Zusätzliche Informationen
A. Formale Vorgaben an die Bewerbung.
1) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag eigenhändig unterzeichnet ist und dass sämtliche in der Bekanntmachung angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden.
2) Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Zwingende Angaben, d. h. solche, die zwingend vorzulegen sind, sind als "Mindestbedingungen" gekennzeichnet.
3) Bewerber, die die "Mindestbedingungen" nicht mit dem Teilnahmeantrag nachweisen, können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die Vergabestelle behält sich vor, Erklärungen und Nachweise (auch im Bereich der Mindestbedingungen) nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bewerbers oder eine Besichtigung des Unternehmens des Bewerbers oder eines Referenzprojekts zu fordern, z.B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch der Bewerber auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung oder eine Besichtigung besteht nicht.
4) Im Sinne der nachstehenden Ziffer 5) sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare
Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird mit Blick auf Ziffer III.2.1) bis III.2.3) der Bekanntmachung darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument bzw. eine Drittbescheinigung nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.
5) Unter "aktuell" in Ziffer III.2.) wird verstanden, dass das Ausstellungsdatum der jeweiligen Drittbescheinigung (z. B. Handelsregisterauszug) nicht älter als sechs Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf.
6) Alle gemäß III.2.1) bis III.2.3) geforderten Unterlagen sind jeweils einmal in Papierform in einem Ringordner und elektronisch als pdf.-Datei auf CD abzugeben. Alle Nachweise zur Einhaltung der Teilnahmebedingungen sind zur Prüfung und Vergleichbarkeit in der Reihenfolge sortiert und hinter entsprechenden Nummern- Registerbögen in einem Ordner abzugeben. Für die zusätzliche elektronische Abgabe auf CD sind entsprechende Unterverzeichnisse auf der CD anzulegen, die ebenfalls mit Register 1 und fortlaufend zu bezeichnen sind. Die Teilnahmeanträge sind einfach in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, reicht nicht aus).
7) Die Verpflichtung zur Vorlage von Bescheinigungen Dritter (Drittbescheinigungen) entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Dies hat der Bewerber nachzuweisen und zu erläutern.
8) Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – beim Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen (z. B. auf Nachunternehmer) beziehen. Dann muss der Bewerber für das andere Unternehmen die Nachweise der Ziffern III.2.1) bis III.2.3) der Bekanntmachung vorlegen, wobei sich die Vorlagepflicht der Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (III.2.2) der Bekanntmachung) und zur technischen Leistungsfähigkeit (III.2.3) der Bekanntmachung) auf den oder die Leistungsteil(e) beschränkt, für den oder die das andere Unternehmen einstehen soll. Der Bewerber hat zusätzlich nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel/Kapazitäten vom anderen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Dies kann unter anderem durch entsprechende eigenhändig unterschriebene Verpflichtungserklärungen des oder der anderen Unternehmen erfolgen.
9) Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber zugleich das Einverständnis mit einem Wechsel des Auftraggebers. Es ist nicht auszuschließen, dass im Laufe des Vergabeverfahrens ein anderes Unternehmen u.a. des Vattenfall-Konzerns Auftraggeber wird.
10) Fragen sind ausschließlich per E-Mail bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist an die Kontaktstelle zu richten. Danach eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabestelle wird sich bemühen, zeitnah zu antworten.
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B. Ermittlung der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Die Vergabestelle prüft die Teilnahmeanträge in einem dreistufigen Verfahren:
1. Stufe: Prüfung auf Vorliegen der abgeforderten Nachweise und Erklärungen
2. Stufe: Vorliegen von vergaberechtlichen Ausschlussgründen („Mindestbedingungen“)
3. Stufe: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 7 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so behält sich die Vergabestelle vor, die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auszuwählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen.
Diese werden anhand der eingereichten Referenzen wie folgt ermittelt:
Gewertet werden pro Bewerber maximal 5 Referenzen. Sollte ein Bewerber mehr als 5 Referenzen eingereicht haben, so haben die Bewerber die 5 Referenzen zu kennzeichnen, die für die Wertung herangezogen werden sollen.
Die Wertung der Referenzen erfolgt entsprechend der nachfolgenden Bewertungsmaßstäbe:
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30% Der Bewerber weist Erfahrungen in der Bearbeitung von Entstörungs- und Instandhaltungsaufträgen im NSp.-Freileitungs- und Kabelnetz auf.
Es können maximal 30 Punkte erreicht werden. Je Referenz (maximal 5) gibt es je nach Relevanz bis zu 6 Punkte.
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15% Vergleichbarkeit der Referenzen mit dem ausgeschriebenen Leistungsumfang in Bezug auf den Ort der Leistungserbringung
Es können maximal 15 Punkte erreicht werden. Je Referenz (maximal 5) werden folgende Punkte vergeben:
- In Städten > 1. Mio. Einwohner für ein Energieversorgungsunternehmen (EVU) = 3 Punkte
- In Städten > 500.000 Einwohner für ein EVU = 2 Punkte
- In Städten < 500.000 Einwohner für ein EVU = 1 Punkt
- keine Angabe oder nicht für EVU = 0 Punkte
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15% Alter der Referenz
Es können maximal 15 Punkte erreicht werden. Je Referenz (maximal 5) werden folgende Punkte vergeben:
- 0 bis 2 Jahre = 3 Punkte
- 3 bis 4 Jahre = 2 Punkte
- 5 bis 10 Jahre = 1 Punkt
- keine Angaben oder älter als 10 Jahre = 0 Punkte
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15% Auftragsvolumen der Referenz pro Jahr
Es können maximal 15 Punkte erreicht werden. Je Referenz (maximal 5) werden folgende Punkte vergeben:
- Auftragsvolumen > 4 Mio Euro pro Jahr = 3 Punkte
- Auftragsvolumen 4 bis 2 Mio Euro pro Jahr = 2 Punkte
- Auftragsvolumen 2 Mio bis 500.000 Euro pro Jahr = 1 Punkt
- Keine Angabe oder Volumen < 500.000 Euro pro Jahr = 0 Punkte
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10% Leistungen (siehe II.2.1) können übergreifend durch den Bewerber koordiniert werden [entsprechend dem SDL-Ansatz].
Es können maximal 10 Punkte erreicht werden. Je Referenz (maximal 5) gibt es je nach Relevanz bis zu 2 Punkte.
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10% Der Bewerber weist Erfahrung in der Fehlerortung im NSp.-Freileitungs- und Kabelnetz nach und stellt das obligate Equipment (i.d.R. Messwagen mit Fehlerortungsgeräten) bereit.
Es können maximal 10 Punkte erreicht werden. Je Referenz (maximal 5) gibt es je nach Relevanz bis zu 2 Punkte.
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5% Bewerber zeigt mit seinen Referenzen, dass er bei seinen Referenzauftraggebern die IT-Systeme (Schnittstellen) des Auftraggebers genutzt hat.
Es können maximal 5 Punkte erreicht werden. Je Referenz (maximal 5) gibt es je nach Relevanz einen Punkt.
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C. Angebotsverfahren und Vorgaben an die Auftragsvergabe.
Die konkreten Verfahrensbestimmungen des Angebotsverfahrens ergeben sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Aus Gründen größtmöglicher Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen bekannt, auf deren Einhaltung allerdings kein Anspruch besteht und deshalb im Rahmen der Angebotsaufforderung durchaus Konkretisierungen und Änderungen erfolgen können:
1. Bei den später abzugebenden Angeboten, die sich - unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien -wirtschaftlich wesentlich schlechter als der Wettbewerb darstellen, kann sich der Auftraggeber bereits nach Angebotsabgabe dazu entschließen, den jeweiligen Bieter von weiteren Verhandlungen auszuschließen.
2. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf Seiten des Auftraggebers.
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D. Allgemeine Hinweise
Die Vergabestelle zahlt bei einer (auch teilweisen) Einstellung des Verfahrens gleich aus welchem Grund keinen finanziellen Ersatz für etwaige Aufwendungen etc. (Schadensersatz). Die Teilnahme an gesamten Verfahren erfolgt für die Vergabestelle kostenfrei.