Nach § 65 Erneuerbare-Energien-Gesetz in der ab 1. Januar 2012 geltenden Fassung (EEG 2012) hat die Bundesregierung das EEG zu evaluieren und dem Bundestag bis zum 31.12.2014 und dann alle vier Jahre einen Erfahrungsbericht (EEG-EB) vorzulegen. Darüber hinaus berichtet BMU nach § 65a EEG 2012 der Bundesregierung erstmals zum 31.12.2012 und dann jährlich über den Ausbau der erneuerbaren Energien, die Erreichung der Ziele nach § 1 Absatz 2 (EEG-Monitoringbericht, EEG-MB). Vor diesem Hintergrund schreibt BMU mehrere Vorhaben aus. Hierzu gehören Vorhaben, die. 1. unmittelbar der Vorbereitung und Begleitung bei der Erstellung eines Erfahrungsberichtes gemäß § 65 EEG sowie der jährlichen Monitoringberichte gemäß § 65a EEG dienen, 2. die mit der Erstellung des EEG-Erfahrungsberichts sowie der EEG-Monitoringberichte in Zusammenhang stehen. Das Vorhaben „Zukunftswerkstatt Erneuerbare Energien“ gehört zur zweiten Kategorie. Hier soll untersucht werden wie das EEG - und darüber hinaus die Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien in der Stromerzeugung insgesamt - weiterentwickelt werden müssen, damit es künftigen neuen Anforderungen gerecht werden kann. Die künftigen Anforderungen an die Rahmenbedingungen erneuerbaren Energien gehen mit ihrem starken Ausbau einher. Mit einem Anteil von nunmehr rund 20 % am gesamten Stromverbrauch haben sie keine Nischenfunktion mehr, sondern einen festen Platz in der Elektrizitätsversorgung. Aufgrund des Einspeisevorrangs und der Dominanz der fluktuierenden Energieträger Wind und Sonne prägen sie zunehmend das Gesamtsystem. Künftig geht es nicht mehr nur darum, die erneuerbaren Energien in den Markt einzuführen, sondern den weiteren Ausbau in Richtung der von der Bundesregierung festgelegten Ziele als Transformationsprozess des Gesamtsystems zu gestalten. Es gilt, die Rahmenbedingungen für den Strommarkt und die Förderung der erneuerbaren Energien kohärent so weiterzuentwickeln, dass dieser Transformationsprozess volks- und elektrizitätswirtschaftlich optimiert wird. Anknüpfungspunkte für den Transformationsprozess sowie das künftige Energiesystem sind insbesondere die Kosten der Stromversorgung, die Skalierbarkeit der EEG-Regelungen, das Strommarktdesign, die Einbeziehung des europäischen Binnenmarkts und die Optimierung des Gesamtsystems. Das Vorhaben zielt darauf ab, Instrumente und Maßnahmen zu entwickeln, die geeignet sind, den Herausforderungen beim weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien entsprechend den von der Bundesregierung festgelegten Zielen zu begegnen. Dabei sind auch polit-ökonomische bzw. institutionenökonomische Gesichtspunkte (z.B. Transaktionskosten, politischer Umsetzungs- und Weiterentwicklungsprozess etc.) möglicher Maßnahmen und Instrumente im Vergleich zum derzeitigen Fördersystem zu betrachten. Auch Erfahrungen im Ausland sollen berücksichtigt werden. Kern des Projektes ist es, über die bisherige Systematik des EEG und über die in den bisherigen EEG-Erfahrungsberichten adressierten Gesichtspunkte „hinauszudenken“ und in diesem Sinne – unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen mit dem Strommarktdesign - Vorschläge zu einer substanziellen Weiterentwicklung des EEG bzw. der Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien zu entwickeln. Bei den entwickelten Fortentwicklungsmöglichkeiten sind eventuelle Wechselwirkungen mit dem Europarecht, dem Verfassungsrecht sowie dem einfachgesetzlichen Recht zu berücksichtigen. Dabei sollen ggf. auch Ansätze geprüft werden, die in der Startphase des EE-Ausbaus als ungeeignet eingestuft wurden, die sich nun aber angesichts der inzwischen erreichten Marktreife, der etablierten Marktstrukturen sowie des erreichten Volumens für den weiteren Ausbau eignen könnten. Das gewählte Vergabeverfahren läuft in zwei Schritten ab. Zunächst werden mit der Bekanntmachung Teilnehmer aufgefordert, sich am Verfahren zu beteiligen. Hierzu ist ein Teilnahmeantrag mit Unterlagen, aus der die Eignung des Teilnehmers für den Auftrag hervorgeht, an die in die in der Bekanntmachung unter Anhang A III) genannte Stelle zu senden. Die Eignung wird anhand der in der Bekanntmachung unter III.2 genannten Bedingungen festgestellt. Hierzu können ergänzende Unterlagen bei der unter Anhang A II) genannten Stelle angefordert werden. Im zweiten Schritt werden drei Teilnehmer, die in Bezug auf die objektiven Eignungskriterien die höchste Punktzahl erreichen, zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierfür werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe weitere Unterlagen u.a. die Leistungsbeschreibung übersandt. Des Weiteren ist geplant, im Rahmen des weiteren Vergabeverfahrens über die Angebote zu verhandeln.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-06-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-05-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-05-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Menge oder Umfang:
Arbeitspaket 1: Kosten.Arbeitspaket 2: Elemente einer Mengensteuerung.Arbeitspaket 3: Möglichkeiten der Standortsteuerung.Arbeitspaket 4: Risikoelemente.Arbeitspaket 5: Skalierbarkeit.Arbeitspaket 6: Netzparität.Arbeitspaket 7: Europäische Dimension.Arbeitspaket 8: Kurzstudien und Stellungnahmen.Arbeitspaket 9: Ergebnisdarstellung und Diskussionsrunden mit BMU sowie Tagung mit Vertretern aus Politik und Wirtschaft und EEG-EB-Workshops.
Arbeitspaket 1: Kosten.Arbeitspaket 2: Elemente einer Mengensteuerung.Arbeitspaket 3: Möglichkeiten der Standortsteuerung.Arbeitspaket 4: Risikoelemente.Arbeitspaket 5: Skalierbarkeit.Arbeitspaket 6: Netzparität.Arbeitspaket 7: Europäische Dimension.Arbeitspaket 8: Kurzstudien und Stellungnahmen.Arbeitspaket 9: Ergebnisdarstellung und Diskussionsrunden mit BMU sowie Tagung mit Vertretern aus Politik und Wirtschaft und EEG-EB-Workshops.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
Postanschrift: Stresemannstraße 128-130
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmu.de🌏
E-Mail: n.civilibal@fz-juelich.de📧
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Weitere Bedingungen, insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Teilnahmeantrag ist in dreifacher Ausfertigung, davon einmal in kopierbarer Form sowie einmal in elektronischer Form als PDF-Dokument (CD-ROM oder DVD), im doppelten Umschlag bei der unten genannten Adresse bis zum 11.6.2012, 13:00 Uhr einzureichen:
Den schriftlichen Teilnahmeantrag senden Sie bitte per Post oder per Boten an:
Projektträger Jülich.
Forschungszentrum Jülich GmbH.
Geschäftsbereich UMW.
Fachbereich Transfer und Marktentwicklung UMW4.
z.Hd. Herrn Nazim Civilibal
Zimmerstr. 26-27, 10969 Berlin.
Der verschlossene (verklebte) innere Umschlag muss wie folgt beschriftet sein:
ACHTUNG:
Bitte ungeöffnet und mit Eingangsstempel und Uhrzeit an Herrn Nazim Civilibal weiterleiten.
Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb.
Teilnahmeantrag im Vergabeverfahren:
„Zukunftswerkstatt Erneuerbare Energien".
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in Raum 2.76: 11.6.2011, 13:00 Uhr.
Es wird darauf hingewiesen, dass die rechtzeitige Zustellung des Teilnahmeantrags im Verantwortungsbereich des Bewerbers liegt. Eventuelle Verzögerungen eines Boten- oder Zustellservice werden dem Bewerber zugerechnet.
Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache zu verfassen und mit einer Unterschrift zu versehen.
Unvollständigkeit des Teilnahmeantrags führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Für die Erstellung des Teilnahmeantrags kann keine Vergütung gewährt werden.
Die Vergabestelle hat für interessierte Wirtschaftsteilnehmer ergänzende Unterlagen zum Teilnahmeantrag erstellt, welche bei der unter Anhang A II) genannten Stelle angefordert werden können.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Weitere Bedingungen, insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Teilnahmeantrag ist in dreifacher Ausfertigung, davon einmal in kopierbarer Form sowie einmal in elektronischer Form als PDF-Dokument (CD-ROM oder DVD), im doppelten Umschlag bei der unten genannten Adresse bis zum 11.6.2012, 13:00 Uhr einzureichen:
Den schriftlichen Teilnahmeantrag senden Sie bitte per Post oder per Boten an:
Projektträger Jülich.
Forschungszentrum Jülich GmbH.
Geschäftsbereich UMW.
Fachbereich Transfer und Marktentwicklung UMW4.
z.Hd. Herrn Nazim Civilibal
Zimmerstr. 26-27, 10969 Berlin.
Der verschlossene (verklebte) innere Umschlag muss wie folgt beschriftet sein:
ACHTUNG:
Bitte ungeöffnet und mit Eingangsstempel und Uhrzeit an Herrn Nazim Civilibal weiterleiten.
Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb.
Teilnahmeantrag im Vergabeverfahren:
„Zukunftswerkstatt Erneuerbare Energien".
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in Raum 2.76: 11.6.2011, 13:00 Uhr.
Es wird darauf hingewiesen, dass die rechtzeitige Zustellung des Teilnahmeantrags im Verantwortungsbereich des Bewerbers liegt. Eventuelle Verzögerungen eines Boten- oder Zustellservice werden dem Bewerber zugerechnet.
Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache zu verfassen und mit einer Unterschrift zu versehen.
Unvollständigkeit des Teilnahmeantrags führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Für die Erstellung des Teilnahmeantrags kann keine Vergütung gewährt werden.
Die Vergabestelle hat für interessierte Wirtschaftsteilnehmer ergänzende Unterlagen zum Teilnahmeantrag erstellt, welche bei der unter Anhang A II) genannten Stelle angefordert werden können.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Nach § 65 Erneuerbare-Energien-Gesetz in der ab 1. Januar 2012 geltenden Fassung (EEG 2012) hat die Bundesregierung das EEG zu evaluieren und dem Bundestag bis zum 31.12.2014 und dann alle vier Jahre einen Erfahrungsbericht (EEG-EB) vorzulegen. Darüber hinaus berichtet BMU nach § 65a EEG 2012 der Bundesregierung erstmals zum 31.12.2012 und dann jährlich über den Ausbau der erneuerbaren Energien, die Erreichung der Ziele nach § 1 Absatz 2 (EEG-Monitoringbericht, EEG-MB).
Nach § 65 Erneuerbare-Energien-Gesetz in der ab 1. Januar 2012 geltenden Fassung (EEG 2012) hat die Bundesregierung das EEG zu evaluieren und dem Bundestag bis zum 31.12.2014 und dann alle vier Jahre einen Erfahrungsbericht (EEG-EB) vorzulegen. Darüber hinaus berichtet BMU nach § 65a EEG 2012 der Bundesregierung erstmals zum 31.12.2012 und dann jährlich über den Ausbau der erneuerbaren Energien, die Erreichung der Ziele nach § 1 Absatz 2 (EEG-Monitoringbericht, EEG-MB).
Vor diesem Hintergrund schreibt BMU mehrere Vorhaben aus. Hierzu gehören Vorhaben, die.
1. unmittelbar der Vorbereitung und Begleitung bei der Erstellung eines Erfahrungsberichtes gemäß § 65 EEG sowie der jährlichen Monitoringberichte gemäß § 65a EEG dienen,
2. die mit der Erstellung des EEG-Erfahrungsberichts sowie der EEG-Monitoringberichte in Zusammenhang stehen.
Das Vorhaben „Zukunftswerkstatt Erneuerbare Energien“ gehört zur zweiten Kategorie. Hier soll untersucht werden wie das EEG - und darüber hinaus die Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien in der Stromerzeugung insgesamt - weiterentwickelt werden müssen, damit es künftigen neuen Anforderungen gerecht werden kann.
Das Vorhaben „Zukunftswerkstatt Erneuerbare Energien“ gehört zur zweiten Kategorie. Hier soll untersucht werden wie das EEG - und darüber hinaus die Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien in der Stromerzeugung insgesamt - weiterentwickelt werden müssen, damit es künftigen neuen Anforderungen gerecht werden kann.
Die künftigen Anforderungen an die Rahmenbedingungen erneuerbaren Energien gehen mit ihrem starken Ausbau einher. Mit einem Anteil von nunmehr rund 20 % am gesamten Stromverbrauch haben sie keine Nischenfunktion mehr, sondern einen festen Platz in der Elektrizitätsversorgung. Aufgrund des Einspeisevorrangs und der Dominanz der fluktuierenden Energieträger Wind und Sonne prägen sie zunehmend das Gesamtsystem. Künftig geht es nicht mehr nur darum, die erneuerbaren Energien in den Markt einzuführen, sondern den weiteren Ausbau in Richtung der von der Bundesregierung festgelegten Ziele als Transformationsprozess des Gesamtsystems zu gestalten. Es gilt, die Rahmenbedingungen für den Strommarkt und die Förderung der erneuerbaren Energien kohärent so weiterzuentwickeln, dass dieser Transformationsprozess volks- und elektrizitätswirtschaftlich optimiert wird.
Die künftigen Anforderungen an die Rahmenbedingungen erneuerbaren Energien gehen mit ihrem starken Ausbau einher. Mit einem Anteil von nunmehr rund 20 % am gesamten Stromverbrauch haben sie keine Nischenfunktion mehr, sondern einen festen Platz in der Elektrizitätsversorgung. Aufgrund des Einspeisevorrangs und der Dominanz der fluktuierenden Energieträger Wind und Sonne prägen sie zunehmend das Gesamtsystem. Künftig geht es nicht mehr nur darum, die erneuerbaren Energien in den Markt einzuführen, sondern den weiteren Ausbau in Richtung der von der Bundesregierung festgelegten Ziele als Transformationsprozess des Gesamtsystems zu gestalten. Es gilt, die Rahmenbedingungen für den Strommarkt und die Förderung der erneuerbaren Energien kohärent so weiterzuentwickeln, dass dieser Transformationsprozess volks- und elektrizitätswirtschaftlich optimiert wird.
Anknüpfungspunkte für den Transformationsprozess sowie das künftige Energiesystem sind insbesondere die Kosten der Stromversorgung, die Skalierbarkeit der EEG-Regelungen, das Strommarktdesign, die Einbeziehung des europäischen Binnenmarkts und die Optimierung des Gesamtsystems.
Anknüpfungspunkte für den Transformationsprozess sowie das künftige Energiesystem sind insbesondere die Kosten der Stromversorgung, die Skalierbarkeit der EEG-Regelungen, das Strommarktdesign, die Einbeziehung des europäischen Binnenmarkts und die Optimierung des Gesamtsystems.
Das Vorhaben zielt darauf ab, Instrumente und Maßnahmen zu entwickeln, die geeignet sind, den Herausforderungen beim weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien entsprechend den von der Bundesregierung festgelegten Zielen zu begegnen. Dabei sind auch polit-ökonomische bzw. institutionenökonomische Gesichtspunkte (z.B. Transaktionskosten, politischer Umsetzungs- und Weiterentwicklungsprozess etc.) möglicher Maßnahmen und Instrumente im Vergleich zum derzeitigen Fördersystem zu betrachten. Auch Erfahrungen im Ausland sollen berücksichtigt werden.
Das Vorhaben zielt darauf ab, Instrumente und Maßnahmen zu entwickeln, die geeignet sind, den Herausforderungen beim weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien entsprechend den von der Bundesregierung festgelegten Zielen zu begegnen. Dabei sind auch polit-ökonomische bzw. institutionenökonomische Gesichtspunkte (z.B. Transaktionskosten, politischer Umsetzungs- und Weiterentwicklungsprozess etc.) möglicher Maßnahmen und Instrumente im Vergleich zum derzeitigen Fördersystem zu betrachten. Auch Erfahrungen im Ausland sollen berücksichtigt werden.
Kern des Projektes ist es, über die bisherige Systematik des EEG und über die in den bisherigen EEG-Erfahrungsberichten adressierten Gesichtspunkte „hinauszudenken“ und in diesem Sinne – unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen mit dem Strommarktdesign - Vorschläge zu einer substanziellen Weiterentwicklung des EEG bzw. der Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien zu entwickeln. Bei den entwickelten Fortentwicklungsmöglichkeiten sind eventuelle Wechselwirkungen mit dem Europarecht, dem Verfassungsrecht sowie dem einfachgesetzlichen Recht zu berücksichtigen.
Kern des Projektes ist es, über die bisherige Systematik des EEG und über die in den bisherigen EEG-Erfahrungsberichten adressierten Gesichtspunkte „hinauszudenken“ und in diesem Sinne – unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen mit dem Strommarktdesign - Vorschläge zu einer substanziellen Weiterentwicklung des EEG bzw. der Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien zu entwickeln. Bei den entwickelten Fortentwicklungsmöglichkeiten sind eventuelle Wechselwirkungen mit dem Europarecht, dem Verfassungsrecht sowie dem einfachgesetzlichen Recht zu berücksichtigen.
Dabei sollen ggf. auch Ansätze geprüft werden, die in der Startphase des EE-Ausbaus als ungeeignet eingestuft wurden, die sich nun aber angesichts der inzwischen erreichten Marktreife, der etablierten Marktstrukturen sowie des erreichten Volumens für den weiteren Ausbau eignen könnten.
Dabei sollen ggf. auch Ansätze geprüft werden, die in der Startphase des EE-Ausbaus als ungeeignet eingestuft wurden, die sich nun aber angesichts der inzwischen erreichten Marktreife, der etablierten Marktstrukturen sowie des erreichten Volumens für den weiteren Ausbau eignen könnten.
Das gewählte Vergabeverfahren läuft in zwei Schritten ab. Zunächst werden mit der Bekanntmachung Teilnehmer aufgefordert, sich am Verfahren zu beteiligen. Hierzu ist ein Teilnahmeantrag mit Unterlagen, aus der die Eignung des Teilnehmers für den Auftrag hervorgeht, an die in die in der Bekanntmachung unter Anhang A III) genannte Stelle zu senden. Die Eignung wird anhand der in der Bekanntmachung unter III.2 genannten Bedingungen festgestellt. Hierzu können ergänzende Unterlagen bei der unter Anhang A II) genannten Stelle angefordert werden. Im zweiten Schritt werden drei Teilnehmer, die in Bezug auf die objektiven Eignungskriterien die höchste Punktzahl erreichen, zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierfür werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe weitere Unterlagen u.a. die Leistungsbeschreibung übersandt. Des Weiteren ist geplant, im Rahmen des weiteren Vergabeverfahrens über die Angebote zu verhandeln.
Das gewählte Vergabeverfahren läuft in zwei Schritten ab. Zunächst werden mit der Bekanntmachung Teilnehmer aufgefordert, sich am Verfahren zu beteiligen. Hierzu ist ein Teilnahmeantrag mit Unterlagen, aus der die Eignung des Teilnehmers für den Auftrag hervorgeht, an die in die in der Bekanntmachung unter Anhang A III) genannte Stelle zu senden. Die Eignung wird anhand der in der Bekanntmachung unter III.2 genannten Bedingungen festgestellt. Hierzu können ergänzende Unterlagen bei der unter Anhang A II) genannten Stelle angefordert werden. Im zweiten Schritt werden drei Teilnehmer, die in Bezug auf die objektiven Eignungskriterien die höchste Punktzahl erreichen, zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierfür werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe weitere Unterlagen u.a. die Leistungsbeschreibung übersandt. Des Weiteren ist geplant, im Rahmen des weiteren Vergabeverfahrens über die Angebote zu verhandeln.
Menge oder Umfang:
Arbeitspaket 1: Kosten.
Arbeitspaket 2: Elemente einer Mengensteuerung.
Arbeitspaket 3: Möglichkeiten der Standortsteuerung.
Arbeitspaket 4: Risikoelemente.
Arbeitspaket 5: Skalierbarkeit.
Arbeitspaket 6: Netzparität.
Arbeitspaket 7: Europäische Dimension.
Arbeitspaket 8: Kurzstudien und Stellungnahmen.
Arbeitspaket 9: Ergebnisdarstellung und Diskussionsrunden mit BMU sowie Tagung mit Vertretern aus Politik und Wirtschaft und EEG-EB-Workshops.
Beschreibung der Optionen:
Das Vorhaben beinhaltet regelmäßige Rückkopplungen mit dem AG zu den einzelnen Arbeitspaketen in Form von quartalsweisen internen Workshops (in Summe 15 mit je 20 Teilnehmern) sowie mindestens eine größere Veranstaltung mit anderen Institutionen, Verbänden sowie weiteren Beteiligten (ca. 40- 50 Teilnehmer). Eine zweite Veranstaltung ist optional vorzusehen und soll in der Kalkulation der Kosten separat als Option ausgewiesen werden.
Das Vorhaben beinhaltet regelmäßige Rückkopplungen mit dem AG zu den einzelnen Arbeitspaketen in Form von quartalsweisen internen Workshops (in Summe 15 mit je 20 Teilnehmern) sowie mindestens eine größere Veranstaltung mit anderen Institutionen, Verbänden sowie weiteren Beteiligten (ca. 40- 50 Teilnehmer). Eine zweite Veranstaltung ist optional vorzusehen und soll in der Kalkulation der Kosten separat als Option ausgewiesen werden.
Näheres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen, die den Bietern mit den Vergabeunterlagen zugesendet werden, die nach dem Teilnahmewettbewerb zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Dauer: 48 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftragnehmers, des Auftraggebers und weitere Orte in Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber soll nachweisbar in der Lage sein, die verlangten Aufgaben fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig im vertraglich festgesetzten Zeitraum durchzuführen.
Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z.B. in Form einer Bewerbergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bewerbergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die ausgeschriebene Leistung erbracht, wird die Bewerbergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z.B. in Form einer Bewerbergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bewerbergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die ausgeschriebene Leistung erbracht, wird die Bewerbergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Persönliche Lage des Bewerbers.
— Beschreibung des Bewerbers und der Partner (Organisationsform, Profil, vollständige Anschrift, Bankverbindung, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail),
— Angaben zum Auftragsverantwortlichen/Projektleiter sowie zu dem vorgesehenen Projektteam,
— Der Bewerber hat seine Kompetenzschwerpunkte darzustellen. Soweit es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt oder der Bewerber sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bewerber anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bewerbergemeinschaft, Unterauftragnehmer etc.) das jeweilige Unternehmen genießt,
— Der Bewerber hat seine Kompetenzschwerpunkte darzustellen. Soweit es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt oder der Bewerber sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bewerber anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bewerbergemeinschaft, Unterauftragnehmer etc.) das jeweilige Unternehmen genießt,
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist auf Verlangen des Auftraggebers vor Zuschlagserteilung eine Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen,
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist auf Verlangen des Auftraggebers vor Zuschlagserteilung eine Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen,
— Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind der Name der Bewerbergemeinschaft, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bewerbergemeinschaftsmitglied zu benennen. Es ist außerdem eine von allen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bewerbergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bewerbergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen.
— Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind der Name der Bewerbergemeinschaft, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bewerbergemeinschaftsmitglied zu benennen. Es ist außerdem eine von allen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bewerbergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bewerbergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung, dass der Bewerber und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A“ zu nutzen, welches bei der unter Anhang A II) genannten Stelle angefordert werden kann),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung, dass der Bewerber und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A“ zu nutzen, welches bei der unter Anhang A II) genannten Stelle angefordert werden kann),
— Erklärung, dass beim Bewerber/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A“ zu nutzen, welches bei der unter Anhang A II) genannten Stelle angefordert werden kann),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung, dass beim Bewerber/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A“ zu nutzen, welches bei der unter Anhang A II) genannten Stelle angefordert werden kann),
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden:
Unter allen Bewerbern, die die Kriterien zur persönlichen Lage des Teilnehmers/Bewerbers sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erfüllen, werden im nächsten Schritt die Bewerber ermittelt, die in Bezug auf die nachfolgend aufgeführten objektiven Kriterien die größte Eignung nachweisen können.
Unter allen Bewerbern, die die Kriterien zur persönlichen Lage des Teilnehmers/Bewerbers sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erfüllen, werden im nächsten Schritt die Bewerber ermittelt, die in Bezug auf die nachfolgend aufgeführten objektiven Kriterien die größte Eignung nachweisen können.
Es werden drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Über die Rangfolge der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, entscheidet die Gesamtsumme der erreichten Eignungspunkte (EP). Diese ergibt sich als Summe der Eignungspunkte für die einzelnen Eignungskriterien. Die Eignungspunkte für die einzelnen Eignungskriterien ergeben sich jeweils als Produkt der insgesamt für das jeweilige Eignungskriterium vergebenen Bewertungspunkte (BP) und der festgelegten Gewichtungspunkte (GP) für das jeweilige Eignungskriterium.
Über die Rangfolge der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, entscheidet die Gesamtsumme der erreichten Eignungspunkte (EP). Diese ergibt sich als Summe der Eignungspunkte für die einzelnen Eignungskriterien. Die Eignungspunkte für die einzelnen Eignungskriterien ergeben sich jeweils als Produkt der insgesamt für das jeweilige Eignungskriterium vergebenen Bewertungspunkte (BP) und der festgelegten Gewichtungspunkte (GP) für das jeweilige Eignungskriterium.
Im Bedarfsfall entscheidet bei gleicher Eignung das Los über die Auswahl eines Bewerbers.
In den sechs Eignungskriterien kann eine Gesamtsumme von maximal 18 Bewertungspunkten (BP) vergeben und eine Gesamtsumme von maximal 300 Eignungspunkten (EP) erreicht werden.
Bei der Bewertung wird folgende Gewichtung der Eignungskriterien zugrunde gelegt:
Objektives Eignungskriterium A – Unternehmensprofil und dessen Ausrichtung auf energiewirtschaftliche Zusammenhänge: 4 %.
Objektives Eignungskriterium B – Expertise und vertieftes Verständnis zur Funktionsweise von Strommärkten sowie zur Vermarktung von Strom aus EE in D und international: 20 %.
Objektives Eignungskriterium C – Technische und wirtschaftliche Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich Stromerzeugung durch EE sowie der Schnittstellen mit Sektoren Wärme und Verkehr: 20 %.
Objektives Eignungskriterium D – Umfassende Kenntnisse der systemtechnischen Zusammenhänge und Charakteristika der Stromerzeugung aus EE: 18 %;
Objektives Eignungskriterium E – Juristische Expertise im Bereich des Rechts der EE und des EnWG, insbes. der praktischen Umsetzung des EEG sowie der EU-Richtlinie EE: 18 %,
Objektives Eignungskriterium F: Gute Kenntnisse der energiepolitischen Rahmenbedingungen in Deutschland und Europa sowie vertieftes Verständnis für energiewirtschaftliche Zusammenhänge: 20 %.
Der Nachweis der Eignung soll durch folgende Unterlagen erfolgen:
Objektives Eignungskriterium A – Unternehmensprofil des Bewerbers;
Objektives Eignungskriterium B – F – Referenzlisten (Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein) und/oder entsprechende Publikationen des Bieters und des vorgesehenen Projektteams.
Bei der Verteilung der Bewertungspunkte werden die nachstehenden Kriterien zugrunde gelegt. Bei Kriterien, bei denen eine Auswahlalternative besteht (siehe die nachstehenden ODER-Formulierungen), wird nur eine Alternative bewertet. Bei Erfüllung mehrerer Alternativen wird die Alternative mit der höheren Bewertungspunktzahl bewertet.
Bei der Verteilung der Bewertungspunkte werden die nachstehenden Kriterien zugrunde gelegt. Bei Kriterien, bei denen eine Auswahlalternative besteht (siehe die nachstehenden ODER-Formulierungen), wird nur eine Alternative bewertet. Bei Erfüllung mehrerer Alternativen wird die Alternative mit der höheren Bewertungspunktzahl bewertet.
Objektives Eignungskriterium A (4 GP):
Insgesamt sind 3 Bewertungspunkte erreichbar.
Energiewirtschaftliche Expertise gehört zum Unternehmensprofil: 3 BP.
ODER Energiewirtschaftliche Expertise ist in Ansätzen vorhanden: 1 BP.
Objektives Eignungskriterium B (20 GP):
Nachweis durch eine Referenz: 1 BP.
ODER Nachweis durch mehrere Referenzen: 2 BP.
ODER Vermarktung von Strom oder Stromhandel gehört zum Unternehmensprofil: 3 BP.
Objektives Eignungskriterium C (20 GP):
Insgesamt sind 3 Bewertungspunkte erreichbar. Diese Punktzahl wird vergeben, wenn alle Kriterien erfüllt werden. Die zu vergebende Punktzahl hängt von der Erfüllung der Kriterien ab und wird entsprechend addiert, so dass die erreichte Gesamtpunktzahl vergeben wird.
Insgesamt sind 3 Bewertungspunkte erreichbar. Diese Punktzahl wird vergeben, wenn alle Kriterien erfüllt werden. Die zu vergebende Punktzahl hängt von der Erfüllung der Kriterien ab und wird entsprechend addiert, so dass die erreichte Gesamtpunktzahl vergeben wird.
Durch die Unterlagen des Bieters wird nachgewiesen:
Technische Erfahrung: 1 BP.
Wirtschaftliche und ökonomische Erfahrung: 1 BP.
Erfahrung mit Sektoren Wärme und Verkehr: 1 BP.
Objektives Eignungskriterium D (18 GP):
Kenntnisse über die systemtechnischen Aspekte der EE (Einspeisecharakteristik, Nutzungsfelder und -konkurrenzen): 1 BP,
Kenntnisse über das Zusammenspiel von erneuerbaren und konventionellen Energietechniken (Flexibilitäten, Speicher, Aspekte der System- und Versorgungssicherheit): 1 BP,
Kenntnisse über den Zusammenhang von Aspekten des Netzes und der Einspeisung von Stromerzeugungsanlagen (Standorte, Netz- und EE-Ausbau, Engpassmanagement, Netzsicherheit, Systemdienstleistung): 1 BP.
Objektives Eignungskriterium E (18 GP):
Kenntnisse des EEG und der entsprechenden Verordnungen: 1 BP,
Kenntnisse des Energiewirtschaftsrechts (EnWG): 1 BP,
Kenntnisse der EU-Richtlinie EE: 1 BP.
Objektives Eignungskriterium F (20 GP):
Kenntnisse der deutschen energiepolitischen Rahmenbedingungen: 1 BP,
Kenntnisse der europäischen energiepolitischen Rahmenbedingungen: 1 BP,
Verständnis für energiewirtschaftliche Zusammenhänge: 1 BP.
Ergänzende Unterlagen zur Erstellung und Bewertung der Teilnahmeanträge können bei der unter Anhang A II) genannten Stelle angefordert werden.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)" sowie das Angebot des Auftragnehmers. Zusätzlich gilt - soweit zutreffend - die Anlage "Hinweise für Zahlungsempfänger". Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftragnehmers sowie der beteiligten Partner/Unterauftragnehmer werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)" sowie das Angebot des Auftragnehmers. Zusätzlich gilt - soweit zutreffend - die Anlage "Hinweise für Zahlungsempfänger". Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftragnehmers sowie der beteiligten Partner/Unterauftragnehmer werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben. Zu den Teilnahmebedingungen siehe III.2).
Sonstige besondere Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Die Vergabestelle trifft auf Grundlage der objektiven Eignungskriterien ihre Auswahlentscheidung unter den Bewerbern. Die Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt auf Grundlage der Ausführungen in Abschnitt III.2.3. Ergänzend wird auf die Teilnahmeunterlagen Bezug genommen, die bei der unter Anhang A II) genannten Stelle angefordert werden können.
Die Vergabestelle trifft auf Grundlage der objektiven Eignungskriterien ihre Auswahlentscheidung unter den Bewerbern. Die Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt auf Grundlage der Ausführungen in Abschnitt III.2.3. Ergänzend wird auf die Teilnahmeunterlagen Bezug genommen, die bei der unter Anhang A II) genannten Stelle angefordert werden können.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Nazim Civilibal
Name: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Postanschrift: Geschäftsbereich Umwelt (UMW), Fachbereich UMW4
Postleitzahl: 10969
URL für weitere Informationen: http://www.fz-juelich.de/ptj/🌏
Postanschrift: Geschäftsbereich Umwelt (UMW),Fachbereich UMW4
URL der Dokumente: http://www.fz-juelich.de/ptj/🌏
URL der Teilnahme: http://www.fz-juelich.de/ptj/🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Weitere Bedingungen, insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Teilnahmeantrag ist in dreifacher Ausfertigung, davon einmal in kopierbarer Form sowie einmal in elektronischer Form als PDF-Dokument (CD-ROM oder DVD), im doppelten Umschlag bei der unten genannten Adresse bis zum 11.6.2012, 13:00 Uhr einzureichen:
Der Teilnahmeantrag ist in dreifacher Ausfertigung, davon einmal in kopierbarer Form sowie einmal in elektronischer Form als PDF-Dokument (CD-ROM oder DVD), im doppelten Umschlag bei der unten genannten Adresse bis zum 11.6.2012, 13:00 Uhr einzureichen:
Den schriftlichen Teilnahmeantrag senden Sie bitte per Post oder per Boten an:
Projektträger Jülich.
Forschungszentrum Jülich GmbH.
Geschäftsbereich UMW.
Fachbereich Transfer und Marktentwicklung UMW4.
z.Hd. Herrn Nazim Civilibal
Zimmerstr. 26-27, 10969 Berlin.
Der verschlossene (verklebte) innere Umschlag muss wie folgt beschriftet sein:
ACHTUNG:
Bitte ungeöffnet und mit Eingangsstempel und Uhrzeit an Herrn Nazim Civilibal weiterleiten.
Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb.
Teilnahmeantrag im Vergabeverfahren:
„Zukunftswerkstatt Erneuerbare Energien".
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in Raum 2.76: 11.6.2011, 13:00 Uhr.
Es wird darauf hingewiesen, dass die rechtzeitige Zustellung des Teilnahmeantrags im Verantwortungsbereich des Bewerbers liegt. Eventuelle Verzögerungen eines Boten- oder Zustellservice werden dem Bewerber zugerechnet.
Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache zu verfassen und mit einer Unterschrift zu versehen.
Unvollständigkeit des Teilnahmeantrags führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Für die Erstellung des Teilnahmeantrags kann keine Vergütung gewährt werden.
Die Vergabestelle hat für interessierte Wirtschaftsteilnehmer ergänzende Unterlagen zum Teilnahmeantrag erstellt, welche bei der unter Anhang A II) genannten Stelle angefordert werden können.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden vordem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden vordem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
Quelle: OJS 2012/S 090-148494 (2012-05-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-11-06) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL / A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL / A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Inhaltliche und fachliche Qualität des Angebotes (60)
2. Preis (30)
3. Organisatorische Umsetzung (10)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-10-17 📅
Name: Frauenhofer Gesellschaft
Postanschrift: Hansastraße 27 c
Postort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs.3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt worden, wurden vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs.3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt worden, wurden vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.