Projekt-Nr. 51/12. Thema: Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation des BMWi-Programms „Existenzgründungen aus der Wissenschaft (Exist)“. Ziel des Vorhabens ist die wissenschaftliche Begleitung der Programmlinien EXIST-Gründungskultur, Exist-Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer: Die Hauptaufgabe der wissenschaftlichen Begleitung besteht darin, vor dem Hintergrund der Erkenntnisse der Gründungsforschung und deren Umsetzung die im Rahmen von Exist-Gründungskultur geförderten Vorhaben zu begleiten, die Erfahrungen mit deren Maßnahmen in den einzelnen, in der Förderrichtlinie benannten Handlungsfeldern zu dokumentieren und zu reflektieren sowie "good practice" herauszuarbeiten. Typische Hürden und Umsetzungsprobleme sowie ihre mögliche Überwindung sollen dabei mitbetrachtet werden. Die Akzentsetzungen in der neuen, auf die ganzheitliche Strategiebildung, die Herausbildung einer hochschulweiten Gründungsprofilierung, die Etablierung dauerhafter gründungsunterstützender Strukturen sowie die Einführung ergänzender Regelwerke ausgerichtete Förderrunde sowie die Sicherung der Nachhaltigkeit der Projekte und Aktivitäten sollen angemessen in den Analysen berücksichtigt werden. Weiter unter Punkt VI.3).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-08-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-07-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-07-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmwi.de🌏
E-Mail: johann.apostel@bmwi.bund.de📧
Telefon: +49 30186154893📞
Fax: +49 3018304893 📠
Fortsetzung von Punkt II.1.5).
Eine weitere Aufgabe der wissenschaftlichen Begleitung besteht darin, den Erfahrungsaustausch sowohl zwischen den geförderten Vorhaben als auch zu anderen relevanten Initiativen der Gründungsförderung anzuregen und inhaltlich vor- und nachzubereiten. Ein wesentliches Instrument hierfür waren bisher die meist zweitägigen EXIST-Workshops, die zweimal pro Jahr bei wechselnden EXIST-Netzwerken stattfanden. Für den Erfahrungsaustausch soll die Wissenschaftliche Begleitung einerseits selbst Themen vorschlagen, andererseits sollen Wünsche der geförderten Gründungsinitiativen aufgegriffen werden.
Nicht zum Gegenstand der wissenschaftlichen Begleitung gehören die Unterstützung einzelner Projekte bei deren Öffentlichkeitsarbeit/Marketing/Kommunikation sowie die projektübergreifende Öffentlichkeitsarbeit zum EXIST-Programm. Bei Letzterer wird nur in einzelnen Fällen eine inhaltliche Zuarbeit erwartet (z.B. Erstellung von Themenvorschlägen für die EXIST-news; Zulieferung für die Internetseite).
Weiter soll die wissenschaftliche Begleitung das BMWi und seinen Projektträger bei der Durchführung des EXIST-Programms unterstützen. Hierzu gehören die Auswertung der im Rahmen des zweistufigen Wettbewerbs eingereichten Skizzen und Anträge bzw. der Zwischenberichte, die Unterstützung der Arbeit des EXIST-Sachverständigenbeirats sowie die Erstellung von Kurzexpertisen und die Beratung des BMWi in Fragen der Gründungsförderung an Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Zu den Teilprogramm Exist-Gründerstipendium und Exist-Forschungstransfer sind quantitative und qualitative Daten des Projektträgers zu den Antragstellern und zu geförderten Personen und Gründungsvorhaben aufzubereiten, insbesondere auch hinsichtlich der Anforderungen des Europäischen Sozialfonds. Die wissenschaftliche Begleitung soll außerdem den Projektträger dabei unterstützen, die geförderten Unternehmen nach Auslaufen der Förderung weiter zu beobachten. Für ausgewählte Fragestellungen, z.B. zu den Merkmalen und Strategien gegründeter Unternehmen sowie deren weiterer wirtschaftlicher Entwicklung oder zur Rolle der Gründungsnetzwerke für die Gründungsvorhaben kommen eigene Erhebungen als Untersuchungsgrundlage in Betracht. Bei den Untersuchungen sollen die verschiedenen Zielgruppen ebenso wie die unterschiedlichen Typen wissenschaftlicher Einrichtungen angemessen berücksichtigt werden.
Die Förderrichtlinien zu Exist-Gründungskultur, Exist-Gründerstipendium und Exist-Forschungstransfer sowie weitere Informationen zum Programm sind im Internet unter www.exist.de abrufbar. Die Internetseite enthält auch Kurzprofile der Exist-Gründerhochschulen aus der Auswahlrunde des Jahres 2011 sowie Portraits ausgewählter aus Exist-Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer hervorgegangenen Unternehmen.
Zur Bearbeitung des Dienstleistungsvorhabens gewähren das BMWi bzw. sein Projektträger Einblick in die Konzepte und Maßnahmen der geförderten Gründungsinitiativen/-projekte. Diese werden zudem zur Unterstützung der Arbeiten angehalten.
Es wird erwartet, dass die Gesamtanalyse in Teiluntersuchungen bzw. mehrere Untersuchungsschritte strukturiert wird. Die vorgesehenen Inhalte, Methoden und heranzuziehenden Datenquellen der einzelnen Module sollen aussagekräftig beschrieben werden. Die Ressourcenplanung (Personaleinsatz und Kosten) soll sich auf die einzelnen Module beziehen.
Dem Angebot soll nach Möglichkeit ein jüngerer Bericht über die wissenschaftliche Begleitung eines Förderprogramms bzw. eines ähnlichen Auftrags mit möglichst engem inhaltlichem und methodischem Bezug zur vorliegenden Aufgabe beigefügt werden.
Ihren formfreien Teilnahmeantrag zu dem unter Abschnitt II Nr. 1.5 genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); der Antrag muss - komplett mit allen Bestandteilen - spätestens am 7.8.2012 bis 16:30 Uhr (siehe auch Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - jederzeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen erhalten Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer +49 30186101234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder E-Mail: „support@bescha.bund.de“.
Sie können Ihren Antrag auch per Post oder direkter Zustellung (in zweifacher Ausfertigung) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zu Projekt I C 4 - 51/12!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8:00 Uhr - 16:30 Uhr, Fr. 7:30 Uhr - 15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihren Antrag rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Antrags so frühzeitig ein, dass er spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Arbeitsgemeinschaften / Kooperationen - auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Informationen zum weiteren Vergabeverfahren bzw. für die spätere Auftragsvergabe:
Wenn bis zum 28.8.2012 (siehe Abschnitt IV Nr. 3.5) keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte, wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt. Eine Benachrichtigung erfolgt nicht.
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Die Zuschlagserteilung erfolgt unter Berücksichtigung der unter Punkt IV.2.1) genannten Zuschlagskriterien.
Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine[n] Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzliche[n] Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungsaufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi)“, die unter der folgenden URL „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Ausschreibungen/zuverbed-forschungsauftraege.pdf“ abgerufen werden können. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
(Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers sind ausgeschlossen.
Eine weitere Aufgabe der wissenschaftlichen Begleitung besteht darin, den Erfahrungsaustausch sowohl zwischen den geförderten Vorhaben als auch zu anderen relevanten Initiativen der Gründungsförderung anzuregen und inhaltlich vor- und nachzubereiten. Ein wesentliches Instrument hierfür waren bisher die meist zweitägigen EXIST-Workshops, die zweimal pro Jahr bei wechselnden EXIST-Netzwerken stattfanden. Für den Erfahrungsaustausch soll die Wissenschaftliche Begleitung einerseits selbst Themen vorschlagen, andererseits sollen Wünsche der geförderten Gründungsinitiativen aufgegriffen werden.
Nicht zum Gegenstand der wissenschaftlichen Begleitung gehören die Unterstützung einzelner Projekte bei deren Öffentlichkeitsarbeit/Marketing/Kommunikation sowie die projektübergreifende Öffentlichkeitsarbeit zum EXIST-Programm. Bei Letzterer wird nur in einzelnen Fällen eine inhaltliche Zuarbeit erwartet (z.B. Erstellung von Themenvorschlägen für die EXIST-news; Zulieferung für die Internetseite).
Weiter soll die wissenschaftliche Begleitung das BMWi und seinen Projektträger bei der Durchführung des EXIST-Programms unterstützen. Hierzu gehören die Auswertung der im Rahmen des zweistufigen Wettbewerbs eingereichten Skizzen und Anträge bzw. der Zwischenberichte, die Unterstützung der Arbeit des EXIST-Sachverständigenbeirats sowie die Erstellung von Kurzexpertisen und die Beratung des BMWi in Fragen der Gründungsförderung an Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Zu den Teilprogramm Exist-Gründerstipendium und Exist-Forschungstransfer sind quantitative und qualitative Daten des Projektträgers zu den Antragstellern und zu geförderten Personen und Gründungsvorhaben aufzubereiten, insbesondere auch hinsichtlich der Anforderungen des Europäischen Sozialfonds. Die wissenschaftliche Begleitung soll außerdem den Projektträger dabei unterstützen, die geförderten Unternehmen nach Auslaufen der Förderung weiter zu beobachten. Für ausgewählte Fragestellungen, z.B. zu den Merkmalen und Strategien gegründeter Unternehmen sowie deren weiterer wirtschaftlicher Entwicklung oder zur Rolle der Gründungsnetzwerke für die Gründungsvorhaben kommen eigene Erhebungen als Untersuchungsgrundlage in Betracht. Bei den Untersuchungen sollen die verschiedenen Zielgruppen ebenso wie die unterschiedlichen Typen wissenschaftlicher Einrichtungen angemessen berücksichtigt werden.
Die Förderrichtlinien zu Exist-Gründungskultur, Exist-Gründerstipendium und Exist-Forschungstransfer sowie weitere Informationen zum Programm sind im Internet unter www.exist.de abrufbar. Die Internetseite enthält auch Kurzprofile der Exist-Gründerhochschulen aus der Auswahlrunde des Jahres 2011 sowie Portraits ausgewählter aus Exist-Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer hervorgegangenen Unternehmen.
Zur Bearbeitung des Dienstleistungsvorhabens gewähren das BMWi bzw. sein Projektträger Einblick in die Konzepte und Maßnahmen der geförderten Gründungsinitiativen/-projekte. Diese werden zudem zur Unterstützung der Arbeiten angehalten.
Es wird erwartet, dass die Gesamtanalyse in Teiluntersuchungen bzw. mehrere Untersuchungsschritte strukturiert wird. Die vorgesehenen Inhalte, Methoden und heranzuziehenden Datenquellen der einzelnen Module sollen aussagekräftig beschrieben werden. Die Ressourcenplanung (Personaleinsatz und Kosten) soll sich auf die einzelnen Module beziehen.
Dem Angebot soll nach Möglichkeit ein jüngerer Bericht über die wissenschaftliche Begleitung eines Förderprogramms bzw. eines ähnlichen Auftrags mit möglichst engem inhaltlichem und methodischem Bezug zur vorliegenden Aufgabe beigefügt werden.
Ihren formfreien Teilnahmeantrag zu dem unter Abschnitt II Nr. 1.5 genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); der Antrag muss - komplett mit allen Bestandteilen - spätestens am 7.8.2012 bis 16:30 Uhr (siehe auch Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - jederzeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen erhalten Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer +49 30186101234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder E-Mail: „support@bescha.bund.de“.
Sie können Ihren Antrag auch per Post oder direkter Zustellung (in zweifacher Ausfertigung) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zu Projekt I C 4 - 51/12!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8:00 Uhr - 16:30 Uhr, Fr. 7:30 Uhr - 15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihren Antrag rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Antrags so frühzeitig ein, dass er spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Arbeitsgemeinschaften / Kooperationen - auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Informationen zum weiteren Vergabeverfahren bzw. für die spätere Auftragsvergabe:
Wenn bis zum 28.8.2012 (siehe Abschnitt IV Nr. 3.5) keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte, wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt. Eine Benachrichtigung erfolgt nicht.
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Die Zuschlagserteilung erfolgt unter Berücksichtigung der unter Punkt IV.2.1) genannten Zuschlagskriterien.
Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine[n] Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzliche[n] Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungsaufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi)“, die unter der folgenden URL „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Ausschreibungen/zuverbed-forschungsauftraege.pdf“ abgerufen werden können. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
(Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers sind ausgeschlossen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Projekt-Nr. 51/12.
Thema:
Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation des BMWi-Programms „Existenzgründungen aus der Wissenschaft (Exist)“.
Ziel des Vorhabens ist die wissenschaftliche Begleitung der Programmlinien EXIST-Gründungskultur, Exist-Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer:
Die Hauptaufgabe der wissenschaftlichen Begleitung besteht darin, vor dem Hintergrund der Erkenntnisse der Gründungsforschung und deren Umsetzung die im Rahmen von Exist-Gründungskultur geförderten Vorhaben zu begleiten, die Erfahrungen mit deren Maßnahmen in den einzelnen, in der Förderrichtlinie benannten Handlungsfeldern zu dokumentieren und zu reflektieren sowie "good practice" herauszuarbeiten. Typische Hürden und Umsetzungsprobleme sowie ihre mögliche Überwindung sollen dabei mitbetrachtet werden. Die Akzentsetzungen in der neuen, auf die ganzheitliche Strategiebildung, die Herausbildung einer hochschulweiten Gründungsprofilierung, die Etablierung dauerhafter gründungsunterstützender Strukturen sowie die Einführung ergänzender Regelwerke ausgerichtete Förderrunde sowie die Sicherung der Nachhaltigkeit der Projekte und Aktivitäten sollen angemessen in den Analysen berücksichtigt werden.
Die Hauptaufgabe der wissenschaftlichen Begleitung besteht darin, vor dem Hintergrund der Erkenntnisse der Gründungsforschung und deren Umsetzung die im Rahmen von Exist-Gründungskultur geförderten Vorhaben zu begleiten, die Erfahrungen mit deren Maßnahmen in den einzelnen, in der Förderrichtlinie benannten Handlungsfeldern zu dokumentieren und zu reflektieren sowie "good practice" herauszuarbeiten. Typische Hürden und Umsetzungsprobleme sowie ihre mögliche Überwindung sollen dabei mitbetrachtet werden. Die Akzentsetzungen in der neuen, auf die ganzheitliche Strategiebildung, die Herausbildung einer hochschulweiten Gründungsprofilierung, die Etablierung dauerhafter gründungsunterstützender Strukturen sowie die Einführung ergänzender Regelwerke ausgerichtete Förderrunde sowie die Sicherung der Nachhaltigkeit der Projekte und Aktivitäten sollen angemessen in den Analysen berücksichtigt werden.
Weiter unter Punkt VI.3).
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: I C 4 - 02 08 15 - 51/12
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin / Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Genauer Name, eindeutige Adresse und die Rechtsform (GmbH, GbR etc.) des Antragstellers.
b) Angabe einer für das Projekt zuständigen Kontaktperson einschließlich Telefon- und Telefax-Nummer(n) und sonstiger Kommunikationsanschlüsse und -adressen.
c) Für die Beurteilung der Eignung des Antragstellers (nicht als Zuschlagskriterium) ein kurzer Problemaufriss (keine ausgearbeitete Projektskizze [daher maximal 2 DIN A 4 Seiten] und keine Kostenkalkulation) zu dem unter Abschnitt II Nr. 1.5 genannten Thema.
c) Für die Beurteilung der Eignung des Antragstellers (nicht als Zuschlagskriterium) ein kurzer Problemaufriss (keine ausgearbeitete Projektskizze [daher maximal 2 DIN A 4 Seiten] und keine Kostenkalkulation) zu dem unter Abschnitt II Nr. 1.5 genannten Thema.
Die Angaben zu den folgenden Punkten bitte auf das unbedingt notwendige Maß beschränken:
d) Beschreibung der institutionellen Struktur des Antragstellers.
e) Qualifikationen und Erfahrungen des Personals sowie ggf. für das Projekt relevante Vorarbeiten und Veröffentlichungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eine formfreie Eigenerklärung - bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied -, dass die in §§ 6 EG Abs. 4 und 6, 19 EG Abs. 3 Buchstabe f VOL/A aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Das Fehlen dieser Erklärung kann (§6 EG Abs. 6) bzw. muss (§§ 6 EG Abs. 4, 19) zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eine formfreie Eigenerklärung - bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied -, dass die in §§ 6 EG Abs. 4 und 6, 19 EG Abs. 3 Buchstabe f VOL/A aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Das Fehlen dieser Erklärung kann (§6 EG Abs. 6) bzw. muss (§§ 6 EG Abs. 4, 19) zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Keine besondere Rechtsform (aber siehe Abschnitt III Nr. 3.2).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 6
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2012-08-28 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität und Kompetenz (33)
2. Zweckmäßigkeit der Leistung (33)
3. Preis (34)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: BMWi, Referat I C 4
Herrn Apostel
Internetadresse: www.bmwi.de🌏
Adresse des Käuferprofils: www.bmwi.de🌏
E-Mail: buero-ib6@bmwi.bund.de📧
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: I C 4 - 02 08 15 - 51/12
Zusätzliche Informationen
Fortsetzung von Punkt II.1.5).
Eine weitere Aufgabe der wissenschaftlichen Begleitung besteht darin, den Erfahrungsaustausch sowohl zwischen den geförderten Vorhaben als auch zu anderen relevanten Initiativen der Gründungsförderung anzuregen und inhaltlich vor- und nachzubereiten. Ein wesentliches Instrument hierfür waren bisher die meist zweitägigen EXIST-Workshops, die zweimal pro Jahr bei wechselnden EXIST-Netzwerken stattfanden. Für den Erfahrungsaustausch soll die Wissenschaftliche Begleitung einerseits selbst Themen vorschlagen, andererseits sollen Wünsche der geförderten Gründungsinitiativen aufgegriffen werden.
Eine weitere Aufgabe der wissenschaftlichen Begleitung besteht darin, den Erfahrungsaustausch sowohl zwischen den geförderten Vorhaben als auch zu anderen relevanten Initiativen der Gründungsförderung anzuregen und inhaltlich vor- und nachzubereiten. Ein wesentliches Instrument hierfür waren bisher die meist zweitägigen EXIST-Workshops, die zweimal pro Jahr bei wechselnden EXIST-Netzwerken stattfanden. Für den Erfahrungsaustausch soll die Wissenschaftliche Begleitung einerseits selbst Themen vorschlagen, andererseits sollen Wünsche der geförderten Gründungsinitiativen aufgegriffen werden.
Nicht zum Gegenstand der wissenschaftlichen Begleitung gehören die Unterstützung einzelner Projekte bei deren Öffentlichkeitsarbeit/Marketing/Kommunikation sowie die projektübergreifende Öffentlichkeitsarbeit zum EXIST-Programm. Bei Letzterer wird nur in einzelnen Fällen eine inhaltliche Zuarbeit erwartet (z.B. Erstellung von Themenvorschlägen für die EXIST-news; Zulieferung für die Internetseite).
Nicht zum Gegenstand der wissenschaftlichen Begleitung gehören die Unterstützung einzelner Projekte bei deren Öffentlichkeitsarbeit/Marketing/Kommunikation sowie die projektübergreifende Öffentlichkeitsarbeit zum EXIST-Programm. Bei Letzterer wird nur in einzelnen Fällen eine inhaltliche Zuarbeit erwartet (z.B. Erstellung von Themenvorschlägen für die EXIST-news; Zulieferung für die Internetseite).
Weiter soll die wissenschaftliche Begleitung das BMWi und seinen Projektträger bei der Durchführung des EXIST-Programms unterstützen. Hierzu gehören die Auswertung der im Rahmen des zweistufigen Wettbewerbs eingereichten Skizzen und Anträge bzw. der Zwischenberichte, die Unterstützung der Arbeit des EXIST-Sachverständigenbeirats sowie die Erstellung von Kurzexpertisen und die Beratung des BMWi in Fragen der Gründungsförderung an Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Weiter soll die wissenschaftliche Begleitung das BMWi und seinen Projektträger bei der Durchführung des EXIST-Programms unterstützen. Hierzu gehören die Auswertung der im Rahmen des zweistufigen Wettbewerbs eingereichten Skizzen und Anträge bzw. der Zwischenberichte, die Unterstützung der Arbeit des EXIST-Sachverständigenbeirats sowie die Erstellung von Kurzexpertisen und die Beratung des BMWi in Fragen der Gründungsförderung an Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Zu den Teilprogramm Exist-Gründerstipendium und Exist-Forschungstransfer sind quantitative und qualitative Daten des Projektträgers zu den Antragstellern und zu geförderten Personen und Gründungsvorhaben aufzubereiten, insbesondere auch hinsichtlich der Anforderungen des Europäischen Sozialfonds. Die wissenschaftliche Begleitung soll außerdem den Projektträger dabei unterstützen, die geförderten Unternehmen nach Auslaufen der Förderung weiter zu beobachten. Für ausgewählte Fragestellungen, z.B. zu den Merkmalen und Strategien gegründeter Unternehmen sowie deren weiterer wirtschaftlicher Entwicklung oder zur Rolle der Gründungsnetzwerke für die Gründungsvorhaben kommen eigene Erhebungen als Untersuchungsgrundlage in Betracht. Bei den Untersuchungen sollen die verschiedenen Zielgruppen ebenso wie die unterschiedlichen Typen wissenschaftlicher Einrichtungen angemessen berücksichtigt werden.
Zu den Teilprogramm Exist-Gründerstipendium und Exist-Forschungstransfer sind quantitative und qualitative Daten des Projektträgers zu den Antragstellern und zu geförderten Personen und Gründungsvorhaben aufzubereiten, insbesondere auch hinsichtlich der Anforderungen des Europäischen Sozialfonds. Die wissenschaftliche Begleitung soll außerdem den Projektträger dabei unterstützen, die geförderten Unternehmen nach Auslaufen der Förderung weiter zu beobachten. Für ausgewählte Fragestellungen, z.B. zu den Merkmalen und Strategien gegründeter Unternehmen sowie deren weiterer wirtschaftlicher Entwicklung oder zur Rolle der Gründungsnetzwerke für die Gründungsvorhaben kommen eigene Erhebungen als Untersuchungsgrundlage in Betracht. Bei den Untersuchungen sollen die verschiedenen Zielgruppen ebenso wie die unterschiedlichen Typen wissenschaftlicher Einrichtungen angemessen berücksichtigt werden.
Die Förderrichtlinien zu Exist-Gründungskultur, Exist-Gründerstipendium und Exist-Forschungstransfer sowie weitere Informationen zum Programm sind im Internet unter www.exist.de abrufbar. Die Internetseite enthält auch Kurzprofile der Exist-Gründerhochschulen aus der Auswahlrunde des Jahres 2011 sowie Portraits ausgewählter aus Exist-Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer hervorgegangenen Unternehmen.
Die Förderrichtlinien zu Exist-Gründungskultur, Exist-Gründerstipendium und Exist-Forschungstransfer sowie weitere Informationen zum Programm sind im Internet unter www.exist.de abrufbar. Die Internetseite enthält auch Kurzprofile der Exist-Gründerhochschulen aus der Auswahlrunde des Jahres 2011 sowie Portraits ausgewählter aus Exist-Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer hervorgegangenen Unternehmen.
Zur Bearbeitung des Dienstleistungsvorhabens gewähren das BMWi bzw. sein Projektträger Einblick in die Konzepte und Maßnahmen der geförderten Gründungsinitiativen/-projekte. Diese werden zudem zur Unterstützung der Arbeiten angehalten.
Es wird erwartet, dass die Gesamtanalyse in Teiluntersuchungen bzw. mehrere Untersuchungsschritte strukturiert wird. Die vorgesehenen Inhalte, Methoden und heranzuziehenden Datenquellen der einzelnen Module sollen aussagekräftig beschrieben werden. Die Ressourcenplanung (Personaleinsatz und Kosten) soll sich auf die einzelnen Module beziehen.
Es wird erwartet, dass die Gesamtanalyse in Teiluntersuchungen bzw. mehrere Untersuchungsschritte strukturiert wird. Die vorgesehenen Inhalte, Methoden und heranzuziehenden Datenquellen der einzelnen Module sollen aussagekräftig beschrieben werden. Die Ressourcenplanung (Personaleinsatz und Kosten) soll sich auf die einzelnen Module beziehen.
Dem Angebot soll nach Möglichkeit ein jüngerer Bericht über die wissenschaftliche Begleitung eines Förderprogramms bzw. eines ähnlichen Auftrags mit möglichst engem inhaltlichem und methodischem Bezug zur vorliegenden Aufgabe beigefügt werden.
Ihren formfreien Teilnahmeantrag zu dem unter Abschnitt II Nr. 1.5 genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); der Antrag muss - komplett mit allen Bestandteilen - spätestens am 7.8.2012 bis 16:30 Uhr (siehe auch Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt worden sein.
Ihren formfreien Teilnahmeantrag zu dem unter Abschnitt II Nr. 1.5 genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); der Antrag muss - komplett mit allen Bestandteilen - spätestens am 7.8.2012 bis 16:30 Uhr (siehe auch Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - jederzeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen erhalten Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer +49 30186101234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder E-Mail: „support@bescha.bund.de“.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - jederzeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen erhalten Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer +49 30186101234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder E-Mail: „support@bescha.bund.de“.
Sie können Ihren Antrag auch per Post oder direkter Zustellung (in zweifacher Ausfertigung) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zu Projekt I C 4 - 51/12!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8:00 Uhr - 16:30 Uhr, Fr. 7:30 Uhr - 15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihren Antrag rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Antrags so frühzeitig ein, dass er spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Sie können Ihren Antrag auch per Post oder direkter Zustellung (in zweifacher Ausfertigung) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zu Projekt I C 4 - 51/12!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8:00 Uhr - 16:30 Uhr, Fr. 7:30 Uhr - 15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihren Antrag rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Antrags so frühzeitig ein, dass er spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Arbeitsgemeinschaften / Kooperationen - auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Informationen zum weiteren Vergabeverfahren bzw. für die spätere Auftragsvergabe:
Wenn bis zum 28.8.2012 (siehe Abschnitt IV Nr. 3.5) keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte, wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt. Eine Benachrichtigung erfolgt nicht.
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Die Zuschlagserteilung erfolgt unter Berücksichtigung der unter Punkt IV.2.1) genannten Zuschlagskriterien.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Die Zuschlagserteilung erfolgt unter Berücksichtigung der unter Punkt IV.2.1) genannten Zuschlagskriterien.
Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine[n] Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzliche[n] Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungsaufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi)“, die unter der folgenden URL „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Ausschreibungen/zuverbed-forschungsauftraege.pdf“ abgerufen werden können. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine[n] Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzliche[n] Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungsaufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi)“, die unter der folgenden URL „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Ausschreibungen/zuverbed-forschungsauftraege.pdf“ abgerufen werden können. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
(Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers sind ausgeschlossen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Name: Vergabeprüfstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Referat I B 6
Internetadresse: www.bmwi.de🌏
Fax: +49 30186153570 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
14 Kalendertage, beginnend am Tag nach der Absendung der Information über die vorgesehene Nichtberücksichtigung Ihres Angebots.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postleitzahl: 53107
Telefon: +49 30186150📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Referat I B 6
Postort: Berlin
Postleitzahl: 11019
Fax: +49 30186155473 📠
Quelle: OJS 2012/S 138-231065 (2012-07-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-11-09) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Fortsetzung von Punkt II.1.5).
Eine weitere Aufgabe der wissenschaftlichen Begleitung besteht darin, den Erfahrungsaustausch sowohl zwischen den geförderten Vorhaben als auch zu anderen relevanten Initiativen der Gründungsförderung anzuregen und inhaltlich vor- und nachzubereiten. Ein wesentliches Instrument hierfür waren bisher die meist zweitägigen EXIST-Workshops, die zweimal pro Jahr bei wechselnden EXIST-Netzwerken stattfanden. Für den Erfahrungsaustausch soll die Wissenschaftliche Begleitung einerseits selbst Themen vorschlagen, andererseits sollen Wünsche der geförderten Gründungsinitiativen aufgegriffen werden.
Nicht zum Gegenstand der wissenschaftlichen Begleitung gehören die Unterstützung einzelner Projekte bei deren Öffentlichkeitsarbeit/Marketing/Kommunikation sowie die projektübergreifende Öffentlichkeitsarbeit zum EXIST-Programm. Bei Letzterer wird nur in einzelnen Fällen eine inhaltliche Zuarbeit erwartet (z.B. Erstellung von Themenvorschlägen für die EXIST-news; Zulieferung für die Internetseite).
Weiter soll die wissenschaftliche Begleitung das BMWi und seinen Projektträger bei der Durchführung des EXIST-Programms unterstützen. Hierzu gehören die Auswertung der im Rahmen des zweistufigen Wettbewerbs eingereichten Skizzen und Anträge bzw. der Zwischenberichte, die Unterstützung der Arbeit des EXIST-Sachverständigenbeirats sowie die Erstellung von Kurzexpertisen und die Beratung des BMWi in Fragen der Gründungsförderung an Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Zu den Teilprogramm EXIST-Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer sind quantitative und qualitative Daten des Projektträgers zu den Antragstellern und zu geförderten Personen und Gründungsvorhaben aufzubereiten, insbesondere auch hinsichtlich der Anforderungen des Europäischen Sozialfonds. Die wissenschaftliche Begleitung soll außerdem den Projektträger dabei unterstützen, die geförderten Unternehmen nach Auslaufen der Förderung weiter zu beobachten. Für ausgewählte Fragestellungen, z.B. zu den Merkmalen und Strategien gegründeter Unternehmen sowie deren weiterer wirtschaftlicher Entwicklung oder zur Rolle der Gründungsnetzwerke für die Gründungsvorhaben kommen eigene Erhebungen als Untersuchungsgrundlage in Betracht. Bei den Untersuchungen sollen die verschiedenen Zielgruppen ebenso wie die unterschiedlichen Typen wissenschaftlicher Einrichtungen angemessen berücksichtigt werden.
Die Förderrichtlinien zu EXIST-Gründungskultur, EXIST-Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer sowie weitere Informationen zum Programm sind im Internet unter www.exist.de abrufbar. Die Internetseite enthält auch Kurzprofile der EXIST-Gründerhochschulen aus der Auswahlrunde des Jahres 2011 sowie Portraits ausgewählter aus EXIST-Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer hervorgegangenen Unternehmen.
Zur Bearbeitung des Dienstleistungsvorhabens gewähren das BMWi bzw. sein Projektträger Einblick in die Konzepte und Maßnahmen der geförderten Gründungsinitiativen/-projekte. Diese werden zudem zur Unterstützung der Arbeiten angehalten.
Es wird erwartet, dass die Gesamtanalyse in Teiluntersuchungen bzw. mehrere Untersuchungsschritte strukturiert wird. Die vorgesehenen Inhalte, Methoden und heranzuziehenden Datenquellen der einzelnen Module sollen aussagekräftig beschrieben werden. Die Ressourcenplanung (Personaleinsatz und Kosten) soll sich auf die einzelnen Module beziehen.
Dem Angebot soll nach Möglichkeit ein jüngerer Bericht über die wissenschaftliche Begleitung eines Förderprogramms bzw. eines ähnlichen Auftrags mit möglichst engem inhaltlichem und methodischem Bezug zur vorliegenden Aufgabe beigefügt werden.
Ihren formfreien Teilnahmeantrag zu dem unter Abschnitt II Nr. 1.5 genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); der Antrag muss - komplett mit allen Bestandteilen - spätestens am 7.8.2012 bis 16:30 Uhr (siehe auch Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - jederzeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen erhalten Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer +49 3018610-1234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder E-Mail: „support@bescha.bund.de“.
Sie können Ihren Antrag auch per Post oder direkter Zustellung (in zweifacher Ausfertigung) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zu Projekt I C 4 - 51/12!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8:00 Uhr - 16:30 Uhr, Fr. 7:30 Uhr - 15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihren Antrag rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Antrags so frühzeitig ein, dass er spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Arbeitsgemeinschaften / Kooperationen - auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Informationen zum weiteren Vergabeverfahren bzw. für die spätere Auftragsvergabe:
Wenn bis zum 28.8.2012 (siehe Abschnitt IV Nr. 3.5) keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte, wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht.
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Die Zuschlagserteilung erfolgt unter Berücksichtigung der unter Punkt IV.2.1) genannten Zuschlagskriterien.
Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine[n] Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzliche[n] Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungsaufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi)“, die unter der folgenden URL „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Ausschreibungen/zuverbed-forschungsauftraege.pdf“ abgerufen werden können. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
(Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers sind ausgeschlossen.
Eine weitere Aufgabe der wissenschaftlichen Begleitung besteht darin, den Erfahrungsaustausch sowohl zwischen den geförderten Vorhaben als auch zu anderen relevanten Initiativen der Gründungsförderung anzuregen und inhaltlich vor- und nachzubereiten. Ein wesentliches Instrument hierfür waren bisher die meist zweitägigen EXIST-Workshops, die zweimal pro Jahr bei wechselnden EXIST-Netzwerken stattfanden. Für den Erfahrungsaustausch soll die Wissenschaftliche Begleitung einerseits selbst Themen vorschlagen, andererseits sollen Wünsche der geförderten Gründungsinitiativen aufgegriffen werden.
Nicht zum Gegenstand der wissenschaftlichen Begleitung gehören die Unterstützung einzelner Projekte bei deren Öffentlichkeitsarbeit/Marketing/Kommunikation sowie die projektübergreifende Öffentlichkeitsarbeit zum EXIST-Programm. Bei Letzterer wird nur in einzelnen Fällen eine inhaltliche Zuarbeit erwartet (z.B. Erstellung von Themenvorschlägen für die EXIST-news; Zulieferung für die Internetseite).
Weiter soll die wissenschaftliche Begleitung das BMWi und seinen Projektträger bei der Durchführung des EXIST-Programms unterstützen. Hierzu gehören die Auswertung der im Rahmen des zweistufigen Wettbewerbs eingereichten Skizzen und Anträge bzw. der Zwischenberichte, die Unterstützung der Arbeit des EXIST-Sachverständigenbeirats sowie die Erstellung von Kurzexpertisen und die Beratung des BMWi in Fragen der Gründungsförderung an Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Zu den Teilprogramm EXIST-Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer sind quantitative und qualitative Daten des Projektträgers zu den Antragstellern und zu geförderten Personen und Gründungsvorhaben aufzubereiten, insbesondere auch hinsichtlich der Anforderungen des Europäischen Sozialfonds. Die wissenschaftliche Begleitung soll außerdem den Projektträger dabei unterstützen, die geförderten Unternehmen nach Auslaufen der Förderung weiter zu beobachten. Für ausgewählte Fragestellungen, z.B. zu den Merkmalen und Strategien gegründeter Unternehmen sowie deren weiterer wirtschaftlicher Entwicklung oder zur Rolle der Gründungsnetzwerke für die Gründungsvorhaben kommen eigene Erhebungen als Untersuchungsgrundlage in Betracht. Bei den Untersuchungen sollen die verschiedenen Zielgruppen ebenso wie die unterschiedlichen Typen wissenschaftlicher Einrichtungen angemessen berücksichtigt werden.
Die Förderrichtlinien zu EXIST-Gründungskultur, EXIST-Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer sowie weitere Informationen zum Programm sind im Internet unter www.exist.de abrufbar. Die Internetseite enthält auch Kurzprofile der EXIST-Gründerhochschulen aus der Auswahlrunde des Jahres 2011 sowie Portraits ausgewählter aus EXIST-Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer hervorgegangenen Unternehmen.
Zur Bearbeitung des Dienstleistungsvorhabens gewähren das BMWi bzw. sein Projektträger Einblick in die Konzepte und Maßnahmen der geförderten Gründungsinitiativen/-projekte. Diese werden zudem zur Unterstützung der Arbeiten angehalten.
Es wird erwartet, dass die Gesamtanalyse in Teiluntersuchungen bzw. mehrere Untersuchungsschritte strukturiert wird. Die vorgesehenen Inhalte, Methoden und heranzuziehenden Datenquellen der einzelnen Module sollen aussagekräftig beschrieben werden. Die Ressourcenplanung (Personaleinsatz und Kosten) soll sich auf die einzelnen Module beziehen.
Dem Angebot soll nach Möglichkeit ein jüngerer Bericht über die wissenschaftliche Begleitung eines Förderprogramms bzw. eines ähnlichen Auftrags mit möglichst engem inhaltlichem und methodischem Bezug zur vorliegenden Aufgabe beigefügt werden.
Ihren formfreien Teilnahmeantrag zu dem unter Abschnitt II Nr. 1.5 genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); der Antrag muss - komplett mit allen Bestandteilen - spätestens am 7.8.2012 bis 16:30 Uhr (siehe auch Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - jederzeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen erhalten Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer +49 3018610-1234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder E-Mail: „support@bescha.bund.de“.
Sie können Ihren Antrag auch per Post oder direkter Zustellung (in zweifacher Ausfertigung) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zu Projekt I C 4 - 51/12!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8:00 Uhr - 16:30 Uhr, Fr. 7:30 Uhr - 15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihren Antrag rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Antrags so frühzeitig ein, dass er spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Arbeitsgemeinschaften / Kooperationen - auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Informationen zum weiteren Vergabeverfahren bzw. für die spätere Auftragsvergabe:
Wenn bis zum 28.8.2012 (siehe Abschnitt IV Nr. 3.5) keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte, wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht.
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Die Zuschlagserteilung erfolgt unter Berücksichtigung der unter Punkt IV.2.1) genannten Zuschlagskriterien.
Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine[n] Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzliche[n] Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungsaufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi)“, die unter der folgenden URL „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Ausschreibungen/zuverbed-forschungsauftraege.pdf“ abgerufen werden können. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
(Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers sind ausgeschlossen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 299 879,83 💰
1 338 880,73 💰
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-10-25 📅
Name: Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI)
Postanschrift: Breslauer Straße 48
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76139
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: www.fraunhofer.de🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2012/S 219-360306 (2012-11-09)