Das Max-Delbrück-Centrum (MDC) für Molekulare Medizin Berlin-Buch (nachfolgend: MDC) ist eine Großforschungseinrichtung in der Trägerschaft des Bundes und des Landes Berlin und betreibt als außeruniversitäre Forschungseinrichtung und Mitglied der größten deutschen Forschungsorganisation, dem Hermann von Helmoltz-Gemeinschaft e.V., medizinische Grundlagenforschung. Das MDC plant die Durchführung großer populations- und patientenbasierter epidemiologischer Studien. In diesem Zusammenhang sollen humane biologische Proben (d.h. potentiell infektiöses Material) gewonnen, langfristig gelagert und für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden. Mit dem vorliegenden Vergabeverfahren plant das MDC die Beschaffung eines voll automatisierten Bio-Reposity, in das biologische (liquide) Proben langfristig (mindestens 30 Jahre) gelagert werden und das bei Bedarf den kurzfristigen Zugriff auf die Proben ermöglicht. Die Einlagerung der Proben beginnt ab Mai 2013. Die voll automatisierte Langzeit-Einlagerung soll so schnell wie möglich erfolgen. Die wesentlichen funktionalen Anforderungen an das voll automatisierte Liquid-Bio-Repository hat der Auftraggeber neben weiteren allgemeinen Angaben zum Auftraggeber, der Nationalen Kohorte sowie weiterer Hinweise zum formalisierten Vergabeverfahren in einer Informationsbroschüre zusammengefasst. Diese kann zusammen mit den formalisierten Bewerbungsunterlagen unter folgender E-Mail Adresse abgefordert werden: beate.groenboldt@mdc-berlin.de. Es wird klargestellt, dass es vorliegend nur um die Umsetzung der technischen Anforderungen des voll automatisierten Bio-Repository geht. Die bauliche Anlage (Gebäude für dessen Integration) ist Gegenstand eines separaten Vergabeverfahrens. Die Vergabe des Auftrages erfolgt in einem formalisierten mehrstufigen Verfahren und gliedert sich im Wesentlichen in 3 Phasen: Phase 1: Bewerbungsphase. Die Bewerber müssen auf der Grundlage dieser Unterlagen und unter Verwendung der vorformulierten Erklärungen bis zum 15.11.2012 um 13:00 Uhr eine inhaltlich vollständige Bewerbung abgeben. Phase 2: Erörterung der eingereichten Grobkonzepte. Im Rahmen der Auswertung der Bewerbungen erfolgt eine erste Vorauswahl. Es werden die Bewerber ausgewählt, die insgesamt am besten geeignet erscheinen. Nach Auswertung der Bewerbungsbögen werden die Bewerber mit den höchsten ermittelten Punktzahlen zur Verfeinerung ihrer Grobkonzepte und späteren Angebotsabgabe aufgefordert. Phase 3: Verhandlungsphase. Die ausgewählten Bewerber werden nach der Verfeinerung Ihrer Grobkonzepte aufgefordert, ein Angebot auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Ausschreibungsunterlagen vorzulegen. Im Rahmen von Bietergesprächen und Verhandlungen soll eine weitere Vertiefung der konzeptionellen Umsetzungsvorstellungen in fachlicher und preislicher Hinsicht erfolgen. Im Nachgang zu den Verhandlungen soll dann auf Grundlage der geführten Bietergespräche und Verhandlungen die Möglichkeit zur Angebotsoptimierung gegeben werden. Danach wird anhand der in den Ausschreibungsunterlagen kommunizierten Wertungskriterien der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-11-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-10-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-10-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: MAX-DELBRÜCK-CENTRUM FÜR MOLEKULARE MEDIZIN (MDC) Berlin-Buch
Postanschrift: Robert-Rössle-Straße 10
Postleitzahl: 13125
Postort: Berlin-Buch
Kontakt
Internetadresse: http://www.mdc-berlin.de🌏
E-Mail: beate.groenboldt@mdc-berlin.de📧
Telefon: +49 309406-4239📞
Fax: +49 309406-4264 📠
1. Der Auftraggeber hat eine Informationsbroschüre zusammengestellt. Diese enthält allgemeine Angaben zum Auftraggeber, der Nationalen Kohorte, zum Ausschreibungsgegenstand und die Funktionalen Anforderungen sowie weitere Hinweise zum formalisierten Vergabeverfahren. Die Informationsbroschüre und die formalisierten Teilnahmeunterlagen, bestehend aus einem Bewerbungsformblatt mit vorformulierten Erklärungen, dem Formblatt Referenzen sowie der Erklärung ARGE, sind unter folgender E-Mail-Adresse erhältlich: beate.groenboldt@mdc-berlin.de.
2. Die Formblätter Bewerbungsformblatt, Formblatt Referenzen und ggf. Erklärungen der ARGE sind von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bewerbergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, der Auftraggeber wertet also diese Angaben kumulativ.
3. Der Teilnahmeantrag ist von dem Bewerber zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schriftlich bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag (als Teilnahmeantrag für das konkrete Verfahren gekennzeichnet) bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Der Teilnahmeantrag muss einen Datenträger mit den eingereichten Unterlagen als fortlaufende, ungeschützte PDF-Datei enthalten. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Bewerbungen, die dieser Form nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt.
4. Die angegebenen Höchstzahlen von Seiten dürfen auch bei Bewerbergemeinschaften und der Einbeziehung von Nachunternehmern nicht überschritten werden. Sollten doch mehr Unterlagen eingereicht werden, werden die über das geforderte Maß hinausgehenden Unterlagen (in der Reihenfolge ihrer Einreichung) nicht berücksichtigt.
5. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Teilnahmeanträgen, die nicht der vorgegebenen Struktur entsprechen, auszuschließen oder - nach seiner Wahl - negativ zu bewerten.
6. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmenbedingungen unter III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1 und III.2.2 aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich. Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
7. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 8.11.2012, 13:00 Uhr (beim Auftraggeber eingehend), darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen.
1. Der Auftraggeber hat eine Informationsbroschüre zusammengestellt. Diese enthält allgemeine Angaben zum Auftraggeber, der Nationalen Kohorte, zum Ausschreibungsgegenstand und die Funktionalen Anforderungen sowie weitere Hinweise zum formalisierten Vergabeverfahren. Die Informationsbroschüre und die formalisierten Teilnahmeunterlagen, bestehend aus einem Bewerbungsformblatt mit vorformulierten Erklärungen, dem Formblatt Referenzen sowie der Erklärung ARGE, sind unter folgender E-Mail-Adresse erhältlich: beate.groenboldt@mdc-berlin.de.
2. Die Formblätter Bewerbungsformblatt, Formblatt Referenzen und ggf. Erklärungen der ARGE sind von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bewerbergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, der Auftraggeber wertet also diese Angaben kumulativ.
3. Der Teilnahmeantrag ist von dem Bewerber zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schriftlich bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag (als Teilnahmeantrag für das konkrete Verfahren gekennzeichnet) bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Der Teilnahmeantrag muss einen Datenträger mit den eingereichten Unterlagen als fortlaufende, ungeschützte PDF-Datei enthalten. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Bewerbungen, die dieser Form nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt.
4. Die angegebenen Höchstzahlen von Seiten dürfen auch bei Bewerbergemeinschaften und der Einbeziehung von Nachunternehmern nicht überschritten werden. Sollten doch mehr Unterlagen eingereicht werden, werden die über das geforderte Maß hinausgehenden Unterlagen (in der Reihenfolge ihrer Einreichung) nicht berücksichtigt.
5. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Teilnahmeanträgen, die nicht der vorgegebenen Struktur entsprechen, auszuschließen oder - nach seiner Wahl - negativ zu bewerten.
6. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmenbedingungen unter III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1 und III.2.2 aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich. Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
7. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 8.11.2012, 13:00 Uhr (beim Auftraggeber eingehend), darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Max-Delbrück-Centrum (MDC) für Molekulare Medizin Berlin-Buch (nachfolgend: MDC) ist eine Großforschungseinrichtung in der Trägerschaft des Bundes und des Landes Berlin und betreibt als außeruniversitäre Forschungseinrichtung und Mitglied der größten deutschen Forschungsorganisation, dem Hermann von Helmoltz-Gemeinschaft e.V., medizinische Grundlagenforschung.
Das Max-Delbrück-Centrum (MDC) für Molekulare Medizin Berlin-Buch (nachfolgend: MDC) ist eine Großforschungseinrichtung in der Trägerschaft des Bundes und des Landes Berlin und betreibt als außeruniversitäre Forschungseinrichtung und Mitglied der größten deutschen Forschungsorganisation, dem Hermann von Helmoltz-Gemeinschaft e.V., medizinische Grundlagenforschung.
Das MDC plant die Durchführung großer populations- und patientenbasierter epidemiologischer Studien. In diesem Zusammenhang sollen humane biologische Proben (d.h. potentiell infektiöses Material) gewonnen, langfristig gelagert und für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden.
Das MDC plant die Durchführung großer populations- und patientenbasierter epidemiologischer Studien. In diesem Zusammenhang sollen humane biologische Proben (d.h. potentiell infektiöses Material) gewonnen, langfristig gelagert und für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden.
Mit dem vorliegenden Vergabeverfahren plant das MDC die Beschaffung eines voll automatisierten Bio-Reposity, in das biologische (liquide) Proben langfristig (mindestens 30 Jahre) gelagert werden und das bei Bedarf den kurzfristigen Zugriff auf die Proben ermöglicht. Die Einlagerung der Proben beginnt ab Mai 2013. Die voll automatisierte Langzeit-Einlagerung soll so schnell wie möglich erfolgen.
Mit dem vorliegenden Vergabeverfahren plant das MDC die Beschaffung eines voll automatisierten Bio-Reposity, in das biologische (liquide) Proben langfristig (mindestens 30 Jahre) gelagert werden und das bei Bedarf den kurzfristigen Zugriff auf die Proben ermöglicht. Die Einlagerung der Proben beginnt ab Mai 2013. Die voll automatisierte Langzeit-Einlagerung soll so schnell wie möglich erfolgen.
Die wesentlichen funktionalen Anforderungen an das voll automatisierte Liquid-Bio-Repository hat der Auftraggeber neben weiteren allgemeinen Angaben zum Auftraggeber, der Nationalen Kohorte sowie weiterer Hinweise zum formalisierten Vergabeverfahren in einer Informationsbroschüre zusammengefasst. Diese kann zusammen mit den formalisierten Bewerbungsunterlagen unter folgender E-Mail Adresse abgefordert werden: beate.groenboldt@mdc-berlin.de.
Die wesentlichen funktionalen Anforderungen an das voll automatisierte Liquid-Bio-Repository hat der Auftraggeber neben weiteren allgemeinen Angaben zum Auftraggeber, der Nationalen Kohorte sowie weiterer Hinweise zum formalisierten Vergabeverfahren in einer Informationsbroschüre zusammengefasst. Diese kann zusammen mit den formalisierten Bewerbungsunterlagen unter folgender E-Mail Adresse abgefordert werden: beate.groenboldt@mdc-berlin.de.
Es wird klargestellt, dass es vorliegend nur um die Umsetzung der technischen Anforderungen des voll automatisierten Bio-Repository geht. Die bauliche Anlage (Gebäude für dessen Integration) ist Gegenstand eines separaten Vergabeverfahrens.
Die Vergabe des Auftrages erfolgt in einem formalisierten mehrstufigen Verfahren und gliedert sich im Wesentlichen in 3 Phasen:
Phase 1: Bewerbungsphase.
Die Bewerber müssen auf der Grundlage dieser Unterlagen und unter Verwendung der vorformulierten Erklärungen bis zum 15.11.2012 um 13:00 Uhr eine inhaltlich vollständige Bewerbung abgeben.
Phase 2: Erörterung der eingereichten Grobkonzepte.
Im Rahmen der Auswertung der Bewerbungen erfolgt eine erste Vorauswahl. Es werden die Bewerber ausgewählt, die insgesamt am besten geeignet erscheinen. Nach Auswertung der Bewerbungsbögen werden die Bewerber mit den höchsten ermittelten Punktzahlen zur Verfeinerung ihrer Grobkonzepte und späteren Angebotsabgabe aufgefordert.
Im Rahmen der Auswertung der Bewerbungen erfolgt eine erste Vorauswahl. Es werden die Bewerber ausgewählt, die insgesamt am besten geeignet erscheinen. Nach Auswertung der Bewerbungsbögen werden die Bewerber mit den höchsten ermittelten Punktzahlen zur Verfeinerung ihrer Grobkonzepte und späteren Angebotsabgabe aufgefordert.
Phase 3: Verhandlungsphase.
Die ausgewählten Bewerber werden nach der Verfeinerung Ihrer Grobkonzepte aufgefordert, ein Angebot auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Ausschreibungsunterlagen vorzulegen. Im Rahmen von Bietergesprächen und Verhandlungen soll eine weitere Vertiefung der konzeptionellen Umsetzungsvorstellungen in fachlicher und preislicher Hinsicht erfolgen. Im Nachgang zu den Verhandlungen soll dann auf Grundlage der geführten Bietergespräche und Verhandlungen die Möglichkeit zur Angebotsoptimierung gegeben werden. Danach wird anhand der in den Ausschreibungsunterlagen kommunizierten Wertungskriterien der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Die ausgewählten Bewerber werden nach der Verfeinerung Ihrer Grobkonzepte aufgefordert, ein Angebot auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Ausschreibungsunterlagen vorzulegen. Im Rahmen von Bietergesprächen und Verhandlungen soll eine weitere Vertiefung der konzeptionellen Umsetzungsvorstellungen in fachlicher und preislicher Hinsicht erfolgen. Im Nachgang zu den Verhandlungen soll dann auf Grundlage der geführten Bietergespräche und Verhandlungen die Möglichkeit zur Angebotsoptimierung gegeben werden. Danach wird anhand der in den Ausschreibungsunterlagen kommunizierten Wertungskriterien der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis über aktuelle Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als sechs Monate). Ausländische Bieter können entsprechende Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen vorlegen.
1. Nachweis über aktuelle Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als sechs Monate). Ausländische Bieter können entsprechende Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen vorlegen.
2. a) Erklärung, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der in § 6 EG Abs. 4 lit. a-g VOL/A genannten Bestimmungen verurteilt worden ist (siehe Bewerbungsformblatt).
b) Erklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder es sich in Liquidation befindet (siehe Bewerbungsformblatt).
b) Erklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder es sich in Liquidation befindet (siehe Bewerbungsformblatt).
c) Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (siehe Bewerbungsformblatt).
d) Erklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (siehe Bewerbungsformblatt).
3. Dem Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einem bevollmächtigen Vertreter der Bewerber-/ Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe eines Teilnahmeantrages, eines Angebotes sowie hinsichtlich der Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. Die vorgeschriebene Erklärung ist rechtsverbindlich von vertretungsbefugten Personen jedes Mitglieds der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und für die Bewerber-/Bietergemeinschaft einfach im Original mit dem Teilnahmeantrag einzureichen; mit dem Teilnahmean-trag einer Bewerber- /Bietergemeinschaft ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Be-werber-/Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften (Erklärung der ARGE).
3. Dem Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einem bevollmächtigen Vertreter der Bewerber-/ Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe eines Teilnahmeantrages, eines Angebotes sowie hinsichtlich der Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. Die vorgeschriebene Erklärung ist rechtsverbindlich von vertretungsbefugten Personen jedes Mitglieds der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und für die Bewerber-/Bietergemeinschaft einfach im Original mit dem Teilnahmeantrag einzureichen; mit dem Teilnahmean-trag einer Bewerber- /Bietergemeinschaft ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Be-werber-/Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften (Erklärung der ARGE).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Bewerbungsformblatt).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Darstellung des Unternehmens und des Leistungsportfolios (maximal 2 Seiten). Dabei soll insbesondere auf wesentliche unternehmensbezogene Informationen wie z.B. Niederlassungen in Deutschland, Hauptsitz, Gründungsjahr, Mitarbeiterzahl eingegangen werden.
1. Darstellung des Unternehmens und des Leistungsportfolios (maximal 2 Seiten). Dabei soll insbesondere auf wesentliche unternehmensbezogene Informationen wie z.B. Niederlassungen in Deutschland, Hauptsitz, Gründungsjahr, Mitarbeiterzahl eingegangen werden.
2. Angabe der Gesamtzahl der fest angestellten Mitarbeiter des Unternehmens jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Bewerbungsformblatt).
3. Einreichung eines Grobkonzeptes für die Errichtung eines voll automatisierten Liquid-Bio-Repository für die standardisierte Langzeit-Einlagerung und Auslagerung von Proben. Das Grobkonzept soll insbesondere die in der Informationsbroschüre dargestellten funktionalen Anforderungen umsetzten.
3. Einreichung eines Grobkonzeptes für die Errichtung eines voll automatisierten Liquid-Bio-Repository für die standardisierte Langzeit-Einlagerung und Auslagerung von Proben. Das Grobkonzept soll insbesondere die in der Informationsbroschüre dargestellten funktionalen Anforderungen umsetzten.
4. Nachweis von Referenzen hinsichtlich der unter Ziffer II.1.5) dieses Bekanntmachungstextes dargelegten und nach Art und Umfang vergleichbaren Leistungen (d.h. Errichtung eines voll automatisierten Bio-Repository mit kalten und tiefkalten Bereichen für eine langfristige Lagerung von liquiden biologischen Proben zu wissenschaftlichen Forschungszwecken, das das Einlagern und Heraussuchen einzelner Proben ermöglicht und das bei Bedarf den kurzfristigen Zugriff auf die Proben sicher stellt). Die Darstellung der Referenzen hat in Tabellenform zu erfolgen und muss folgende Angaben beinhalten:
4. Nachweis von Referenzen hinsichtlich der unter Ziffer II.1.5) dieses Bekanntmachungstextes dargelegten und nach Art und Umfang vergleichbaren Leistungen (d.h. Errichtung eines voll automatisierten Bio-Repository mit kalten und tiefkalten Bereichen für eine langfristige Lagerung von liquiden biologischen Proben zu wissenschaftlichen Forschungszwecken, das das Einlagern und Heraussuchen einzelner Proben ermöglicht und das bei Bedarf den kurzfristigen Zugriff auf die Proben sicher stellt). Die Darstellung der Referenzen hat in Tabellenform zu erfolgen und muss folgende Angaben beinhalten:
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer,
— Art und Umfang des Auftragsgegenstandes (Beschreibung des errichteten automatisierten Bio-Repository mit kalten und tiefkalten Bereichen, Beschreibung des Zwecks der Errichtung, Angabe der vorgesehenen Lagerdauer von liquiden biologischen Proben, Beschreibung des Einlagern und Heraussuchen einzelner Proben sowie des kurzfristigen Zugriffs auf eingelagerte Proben und Angabe der Dauer des Ein- bzw. Auslagervorgangs),
— Art und Umfang des Auftragsgegenstandes (Beschreibung des errichteten automatisierten Bio-Repository mit kalten und tiefkalten Bereichen, Beschreibung des Zwecks der Errichtung, Angabe der vorgesehenen Lagerdauer von liquiden biologischen Proben, Beschreibung des Einlagern und Heraussuchen einzelner Proben sowie des kurzfristigen Zugriffs auf eingelagerte Proben und Angabe der Dauer des Ein- bzw. Auslagervorgangs),
— Auftragswert der erbrachten Leistung,
— Zeitraum der Leistungserbringung (Formblatt Referenzen).
5. Nennung des für die Leistung vorgesehenen Projektleiters (siehe Bewerbungsformblatt) mit Darstellung seiner beruflichen Qualifikation als Kurzprofil (Angaben zur Ausbildung, Dauer der Firmenzugehörigkeit, Berufserfahrung, Kenntnissen, vergleichbarer Projekterfahrung).
5. Nennung des für die Leistung vorgesehenen Projektleiters (siehe Bewerbungsformblatt) mit Darstellung seiner beruflichen Qualifikation als Kurzprofil (Angaben zur Ausbildung, Dauer der Firmenzugehörigkeit, Berufserfahrung, Kenntnissen, vergleichbarer Projekterfahrung).
6. Erklärung, dass die gesamte Kommunikation mit dem Auftraggeber in deutscher Sprache erfolgt (siehe Bewerbungsformblatt).
Die Funktionalität des voll automatisierten Liquid-Bio-Repository muss über einen Zeitraum von mindestens 30 Jahren gewährleistet werden.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Auswahlkriterien:
Der Auftraggeber prüft die Teilnahmeanträge in einem dreistufigen Verfahren:
a) Prüfung auf vollständiges Vorliegen der abgeforderten Nachweise und Erklärungen;
b) Vorliegen von vergaberechtlichen Ausschlussgründen und Feststellung der Geeignetheit;
c) Nach Auswertung der Bewerbungsbögen werden die Bewerber mit den höchsten ermittelten Punktzahlen zur Verfeinerung ihrer Grobkonzepte und späteren Angebotsabgabe aufgefordert. Hierzu werden mindestens 3, aber höchstens 6 Bewerber nach Reihenfolge der erreichten Punktzahlen ausgewählt.
c) Nach Auswertung der Bewerbungsbögen werden die Bewerber mit den höchsten ermittelten Punktzahlen zur Verfeinerung ihrer Grobkonzepte und späteren Angebotsabgabe aufgefordert. Hierzu werden mindestens 3, aber höchstens 6 Bewerber nach Reihenfolge der erreichten Punktzahlen ausgewählt.
Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Grobkonzepte gemäß Punkt III.2.3) 3. mit 100 % hinsichtlich der Umsetzung der funktionalen Anforderungen bewerten.
Der Auftraggeber wird dabei folgende Punktevergabe anwenden: 0 Punkte: Ungenügende Darstellung / Leistungserwartung, 2 Punkte: Mangelbehaftete Darstellung / Leistungserwartung, 4 Punkte: Mittelmäßige Darstellung / Leistungserwartung, 6 Punkte: Gute Darstellung / Leistungserwartung, 8 Punkte: Sehr gute Darstellung / Leistungserwartung, 10 Punkte: Hervorragende Darstellung / Leistungserwartung. Erreicht ein Bewerber bei der Bewertung eine Punktzahl von 2 oder schlechter, behält sich der Auftraggeber den Ausschluss dieses Bewerbers vor.
Der Auftraggeber wird dabei folgende Punktevergabe anwenden: 0 Punkte: Ungenügende Darstellung / Leistungserwartung, 2 Punkte: Mangelbehaftete Darstellung / Leistungserwartung, 4 Punkte: Mittelmäßige Darstellung / Leistungserwartung, 6 Punkte: Gute Darstellung / Leistungserwartung, 8 Punkte: Sehr gute Darstellung / Leistungserwartung, 10 Punkte: Hervorragende Darstellung / Leistungserwartung. Erreicht ein Bewerber bei der Bewertung eine Punktzahl von 2 oder schlechter, behält sich der Auftraggeber den Ausschluss dieses Bewerbers vor.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Abt. Einkauf und Zentrale Dienste, Zentrale Vergabestelle Bau/Technik
Frau Beate Grönboldt
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-04-01 📅
Datum des Endes: 2023-03-31 📅
Zusätzliche Informationen
1. Der Auftraggeber hat eine Informationsbroschüre zusammengestellt. Diese enthält allgemeine Angaben zum Auftraggeber, der Nationalen Kohorte, zum Ausschreibungsgegenstand und die Funktionalen Anforderungen sowie weitere Hinweise zum formalisierten Vergabeverfahren. Die Informationsbroschüre und die formalisierten Teilnahmeunterlagen, bestehend aus einem Bewerbungsformblatt mit vorformulierten Erklärungen, dem Formblatt Referenzen sowie der Erklärung ARGE, sind unter folgender E-Mail-Adresse erhältlich: beate.groenboldt@mdc-berlin.de.
1. Der Auftraggeber hat eine Informationsbroschüre zusammengestellt. Diese enthält allgemeine Angaben zum Auftraggeber, der Nationalen Kohorte, zum Ausschreibungsgegenstand und die Funktionalen Anforderungen sowie weitere Hinweise zum formalisierten Vergabeverfahren. Die Informationsbroschüre und die formalisierten Teilnahmeunterlagen, bestehend aus einem Bewerbungsformblatt mit vorformulierten Erklärungen, dem Formblatt Referenzen sowie der Erklärung ARGE, sind unter folgender E-Mail-Adresse erhältlich: beate.groenboldt@mdc-berlin.de.
2. Die Formblätter Bewerbungsformblatt, Formblatt Referenzen und ggf. Erklärungen der ARGE sind von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bewerbergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, der Auftraggeber wertet also diese Angaben kumulativ.
2. Die Formblätter Bewerbungsformblatt, Formblatt Referenzen und ggf. Erklärungen der ARGE sind von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bewerbergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, der Auftraggeber wertet also diese Angaben kumulativ.
3. Der Teilnahmeantrag ist von dem Bewerber zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schriftlich bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag (als Teilnahmeantrag für das konkrete Verfahren gekennzeichnet) bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Der Teilnahmeantrag muss einen Datenträger mit den eingereichten Unterlagen als fortlaufende, ungeschützte PDF-Datei enthalten. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Bewerbungen, die dieser Form nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt.
3. Der Teilnahmeantrag ist von dem Bewerber zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schriftlich bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag (als Teilnahmeantrag für das konkrete Verfahren gekennzeichnet) bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Der Teilnahmeantrag muss einen Datenträger mit den eingereichten Unterlagen als fortlaufende, ungeschützte PDF-Datei enthalten. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Bewerbungen, die dieser Form nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt.
4. Die angegebenen Höchstzahlen von Seiten dürfen auch bei Bewerbergemeinschaften und der Einbeziehung von Nachunternehmern nicht überschritten werden. Sollten doch mehr Unterlagen eingereicht werden, werden die über das geforderte Maß hinausgehenden Unterlagen (in der Reihenfolge ihrer Einreichung) nicht berücksichtigt.
4. Die angegebenen Höchstzahlen von Seiten dürfen auch bei Bewerbergemeinschaften und der Einbeziehung von Nachunternehmern nicht überschritten werden. Sollten doch mehr Unterlagen eingereicht werden, werden die über das geforderte Maß hinausgehenden Unterlagen (in der Reihenfolge ihrer Einreichung) nicht berücksichtigt.
5. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Teilnahmeanträgen, die nicht der vorgegebenen Struktur entsprechen, auszuschließen oder - nach seiner Wahl - negativ zu bewerten.
6. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmenbedingungen unter III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1 und III.2.2 aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich. Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
6. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmenbedingungen unter III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1 und III.2.2 aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich. Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
7. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 8.11.2012, 13:00 Uhr (beim Auftraggeber eingehend), darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen.
7. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 8.11.2012, 13:00 Uhr (beim Auftraggeber eingehend), darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
"Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind".
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB).
Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2012/S 192-315685 (2012-10-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-12-17) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin (MDC) Berlin-Buch
Postanschrift: Robert-Rössle-Straße 10, Berlin-Buch
Postort: Berlin
Kontakt
Telefon: +49 3094064239📞
Fax: +49 3094064264 📠
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-11-14 📅
Name: Liconic AG
Postanschrift: Industriestraße 8
Postort: Mauren
Postleitzahl: 9493
Land: Liechtenstein 🇱🇮
E-Mail: info@liconic.com📧
Internetadresse: http://www.liconic.com🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregeln gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB hin. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB lautet:
„Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Der Auftraggeber weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101b GWB hin. § 101b GWB lautet:
„(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union“.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union“.