1 Forschungsauftrag
Thema: fe 3/13
„Studie über den Umfang der Geldwäsche in Deutschland und über die Geldwäscherisiken in einzelnen Wirtschaftsbereichen“
Kurzbeschreibung:
Der risikobasierte Ansatz der europäischen Geldwäscherichtlinie sieht vor, dass die Mitgliedstaaten die nationalen Geldwäscherisiken regelmäßig zu untersuchen und zu bewerten haben. Die Ergebnisse dieser Analyse sind die Grundlage dafür, ob in einem Wirtschaftsbereich die geldwäscherechtlich Verpflichteten vereinfachte, verstärkte oder gewöhnliche Sorgfaltspflichten anzuwenden haben. Insoweit ist die Risikoanalyse vorrangig für die Ausgestaltung der präventiven Maßnahmen zur Verhinderung der Geldwäsche nach dem Geldwäschegesetz (GwG), dem Kreditwesengesetz (KWG), dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) von Bedeutung.
Dabei sieht das Geldwäschegesetz bereits nach jetziger Rechtslage vor, dass Verpflichtete bei der Erfüllung bestimmter Sorgfaltspflichten den konkreten Umfang ihrer Maßnahmen entsprechend dem Risiko des Vertragspartners, der jeweiligen Geschäftsbeziehung oder der jeweiligen Transaktion zu bestimmen haben (§ 3 Absatz 4 GwG). Dieser risikoorientierte Ansatz wird mit den neuen europarechtlichen Vorgaben ausgebaut und auf weitere Maßnahmen der Geldwäscheprävention übertragen.
Bislang lassen sich hinsichtlich des Umfangs der Geldwäsche in Deutschland und der Nutzung einzelner Wirtschaftsbereiche im Nicht-Finanzsektor kaum belastbaren Aussagen treffen. Solche Erkenntnisse sind jedoch erforderlich, um die präventiven Maßnahmen zur Verhinderung der Geldwäsche nach dem Geldwäschegesetz (GwG) risikoorientiert aussteuern zu können.
Mit dem Projekt sollen belastbare Erkenntnisse über die Gelwäschesituation in Deutschland gewonnen werden. Zudem soll mit der Studie den Vorgaben der Europäischen Geldwäscherichtlinie hinsichtlich der Durchführung nationaler Risikoanalysen Rechnung getragen werden. Mit Blick auf die Kundensorgfaltspflichten und die sonstigen präventiven Maßnahmen gegen Geldwäsche soll untersucht werden, in welchem Umfang und mit wel¬chen Methoden Geldwäsche in Deutschland betrieben wird und welche Wirtschaftsbereiche hinsichtlich Höhe und Anzahl der Transaktionen besonders geldwäschegefährdet sind. Dies ist auch Voraussetzung dafür, dass ein zielgenauer und präventiv-wirkender Maßnahmenkatalog gegen Geldwäsche für besonders gefährdete Wirtschaftsbereiche unter gleichzeitiger Entlastung risikoarmer Wirtschaftssektoren entwickelt werden kann.
Um vertiefte Erkenntnisse über das Ausmaß der Geldwäsche in Deutschland zu gewinnen, bedarf es der Einbeziehung der Methoden der Dunkelfeldforschung. Ausreichendes Datenmaterial liegt weder bei den Ermittlungsbehörden in den Bundesländern noch bei den Strafverfolgungsbehörden oder der Financial Intelligence Unit (FIU) beim Bundeskriminalamt vor. Zwar sind die Strafverfolgungsbehörden gesetzlich zum Bericht über den Ausgang der eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche gegenüber der FIU verpflichtet. Die Rückmeldung ist jedoch bei weitem nicht ausreichend, um daraus belastbare Schlüsse über den Umfang und die Methoden der Geldwäsche in Deutschland zu ziehen. Auch die Auswertung der Verdachtsmeldungen, die bei der FIU eingehen, ist nicht aussagekräftig genug. Da ein Großteil von Geldwäscheverdachtsfällen nicht angezeigt wird existiert ein erhebliches Dunkelfeld. Dies betrifft insbesondere den so genannten Nichtfinanzsektor. Es gibt bisher keine wissenschaftlichen Untersuchungen in diesem Bereich, die Aussagen über den Umfang der Geldwäsche in Deutschland enthalten. Die vorhandenen Studien beschränken sich auf einzelne Wirtschaftszweige (Rechtsanwälte, Immobilienmakler), ohne risikoorientierte Bewertung der Gesamtsituation in der deutschen Wirtschaft.
Vor diesem Hintergrund sollte eine Bestandsaufnahme und Risikoanalyse unter Einbeziehung der forensischen Methodik der Dunkelfeldstudie durchgeführt werden. Dazu soll wie folgt vorgegangen werden:
(1) Festlegung des methodischen Vorgehens (2 Monate)
(2) Ermittlung des Umfangs der Geldwäsche (6 Monate)
(3) Identifizierung von besonders geldwäschegefährdeten Wirtschaftszweigen (2 Monate)
(4) Vertiefte Analyse ausgewählter Wirtschaftszweige (6 Monate): Dabei sind verstärkt auch die in der europäischen Richtlinie genannten Verpflichteten (Immobilienmakler, Güterhändler, Glücksspiel-Anbieter) in den Blick zu nehmen.
(5) Rückkopplung der Untersuchungsergebnisse mit den Sorgfalts- und Kundenpflichten des Geldwäschegesetzes (2 Monate)
Dargestellte modulare Struktur und Zeitvorgaben sind als Vorschlag anzusehen, von dem in begründeter Weise abgewichen werden kann.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-05-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-04-11.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2013-04-11
|
Auftragsbekanntmachung
|