Umfrage zur Inanspruchnahme der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Zum 1.1.2011 wurden die Leistungen für Bildung und Teilhabe (§§ 28, 29 SGB II, § 34, § 34a SGB XII, § 6b Bundeskindergeldgesetz, § 2 Asylbewerberleistungsgesetz) neu eingeführt. Ausgehend von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9.2.2010 - 1 BvL 1/09 - zielte die Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets darauf ab, das spezifische sozio-kulturelle Existenzminimum von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu sichern und, die Teilhabemöglichkeiten benachteiligter Kinder an schulischer und außerschulischer Bildung sowie an kulturellen Angeboten zu verbessern.
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Im Rahmen des abgeschlossenen Kurzforschungsvorhabens „Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen im unteren Einkommensbereich“ wurden durch das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) mittels einer repräsentativen Befragung bei den Leistungsberechtigten erste Analysen zur Einführung und Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets durchgeführt. Der Endbericht des Projekts ist auf der Internetseite des BMAS unter folgendem Link veröffentlicht: www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Forschungsberichte/Forschungsberichte-Armut-Reichtum/forschungsprojekt-a410-bildung-teilhabe-kinder.html.
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Um weitere Erkenntnisse zur Inanspruchnahme der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets ca. zwei Jahre nach Einführung zu gewinnen, soll nun eine Wiederholungsbefragung durchgeführt werden. Ziel ist, ein möglichst repräsentatives Stimmungsbild bei den Leistungsberechtigten zu ermitteln.
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In die Befragung sollen nur die Leistungsberechtigten einbezogen werden.
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Im Mittelpunkt des Vorhabens sollen folgende Forschungsfragen stehen:
— In welchem Umfang und von welchen Personengruppen werden die Leistungen in Anspruch bzw. nicht in Anspruch genommen, aus welchen Gründen geschieht dies,
— Welche Leistungskomponenten werden verstärkt nachgefragt,
— Inwieweit wurden und werden durch die Leistungen neue Teilhabemöglichkeiten eröffnet oder bestehende Möglichkeiten intensiviert oder neu finanziert,
— In welchem Ausmaß trugen und tragen Eltern Kosten der Förderung und Teilhabe,
— Was verstehen die Eltern unter der Förderung ihrer Kinder bzw. werden Förderziele reflektiert und wie verfolgen sie ihre Förderziele,
— Wie hat sich die Inanspruchnahme im zeitlichen Verlauf entwickelt,
— Welche Faktoren erleichtern und erschweren die Inanspruchnahme,
— Welche Erwartungen, Bedürfnisse, Erfahrungen haben die Leistungsberechtigten und wie bewerten sie die Angebote.
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Im Rahmen des Forschungsvorhabens fallen folgende Aufgaben an:
— Erarbeitung eines Befragungsdesigns unter Nutzung und Fortentwicklung der Fragebögen der repräsentativen Erhebung 2012 des o.g. Forschungsvorhabens. (Die Fragebögen werden den für eine Angebotsabgabe ausgewählten Teilnehmern - s. hierzu Nr. IV.1.2) - mit den übrigen Vergabeunterlagen übersandt.),
— Durchführung einer repräsentativen Befragung bei den Leistungsberechtigten,
— Umfassende deskriptive Auswertung einschließlich multivariater Analysen,
— Berichtslegung und Präsentation der Ergebnisse.
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Auch wenn die Untersuchung an das bereits durchgeführte Projekt anknüpft, sind die Bieter aufgerufen, bei der jetzt ausgeschriebenen Befragung ein eigenständiges Forschungsdesign oder andere methodische Ansätze zu entwickeln.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-08-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-07-05.

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Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-07-05 Auftragsbekanntmachung
2012-07-09 Ergänzende Angaben
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