgende Punkte vergeben:
- Auftragsvolumen > 4 Mio Euro pro Jahr = 3 Punkte
- Auftragsvolumen 4 bis 2 Mio Euro pro Jahr = 2 Punkte
- Auftragsvolumen 2 Mio bis 500.000 Euro pro Jahr = 1 Punkt
- Keine Angabe oder Volumen < 500.000 Euro pro Jahr = 0 Punkte
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10% Leistungen (siehe II.2.1) können übergreifend durch den Bewerber koordiniert werden [entsprechend dem SDL-Ansatz].
Es können maximal 10 Punkte erreicht werden. Je Referenz (maximal 5) gibt es je nach Relevanz bis zu 2 Punkte.
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10% Der Bewerber weist Erfahrung in der Fehlerortung im NSp.-Freileitungs- und Kabelnetz nach und stellt das obligate Equipment (i.d.R. Messwagen mit Fehlerortungsgeräten) bereit.
Es können maximal 10 Punkte erreicht werden. Je Referenz (maximal 5) gibt es je nach Relevanz bis zu 2 Punkte.
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5% Bewerber zeigt mit seinen Referenzen, dass er bei seinen Referenzauftraggebern die IT-Systeme (Schnittstellen) des Auftraggebers genutzt hat.
Es können maximal 5 Punkte erreicht werden. Je Referenz (maximal 5) gibt es je nach Relevanz einen Punkt.
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C. Angebotsverfahren und Vorgaben an die Auftragsvergabe.
Die konkreten Verfahrensbestimmungen des Angebotsverfahrens ergeben sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Aus Gründen größtmöglicher Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen bekannt, auf deren Einhaltung allerdings kein Anspruch besteht und deshalb im Rahmen der Angebotsaufforderung durchaus Konkretisierungen und Änderungen erfolgen können:
1. Bei den später abzugebenden Angeboten, die sich - unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien -wirtschaftlich wesentlich schlechter als der Wettbewerb darstellen, kann sich der Auftraggeber bereits nach Angebotsabgabe dazu entschließen, den jeweiligen Bieter von weiteren Verhandlungen auszuschließen.
2. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf Seiten des Auftraggebers.
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D. Allgemeine Hinweise
Die Vergabestelle zahlt bei einer (auch teilweisen) Einstellung des Verfahrens gleich aus welchem Grund keinen finanziellen Ersatz für etwaige Aufwendungen etc. (Schadensersatz). Die Teilnahme an gesamten Verfahren erfolgt für die Vergabestelle kostenfrei.
1) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag eigenhändig unterzeichnet ist und dass sämtliche in der Bekanntmachung angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden.
2) Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Zwingende Angaben, d. h. solche, die zwingend vorzulegen sind, sind als "Mindestbedingungen" gekennzeichnet.
3) Bewerber, die die "Mindestbedingungen" nicht mit dem Teilnahmeantrag nachweisen, können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die Vergabestelle behält sich vor, Erklärungen und Nachweise (auch im Bereich der Mindestbedingungen) nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bewerbers oder eine Besichtigung des Unternehmens des Bewerbers oder eines Referenzprojekts zu fordern, z.B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch der Bewerber auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung oder eine Besichtigung besteht nicht.
4) Im Sinne der nachstehenden Ziffer 5) sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare
Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird mit Blick auf Ziffer III.2.1) bis III.2.3) der Bekanntmachung darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument bzw. eine Drittbescheinigung nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.
5) Unter "aktuell" in Ziffer III.2.) wird verstanden, dass das Ausstellungsdatum der jeweiligen Drittbescheinigung (z. B. Handelsregisterauszug) nicht älter als sechs Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf.
6) Alle gemäß III.2.1) bis III.2.3) geforderten Unterlagen sind jeweils einmal in Papierform in einem Ringordner und elektronisch als pdf.-Datei auf CD abzugeben. Alle Nachweise zur Einhaltung der Teilnahmebedingungen sind zur Prüfung und Vergleichbarkeit in der Reihenfolge sortiert und hinter entsprechenden Nummern- Registerbögen in einem Ordner abzugeben. Für die zusätzliche elektronische Abgabe auf CD sind entsprechende Unterverzeichnisse auf der CD anzulegen, die ebenfalls mit Register 1 und fortlaufend zu bezeichnen sind. Die Teilnahmeanträge sind einfach in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, reicht nicht aus).
7) Die Verpflichtung zur Vorlage von Bescheinigungen Dritter (Drittbescheinigungen) entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Dies hat der Bewerber nachzuweisen und zu erläutern.
8) Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – beim Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen (z. B. auf Nachunternehmer) beziehen. Dann muss der Bewerber für das andere Unternehmen die Nachweise der Ziffern III.2.1) bis III.2.3) der Bekanntmachung vorlegen, wobei sich die Vorlagepflicht der Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (III.2.2) der Bekanntmachung) und zur technischen Leistungsfähigkeit (III.2.3) der Bekanntmachung) auf den oder die Leistungsteil(e) beschränkt, für den oder die das andere Unternehmen einstehen soll. Der Bewerber hat zusätzlich nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel/Kapazitäten vom anderen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Dies kann unter anderem durch entsprechende eigenhändig unterschriebene Verpflichtungserklärungen des oder der anderen Unternehmen erfolgen.
9) Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber zugleich das Einverständnis mit einem Wechsel des Auftraggebers. Es ist nicht auszuschließen, dass im Laufe des Vergabeverfahrens ein anderes Unternehmen u.a. des Vattenfall-Konzerns Auftraggeber wird.
10) Fragen sind ausschließlich per E-Mail bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist an die Kontaktstelle zu richten. Danach eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabestelle wird sich bemühen, zeitnah zu antworten.
B. Ermittlung der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Die Vergabestelle prüft die Teilnahmeanträge in einem dreistufigen Verfahren:
1. Stufe: Prüfung auf Vorliegen der abgeforderten Nachweise und Erklärungen
2. Stufe: Vorliegen von vergaberechtlichen Ausschlussgründen („Mindestbedingungen“)
3. Stufe: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 7 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so behält sich die Vergabestelle vor, die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auszuwählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen.
Diese werden anhand der eingereichten Referenzen wie folgt ermittelt:
Gewertet werden pro Bewerber maximal 5 Referenzen. Sollte ein Bewerber mehr als 5 Referenzen eingereicht haben, so haben die Bewerber die 5 Referenzen zu kennzeichnen, die für die Wertung herangezogen werden sollen.
Die Wertung der Referenzen erfolgt entsprechend der nachfolgenden Bewertungsmaßstäbe:
10% Der Bewerber weist Erfahrung in der Fehlerortung im NSp.-Freileitungs- und Kabelnetz nach und stellt das obligate Equipment (i.d.R. Messwagen mit Fehlerortungsgeräten) bereit.
Es können maximal 10 Punkte erreicht werden. Je Referenz (maximal 5) gibt es je nach Relevanz bis zu 2 Punkte.
C. Angebotsverfahren und Vorgaben an die Auftragsvergabe.
Die konkreten Verfahrensbestimmungen des Angebotsverfahrens ergeben sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Aus Gründen größtmöglicher Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen bekannt, auf deren Einhaltung allerdings kein Anspruch besteht und deshalb im Rahmen der Angebotsaufforderung durchaus Konkretisierungen und Änderungen erfolgen können:
1. Bei den später abzugebenden Angeboten, die sich - unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien -wirtschaftlich wesentlich schlechter als der Wettbewerb darstellen, kann sich der Auftraggeber bereits nach Angebotsabgabe dazu entschließen, den jeweiligen Bieter von weiteren Verhandlungen auszuschließen.
2. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf Seiten des Auftraggebers.
Die Vergabestelle zahlt bei einer (auch teilweisen) Einstellung des Verfahrens gleich aus welchem Grund keinen finanziellen Ersatz für etwaige Aufwendungen etc. (Schadensersatz). Die Teilnahme an gesamten Verfahren erfolgt für die Vergabestelle kostenfrei.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 1
Kurze Beschreibung:
Eigenverantwortliche Betreuung des Niederspannungs-Freileitungsnetzes und ereignisorientierte Instandsetzung im Kabelnetz der Öffentlichen Beleuchtung (ÖB) in Hamburg
Vergabe der folgenden Dienstleistungen an einen Systemdienstleister für einen Zeitraum von fünf Jahren mit der Option auf weitere Verlängerung des Vertragsverhältnisses auf insgesamt 10 Jahre.
a) Eigenverantwortliche Betreuung des Niederspannungs-Freileitungsnetzes in Hamburg inkl. der folgenden Aufgaben:
- Inspektion, Wartung und Grünschnitt
- Zustandsorientierte Instandsetzung
- Ereignisorientierte Instandsetzung
- Neubau und Demontage.
b) Ereignisorientierte Instandsetzung im Kabelnetz der Öffentlichen Beleuchtung in Hamburg.
Menge oder Umfang:
Der unter II.1.5) beschriebene Auftragsgegenstand umfasst alle in diesem Zusammenhang anfallenden Arbeiten inkl. der notwendigen Schalthandlungen im Niederspannungsfreileitungsnetz bzw. im Kabelnetz der Öffentlichen Beleuchtung. Der Verantwortungsbereich beginnt und endet jeweils am nächstliegenden Kabelendverschluss des beschriebenen Netzes. Im Falle des Niederspannungsfreileitungsnetzes bedeutet dies, dass auch Kabelnetzabschnitte (inkl. Hausanschlüssen) in den Verantwortungsbereich des Auftragnehmers fallen werden. Die unter II.1.5) beschriebenen Leistungen umfassen im Detail:
Der unter II.1.5) beschriebene Auftragsgegenstand umfasst alle in diesem Zusammenhang anfallenden Arbeiten inkl. der notwendigen Schalthandlungen im Niederspannungsfreileitungsnetz bzw. im Kabelnetz der Öffentlichen Beleuchtung. Der Verantwortungsbereich beginnt und endet jeweils am nächstliegenden Kabelendverschluss des beschriebenen Netzes. Im Falle des Niederspannungsfreileitungsnetzes bedeutet dies, dass auch Kabelnetzabschnitte (inkl. Hausanschlüssen) in den Verantwortungsbereich des Auftragnehmers fallen werden. Die unter II.1.5) beschriebenen Leistungen umfassen im Detail:
Ausschließlich im Niederspannungsfreileitungsnetz:
Inspektion – Begehung des Niederspannungsfreileitungsnetzes in einem zweijährigen, fest definierten Turnus inkl. Dokumentation der Erkenntnisse.
Wartung – Mastenpflege (inkl. Dokumentation) in einem fest definierten Turnus. Dies betrifft ca. ein Siebtel aller betroffenen Masten im Auftragsbereich pro Jahr.
Grünschnitt – Basierend auf den Erkenntnissen aus der Inspektion ist in Abstimmung mit den verantwortlichen Ämtern der Hamburger Bezirke der Grünschnitt gemäß Verordnung (inkl. Dokumentation und notwendiger Schalthandlungen) selbstständig zu planen und durchzuführen.
Grünschnitt – Basierend auf den Erkenntnissen aus der Inspektion ist in Abstimmung mit den verantwortlichen Ämtern der Hamburger Bezirke der Grünschnitt gemäß Verordnung (inkl. Dokumentation und notwendiger Schalthandlungen) selbstständig zu planen und durchzuführen.
Zustandsorientierte Instandsetzung– Basierend auf den Erkenntnissen aus der Inspektion wird pro Jahr im Rahmen eines fest definierten Budgets der Instandsetzungsumfang zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart, der dann innerhalb des Folgejahres inkl. Dokumentation und der notwendigen Schalthandlungen vom Auftragnehmer selbstständig zu koordinieren und durchzuführen ist. Zur Überprüfung werden regelmäßige Statusberichte vom Auftragnehmer erwartet.
Zustandsorientierte Instandsetzung– Basierend auf den Erkenntnissen aus der Inspektion wird pro Jahr im Rahmen eines fest definierten Budgets der Instandsetzungsumfang zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart, der dann innerhalb des Folgejahres inkl. Dokumentation und der notwendigen Schalthandlungen vom Auftragnehmer selbstständig zu koordinieren und durchzuführen ist. Zur Überprüfung werden regelmäßige Statusberichte vom Auftragnehmer erwartet.
Neubau und Demontage – In Einzelfällen wird der Auftragnehmer im Zusammenhang mit dem Neubau bzw. der Demontage beauftragt. Die Projektierung und der initiale Kundenkontakt verbleiben hierbei beim Auftraggeber.
Sowohl im Niederspannungsfreileitungsnetz als auch im Kabelnetz der Öffentlichen Beleuchtung:
Ereignisorientierte Instandsetzung – Im Falle von Störungen ist der Auftragnehmer verantwortlich für die schnellstmögliche Wiederherstellung der Versorgung gemäß vereinbartem Servicelevel und der zeitnahen Wiederherstellung des Ursprungszustandes. Notwendige Schalthandlungen und eine fortlaufende Dokumentation des Netzzustandes sind ebenso Bestandteil dieser Aufgabe.
Ereignisorientierte Instandsetzung – Im Falle von Störungen ist der Auftragnehmer verantwortlich für die schnellstmögliche Wiederherstellung der Versorgung gemäß vereinbartem Servicelevel und der zeitnahen Wiederherstellung des Ursprungszustandes. Notwendige Schalthandlungen und eine fortlaufende Dokumentation des Netzzustandes sind ebenso Bestandteil dieser Aufgabe.
Es werden keine Teilmengen aus dem oben beschrieben Leistungsumfang vergeben.
Mengengerüst:
- Länge Beleuchtungsnetz ca. 2500 km, Kabel ca.2250 km und Freileitung ca.250 km
- Länge NS-Freileitungsnetz ca. 270 km
- Mastenanzahl: 20.000 Holzmaste, davon 12.000 „Netzmaste“ und 8.000 Beleuchtungsmaste
- Zu erwartendes Störungsaufkommen:
o im NS-Freileitungsnetz ca. 170 Störungen pro Jahr
o im ÖB-Kabelnetz ca. 1.300 Störungen pro Jahr
Beschreibung der Optionen: Option auf Vertragsverlängerung um weitere 5 Jahre
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle Unterlagen sind jeweils einmal in Papierform in einem Ringordner und elektronisch als pdf.-Datei auf CD abzugeben.
Alle Nachweise zur Einhaltung der Teilnahmebedingungen sind zur leichteren Prüfung und Vergleichbarkeit in der Reihenfolge sortiert und hinter entsprechenden Zahlen-Registerbögen in einem Ordner/Hefterabgeheftet abzugeben.
Für die elektronische Abgabe auf CD sind entsprechende Unterverzeichnisse auf der CD anzulegen die ebenfalls mit.
Register „1“ und fortlaufend bezeichnet sind.
Register 1) ["Mindestbedingung"]
Nachweis über aktuelle Eintragungen im für den Bewerber maßgeblichen Handels- bzw. Berufsregister (oder vergleichbar) des Landes in dem der Bewerber seinen Sitz hat.
Alternativ zum geforderten Nachweis reicht hier der Nachweis einer entsprechenden Zertifizierung bei Connexio, bzw. Achilles/Sellihca Deutschland, bei der die entsprechenden Nachweise hinterlegt wurden.
Register 2) ["Mindestbedingung"]
Erklärung, dass eine Person deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (z.B. Geschäftsführer) nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der im § 21 Abs. 1 Sektorenverordnung (SektVO) genannten Bestimmungen verurteilt worden ist.
(Nachweis durch Eigenerklärung des Bewerbers)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Register 3) ["Mindestbedingung"]
Darstellung des Firmenprofils mit Angaben zur wirtschaftlichen Situation des Bewerbers (bei AG letzter Geschäftsbericht, bei sonstiger Rechtsform gleichwertige Unterlagen).
Alternativ zum geforderten Nachweis reicht hier der Nachweis einer entsprechenden Zertifizierung bei Connexio, bzw. Achilles/Sellihca Deutschland, bei der die entsprechenden Nachweise hinterlegt wurden.
Register 4) ["Mindestbedingung"]
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz der letzten maximal fünf Geschäftsjahre bezogen auf Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; Angaben getrennt nach Jahren.
Register 5) ["Mindestbedingung"]
Nachweis der Zahlung von Steuern und Sozialbeiträgen in dem Staat, in dem der Bewerber
seinen Sitz hat.
Register 6) [Mindestbedingung]
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von min. 3.000.000 EUR für Sachschäden und min. 250.000 EUR für Vermögensschäden.
Register 7) ["Mindestbedingung"]
Erklärung des Bewerbers, dass nicht ein Insolvenzverfahren oder wegen eines Insolvenz oder vergleichbaren Verfahrens über das Vermögen des Bewerbers ein Verfahren eröffnet oder beantragt wurde und auch eine Ablehnung eines Antrages Mangels Masse nicht erfolgt ist. Sofern ein solches Ereignis später im laufenden Vergabeverfahren eintritt, ist dies der Vergabestelle unverzüglich anzuzeigen. (Nachweis durch Eigenerklärung des Bewerbers)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung des Bewerbers, dass nicht ein Insolvenzverfahren oder wegen eines Insolvenz oder vergleichbaren Verfahrens über das Vermögen des Bewerbers ein Verfahren eröffnet oder beantragt wurde und auch eine Ablehnung eines Antrages Mangels Masse nicht erfolgt ist. Sofern ein solches Ereignis später im laufenden Vergabeverfahren eintritt, ist dies der Vergabestelle unverzüglich anzuzeigen. (Nachweis durch Eigenerklärung des Bewerbers)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Register 8) ["Mindestbedingung"]
Angaben zu dem Qualitätssicherungssystem im Unternehmen des Bewerbers (Zertifizierung auf Grundlage der EN ISO 9001:2000 oder gleichwertig).
Alternativ zum geforderten Nachweis reicht hier der Nachweis einer entsprechenden Zertifizierung bei Connexio, bzw. Achilles/Sellihca Deutschland, bei der die entsprechenden Nachweise hinterlegt wurden.
Register 9) ["Mindestbedingung"]
Angaben zum Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzmanagementsystem im Unternehmen des Bewerbers (Zertifizierung nach SCC- oder AMS Standard oder gleichwertig). Entsprechende Zertifikate sind beizulegen.
Register 10) (als Teil der Gesamtbewertung, siehe VI.3)
Referenzangaben über die Leistungserbringung von vergleichbaren Aufträgen.
Notwendige Angaben zu Referenzen:
- Name und Adresse des Auftraggebers
- Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer
- Bezeichnung des Referenzobjektes
- Auftragssumme
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Ort der Leistungserbringung
- Beschreibung des Auftragsgegenstandes in technischer Hinsicht
- monetärer Umfang der erbrachten Leistungen (netto inkl. aller Nebenkosten).
Die Bewertungskriterien für die einzureichenden Referenzen des Bewerbers finden Sie unter VI.3) b).
Register 11) ["Mindestbedingung"]
Zusage, dass der Bewerber in der Lage ist, die wesentliche Auftragsabwicklung (Störungsmanagement, Dokumentation, Kundenkontakt) auch in Unterlagen und im Schriftverkehr in deutscher Sprache durchzuführen. (Nachweis durch Eigenerklärung des Bewerbers)
Zusage, dass der Bewerber in der Lage ist, die wesentliche Auftragsabwicklung (Störungsmanagement, Dokumentation, Kundenkontakt) auch in Unterlagen und im Schriftverkehr in deutscher Sprache durchzuführen. (Nachweis durch Eigenerklärung des Bewerbers)
Register 12) ["Mindestbedingung"]
Nachweis, dass der Bewerber in der Lage ist, im Störungsfall das zur Schadensbehebung notwendige Personal in durchschnittlich einer Stunde zur Verfügung stellen kann..
(Nachweis durch Eigenerklärung und Beschreibung der Organisation durch den Bewerber.)
Register 13) (als Teil der Gesamtbewertung, siehe VI.3)
Darstellung welchen Anteil der Leistungen der Bewerber in Eigenleistung und welchen Anteil er mit Fremdleistung erbringen will.
Sofern Subunternehmern zum Einsatz kommen sind etablierte Partner bzw. Zielpartner zu benennen. Mit der Benennung übernimmt der Bewerber die Verantwortung dafür, dass der Subunternehmer den Anforderungen der unter Register 1), 2), 5), 6), 7) und 8) benannten Punkte gerecht wird. Für Subunternehmer, die ausschließlich für den Grünschnitt beauftragt werden, ist ein unter 8) benanntes Zertifikat nicht obligat.
Sofern Subunternehmern zum Einsatz kommen sind etablierte Partner bzw. Zielpartner zu benennen. Mit der Benennung übernimmt der Bewerber die Verantwortung dafür, dass der Subunternehmer den Anforderungen der unter Register 1), 2), 5), 6), 7) und 8) benannten Punkte gerecht wird. Für Subunternehmer, die ausschließlich für den Grünschnitt beauftragt werden, ist ein unter 8) benanntes Zertifikat nicht obligat.
Der Auftraggeber behält sich vor im weiteren Prozess entsprechende Details nachzufordern.
Dem Bewerber ist es ausschließlich gestattet durch Ihn direkt beauftragte Subauftragnehmer zur Leistungserbringung einzusetzen. Weiter reichende Subauftragnehmerstrukturen sind nicht gestattet.
Register 14) ["Mindestbedingung"]
Der Bewerber hat den Nachweis (Eigenerklärung) zu erbringen, dass für die in III.3.2) benannten Aufgabenstellungen entsprechend qualifizierte Mitarbeiter mit den benannten Qualifikationsstufen beim Bewerber bzw. bei seinen unter 13) benannten Partner und Zielpartnern in ausreichenden Umfang verfügbar sind.
Der Bewerber hat den Nachweis (Eigenerklärung) zu erbringen, dass für die in III.3.2) benannten Aufgabenstellungen entsprechend qualifizierte Mitarbeiter mit den benannten Qualifikationsstufen beim Bewerber bzw. bei seinen unter 13) benannten Partner und Zielpartnern in ausreichenden Umfang verfügbar sind.
Register 14.1. Volle Störungsbehebung inkl. Schalthandlungen und Dokumentation (Netz der Öffentlichen Beleuchtung und im Nsp.-Freileitungsnetz)
Die Schalthandlung darf ausschließlich von eigenen Mitarbeitern des Bewerbers und nicht von Subunternehmern erbracht werden.
Elektrofachkraft (EFK) - durch Vorgesetzten bestätigt + Gesellenbrief
Kabelmontageausbildung inkl. Arbeiten unter Spannung
Freileitungsmonteur inkl. G 41 (Mast setzen, Instandsetzungsmaßnahmen)
Einzelheiten sind Gegenstand der Vergabeunterlagen/Vergabeverhandlung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
— Angebote sind für den AG kostenlos zu erstellen,
— Zahlungsverkehr erfolgt in EURO, Zahlungen erfolgen gemäß vereinbartem Zahlungsplan
Einzelheiten sind Gegenstand der Vergabeunterlagen/Vergabeverhandlung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen.
Ein Zusammenschluss ist nur bis zur Abgabe der Bewerbung möglich.
Mit der Bewerbung ist der Vattenfall Europe Netzservice GmbH neben der Aufstellung der Mitglieder nachzuweisen:
Register16) [Mindestbedingung für Bietergemeinschaften]
— welches Mitglied die Gemeinschaft mit uneingeschränkter Wirkung nach außen vertritt,
— welche Teilleistungen von den einzelnen Mitgliedern erbracht werden,
— dass alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften.
Sonstige besondere Bedingungen: die Teilnahmebedingungen sind unter III.2) näher erläutert
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Register 15) [Mindestbedingung]
Nachweis (Eigenerklärung), dass der Bewerber in der Lage ist, die Leistungen mit elektrotechnisch ausgebildetem Fachpersonal mit Nachweis der Anforderungen nach DIN-VDE 1000, Teil 10 und VDE 0105-100 oder vergleichbare europäische technische Regelungen und der Befähigung für Arbeiten unter Spannung nach BGVA1, A3 oder vergleichbare europäische technische Regelungen zu erbringen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Nachweis (Eigenerklärung), dass der Bewerber in der Lage ist, die Leistungen mit elektrotechnisch ausgebildetem Fachpersonal mit Nachweis der Anforderungen nach DIN-VDE 1000, Teil 10 und VDE 0105-100 oder vergleichbare europäische technische Regelungen und der Befähigung für Arbeiten unter Spannung nach BGVA1, A3 oder vergleichbare europäische technische Regelungen zu erbringen.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Hrn. Stefan Riese
Internetadresse: www.vattenfall.de🌏
Name: Vattenfall Europe Business Services GmbH
Kontaktperson: Angebotseingangsstelle, Raum 4.0.113
Angebotseingangsstelle
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-07-01 📅
Datum des Endes: 2018-06-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Rügen haben unverzüglich zu erfolgen; das unbestimmte Tatbestandsmerkmal „unverzüglich“ wird auf 5 Kalendertage festgelegt
Gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2, 3 und 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
a) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs.3 S.1 Nr.2 GWB)
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
a) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs.3 S.1 Nr.2 GWB)
b) soweit verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung / Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs.3 S.1 Nr.3 GWB)
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
b) soweit verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung / Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs.3 S.1 Nr.3 GWB)
c) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2012/S 248-411391 (2012-12-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-08-06) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge