Empfangsdienste an je zwei Standorten der NRW.BANK in Düsseldorf und Münster. Die Beschäftigten des Vertragspartners an den Empfängen der NRW.BANK sollen mit ihren fachlichen und überfachlichen Fähigkeiten sowie mit ihrem persönlichen Auftreten den hohen Erwartungen gerecht werden, die der Besucher und mögliche zukünftige Kunde stellt. Als Repräsentations- und Service-MitarbeiterIn schließt das ein aktives, zugewandtes, demonstrativ freundliches, interessiertes und kompetentes Auftreten ebenso ein, wie eine angenehme äußere Erscheinung und die Fähigkeit, die Besucher aus eigener Überzeugung heraus zu begeistern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-04-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-03-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-03-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Empfangsdienste
Menge oder Umfang:
ca. 3.600 Stunden/Jahr bei Los 1 und ca. 2.250 Stunden/Jahr bei Los 2 zzgl. jeweils Urlaubs- und Krankenvertretung sowie Sonderveranstaltungen und Personalverstärkung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Empfangsdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: NRW.Bank AöR
Postanschrift: Kavalleriestraße 22
Postleitzahl: 40213
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.nrwbank.de🌏
Fax: +49 21160050091 📠
1. Die NRW.BANK hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG NRW) zu beachten. In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese jeweils bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die gemäß § 4, § 16 Abs. 5 und § 18 TVgG-NRW erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben. Mit dem Angebot wird der Bieter auch erklären, bei der Auftragsdurchführung das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten (§ 19 TVgG NRW). Entsprechende Vordrucke sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
2. Für die Erstellung des Angebots sind die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke zwingend zu verwenden.
3. Die Vergabestelle geht davon aus, dass die ausgeschriebene Leistung eine Dienstleistung im Sinne des Anhangs 1 Teil B zur VOL/A ist. Die europaweite Bekanntmachung erfolgt auf freiwilliger Basis.
4. Mehrfachbeteiligungen, als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer Bietergemeinschaften sind nicht zulässig.
5. Es wird geprüft, ob der Bieter / die Bietergemeinschaft nach den von ihm/ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grds. geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen. Soweit sich ein Bieter / eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder der technischen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten und Kapazitäten anderer (auch verbundener) Unternehmen bezieht und insoweit für diese die geforderten Nachweise vorlegt, hat er/sie auf Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen nachzuweisen, dass ihm/ihr im Auftragsfall die Mittel dieser Unternehmen grds. zur Verfügung stehen.
1. Die NRW.BANK hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG NRW) zu beachten. In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese jeweils bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die gemäß § 4, § 16 Abs. 5 und § 18 TVgG-NRW erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben. Mit dem Angebot wird der Bieter auch erklären, bei der Auftragsdurchführung das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten (§ 19 TVgG NRW). Entsprechende Vordrucke sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
2. Für die Erstellung des Angebots sind die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke zwingend zu verwenden.
3. Die Vergabestelle geht davon aus, dass die ausgeschriebene Leistung eine Dienstleistung im Sinne des Anhangs 1 Teil B zur VOL/A ist. Die europaweite Bekanntmachung erfolgt auf freiwilliger Basis.
4. Mehrfachbeteiligungen, als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer Bietergemeinschaften sind nicht zulässig.
5. Es wird geprüft, ob der Bieter / die Bietergemeinschaft nach den von ihm/ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grds. geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen. Soweit sich ein Bieter / eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder der technischen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten und Kapazitäten anderer (auch verbundener) Unternehmen bezieht und insoweit für diese die geforderten Nachweise vorlegt, hat er/sie auf Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen nachzuweisen, dass ihm/ihr im Auftragsfall die Mittel dieser Unternehmen grds. zur Verfügung stehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Empfangsdienste an je zwei Standorten der NRW.BANK in Düsseldorf und Münster. Die Beschäftigten des Vertragspartners an den Empfängen der NRW.BANK sollen mit ihren fachlichen und überfachlichen Fähigkeiten sowie mit ihrem persönlichen Auftreten den hohen Erwartungen gerecht werden, die der Besucher und mögliche zukünftige Kunde stellt. Als Repräsentations- und Service-MitarbeiterIn schließt das ein aktives, zugewandtes, demonstrativ freundliches, interessiertes und kompetentes Auftreten ebenso ein, wie eine angenehme äußere Erscheinung und die Fähigkeit, die Besucher aus eigener Überzeugung heraus zu begeistern.
Empfangsdienste an je zwei Standorten der NRW.BANK in Düsseldorf und Münster. Die Beschäftigten des Vertragspartners an den Empfängen der NRW.BANK sollen mit ihren fachlichen und überfachlichen Fähigkeiten sowie mit ihrem persönlichen Auftreten den hohen Erwartungen gerecht werden, die der Besucher und mögliche zukünftige Kunde stellt. Als Repräsentations- und Service-MitarbeiterIn schließt das ein aktives, zugewandtes, demonstrativ freundliches, interessiertes und kompetentes Auftreten ebenso ein, wie eine angenehme äußere Erscheinung und die Fähigkeit, die Besucher aus eigener Überzeugung heraus zu begeistern.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Empfangsdienste Düsseldorf
Kurze Beschreibung:
Bereitstellung von Personal zur Erbringung von Dienstleistungen am Empfang an zwei Standorten in Düsseldorf
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Empfangsdienste Münster
Kurze Beschreibung:
Bereitstellung von Personal zur Erbringung von Dienstleistungen am Empfang an zwei Standorten in Münster
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag wird für einen Zeitraum von 3 Jahren geschlossen und kann um ein weiteres Jahr verlängert werden. Ergänzend zu den geregelten Zeiten übernimmt der Auftragnehmer die Urlaubs- und Krankenvertretung sowie stellt Kräfte bei Sonderveranstaltungen und Personalverstärkung.
Der Vertrag wird für einen Zeitraum von 3 Jahren geschlossen und kann um ein weiteres Jahr verlängert werden. Ergänzend zu den geregelten Zeiten übernimmt der Auftragnehmer die Urlaubs- und Krankenvertretung sowie stellt Kräfte bei Sonderveranstaltungen und Personalverstärkung.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: 2013-001241-00 101-79511
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf und Münster
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Jeder Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der persönlichen Lage mit dem Angebot folgende Angaben/ Unterlagen einzureichen:
(1) Schriftliche Unternehmensdarstellung/Firmenprofil (Vordruck 1 der Vergabeunterlagen);
(2) Eigenerklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien nach § 18 TVgG NRW (Vordruck 2 der Vergabeunterlagen);
(3) Eigenerklärung i.S.d. § 16 Abs. 5 Satz 1 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG-NRW), dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss vom Wettbewerb gemäß § 13 Abs. 1 TVgG-NRW nicht vorliegen (Vordruck 3 der Vergabeunterlagen);
(4) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach den Vorgaben des § 4 TVgG NRW (Vordruck 4 der Vergabeunterlagen);
(5) Eigenerklärung i.S.d. § 19 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 TVgG-NRW, dass bei der Ausführung des Auftrags das geltende Gleichbehandlungsrecht beachtet wird (Vordruck 5 der Vergabeunterlagen);
(6) Formblatt Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach § 6 EG VOL/A (Vordruck 6 der Vergabeunterlagen, VOL 5c EG);
(7) Formblatt Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption (Vordruck 7 der Vergabeunterlagen, VOL 5b EG);
(8) Vorlage eines den Stand der letzten Änderung berücksichtigenden Handelsregisterauszuges (soweit im Handelsregister eingetragen), nicht älter als 6 Monate bei Ablauf der Angebotsfrist. Sofern keine Eintragung in das Handelsregister erforderlich ist, muss ersatzweise die Gewerbeanmeldung vorgelegt werden. Bei ausländischen Bietern sind vergleichsweise Bescheinigungen vorzulegen.
(8) Vorlage eines den Stand der letzten Änderung berücksichtigenden Handelsregisterauszuges (soweit im Handelsregister eingetragen), nicht älter als 6 Monate bei Ablauf der Angebotsfrist. Sofern keine Eintragung in das Handelsregister erforderlich ist, muss ersatzweise die Gewerbeanmeldung vorgelegt werden. Bei ausländischen Bietern sind vergleichsweise Bescheinigungen vorzulegen.
(9) Formblatt Eigenerklärung zu den Anforderungen an das einzusetzende Personal (Vordruck 11)
Die Namen der eingeplanten Nachunternehmer und die von diesen zu übernehmenden Leistungen sind auf einem Formblatt mit dem Angebot mitzuteilen (Vordruck 8 der Vergabeunterlagen).
Soweit die zu vergebende Leistung durch einen Nachunternehmer erbracht werden soll, sind die nachfolgend genannten Unterlagen/Angaben auch in Bezug auf den vorgesehenen Nachunternehmer vorzulegen:
a) Vordruck 1: Angaben zum Unternehmen
b) Vordruck 2: Erklärung nach § 18 TVgG NRW
c) Vordruck 3: Erklärung nach § 16 Abs. 5 TVgG NRW
d) Vordruck 4: Erklärung nach § 4 TVgG NRW
f) Vordruck 6: Erklärung zur Zuverlässigkeit nach § 6 VOL/A
g) Vordruck 7: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Jeder Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot folgende Angaben/ Unterlagen einzureichen:
(1) Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren insgesamt sowie Umsatz, soweit er Dienstleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; der Bieter / die Bietergemeinschaft muss in den letzten drei Geschäftsjahren einen Mindestumsatz mit vergleichbaren Leistungen von 1.000.000 EUR pro Jahr nachweisen (Ausschlusskriterium);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(1) Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren insgesamt sowie Umsatz, soweit er Dienstleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; der Bieter / die Bietergemeinschaft muss in den letzten drei Geschäftsjahren einen Mindestumsatz mit vergleichbaren Leistungen von 1.000.000 EUR pro Jahr nachweisen (Ausschlusskriterium);
Die vorstehenden Angaben / Unterlagen sind auch für vorgesehene Nachunternehmer einzureichen.
(2) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen unter Ziff. III.1.1 der Bekanntmachung durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Bei Bietergemeinschaften ist ausreichend, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft einen entsprechenden Nachweis vorlegt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(2) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen unter Ziff. III.1.1 der Bekanntmachung durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Bei Bietergemeinschaften ist ausreichend, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft einen entsprechenden Nachweis vorlegt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Jeder Bieter / jede Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot folgende Angaben/ Unterlagen einzureichen:
(1) Darstellung von mindestens zwei Referenzen (Ausschlusskriterium) mit Angaben zum Referenzobjekt, Ausführungsort, Anschrift, Auftraggeber, Leistungsumfang, Vergleichbarkeit der Leistung und Ansprechpartner mit Telefonnummer (Vordruck 9 der Vergabeunterlagen). Die angegebenen Referenzen müssen mit den ausgeschriebenen Leistungen in Art und Umfang vergleichbar sein. Referenzen werden nur als vergleichbar angesehen, wenn die Leistungen
(1) Darstellung von mindestens zwei Referenzen (Ausschlusskriterium) mit Angaben zum Referenzobjekt, Ausführungsort, Anschrift, Auftraggeber, Leistungsumfang, Vergleichbarkeit der Leistung und Ansprechpartner mit Telefonnummer (Vordruck 9 der Vergabeunterlagen). Die angegebenen Referenzen müssen mit den ausgeschriebenen Leistungen in Art und Umfang vergleichbar sein. Referenzen werden nur als vergleichbar angesehen, wenn die Leistungen
(a) im Banken-, Finanz- oder Versicherungssektor erbracht wurden
(b) einen Mindestrechnungswert von 60.000 Euro (netto) / Jahr hatten.
Referenzen über Leistungen, die erst seit weniger als einem Jahr erbracht werden, oder Referenzen über Leistungen, die vor mehr als drei Jahren erbracht wurden, werden nicht berücksichtigt.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen- und für Sachschäden i.H.v. 1.000.000 EUR (je Schadensfall, zweifach maximiert im Versicherungsjahr) und für Vermögensschäden i.H.v. 500 000 EUR (je Schadensfall, zweifach maximiert im Versicherungsjahr).
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen- und für Sachschäden i.H.v. 1.000.000 EUR (je Schadensfall, zweifach maximiert im Versicherungsjahr) und für Vermögensschäden i.H.v. 500 000 EUR (je Schadensfall, zweifach maximiert im Versicherungsjahr).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bietergemeinschaft mit dem Angebot eingereicht werden, in welcher die Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bietergemeinschaft, welches die Bietergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bietergemeinschafterklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnet sein. Bietergemeinschaften haben außerdem mit dem Angebot ein Organigramm einzureichen, aus dem sich ergibt, für welche Teilbereiche die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft zuständig sein sollen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bietergemeinschaft mit dem Angebot eingereicht werden, in welcher die Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bietergemeinschaft, welches die Bietergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bietergemeinschafterklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnet sein. Bietergemeinschaften haben außerdem mit dem Angebot ein Organigramm einzureichen, aus dem sich ergibt, für welche Teilbereiche die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft zuständig sein sollen.
Sonstige besondere Bedingungen:
siehe zur erbringenden Leistung Vertrag Empfangsleistungen sowie Leistungsbeschreibung (in den Vergabeunterlagen enthalten)
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-08-01 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
1. Die NRW.BANK hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG NRW) zu beachten. In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese jeweils bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die gemäß § 4, § 16 Abs. 5 und § 18 TVgG-NRW erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben. Mit dem Angebot wird der Bieter auch erklären, bei der Auftragsdurchführung das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten (§ 19 TVgG NRW). Entsprechende Vordrucke sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
1. Die NRW.BANK hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG NRW) zu beachten. In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese jeweils bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die gemäß § 4, § 16 Abs. 5 und § 18 TVgG-NRW erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben. Mit dem Angebot wird der Bieter auch erklären, bei der Auftragsdurchführung das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten (§ 19 TVgG NRW). Entsprechende Vordrucke sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
2. Für die Erstellung des Angebots sind die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke zwingend zu verwenden.
3. Die Vergabestelle geht davon aus, dass die ausgeschriebene Leistung eine Dienstleistung im Sinne des Anhangs 1 Teil B zur VOL/A ist. Die europaweite Bekanntmachung erfolgt auf freiwilliger Basis.
4. Mehrfachbeteiligungen, als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer Bietergemeinschaften sind nicht zulässig.
5. Es wird geprüft, ob der Bieter / die Bietergemeinschaft nach den von ihm/ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grds. geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen. Soweit sich ein Bieter / eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder der technischen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten und Kapazitäten anderer (auch verbundener) Unternehmen bezieht und insoweit für diese die geforderten Nachweise vorlegt, hat er/sie auf Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen nachzuweisen, dass ihm/ihr im Auftragsfall die Mittel dieser Unternehmen grds. zur Verfügung stehen.
5. Es wird geprüft, ob der Bieter / die Bietergemeinschaft nach den von ihm/ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grds. geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen. Soweit sich ein Bieter / eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder der technischen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten und Kapazitäten anderer (auch verbundener) Unternehmen bezieht und insoweit für diese die geforderten Nachweise vorlegt, hat er/sie auf Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen nachzuweisen, dass ihm/ihr im Auftragsfall die Mittel dieser Unternehmen grds. zur Verfügung stehen.
Es wird ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hingewiesen. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
" Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Der Auftraggeber betrachtet eine solche Rüge als "unverzüglich" i.S.d. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB, die innerhalb von sechs Kalendertagen ab Kenntnis des Bewerbers/ Bieters von dem vermeintlichen Verstoß gegen Vergabebestimmungen erfolgt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 046-074512 (2013-03-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-06-26) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge