Zukunftswerkstatt Erneuerbare Energien

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)

Nach § 65 Erneuerbare-Energien-Gesetz in der ab 1. Januar 2012 geltenden Fassung (EEG 2012) hat die Bundesregierung das EEG zu evaluieren und dem Bundestag bis zum 31.12.2014 und dann alle vier Jahre einen Erfahrungsbericht (EEG-EB) vorzulegen. Darüber hinaus berichtet BMU nach § 65a EEG 2012 der Bundesregierung erstmals zum 31.12.2012 und dann jährlich über den Ausbau der erneuerbaren Energien, die Erreichung der Ziele nach § 1 Absatz 2 (EEG-Monitoringbericht, EEG-MB).
Vor diesem Hintergrund schreibt BMU mehrere Vorhaben aus. Hierzu gehören Vorhaben, die.
1. unmittelbar der Vorbereitung und Begleitung bei der Erstellung eines Erfahrungsberichtes gemäß § 65 EEG sowie der jährlichen Monitoringberichte gemäß § 65a EEG dienen,
2. die mit der Erstellung des EEG-Erfahrungsberichts sowie der EEG-Monitoringberichte in Zusammenhang stehen.
Das Vorhaben „Zukunftswerkstatt Erneuerbare Energien“ gehört zur zweiten Kategorie. Hier soll untersucht werden wie das EEG - und darüber hinaus die Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien in der Stromerzeugung insgesamt - weiterentwickelt werden müssen, damit es künftigen neuen Anforderungen gerecht werden kann.
Die künftigen Anforderungen an die Rahmenbedingungen erneuerbaren Energien gehen mit ihrem starken Ausbau einher. Mit einem Anteil von nunmehr rund 20 % am gesamten Stromverbrauch haben sie keine Nischenfunktion mehr, sondern einen festen Platz in der Elektrizitätsversorgung. Aufgrund des Einspeisevorrangs und der Dominanz der fluktuierenden Energieträger Wind und Sonne prägen sie zunehmend das Gesamtsystem. Künftig geht es nicht mehr nur darum, die erneuerbaren Energien in den Markt einzuführen, sondern den weiteren Ausbau in Richtung der von der Bundesregierung festgelegten Ziele als Transformationsprozess des Gesamtsystems zu gestalten. Es gilt, die Rahmenbedingungen für den Strommarkt und die Förderung der erneuerbaren Energien kohärent so weiterzuentwickeln, dass dieser Transformationsprozess volks- und elektrizitätswirtschaftlich optimiert wird.
Anknüpfungspunkte für den Transformationsprozess sowie das künftige Energiesystem sind insbesondere die Kosten der Stromversorgung, die Skalierbarkeit der EEG-Regelungen, das Strommarktdesign, die Einbeziehung des europäischen Binnenmarkts und die Optimierung des Gesamtsystems.
Das Vorhaben zielt darauf ab, Instrumente und Maßnahmen zu entwickeln, die geeignet sind, den Herausforderungen beim weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien entsprechend den von der Bundesregierung festgelegten Zielen zu begegnen. Dabei sind auch polit-ökonomische bzw. institutionenökonomische Gesichtspunkte (z.B. Transaktionskosten, politischer Umsetzungs- und Weiterentwicklungsprozess etc.) möglicher Maßnahmen und Instrumente im Vergleich zum derzeitigen Fördersystem zu betrachten. Auch Erfahrungen im Ausland sollen berücksichtigt werden.
Kern des Projektes ist es, über die bisherige Systematik des EEG und über die in den bisherigen EEG-Erfahrungsberichten adressierten Gesichtspunkte „hinauszudenken“ und in diesem Sinne – unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen mit dem Strommarktdesign - Vorschläge zu einer substanziellen Weiterentwicklung des EEG bzw. der Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien zu entwickeln. Bei den entwickelten Fortentwicklungsmöglichkeiten sind eventuelle Wechselwirkungen mit dem Europarecht, dem Verfassungsrecht sowie dem einfachgesetzlichen Recht zu berücksichtigen.
Dabei sollen ggf. auch Ansätze geprüft werden, die in der Startphase des EE-Ausbaus als ungeeignet eingestuft wurden, die sich nun aber angesichts der inzwischen erreichten Marktreife, der etablierten Marktstrukturen sowie des erreichten Volumens für den weiteren Ausbau eignen könnten.
Das gewählte Vergabeverfahren läuft in zwei Schritten ab. Zunächst werden mit der Bekanntmachung Teilnehmer aufgefordert, sich am Verfahren zu beteiligen. Hierzu ist ein Teilnahmeantrag mit Unterlagen, aus der die Eignung des Teilnehmers für den Auftrag hervorgeht, an die in die in der Bekanntmachung unter Anhang A III) genannte Stelle zu senden. Die Eignung wird anhand der in der Bekanntmachung unter III.2 genannten Bedingungen festgestellt. Hierzu können ergänzende Unterlagen bei der unter Anhang A II) genannten Stelle angefordert werden. Im zweiten Schritt werden drei Teilnehmer, die in Bezug auf die objektiven Eignungskriterien die höchste Punktzahl erreichen, zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierfür werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe weitere Unterlagen u.a. die Leistungsbeschreibung übersandt. Des Weiteren ist geplant, im Rahmen des weiteren Vergabeverfahrens über die Angebote zu verhandeln.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-06-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-05-06.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-05-06 Auftragsbekanntmachung
2012-11-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge