1. Auftragshintergrund Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert im Rahmen der Initiative neue qualität der Arbeit und des Modellprogramms zur Bekämpfung arbeitsbedingter Erkrankungen, Projekte mit Bundeszuwendungen, die einen Beitrag zur Erreichung der übergeordneten Handlungsschwerpunkte (HSP) des BMAS - Arbeitsfähigkeit erhalten Beschäftigungsfähigkeit erhöhen sowie - Verlässliche Arbeitsbedingungen gestalten, Lohndumping bekämpfen leisten. Die laufende Bekanntmachung „Unternehmen der Zukunft“ (Bundesanzeiger 16.3.2012) orientiert sich zur Umsetzung dieser HSP am Modell des Hauses der Arbeitsfähigkeit nach Prof. J. Ilmarinen und stützt sich auf evidenzbasierte Erkenntnisse zur Wirkung einer nachhaltigen Personalpolitik auf die Arbeitsfähigkeit. Um eine bessere Bekanntheit, Akzeptanz und Umsetzung - vor allem bei der wichtigen Zielgruppe der Kleinen und Mittleren Unternehmen - zu erreichen, enthält die Bekanntmachung eine klare Fokussierung auf die 4 Themensäulen „Personalführung“, „Chancengleichheit und Diversity“, „Gesundheit“ sowie „Wissen und Kompetenz“. Im Rahmen der Projektförderung werden erprobte und validierte Ansätze sowie Instrumente aus der betrieblichen Praxis aufgegriffen, aufbereitet und in Netzwerken verbreitet. Außerdem sollen durch Verbünde innovative Lösungswege zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit und zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit vor dem Hintergrund des demografie- und strukturbedingten Wandels der Arbeit erarbeitet und aufgezeigt werden. ' 'Es werden dabei folgende drei Projekttypen gefördert: - Transferprojekte: Projekte, die die Verbreitung erfolgreich erprobter Ansätze und Instru-mente in Branchen oder Regionen zum Ziel haben. - Modellvorhaben: Projekte, die die modellhafte Entwicklung und Erprobung innovativer Ansätze und betrieblicher Gestaltungslösungen oder die erstmalige Umsetzung vorhandener Ansätze fokussieren. - Strategieprojekte: Vorhaben, die innovative Entwicklungen in der Arbeitswelt erfassen und bewerten sowie neue Transfer-und Umsetzungswege erschließen. ' Zur Qualitätssicherung, Sicherstellung der Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit sowie der Optimierung der Förderpolitik ist eine Evaluation aller Projekte vorgesehen. Diese Projekte gliedern sich in die Teile „Selbstevaluation“ und „Begleitevaluation“. - Die „Selbstevaluation“ ist nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung. Hier kann vielmehr auf ein Verfahren des Projektträgers gsub zurückgegriffen werden, das dem Controlling der geplanten Meilensteine und projektinternen Prozesse dient. Dieser Ansatz hat sich bewährt und wird in der neuen Förderperiode fortgesetzt. - Die „Begleitevaluation“ dient der Aufarbeitung der Wirkung und Aufzeigen der Nachhaltigkeit der geförderten Projekte. Sie ist Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistung. ' 2. Ziele der Begleitevaluation Mit der Begleitevaluation des aktuellen Förderprogramms soll der Kernfrage nachgegangen werden, ob und inwiefern die entwickelten und transferorientierten Gestaltungsansätze tatsächlich in Unternehmen angewendet und weitergeführt werden. Ziel ist es, belastbare Erkenntnisse zur Verbesserung der Produkte und Transferaktivitäten sowie der künftigen Programme der Initiative neue qualität der Arbeit zu erlangen. Darüber hinaus soll die Evaluation die wirtschaftliche Verwendung der eingesetzten Haushaltsmittel belegen. ' Der Evaluator soll im Sinne der Bekanntmachung „Unternehmen der Zukunft“ - die betriebliche Relevanz der Projekte(-ergebnisse), - die öffentliche Wirksamkeit, - die Effektivität und Effizienz der geschaffenen Instrumente und Handlungsstrukturen und - die Nachhaltigkeit der Projektergebnisse prüfen. ' Die Begleitevaluation übernimmt die Aufgabe, den Akteuren der darin einbezogenen Projekte eine unabhängige, kritische und aus der Gesamtschau einer Mehrzahl von Projekten gewonnene Rückmeldung über ihre Arbeit zu geben. Die Zielgenauigkeit und Wirksamkeit sowohl der aktuell laufenden als auch zukünftig neu zu beantragenden Projekte soll hierdurch erhöht werden. ' 3. Leistungsumfang Gegenstand der Begleitevaluation ist eine möglichst breite Evaluation des aktuellen Förderprogramms „Unternehmen der Zukunft“ auf Basis wissenschaftlicher Grundlagen der Evaluationsforschung. Bei Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Evaluation sowie bei der Dissemination der Evaluationsergebnisse sind die einschlägigen Anforderungen und Standards der DeGeval (Deutsche Gesellschaft für Evaluation) einzuhalten bzw. anzuwenden, die wissenschaftlich fundiert sind und breite Anwendung finden. Im Rahmen der o. g. Bekanntmachung, die durch die Begleitevaluation untersucht werden soll, werden drei bzw. vier Projekte pro The-mensäule (Personalführung, Chancengleichheit und Diversity, Gesundheit sowie Wissen und Kompetenz) gefördert. ' Die o. g. Projekte sind über den gesamten Förderzeitraum (bis Ende 2015) zu evaluieren. Dabei soll primär eine Gesamtbewertung des gesamten Förderprogramms auf Basis der Evaluationsergebnisse der Einzelprojekte erfolgen. Hauptpunkte des Förderprogramms „Unternehmen der Zukunft“ sind weniger die Grundlagenforschung und Generierung wissenschaftlicher Erkennt-nisse, sondern das Aufgreifen bestehender Ansätze und Instrumente um hieraus Erkenntnisse zur Anpassung an die besonderen Bedürfnisse der Zielgruppen sowie Entwicklung und Unterstützung effizienter Transferstrukturen. Daraus ergeben sich folgende Aufgabenstellungen der Begleitevaluation: I. Es ist die zentrale Fragestellung zu beantworten, inwieweit die Ziele der Bekanntmachung in den Ergebnissen der geförderten Projekte umgesetzt werden. Sowohl Zielerreichung in Bezug auf die jeweiligen Handlungsfelder des Förderprogramms „Unternehmen der Zukunft“ als auch ggf. bestehende Hinderungsgründe sind darzustellen und mit geeigneten Beispielen aus den Projekten zu belegen. II. Außerdem soll der Evaluator auch als Prozessberater für die Projekte und den Fördermit-telgeber zur Verfügung stehen, um zeitnahe Nachjustierungen im Programm zu ermöglichen und neue Projekttypen im Sinne eines „lernenden Programms“ für mögliche weitere Förderperioden zu erarbeiten. III. Optional ist eine Anschlussfähigkeit des Evaluationskonzepts zu einer Evaluation des ESF-Bundesprogramms unternehmensWert: Mensch herzustellen. Informationen hierzu folgen gesondert. ' 3.1. Evaluationsleitende Fragen Im Rahmen der Berichtslegung sollen die unten stehenden Fragen beantwortet werden. Hierbei handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung. Der Bieter/die Bieterin kann weitere, Erkenntnis fördernde Fragen formulieren und die unten aufgeführten erforderlichenfalls konkre-tisieren. I.Folgende 4 Fragestellungen sind primär aufzuwerfen: 1. Werden die in den Projektkonzepten vorgesehenen Handlungsstrukturen (Kooperationen, Netzwerke, Beiräte etc.) tatsächlich aufgebaut? a. Sind sie den Zielen der Projekte angemessen? b. Fördern sie deren Wirksamkeit? c. Ist ihr Fortbestand über die Projektlaufzeit hinaus zu erwarten? d. Welche Bedingungen sind für die betriebliche Umsetzung und eigenständige Weiterführung (Nachhaltigkeit) hinderlich oder förderlich? e. Wie kann die künftige Programmgestaltung wirkungsvolle Handlungsstrukturen noch stärken? 2. Wie „sichtbar“ ist das Programm als Ganzes? a. Was tragen die einzelnen geförderten Projekte zum Bekanntheitsgrad und Ver-ständnis des Förderprogramms und der Initiative Neue Qualität der Arbeit bei? b. Wie können Ausstrahlungseffekte in nicht unmittelbar beteiligte Betriebe verbessert werden? c. Werden zentrale Stakeholder (Sozialpart-ner/Unternehmen/Sozialversicherungen/politische Akteure/andere wichtige Mul-tiplikatoren) erreicht und angemessen einbezogen? 3. Inwieweit trägt das Programm zum Erkenntnisgewinn bei? a. Werden durch betriebliche Erprobung und Umsetzung von Handlungsansätzen neue Erkenntnisse gewonnen? b. Wie werden diese Erkenntnisse ausgewertet und verbreitet? 4. Wie ist die betriebliche Relevanz der Methoden/Instrumente zu bewerten? a. Gibt es Methoden und Instrumente, die besonders häufig in den Unternehmen verwendet werden? b. Welche kurz-, mittel- und langfristigen Wirkungen des Programms können speziell durch die Aussagen von betrieblicher Ebene belegt werden? ' 3.2.Ergebnispräsentation Die Ergebnisse der Zwischenberichte und des Abschlussberichts sollen von der Projektleitung dem BMAS in Berlin durch eine geeignete Präsentation vorgestellt werden. Die Ergebnisse sind so aufzubereiten, dass sie Optimierungsansätze aufzeigen und zur evidenzbasierten Kommunikation mit Partnern sowie internen und externen Kontrollgremien dienen. ' 3.3. Laufzeit Die Laufzeit des Projekts beträgt 30 Monate und beginnt mit Zuschlag (voraussichtlich im 2. Quartal 2013). ' 3.4. Ort der Leistungserbringung Ort der Leistungserbringung ist Berlin. ' 4. Anforderungen an die Teilnahmeunterlagen ' 4.1. Beschreibung des Konzepts (= maximal 5-seitige Projekskizze) ' Das geplante inhaltliche und methodische Gesamtkonzept der Evaluation ist zu beschreiben. Die Wahl des methodischen Ansatzes ist kurz zu begründen. Es ist anzugeben, welche eigenständigen, quantitativen und qualitativen Erhebungen durchgeführt werden. Dabei ist auf einen möglichst geringen Erhebungsaufwand zu achten. ' Der technischen Darstellung des Evaluationskonzepts mit den jeweils zu verwendenden Methoden (Datenbasis, evtl. Erhebungsmethode, Analysemethode) und deren Begründung ist jeweils eine nicht-technische Zusammenfassung für Leser/innen ohne methodische Vorkenntnisse voranzustellen. ' 4.1.1. Einbeziehung der Projektnehmer Es ist ein Konzept zur Einbeziehung der Projektnehmer und des Fördermittelgebers ins-besondere unter dem Aspekt der vorgesehenen Prozesssteuerung zu beschreiben. ' 4.1.2. Bezug zu initiative neue qualität der Arbeit Es ist die Expertise im Bezug auf gute Kenntnisse der Initiative nachzuweisen. ' 4.2. Zeitplan und Berichtslegung Die Projektskizze (vergl. unten III.2.3 lfd Nr. 5 und IV.1.2) muss einen in Monate untergliederter Zeitplan enthalten, in dem angegeben wird, wann welche Arbeitsschritte geplant sind. Im 4. Quartal 2013 sowie 2014 sind Zwischenberichte vorzulegen, die im Rahmen einer Präsentation im Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin vorzustellen sind. In 2015 ist ein Abschlussbericht vorzulegen. Dieser ist im Rahmen einer Präsentation der Fachöffentlichkeit vorzustellen. ' Allgemeiner Hinweis zur Projektskizze: Mit der Projektskizze ist keine Kostenkalkulation vorzulegen!
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-02-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-01-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-01-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Postanschrift: Rochusstraße 1
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmas.bund.de🌏
E-Mail: zentrale-vergabestelle@bmas.bund.de📧
Telefon: +49 228995271604📞
Fax: +49 228995272253 📠
1. Allgemeiner Hinweis zum Versand von Unterlagen:
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes keine Vergabeunterlagen versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung.
'
2. Information zu Bietergemeinschaften:
Für den Fall eines gemeinschaftlichen Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist eine Erklärung nach folgendem Muster abzugeben:
Wir, [namentliche Nennung aller einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft], erklären für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages [namentliche Nennung des aus vorstehender Auflistung ausgewählten Mitgliedes] als bevollmächtigten Vertreter. Wir haften im Rahmen dieses Vergabeverfahrens und im Falle der Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB). Wir sichern die Erbringung der Leistung (§ 1 Werkvertrag) und insbesondere auch die Eignung für den Fall zu, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft die von ihm zu erbringende Leistung nicht bewirken kann. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichtet.
'
3. Information zum Einsatz von Subunternehmern :
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen (Subunternehmen). Für jedes Subunternehmen muss mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde für die betroffene Teilleistung erbracht werden. Außerdem ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Subunternehmen eine original unterschriebene formlose Verpflichtungserklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
„Hiermit verpflichte ich mich (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Subunternehmers), dass ich im Falle der Auftragserteilung als Unterauftragnehmer der/des (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Auftragnehmers im Falle des Zuschlags) für den Teil (konkrete Benennung der genauen Teilleistung entsprechend der Leistungsbeschreibung) die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stelle.“
(Der Begriff "Subunternehmer" ist beim Nachweis der geforderten Eignung im funktionalen Sinne zu verstehen. Daher muss für jeden Dritten, der durch andere als arbeitsvertragliche Regelungen gebunden werden soll, die geforderte Erklärung vorgelegt werden. Das gilt auch für Einzelpersonen.)
'
4. Information zur Form des Teilnahmeantrages:
Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen soll der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton zugestellt und mit folgender Aufschrift versehen werden:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Referat Zb 1 – Zentrale Vergabestelle
Rochusstraße 1
53123 Bonn
Nicht öffnen! – Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren Zb 1 - 04812 - 3/19
'
Die Übermittlung des Teilnahmeantrages als FAX oder elektronisch als E-Mail reicht nicht aus; auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
'
Wenn möglich fügen Sie dem Antrag bitte eine kopierfähige Zweitschrift (ungebunden und ungeheftet) bei.
'
Maßgeblich zur Einhaltung der Teilnahme- / Angebotsfrist ist alleine der Eingang im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
'
5. Information zum Zuschlagsvorbehalt
Die Erteilung des Zuschlags steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der benötigten Haushaltsmittel.
1. Allgemeiner Hinweis zum Versand von Unterlagen:
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes keine Vergabeunterlagen versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung.
'
2. Information zu Bietergemeinschaften:
Für den Fall eines gemeinschaftlichen Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist eine Erklärung nach folgendem Muster abzugeben:
Wir, [namentliche Nennung aller einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft], erklären für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages [namentliche Nennung des aus vorstehender Auflistung ausgewählten Mitgliedes] als bevollmächtigten Vertreter. Wir haften im Rahmen dieses Vergabeverfahrens und im Falle der Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB). Wir sichern die Erbringung der Leistung (§ 1 Werkvertrag) und insbesondere auch die Eignung für den Fall zu, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft die von ihm zu erbringende Leistung nicht bewirken kann. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichtet.
'
3. Information zum Einsatz von Subunternehmern :
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen (Subunternehmen). Für jedes Subunternehmen muss mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde für die betroffene Teilleistung erbracht werden. Außerdem ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Subunternehmen eine original unterschriebene formlose Verpflichtungserklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
„Hiermit verpflichte ich mich (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Subunternehmers), dass ich im Falle der Auftragserteilung als Unterauftragnehmer der/des (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Auftragnehmers im Falle des Zuschlags) für den Teil (konkrete Benennung der genauen Teilleistung entsprechend der Leistungsbeschreibung) die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stelle.“
(Der Begriff "Subunternehmer" ist beim Nachweis der geforderten Eignung im funktionalen Sinne zu verstehen. Daher muss für jeden Dritten, der durch andere als arbeitsvertragliche Regelungen gebunden werden soll, die geforderte Erklärung vorgelegt werden. Das gilt auch für Einzelpersonen.)
'
4. Information zur Form des Teilnahmeantrages:
Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen soll der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton zugestellt und mit folgender Aufschrift versehen werden:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Referat Zb 1 – Zentrale Vergabestelle
Rochusstraße 1
53123 Bonn
Nicht öffnen! – Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren Zb 1 - 04812 - 3/19
'
Die Übermittlung des Teilnahmeantrages als FAX oder elektronisch als E-Mail reicht nicht aus; auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
'
Wenn möglich fügen Sie dem Antrag bitte eine kopierfähige Zweitschrift (ungebunden und ungeheftet) bei.
'
Maßgeblich zur Einhaltung der Teilnahme- / Angebotsfrist ist alleine der Eingang im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
'
5. Information zum Zuschlagsvorbehalt
Die Erteilung des Zuschlags steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der benötigten Haushaltsmittel.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1. Auftragshintergrund
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert im Rahmen der Initiative neue qualität der Arbeit und des Modellprogramms zur Bekämpfung arbeitsbedingter Erkrankungen, Projekte mit Bundeszuwendungen, die einen Beitrag zur Erreichung der übergeordneten Handlungsschwerpunkte (HSP) des BMAS
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert im Rahmen der Initiative neue qualität der Arbeit und des Modellprogramms zur Bekämpfung arbeitsbedingter Erkrankungen, Projekte mit Bundeszuwendungen, die einen Beitrag zur Erreichung der übergeordneten Handlungsschwerpunkte (HSP) des BMAS
- Arbeitsfähigkeit erhalten Beschäftigungsfähigkeit erhöhen sowie
Die laufende Bekanntmachung „Unternehmen der Zukunft“ (Bundesanzeiger 16.3.2012) orientiert sich zur Umsetzung dieser HSP am Modell des Hauses der Arbeitsfähigkeit nach Prof. J. Ilmarinen und stützt sich auf evidenzbasierte Erkenntnisse zur Wirkung einer nachhaltigen Personalpolitik auf die Arbeitsfähigkeit.
Die laufende Bekanntmachung „Unternehmen der Zukunft“ (Bundesanzeiger 16.3.2012) orientiert sich zur Umsetzung dieser HSP am Modell des Hauses der Arbeitsfähigkeit nach Prof. J. Ilmarinen und stützt sich auf evidenzbasierte Erkenntnisse zur Wirkung einer nachhaltigen Personalpolitik auf die Arbeitsfähigkeit.
Um eine bessere Bekanntheit, Akzeptanz und Umsetzung - vor allem bei der wichtigen Zielgruppe der Kleinen und Mittleren Unternehmen - zu erreichen, enthält die Bekanntmachung eine klare Fokussierung auf die 4 Themensäulen „Personalführung“, „Chancengleichheit und Diversity“, „Gesundheit“ sowie „Wissen und Kompetenz“.
Um eine bessere Bekanntheit, Akzeptanz und Umsetzung - vor allem bei der wichtigen Zielgruppe der Kleinen und Mittleren Unternehmen - zu erreichen, enthält die Bekanntmachung eine klare Fokussierung auf die 4 Themensäulen „Personalführung“, „Chancengleichheit und Diversity“, „Gesundheit“ sowie „Wissen und Kompetenz“.
Im Rahmen der Projektförderung werden erprobte und validierte Ansätze sowie Instrumente aus der betrieblichen Praxis aufgegriffen, aufbereitet und in Netzwerken verbreitet. Außerdem sollen durch Verbünde innovative Lösungswege zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit und zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit vor dem Hintergrund des demografie- und strukturbedingten Wandels der Arbeit erarbeitet und aufgezeigt werden.
Im Rahmen der Projektförderung werden erprobte und validierte Ansätze sowie Instrumente aus der betrieblichen Praxis aufgegriffen, aufbereitet und in Netzwerken verbreitet. Außerdem sollen durch Verbünde innovative Lösungswege zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit und zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit vor dem Hintergrund des demografie- und strukturbedingten Wandels der Arbeit erarbeitet und aufgezeigt werden.
'Es werden dabei folgende drei Projekttypen gefördert:
- Transferprojekte: Projekte, die die Verbreitung erfolgreich erprobter Ansätze und Instru-mente in Branchen oder Regionen zum Ziel haben.
- Modellvorhaben: Projekte, die die modellhafte Entwicklung und Erprobung innovativer Ansätze und betrieblicher Gestaltungslösungen oder die erstmalige Umsetzung vorhandener Ansätze fokussieren.
- Strategieprojekte: Vorhaben, die innovative Entwicklungen in der Arbeitswelt erfassen und bewerten sowie neue Transfer-und Umsetzungswege erschließen.
Zur Qualitätssicherung, Sicherstellung der Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit sowie der Optimierung der Förderpolitik ist eine Evaluation aller Projekte vorgesehen. Diese Projekte gliedern sich in die Teile „Selbstevaluation“ und „Begleitevaluation“.
Zur Qualitätssicherung, Sicherstellung der Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit sowie der Optimierung der Förderpolitik ist eine Evaluation aller Projekte vorgesehen. Diese Projekte gliedern sich in die Teile „Selbstevaluation“ und „Begleitevaluation“.
- Die „Selbstevaluation“ ist nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung. Hier kann vielmehr auf ein Verfahren des Projektträgers gsub zurückgegriffen werden, das dem Controlling der geplanten Meilensteine und projektinternen Prozesse dient. Dieser Ansatz hat sich bewährt und wird in der neuen Förderperiode fortgesetzt.
- Die „Selbstevaluation“ ist nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung. Hier kann vielmehr auf ein Verfahren des Projektträgers gsub zurückgegriffen werden, das dem Controlling der geplanten Meilensteine und projektinternen Prozesse dient. Dieser Ansatz hat sich bewährt und wird in der neuen Förderperiode fortgesetzt.
- Die „Begleitevaluation“ dient der Aufarbeitung der Wirkung und Aufzeigen der Nachhaltigkeit der geförderten Projekte. Sie ist Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistung.
2. Ziele der Begleitevaluation
Mit der Begleitevaluation des aktuellen Förderprogramms soll der Kernfrage nachgegangen werden, ob und inwiefern die entwickelten und transferorientierten Gestaltungsansätze tatsächlich in Unternehmen angewendet und weitergeführt werden.
Ziel ist es, belastbare Erkenntnisse zur Verbesserung der Produkte und Transferaktivitäten sowie der künftigen Programme der Initiative neue qualität der Arbeit zu erlangen. Darüber hinaus soll die Evaluation die wirtschaftliche Verwendung der eingesetzten Haushaltsmittel belegen.
Ziel ist es, belastbare Erkenntnisse zur Verbesserung der Produkte und Transferaktivitäten sowie der künftigen Programme der Initiative neue qualität der Arbeit zu erlangen. Darüber hinaus soll die Evaluation die wirtschaftliche Verwendung der eingesetzten Haushaltsmittel belegen.
Der Evaluator soll im Sinne der Bekanntmachung „Unternehmen der Zukunft“
- die betriebliche Relevanz der Projekte(-ergebnisse),
- die öffentliche Wirksamkeit,
- die Effektivität und Effizienz der geschaffenen Instrumente und Handlungsstrukturen und
- die Nachhaltigkeit der Projektergebnisse
prüfen.
Die Begleitevaluation übernimmt die Aufgabe, den Akteuren der darin einbezogenen Projekte eine unabhängige, kritische und aus der Gesamtschau einer Mehrzahl von Projekten gewonnene Rückmeldung über ihre Arbeit zu geben. Die Zielgenauigkeit und Wirksamkeit sowohl der aktuell laufenden als auch zukünftig neu zu beantragenden Projekte soll hierdurch erhöht werden.
Die Begleitevaluation übernimmt die Aufgabe, den Akteuren der darin einbezogenen Projekte eine unabhängige, kritische und aus der Gesamtschau einer Mehrzahl von Projekten gewonnene Rückmeldung über ihre Arbeit zu geben. Die Zielgenauigkeit und Wirksamkeit sowohl der aktuell laufenden als auch zukünftig neu zu beantragenden Projekte soll hierdurch erhöht werden.
3. Leistungsumfang
Gegenstand der Begleitevaluation ist eine möglichst breite Evaluation des aktuellen Förderprogramms „Unternehmen der Zukunft“ auf Basis wissenschaftlicher Grundlagen der Evaluationsforschung. Bei Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Evaluation sowie bei der Dissemination der Evaluationsergebnisse sind die einschlägigen Anforderungen und Standards der DeGeval (Deutsche Gesellschaft für Evaluation) einzuhalten bzw. anzuwenden, die wissenschaftlich fundiert sind und breite Anwendung finden. Im Rahmen der o. g. Bekanntmachung, die durch die Begleitevaluation untersucht werden soll, werden drei bzw. vier Projekte pro The-mensäule (Personalführung, Chancengleichheit und Diversity, Gesundheit sowie Wissen und Kompetenz) gefördert.
Gegenstand der Begleitevaluation ist eine möglichst breite Evaluation des aktuellen Förderprogramms „Unternehmen der Zukunft“ auf Basis wissenschaftlicher Grundlagen der Evaluationsforschung. Bei Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Evaluation sowie bei der Dissemination der Evaluationsergebnisse sind die einschlägigen Anforderungen und Standards der DeGeval (Deutsche Gesellschaft für Evaluation) einzuhalten bzw. anzuwenden, die wissenschaftlich fundiert sind und breite Anwendung finden. Im Rahmen der o. g. Bekanntmachung, die durch die Begleitevaluation untersucht werden soll, werden drei bzw. vier Projekte pro The-mensäule (Personalführung, Chancengleichheit und Diversity, Gesundheit sowie Wissen und Kompetenz) gefördert.
Die o. g. Projekte sind über den gesamten Förderzeitraum (bis Ende 2015) zu evaluieren. Dabei soll primär eine Gesamtbewertung des gesamten Förderprogramms auf Basis der Evaluationsergebnisse der Einzelprojekte erfolgen. Hauptpunkte des Förderprogramms „Unternehmen der Zukunft“ sind weniger die Grundlagenforschung und Generierung wissenschaftlicher Erkennt-nisse, sondern das Aufgreifen bestehender Ansätze und Instrumente um hieraus Erkenntnisse zur Anpassung an die besonderen Bedürfnisse der Zielgruppen sowie Entwicklung und Unterstützung effizienter Transferstrukturen.
Die o. g. Projekte sind über den gesamten Förderzeitraum (bis Ende 2015) zu evaluieren. Dabei soll primär eine Gesamtbewertung des gesamten Förderprogramms auf Basis der Evaluationsergebnisse der Einzelprojekte erfolgen. Hauptpunkte des Förderprogramms „Unternehmen der Zukunft“ sind weniger die Grundlagenforschung und Generierung wissenschaftlicher Erkennt-nisse, sondern das Aufgreifen bestehender Ansätze und Instrumente um hieraus Erkenntnisse zur Anpassung an die besonderen Bedürfnisse der Zielgruppen sowie Entwicklung und Unterstützung effizienter Transferstrukturen.
Daraus ergeben sich folgende Aufgabenstellungen der Begleitevaluation:
I. Es ist die zentrale Fragestellung zu beantworten, inwieweit die Ziele der Bekanntmachung in den Ergebnissen der geförderten Projekte umgesetzt werden. Sowohl Zielerreichung in Bezug auf die jeweiligen Handlungsfelder des Förderprogramms „Unternehmen der Zukunft“ als auch ggf. bestehende Hinderungsgründe sind darzustellen und mit geeigneten Beispielen aus den Projekten zu belegen.
I. Es ist die zentrale Fragestellung zu beantworten, inwieweit die Ziele der Bekanntmachung in den Ergebnissen der geförderten Projekte umgesetzt werden. Sowohl Zielerreichung in Bezug auf die jeweiligen Handlungsfelder des Förderprogramms „Unternehmen der Zukunft“ als auch ggf. bestehende Hinderungsgründe sind darzustellen und mit geeigneten Beispielen aus den Projekten zu belegen.
II. Außerdem soll der Evaluator auch als Prozessberater für die Projekte und den Fördermit-telgeber zur Verfügung stehen, um zeitnahe Nachjustierungen im Programm zu ermöglichen und neue Projekttypen im Sinne eines „lernenden Programms“ für mögliche weitere Förderperioden zu erarbeiten.
II. Außerdem soll der Evaluator auch als Prozessberater für die Projekte und den Fördermit-telgeber zur Verfügung stehen, um zeitnahe Nachjustierungen im Programm zu ermöglichen und neue Projekttypen im Sinne eines „lernenden Programms“ für mögliche weitere Förderperioden zu erarbeiten.
III. Optional ist eine Anschlussfähigkeit des Evaluationskonzepts zu einer Evaluation des ESF-Bundesprogramms unternehmensWert: Mensch herzustellen. Informationen hierzu folgen gesondert.
3.1. Evaluationsleitende Fragen
Im Rahmen der Berichtslegung sollen die unten stehenden Fragen beantwortet werden. Hierbei handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung. Der Bieter/die Bieterin kann weitere, Erkenntnis fördernde Fragen formulieren und die unten aufgeführten erforderlichenfalls konkre-tisieren.
Im Rahmen der Berichtslegung sollen die unten stehenden Fragen beantwortet werden. Hierbei handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung. Der Bieter/die Bieterin kann weitere, Erkenntnis fördernde Fragen formulieren und die unten aufgeführten erforderlichenfalls konkre-tisieren.
I.Folgende 4 Fragestellungen sind primär aufzuwerfen:
1. Werden die in den Projektkonzepten vorgesehenen Handlungsstrukturen (Kooperationen, Netzwerke, Beiräte etc.) tatsächlich aufgebaut?
a. Sind sie den Zielen der Projekte angemessen?
b. Fördern sie deren Wirksamkeit?
c. Ist ihr Fortbestand über die Projektlaufzeit hinaus zu erwarten?
d. Welche Bedingungen sind für die betriebliche Umsetzung und eigenständige Weiterführung (Nachhaltigkeit) hinderlich oder förderlich?
e. Wie kann die künftige Programmgestaltung wirkungsvolle Handlungsstrukturen noch stärken?
2. Wie „sichtbar“ ist das Programm als Ganzes?
a. Was tragen die einzelnen geförderten Projekte zum Bekanntheitsgrad und Ver-ständnis des Förderprogramms und der Initiative Neue Qualität der Arbeit bei?
b. Wie können Ausstrahlungseffekte in nicht unmittelbar beteiligte Betriebe verbessert werden?
c. Werden zentrale Stakeholder (Sozialpart-ner/Unternehmen/Sozialversicherungen/politische Akteure/andere wichtige Mul-tiplikatoren) erreicht und angemessen einbezogen?
3. Inwieweit trägt das Programm zum Erkenntnisgewinn bei?
a. Werden durch betriebliche Erprobung und Umsetzung von Handlungsansätzen neue Erkenntnisse gewonnen?
b. Wie werden diese Erkenntnisse ausgewertet und verbreitet?
4. Wie ist die betriebliche Relevanz der Methoden/Instrumente zu bewerten?
a. Gibt es Methoden und Instrumente, die besonders häufig in den Unternehmen verwendet werden?
b. Welche kurz-, mittel- und langfristigen Wirkungen des Programms können speziell durch die Aussagen von betrieblicher Ebene belegt werden?
3.2.Ergebnispräsentation
Die Ergebnisse der Zwischenberichte und des Abschlussberichts sollen von der Projektleitung dem BMAS in Berlin durch eine geeignete Präsentation vorgestellt werden. Die Ergebnisse sind so aufzubereiten, dass sie Optimierungsansätze aufzeigen und zur evidenzbasierten Kommunikation mit Partnern sowie internen und externen Kontrollgremien dienen.
Die Ergebnisse der Zwischenberichte und des Abschlussberichts sollen von der Projektleitung dem BMAS in Berlin durch eine geeignete Präsentation vorgestellt werden. Die Ergebnisse sind so aufzubereiten, dass sie Optimierungsansätze aufzeigen und zur evidenzbasierten Kommunikation mit Partnern sowie internen und externen Kontrollgremien dienen.
3.3. Laufzeit
Die Laufzeit des Projekts beträgt 30 Monate und beginnt mit Zuschlag (voraussichtlich im 2. Quartal 2013).
3.4. Ort der Leistungserbringung
Ort der Leistungserbringung ist Berlin.
4. Anforderungen an die Teilnahmeunterlagen
4.1. Beschreibung des Konzepts (= maximal 5-seitige Projekskizze)
Das geplante inhaltliche und methodische Gesamtkonzept der Evaluation ist zu beschreiben. Die Wahl des methodischen Ansatzes ist kurz zu begründen. Es ist anzugeben, welche eigenständigen, quantitativen und qualitativen Erhebungen durchgeführt werden. Dabei ist auf einen möglichst geringen Erhebungsaufwand zu achten.
Das geplante inhaltliche und methodische Gesamtkonzept der Evaluation ist zu beschreiben. Die Wahl des methodischen Ansatzes ist kurz zu begründen. Es ist anzugeben, welche eigenständigen, quantitativen und qualitativen Erhebungen durchgeführt werden. Dabei ist auf einen möglichst geringen Erhebungsaufwand zu achten.
Der technischen Darstellung des Evaluationskonzepts mit den jeweils zu verwendenden Methoden (Datenbasis, evtl. Erhebungsmethode, Analysemethode) und deren Begründung ist jeweils eine nicht-technische Zusammenfassung für Leser/innen ohne methodische Vorkenntnisse voranzustellen.
Der technischen Darstellung des Evaluationskonzepts mit den jeweils zu verwendenden Methoden (Datenbasis, evtl. Erhebungsmethode, Analysemethode) und deren Begründung ist jeweils eine nicht-technische Zusammenfassung für Leser/innen ohne methodische Vorkenntnisse voranzustellen.
4.1.1. Einbeziehung der Projektnehmer
Es ist ein Konzept zur Einbeziehung der Projektnehmer und des Fördermittelgebers ins-besondere unter dem Aspekt der vorgesehenen Prozesssteuerung zu beschreiben.
4.1.2. Bezug zu initiative neue qualität der Arbeit
Es ist die Expertise im Bezug auf gute Kenntnisse der Initiative nachzuweisen.
4.2. Zeitplan und Berichtslegung
Die Projektskizze (vergl. unten III.2.3 lfd Nr. 5 und IV.1.2) muss einen in Monate untergliederter Zeitplan enthalten, in dem angegeben wird, wann welche Arbeitsschritte geplant sind. Im 4. Quartal 2013 sowie 2014 sind Zwischenberichte vorzulegen, die im Rahmen einer Präsentation im Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin vorzustellen sind. In 2015 ist ein Abschlussbericht vorzulegen. Dieser ist im Rahmen einer Präsentation der Fachöffentlichkeit vorzustellen.
Die Projektskizze (vergl. unten III.2.3 lfd Nr. 5 und IV.1.2) muss einen in Monate untergliederter Zeitplan enthalten, in dem angegeben wird, wann welche Arbeitsschritte geplant sind. Im 4. Quartal 2013 sowie 2014 sind Zwischenberichte vorzulegen, die im Rahmen einer Präsentation im Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin vorzustellen sind. In 2015 ist ein Abschlussbericht vorzulegen. Dieser ist im Rahmen einer Präsentation der Fachöffentlichkeit vorzustellen.
Allgemeiner Hinweis zur Projektskizze:
Mit der Projektskizze ist keine Kostenkalkulation vorzulegen!
Dauer: 30 Monate
Referenznummer: Zb 1 - 04812 - 3/19
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Name, Adresse und Hauptsitz des Unternehmens;
2. Angabe einer Kontaktperson, mit Telefonnummer und sonstigen Kommunikationsadressen;
3. Kurze Unternehmensdarstellung, insbesondere Geschäftstätigkeit, Mitarbeiterzahl und -struktur, Gesellschafterstruktur, ggf. Standorte;
4. Angabe der Zahl der mitwirkenden Mitarbeiter/innen, die über Kenntnisse und Erfahrungen in folgenden Bereichen verfügen:
- Erfahrung im Bereich der empirischen Sozialforschung bezogen auf Projektevaluation insbesondere auch zur Entwicklung konzeptioneller Ansätze
- Erfahrung in der Konzeption, Durchführung und Auswertung…
… quantitativer Erhebungen,
… qualitativer Erhebungen
5. Unterschriebene Erklärung des Bewerbers (für Bietergemeinschaften ist diese Erklärung für jeden Teil gesondert abzugeben) mit folgendem Inhalt:, dass
5.1. über mein/unser Vermögen ist weder das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet noch die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden;
5.2. Ich/wir befinde/n mich/uns nicht in Liquidation;
5.3. keine Person, deren Verhalten mir/uns zuzurechnen ist, ist wegen der in § 7a Nr. 2 Abs. 1 Buchstabe a) bis g) VOL/A genannten Verstöße oder wegen gleichgesetzten Verstößen anderer Staaten rechtskräftig verurteilt (unter "Personen, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist"; ist das Handeln von Führungspersonal, vertretungsberechtigten Personen, Mitgliedern der Kontroll- und Aufsichtsorgane und anderen, diesen vergleichbaren Personen zu verstehen);
5.3. keine Person, deren Verhalten mir/uns zuzurechnen ist, ist wegen der in § 7a Nr. 2 Abs. 1 Buchstabe a) bis g) VOL/A genannten Verstöße oder wegen gleichgesetzten Verstößen anderer Staaten rechtskräftig verurteilt (unter "Personen, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist"; ist das Handeln von Führungspersonal, vertretungsberechtigten Personen, Mitgliedern der Kontroll- und Aufsichtsorgane und anderen, diesen vergleichbaren Personen zu verstehen);
5.4. ich/wir habe/n meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt;
5.5. ich/wir komme/n allen evtl. bestehenden Pflichten gegenüber Berufsgenossenschaft, Handwerkskammer, IHK oder anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts nach.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vom Teilnehmer werden zum Nachweis der Eignung/Befähigung (nicht als Zuschlagskriterium) folgende Angaben und Unterlagen gefordert:
1. Nachweis der Kompetenz und Erfahrung
1.1. im Bereich der Prozessbegleitung und -steuerung von Projekten anhand eines Förder-programms
1.2. im Bereich Konzeption und Durchführung von Befragungen auf der Basis der Methoden der empirischen Sozialforschung insbesondere die in ihrer Komplexität und ihrem Anforderungscharakter mit dem in der Leistungsbeschreibung skizzierten Vorhaben der Begleitevaluation durch eine Referenzliste der in den letzten drei Jahren durchgeführten vergleichbaren Evaluationsvorhaben (Dauer des Projekts, ggf. Kurzbeschreibung und – soweit möglich – Nennung des Rechnungswerts und des Auftraggebers), ggf. einschließlich wissenschaftlicher Veröffentlichungen dazu.
1.2. im Bereich Konzeption und Durchführung von Befragungen auf der Basis der Methoden der empirischen Sozialforschung insbesondere die in ihrer Komplexität und ihrem Anforderungscharakter mit dem in der Leistungsbeschreibung skizzierten Vorhaben der Begleitevaluation durch eine Referenzliste der in den letzten drei Jahren durchgeführten vergleichbaren Evaluationsvorhaben (Dauer des Projekts, ggf. Kurzbeschreibung und – soweit möglich – Nennung des Rechnungswerts und des Auftraggebers), ggf. einschließlich wissenschaftlicher Veröffentlichungen dazu.
2. Benennung der für die Leitung verantwortlichen Personen (Projektleitung, stellvertretende Projektleitung) und ggf. der sonstigen Projektverantwortlichen:
Die für die Leitung verantwortlichen Personen müssen ausgewiesene wissenschaftliche Kompetenzen im Bereich Sozial- und Wirtschaftswissenschaften sowie möglichst im Bereich Arbeitswissenschaften nachweisen, sowie mindestens zwei Jahre praktische Erfahrung in den unter 1.1 bis 1.2. genannten Bereichen haben.
Die für die Leitung verantwortlichen Personen müssen ausgewiesene wissenschaftliche Kompetenzen im Bereich Sozial- und Wirtschaftswissenschaften sowie möglichst im Bereich Arbeitswissenschaften nachweisen, sowie mindestens zwei Jahre praktische Erfahrung in den unter 1.1 bis 1.2. genannten Bereichen haben.
3. Darstellung der Qualifikationen (Ausbildung) und Erfahrungen (berufliche Tätigkeiten) sowie der entsprechenden Vorarbeiten bezüglich des Themas der mit der Projektbearbeitung betrauten Personen hinsichtlich der unter 1.1. bis 1.2. genannten Kompetenzen.
3. Darstellung der Qualifikationen (Ausbildung) und Erfahrungen (berufliche Tätigkeiten) sowie der entsprechenden Vorarbeiten bezüglich des Themas der mit der Projektbearbeitung betrauten Personen hinsichtlich der unter 1.1. bis 1.2. genannten Kompetenzen.
4. Darstellung der Kenntnis der INITIATIVE NEUE QUALITÄT DER ARBEIT einschließlich ihrer Netzwerke
Die Nachweise sind durch Eigenerklärungen zu erbringen. Gegebenenfalls müssen auf Verlangen entsprechende Bescheinigungen vorgelegt werden (z.B. Kopien von Studiennachweisen und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung oder Tätigkeiten).
5. Zusätzlich zu den vorstehend geforderten Nachweisen sind die Teilnehmer außerdem aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (max. 5 DIN A 4 Seiten) zu der unter II.1.5) beschriebenen Leistung vorzulegen (s. hierzu weitere Ausführungen unter II.1.5 lfd. Nr. 4 sowie unter IV.1.2). Dabei ist insbesondere auf die INITIATIVE NEUE QUALITÄT DER ARBEIT Bezug zu nehmen.
5. Zusätzlich zu den vorstehend geforderten Nachweisen sind die Teilnehmer außerdem aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (max. 5 DIN A 4 Seiten) zu der unter II.1.5) beschriebenen Leistung vorzulegen (s. hierzu weitere Ausführungen unter II.1.5 lfd. Nr. 4 sowie unter IV.1.2). Dabei ist insbesondere auf die INITIATIVE NEUE QUALITÄT DER ARBEIT Bezug zu nehmen.
Es wird schon jetzt ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser kurzen Projektskizze eine Nachfrist analog zu § 19 EG Abs. 2 VOL/A nicht eingeräumt wird, ohne dass hierzu eine weitere Prüfung erfolgt. Das Fehlen dieser Projektskizze führt in jedem Fall zum Ausschluss des Teilnehmers vom weiteren Verfahren.
Es wird schon jetzt ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser kurzen Projektskizze eine Nachfrist analog zu § 19 EG Abs. 2 VOL/A nicht eingeräumt wird, ohne dass hierzu eine weitere Prüfung erfolgt. Das Fehlen dieser Projektskizze führt in jedem Fall zum Ausschluss des Teilnehmers vom weiteren Verfahren.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (max. 5 DIN A 4 Seiten) zu der unter II.1.5) beschriebenen Leistung vorzulegen (s. hierzu auch III.2.3) letzter Absatz). Anhand dieser Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbern diejenigen ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und die Lösungsorientierung der Projektskizze sein. (Mit der Projektskizze ist keine Kostenkalkulation vorzulegen!)
Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (max. 5 DIN A 4 Seiten) zu der unter II.1.5) beschriebenen Leistung vorzulegen (s. hierzu auch III.2.3) letzter Absatz). Anhand dieser Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbern diejenigen ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und die Lösungsorientierung der Projektskizze sein. (Mit der Projektskizze ist keine Kostenkalkulation vorzulegen!)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Internetadresse: www.bmas.bund.de🌏
1. Allgemeiner Hinweis zum Versand von Unterlagen:
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes keine Vergabeunterlagen versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung.
2. Information zu Bietergemeinschaften:
Für den Fall eines gemeinschaftlichen Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist eine Erklärung nach folgendem Muster abzugeben:
Wir, [namentliche Nennung aller einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft], erklären für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages [namentliche Nennung des aus vorstehender Auflistung ausgewählten Mitgliedes] als bevollmächtigten Vertreter. Wir haften im Rahmen dieses Vergabeverfahrens und im Falle der Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB). Wir sichern die Erbringung der Leistung (§ 1 Werkvertrag) und insbesondere auch die Eignung für den Fall zu, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft die von ihm zu erbringende Leistung nicht bewirken kann. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichtet.
Wir, [namentliche Nennung aller einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft], erklären für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages [namentliche Nennung des aus vorstehender Auflistung ausgewählten Mitgliedes] als bevollmächtigten Vertreter. Wir haften im Rahmen dieses Vergabeverfahrens und im Falle der Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB). Wir sichern die Erbringung der Leistung (§ 1 Werkvertrag) und insbesondere auch die Eignung für den Fall zu, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft die von ihm zu erbringende Leistung nicht bewirken kann. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichtet.
3. Information zum Einsatz von Subunternehmern :
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen (Subunternehmen). Für jedes Subunternehmen muss mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde für die betroffene Teilleistung erbracht werden. Außerdem ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Subunternehmen eine original unterschriebene formlose Verpflichtungserklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen (Subunternehmen). Für jedes Subunternehmen muss mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde für die betroffene Teilleistung erbracht werden. Außerdem ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Subunternehmen eine original unterschriebene formlose Verpflichtungserklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
„Hiermit verpflichte ich mich (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Subunternehmers), dass ich im Falle der Auftragserteilung als Unterauftragnehmer der/des (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Auftragnehmers im Falle des Zuschlags) für den Teil (konkrete Benennung der genauen Teilleistung entsprechend der Leistungsbeschreibung) die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stelle.“
„Hiermit verpflichte ich mich (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Subunternehmers), dass ich im Falle der Auftragserteilung als Unterauftragnehmer der/des (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Auftragnehmers im Falle des Zuschlags) für den Teil (konkrete Benennung der genauen Teilleistung entsprechend der Leistungsbeschreibung) die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stelle.“
(Der Begriff "Subunternehmer" ist beim Nachweis der geforderten Eignung im funktionalen Sinne zu verstehen. Daher muss für jeden Dritten, der durch andere als arbeitsvertragliche Regelungen gebunden werden soll, die geforderte Erklärung vorgelegt werden. Das gilt auch für Einzelpersonen.)
(Der Begriff "Subunternehmer" ist beim Nachweis der geforderten Eignung im funktionalen Sinne zu verstehen. Daher muss für jeden Dritten, der durch andere als arbeitsvertragliche Regelungen gebunden werden soll, die geforderte Erklärung vorgelegt werden. Das gilt auch für Einzelpersonen.)
4. Information zur Form des Teilnahmeantrages:
Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen soll der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton zugestellt und mit folgender Aufschrift versehen werden:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Referat Zb 1 – Zentrale Vergabestelle
Rochusstraße 1
53123 Bonn
Nicht öffnen! – Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren Zb 1 - 04812 - 3/19
Die Übermittlung des Teilnahmeantrages als FAX oder elektronisch als E-Mail reicht nicht aus; auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Wenn möglich fügen Sie dem Antrag bitte eine kopierfähige Zweitschrift (ungebunden und ungeheftet) bei.
Maßgeblich zur Einhaltung der Teilnahme- / Angebotsfrist ist alleine der Eingang im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
5. Information zum Zuschlagsvorbehalt
Die Erteilung des Zuschlags steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der benötigten Haushaltsmittel.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für Nachprüfungsverfahren gelten die Fristen gemäß §§ 101 a und 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung.
Quelle: OJS 2013/S 003-003346 (2013-01-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-07-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1. Allgemeiner Hinweis zum Versand von Unterlagen:
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes keine Vergabeunterlagen versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung.
2. Information zu Bietergemeinschaften:
Für den Fall eines gemeinschaftlichen Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist eine Erklärung nach folgendem Muster abzugeben:
Wir, [namentliche Nennung aller einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft], erklären für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages [namentliche Nennung des aus vorstehender Auflistung ausgewählten Mitgliedes] als bevollmächtigten Vertreter. Wir haften im Rahmen dieses Vergabeverfahrens und im Falle der Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB). Wir sichern die Erbringung der Leistung (§ 1 Werkvertrag) und insbesondere auch die Eignung für den Fall zu, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft die von ihm zu erbringende Leistung nicht bewirken kann. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichtet.
3. Information zum Einsatz von Subunternehmern :
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen (Subunternehmen). Für jedes Subunternehmen muss mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde für die betroffene Teilleistung erbracht werden. Außerdem ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Subunternehmen eine original unterschriebene formlose Verpflichtungserklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
„Hiermit verpflichte ich mich (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Subunternehmers), dass ich im Falle der Auftragserteilung als Unterauftragnehmer der/des (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Auftragnehmers im Falle des Zuschlags) für den Teil (konkrete Benennung der genauen Teilleistung entsprechend der Leistungsbeschreibung) die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stelle.“
(Der Begriff "Subunternehmer" ist beim Nachweis der geforderten Eignung im funktionalen Sinne zu verstehen. Daher muss für jeden Dritten, der durch andere als arbeitsvertragliche Regelungen gebunden werden soll, die geforderte Erklärung vorgelegt werden. Das gilt auch für Einzelpersonen.)
4. Information zur Form des Teilnahmeantrages:
Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen soll der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton zugestellt und mit folgender Aufschrift versehen werden:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Referat Zb 1 – Zentrale Vergabestelle
Rochusstraße 1
53123 Bonn
Nicht öffnen! – Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren Zb 1 - 04812 - 3/19
Die Übermittlung des Teilnahmeantrages als FAX oder elektronisch als E-Mail reicht nicht aus; auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Wenn möglich fügen Sie dem Antrag bitte eine kopierfähige Zweitschrift (ungebunden und ungeheftet) bei.
Maßgeblich zur Einhaltung der Teilnahme- / Angebotsfrist ist alleine der Eingang im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
5. Information zum Zuschlagsvorbehalt
Die Erteilung des Zuschlags steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der benötigten Haushaltsmittel.
1. Allgemeiner Hinweis zum Versand von Unterlagen:
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes keine Vergabeunterlagen versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung.
2. Information zu Bietergemeinschaften:
Für den Fall eines gemeinschaftlichen Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist eine Erklärung nach folgendem Muster abzugeben:
Wir, [namentliche Nennung aller einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft], erklären für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages [namentliche Nennung des aus vorstehender Auflistung ausgewählten Mitgliedes] als bevollmächtigten Vertreter. Wir haften im Rahmen dieses Vergabeverfahrens und im Falle der Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB). Wir sichern die Erbringung der Leistung (§ 1 Werkvertrag) und insbesondere auch die Eignung für den Fall zu, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft die von ihm zu erbringende Leistung nicht bewirken kann. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichtet.
3. Information zum Einsatz von Subunternehmern :
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen (Subunternehmen). Für jedes Subunternehmen muss mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde für die betroffene Teilleistung erbracht werden. Außerdem ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Subunternehmen eine original unterschriebene formlose Verpflichtungserklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
„Hiermit verpflichte ich mich (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Subunternehmers), dass ich im Falle der Auftragserteilung als Unterauftragnehmer der/des (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Auftragnehmers im Falle des Zuschlags) für den Teil (konkrete Benennung der genauen Teilleistung entsprechend der Leistungsbeschreibung) die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stelle.“
(Der Begriff "Subunternehmer" ist beim Nachweis der geforderten Eignung im funktionalen Sinne zu verstehen. Daher muss für jeden Dritten, der durch andere als arbeitsvertragliche Regelungen gebunden werden soll, die geforderte Erklärung vorgelegt werden. Das gilt auch für Einzelpersonen.)
4. Information zur Form des Teilnahmeantrages:
Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen soll der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton zugestellt und mit folgender Aufschrift versehen werden:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Referat Zb 1 – Zentrale Vergabestelle
Rochusstraße 1
53123 Bonn
Nicht öffnen! – Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren Zb 1 - 04812 - 3/19
Die Übermittlung des Teilnahmeantrages als FAX oder elektronisch als E-Mail reicht nicht aus; auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Wenn möglich fügen Sie dem Antrag bitte eine kopierfähige Zweitschrift (ungebunden und ungeheftet) bei.
Maßgeblich zur Einhaltung der Teilnahme- / Angebotsfrist ist alleine der Eingang im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
5. Information zum Zuschlagsvorbehalt
Die Erteilung des Zuschlags steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der benötigten Haushaltsmittel.
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-07-15 📅
Name: Prognos AG
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Quelle: OJS 2013/S 139-242362 (2013-07-15)