Neubau einer Seeschleuse inkl. Technischer Bearbeitung zwischen Elbe und Nord-Ostsee-Kanal mit Außen- und Binnenhaupt inkl. Torantriebsgebäuden sowie die Anpassung des elbseitigen Vorhafens und Herstellung von Leitwerken, Herstellung und Betrieb eines Bodenlagers, Bau und Lieferung von 2 Schiebetoren, 2 Hebepontons und einem Ersatztor inkl. Antriebstechnik, Korrosionsschutz, Steuerungs- und Elektrotechnik, Maße der Schleusenkammer: Länge ca. 360 m, Breite ca. 45 m; Tiefe ca. - 14 m NHN. Höhe der Schleusenhäupter ca. 6,50 m NHN. Die Vergabe erfolgt als losweise Vergabe mit Vorbehalt der Gesamtvergabe. Nähere Einzelheiten siehe Ziff. II.2.1) und Angaben zu den Losen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-04-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-04-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schleusen
Menge oder Umfang:
Massivbau der Schleusenhäupter inkl. Herstellung der Baugruben: Schlitzwandarbeiten, ca. 16 000 to Spundwandstahl, Bodenaushub, UW-Beton und Auftriebssicherung mit Düsenstahlpfählen, ca. 72 000 m³ Stahlbeton; Schleusenkammerwände: Schlitzwandarbeiten, ca. 5 000 to Spundwandstahl, Rückverankerung mit Düsenstrahlpfählen, Bohrpfahlherstellung, ca. 17 000 m² Stahlbeton; Schleusenkammersohle: Bodenaushub, ca. 26 000 m³ UW-Beton, Auftriebssicherung mit Düsenstrahlpfählen; Nassbaggerarbeiten zur Anpassung des Vorhafens, Entsorgung von Böden, Bodeneinbau am Bodenlager ca. 1 600 000 m³, Bau und Lieferung von 2 Schiebetoren und einem Ersatztor (1 300 to/St.), Antriebstechnik, Korrosionsschutz, Steuerungs- und Elektrotechnik. Herstellung von Sohl- und Böschungssicherungen, Hochwasserschutzanlagen, Herstellung betrieblicher Wege und Flächen sowie von Ver- und Entsorgungstrassen, Installation von Beleuchtungs- und Signalanlagen, Herstellung temporärer und dauerhafter Anleger, Abbruch von Gebäuden.Die Vergabe erfolgt als losweise Vergabe mit Vorbehalt der Gesamtvergabe. Zu den einzelnen Losen siehe dort.
Massivbau der Schleusenhäupter inkl. Herstellung der Baugruben: Schlitzwandarbeiten, ca. 16 000 to Spundwandstahl, Bodenaushub, UW-Beton und Auftriebssicherung mit Düsenstahlpfählen, ca. 72 000 m³ Stahlbeton; Schleusenkammerwände: Schlitzwandarbeiten, ca. 5 000 to Spundwandstahl, Rückverankerung mit Düsenstrahlpfählen, Bohrpfahlherstellung, ca. 17 000 m² Stahlbeton; Schleusenkammersohle: Bodenaushub, ca. 26 000 m³ UW-Beton, Auftriebssicherung mit Düsenstrahlpfählen; Nassbaggerarbeiten zur Anpassung des Vorhafens, Entsorgung von Böden, Bodeneinbau am Bodenlager ca. 1 600 000 m³, Bau und Lieferung von 2 Schiebetoren und einem Ersatztor (1 300 to/St.), Antriebstechnik, Korrosionsschutz, Steuerungs- und Elektrotechnik. Herstellung von Sohl- und Böschungssicherungen, Hochwasserschutzanlagen, Herstellung betrieblicher Wege und Flächen sowie von Ver- und Entsorgungstrassen, Installation von Beleuchtungs- und Signalanlagen, Herstellung temporärer und dauerhafter Anleger, Abbruch von Gebäuden.Die Vergabe erfolgt als losweise Vergabe mit Vorbehalt der Gesamtvergabe. Zu den einzelnen Losen siehe dort.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schleusen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wasser- und Schifffahrtsamt Brunsbüttel
Postanschrift: Alte Zentrale 4
Postleitzahl: 25541
Postort: Brunsbüttel
Kontakt
Internetadresse: http://www.wsa-brunsbuettel.de🌏
E-Mail: wsa.brunsbuettel@wsv.bund.de📧
Telefon: +49 48528850📞
Fax: +49 4852885408 📠
Eine elektronische Angebotsabgabe ist nicht möglich.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritte/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall – also zum Nachweis der Eignung – hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft diese Dritten/Nachunternehmer unter Verwendung eines Formblattes mit dem Angebot zu benennen und die unter Ziff. III.2.1, III.2.2 und III.2.3 der Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer in dem dort geforderten Umfang vorzulegen. Für diese Dritten/Nachunternehmer, auf deren Eignung sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft beruft, sind bereits mit Angebotsabgabe neben den geforderten Erklärungen und Nachweisen jeweils Erklärungen des benannten Dritten/Nachunternehmers einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten/Nachunternehmer zugreifen kann. Hierfür wird ein Formblatt bereitgestellt.
Beabsichtigen Bieter oder Bietergemeinschaften Teile des Auftrags durch Dritte/Nachunternehmer zu erbringen ohne sich zugleich auf deren wirtschaftliche und/oder finanzielle und/oder technische Leistungsfähigkeit zu berufen, haben sie diese Nachunternehmer erst auf Verlangen, spätestens vor Zuschlagserteilung zu benennen und deren Eignung nachzuweisen sowie Erklärungen einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten/Nachunternehmer zugreifen kann. Auch hierfür wird ein Formblatt zur Verfügung gestellt.
Eine elektronische Angebotsabgabe ist nicht möglich.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritte/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall – also zum Nachweis der Eignung – hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft diese Dritten/Nachunternehmer unter Verwendung eines Formblattes mit dem Angebot zu benennen und die unter Ziff. III.2.1, III.2.2 und III.2.3 der Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer in dem dort geforderten Umfang vorzulegen. Für diese Dritten/Nachunternehmer, auf deren Eignung sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft beruft, sind bereits mit Angebotsabgabe neben den geforderten Erklärungen und Nachweisen jeweils Erklärungen des benannten Dritten/Nachunternehmers einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten/Nachunternehmer zugreifen kann. Hierfür wird ein Formblatt bereitgestellt.
Beabsichtigen Bieter oder Bietergemeinschaften Teile des Auftrags durch Dritte/Nachunternehmer zu erbringen ohne sich zugleich auf deren wirtschaftliche und/oder finanzielle und/oder technische Leistungsfähigkeit zu berufen, haben sie diese Nachunternehmer erst auf Verlangen, spätestens vor Zuschlagserteilung zu benennen und deren Eignung nachzuweisen sowie Erklärungen einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten/Nachunternehmer zugreifen kann. Auch hierfür wird ein Formblatt zur Verfügung gestellt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubau einer Seeschleuse inkl. Technischer Bearbeitung zwischen Elbe und Nord-Ostsee-Kanal mit Außen- und Binnenhaupt inkl. Torantriebsgebäuden sowie die Anpassung des elbseitigen Vorhafens und Herstellung von Leitwerken, Herstellung und Betrieb eines Bodenlagers, Bau und Lieferung von 2 Schiebetoren, 2 Hebepontons und einem Ersatztor inkl. Antriebstechnik, Korrosionsschutz, Steuerungs- und Elektrotechnik, Maße der Schleusenkammer: Länge ca. 360 m, Breite ca. 45 m; Tiefe ca. - 14 m NHN. Höhe der Schleusenhäupter ca. 6,50 m NHN.
Neubau einer Seeschleuse inkl. Technischer Bearbeitung zwischen Elbe und Nord-Ostsee-Kanal mit Außen- und Binnenhaupt inkl. Torantriebsgebäuden sowie die Anpassung des elbseitigen Vorhafens und Herstellung von Leitwerken, Herstellung und Betrieb eines Bodenlagers, Bau und Lieferung von 2 Schiebetoren, 2 Hebepontons und einem Ersatztor inkl. Antriebstechnik, Korrosionsschutz, Steuerungs- und Elektrotechnik, Maße der Schleusenkammer: Länge ca. 360 m, Breite ca. 45 m; Tiefe ca. - 14 m NHN. Höhe der Schleusenhäupter ca. 6,50 m NHN.
Die Vergabe erfolgt als losweise Vergabe mit Vorbehalt der Gesamtvergabe. Nähere Einzelheiten siehe Ziff. II.2.1) und Angaben zu den Losen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Neubau 5. Schleusenkammer
Kurze Beschreibung: Neubau 5. Schleusenkammer und Anpassung des Vorhafens
Menge oder Umfang: Massivbau der Schleusenhäupter inkl. Herstellung der Baugruben: Schlitzwandarbeiten, ca. 16 000 to Spundwandstahl, Bodenaushub, UW-Beton und Auftriebssicherung mit Düsenstahlpfählen, ca. 72 000 m³ Stahlbeton; Schleusenkammerwände: Schlitzwandarbeiten, ca. 5 000 to Spundwandstahl, Rückverankerung mit Düsenstrahlpfählen, Bohrpfahlherstellung, ca. 17 000 m² Stahlbeton; Schleusenkammersohle: Bodenaushub, ca. 26 000 m³ UW-Beton, Auftriebssicherung mit Düsenstrahlpfählen; Stahlwasserbau: Stahlwasserbauarmierung der Schiebetore; Schiebetorantriebe (Getriebe + Kette), Steuerungs- und Elektrotechnik der Schleusenanlage; Nassbaggerarbeiten zur Anpassung des Vorhafens, Entsorgung von Böden, Bodeneinbau am Bodenlager, Herstellung von Sohl- und Böschungssicherungen, Hochwasserschutzanlagen, Herstellung betrieblicher Wege und Flächen sowie von Ver- und Entsorgungstrassen, Installation von Beleuchtungs- und Signalanlagen, Herstellung temporärer und dauerhafter Anleger, Abbruch von Gebäuden.
Dauer: 85 Monate
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Angebote sind möglich für ein oder beide Lose. Die Gesamtvergabe bleibt vorbehalten. Nähere Informationen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Nebenangebote sind zugelassen ausgenommen Nebenangebote, die Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten; Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen; Nebenangebote sind zugelassen nur für folgende Bereiche: Baustellenanleger, Baugruben Außen- und Binnenhaupt, Spundwandsysteme, Gründungspfähle aus Ortbeton, Bodenverbringung, Bodenlager Dyhrssenmoor, Dalben, Bodenverbesserungsmaßnahmen, Anschluss Binnenhaupt an Kleine Schleuse (Bauteil 9.2), Herstellung der Düsenstrahl-Auftriebspfähle von Land aus, Leitwerke elbseitig. Weitere Anforderungen/Bedingungen an die Nebenangebote ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Nebenangebote müssen im Übrigen mit dem Amtsentwurf gleichwertig sein. Der Auftraggeber wird die Gleichwertigkeit der Nebengebote mit dem Amtsentwurf anhand von in den Vergabeunterlagen aufgeführten Leistungsmerkmalen und Anforderungen prüfen und bewerten.
Angebote sind möglich für ein oder beide Lose. Die Gesamtvergabe bleibt vorbehalten. Nähere Informationen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Nebenangebote sind zugelassen ausgenommen Nebenangebote, die Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten; Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen; Nebenangebote sind zugelassen nur für folgende Bereiche: Baustellenanleger, Baugruben Außen- und Binnenhaupt, Spundwandsysteme, Gründungspfähle aus Ortbeton, Bodenverbringung, Bodenlager Dyhrssenmoor, Dalben, Bodenverbesserungsmaßnahmen, Anschluss Binnenhaupt an Kleine Schleuse (Bauteil 9.2), Herstellung der Düsenstrahl-Auftriebspfähle von Land aus, Leitwerke elbseitig. Weitere Anforderungen/Bedingungen an die Nebenangebote ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Nebenangebote müssen im Übrigen mit dem Amtsentwurf gleichwertig sein. Der Auftraggeber wird die Gleichwertigkeit der Nebengebote mit dem Amtsentwurf anhand von in den Vergabeunterlagen aufgeführten Leistungsmerkmalen und Anforderungen prüfen und bewerten.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Stahlwasserbau 5. Schleusenkammer
Kurze Beschreibung: Stahlwasserbau 5. Schleusenkammer inkl. Ersatztor und E-Technik
Menge oder Umfang: Bau von 2 Schiebetoren und einem Ersatztor (1 300 to/St.) inkl. Ausrüstung sowie 2 Hebepontons, Schützantriebe (Hydraulik), Pumpen (Ballastierung), Steuerungs- und Elektrotechnik der Tore und der Pontons.
Dauer: 79 Monate
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Angebote sind möglich für ein oder beide Lose. Die Gesamtvergabe bleibt vorbehalten. Nähere Informationen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Menge oder Umfang:
Massivbau der Schleusenhäupter inkl. Herstellung der Baugruben: Schlitzwandarbeiten, ca. 16 000 to Spundwandstahl, Bodenaushub, UW-Beton und Auftriebssicherung mit Düsenstahlpfählen, ca. 72 000 m³ Stahlbeton; Schleusenkammerwände: Schlitzwandarbeiten, ca. 5 000 to Spundwandstahl, Rückverankerung mit Düsenstrahlpfählen, Bohrpfahlherstellung, ca. 17 000 m² Stahlbeton; Schleusenkammersohle: Bodenaushub, ca. 26 000 m³ UW-Beton, Auftriebssicherung mit Düsenstrahlpfählen; Nassbaggerarbeiten zur Anpassung des Vorhafens, Entsorgung von Böden, Bodeneinbau am Bodenlager ca. 1 600 000 m³, Bau und Lieferung von 2 Schiebetoren und einem Ersatztor (1 300 to/St.), Antriebstechnik, Korrosionsschutz, Steuerungs- und Elektrotechnik. Herstellung von Sohl- und Böschungssicherungen, Hochwasserschutzanlagen, Herstellung betrieblicher Wege und Flächen sowie von Ver- und Entsorgungstrassen, Installation von Beleuchtungs- und Signalanlagen, Herstellung temporärer und dauerhafter Anleger, Abbruch von Gebäuden.
Massivbau der Schleusenhäupter inkl. Herstellung der Baugruben: Schlitzwandarbeiten, ca. 16 000 to Spundwandstahl, Bodenaushub, UW-Beton und Auftriebssicherung mit Düsenstahlpfählen, ca. 72 000 m³ Stahlbeton; Schleusenkammerwände: Schlitzwandarbeiten, ca. 5 000 to Spundwandstahl, Rückverankerung mit Düsenstrahlpfählen, Bohrpfahlherstellung, ca. 17 000 m² Stahlbeton; Schleusenkammersohle: Bodenaushub, ca. 26 000 m³ UW-Beton, Auftriebssicherung mit Düsenstrahlpfählen; Nassbaggerarbeiten zur Anpassung des Vorhafens, Entsorgung von Böden, Bodeneinbau am Bodenlager ca. 1 600 000 m³, Bau und Lieferung von 2 Schiebetoren und einem Ersatztor (1 300 to/St.), Antriebstechnik, Korrosionsschutz, Steuerungs- und Elektrotechnik. Herstellung von Sohl- und Böschungssicherungen, Hochwasserschutzanlagen, Herstellung betrieblicher Wege und Flächen sowie von Ver- und Entsorgungstrassen, Installation von Beleuchtungs- und Signalanlagen, Herstellung temporärer und dauerhafter Anleger, Abbruch von Gebäuden.
Die Vergabe erfolgt als losweise Vergabe mit Vorbehalt der Gesamtvergabe. Zu den einzelnen Losen siehe dort.
Referenznummer: 2-231.2/1 PFS 5320
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Brunsbüttel, Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern mit dem Angebot zum Nachweis ihrer Eignung einzureichen. Im Falle von Bietergemeinschaften und bei vorgesehenem Einsatz von Dritten/Nachunternehmern, deren Fähigkeiten sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit bedient (siehe Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) sind die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem Dritten/Nachunternehmer vorzulegen, es sei denn, es ist nachstehend etwas anderes geregelt.
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern mit dem Angebot zum Nachweis ihrer Eignung einzureichen. Im Falle von Bietergemeinschaften und bei vorgesehenem Einsatz von Dritten/Nachunternehmern, deren Fähigkeiten sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit bedient (siehe Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) sind die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem Dritten/Nachunternehmer vorzulegen, es sei denn, es ist nachstehend etwas anderes geregelt.
Der Bieter hat mit dem Angebot zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachzuweisen. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gemäß der „Eigenerklärung Eignung“ erbracht werden. Das Formblatt ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Der Bieter hat mit dem Angebot zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachzuweisen. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gemäß der „Eigenerklärung Eignung“ erbracht werden. Das Formblatt ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal, anzugeben.
Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal, anzugeben.
Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes oder dass das Unternehmen zur Eintragung in das Handelsregister nicht verpflichtet ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist zur Bestätigung eine Erklärung vorzulegen (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer).
Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes oder dass das Unternehmen zur Eintragung in das Handelsregister nicht verpflichtet ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist zur Bestätigung eine Erklärung vorzulegen (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer).
Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen: Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen: Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a,16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist oder gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden ist.
Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a,16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist oder gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden ist.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern.
Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragzahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt ist vom Bieter eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen.
Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragzahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt ist vom Bieter eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen.
Erklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist eine qualifizierte (sofern verfügbar) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft / des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
Erklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist eine qualifizierte (sofern verfügbar) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft / des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
Die vorgenannten Bestätigungen/Nachweise der Eigenerklärungen sind unverzüglich nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn die Unterlagen nicht vollständig spätestens innerhalb der Nachfrist von 6 Kalendertagen vorgelegt werden.
Die vorgenannten Bestätigungen/Nachweise der Eigenerklärungen sind unverzüglich nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn die Unterlagen nicht vollständig spätestens innerhalb der Nachfrist von 6 Kalendertagen vorgelegt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern mit dem Angebot zum Nachweis ihrer Eignung einzureichen. Im Falle von Bietergemeinschaften und bei vorgesehenem Einsatz von Dritten/Nachunternehmern, deren Fähigkeiten sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit bedient (siehe Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) sind die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem Dritten/Nachunternehmer vorzulegen, es sei denn, es ist nachstehend etwas anderes geregelt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern mit dem Angebot zum Nachweis ihrer Eignung einzureichen. Im Falle von Bietergemeinschaften und bei vorgesehenem Einsatz von Dritten/Nachunternehmern, deren Fähigkeiten sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit bedient (siehe Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) sind die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem Dritten/Nachunternehmer vorzulegen, es sei denn, es ist nachstehend etwas anderes geregelt.
Der Bieter hat mit dem Angebot zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachzuweisen. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gemäß der „Eigenerklärung Eignung“ erbracht werden. Das Formblatt ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter hat mit dem Angebot zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachzuweisen. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gemäß der „Eigenerklärung Eignung“ erbracht werden. Das Formblatt ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Erklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen.
Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und auf Verlangen vorzulegen ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und auf Verlangen vorzulegen ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern mit dem Angebot zum Nachweis ihrer Eignung einzureichen. Im Falle von Bietergemeinschaften und bei vorgesehenem Einsatz von Dritten/Nachunternehmern, deren Fähigkeiten sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit bedient (siehe Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) sind die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem Dritten/Nachunternehmer vorzulegen, es sei denn, es ist nachstehend etwas anderes geregelt.
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern mit dem Angebot zum Nachweis ihrer Eignung einzureichen. Im Falle von Bietergemeinschaften und bei vorgesehenem Einsatz von Dritten/Nachunternehmern, deren Fähigkeiten sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit bedient (siehe Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) sind die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem Dritten/Nachunternehmer vorzulegen, es sei denn, es ist nachstehend etwas anderes geregelt.
Der Bieter hat mit dem Angebot zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachzuweisen. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gemäß der „Eigenerklärung Eignung“ erbracht werden. Das Formblatt ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Der Bieter hat mit dem Angebot zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachzuweisen. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gemäß der „Eigenerklärung Eignung“ erbracht werden. Das Formblatt ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Erklärung, dass in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist für mindestens 3 Referenzen je eine Referenzbescheinigung mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmen, ARGE-Partner, Nachunternehmen); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Erklärung, dass in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist für mindestens 3 Referenzen je eine Referenzbescheinigung mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmen, ARGE-Partner, Nachunternehmen); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Die nachfolgenden Anforderungen sind Mindestanforderungen, deren Erfüllung unter Verwendung der den Vergabeunterlagen beiliegenden Formblättern „Mindestanforderungen an den Bieter“ für das jeweilige Los unabhängig davon nachgewiesen werden muss, ob eine Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis vorliegt. Das Formblatt („Mindestanforderungen an die Bieter Los 1“) enthält die folgenden Angaben:
Die nachfolgenden Anforderungen sind Mindestanforderungen, deren Erfüllung unter Verwendung der den Vergabeunterlagen beiliegenden Formblättern „Mindestanforderungen an den Bieter“ für das jeweilige Los unabhängig davon nachgewiesen werden muss, ob eine Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis vorliegt. Das Formblatt („Mindestanforderungen an die Bieter Los 1“) enthält die folgenden Angaben:
Erklärung, anhand der vom Bieter anzugebenden Referenzen und Nachweisen, dass das Unternehmen bzw. der angegebene Nachunternehmer alle nachstehend geforderten Mindestanforderungen, welche für die Herstellung der auszuführenden Leistungen/Bauteile in Bezug auf Art, Umfang und Schwierigkeit erforderlich sind, erfüllt. Jede Leistung muss mindestens 1mal erbracht worden sein. Die angegebene Mindestmenge ist jeweils pro Referenzprojekt nachzuweisen. Eine Addition des Leistungsumfanges von mehreren Referenzprojekten ist nicht zulässig. Für die nachfolgend genannten Referenzprojekte ist zusätzlich eine Kurzdokumentation mit kurzer Projektbeschreibung beizufügen. Mit der Referenz hat der Bieter seine Leistungsfähigkeit und Erfahrung in den geforderten Bereichen nachzuweisen. Leistungen durch Dritte sind anzugeben. Mit Angabe der Kontaktdaten des Referenzgebers erklärt sich der Bieter mit einer telefonischen Kontaktaufnahme durch den AG einverstanden. Referenzen (Abnahme erfolgte nicht vor 2008, anderenfalls handelt es sich nicht um eine vergleichbare Referenzleistung):
Erklärung, anhand der vom Bieter anzugebenden Referenzen und Nachweisen, dass das Unternehmen bzw. der angegebene Nachunternehmer alle nachstehend geforderten Mindestanforderungen, welche für die Herstellung der auszuführenden Leistungen/Bauteile in Bezug auf Art, Umfang und Schwierigkeit erforderlich sind, erfüllt. Jede Leistung muss mindestens 1mal erbracht worden sein. Die angegebene Mindestmenge ist jeweils pro Referenzprojekt nachzuweisen. Eine Addition des Leistungsumfanges von mehreren Referenzprojekten ist nicht zulässig. Für die nachfolgend genannten Referenzprojekte ist zusätzlich eine Kurzdokumentation mit kurzer Projektbeschreibung beizufügen. Mit der Referenz hat der Bieter seine Leistungsfähigkeit und Erfahrung in den geforderten Bereichen nachzuweisen. Leistungen durch Dritte sind anzugeben. Mit Angabe der Kontaktdaten des Referenzgebers erklärt sich der Bieter mit einer telefonischen Kontaktaufnahme durch den AG einverstanden. Referenzen (Abnahme erfolgte nicht vor 2008, anderenfalls handelt es sich nicht um eine vergleichbare Referenzleistung):
Leistungsvolumen: Angabe über mind. ein erbautes Bauwerk im konstruktiven Wasserbau von mindestens 8 000 000 EUR (netto),
Angabe der hergestellten Schlitzwände in m² mit einer Mindestschlitztiefe von t = 20 m, mindestens 2 000 m²,
Angabe der erbrachten Stahlbetonarbeiten in m³, mindestens 2 000 m³ (darin enthalten maßgebliche Anteile als massige Bauteile, Bauteildicke d ≥ 80 cm) im konstruktiven Wasserbau,
Angabe der erbrachten Unterwasserbetonsohlenarbeiten (UWB-Sohlarbeiten) in m³, mindestens 2 000 m³,
Angabe des erbrachten Bodenaushubes durch Nassbaggerarbeiten…
… im Tideeinfluss in m³, mindestens 100 000 m³, Mindestbaggertiefe t = 10 m,
… in einer Baugrube in m³, mindestens 5 000 m³, Mindestbaggertiefe t = 20 m,
Angabe der erbrachten Spundwandarbeiten für kombinierte Wände in m², mindestens 8 000 m² (Länge in SpW-Achse multipliziert mit der Tragbohlenlänge),
Angabe über mind. eine Wehranlage, Schleusenanlage oder bewegliche Brücke für welche die E-Technik und Steuerungstechnik erstellt und geliefert wurde,
Angabe über mind. eine Referenzanlage, für welche Schleusentor- oder Wehrantriebe in ähnlicher Größenordnung hergestellt und geliefert wurden.
Ausländischen Bietern ist die Vorlage gleichwertiger Nachweise gestattet. Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist durch Vorlage prüffähiger Unterlagen mit Abgabe des Angebotes zu führen.
Das Formblatt („Mindestanforderungen an die Bieter Los 2“) enthält die folgenden Angaben:
Erklärung, anhand der vom Bieter anzugebenden Referenzen und Nachweisen, dass das Unternehmen bzw. der angegebene Nachunternehmer alle nachstehend geforderten Mindestanforderungen, welche für die Herstellung der auszuführenden Leistungen/Bauteile in Bezug auf Art, Umfang und Schwierigkeit erforderlich sind, erfüllt. Jede Leistung muss mindestens 1mal erbracht worden sein. Die angegebene Mindestmenge ist jeweils pro Referenzprojekt nachzuweisen. Eine Addition des Leistungsumfanges von mehreren Referenzprojekten ist nicht zulässig. Für die nachfolgend genannten Referenzprojekte ist zusätzlich eine Kurzdokumentation mit kurzer Projektbeschreibung beizufügen. Mit der Referenz hat der Bieter seine Leistungsfähigkeit und Erfahrung in den geforderten Bereichen nachzuweisen. Leistungen durch Dritte sind anzugeben. Mit Angabe der Kontaktdaten des Referenzgebers erklärt sich der Bieter mit einer telefonischen Kontaktaufnahme durch den AG einverstanden. Referenzen (Ausführung innerhalb der letzten 10 Jahre- Stichtag ist das Datum der Abnahme):
Erklärung, anhand der vom Bieter anzugebenden Referenzen und Nachweisen, dass das Unternehmen bzw. der angegebene Nachunternehmer alle nachstehend geforderten Mindestanforderungen, welche für die Herstellung der auszuführenden Leistungen/Bauteile in Bezug auf Art, Umfang und Schwierigkeit erforderlich sind, erfüllt. Jede Leistung muss mindestens 1mal erbracht worden sein. Die angegebene Mindestmenge ist jeweils pro Referenzprojekt nachzuweisen. Eine Addition des Leistungsumfanges von mehreren Referenzprojekten ist nicht zulässig. Für die nachfolgend genannten Referenzprojekte ist zusätzlich eine Kurzdokumentation mit kurzer Projektbeschreibung beizufügen. Mit der Referenz hat der Bieter seine Leistungsfähigkeit und Erfahrung in den geforderten Bereichen nachzuweisen. Leistungen durch Dritte sind anzugeben. Mit Angabe der Kontaktdaten des Referenzgebers erklärt sich der Bieter mit einer telefonischen Kontaktaufnahme durch den AG einverstanden. Referenzen (Ausführung innerhalb der letzten 10 Jahre- Stichtag ist das Datum der Abnahme):
Abgabe mind. einer Referenz über eine Wehranlage, Schleusenanlage oder bewegliche Brücke für welche die Elektro- und Steuerungstechnik erstellt und geliefert wurde,
Abgabe mind. einer Referenz für eine gefertigte Stahlbaukonstruktion mit mindestens 100 Tonnen Gewicht; Abgabe mind. einer Referenz über erbrachte mechanischen Bearbeitung an Bauteilen mit Einzelgewichten von mind. 10 to.
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern erst auf gesondertes Verlangen der Vergabestellte vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften sind die Angaben/Erklärungen/Nachweise insgesamt nur einmal für die gesamte Bietergemeinschaft vorzulegen. Sofern sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedient (siehe Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung), hat der Bieter oder die Bietergemeinschaft die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise für den Dritten/Nachunternehmern in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft auf die Fähigkeiten des Dritten/Nachunternehmers zum Nachweis seiner/ihrer Leistungsfähigkeit beruft.
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern erst auf gesondertes Verlangen der Vergabestellte vorzulegen. Im Falle von Bietergemeinschaften sind die Angaben/Erklärungen/Nachweise insgesamt nur einmal für die gesamte Bietergemeinschaft vorzulegen. Sofern sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedient (siehe Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung), hat der Bieter oder die Bietergemeinschaft die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise für den Dritten/Nachunternehmern in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft auf die Fähigkeiten des Dritten/Nachunternehmers zum Nachweis seiner/ihrer Leistungsfähigkeit beruft.
Folgende Angaben/Erklärungen/Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen (für Los 1 und Los 2):
Zertifikat(e) bzw. Einzelnachweis(e) entsprechend der Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten (Formblatt 421). Alle zu verwendenden Holzprodukte müssen nach FSC, PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit, d.h. der Übereinstimmung des Zertifikats mit den für das jeweilige Herkunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC, ist durch eine Prüfung vom Johann Heinrich von Thünen-Institut in Hamburg (vTI) oder dem Bundesamt für Naturschutz in Bonn (BfN) erbracht. Ich werde diesen geprüften Nachweis zu dem von der Vergabestelle verlangten Zeitpunkt vorlegen.
Zertifikat(e) bzw. Einzelnachweis(e) entsprechend der Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten (Formblatt 421). Alle zu verwendenden Holzprodukte müssen nach FSC, PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit, d.h. der Übereinstimmung des Zertifikats mit den für das jeweilige Herkunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC, ist durch eine Prüfung vom Johann Heinrich von Thünen-Institut in Hamburg (vTI) oder dem Bundesamt für Naturschutz in Bonn (BfN) erbracht. Ich werde diesen geprüften Nachweis zu dem von der Vergabestelle verlangten Zeitpunkt vorlegen.
Nachweis, dass der Bieter über die Herstellerqualifikation E gemäß DIN 18800 Teil 7 oder Nachweis nach DIN 1090-2 EXC3 für Fertigung Stahlwasserbauteile, über eine Fertigungsstätte mit entsprechender Größe zur Herstellung und Beschichtung der ausgeschriebenen Bauteile, insbesondere der Schiebetore (Los 2) verfügt, dass seine Fertigungsstätte über ausreichendes Hebegerät verfügt, welches zum Handling der einzelnen zu bewegenden Teile für die Herstellung der ausgeschriebenen Bauteile erforderlich ist, dass seine Fertigungsstätte über ausreichende Einrichtungen und Maschinen zur Herstellung der in den Ausschreibungsunterlagen geforderten mechanischen Bearbeitung verfügt, dass er über eine eigene Abteilung zur Qualitätssicherung verfügt bzw. nach ISO 9001 zertifiziert ist.
Nachweis, dass der Bieter über die Herstellerqualifikation E gemäß DIN 18800 Teil 7 oder Nachweis nach DIN 1090-2 EXC3 für Fertigung Stahlwasserbauteile, über eine Fertigungsstätte mit entsprechender Größe zur Herstellung und Beschichtung der ausgeschriebenen Bauteile, insbesondere der Schiebetore (Los 2) verfügt, dass seine Fertigungsstätte über ausreichendes Hebegerät verfügt, welches zum Handling der einzelnen zu bewegenden Teile für die Herstellung der ausgeschriebenen Bauteile erforderlich ist, dass seine Fertigungsstätte über ausreichende Einrichtungen und Maschinen zur Herstellung der in den Ausschreibungsunterlagen geforderten mechanischen Bearbeitung verfügt, dass er über eine eigene Abteilung zur Qualitätssicherung verfügt bzw. nach ISO 9001 zertifiziert ist.
Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt.
Folgende Angaben/Erklärungen/Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen (für Los 1):
Nachweis der Qualifikation des Personals für Betonierarbeiten gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für Wasserbauwerke aus Beton und Stahlbeton (ZTV-W 215)", für Korrosionsschutzarbeiten gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für Korrosionsschutz im Stahlwasserbau (ZTV-W 218)", für Arbeiten mit Kunststoffen oder kunststoffmodifizierten Baustoffen gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für Schutz und Instandsetzung der Betonbauteile von Wasserbauwerken (ZTV-W 219)",
Nachweis der Qualifikation des Personals für Betonierarbeiten gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für Wasserbauwerke aus Beton und Stahlbeton (ZTV-W 215)", für Korrosionsschutzarbeiten gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für Korrosionsschutz im Stahlwasserbau (ZTV-W 218)", für Arbeiten mit Kunststoffen oder kunststoffmodifizierten Baustoffen gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für Schutz und Instandsetzung der Betonbauteile von Wasserbauwerken (ZTV-W 219)",
Nachweis, dass der Bieter über mindestens 2 eigene Mitarbeiter zur Schweißaufsicht (SFI /EWE /IWE) gemäß DVS-IIW/EWF 1173 und über zugelassenes Prüfpersonal nach DIN EN 473 für zerstörungsfreie Schweißnahtprüfung verfügt.
Folgende Angaben/Erklärungen/Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen (für Los 2):
Nachweis der Qualifikation des Personals für Korrosionsschutzarbeiten gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für Korrosionsschutz im Stahlwasserbau (ZTV-W 218)",
Der Bieter hat einen Personaleinsatzplan mit der jeweiligen Anzahl an Schweißern und Schlossern vorzulegen, welche für die Herstellung der Schiebetore vorgesehen sind. Die vorgesehenen Schweißer müssen dabei über die gültigen Prüfbescheinigungen für die erforderlichen Verfahren und Positionen gem. DIN EN 287 bzw. DIN EN 1418 verfügen. Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt.
Der Bieter hat einen Personaleinsatzplan mit der jeweiligen Anzahl an Schweißern und Schlossern vorzulegen, welche für die Herstellung der Schiebetore vorgesehen sind. Die vorgesehenen Schweißer müssen dabei über die gültigen Prüfbescheinigungen für die erforderlichen Verfahren und Positionen gem. DIN EN 287 bzw. DIN EN 1418 verfügen. Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Als Sicherheit für die Vertragserfüllung übergibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber bei Vertragsschluss eine unbefristete Vertragserfüllungsbürgschaft eines gem. Ziff. 30.2 der ZVB zugelassenen Kreditinstituts bzw. Kredit- oder Kautionsversicherers. Die Höhe der Sicherheit hat 10 % der Nettoauftragssumme zu betragen. Der Wortlaut der Bürgschaft muss mit einem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Mustertext übereinstimmen. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Als Sicherheit für etwaige Mängelansprüche hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine unbefristete Bürgschaft eines gem. Ziff. 30.2 der ZVB zugelassenen Kreditinstituts bzw. Kredit- oder Kautionsversicherers in Höhe von 5 % der Abrechnungssumme bei Abnahme zu stellen. Sind noch festgestellte Mängel zu beseitigen, erhöht sich die Sicherheit um den zweifachen Betrag der voraussichtlichen Aufwendungen für die Mangelbeseitigung. Der Wortlaut der Bürgschaft muss mit einem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Mustertext übereinstimmen. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass für Streitigkeiten aus der Bürgschaft deutsches Recht Anwendung findet und Kiel für solche Streitigkeiten Gerichtsstand ist.
Als Sicherheit für die Vertragserfüllung übergibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber bei Vertragsschluss eine unbefristete Vertragserfüllungsbürgschaft eines gem. Ziff. 30.2 der ZVB zugelassenen Kreditinstituts bzw. Kredit- oder Kautionsversicherers. Die Höhe der Sicherheit hat 10 % der Nettoauftragssumme zu betragen. Der Wortlaut der Bürgschaft muss mit einem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Mustertext übereinstimmen. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Als Sicherheit für etwaige Mängelansprüche hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine unbefristete Bürgschaft eines gem. Ziff. 30.2 der ZVB zugelassenen Kreditinstituts bzw. Kredit- oder Kautionsversicherers in Höhe von 5 % der Abrechnungssumme bei Abnahme zu stellen. Sind noch festgestellte Mängel zu beseitigen, erhöht sich die Sicherheit um den zweifachen Betrag der voraussichtlichen Aufwendungen für die Mangelbeseitigung. Der Wortlaut der Bürgschaft muss mit einem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Mustertext übereinstimmen. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass für Streitigkeiten aus der Bürgschaft deutsches Recht Anwendung findet und Kiel für solche Streitigkeiten Gerichtsstand ist.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Auftragnehmer erhält Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen, die jedoch in Los 1 mindestens einen Betrag von 500 000 EUR, in Los 2 mindestens einen Betrag in Höhe von 100 000 EUR überschreiten müssen. Sie werden auf volle 1 000 EUR abgerundet. Voraussetzung hierfür ist eine prüfbare Abschlagsrechnung gem. § 14 VOB/B. Sind als Vergütung für Baustelleneinrichtung, Baustellenräumung und andere Leistungen Pauschalpreise vereinbart, werden bei Abschlagszahlungen nur dem Stand dieser Leistung entsprechende Teilbeträge berücksichtigt. Abschlagszahlungen für Bauteile, die für die nach diesem Vertrag zu erbringende Leistungen eigens angefertigt und bereitgestellt wurden, sowie für die auf der Baustelle angelieferten Stoffe/Bauteile kann der Auftragnehmer nur verlangen, wenn er dem Auftraggeber zuvor in Höhe des geforderten Betrages eine Abzahlungsbürgschaft gemäß einem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formblatt vorlegt. Die Bürgschaft ist von einem gem. Ziff. 30.2 ZVB/E-W zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautionsversicherer zu erstellen und muss die in Ziff. 30.3 ZVB/E-W bezeichnete Erklärung des Bürgen enthalten. Die Bürgschaft wird erst zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die eine Abschlagszahlung geleistet wurde, eingebaut wurden (Ziff. 30.5 ZVB/E-W). Der Anspruch des Auftragnehmers auf Schlusszahlung wird im Hinblick auf Umfang und Gegenstand des vertragsgegenständlichen Bauvorhabens 60 Tage nach Zugang der prüfbaren Schlussrechnung fällig. Der Anspruch des Auftragnehmers auf Abschlagszahlungen wird jeweils ein Monat nach Vorlage einer prüfbaren Abschlagsrechnung fällig. Der Auftragnehmer hat im Falle einer Überzahlung den zu viel erhaltenen Betrag und die aus diesem Betrag abzüglich der darin enthaltenen Umsatzsteuer vom Empfang der Zahlung an tatsächlich gezogenen Nutzungen herauszugeben. Er kann sich nicht auf den Wegfall der Bereicherung gem. § 818 Abs. 3 BGB berufen. Als Beweiserleichterung werden die tatsächlich gezogenen Nutzungen mit 8% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gem. § 247 BGB angenommen. Beiden Parteien bleibt der Nachweis höherer oder geringerer gezogener Nutzung offen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Der Anspruch auf Verzugszinsen gem. Ziff. 15.2 der ZVB/E-W bleibt hierdurch unberührt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Der Auftragnehmer erhält Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen, die jedoch in Los 1 mindestens einen Betrag von 500 000 EUR, in Los 2 mindestens einen Betrag in Höhe von 100 000 EUR überschreiten müssen. Sie werden auf volle 1 000 EUR abgerundet. Voraussetzung hierfür ist eine prüfbare Abschlagsrechnung gem. § 14 VOB/B. Sind als Vergütung für Baustelleneinrichtung, Baustellenräumung und andere Leistungen Pauschalpreise vereinbart, werden bei Abschlagszahlungen nur dem Stand dieser Leistung entsprechende Teilbeträge berücksichtigt. Abschlagszahlungen für Bauteile, die für die nach diesem Vertrag zu erbringende Leistungen eigens angefertigt und bereitgestellt wurden, sowie für die auf der Baustelle angelieferten Stoffe/Bauteile kann der Auftragnehmer nur verlangen, wenn er dem Auftraggeber zuvor in Höhe des geforderten Betrages eine Abzahlungsbürgschaft gemäß einem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formblatt vorlegt. Die Bürgschaft ist von einem gem. Ziff. 30.2 ZVB/E-W zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautionsversicherer zu erstellen und muss die in Ziff. 30.3 ZVB/E-W bezeichnete Erklärung des Bürgen enthalten. Die Bürgschaft wird erst zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die eine Abschlagszahlung geleistet wurde, eingebaut wurden (Ziff. 30.5 ZVB/E-W). Der Anspruch des Auftragnehmers auf Schlusszahlung wird im Hinblick auf Umfang und Gegenstand des vertragsgegenständlichen Bauvorhabens 60 Tage nach Zugang der prüfbaren Schlussrechnung fällig. Der Anspruch des Auftragnehmers auf Abschlagszahlungen wird jeweils ein Monat nach Vorlage einer prüfbaren Abschlagsrechnung fällig. Der Auftragnehmer hat im Falle einer Überzahlung den zu viel erhaltenen Betrag und die aus diesem Betrag abzüglich der darin enthaltenen Umsatzsteuer vom Empfang der Zahlung an tatsächlich gezogenen Nutzungen herauszugeben. Er kann sich nicht auf den Wegfall der Bereicherung gem. § 818 Abs. 3 BGB berufen. Als Beweiserleichterung werden die tatsächlich gezogenen Nutzungen mit 8% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gem. § 247 BGB angenommen. Beiden Parteien bleibt der Nachweis höherer oder geringerer gezogener Nutzung offen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Der Anspruch auf Verzugszinsen gem. Ziff. 15.2 der ZVB/E-W bleibt hierdurch unberührt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen sind bei der unter I.1 aufgeführten Stelle abzufordern. Sie werden nur versandt, wenn der Nachweis über die Einzahlung mit der Anforderung vorgelegt wird. Das eingezahlte Entgeld wird nicht erstattet.
Überweisung unter Angabe des Kassenzeichens an folgende Bankverbindung:
Deutsche Bundesbank, Filiale Kiel
BLZ: 21000000
Konto-Nummer: 21001030
(IBAN: DE4221 0000 0000 2100 1030)
(BIC:MARKDEF1210)
Kassenzeichen:109460200264 BEW 03005375
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-02-24 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-08-22 📅
Öffnungsort: siehe I.1, Sitzungszimmer, 1. Etage
Ort des Eröffnungstermins: siehe I.1, Sitzungszimmer, 1. Etage
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und Ihre Bevollmächtigten
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Veröffentlichungsdatum: 2011-12-22 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2-231.2/1 PFS 5320
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2011/S 246-399428
Zusätzliche Informationen
Eine elektronische Angebotsabgabe ist nicht möglich.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritte/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall – also zum Nachweis der Eignung – hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft diese Dritten/Nachunternehmer unter Verwendung eines Formblattes mit dem Angebot zu benennen und die unter Ziff. III.2.1, III.2.2 und III.2.3 der Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer in dem dort geforderten Umfang vorzulegen. Für diese Dritten/Nachunternehmer, auf deren Eignung sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft beruft, sind bereits mit Angebotsabgabe neben den geforderten Erklärungen und Nachweisen jeweils Erklärungen des benannten Dritten/Nachunternehmers einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten/Nachunternehmer zugreifen kann. Hierfür wird ein Formblatt bereitgestellt.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritte/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall – also zum Nachweis der Eignung – hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft diese Dritten/Nachunternehmer unter Verwendung eines Formblattes mit dem Angebot zu benennen und die unter Ziff. III.2.1, III.2.2 und III.2.3 der Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer in dem dort geforderten Umfang vorzulegen. Für diese Dritten/Nachunternehmer, auf deren Eignung sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft beruft, sind bereits mit Angebotsabgabe neben den geforderten Erklärungen und Nachweisen jeweils Erklärungen des benannten Dritten/Nachunternehmers einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten/Nachunternehmer zugreifen kann. Hierfür wird ein Formblatt bereitgestellt.
Beabsichtigen Bieter oder Bietergemeinschaften Teile des Auftrags durch Dritte/Nachunternehmer zu erbringen ohne sich zugleich auf deren wirtschaftliche und/oder finanzielle und/oder technische Leistungsfähigkeit zu berufen, haben sie diese Nachunternehmer erst auf Verlangen, spätestens vor Zuschlagserteilung zu benennen und deren Eignung nachzuweisen sowie Erklärungen einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten/Nachunternehmer zugreifen kann. Auch hierfür wird ein Formblatt zur Verfügung gestellt.
Beabsichtigen Bieter oder Bietergemeinschaften Teile des Auftrags durch Dritte/Nachunternehmer zu erbringen ohne sich zugleich auf deren wirtschaftliche und/oder finanzielle und/oder technische Leistungsfähigkeit zu berufen, haben sie diese Nachunternehmer erst auf Verlangen, spätestens vor Zuschlagserteilung zu benennen und deren Eignung nachzuweisen sowie Erklärungen einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten/Nachunternehmer zugreifen kann. Auch hierfür wird ein Formblatt zur Verfügung gestellt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-421📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von förmlichen Rechtsbehelfen ist zunächst eine Rüge angeblicher Verfahrensverstöße mit den Anforderungen des § 107 Abs. 3 GWB erforderlich.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen besteht, wenn die Vergabestelle eine Mitteilung über die Nichtabhilfe übersendet (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist dann unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber informiert die nichtberücksichtigten Bieter gem. § 101a GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen besteht, wenn die Vergabestelle eine Mitteilung über die Nichtabhilfe übersendet (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist dann unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber informiert die nichtberücksichtigten Bieter gem. § 101a GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Internetadresse: http://www.bundeskartelamt.de🌏
Quelle: OJS 2013/S 069-114512 (2013-04-05)
Ergänzende Angaben (2013-07-19) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-06-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 243 205 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-04-11 📅
Name: BiGe Neubau 5. Schleusenkammer Brunsbüttel c/o Wayss & Freytag Ingenieurbau AG Bereich Nord
Postanschrift: Heidenkampsweg 66
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-05-30 📅
Name: Bietergemeinschaft DSD NOELLl GmbH + Plauen Stahl c/o DSD NOELL GmbH
Postanschrift: Alfred-Nobel-Straße 20
Postort: Würzburg
Postleitzahl: 97080
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
3
Referenz Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2013/S 69-246463
2013/S 142-246463
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Deutschland-Brunsbüttel: Schleusen
Referenznummer: 2-231.2/1 PFS 5320
Kurze Beschreibung:
Neubau einer Seeschleuse inkl. Technischer Bearbeitung zwischen Elbe und Nord-Ostsee-Kanal mit Außen- und Binnenhaupt inkl. Torantriebsgebäuden sowie die Anpassung des elbseitigen Vorhafens und Herstellung von Leitwerken, Herstellung und Betrieb eines Bodenlagers, Bau und Lieferung von 2 Schiebetoren, 2 Hebepontons und einem Ersatztor inkl. Antriebstechnik, Korrosionsschutz, Steuerungs- und Elektrotechnik, Maße der Schleusenkammer: Länge ca. 360 m, Breite ca. 45 m; Tiefe ca. - 14 m NHN. Höhe der Schleusenhäupter ca. 6,50 m NHN. Die Vergabe erfolgt als losweise Vergabe mit Vorbehalt der Gesamtvergabe.
Neubau einer Seeschleuse inkl. Technischer Bearbeitung zwischen Elbe und Nord-Ostsee-Kanal mit Außen- und Binnenhaupt inkl. Torantriebsgebäuden sowie die Anpassung des elbseitigen Vorhafens und Herstellung von Leitwerken, Herstellung und Betrieb eines Bodenlagers, Bau und Lieferung von 2 Schiebetoren, 2 Hebepontons und einem Ersatztor inkl. Antriebstechnik, Korrosionsschutz, Steuerungs- und Elektrotechnik, Maße der Schleusenkammer: Länge ca. 360 m, Breite ca. 45 m; Tiefe ca. - 14 m NHN. Höhe der Schleusenhäupter ca. 6,50 m NHN. Die Vergabe erfolgt als losweise Vergabe mit Vorbehalt der Gesamtvergabe.
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Kanalschleusen📦 Beschreibung
Interne Kennung: 234.03/1001-04-2000
Titel: Los-Nr. 2 - Stahlwasserbau 5. Schleusenkammer inkl. Ersatztor und E-Technik
Beschreibung der Beschaffung:
Neubau einer Seeschleuse inkl. Technischer Bearbeitung zwischen Elbe und Nord-Ostsee-Kanal mit Außen- und Binnenhaupt: Bau und Lieferung von 2 Schiebetoren, 2 Hebepontons und einem Ersatztor inkl. Antriebstechnik, Korrosionsschutz, Steuerungs- und Elektrotechnik, Maße der Schleusenkammer: Länge ca. 360m, Breite ca. 45m, Tiefe ca. -14m NHN, Höhe der Schleusenhäupter ca. 6,5m NHN
Neubau einer Seeschleuse inkl. Technischer Bearbeitung zwischen Elbe und Nord-Ostsee-Kanal mit Außen- und Binnenhaupt: Bau und Lieferung von 2 Schiebetoren, 2 Hebepontons und einem Ersatztor inkl. Antriebstechnik, Korrosionsschutz, Steuerungs- und Elektrotechnik, Maße der Schleusenkammer: Länge ca. 360m, Breite ca. 45m, Tiefe ca. -14m NHN, Höhe der Schleusenhäupter ca. 6,5m NHN
Art des Vertrags: Bauleistung
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Dithmarschen
🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 51972824.69 EUR 💰
Kennung des Angebots: TPA-0001
Leiter der anbietenden Partei ✅
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bietergemeinschaft DSD Noell GmbH + Plauen Stahl c/o DSD Noell GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 223/150/00150
Postleitzahl: 97080
Postort: Würzburg
Region: Würzburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: sales@dsd-noell.com📧
Telefon: +49 9319031144📞
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Es gelten die Bedingungen des Hauptauftrages vom 30.05.2014
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Brunsbüttel
Nationale Registrierungsnummer: 991-00537-92
Postleitzahl: 25541
Postort: Brunsbüttel
Region: Dithmarschen
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wsa.brunsbuettel@wsv.bund.de📧
Telefon: +49048528850📞 Objekt
Art des Vertrags: Bauleistung
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 0228 9499-0
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 9499-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von förmlichen Rechtsbehelfen ist zunächst eine Rüge angeblicher Verfahrensverstöße mit den Anforderungen des § 107 Abs. 3 GWB erforderlich.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften
im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, oder
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen besteht, wenn die Vergabestelle eine Mitteilung über die
Nichtabhilfe übersendet (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist dann unzulässig, wenn mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Der Auftraggeber informiert die nichtberücksichtigten Bieter gern. § 101 a GWB.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von förmlichen Rechtsbehelfen ist zunächst eine Rüge angeblicher Verfahrensverstöße mit den Anforderungen des § 107 Abs. 3 GWB erforderlich.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften
im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, oder
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen besteht, wenn die Vergabestelle eine Mitteilung über die
Nichtabhilfe übersendet (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist dann unzulässig, wenn mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Der Auftraggeber informiert die nichtberücksichtigten Bieter gern. § 101 a GWB.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-16+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Verringerung von Abschlagszahlungsbürgschaften im Zuge der Abschlagsforderungen durch den AN, für die nach dem Vertrag eigens angefertigten und bereitgestellten Bauteile. Für den AG erfolgt eine Sicherung des dinglichen Zugriffs auf die fertiggestellten Bauteile.
Grundlage dieser Änderungen bildet die mehrjährige Verlängerung der Bauzeit.
Verringerung von Abschlagszahlungsbürgschaften im Zuge der Abschlagsforderungen durch den AN, für die nach dem Vertrag eigens angefertigten und bereitgestellten Bauteile. Für den AG erfolgt eine Sicherung des dinglichen Zugriffs auf die fertiggestellten Bauteile.
Grundlage dieser Änderungen bildet die mehrjährige Verlängerung der Bauzeit.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: Übereignung von Bauteilen
Quelle: OJS 2024/S 012-033762 (2024-01-15)