Begleitevaluation der Projektförderung "Unternehmen der Zukunft"
1. Auftragshintergrund
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert im Rahmen der Initiative neue qualität der Arbeit und des Modellprogramms zur Bekämpfung arbeitsbedingter Erkrankungen, Projekte mit Bundeszuwendungen, die einen Beitrag zur Erreichung der übergeordneten Handlungsschwerpunkte (HSP) des BMAS
- Arbeitsfähigkeit erhalten Beschäftigungsfähigkeit erhöhen sowie
- Verlässliche Arbeitsbedingungen gestalten, Lohndumping bekämpfen
leisten.
Die laufende Bekanntmachung „Unternehmen der Zukunft“ (Bundesanzeiger 16.3.2012) orientiert sich zur Umsetzung dieser HSP am Modell des Hauses der Arbeitsfähigkeit nach Prof. J. Ilmarinen und stützt sich auf evidenzbasierte Erkenntnisse zur Wirkung einer nachhaltigen Personalpolitik auf die Arbeitsfähigkeit.
Um eine bessere Bekanntheit, Akzeptanz und Umsetzung - vor allem bei der wichtigen Zielgruppe der Kleinen und Mittleren Unternehmen - zu erreichen, enthält die Bekanntmachung eine klare Fokussierung auf die 4 Themensäulen „Personalführung“, „Chancengleichheit und Diversity“, „Gesundheit“ sowie „Wissen und Kompetenz“.
Im Rahmen der Projektförderung werden erprobte und validierte Ansätze sowie Instrumente aus der betrieblichen Praxis aufgegriffen, aufbereitet und in Netzwerken verbreitet. Außerdem sollen durch Verbünde innovative Lösungswege zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit und zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit vor dem Hintergrund des demografie- und strukturbedingten Wandels der Arbeit erarbeitet und aufgezeigt werden.
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'Es werden dabei folgende drei Projekttypen gefördert:
- Transferprojekte: Projekte, die die Verbreitung erfolgreich erprobter Ansätze und Instru-mente in Branchen oder Regionen zum Ziel haben.
- Modellvorhaben: Projekte, die die modellhafte Entwicklung und Erprobung innovativer Ansätze und betrieblicher Gestaltungslösungen oder die erstmalige Umsetzung vorhandener Ansätze fokussieren.
- Strategieprojekte: Vorhaben, die innovative Entwicklungen in der Arbeitswelt erfassen und bewerten sowie neue Transfer-und Umsetzungswege erschließen.
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Zur Qualitätssicherung, Sicherstellung der Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit sowie der Optimierung der Förderpolitik ist eine Evaluation aller Projekte vorgesehen. Diese Projekte gliedern sich in die Teile „Selbstevaluation“ und „Begleitevaluation“.
- Die „Selbstevaluation“ ist nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung. Hier kann vielmehr auf ein Verfahren des Projektträgers gsub zurückgegriffen werden, das dem Controlling der geplanten Meilensteine und projektinternen Prozesse dient. Dieser Ansatz hat sich bewährt und wird in der neuen Förderperiode fortgesetzt.
- Die „Begleitevaluation“ dient der Aufarbeitung der Wirkung und Aufzeigen der Nachhaltigkeit der geförderten Projekte. Sie ist Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistung.
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2. Ziele der Begleitevaluation
Mit der Begleitevaluation des aktuellen Förderprogramms soll der Kernfrage nachgegangen werden, ob und inwiefern die entwickelten und transferorientierten Gestaltungsansätze tatsächlich in Unternehmen angewendet und weitergeführt werden.
Ziel ist es, belastbare Erkenntnisse zur Verbesserung der Produkte und Transferaktivitäten sowie der künftigen Programme der Initiative neue qualität der Arbeit zu erlangen. Darüber hinaus soll die Evaluation die wirtschaftliche Verwendung der eingesetzten Haushaltsmittel belegen.
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Der Evaluator soll im Sinne der Bekanntmachung „Unternehmen der Zukunft“
- die betriebliche Relevanz der Projekte(-ergebnisse),
- die öffentliche Wirksamkeit,
- die Effektivität und Effizienz der geschaffenen Instrumente und Handlungsstrukturen und
- die Nachhaltigkeit der Projektergebnisse
prüfen.
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Die Begleitevaluation übernimmt die Aufgabe, den Akteuren der darin einbezogenen Projekte eine unabhängige, kritische und aus der Gesamtschau einer Mehrzahl von Projekten gewonnene Rückmeldung über ihre Arbeit zu geben. Die Zielgenauigkeit und Wirksamkeit sowohl der aktuell laufenden als auch zukünftig neu zu beantragenden Projekte soll hierdurch erhöht werden.
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3. Leistungsumfang
Gegenstand der Begleitevaluation ist eine möglichst breite Evaluation des aktuellen Förderprogramms „Unternehmen der Zukunft“ auf Basis wissenschaftlicher Grundlagen der Evaluationsforschung. Bei Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Evaluation sowie bei der Dissemination der Evaluationsergebnisse sind die einschlägigen Anforderungen und Standards der DeGeval (Deutsche Gesellschaft für Evaluation) einzuhalten bzw. anzuwenden, die wissenschaftlich fundiert sind und breite Anwendung finden. Im Rahmen der o. g. Bekanntmachung, die durch die Begleitevaluation untersucht werden soll, werden drei bzw. vier Projekte pro The-mensäule (Personalführung, Chancengleichheit und Diversity, Gesundheit sowie Wissen und Kompetenz) gefördert.
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Die o. g. Projekte sind über den gesamten Förderzeitraum (bis Ende 2015) zu evaluieren. Dabei soll primär eine Gesamtbewertung des gesamten Förderprogramms auf Basis der Evaluationsergebnisse der Einzelprojekte erfolgen. Hauptpunkte des Förderprogramms „Unternehmen der Zukunft“ sind weniger die Grundlagenforschung und Generierung wissenschaftlicher Erkennt-nisse, sondern das Aufgreifen bestehender Ansätze und Instrumente um hieraus Erkenntnisse zur Anpassung an die besonderen Bedürfnisse der Zielgruppen sowie Entwicklung und Unterstützung effizienter Transferstrukturen.
Daraus ergeben sich folgende Aufgabenstellungen der Begleitevaluation:
I. Es ist die zentrale Fragestellung zu beantworten, inwieweit die Ziele der Bekanntmachung in den Ergebnissen der geförderten Projekte umgesetzt werden. Sowohl Zielerreichung in Bezug auf die jeweiligen Handlungsfelder des Förderprogramms „Unternehmen der Zukunft“ als auch ggf. bestehende Hinderungsgründe sind darzustellen und mit geeigneten Beispielen aus den Projekten zu belegen.
II. Außerdem soll der Evaluator auch als Prozessberater für die Projekte und den Fördermit-telgeber zur Verfügung stehen, um zeitnahe Nachjustierungen im Programm zu ermöglichen und neue Projekttypen im Sinne eines „lernenden Programms“ für mögliche weitere Förderperioden zu erarbeiten.
III. Optional ist eine Anschlussfähigkeit des Evaluationskonzepts zu einer Evaluation des ESF-Bundesprogramms unternehmensWert: Mensch herzustellen. Informationen hierzu folgen gesondert.
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3.1. Evaluationsleitende Fragen
Im Rahmen der Berichtslegung sollen die unten stehenden Fragen beantwortet werden. Hierbei handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung. Der Bieter/die Bieterin kann weitere, Erkenntnis fördernde Fragen formulieren und die unten aufgeführten erforderlichenfalls konkre-tisieren.
I.Folgende 4 Fragestellungen sind primär aufzuwerfen:
1. Werden die in den Projektkonzepten vorgesehenen Handlungsstrukturen (Kooperationen, Netzwerke, Beiräte etc.) tatsächlich aufgebaut?
a. Sind sie den Zielen der Projekte angemessen?
b. Fördern sie deren Wirksamkeit?
c. Ist ihr Fortbestand über die Projektlaufzeit hinaus zu erwarten?
d. Welche Bedingungen sind für die betriebliche Umsetzung und eigenständige Weiterführung (Nachhaltigkeit) hinderlich oder förderlich?
e. Wie kann die künftige Programmgestaltung wirkungsvolle Handlungsstrukturen noch stärken?
2. Wie „sichtbar“ ist das Programm als Ganzes?
a. Was tragen die einzelnen geförderten Projekte zum Bekanntheitsgrad und Ver-ständnis des Förderprogramms und der Initiative Neue Qualität der Arbeit bei?
b. Wie können Ausstrahlungseffekte in nicht unmittelbar beteiligte Betriebe verbessert werden?
c. Werden zentrale Stakeholder (Sozialpart-ner/Unternehmen/Sozialversicherungen/politische Akteure/andere wichtige Mul-tiplikatoren) erreicht und angemessen einbezogen?
3. Inwieweit trägt das Programm zum Erkenntnisgewinn bei?
a. Werden durch betriebliche Erprobung und Umsetzung von Handlungsansätzen neue Erkenntnisse gewonnen?
b. Wie werden diese Erkenntnisse ausgewertet und verbreitet?
4. Wie ist die betriebliche Relevanz der Methoden/Instrumente zu bewerten?
a. Gibt es Methoden und Instrumente, die besonders häufig in den Unternehmen verwendet werden?
b. Welche kurz-, mittel- und langfristigen Wirkungen des Programms können speziell durch die Aussagen von betrieblicher Ebene belegt werden?
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3.2.Ergebnispräsentation
Die Ergebnisse der Zwischenberichte und des Abschlussberichts sollen von der Projektleitung dem BMAS in Berlin durch eine geeignete Präsentation vorgestellt werden. Die Ergebnisse sind so aufzubereiten, dass sie Optimierungsansätze aufzeigen und zur evidenzbasierten Kommunikation mit Partnern sowie internen und externen Kontrollgremien dienen.
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3.3. Laufzeit
Die Laufzeit des Projekts beträgt 30 Monate und beginnt mit Zuschlag (voraussichtlich im 2. Quartal 2013).
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3.4. Ort der Leistungserbringung
Ort der Leistungserbringung ist Berlin.
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4. Anforderungen an die Teilnahmeunterlagen
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4.1. Beschreibung des Konzepts (= maximal 5-seitige Projekskizze)
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Das geplante inhaltliche und methodische Gesamtkonzept der Evaluation ist zu beschreiben. Die Wahl des methodischen Ansatzes ist kurz zu begründen. Es ist anzugeben, welche eigenständigen, quantitativen und qualitativen Erhebungen durchgeführt werden. Dabei ist auf einen möglichst geringen Erhebungsaufwand zu achten.
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Der technischen Darstellung des Evaluationskonzepts mit den jeweils zu verwendenden Methoden (Datenbasis, evtl. Erhebungsmethode, Analysemethode) und deren Begründung ist jeweils eine nicht-technische Zusammenfassung für Leser/innen ohne methodische Vorkenntnisse voranzustellen.
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4.1.1. Einbeziehung der Projektnehmer
Es ist ein Konzept zur Einbeziehung der Projektnehmer und des Fördermittelgebers ins-besondere unter dem Aspekt der vorgesehenen Prozesssteuerung zu beschreiben.
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4.1.2. Bezug zu initiative neue qualität der Arbeit
Es ist die Expertise im Bezug auf gute Kenntnisse der Initiative nachzuweisen.
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4.2. Zeitplan und Berichtslegung
Die Projektskizze (vergl. unten III.2.3 lfd Nr. 5 und IV.1.2) muss einen in Monate untergliederter Zeitplan enthalten, in dem angegeben wird, wann welche Arbeitsschritte geplant sind. Im 4. Quartal 2013 sowie 2014 sind Zwischenberichte vorzulegen, die im Rahmen einer Präsentation im Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin vorzustellen sind. In 2015 ist ein Abschlussbericht vorzulegen. Dieser ist im Rahmen einer Präsentation der Fachöffentlichkeit vorzustellen.
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Allgemeiner Hinweis zur Projektskizze:
Mit der Projektskizze ist keine Kostenkalkulation vorzulegen!
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-02-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-01-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2013-01-03
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Auftragsbekanntmachung
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2013-07-15
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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