Ausschreibung einer Anpassungs- oder Neuprogrammierung sowie Wartung und Betrieb einer internetbasierten Software und der dafür notwendigen technischen Infrastruktur für die ESF Förderperiode 2014-2020
Ziel der Auftragsvergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrags für die Anpassungs- oder Neuprogrammierung sowie Wartung, Betrieb, Pflege und fachliche Begleitung, Schulung, Beratungsdienstleistung über EDV-technische Handhabung des Systems und Weiterentwicklung sowohl der internetbasierten (betriebssystem– und browserunabhängigen) Software als auch der dafür notwendigen technischen Infrastruktur für die kommende ESF-Förderperiode 2014–2020. Die Genehmigung eines Hostings (Betrieb) durch einen privaten Betreiber steht noch aus. Im Falle der Versagung wird das ESF-Fördersystem durch ein Rechenzentrum der bayerischen Staatsregierung betrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-05-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-04-16.
Auftragsbekanntmachung (2013-04-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Programmierung
Menge oder Umfang:
Für die kommende Förderperiode 2014-2020 erstellt der Freistaat Bayern im Bereich der Strukturfonds ein neues Operationelles Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) in Bayern unter dem Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“. In diesem Zusammenhang ist der Auftraggeber (das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vertreten durch die Verwaltungsbehörde ESF) in Bayern gemäß Art. 114 Abs. 2 d des Entwurfes der Allgemeinen Verordnung verpflichtet , ein System einzurichten, in dem die für Monitoring, Evaluierung, Finanzverwaltung, Überprüfung und Prüfung aller Vorhaben benötigten Daten, einschließlich gegebenenfalls Angaben zu den einzelnen Teilnehmern, in elektronischer Form aufgezeichnet und gespeichert werden können.In Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung kann ausgehend von der vorhandenen und in der derzeitigen Förderperiode 2007-2013 eingesetzten Softwarelösung ESF-Bavaria, diese entweder angepasst werden oder ein neues ESF-Fördersystem programmiert werden. Der Quellcode wird im Fall einer Anpassungsprogrammierung dem zukünftigen Auftragnehmer von der Verwaltungsbehörde ESF in Bayern zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus muss der Softwareentwickler ein geeignetes IT-System, welches die technischen Voraussetzungen und Kapazitäten für die komplexe Softwarelösung sowie alle relevanten Sicherheitsanforderungen erfüllt, zur Verfügung stellen und die Software hierauf betreiben. Software und IT-System sind zu warten und in der Förderperiode 2014-2020 auf geänderte Rahmenbedingungen, z.B. Gesetzesänderungen, Änderungen des Operationellen Programms, funktionelle Erweiterungen, Datenkorrekturen, Einfügen neuer Auswertungsmöglichkeiten usw. anzupassen. Die Bereitstellung von Schnittstellen zwischen dem alten und neuen System für die Förderperiode 2014-2020 ist nicht erforderlich.Bei der aktuellen Software für die Projektverwaltung und Datenerfassung in der ESF-Förderperiode 2007-2013 in Bayern, ESF-Bavaria, handelt es sich um eine internetbasierte (betriebssystem- und browserunabhängige) Software. Ebenso sind umfassende Funktionen des Monitorings, der Steuerung und der Kontrolle in der Software enthalten.Das gesamte Verwaltungsverfahren, beginnend von der Projektvoranfrage über die Antragstellung, Bewilligungsbescheid, Erstattungsantrag bis zum Projektabschluss und Erstellung des Gesamtverwendungsnachweises kann bereits jetzt in ESF-Bavaria abgebildet werden. Darüber hinaus ist ein komplettes Zahlungssystem, welches alle zu bewirtschaftenden Haushaltskonten (auch ressortübergreifend) enthält, integriert. Zahlungen und alle relevanten Buchungsvorgänge können vollständig über ESF-Bavaria abgewickelt werden. Hierzu ist eine Schnittstelle zur Staatsoberkasse vorhanden, welche die Zahlungsverfahren ausführt.Das in der aktuellen Förderperiode 2007-2013 eingesetzte System erfüllt die Anforderungen der Nutzer in weiten Teilen, sowohl aus funktionaler als auch leistungsmäßiger Sicht. Der Quellcode liegt dem StMAS vor und kann im Zuge des Verhandlungsverfahrens von Bietern zur Beurteilung, ob das vorhandene System ESF Bavaria vom zukünftigen Auftragnehmer weiterentwickelt werden kann, eingesehen werden. Ebenso kann im Verhandlungsverfahren interessierten Bietern eine Demonstration des operativen Systems gegeben werden.Anforderungen, die sich aus:- neuen Vorgaben der EU-Kommission für die Förderperiode 2014-2020,- nationalen und internationalen Vorgaben zur IT-Governance,- Nutzererfahrungen aus der Förderperiode 2007-2013,werden derzeit erhoben und in den Ausschreibungsunterlagen veröffentlicht.Neben der Anpassungs- oder Neuprogrammierung soll die Wartung, der Betrieb, die Pflege und fachliche Begleitung, Schulung, Beratungsdienstleistung über die IT-technische Handhabung des Systems und Weiterentwicklung sowohl der internetbasierten (betriebssystem- und browserunabhängigen) Software als auch der dafür notwendigen technischen Infrastruktur beauftragt werden.Die Genehmigung eines Hostings (Betrieb) durch einen privaten Betreiber steht noch aus. Im Falle der Versagung wird das ESF-Fördersystem durch ein Rechenzentrum der bayerischen Staatsregierung und nicht durch den Auftragnehmer betrieben und gewartet.Das System muss über die folgenden grundlegenden Funktionalitäten verfügen:- Vollständig browserbasiert und ohne Änderung an den Einstellungen eines PCs im Bereich der beteiligten Behörden mit Internetanschluss nutzbar,- Verfügbarkeit des Systems im Internet,- datenbankbasiert (Datenbank tagesaktuell historisierbar),- maskenorientiert (nutzerorientierte Bedienoberfläche),- Outputfacilities (Bescheide, Haushaltsvermerke, Eingangsbestätigungen, Serienbriefe usw.),- Exportfunktion für Excel, Word, PDF und HTML-Dokumente,- benutzerfreundlich und barrierefrei,- kontextabhängiges Hilfesystem,- Plausibilitätsüberwachung,- Statuskonzept zu allen Vorgängen und Projekten,- Administrationsfunktionen (Administrationsobjekte: Benutzer, Teams, Rollen, Benutzerkonten, Bankdaten, Projektträger, Passwörter).Zugriff auf das ESF-Fördersystem werden Projektträger sowie folgende Behördennutzer haben: Verwaltungsbehörde im StMAS, Bescheinigungs- und Prüfbehörde im StMAS, Förderreferate der beteiligten Ressorts, des ZBFS und alle zwischengeschalteten und auszahlenden Stellen. In Summe sind im laufenden System 2013 ca. 400 Behördennutzer registriert.Die Entwicklung des ESF-Fördersystems inkl. aller Nutzungsrechte erfolgt eigenständig beim Auftragnehmer.Folgende funktionale Anforderungen sind vom ESF-Fördersystem 2014-2020 zu erfüllen:- Prozesse bzw. Vorgänge der:- technischen Hilfe,- Projektverwaltung (Projektanlage, Änderungen, Zahlungen, Prüfungen, Stammblattdaten etc.),- Individualförderung,- Verwaltungsfunktionen:- Kontenverwaltung,- Bewilligungsverfahren,- Stammblattverfahren (Eingabemasken, Auswertungen, Anbindung an das integrierte Mahnwesen),- integriertes Mahnwesen,- Debitorenbuch,- Verwaltung der Auszahlungen,- Kontrolle und Analyse der wieder eingezogenen Mittel,- haushaltsmäßige Zuordnung der Antragsdaten der Förderfälle,- Modul für sekundärstatistische Daten,- Mittelbewirtschaftung und Jahresabschluss,- Funktionalität zum Jahresumschwung,- Projektauswertungen,- Benutzerverwaltung (durch Fachabteilung administrierbar),- Berichtswesen gegenüber der EU-KOM,- Schnittstellen zu den folgenden Systemen/Verfahren:- IHV,- (dynamisches) Planungsmodul,- SFC-Datenbanksystem der EU,Anforderungen aus der IT-Governance:- Einhaltung des landesspezifischen Verwaltungsablaufs, orientiert an der BayHO,- IUK-Standards und -Richtlinien des Freistaats Bayern,- IT-Strategie des Freistaats Bayern,- Allgemeine Verordnung für die Strukturfonds und den Kohäsionsfonds,- ESF Verordnung,- Durchführungs-Vorschriften zu den Strukturfonds,- Anforderungen an die Wartung,Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass die Wartung des ESF-Fördersystems für die Förderperiode 2014-2020 eigenständig gewährleistet ist. Hierunter fallen- die Fehlerbehebung,- die Weiterentwicklung des ESF-Fördersystems an zukünftige Anforderungen der Europäischen Kommission und des Freistaates Bayern,- die Durchführung von Schulungen,- die fachliche Beratung der auftraggebenden Stellen,- die Vor-Ort-Unterstützung zur Lösung von fachlichen Problemen und- die Bereitstellung eines Helpdesk für Benutzeranfragen über Telefon (Festnetz) und E-Mail,Die Planung und Steuerung der Aktivitäten erfolgt gemeinsam mit dem Auftraggeber.- Anforderungen an den Betrieb (Option).Der Auftragnehmer für den Produktivbetrieb des ESF-Fördersystems eigenständig die tech-nische Infrastruktur inkl. Nutzungsrechten bereit, folgende Systemumgebungen sind hierfür notwendig:- Support- und Testumgebung,- Produktivumgebung.Die Support- und Testumgebung sollte bis auf die Schnittstellen zu anderen IT-Systemen produktionsidentisch aufgesetzt sein. Dieses System wird für das Testen von Software-updates, funktionellen Erweiterungen, Fehlerbehebungen und Schulungen genutzt. Die Daten dürfen keinen Rückschluss auf die Antragsteller erlauben und müssen über technische Möglichkeiten geschwärzt werden. Dieses System steht einer beschränkten Anwenderzahl zur Verfügung.Die Produktivumgebung ist für den Betrieb des produktiven ESF-Fördersystems ausgelegt, das System steht allen Anwendern zur Verfügung.Die Sicherstellung des laufenden Betriebs und der Administration der technischen Infrastruktur muss über erprobte Betriebsprozesse in den einzelnen Systemumgebungen gewährleistet werden.Alle Systemumgebungen müssen ab Inbetriebnahme mindestens bis Ende 2025 betrieben werden.Die Genehmigung eines Hostings (Betrieb) durch einen privaten Betreiber steht noch aus. Im Falle der Versagung wird das ESF-Fördersystem durch ein Rechenzentrum der bayerischen Staatsregierung und nicht durch den Auftragnehmer betrieben und gewartet.- Weitere Anforderungen.- Erstellung des Fachfeinkonzepts auf Grundlage des in der Ausschreibung vorgegebenen Grobkonzepts.- Erstellung des Schulungskonzepts.- Erstellung eines Nutzerhandbuchs.- Nutzbarkeit der Prüfstrategie der Prüfbehörden in dem System.- Schulung der Mitarbeiter des Auftraggebers und aller anderen beteiligten Stellen.- Sicherstellung der Updatefähigkeit des Systems.- Fachliche Beratung des Auftraggebers.800 0001 800 000
Für die kommende Förderperiode 2014-2020 erstellt der Freistaat Bayern im Bereich der Strukturfonds ein neues Operationelles Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) in Bayern unter dem Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“. In diesem Zusammenhang ist der Auftraggeber (das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vertreten durch die Verwaltungsbehörde ESF) in Bayern gemäß Art. 114 Abs. 2 d des Entwurfes der Allgemeinen Verordnung verpflichtet , ein System einzurichten, in dem die für Monitoring, Evaluierung, Finanzverwaltung, Überprüfung und Prüfung aller Vorhaben benötigten Daten, einschließlich gegebenenfalls Angaben zu den einzelnen Teilnehmern, in elektronischer Form aufgezeichnet und gespeichert werden können.In Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung kann ausgehend von der vorhandenen und in der derzeitigen Förderperiode 2007-2013 eingesetzten Softwarelösung ESF-Bavaria, diese entweder angepasst werden oder ein neues ESF-Fördersystem programmiert werden. Der Quellcode wird im Fall einer Anpassungsprogrammierung dem zukünftigen Auftragnehmer von der Verwaltungsbehörde ESF in Bayern zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus muss der Softwareentwickler ein geeignetes IT-System, welches die technischen Voraussetzungen und Kapazitäten für die komplexe Softwarelösung sowie alle relevanten Sicherheitsanforderungen erfüllt, zur Verfügung stellen und die Software hierauf betreiben. Software und IT-System sind zu warten und in der Förderperiode 2014-2020 auf geänderte Rahmenbedingungen, z.B. Gesetzesänderungen, Änderungen des Operationellen Programms, funktionelle Erweiterungen, Datenkorrekturen, Einfügen neuer Auswertungsmöglichkeiten usw. anzupassen. Die Bereitstellung von Schnittstellen zwischen dem alten und neuen System für die Förderperiode 2014-2020 ist nicht erforderlich.Bei der aktuellen Software für die Projektverwaltung und Datenerfassung in der ESF-Förderperiode 2007-2013 in Bayern, ESF-Bavaria, handelt es sich um eine internetbasierte (betriebssystem- und browserunabhängige) Software. Ebenso sind umfassende Funktionen des Monitorings, der Steuerung und der Kontrolle in der Software enthalten.Das gesamte Verwaltungsverfahren, beginnend von der Projektvoranfrage über die Antragstellung, Bewilligungsbescheid, Erstattungsantrag bis zum Projektabschluss und Erstellung des Gesamtverwendungsnachweises kann bereits jetzt in ESF-Bavaria abgebildet werden. Darüber hinaus ist ein komplettes Zahlungssystem, welches alle zu bewirtschaftenden Haushaltskonten (auch ressortübergreifend) enthält, integriert. Zahlungen und alle relevanten Buchungsvorgänge können vollständig über ESF-Bavaria abgewickelt werden. Hierzu ist eine Schnittstelle zur Staatsoberkasse vorhanden, welche die Zahlungsverfahren ausführt.Das in der aktuellen Förderperiode 2007-2013 eingesetzte System erfüllt die Anforderungen der Nutzer in weiten Teilen, sowohl aus funktionaler als auch leistungsmäßiger Sicht. Der Quellcode liegt dem StMAS vor und kann im Zuge des Verhandlungsverfahrens von Bietern zur Beurteilung, ob das vorhandene System ESF Bavaria vom zukünftigen Auftragnehmer weiterentwickelt werden kann, eingesehen werden. Ebenso kann im Verhandlungsverfahren interessierten Bietern eine Demonstration des operativen Systems gegeben werden.Anforderungen, die sich aus:- neuen Vorgaben der EU-Kommission für die Förderperiode 2014-2020,- nationalen und internationalen Vorgaben zur IT-Governance,- Nutzererfahrungen aus der Förderperiode 2007-2013,werden derzeit erhoben und in den Ausschreibungsunterlagen veröffentlicht.Neben der Anpassungs- oder Neuprogrammierung soll die Wartung, der Betrieb, die Pflege und fachliche Begleitung, Schulung, Beratungsdienstleistung über die IT-technische Handhabung des Systems und Weiterentwicklung sowohl der internetbasierten (betriebssystem- und browserunabhängigen) Software als auch der dafür notwendigen technischen Infrastruktur beauftragt werden.Die Genehmigung eines Hostings (Betrieb) durch einen privaten Betreiber steht noch aus. Im Falle der Versagung wird das ESF-Fördersystem durch ein Rechenzentrum der bayerischen Staatsregierung und nicht durch den Auftragnehmer betrieben und gewartet.Das System muss über die folgenden grundlegenden Funktionalitäten verfügen:- Vollständig browserbasiert und ohne Änderung an den Einstellungen eines PCs im Bereich der beteiligten Behörden mit Internetanschluss nutzbar,- Verfügbarkeit des Systems im Internet,- datenbankbasiert (Datenbank tagesaktuell historisierbar),- maskenorientiert (nutzerorientierte Bedienoberfläche),- Outputfacilities (Bescheide, Haushaltsvermerke, Eingangsbestätigungen, Serienbriefe usw.),- Exportfunktion für Excel, Word, PDF und HTML-Dokumente,- benutzerfreundlich und barrierefrei,- kontextabhängiges Hilfesystem,- Plausibilitätsüberwachung,- Statuskonzept zu allen Vorgängen und Projekten,- Administrationsfunktionen (Administrationsobjekte: Benutzer, Teams, Rollen, Benutzerkonten, Bankdaten, Projektträger, Passwörter).Zugriff auf das ESF-Fördersystem werden Projektträger sowie folgende Behördennutzer haben: Verwaltungsbehörde im StMAS, Bescheinigungs- und Prüfbehörde im StMAS, Förderreferate der beteiligten Ressorts, des ZBFS und alle zwischengeschalteten und auszahlenden Stellen. In Summe sind im laufenden System 2013 ca. 400 Behördennutzer registriert.Die Entwicklung des ESF-Fördersystems inkl. aller Nutzungsrechte erfolgt eigenständig beim Auftragnehmer.Folgende funktionale Anforderungen sind vom ESF-Fördersystem 2014-2020 zu erfüllen:- Prozesse bzw. Vorgänge der:- technischen Hilfe,- Projektverwaltung (Projektanlage, Änderungen, Zahlungen, Prüfungen, Stammblattdaten etc.),- Individualförderung,- Verwaltungsfunktionen:- Kontenverwaltung,- Bewilligungsverfahren,- Stammblattverfahren (Eingabemasken, Auswertungen, Anbindung an das integrierte Mahnwesen),- integriertes Mahnwesen,- Debitorenbuch,- Verwaltung der Auszahlungen,- Kontrolle und Analyse der wieder eingezogenen Mittel,- haushaltsmäßige Zuordnung der Antragsdaten der Förderfälle,- Modul für sekundärstatistische Daten,- Mittelbewirtschaftung und Jahresabschluss,- Funktionalität zum Jahresumschwung,- Projektauswertungen,- Benutzerverwaltung (durch Fachabteilung administrierbar),- Berichtswesen gegenüber der EU-KOM,- Schnittstellen zu den folgenden Systemen/Verfahren:- IHV,- (dynamisches) Planungsmodul,- SFC-Datenbanksystem der EU,Anforderungen aus der IT-Governance:- Einhaltung des landesspezifischen Verwaltungsablaufs, orientiert an der BayHO,- IUK-Standards und -Richtlinien des Freistaats Bayern,- IT-Strategie des Freistaats Bayern,- Allgemeine Verordnung für die Strukturfonds und den Kohäsionsfonds,- ESF Verordnung,- Durchführungs-Vorschriften zu den Strukturfonds,- Anforderungen an die Wartung,Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass die Wartung des ESF-Fördersystems für die Förderperiode 2014-2020 eigenständig gewährleistet ist. Hierunter fallen- die Fehlerbehebung,- die Weiterentwicklung des ESF-Fördersystems an zukünftige Anforderungen der Europäischen Kommission und des Freistaates Bayern,- die Durchführung von Schulungen,- die fachliche Beratung der auftraggebenden Stellen,- die Vor-Ort-Unterstützung zur Lösung von fachlichen Problemen und- die Bereitstellung eines Helpdesk für Benutzeranfragen über Telefon (Festnetz) und E-Mail,Die Planung und Steuerung der Aktivitäten erfolgt gemeinsam mit dem Auftraggeber.- Anforderungen an den Betrieb (Option).Der Auftragnehmer für den Produktivbetrieb des ESF-Fördersystems eigenständig die tech-nische Infrastruktur inkl. Nutzungsrechten bereit, folgende Systemumgebungen sind hierfür notwendig:- Support- und Testumgebung,- Produktivumgebung.Die Support- und Testumgebung sollte bis auf die Schnittstellen zu anderen IT-Systemen produktionsidentisch aufgesetzt sein. Dieses System wird für das Testen von Software-updates, funktionellen Erweiterungen, Fehlerbehebungen und Schulungen genutzt. Die Daten dürfen keinen Rückschluss auf die Antragsteller erlauben und müssen über technische Möglichkeiten geschwärzt werden. Dieses System steht einer beschränkten Anwenderzahl zur Verfügung.Die Produktivumgebung ist für den Betrieb des produktiven ESF-Fördersystems ausgelegt, das System steht allen Anwendern zur Verfügung.Die Sicherstellung des laufenden Betriebs und der Administration der technischen Infrastruktur muss über erprobte Betriebsprozesse in den einzelnen Systemumgebungen gewährleistet werden.Alle Systemumgebungen müssen ab Inbetriebnahme mindestens bis Ende 2025 betrieben werden.Die Genehmigung eines Hostings (Betrieb) durch einen privaten Betreiber steht noch aus. Im Falle der Versagung wird das ESF-Fördersystem durch ein Rechenzentrum der bayerischen Staatsregierung und nicht durch den Auftragnehmer betrieben und gewartet.- Weitere Anforderungen.- Erstellung des Fachfeinkonzepts auf Grundlage des in der Ausschreibung vorgegebenen Grobkonzepts.- Erstellung des Schulungskonzepts.- Erstellung eines Nutzerhandbuchs.- Nutzbarkeit der Prüfstrategie der Prüfbehörden in dem System.- Schulung der Mitarbeiter des Auftraggebers und aller anderen beteiligten Stellen.- Sicherstellung der Updatefähigkeit des Systems.- Fachliche Beratung des Auftraggebers.800 0001 800 000
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Programmierung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS)
Postanschrift: Winzererstr. 9
Postleitzahl: 80797
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.stmas.bayern.de🌏
E-Mail: charlotte.denstorff@stmas.bayern.de📧
Telefon: +49 8912611478📞
Fax: +49 891261181478 📠
Für weitere Informationen wird auf die Internetpräsenz des Auftraggebers verwiesen. Dort finden Sie unter http://www.stmas.bayern.de/wir/vergabe.htm insbesondere verschiedene vorformulierte Eigenerklärungen und das Aufforderungsschreiben zur Stellung eines Teilnahmeantrags samt Anlage 1-3. In diesem Aufforderungsschreiben enthalten sind insbesondere auch die formalen Hinweise für etwaige Fragen und Hinweise zum Verfahren sowie die relevanten Fristen.
Für weitere Informationen wird auf die Internetpräsenz des Auftraggebers verwiesen. Dort finden Sie unter http://www.stmas.bayern.de/wir/vergabe.htm insbesondere verschiedene vorformulierte Eigenerklärungen und das Aufforderungsschreiben zur Stellung eines Teilnahmeantrags samt Anlage 1-3. In diesem Aufforderungsschreiben enthalten sind insbesondere auch die formalen Hinweise für etwaige Fragen und Hinweise zum Verfahren sowie die relevanten Fristen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 800 000 💰
1 800 000 💰
Kurze Beschreibung:
Ziel der Auftragsvergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrags für die Anpassungs- oder Neuprogrammierung sowie Wartung, Betrieb, Pflege und fachliche Begleitung, Schulung, Beratungsdienstleistung über EDV-technische Handhabung des Systems und Weiterentwicklung sowohl der internetbasierten (betriebssystem– und browserunabhängigen) Software als auch der dafür notwendigen technischen Infrastruktur für die kommende ESF-Förderperiode 2014–2020. Die Genehmigung eines Hostings (Betrieb) durch einen privaten Betreiber steht noch aus. Im Falle der Versagung wird das ESF-Fördersystem durch ein Rechenzentrum der bayerischen Staatsregierung betrieben.
Ziel der Auftragsvergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrags für die Anpassungs- oder Neuprogrammierung sowie Wartung, Betrieb, Pflege und fachliche Begleitung, Schulung, Beratungsdienstleistung über EDV-technische Handhabung des Systems und Weiterentwicklung sowohl der internetbasierten (betriebssystem– und browserunabhängigen) Software als auch der dafür notwendigen technischen Infrastruktur für die kommende ESF-Förderperiode 2014–2020. Die Genehmigung eines Hostings (Betrieb) durch einen privaten Betreiber steht noch aus. Im Falle der Versagung wird das ESF-Fördersystem durch ein Rechenzentrum der bayerischen Staatsregierung betrieben.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Menge oder Umfang:
Für die kommende Förderperiode 2014-2020 erstellt der Freistaat Bayern im Bereich der Strukturfonds ein neues Operationelles Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) in Bayern unter dem Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“. In diesem Zusammenhang ist der Auftraggeber (das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vertreten durch die Verwaltungsbehörde ESF) in Bayern gemäß Art. 114 Abs. 2 d des Entwurfes der Allgemeinen Verordnung verpflichtet , ein System einzurichten, in dem die für Monitoring, Evaluierung, Finanzverwaltung, Überprüfung und Prüfung aller Vorhaben benötigten Daten, einschließlich gegebenenfalls Angaben zu den einzelnen Teilnehmern, in elektronischer Form aufgezeichnet und gespeichert werden können.
Für die kommende Förderperiode 2014-2020 erstellt der Freistaat Bayern im Bereich der Strukturfonds ein neues Operationelles Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) in Bayern unter dem Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“. In diesem Zusammenhang ist der Auftraggeber (das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vertreten durch die Verwaltungsbehörde ESF) in Bayern gemäß Art. 114 Abs. 2 d des Entwurfes der Allgemeinen Verordnung verpflichtet , ein System einzurichten, in dem die für Monitoring, Evaluierung, Finanzverwaltung, Überprüfung und Prüfung aller Vorhaben benötigten Daten, einschließlich gegebenenfalls Angaben zu den einzelnen Teilnehmern, in elektronischer Form aufgezeichnet und gespeichert werden können.
In Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung kann ausgehend von der vorhandenen und in der derzeitigen Förderperiode 2007-2013 eingesetzten Softwarelösung ESF-Bavaria, diese entweder angepasst werden oder ein neues ESF-Fördersystem programmiert werden. Der Quellcode wird im Fall einer Anpassungsprogrammierung dem zukünftigen Auftragnehmer von der Verwaltungsbehörde ESF in Bayern zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus muss der Softwareentwickler ein geeignetes IT-System, welches die technischen Voraussetzungen und Kapazitäten für die komplexe Softwarelösung sowie alle relevanten Sicherheitsanforderungen erfüllt, zur Verfügung stellen und die Software hierauf betreiben. Software und IT-System sind zu warten und in der Förderperiode 2014-2020 auf geänderte Rahmenbedingungen, z.B. Gesetzesänderungen, Änderungen des Operationellen Programms, funktionelle Erweiterungen, Datenkorrekturen, Einfügen neuer Auswertungsmöglichkeiten usw. anzupassen. Die Bereitstellung von Schnittstellen zwischen dem alten und neuen System für die Förderperiode 2014-2020 ist nicht erforderlich.
In Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung kann ausgehend von der vorhandenen und in der derzeitigen Förderperiode 2007-2013 eingesetzten Softwarelösung ESF-Bavaria, diese entweder angepasst werden oder ein neues ESF-Fördersystem programmiert werden. Der Quellcode wird im Fall einer Anpassungsprogrammierung dem zukünftigen Auftragnehmer von der Verwaltungsbehörde ESF in Bayern zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus muss der Softwareentwickler ein geeignetes IT-System, welches die technischen Voraussetzungen und Kapazitäten für die komplexe Softwarelösung sowie alle relevanten Sicherheitsanforderungen erfüllt, zur Verfügung stellen und die Software hierauf betreiben. Software und IT-System sind zu warten und in der Förderperiode 2014-2020 auf geänderte Rahmenbedingungen, z.B. Gesetzesänderungen, Änderungen des Operationellen Programms, funktionelle Erweiterungen, Datenkorrekturen, Einfügen neuer Auswertungsmöglichkeiten usw. anzupassen. Die Bereitstellung von Schnittstellen zwischen dem alten und neuen System für die Förderperiode 2014-2020 ist nicht erforderlich.
Bei der aktuellen Software für die Projektverwaltung und Datenerfassung in der ESF-Förderperiode 2007-2013 in Bayern, ESF-Bavaria, handelt es sich um eine internetbasierte (betriebssystem- und browserunabhängige) Software. Ebenso sind umfassende Funktionen des Monitorings, der Steuerung und der Kontrolle in der Software enthalten.
Bei der aktuellen Software für die Projektverwaltung und Datenerfassung in der ESF-Förderperiode 2007-2013 in Bayern, ESF-Bavaria, handelt es sich um eine internetbasierte (betriebssystem- und browserunabhängige) Software. Ebenso sind umfassende Funktionen des Monitorings, der Steuerung und der Kontrolle in der Software enthalten.
Das gesamte Verwaltungsverfahren, beginnend von der Projektvoranfrage über die Antragstellung, Bewilligungsbescheid, Erstattungsantrag bis zum Projektabschluss und Erstellung des Gesamtverwendungsnachweises kann bereits jetzt in ESF-Bavaria abgebildet werden. Darüber hinaus ist ein komplettes Zahlungssystem, welches alle zu bewirtschaftenden Haushaltskonten (auch ressortübergreifend) enthält, integriert. Zahlungen und alle relevanten Buchungsvorgänge können vollständig über ESF-Bavaria abgewickelt werden. Hierzu ist eine Schnittstelle zur Staatsoberkasse vorhanden, welche die Zahlungsverfahren ausführt.
Das gesamte Verwaltungsverfahren, beginnend von der Projektvoranfrage über die Antragstellung, Bewilligungsbescheid, Erstattungsantrag bis zum Projektabschluss und Erstellung des Gesamtverwendungsnachweises kann bereits jetzt in ESF-Bavaria abgebildet werden. Darüber hinaus ist ein komplettes Zahlungssystem, welches alle zu bewirtschaftenden Haushaltskonten (auch ressortübergreifend) enthält, integriert. Zahlungen und alle relevanten Buchungsvorgänge können vollständig über ESF-Bavaria abgewickelt werden. Hierzu ist eine Schnittstelle zur Staatsoberkasse vorhanden, welche die Zahlungsverfahren ausführt.
Das in der aktuellen Förderperiode 2007-2013 eingesetzte System erfüllt die Anforderungen der Nutzer in weiten Teilen, sowohl aus funktionaler als auch leistungsmäßiger Sicht. Der Quellcode liegt dem StMAS vor und kann im Zuge des Verhandlungsverfahrens von Bietern zur Beurteilung, ob das vorhandene System ESF Bavaria vom zukünftigen Auftragnehmer weiterentwickelt werden kann, eingesehen werden. Ebenso kann im Verhandlungsverfahren interessierten Bietern eine Demonstration des operativen Systems gegeben werden.
Das in der aktuellen Förderperiode 2007-2013 eingesetzte System erfüllt die Anforderungen der Nutzer in weiten Teilen, sowohl aus funktionaler als auch leistungsmäßiger Sicht. Der Quellcode liegt dem StMAS vor und kann im Zuge des Verhandlungsverfahrens von Bietern zur Beurteilung, ob das vorhandene System ESF Bavaria vom zukünftigen Auftragnehmer weiterentwickelt werden kann, eingesehen werden. Ebenso kann im Verhandlungsverfahren interessierten Bietern eine Demonstration des operativen Systems gegeben werden.
Anforderungen, die sich aus:
- neuen Vorgaben der EU-Kommission für die Förderperiode 2014-2020,
- nationalen und internationalen Vorgaben zur IT-Governance,
- Nutzererfahrungen aus der Förderperiode 2007-2013,
werden derzeit erhoben und in den Ausschreibungsunterlagen veröffentlicht.
Neben der Anpassungs- oder Neuprogrammierung soll die Wartung, der Betrieb, die Pflege und fachliche Begleitung, Schulung, Beratungsdienstleistung über die IT-technische Handhabung des Systems und Weiterentwicklung sowohl der internetbasierten (betriebssystem- und browserunabhängigen) Software als auch der dafür notwendigen technischen Infrastruktur beauftragt werden.
Neben der Anpassungs- oder Neuprogrammierung soll die Wartung, der Betrieb, die Pflege und fachliche Begleitung, Schulung, Beratungsdienstleistung über die IT-technische Handhabung des Systems und Weiterentwicklung sowohl der internetbasierten (betriebssystem- und browserunabhängigen) Software als auch der dafür notwendigen technischen Infrastruktur beauftragt werden.
Die Genehmigung eines Hostings (Betrieb) durch einen privaten Betreiber steht noch aus. Im Falle der Versagung wird das ESF-Fördersystem durch ein Rechenzentrum der bayerischen Staatsregierung und nicht durch den Auftragnehmer betrieben und gewartet.
Die Genehmigung eines Hostings (Betrieb) durch einen privaten Betreiber steht noch aus. Im Falle der Versagung wird das ESF-Fördersystem durch ein Rechenzentrum der bayerischen Staatsregierung und nicht durch den Auftragnehmer betrieben und gewartet.
Das System muss über die folgenden grundlegenden Funktionalitäten verfügen:
- Vollständig browserbasiert und ohne Änderung an den Einstellungen eines PCs im Bereich der beteiligten Behörden mit Internetanschluss nutzbar,
Zugriff auf das ESF-Fördersystem werden Projektträger sowie folgende Behördennutzer haben: Verwaltungsbehörde im StMAS, Bescheinigungs- und Prüfbehörde im StMAS, Förderreferate der beteiligten Ressorts, des ZBFS und alle zwischengeschalteten und auszahlenden Stellen. In Summe sind im laufenden System 2013 ca. 400 Behördennutzer registriert.
Zugriff auf das ESF-Fördersystem werden Projektträger sowie folgende Behördennutzer haben: Verwaltungsbehörde im StMAS, Bescheinigungs- und Prüfbehörde im StMAS, Förderreferate der beteiligten Ressorts, des ZBFS und alle zwischengeschalteten und auszahlenden Stellen. In Summe sind im laufenden System 2013 ca. 400 Behördennutzer registriert.
Die Entwicklung des ESF-Fördersystems inkl. aller Nutzungsrechte erfolgt eigenständig beim Auftragnehmer.
Folgende funktionale Anforderungen sind vom ESF-Fördersystem 2014-2020 zu erfüllen:
- Schnittstellen zu den folgenden Systemen/Verfahren:
- IHV,
- (dynamisches) Planungsmodul,
- SFC-Datenbanksystem der EU,
Anforderungen aus der IT-Governance:
- Einhaltung des landesspezifischen Verwaltungsablaufs, orientiert an der BayHO,
- IUK-Standards und -Richtlinien des Freistaats Bayern,
- IT-Strategie des Freistaats Bayern,
- Allgemeine Verordnung für die Strukturfonds und den Kohäsionsfonds,
- ESF Verordnung,
- Durchführungs-Vorschriften zu den Strukturfonds,
- Anforderungen an die Wartung,
Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass die Wartung des ESF-Fördersystems für die Förderperiode 2014-2020 eigenständig gewährleistet ist. Hierunter fallen
- die Fehlerbehebung,
- die Weiterentwicklung des ESF-Fördersystems an zukünftige Anforderungen der Europäischen Kommission und des Freistaates Bayern,
- die Durchführung von Schulungen,
- die fachliche Beratung der auftraggebenden Stellen,
- die Vor-Ort-Unterstützung zur Lösung von fachlichen Problemen und
- die Bereitstellung eines Helpdesk für Benutzeranfragen über Telefon (Festnetz) und E-Mail,
Die Planung und Steuerung der Aktivitäten erfolgt gemeinsam mit dem Auftraggeber.
- Anforderungen an den Betrieb (Option).
Der Auftragnehmer für den Produktivbetrieb des ESF-Fördersystems eigenständig die tech-nische Infrastruktur inkl. Nutzungsrechten bereit, folgende Systemumgebungen sind hierfür notwendig:
- Support- und Testumgebung,
- Produktivumgebung.
Die Support- und Testumgebung sollte bis auf die Schnittstellen zu anderen IT-Systemen produktionsidentisch aufgesetzt sein. Dieses System wird für das Testen von Software-updates, funktionellen Erweiterungen, Fehlerbehebungen und Schulungen genutzt. Die Daten dürfen keinen Rückschluss auf die Antragsteller erlauben und müssen über technische Möglichkeiten geschwärzt werden. Dieses System steht einer beschränkten Anwenderzahl zur Verfügung.
Die Support- und Testumgebung sollte bis auf die Schnittstellen zu anderen IT-Systemen produktionsidentisch aufgesetzt sein. Dieses System wird für das Testen von Software-updates, funktionellen Erweiterungen, Fehlerbehebungen und Schulungen genutzt. Die Daten dürfen keinen Rückschluss auf die Antragsteller erlauben und müssen über technische Möglichkeiten geschwärzt werden. Dieses System steht einer beschränkten Anwenderzahl zur Verfügung.
Die Produktivumgebung ist für den Betrieb des produktiven ESF-Fördersystems ausgelegt, das System steht allen Anwendern zur Verfügung.
Die Sicherstellung des laufenden Betriebs und der Administration der technischen Infrastruktur muss über erprobte Betriebsprozesse in den einzelnen Systemumgebungen gewährleistet werden.
Alle Systemumgebungen müssen ab Inbetriebnahme mindestens bis Ende 2025 betrieben werden.
- Weitere Anforderungen.
- Erstellung des Fachfeinkonzepts auf Grundlage des in der Ausschreibung vorgegebenen Grobkonzepts.
- Erstellung des Schulungskonzepts.
- Erstellung eines Nutzerhandbuchs.
- Nutzbarkeit der Prüfstrategie der Prüfbehörden in dem System.
- Schulung der Mitarbeiter des Auftraggebers und aller anderen beteiligten Stellen.
- Sicherstellung der Updatefähigkeit des Systems.
- Fachliche Beratung des Auftraggebers.
Referenznummer: Z2/6682-1/22
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: ESF-Mittel
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Entsprechend der nachfolgenden Auflistung sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Erklärungen und Unterlagen gemäß der nachfolgenden Nummerierung und in der vorgegebenen Reihenfolge zum Nachweis der Zuverlässigkeit vorzulegen:
Soweit sich nicht aus den Kriterien oder dort enthaltenen Rechtsnormen etwas anderes ergibt, haben sich alle Unterlagen und Erklärungen auf die Bewerberin bzw. den Bewerber, also diejenige natürliche oder juristische Person, die sich bewirbt, zu beziehen.
Soweit sich nicht aus den Kriterien oder dort enthaltenen Rechtsnormen etwas anderes ergibt, haben sich alle Unterlagen und Erklärungen auf die Bewerberin bzw. den Bewerber, also diejenige natürliche oder juristische Person, die sich bewirbt, zu beziehen.
Im Fall einer Bewerbergemeinschaft sowie im Fall des Einsatzes von Subunternehmen durch den Auftragnehmer sind alle geforderten Unterlagen und Erklärungen für jeden einzelnen Mitbewerber und Subunternehmer vorzulegen. Falls die benannten Subunternehmer ihrerseits weitere Subunternehmer einsetzen, sind für Letztere die Erklärungen. Ziff. 1 lit. l) und m) vorzulegen.
Im Fall einer Bewerbergemeinschaft sowie im Fall des Einsatzes von Subunternehmen durch den Auftragnehmer sind alle geforderten Unterlagen und Erklärungen für jeden einzelnen Mitbewerber und Subunternehmer vorzulegen. Falls die benannten Subunternehmer ihrerseits weitere Subunternehmer einsetzen, sind für Letztere die Erklärungen. Ziff. 1 lit. l) und m) vorzulegen.
Bei konzernverbundenen Unternehmen gilt: Für den Fall, dass Tochter-/Enkel-Unternehmen bzw. Schwesterunternehmen eine Bewerbergemeinschaft bilden oder als Subunternehmen zur Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, wird auf die Vorlage von Eignungserklärungen des Tochter-/Enkel-/Schwester- Unternehmens verzichtet.
Bei konzernverbundenen Unternehmen gilt: Für den Fall, dass Tochter-/Enkel-Unternehmen bzw. Schwesterunternehmen eine Bewerbergemeinschaft bilden oder als Subunternehmen zur Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, wird auf die Vorlage von Eignungserklärungen des Tochter-/Enkel-/Schwester- Unternehmens verzichtet.
Die mit „A“ gekennzeichneten Kriterien sind Ausschlusskriterien. Die mit „B“ bezeichneten sind Bewertungskriterien. Kriterien, die mit „A“ und „B“ versehen sind, sind sowohl Ausschluss- als auch Bewertungskriterien. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen bzw. Nachweise, die Ausschlusskriterien betreffen, nachzufordern.
Die mit „A“ gekennzeichneten Kriterien sind Ausschlusskriterien. Die mit „B“ bezeichneten sind Bewertungskriterien. Kriterien, die mit „A“ und „B“ versehen sind, sind sowohl Ausschluss- als auch Bewertungskriterien. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen bzw. Nachweise, die Ausschlusskriterien betreffen, nachzufordern.
Soweit bei vorzulegenden Erklärungen der Klammerzusatz „(Online verfügbar)“ aufgeführt ist, können Sie entsprechende Formulare unter www.stmas.bayern.de/wir/vergabe.htm abrufen:
1a) Unterschriebene Eigenerklärung, dass die in § 6 EG Abs. 6 Buchstaben a), b), c) und e) VOL/A genannten Gründe für einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren nicht vorliegen und sich der Erklärende bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Abgabe der vorstehenden Erklärung seinen Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann (Online verfügbar) (A)
1a) Unterschriebene Eigenerklärung, dass die in § 6 EG Abs. 6 Buchstaben a), b), c) und e) VOL/A genannten Gründe für einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren nicht vorliegen und sich der Erklärende bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Abgabe der vorstehenden Erklärung seinen Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann (Online verfügbar) (A)
1b) Unterschriebene Erklärung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Sozialbeiträgen (Online verfügbar) (A)
1c) Unterschriebene Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Bewerber zuzurechnen ist, wegen eines in § 6 EG Abs. 4 VOL/A genannten Straftatbestandes oder wegen mehrerer dieser Straftatbestände rechtskräftig verurteilt ist (Einem Verstoß gegen diese Strafvorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten) und dass der Erklärende sich bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Abgabe der vorstehenden Erklärung einen Ausschluss des Bewerbers von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann. (Online verfügbar)
1c) Unterschriebene Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Bewerber zuzurechnen ist, wegen eines in § 6 EG Abs. 4 VOL/A genannten Straftatbestandes oder wegen mehrerer dieser Straftatbestände rechtskräftig verurteilt ist (Einem Verstoß gegen diese Strafvorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten) und dass der Erklärende sich bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Abgabe der vorstehenden Erklärung einen Ausschluss des Bewerbers von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann. (Online verfügbar)
Der Auftraggeber behält sich vor, einen Auszug aus dem Bundeszentralregister oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungs-behörde des Herkunftslandes oder einen sonst in § 7 Abs. 6 EG VOL/A genannten Nachweis einzuholen. (A)
Der Auftraggeber behält sich vor, einen Auszug aus dem Bundeszentralregister oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungs-behörde des Herkunftslandes oder einen sonst in § 7 Abs. 6 EG VOL/A genannten Nachweis einzuholen. (A)
1e) Unterschriebene Erklärung zum Ausschluss bei Schwarzarbeit (Online verfügbar) (A).
1f) Im Fall einer Bewerbergemeinschaft:
Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters (A).
1g) Im Fall einer Bewerbergemeinschaft:
Von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt (Online verfügbar) (A).
1h) Im Fall einer Bewerbergemeinschaft:
Unterschriebene Erklärung aller Mitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung (Online verfügbar) (A).
1i) Im Fall einer Bewerbergemeinschaft:
Unterschriebene Erklärung, ob ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein selbständiges Angebot abgibt (A).
1j) Im Fall einer Bewerbergemeinschaft:
Ausführliche Darstellung der Arbeitsteilung bei der Durchführung des Auftrages (A).
1k) Im Fall einer Bewerbergemeinschaft:
Darstellung, wie sichergestellt ist, dass sich die Bewerberin bzw. der Bewerber der Mittel und Fähigkeiten der anderen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bedienen kann (z.B. Verpflichtungserklärung, Vorvertrag) und Vorlage einer Kopie der entsprechenden Vereinbarung. (A)
Darstellung, wie sichergestellt ist, dass sich die Bewerberin bzw. der Bewerber der Mittel und Fähigkeiten der anderen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bedienen kann (z.B. Verpflichtungserklärung, Vorvertrag) und Vorlage einer Kopie der entsprechenden Vereinbarung. (A)
1l) Im Fall des Einsatzes von Subunternehmern:
Benennung aller einzusetzenden Subunternehmer und Beschreibung der Teilbereiche, für die der Einsatz eines Subunternehmers jeweils vorgesehen ist. (A).
1m) Im Fall des Einsatzes von Subunternehmern:
Unterschriebene Erklärung von jedem Subunternehmer, dessen Einsatz geplant ist, in der dieser unter Angabe seiner Firma, Anschrift (Straße, Ort), Telefon, Telefax, Ansprechpartner und Firma des Bewerbers erklärt, welche für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Ressourcen er der Firma des Bewerbers zur Verfügung stellt. (Online verfügbar) (A).
Unterschriebene Erklärung von jedem Subunternehmer, dessen Einsatz geplant ist, in der dieser unter Angabe seiner Firma, Anschrift (Straße, Ort), Telefon, Telefax, Ansprechpartner und Firma des Bewerbers erklärt, welche für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Ressourcen er der Firma des Bewerbers zur Verfügung stellt. (Online verfügbar) (A).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Entsprechend der nachfolgenden Auflistung sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Erklärungen und Unterlagen gemäß der nachfolgenden Nummerierung und in der vorgegebenen Reihenfolge zum Nachweis der Zuverlässigkeit vorzulegen:
Soweit sich nicht aus den Kriterien oder dort enthaltenen Rechtsnormen etwas anderes ergibt, haben sich alle Unterlagen und Erklärungen auf die Bewerberin bzw. den Bewerber, also diejenige natürliche oder juristische Person, die sich bewirbt, zu beziehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Soweit sich nicht aus den Kriterien oder dort enthaltenen Rechtsnormen etwas anderes ergibt, haben sich alle Unterlagen und Erklärungen auf die Bewerberin bzw. den Bewerber, also diejenige natürliche oder juristische Person, die sich bewirbt, zu beziehen.
Im Fall einer Bewerbergemeinschaft sowie im Fall des Einsatzes von Subunternehmen durch den Auftragnehmer sind alle geforderten Unterlagen und Erklärungen für jeden einzelnen Mitbewerber und Subunternehmer vorzulegen.
Bei konzernverbundenen Unternehmen gilt: Für den Fall, dass Tochter-/Enkel-Unternehmen bzw. Schwesterunternehmen eine Bewerbergemeinschaft bilden oder als Subunternehmen zur Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, wird auf die Vorlage von Eignungserklärungen des Tochter-/Enkel-/Schwester- Unternehmens verzichtet.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei konzernverbundenen Unternehmen gilt: Für den Fall, dass Tochter-/Enkel-Unternehmen bzw. Schwesterunternehmen eine Bewerbergemeinschaft bilden oder als Subunternehmen zur Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, wird auf die Vorlage von Eignungserklärungen des Tochter-/Enkel-/Schwester- Unternehmens verzichtet.
Die mit „A“ gekennzeichneten Kriterien sind Ausschlusskriterien. Die mit „B“ bezeichneten sind Bewertungskriterien. Kriterien, die mit „A“ und „B“ versehen sind, sind sowohl Ausschluss- als auch Bewertungskriterien. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen bzw. Nachweise, die Ausschlusskriterien betreffen, nachzufordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die mit „A“ gekennzeichneten Kriterien sind Ausschlusskriterien. Die mit „B“ bezeichneten sind Bewertungskriterien. Kriterien, die mit „A“ und „B“ versehen sind, sind sowohl Ausschluss- als auch Bewertungskriterien. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen bzw. Nachweise, die Ausschlusskriterien betreffen, nachzufordern.
Soweit bei vorzulegenden Erklärungen der Klammerzusatz „(Online verfügbar)“ aufgeführt ist, können Sie entsprechende Formulare unter www.stmas.bayern.de/wir/vergabe.htm abrufen:
2a) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens (in Euro) während der Geschäftsjahre 2010 bis 2012 (A)
2b) Vorlage einer unterschriebenen Erklärung zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung (Online verfügbar) (A)
2c) Unterschriebene Erklärung über die finanzielle Situation (Online verfügbar) (A)
2d) Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den Jahren von 2010 bis 2012 beschäftigten Arbeitnehmer und Angestellten ersichtlich ist (B 10 %)
2e) Unterschriebene Erklärung,
- ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen, insbesondere potentiellen Mitbewerbern, bestehen;
- ob und auf welche Art auf den Auftrag bezogen eine relevante Zusammenarbeit mit anderen besteht.
Die Erklärung muss nicht abgegeben werden, sofern berufsrechtliche Vorschriften entgegenstehen. (A)
2f) Angabe aller Standorte und Niederlassungen des Unternehmens in der Bundesrepublik Deutschland (A)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Entsprechend der nachfolgenden Auflistung sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Erklärungen und Unterlagen gemäß der nachfolgenden Nummerierung und in der vorgegebenen Reihenfolge zum Nachweis der Zuverlässigkeit vorzulegen:
Soweit sich nicht aus den Kriterien oder dort enthaltenen Rechtsnormen etwas anderes ergibt, haben sich alle Unterlagen und Erklärungen auf die Bewerberin bzw. den Bewerber, also diejenige natürliche oder juristische Person, die sich bewirbt, zu beziehen.
Soweit sich nicht aus den Kriterien oder dort enthaltenen Rechtsnormen etwas anderes ergibt, haben sich alle Unterlagen und Erklärungen auf die Bewerberin bzw. den Bewerber, also diejenige natürliche oder juristische Person, die sich bewirbt, zu beziehen.
Im Fall einer Bewerbergemeinschaft sowie im Fall des Einsatzes von Subunternehmen durch den Auftragnehmer sind alle geforderten Unterlagen und Erklärungen für jeden einzelnen Mitbewerber und Subunternehmer vorzulegen.
Bei konzernverbundenen Unternehmen gilt: Für den Fall, dass Tochter-/Enkel-Unternehmen bzw. Schwesterunternehmen eine Bewerbergemeinschaft bilden oder als Subunternehmen zur Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, wird auf die Vorlage von Eignungserklärungen des Tochter-/Enkel-/Schwester- Unternehmens verzichtet.
Bei konzernverbundenen Unternehmen gilt: Für den Fall, dass Tochter-/Enkel-Unternehmen bzw. Schwesterunternehmen eine Bewerbergemeinschaft bilden oder als Subunternehmen zur Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, wird auf die Vorlage von Eignungserklärungen des Tochter-/Enkel-/Schwester- Unternehmens verzichtet.
Die mit „A“ gekennzeichneten Kriterien sind Ausschlusskriterien. Die mit „B“ bezeichneten sind Bewertungskriterien. Kriterien, die mit „A“ und „B“ versehen sind, sind sowohl Ausschluss- als auch Bewertungskriterien. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen bzw. Nachweise, die Ausschlusskriterien betreffen, nachzufordern.
Die mit „A“ gekennzeichneten Kriterien sind Ausschlusskriterien. Die mit „B“ bezeichneten sind Bewertungskriterien. Kriterien, die mit „A“ und „B“ versehen sind, sind sowohl Ausschluss- als auch Bewertungskriterien. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen bzw. Nachweise, die Ausschlusskriterien betreffen, nachzufordern.
Soweit bei vorzulegenden Erklärungen der Klammerzusatz „(Online verfügbar)“ aufgeführt ist, können Sie entsprechende Formulare unter www.stmas.bayern.de/wir/vergabe.htm abrufen:
3a) Erklärung des Auftragnehmers, welches Personal die Gesamtprojektleitung und deren Vertretung übernehmen wird und welches Personal im Fall der Auftragserteilung den Auftrag durchführen wird. (Als Mindestpersonal ist eine Projektleitung und eine Vertretung vorausgesetzt)
3a) Erklärung des Auftragnehmers, welches Personal die Gesamtprojektleitung und deren Vertretung übernehmen wird und welches Personal im Fall der Auftragserteilung den Auftrag durchführen wird. (Als Mindestpersonal ist eine Projektleitung und eine Vertretung vorausgesetzt)
Im Fall des Einsatzes von Subunternehmern:
Erklärung des Subunternehmers, welches Personal er einsetzen wird. (A)
3b) Für die Qualifikation des für den Auftrag vorgesehenen Personals, der Projektleitung und ihrer Vertretung werden Erfahrungen bei der Abwicklung vergleichbarer Projekte im Leitungsbereich gefordert.
Die Erfahrung ist durch eine Darstellung einschlägiger Kenntnisse und Erfahrungen z.B. in der Durchführung von Projekten mit den Schwerpunkten
- IT-Projektmanagement
- IT-Qualitätsmanagement/Softwaretest
- Softwarearchitektur
- Realisierung von IT-Lösungen
- Konzeption und Steuerung des Betriebs von internet- und browserbasierten IT-Systemen
- fachliche Beratung und Unterstützung im Bereich des Europäischen Sozialfonds (ESF) und dessen fachliche, finanztechnischen und haushaltstechnischen Umsetzung
- Kenntnisse in der Programmierung, Wartung und Betrieb einer Datenbank für den Europäischen Sozialfonds (ESF).
nachzuweisen. (A /B 25 %)
3c) Beschreibung des Leistungsspektrums des Unternehmens bzw. der Bietergemeinschaft insbesondere in Bezug auf die folgenden Bereiche für den Zeitraum 2005 bis 2012:
- Entwicklung und Wartung von browser- und datenbankbasierten IT-Systemen für die Öffentliche Verwaltung,
- Betrieb von browser- und datenbankbasierten IT-Systemen für die Öffentliche Verwaltung,
- fachliche Beratung der Anwender,
- Kenntnisse der bayerischen IT-Standards, IT-Richtlinien und der IT-Strategie Bayern,
- Zusammenarbeit mit der öffentlichen Verwaltung, insbesondere mit Bundes- und Landesministerien oder Sozialpartnern, Wohlfahrtsverbänden, etc.
- Zusammenarbeit in Bietergemeinschaften oder anderen gemischten Projektgruppen
- Programmierung, Wartung und Betrieb einer Datenbank für den Europäischen Sozialfonds (ESF). (A / B 35%)
3d) Vorlage zweier Referenzen bezogen auf die zu erbringende Leistung „Entwicklung und Wartung von browser- und datenbankbasierten IT-Systemen für die Öffentliche Verwaltung“. Die Referenzen sollen sich auf den Zeitraum 2005 bis 2012 beziehen.
Werden mehr als zwei Referenzen angegeben, so werden nur die ersten zwei Referenzen bewertet.
Die Angabe der Referenzen soll wie folgt gegliedert sein:
- Name des Auftraggebers
- Bezeichnung des Projektes
- inhaltliche Darstellung des Projekts
- verwendete Methoden (bzw. Werkzeuge) und technisches Umfeld
3e) Vorlage zweier Referenzen bezogen auf die zu erbringende Leistung „Betrieb von browser- und datenbankbasierten IT-Systemen für die Öffentliche Verwaltung“. Die Referenzen sollen sich auf den Zeitraum 2005 bis 2012 beziehen. Werden mehr als zwei Referenzen angegeben, so werden nur die ersten zwei Referenzen bewertet.
3e) Vorlage zweier Referenzen bezogen auf die zu erbringende Leistung „Betrieb von browser- und datenbankbasierten IT-Systemen für die Öffentliche Verwaltung“. Die Referenzen sollen sich auf den Zeitraum 2005 bis 2012 beziehen. Werden mehr als zwei Referenzen angegeben, so werden nur die ersten zwei Referenzen bewertet.
- Bezeichnung des Auftragsgegenstands
- inhaltliche Darstellung des Auftragsgegenstands
- zu Grunde gelegte Methodik
- Laufzeit
3f) Unterschriebene Erklärung, in der bestätigt wird, dass die für den Auftrag Hauptverantwortlichen und die mit der Auftragsausführung betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über sehr gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verfügen und die gesamte schriftliche und mündliche Projektkommunikation in deutscher Sprache erfolgt. (Online verfügbar) (A)
3f) Unterschriebene Erklärung, in der bestätigt wird, dass die für den Auftrag Hauptverantwortlichen und die mit der Auftragsausführung betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über sehr gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verfügen und die gesamte schriftliche und mündliche Projektkommunikation in deutscher Sprache erfolgt. (Online verfügbar) (A)
Auftragsausführung
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 12
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Ziel dieses Vergabeverfahrens ist es, einen Rahmenvertrag für eine Laufzeit von 2013 bis 2025 abzuschließen. Eine Überschreitung der grundsätzlichen Höchstdauer eines Rahmenvertrages von 4 Jahren ist sachlich gerechtfertigt, da das EDV-Programm die gesamte Förderperiode von 2014 bis 2020 den Anwendern zur Verfügung stehen muss und auch im Anschluss alle Systemumgebungen bis Ende 2025 betrieben werden müssen. Eine Aufteilung in beispielsweise Programmierungs-, Wartungs- und Weiterentwicklungsarbeiten führt wegen des enormen Abstimmungsbedarfs bei der Arbeit an einem komplexen IT-System zu permanentem und damit unwirtschaftlichem Absprachebedarf zwischen mehreren Auftragnehmern. Erkenntnisse, die bei der Administration und Wartung des laufenden Betriebs gewonnen werden, müssen in Weiterentwicklungsleistungen einfließen, da es ansonsten zu unwirtschaftlichen, redundanten Prozessen kommt.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Ziel dieses Vergabeverfahrens ist es, einen Rahmenvertrag für eine Laufzeit von 2013 bis 2025 abzuschließen. Eine Überschreitung der grundsätzlichen Höchstdauer eines Rahmenvertrages von 4 Jahren ist sachlich gerechtfertigt, da das EDV-Programm die gesamte Förderperiode von 2014 bis 2020 den Anwendern zur Verfügung stehen muss und auch im Anschluss alle Systemumgebungen bis Ende 2025 betrieben werden müssen. Eine Aufteilung in beispielsweise Programmierungs-, Wartungs- und Weiterentwicklungsarbeiten führt wegen des enormen Abstimmungsbedarfs bei der Arbeit an einem komplexen IT-System zu permanentem und damit unwirtschaftlichem Absprachebedarf zwischen mehreren Auftragnehmern. Erkenntnisse, die bei der Administration und Wartung des laufenden Betriebs gewonnen werden, müssen in Weiterentwicklungsleistungen einfließen, da es ansonsten zu unwirtschaftlichen, redundanten Prozessen kommt.
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Zur Angebotsabgabe werden nur die Bewerber aufgefordert, die insgesamt mindestens 70 % der zu erreichenden Bewertungspunkte erzielt haben. Die Bewertung der unter III.2.2 und III.2.3 dargestellten Bewertungskriterien (B-Kriterien) ergibt sich aus dem als Anlage 3 zum Aufforderungsschreiben vom 16.4.2013 ("Bewertung der Eignungskriterien") unter http://www.stmas.bayern.de/wir/vergabe.htm unter der Rubrik "„Ausschreibung einer Anpassungs- oder Neuprogrammierung sowie Wartung und Betrieb einer internetbasierten Software und der dafür notwendigen technischen Infrastruktur für die ESF Förderperiode 2014-2020" bekannt gemachten Dokument, auf das ausdrücklich verwiesen wird.Sollten mehr als drei Bewerber mindestens 70 % der erreichbaren Bewertungspunkte erzielen, so werden lediglich die besten drei Bewerber zum Angebot aufgefordert.
Zur Angebotsabgabe werden nur die Bewerber aufgefordert, die insgesamt mindestens 70 % der zu erreichenden Bewertungspunkte erzielt haben. Die Bewertung der unter III.2.2 und III.2.3 dargestellten Bewertungskriterien (B-Kriterien) ergibt sich aus dem als Anlage 3 zum Aufforderungsschreiben vom 16.4.2013 ("Bewertung der Eignungskriterien") unter http://www.stmas.bayern.de/wir/vergabe.htm unter der Rubrik "„Ausschreibung einer Anpassungs- oder Neuprogrammierung sowie Wartung und Betrieb einer internetbasierten Software und der dafür notwendigen technischen Infrastruktur für die ESF Förderperiode 2014-2020" bekannt gemachten Dokument, auf das ausdrücklich verwiesen wird.Sollten mehr als drei Bewerber mindestens 70 % der erreichbaren Bewertungspunkte erzielen, so werden lediglich die besten drei Bewerber zum Angebot aufgefordert.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2013-06-27 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Referat Z 2
Frau Charlotte Denstorff
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-10-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Z2/6682-1/22
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 895143647📞
Fax: +49 895143767 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auskünfte zu den nicht abstrakt bezeichenbaren Fristen für Rechtsbehelfe erteilt unten stehende Stelle. Zudem wird auf § 107 GWB mit dem Wortlaut:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt."
hingewiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Telefon: +49 22894990📞
Quelle: OJS 2013/S 077-129806 (2013-04-16)