Evaluation von Leistungen der häuslichen Betreuung nach § 124 SGB XI durch Betreuungsdienste
Bis zum Inkrafttreten eines Gesetzes, das die Leistungsgewährung von häuslicher Betreuung aufgrund eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und eines entsprechenden Begutachtungsverfahrens regelt, haben gemäß § 124 SGB XI Pflegebedürftige der Pflegestufen I bis III sowie Versicherte, die wegen erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz die Voraussetzungen des § 45a SGB XI erfüllen, in der sozialen und privaten Pflegeversicherung einen Anspruch auf häusliche Betreuung als eine Sachleistung. Der Anspruch auf Leistungen der häuslichen Betreuung setzt gemäß § 124 Abs. 3 SGB XI voraus, dass die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung für die pflegebedürftige Person sichergestellt sind.
Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) vom 29. Oktober 2012 hat der Gesetzgeber in § 125 SGB XI ein Modellprogramm zur praktischen Erprobung und wissenschaftlichen Evaluation von Leistungen der häuslichen Betreuung durch Betreuungsdienste veranlasst. Dem Spitzenverband der Pflegekassen obliegt die Umsetzung dieses Modellprogramms. Das Modellprogramm soll konsekutiv in zwei Schritten gestartet werden: Zunächst erfolgt die Ausschreibung für die wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Erprobung häuslicher Betreuungsleistungen durch Betreuungsdienste. Nach Vorliegen eines konsentierten Konzepts wird im zweiten Schritt die Mitwirkung an der praktischen Erprobung für Betreuungsdienste ausgeschrieben. Diese ist ausdrücklich nicht Bestandteil der vorliegenden Bekanntmachung.
In dem Modellprogramm sollen die Wirkungen häuslicher Betreuung durch Betreuungsdienste auf die pflegerische Versorgung untersucht werden. Hierbei stehen Qualität, Wirtschaftlichkeit und Inhalte der erbrachten Leistungen sowie die Akzeptanz seitens der Nutzer und ihrer Angehörigen im Vordergrund. Dazu soll ein den Anforderungen entsprechendes Methodenset verwendet werden, das sowohl qualitative als auch quantitative Elemente enthält. In diesem Zusammenhang sind ausdrücklich qualitative Nutzer- und Expertenbefragungen in das Evaluationsverfahren zu integrieren sowie geeignete Verfahren zur Erfassung und Bewertung von Qualitätsaspekten zu berücksichtigen.
Die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation umfassen folgende Bestandteile:
1. wissenschaftliche Konzeption (in enger Abstimmung mit dem GKV-Spitzenverband);
2. Datenerhebungen (qualitative und quantitative Verfahren) und Studienkoordination;
3. Auswertungen und Evaluation.
Nähere Informationen über die zu erbringenden Leistungen enthält ein Informationsmemorandum zum Teilnahmewettbewerb, das interessierte Unternehmen bei der unter I.1) angegebenen Kontaktstelle kostenfrei per E-Mail oder Fax abrufen können.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung erhalten die im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber in der anschließenden Angebotsphase zusammen mit den Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-09-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2013-09-04
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Auftragsbekanntmachung
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2014-06-04
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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