Entwicklung von strahlenharten ICs zur Chirp-Erzeugung und zum highspeed digitalen Preprocessing für ein Chirp Transformationsspektrometer mit 1 GHz Bandbreite

Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. - Max-Planck-Institut für Sonnensystemforschung

Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege des Verhandlungsverfahrens gemäß § 3EG Abs. 3 lit c VOL/A die Entwicklung strahlenharter ICs zur Chirp-Erzeugung und zum highspeed digitalen Preprocessing für ein Chirp Transformationsspektrometer mit 1 GHz Bandbreite zu vergeben; die Fertigung und Qualifation muss nach ESA-Standard ECSS-Q-ST-60-20C, bzw. die in JUI-EST-SYS-RS-003 erfolgen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-07-25 Auftragsbekanntmachung
2013-12-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2018-08-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-07-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung
Menge oder Umfang: 1
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. - Max-Planck-Institut für Sonnensystemforschung
Postanschrift: Max-Planck-Straße 2
Postleitzahl: 37191
Postort: Katlenburg-Lindau
Kontakt
Internetadresse: https://www.mps.mpg.de 🌏
E-Mail: hartogh@mps.mpg.de 📧
Telefon: +49 55569790 📞
Fax: +49 5556979240 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-07-25 📅
Einreichungsfrist: 2013-09-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-07-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 146-253361
ABl. S-Ausgabe: 146

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege des Verhandlungsverfahrens gemäß § 3EG Abs. 3 lit c VOL/A die Entwicklung strahlenharter ICs zur Chirp-Erzeugung und zum highspeed digitalen Preprocessing für ein Chirp Transformationsspektrometer mit 1 GHz Bandbreite zu vergeben; die Fertigung und Qualifation muss nach ESA-Standard ECSS-Q-ST-60-20C, bzw. die in JUI-EST-SYS-RS-003 erfolgen.
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Dauer: 18 Monate
Referenznummer: PSAero Juice

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Antrag auf Teilnahme sind die unter Ziffer III.2 geforderten Nachweise und Erklärungen vorzulegen:
— Erklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist (nach den Bestimmungen des Landes, in dem das Unternehmen des Bewerbers seinen Sitz hat).
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— Erklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation oder in einer gleichartigen Situation gemäß den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften befindet.
— Erklärung, dass der Bewerber keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (hierunter fällt auch der Tatbestand der illegalen Beschäftigung).
— Erklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem er ansässig ist oder nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß nachgekommen ist.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Detaillierte Darstellung der Erfahrungen des Bewerbers in der Erbringung der hier in den Wettbewerb gestellten Art – inbesondere im Zusammenhang mit der Entwicklung von breitbandigen Chirp-Transformspektrometern. Die dargelegten Erfahrungen sind an Hand von einschlägigen Referenzen – aus möglichst jüngster Zeit – zu belegen:
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Angabe und detaillierte Beschreibung der aktuellsten Referenzen des Bieters mit Ansprechpartnern und Telefonnummern bei den Referenzauftraggebern sowie mit Angabe des Auftragswertes und des Fertigstellungsjahrs.
Angabe des Personal- und Qualifikationsprofils, das der im Auftragsfall einzusetzende beabsichtigte Projektleiter hat.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens zu vereinbarender Zahlungsplan mit Anzahlungs-, Vertragserfüllung und Gewährleistungsbürgschaften. Sollte eine Anzahlung vor Lieferung des Artikels vom Hersteller, dem Lieferanten oder anderen Dritten gefordert werden, ist die Hinterlegung einer bankbestätigten Bürgschaftsurkunde über die Höhe dieser möglichen Anzahlung zwingend.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Einkaufsbedingungen der Max-Planck-Gesellschaft und die zusätzlichen Vertragsbedingungen werden vereinbart, die im Rahmen des Verhandlungsverfahrens zur Verfügung gestellt werden. Mögliche Anzahlungen dürfen nicht mehr als 30 % vom Warenendwert netto betragen. Im Übrigen gelten die einschlägigen europäischen Rechtsnormen.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es ist im Teilnahmeantrag aufzuzeigen, wer an der Bietergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist ein verantwortlicher Ansprechpartner aus der Bietergemeinschaft zu benennen. Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist mit dem Teilnahmeantrag durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Außerdem ist detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen. Geforderte Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine separate, formlose Eigenerklärung zur vergabe- und kartellrechtlichen Zulässigkeit und Unbedenklichkeit der Bewerbergemeinschaft beizulegen, in der diese zu den Gründen des Zusammenschlusses Stellung nimmt: Insbesondere ist darzulagen, warum die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft alleine objektiv die erforderliche Leistungsfähigkeit nicht aufweisen und worin die wirtschaftlichen Vorteile des Zusammenschlusses liegen.
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Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 1
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Menge der Referenzobjekte: Die eingereichten Teilnahmeanträge und Unterlagen werden auf der Grundlage der gemäß Ziffer III.2) geforderten Nachweise und Erklärungen sowie des Eignungskatalogs hinsichtlich ihrer jeweiligen Eignung ausgewertet.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2013-09-10 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Max-Planck-Institut für Sonnensystemforschung
Herrn Dr. Paul Hartogh

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: PSAero Juice

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder auf elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101 a Abs. 1 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Max-Planck-Institut für Sonnensystemforschung
Postanschrift: Max-Planck-Straße 2
Postort: Katlenburg-Lindau
Postleitzahl: 37191
Telefon: +49 55569790 📞
Fax: +49 5556979240 📠
Quelle: OJS 2013/S 146-253361 (2013-07-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-12-12)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. - Max-Planck-Institut für Sonnensystemforschung
Kontakt
E-Mail: hummes@mps.mpg.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-12-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-12-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 242-420968
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 146-253361
ABl. S-Ausgabe: 242

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-12-06 📅
Name: IHP GmbH
Postanschrift: Im Technologiepark 25
Postort: Frankfurt/Oder
Postleitzahl: 15236
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Miriam Hummes

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr.4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs.2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder auf elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101 a Abs.1 GWB). Die Zulässigkeit eines
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Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
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Quelle: OJS 2013/S 242-420968 (2013-12-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-09)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Art des Auftrags: Dienstleistungen

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. – Max-Planck-Institut für Sonnensystemforschung
Postanschrift: Justus-von-Liebig-Weg 3
Postleitzahl: 37077
Postort: Göttingen
Kontakt
E-Mail: einkauf@mps.mpg.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 153-352208
ABl. S-Ausgabe: 153

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Erfüllung der Vorgaben des Lastenhefts (100)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-25 📅
Postort: Frankfurt (Oder)

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Miriam Flick

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Telefon: +49 892176-2411 📞
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder auf elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Quelle: OJS 2018/S 153-352208 (2018-08-09)