Wie kann § 97 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Pflicht zur Aufteilung eines öffentlichen Auftrages in Teillose rechtssicher in die Beschaffungspraxis überführt werden?

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)

1 Projektdarstellung
Die so genannte „Mittelstandsklausel“ des § 97 Abs. 3 GWB sieht eine grundsätzliche Pflicht zur Aufteilung öffentlicher Aufträge in Fach- und Teillose zur Stärkung des Mittelstands vor: „Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Leistungen sind in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Mehrere Teil- oder Fachlose dürfen zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern.“.
Problemaufriss.
a) Rechtsprechung: Kommt es zu Streitigkeiten zwischen Bietern und Auftraggebern betreffend die Anwendung des § 97 Abs. 3 GWB, urteilen die Vergabekammern des Bundes und die jeweils zuständigen OLG generell so, dass für die mittelstandsgerechte Ermittlung der Größe eines Teilloses die spezifischen Gegebenheiten der Branche zu berücksichtigen seien, in der der Auftrag vergeben werden soll. D. h., der Begriff der kleinen und mittleren Unternehmen ist für einen zu vergebenden Auftrag nicht anhand absoluter, zahlenmäßiger Grenzen bestimmbar. Entscheidend ist vielmehr die relative Größe der jeweiligen Marktteilnehmer, wobei auf die vorhandenen Branchenstrukturen abzustellen ist. Im Ergebnis kann dies u. U. bedeuten, dass ein Unternehmen mit z. B. einem Umsatz von mehreren hundert Millionen Euro – entgegen der EU-KMU-Definition – im Sinne der Rechtsprechung zu § 97 Abs. 3 GWB als ein mittelständisches Unternehmen anzusehen ist.
b) Vergabepraxis: Mangels verfügbarer Daten zur jeweiligen Branchenstruktur (Mitarbeiterzahlen, Umsatzzahlen, Gewinne) ist die mittelstandsgerechte Teillosaufteilung gem. § 97 Abs. 3 GWB in der Praxis allerdings häufig nicht einfach. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vergabestellen müssen Branchenverbände, IHKn und das Unternehmensregister des Statistischen Bundesamtes entsprechend abfragen, um an Zahlenmaterial zu gelangen. Oftmals verfügen die genannten Einrichtungen jedoch nicht über die erforderlichen Daten. Dies kann in Bezug auf § 97 Abs. 3 GWB zu Rechtsunsicherheit führen.
Weiter unter Punkt VI.3).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-05-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-04-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-04-25 Auftragsbekanntmachung
2013-02-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-04-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmwi.de 🌏
E-Mail: wolfram.klamm@bmwi.bund.de 📧
Telefon: +49 3018615-2721 📞
Fax: +49 3018615-2698 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-04-25 📅
Einreichungsfrist: 2012-05-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-04-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 83-136423
ABl. S-Ausgabe: 83
Zusätzliche Informationen
Fortsetzung von Punkt II.1.5). Das Problem, wie § 97 Abs. 3 GWB rechtssicher in die Praxis überführt werden kann, konnte bislang nicht gelöst werden. Sämtliche untersuchten Optionen erwiesen sich als nicht praxistauglich. In dem Forschungsvorhaben sind daher. 1. die konkreten Probleme der Beschäftigten in den Vergabestellen des Bundes mit der rechtssicheren Anwendung des § 97 Abs. 3 GWB zu untersuchen und darzustellen, 2. die Unterschiede zu anderen EU-Mitgliedstaaten sowie deren Praxis bei der Aufteilung zu vergebender Aufträge in Lose darzustellen, 3. mögliche Lösungsansätze zu untersuchen und 4. operationale Handlungsempfehlungen zu erarbeiten. Im Ergebnis ist die Frage zu beantworten, wie § 97 Abs. 3 GWB (Pflicht zur Teillosaufteilung) rechtssicher in die Beschaffungspraxis überführt werden kann. 2 Aufgabendarstellung Die folgenden Arbeitspakete spiegeln die Grundintention des Auftraggebers wider. Eine konkretisierte Darstellung zur Vorgehensweise bezüglich der einzelnen Arbeitspakete wird im Angebot des Bieters erwartet. Arbeitspaket I: Bestandsaufnahme. Im ersten Arbeitspaket soll bei den vier Zentralen Vergabestellen des Bundes sowie bei ausgewählten weiteren Vergabestellen des Bundes (z. B. mittels strukturierter Interviews) recherchiert werden, welche konkreten Probleme sich bei der Anwendung von § 97 Abs. 3 GWB in der Vergabepraxis stellen. Dabei ist insbesondere zu untersuchen, — ob den Beschafferinnen und Beschaffern die erforderlichen Daten zur jeweiligen Branchenstruktur (Mitarbeiterzahlen, Umsatzzahlen, Gewinne) zur Verfügung stehen bzw. welcher Aufwand damit verbunden ist, diese Daten zu ermitteln, — welche Informationsquellen und Arbeitshilfen (z. B. Leitfäden, Berechnungsalgorithmen, Musterausschreibungen) genutzt werden (können), — ob eine fixe Mittelstandsdefinition (z. B. EU-KMU-Definition, KMU-Definition des Instituts für Mittelstandsforschung) für die Ermittlung der mittelstandsgerechten Teillosgrößen zu Grunde gelegt wird, — wie hoch der Zeitaufwand für die mittelstandsgerechte Festlegung der Größen der Teillose eines zu vergebenden öffentlichen Auftrages ist, — ob die Vergabe in Teillose aufgesplitterter Fachlose zu Schwierigkeiten bei der Abwicklung einer Baumaßnahme geführt hat oder führt oder solche Schwierigkeiten erwartet werden und wenn ja, welche, — ob die Vergabe in Teillose aufgesplitteter öffentlicher Aufträge durch Rechtsmittel angegriffen wird, — ob es in anderen EU-Mitgliedstaaten (unter-)gesetzliche Regelungen betreffend eine Pflicht zur Teillosaufteilung eines zu vergebenden Auftrages gibt und – wenn ja – wie diese Pflicht normativ ausgestaltet ist, wie sie für die Praxis handhabbar gemacht wird und welche Probleme die Praxis gegebenenfalls mit der Teillosaufteilung hat. Es ist diesbezüglich die Regelungslage in mindestens drei EU-Mitgliedstaaten zu untersuchen. Die Recherche bereitet die Analyse und Präzisierung des Problemfeldes (siehe Arbeitspaket II) vor. Arbeitspaket II: Analyse und Präzisierung des Problemfeldes. Die in Arbeitspaket I erhobenen Aussagen sollen im zweiten Arbeitspaket ausgewertet werden mit dem Ziel, das Problemfeld exakt zu umreißen und Anknüpfungspunkte für operationale Handlungsempfehlungen auszumachen. Die ermittelten Praxisprobleme sind zu kategorisieren und zu gewichten. Es ist insbesondere darzulegen, — ob die Zugehörigkeit eines Unternehmens zu einer bestimmten Branche in entscheidendem Maße darauf Einfluss hat, was jeweils ein „typischer“ Mittelständler ist, — ob die spezifische Branche geeignet ist, um – daran anknüpfend – einen Algorithmus zu entwickeln, der es erlaubt, die jeweils mittelstandsgerechte Größe von Teillosen eines zu vergebenden Auftrages zu entwickeln und, — inwiefern die Praxisprobleme aus dem Normentext bzw. aus der dazu entwickelten Rechtsprechung resultieren. Arbeitspaket III: Empfehlungen und Bewertung. Dem Auftraggeber sollen – basierend auf der in Arbeitspaket II durchgeführten Analyse und Präzisierung des Problemfeldes und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zu § 97 Abs. 3 GWB – operationale Empfehlungen unterbreitet werden hinsichtlich: — der Nutzung geeigneter Datenquellen zu Branchenstrukturen (Mitarbeiterzahlen, Umsatzzahlen, Gewinne) durch die Beschaffungsstellen des Bundes, — einer praktischen Handlungsanweisung zur branchenspezifischen Bestimmung kleiner und mittlerer Unternehmen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beschaffungsstellen des Bundes, — eines möglichen Verbesserungspotenzials die Formulierung des § 97 Abs. 3 GWB betreffend. Die Empfehlungen sollen den Auftraggeber in die Lage versetzen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Beschaffungsstellen des Bundes eine rechtssichere Anwendung des § 97 Abs. 3 GWB in der Praxis zu ermöglichen. Die Empfehlungen sollen zudem hinsichtlich des Maßes ihrer Geeignetheit zur Problemlösung priorisiert und gewichtet werden. 3 Bewertung 3.1 Eignung Die Eignung der Bieterin/des Bieters wird anhand nachstehender Kriterien beurteilt: — Fachkenntnisse, — projektrelevante Erfahrungen, — Zuverlässigkeit, — wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, — Qualifikationen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 3.2 Angebot Bei der Bewertung der Angebote werden folgende Auswahlkriterien zu Grunde gelegt: Bewertungskriterium Gewichtung. Preis 25 %. Problemverständnis 20 % methodisches Vorgehen 20 %. Arbeitsplanung 20 %. Leistungsumfang 15 %. Ihren formfreien Teilnahmeantrag zu dem unter Abschnitt II Nr. 1.5 genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); der Antrag muss - komplett mit allen Bestandteilen - spätestens am 14.5.2012 bis 16:30 Uhr (siehe auch Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt worden sein. Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen erhalten Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder E-Mail: „support@bescha.bund.de“. Sie können Ihren Antrag auch per Post oder direkter Zustellung (in zweifacher Ausfertigung) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zu Projekt I C 4 - 39/12!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8:00 Uhr - 16:30 Uhr, Fr. 7:30 Uhr - 15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihren Antrag rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Antrags so frühzeitig ein, dass er spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt. Arbeitsgemeinschaften / Kooperationen - auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi. Informationen zum weiteren Vergabeverfahren bzw. für die spätere Auftragsvergabe: Wenn bis zum 4.6.2012 (siehe Abschnitt IV Nr. 3.5) keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht. Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht. Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien siehe oben Nr. 3.2 der Projektbeschreibung berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe auch Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A). Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine[n] Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzliche[n] Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungsaufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi)“, die unter der folgenden URL http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Ausschreibungen/zuverbed-forschungsauftraege.pdf abgerufen werden können. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1 Projektdarstellung
Die so genannte „Mittelstandsklausel“ des § 97 Abs. 3 GWB sieht eine grundsätzliche Pflicht zur Aufteilung öffentlicher Aufträge in Fach- und Teillose zur Stärkung des Mittelstands vor: „Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Leistungen sind in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Mehrere Teil- oder Fachlose dürfen zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern.“.
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Problemaufriss.
a) Rechtsprechung: Kommt es zu Streitigkeiten zwischen Bietern und Auftraggebern betreffend die Anwendung des § 97 Abs. 3 GWB, urteilen die Vergabekammern des Bundes und die jeweils zuständigen OLG generell so, dass für die mittelstandsgerechte Ermittlung der Größe eines Teilloses die spezifischen Gegebenheiten der Branche zu berücksichtigen seien, in der der Auftrag vergeben werden soll. D. h., der Begriff der kleinen und mittleren Unternehmen ist für einen zu vergebenden Auftrag nicht anhand absoluter, zahlenmäßiger Grenzen bestimmbar. Entscheidend ist vielmehr die relative Größe der jeweiligen Marktteilnehmer, wobei auf die vorhandenen Branchenstrukturen abzustellen ist. Im Ergebnis kann dies u. U. bedeuten, dass ein Unternehmen mit z. B. einem Umsatz von mehreren hundert Millionen Euro – entgegen der EU-KMU-Definition – im Sinne der Rechtsprechung zu § 97 Abs. 3 GWB als ein mittelständisches Unternehmen anzusehen ist.
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b) Vergabepraxis: Mangels verfügbarer Daten zur jeweiligen Branchenstruktur (Mitarbeiterzahlen, Umsatzzahlen, Gewinne) ist die mittelstandsgerechte Teillosaufteilung gem. § 97 Abs. 3 GWB in der Praxis allerdings häufig nicht einfach. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vergabestellen müssen Branchenverbände, IHKn und das Unternehmensregister des Statistischen Bundesamtes entsprechend abfragen, um an Zahlenmaterial zu gelangen. Oftmals verfügen die genannten Einrichtungen jedoch nicht über die erforderlichen Daten. Dies kann in Bezug auf § 97 Abs. 3 GWB zu Rechtsunsicherheit führen.
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Weiter unter Punkt VI.3).
Dauer: 6 Monate
Referenznummer: I C 4 - 02 08 15 - 39/12
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin / Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Genauer Name, eindeutige Adresse und die Rechtsform (GmbH, GbR etc.) des Antragstellers;
b) Angabe einer für das Projekt zuständigen Kontaktperson einschließlich Telefon- und Telefax-Nummer(n) und sonstiger Kommunikationsanschlüsse und -adressen.
c) Für die Beurteilung der Eignung des Antragstellers (nicht als Zuschlagskriterium) ein kurzer Problemaufriss (keine ausgearbeitete Projektskizze [daher maximal 2 DIN A 4 Seiten] und keine Kostenkalkulation) zu dem unter Abschnitt II Nr. 1.5 genannten Thema.
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Die Angaben zu den folgenden Punkten bitte auf das unbedingt notwendige Maß beschränken:
d) Beschreibung der institutionellen Struktur des Antragstellers;
e) Qualifikationen und Erfahrungen des Personals sowie ggf. für das Projekt relevante Vorarbeiten und Veröffentlichungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eine formfreie Eigenerklärung - bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied -, dass die in §§ 6 EG Abs. 4 und 6, 19 EG Abs. 3 Buchstabe f VOL/A aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Das Fehlen dieser Erklärung kann (§ 6 EG Abs. 6) bzw. muss (§§ 6 EG Abs. 4, 19) zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen!
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Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Keine besondere Rechtsform (aber siehe Abschnitt III Nr. 3.2).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 6
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2012-06-04 📅
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-08-31 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (25)
2. Problemverständnis (20)
3. methodisches Vorgehen (20)
4. Arbeitsplanung (20)
5. Leistungsumfang (15)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: BMWi, Referat I C 4
Herrn Dr. Wolfram Klamm
Internetadresse: www.bmwi.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.bmwi.de 🌏
E-Mail: buero-ib6@bmwi.bund.de 📧

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: I C 4 - 02 08 15 - 39/12
Zusätzliche Informationen
Fortsetzung von Punkt II.1.5).
Das Problem, wie § 97 Abs. 3 GWB rechtssicher in die Praxis überführt werden kann, konnte bislang nicht gelöst werden. Sämtliche untersuchten Optionen erwiesen sich als nicht praxistauglich.
In dem Forschungsvorhaben sind daher.
1. die konkreten Probleme der Beschäftigten in den Vergabestellen des Bundes mit der rechtssicheren Anwendung des § 97 Abs. 3 GWB zu untersuchen und darzustellen,
2. die Unterschiede zu anderen EU-Mitgliedstaaten sowie deren Praxis bei der Aufteilung zu vergebender Aufträge in Lose darzustellen,
3. mögliche Lösungsansätze zu untersuchen und
4. operationale Handlungsempfehlungen zu erarbeiten.
Im Ergebnis ist die Frage zu beantworten, wie § 97 Abs. 3 GWB (Pflicht zur Teillosaufteilung) rechtssicher in die Beschaffungspraxis überführt werden kann.
2 Aufgabendarstellung
Die folgenden Arbeitspakete spiegeln die Grundintention des Auftraggebers wider. Eine konkretisierte Darstellung zur Vorgehensweise bezüglich der einzelnen Arbeitspakete wird im Angebot des Bieters erwartet.
Arbeitspaket I: Bestandsaufnahme.
Im ersten Arbeitspaket soll bei den vier Zentralen Vergabestellen des Bundes sowie bei ausgewählten weiteren Vergabestellen des Bundes (z. B. mittels strukturierter Interviews) recherchiert werden, welche konkreten Probleme sich bei der Anwendung von § 97 Abs. 3 GWB in der Vergabepraxis stellen. Dabei ist insbesondere zu untersuchen,
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— ob den Beschafferinnen und Beschaffern die erforderlichen Daten zur jeweiligen Branchenstruktur (Mitarbeiterzahlen, Umsatzzahlen, Gewinne) zur Verfügung stehen bzw. welcher Aufwand damit verbunden ist, diese Daten zu ermitteln,
— welche Informationsquellen und Arbeitshilfen (z. B. Leitfäden, Berechnungsalgorithmen, Musterausschreibungen) genutzt werden (können),
— ob eine fixe Mittelstandsdefinition (z. B. EU-KMU-Definition, KMU-Definition des Instituts für Mittelstandsforschung) für die Ermittlung der mittelstandsgerechten Teillosgrößen zu Grunde gelegt wird,
— wie hoch der Zeitaufwand für die mittelstandsgerechte Festlegung der Größen der Teillose eines zu vergebenden öffentlichen Auftrages ist,
— ob die Vergabe in Teillose aufgesplitterter Fachlose zu Schwierigkeiten bei der Abwicklung einer Baumaßnahme geführt hat oder führt oder solche Schwierigkeiten erwartet werden und wenn ja, welche,
— ob die Vergabe in Teillose aufgesplitteter öffentlicher Aufträge durch Rechtsmittel angegriffen wird,
— ob es in anderen EU-Mitgliedstaaten (unter-)gesetzliche Regelungen betreffend eine Pflicht zur Teillosaufteilung eines zu vergebenden Auftrages gibt und – wenn ja – wie diese Pflicht normativ ausgestaltet ist, wie sie für die Praxis handhabbar gemacht wird und welche Probleme die Praxis gegebenenfalls mit der Teillosaufteilung hat. Es ist diesbezüglich die Regelungslage in mindestens drei EU-Mitgliedstaaten zu untersuchen.
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Die Recherche bereitet die Analyse und Präzisierung des Problemfeldes (siehe Arbeitspaket II) vor.
Arbeitspaket II: Analyse und Präzisierung des Problemfeldes.
Die in Arbeitspaket I erhobenen Aussagen sollen im zweiten Arbeitspaket ausgewertet werden mit dem Ziel, das Problemfeld exakt zu umreißen und Anknüpfungspunkte für operationale Handlungsempfehlungen auszumachen. Die ermittelten Praxisprobleme sind zu kategorisieren und zu gewichten. Es ist insbesondere darzulegen,
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— ob die Zugehörigkeit eines Unternehmens zu einer bestimmten Branche in entscheidendem Maße darauf Einfluss hat, was jeweils ein „typischer“ Mittelständler ist,
— ob die spezifische Branche geeignet ist, um – daran anknüpfend – einen Algorithmus zu entwickeln, der es erlaubt, die jeweils mittelstandsgerechte Größe von Teillosen eines zu vergebenden Auftrages zu entwickeln und,
— inwiefern die Praxisprobleme aus dem Normentext bzw. aus der dazu entwickelten Rechtsprechung resultieren.
Arbeitspaket III: Empfehlungen und Bewertung.
Dem Auftraggeber sollen – basierend auf der in Arbeitspaket II durchgeführten Analyse und Präzisierung des Problemfeldes und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zu § 97 Abs. 3 GWB – operationale Empfehlungen unterbreitet werden hinsichtlich:
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— der Nutzung geeigneter Datenquellen zu Branchenstrukturen (Mitarbeiterzahlen, Umsatzzahlen, Gewinne) durch die Beschaffungsstellen des Bundes,
— einer praktischen Handlungsanweisung zur branchenspezifischen Bestimmung kleiner und mittlerer Unternehmen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beschaffungsstellen des Bundes,
— eines möglichen Verbesserungspotenzials die Formulierung des § 97 Abs. 3 GWB betreffend.
Die Empfehlungen sollen den Auftraggeber in die Lage versetzen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Beschaffungsstellen des Bundes eine rechtssichere Anwendung des § 97 Abs. 3 GWB in der Praxis zu ermöglichen. Die Empfehlungen sollen zudem hinsichtlich des Maßes ihrer Geeignetheit zur Problemlösung priorisiert und gewichtet werden.
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3 Bewertung
3.1 Eignung
Die Eignung der Bieterin/des Bieters wird anhand nachstehender Kriterien beurteilt:
— Fachkenntnisse,
— projektrelevante Erfahrungen,
— Zuverlässigkeit,
— wirtschaftliche Leistungsfähigkeit,
— Qualifikationen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
3.2 Angebot
Bei der Bewertung der Angebote werden folgende Auswahlkriterien zu Grunde gelegt:
Bewertungskriterium Gewichtung.
Preis 25 %.
Problemverständnis 20 % methodisches Vorgehen 20 %.
Arbeitsplanung 20 %.
Leistungsumfang 15 %.
Ihren formfreien Teilnahmeantrag zu dem unter Abschnitt II Nr. 1.5 genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); der Antrag muss - komplett mit allen Bestandteilen - spätestens am 14.5.2012 bis 16:30 Uhr (siehe auch Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt worden sein.
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Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen erhalten Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder E-Mail: „support@bescha.bund.de“.
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Sie können Ihren Antrag auch per Post oder direkter Zustellung (in zweifacher Ausfertigung) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zu Projekt I C 4 - 39/12!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8:00 Uhr - 16:30 Uhr, Fr. 7:30 Uhr - 15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihren Antrag rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Antrags so frühzeitig ein, dass er spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
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Arbeitsgemeinschaften / Kooperationen - auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Informationen zum weiteren Vergabeverfahren bzw. für die spätere Auftragsvergabe:
Wenn bis zum 4.6.2012 (siehe Abschnitt IV Nr. 3.5) keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht.
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien siehe oben Nr. 3.2 der Projektbeschreibung berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe auch Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
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Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine[n] Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzliche[n] Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungsaufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi)“, die unter der folgenden URL http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Ausschreibungen/zuverbed-forschungsauftraege.pdf abgerufen werden können. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Name: Vergabeprüfstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Referat I B 6
Internetadresse: www.bmwi.de 🌏
Fax: +49 30186153570 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
14 Kalendertage, beginnend am Tag nach der Absendung der Information über die vorgesehene Nichtberücksichtigung Ihres Angebots.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postleitzahl: 53107
Telefon: +49 30186150 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Postanschrift: Referat I B 6
Postort: Berlin
Postleitzahl: 11019
Fax: +49 30186155473 📠
Quelle: OJS 2012/S 083-136423 (2012-04-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-02-05)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Verfahrensart: Beschleunigtes Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 30186152721 📞
Fax: +49 30186152698 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-02-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-02-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 028-043118
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 83-136423
ABl. S-Ausgabe: 28
Zusätzliche Informationen
Fortsetzung von Punkt II.1.5) Das Problem, wie § 97 Abs. 3 GWB rechtssicher in die Praxis überführt werden kann, konnte bislang nicht gelöst werden. Sämtliche untersuchten Optionen erwiesen sich als nicht praxistauglich. In dem Forschungsvorhaben sind daher 1. die konkreten Probleme der Beschäftigten in den Vergabestellen des Bundes mit der rechtssicheren Anwendung des § 97 Abs. 3 GWB zu untersuchen und darzustellen, 2. die Unterschiede zu anderen EU-Mitgliedstaaten sowie deren Praxis bei der Aufteilung zu vergebender Aufträge in Lose darzustellen, 3. mögliche Lösungsansätze zu untersuchen und 4. operationale Handlungsempfehlungen zu erarbeiten. Im Ergebnis ist die Frage zu beantworten, wie § 97 Abs. 3 GWB (Pflicht zur Teillosaufteilung) rechtssicher in die Beschaffungspraxis überführt werden kann. 2 Aufgabendarstellung: Die folgenden Arbeitspakete spiegeln die Grundintention des Auftraggebers wider. Eine konkretisierte Darstellung zur Vorgehensweise bezüglich der einzelnen Arbeitspakete wird im Angebot des Bieters erwartet. Arbeitspaket I: Bestandsaufnahme Im ersten Arbeitspaket soll bei den vier Zentralen Vergabestellen des Bundes sowie bei ausgewählten weiteren Vergabestellen des Bundes (z. B. mittels strukturierter Interviews) recherchiert werden, welche konkreten Probleme sich bei der Anwendung von § 97 Abs. 3 GWB in der Vergabepraxis stellen. Dabei ist insbesondere zu untersuchen, — ob den Beschafferinnen und Beschaffern die erforderlichen Daten zur jeweiligen Branchenstruktur (Mitarbeiterzahlen, Umsatzzahlen, Gewinne) zur Verfügung stehen bzw. welcher Aufwand damit verbunden ist, diese Daten zu ermitteln, – welche Informationsquellen und Arbeitshilfen (z. B. Leitfäden, Berechnungsalgorithmen, Musterausschreibungen) genutzt werden (können), — ob eine fixe Mittelstandsdefinition (z. B. EU-KMU-Definition, KMU-Definition des Instituts für Mittelstandsforschung) für die Ermittlung der mittelstandsgerechten Teillosgrößen zu Grunde gelegt wird, — wie hoch der Zeitaufwand für die mittelstandsgerechte Festlegung der Größen der Teillose eines zu vergebenden öffentlichen Auftrages ist, — ob die Vergabe in Teillose aufgesplitterter Fachlose zu Schwierigkeiten bei der Abwicklung einer Baumaßnahme geführt hat oder führt oder solche Schwierigkeiten erwartet werden und wenn ja, welche, — ob die Vergabe in Teillose aufgesplitteter öffentlicher Aufträge durch Rechtsmittel angegriffen wird, — ob es in anderen EU-Mitgliedstaaten (unter-)gesetzliche Regelungen betreffend eine Pflicht zur Teillosaufteilung eines zu vergebenden Auftrages gibt und – wenn ja – wie diese Pflicht normativ ausgestaltet ist, wie sie für die Praxis handhabbar gemacht wird und welche Probleme die Praxis gegebenenfalls mit der Teillosaufteilung hat. Es ist diesbezüglich die Regelungslage in mindestens drei EU-Mitgliedstaaten zu untersuchen. Die Recherche bereitet die Analyse und Präzisierung des Problemfeldes (siehe Arbeitspaket II) vor. Arbeitspaket II: Analyse und Präzisierung des Problemfeldes Die in Arbeitspaket I erhobenen Aussagen sollen im zweiten Arbeitspaket ausgewertet werden mit dem Ziel, das Problemfeld exakt zu umreißen und Anknüpfungspunkte für operationale Handlungsempfehlungen auszumachen. Die ermittelten Praxisprobleme sind zu kategorisieren und zu gewichten. Es ist insbesondere darzulegen, — ob die Zugehörigkeit eines Unternehmens zu einer bestimmten Branche in entscheidendem Maße darauf Einfluss hat, was jeweils ein „typischer“ Mittelständler ist, — ob die spezifische Branche geeignet ist, um – daran anknüpfend – einen Algorithmus zu entwickeln, der es erlaubt, die jeweils mittelstandsgerechte Größe von Teillosen eines zu vergebenden Auftrages zu entwickeln und – inwiefern die Praxisprobleme aus dem Normentext bzw. aus der dazu entwickelten Rechtsprechung resultieren. Arbeitspaket III: Empfehlungen und Bewertung Dem Auftraggeber sollen – basierend auf der in Arbeitspaket II durchgeführten Analyse und Präzisierung des Problemfeldes und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zu § 97 Abs. 3 GWB – operationale Empfehlungen unterbreitet werden hinsichtlich: — der Nutzung geeigneter Datenquellen zu Branchenstrukturen (Mitarbeiterzahlen, Umsatzzahlen, Gewinne) durch die Beschaffungsstellen des Bundes, — einer praktischen Handlungsanweisung zur branchenspezifischen Bestimmung kleiner und mittlerer Unternehmen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beschaffungsstellen des Bundes, — eines möglichen Verbesserungspotenzials die Formulierung des § 97 Abs. 3 GWB betreffend. Die Empfehlungen sollen den Auftraggeber in die Lage versetzen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Beschaffungsstellen des Bundes eine rechtssichere Anwendung des § 97 Abs. 3 GWB in der Praxis zu ermöglichen. Die Empfehlungen sollen zudem hinsichtlich des Maßes ihrer Geeignetheit zur Problemlösung priorisiert und gewichtet werden. 3 Bewertung 3.1 Eignung Die Eignung der Bieterin/des Bieters wird anhand nachstehender Kriterien beurteilt: - Fachkenntnisse, - projektrelevante Erfahrungen, - Zuverlässigkeit, - wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, - Qualifikationen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 3.2 Angebot Bei der Bewertung der Angebote werden folgende Auswahlkriterien zu Grunde gelegt: Bewertungskriterium Gewichtung Preis 25 %, Problemverständnis 20 %, methodisches Vorgehen 20 %, Arbeitsplanung 20 %, Leistungsumfang 15 %, Ihren formfreien Teilnahmeantrag zu dem unter Abschnitt II Nr. 1.5 genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); der Antrag muss – komplett mit allen Bestandteilen – spätestens am 14.5.2012 bis 16:30 Uhr (siehe auch Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt worden sein. Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist – zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen erhalten Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (+49 3018610-1234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder E-Mail: „support@bescha.bund.de“. Sie können Ihren Antrag auch per Post oder direkter Zustellung (in zweifacher Ausfertigung) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zu Projekt I C 4 - 39/12!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo. – Do. 8:00 Uhr - 16:30 Uhr, Fr. 7:30 Uhr – 15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihren Antrag rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Antrags so frühzeitig ein, dass er spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt. Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen - auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi. Informationen zum weiteren Vergabeverfahren bzw. für die spätere Auftragsvergabe: Wenn bis zum 4.6.2012 (siehe Abschnitt IV Nr. 3.5) keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht. Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht. Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien siehe oben Nr. 3.2 der Projektbeschreibung berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe auch Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A). Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine[n] Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzliche[n] Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungsaufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi)“, die unter der folgenden URL http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Ausschreibungen/zuverbed-forschungsauftraege.pdf abgerufen werden können. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 72 000 💰
278 500 💰

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-01-03 📅
Name: Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V.
Postanschrift: Mittelstr. 5
Postort: Schönefeld
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Quelle: OJS 2013/S 028-043118 (2013-02-05)