Bedeutung der Verordnung PR Nr. 30-53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)

Es soll eine Standortbestimmung der PreisVO unter Betrachtung von Notwendigkeit, Sinn und Zweck hoheitlicher preisrechtlicher Vorgaben für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge erfolgen.
Dabei stehen folgende Untersuchungsfelder im Vordergrund:
— Untersuchung zum Anwendungsbereich und der Praxisrelevanz der Preis VO
Insbesondere sind die unterschiedlichen Anwendungsbereiche der PreisVO zu identifizieren und zu beschreiben. Dies umfasst auch die Geltung durch Verwaltungsakt (Zuwendungen) sowie der vertraglichen Vereinbarung, z.B.:
— Zuwendungen auf Kostenbasis;
— ein wesentlicher Bestandteil der VO PR Nr. 30/53 ist die Prüfung der dem öffentlichen Auftraggeber angebotenen bzw. mit diesem vertraglich vereinbarten Preise. Diesbezüglich werden auch vertraglich vereinbarte Preisprüfungsrechte genutzt;
— Auftragsvergaben internationaler oder ausländischer Einrichtungen mit Leistungsanteilen, die mit deutschen Haushaltsmitteln bezahlt werden sollen;
— Darüber hinaus ist – differenziert nach den unterschiedlichen Anwendungsbereichen und vor dem Hintergrund institutioneller Veränderungen (umfängliche Marktöffnung, die Internationisierung der Märkte und die Nutzung des Internets) seit 1953 – die Anwendung der PreisVO empirisch – begrenzt auf die letzten 5-10 Jahre - darzustellen und damit ihre Praxisrelevanz zu untersuchen. Der Bürokratieaufwand bei der Anwendung der PreisVO unter Berücksichtigung von Erhebungen des Statistischen Bundesamts ist bei der Untersuchung und Bewertung zu berücksichtigen.
Die Untersuchung soll sich mit der Relevanz der PreisVO in Bezug auf die o.g. rechtlichen Entwicklungen, insbesondere das Vergaberecht, auseinandersetzen.
Darüber hinaus wird eine überblickartige Darstellung zu Preisrechtsvorschriften bei öffentlichen Aufträgen in anderen EU-Mitgliedstaaten erwartet.
Weiter unter Punkt VI.3).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-01-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-01-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-01-09 Auftragsbekanntmachung
2013-08-12 Ergänzende Angaben
2013-08-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-01-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Beschleunigtes Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmwi.de 🌏
E-Mail: wolfram.klamm@bmwi.bund.de 📧
Telefon: +49 30186152721 📞
Fax: +49 30186152698 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-01-09 📅
Einreichungsfrist: 2013-01-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-01-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 008-009552
ABl. S-Ausgabe: 8
Zusätzliche Informationen
Fortsetzung von Punkt II.1.5). — Notwendigkeit der PreisVO unter den heutigen Rahmenbedingungen Es sollen Aussagen über die Rechtfertigung und Erforderlichkeit einer speziellen ho-heitlichen preisrechtlichen Vorgabe für öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge und / oder ggf. eine Anpassung der PreisVO getroffen werden. Darüber hinaus sind ggf. alternative institutionelle Vorkehrungen statt einer PreisVO darzustellen und zu bewerten. Vorgesehene Laufzeit: ca. 6 Monate In Frage kommen nur Bearbeiter, die eine interessenungebundene Analyse erwarten lassen. Ihren formfreien Teilnahmeantrag zu dem unter Abschnitt II Nr. 1.1 genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); der Antrag muss - komplett mit allen Bestandteilen - spätestens am 28.1.2013 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt worden sein. Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - jederzeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen erhalten Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder E-Mail: „support@bescha.bund.de“. Sie können Ihren Antrag auch per Post oder direkter Zustellung (in zweifacher Ausfertigung) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zu Projekt I C 4 - 08/13!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 08:00 Uhr - 16:30 Uhr, Fr. 07:30 Uhr - 15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihren Antrag rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Antrags so frühzeitig ein, dass er spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt. Arbeitsgemeinschaften / Kooperationen - auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi. Informationen zum weiteren Vergabeverfahren bzw. für die spätere Auftragsvergabe: Wenn bis zum 18.2.2013 keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht. Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht. Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“, „Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe auch Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A). Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine[n] Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzliche[n] Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungsaufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi)“, die unter der folgenden URL „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Ausschreibungen/zuverbed-forschungsauftraege,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf“ abgerufen werden können.] Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es soll eine Standortbestimmung der PreisVO unter Betrachtung von Notwendigkeit, Sinn und Zweck hoheitlicher preisrechtlicher Vorgaben für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge erfolgen.
Dabei stehen folgende Untersuchungsfelder im Vordergrund:
— Untersuchung zum Anwendungsbereich und der Praxisrelevanz der Preis VO
Insbesondere sind die unterschiedlichen Anwendungsbereiche der PreisVO zu identifizieren und zu beschreiben. Dies umfasst auch die Geltung durch Verwaltungsakt (Zuwendungen) sowie der vertraglichen Vereinbarung, z.B.:
— Zuwendungen auf Kostenbasis;
— ein wesentlicher Bestandteil der VO PR Nr. 30/53 ist die Prüfung der dem öffentlichen Auftraggeber angebotenen bzw. mit diesem vertraglich vereinbarten Preise. Diesbezüglich werden auch vertraglich vereinbarte Preisprüfungsrechte genutzt;
— Auftragsvergaben internationaler oder ausländischer Einrichtungen mit Leistungsanteilen, die mit deutschen Haushaltsmitteln bezahlt werden sollen;
— Darüber hinaus ist – differenziert nach den unterschiedlichen Anwendungsbereichen und vor dem Hintergrund institutioneller Veränderungen (umfängliche Marktöffnung, die Internationisierung der Märkte und die Nutzung des Internets) seit 1953 – die Anwendung der PreisVO empirisch – begrenzt auf die letzten 5-10 Jahre - darzustellen und damit ihre Praxisrelevanz zu untersuchen. Der Bürokratieaufwand bei der Anwendung der PreisVO unter Berücksichtigung von Erhebungen des Statistischen Bundesamts ist bei der Untersuchung und Bewertung zu berücksichtigen.
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Die Untersuchung soll sich mit der Relevanz der PreisVO in Bezug auf die o.g. rechtlichen Entwicklungen, insbesondere das Vergaberecht, auseinandersetzen.
Darüber hinaus wird eine überblickartige Darstellung zu Preisrechtsvorschriften bei öffentlichen Aufträgen in anderen EU-Mitgliedstaaten erwartet.
Weiter unter Punkt VI.3).
Es werden Varianten akzeptiert
Dauer: 6 Monate
Referenznummer: I C 4 - 02 08 15 - 08/13
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin / Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Genauer Name, eindeutige Adresse und die Rechtsform (GmbH, GbR etc.) des Antragstellers;
b) Angabe einer für das Projekt zuständigen Kontaktperson einschließlich Telefon- und Telefax-Nummer(n) und sonstiger Kommunikationsanschlüsse und -adressen.
c) Für die Beurteilung der Eignung des Antragstellers (nicht als Zuschlagskriterium) ein kurzer Problemaufriss (keine ausgearbeitete Projektskizze [daher maximal 2 DIN A 4 Seiten] und keine Kostenkalkulation) zu dem unter Abschnitt II Nr. 1.1 genannten Thema.
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Die Angaben zu den folgenden Punkten bitte auf das unbedingt notwendige Maß beschränken:
d) Beschreibung der institutionellen Struktur des Antragstellers;
e) Qualifikationen und Erfahrungen des Personals sowie ggf. für das Projekt relevante Vorarbeiten und Veröffentlichungen.
Die Eignung der Bieter wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
— volkswirtschaftliche Expertise, juristische Expertise;
— vertiefte Kenntnisse insbesondere im Preisrecht und Vergaberecht, darüber hinaus Kenntnisse im Kartellrecht, Europarecht, Steuerrecht, Handelsrecht;
— projektrelevante Erfahrungen/vergleichbare oder ähnliche Untersuchungsprojekte (nachzuweisen durch entsprechende berufliche Tätigkeit oder Projektreferenzen);
— wissenschaftliche Qualifikation der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eine formfreie Eigenerklärung - bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied -, dass die in §§ 6 EG Abs. 4 und 6, 19 EG Abs. 3 Buchstabe f VOL/A aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Das Fehlen dieser Erklärung kann (§ 6 EG Abs. 6) bzw. muss (§§ 6 EG Abs. 4, 19) zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen!
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Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Keine besondere Rechtsform (aber siehe Abschnitt III Nr. 3.2).
Sonstige besondere Bedingungen:
In Frage kommen nur Bearbeiter, die eine interessenungebundene Analyse erwarten lassen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens: Kurzfristiger Beratungs- und Handlungsbedarf.
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 6
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2013-02-18 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität und Kompetenz (35)
2. Zweckmäßigkeit der Leistung: 2a) Methodisches Vorgehen, 2b) Arbeitsplanung (35)
3. Preis (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: BMWi, Referat I C 4
Herrn Dr. Wolfram Klamm
Internetadresse: www.bmwi.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.bmwi.de 🌏
E-Mail: buero-ib6@bmwi.bund.de 📧

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: I C 4 - 02 08 15 - 08/13
Zusätzliche Informationen
Fortsetzung von Punkt II.1.5).
— Notwendigkeit der PreisVO unter den heutigen Rahmenbedingungen
Es sollen Aussagen über die Rechtfertigung und Erforderlichkeit einer speziellen ho-heitlichen preisrechtlichen Vorgabe für öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge und / oder ggf. eine Anpassung der PreisVO getroffen werden. Darüber hinaus sind ggf. alternative institutionelle Vorkehrungen statt einer PreisVO darzustellen und zu bewerten.
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Vorgesehene Laufzeit: ca. 6 Monate
In Frage kommen nur Bearbeiter, die eine interessenungebundene Analyse erwarten lassen.
Ihren formfreien Teilnahmeantrag zu dem unter Abschnitt II Nr. 1.1 genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); der Antrag muss - komplett mit allen Bestandteilen - spätestens am 28.1.2013 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt worden sein.
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Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - jederzeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen erhalten Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder E-Mail: „support@bescha.bund.de“.
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Sie können Ihren Antrag auch per Post oder direkter Zustellung (in zweifacher Ausfertigung) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zu Projekt I C 4 - 08/13!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 08:00 Uhr - 16:30 Uhr, Fr. 07:30 Uhr - 15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihren Antrag rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Antrags so frühzeitig ein, dass er spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
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Arbeitsgemeinschaften / Kooperationen - auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Informationen zum weiteren Vergabeverfahren bzw. für die spätere Auftragsvergabe:
Wenn bis zum 18.2.2013 keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht.
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“, „Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe auch Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
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Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine[n] Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzliche[n] Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungsaufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi)“, die unter der folgenden URL „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Ausschreibungen/zuverbed-forschungsauftraege,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf“ abgerufen werden können.] Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Name: Vergabeprüfstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Referat I B 6
Internetadresse: www.bmwi.de 🌏
Fax: +49 30186153570 📠
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postleitzahl: 53107
Telefon: +49 30186150 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Postanschrift: Referat I B 6
Postort: Berlin
Postleitzahl: 11019
Fax: +49 30186155473 📠
Quelle: OJS 2013/S 008-009552 (2013-01-09)
Ergänzende Angaben (2013-08-12)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-08-12 📅
Einreichungsfrist: 2013-09-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 157-274088
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 8-009552
ABl. S-Ausgabe: 157
Quelle: OJS 2013/S 157-274088 (2013-08-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-08-15)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-08-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 159-278354
ABl. S-Ausgabe: 159
Zusätzliche Informationen
Fortsetzung von Punkt II.1.5). — Notwendigkeit der PreisVO unter den heutigen Rahmenbedingungen. Es sollen Aussagen über die Rechtfertigung und Erforderlichkeit einer speziellen ho-heitlichen preisrechtlichen Vorgabe für öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge und / oder ggf. eine Anpassung der PreisVO getroffen werden. Darüber hinaus sind ggf. alternative institutionelle Vorkehrungen statt einer PreisVO darzustellen und zu bewerten. Vorgesehene Laufzeit: ca. 6 Monate. In Frage kommen nur Bearbeiter, die eine interessenungebundene Analyse erwarten lassen. Ihren formfreien Teilnahmeantrag zu dem unter Abschnitt II Nr. 1.1 genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); der Antrag muss - komplett mit allen Bestandteilen - spätestens am 28.1.2013 bis 16:30 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 3.4) eingestellt worden sein. Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - jederzeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen erhalten Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer +49 30186101234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder E-Mail: „support@bescha.bund.de“. Sie können Ihren Antrag auch per Post oder direkter Zustellung (in zweifacher Ausfertigung) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I Nr. 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen. Teilnahmeantrag zu Projekt I C 4 - 08/13.“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 08:00 Uhr - 16:30 Uhr, Fr. 07:30 Uhr - 15:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihren Antrag rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Antrags so frühzeitig ein, dass er spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt. Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen - auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi. Informationen zum weiteren Vergabeverfahren bzw. für die spätere Auftragsvergabe: Wenn bis zum 18.2.2013 keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht. Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht. Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“, „Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe auch Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A). Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine[n] Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzliche[n] Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungsaufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi)“, die unter der folgenden URL „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Ausschreibungen/zuverbed-forschungsauftraege,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf“ abgerufen werden können.] Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 30 101,32 💰
222 000 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin/Deutschland.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-06-27 📅
Name: Institut für Forschung und Transfer (RIF) e. V.
Postanschrift: Joseph-von-Fraunhofer-Str. 20
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44227
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: michael.saal@rif-ev.de 📧
Internetadresse: www.rif-ev.de 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Quelle: OJS 2013/S 159-278354 (2013-08-15)