Evaluation von Leistungen der häuslichen Betreuung nach § 124 SGB XI durch Betreuungsdienste

GKV-Spitzenverband

Bis zum Inkrafttreten eines Gesetzes, das die Leistungsgewährung von häuslicher Betreuung aufgrund eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und eines entsprechenden Begutachtungsverfahrens regelt, haben gemäß § 124 SGB XI Pflegebedürftige der Pflegestufen I bis III sowie Versicherte, die wegen erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz die Voraussetzungen des § 45a SGB XI erfüllen, in der sozialen und privaten Pflegeversicherung einen Anspruch auf häusliche Betreuung als eine Sachleistung. Der Anspruch auf Leistungen der häuslichen Betreuung setzt gemäß § 124 Abs. 3 SGB XI voraus, dass die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung für die pflegebedürftige Person sichergestellt sind.
Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) vom 29. Oktober 2012 hat der Gesetzgeber in § 125 SGB XI ein Modellprogramm zur praktischen Erprobung und wissenschaftlichen Evaluation von Leistungen der häuslichen Betreuung durch Betreuungsdienste veranlasst. Dem Spitzenverband der Pflegekassen obliegt die Umsetzung dieses Modellprogramms. Das Modellprogramm soll konsekutiv in zwei Schritten gestartet werden: Zunächst erfolgt die Ausschreibung für die wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Erprobung häuslicher Betreuungsleistungen durch Betreuungsdienste. Nach Vorliegen eines konsentierten Konzepts wird im zweiten Schritt die Mitwirkung an der praktischen Erprobung für Betreuungsdienste ausgeschrieben. Diese ist ausdrücklich nicht Bestandteil der vorliegenden Bekanntmachung.
In dem Modellprogramm sollen die Wirkungen häuslicher Betreuung durch Betreuungsdienste auf die pflegerische Versorgung untersucht werden. Hierbei stehen Qualität, Wirtschaftlichkeit und Inhalte der erbrachten Leistungen sowie die Akzeptanz seitens der Nutzer und ihrer Angehörigen im Vordergrund. Dazu soll ein den Anforderungen entsprechendes Methodenset verwendet werden, das sowohl qualitative als auch quantitative Elemente enthält. In diesem Zusammenhang sind ausdrücklich qualitative Nutzer- und Expertenbefragungen in das Evaluationsverfahren zu integrieren sowie geeignete Verfahren zur Erfassung und Bewertung von Qualitätsaspekten zu berücksichtigen.
Die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation umfassen folgende Bestandteile:
1. wissenschaftliche Konzeption (in enger Abstimmung mit dem GKV-Spitzenverband);
2. Datenerhebungen (qualitative und quantitative Verfahren) und Studienkoordination;
3. Auswertungen und Evaluation.
Nähere Informationen über die zu erbringenden Leistungen enthält ein Informationsmemorandum zum Teilnahmewettbewerb, das interessierte Unternehmen bei der unter I.1) angegebenen Kontaktstelle kostenfrei per E-Mail oder Fax abrufen können.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung erhalten die im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber in der anschließenden Angebotsphase zusammen mit den Vergabeunterlagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-09-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-09-04 Auftragsbekanntmachung
2014-06-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-09-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: GKV-Spitzenverband
Postanschrift: Reinhardtstraße 30
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.gkv-spitzenverband.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@gkv-spitzenverband.de 📧
Fax: +49 302062888989 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-09-04 📅
Einreichungsfrist: 2013-10-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-09-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 172-297760
ABl. S-Ausgabe: 172
Zusätzliche Informationen
Nähere Informationen zu dem Auftrag und zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs enthält ein Informationsmemorandum, das interessierte Unternehmen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle kostenfrei per E-Mail oder Fax abrufen können. Dieses enthält auch die für die Führung der Eignungsnachweise zwingendzu verwendenden Formblätter. Hinweis: Bei der Angabe des voraussichtlichen Tages der Absendung unter IV.3.5) handelt es sich um eine unverbindliche Prognose. Hinweis: Bei der Angabe des Beginns der Auftragsdurchführung unter II.3) handelt es sich um eine unverbindliche Prognose. Der Termin für den Beginn mit der Auftragsdurchführung richtet sich nach dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung. Der Auftraggeber plant das Vergabeverfahen im Februar zu beenden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bis zum Inkrafttreten eines Gesetzes, das die Leistungsgewährung von häuslicher Betreuung aufgrund eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und eines entsprechenden Begutachtungsverfahrens regelt, haben gemäß § 124 SGB XI Pflegebedürftige der Pflegestufen I bis III sowie Versicherte, die wegen erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz die Voraussetzungen des § 45a SGB XI erfüllen, in der sozialen und privaten Pflegeversicherung einen Anspruch auf häusliche Betreuung als eine Sachleistung. Der Anspruch auf Leistungen der häuslichen Betreuung setzt gemäß § 124 Abs. 3 SGB XI voraus, dass die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung für die pflegebedürftige Person sichergestellt sind.
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Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) vom 29. Oktober 2012 hat der Gesetzgeber in § 125 SGB XI ein Modellprogramm zur praktischen Erprobung und wissenschaftlichen Evaluation von Leistungen der häuslichen Betreuung durch Betreuungsdienste veranlasst. Dem Spitzenverband der Pflegekassen obliegt die Umsetzung dieses Modellprogramms. Das Modellprogramm soll konsekutiv in zwei Schritten gestartet werden: Zunächst erfolgt die Ausschreibung für die wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Erprobung häuslicher Betreuungsleistungen durch Betreuungsdienste. Nach Vorliegen eines konsentierten Konzepts wird im zweiten Schritt die Mitwirkung an der praktischen Erprobung für Betreuungsdienste ausgeschrieben. Diese ist ausdrücklich nicht Bestandteil der vorliegenden Bekanntmachung.
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In dem Modellprogramm sollen die Wirkungen häuslicher Betreuung durch Betreuungsdienste auf die pflegerische Versorgung untersucht werden. Hierbei stehen Qualität, Wirtschaftlichkeit und Inhalte der erbrachten Leistungen sowie die Akzeptanz seitens der Nutzer und ihrer Angehörigen im Vordergrund. Dazu soll ein den Anforderungen entsprechendes Methodenset verwendet werden, das sowohl qualitative als auch quantitative Elemente enthält. In diesem Zusammenhang sind ausdrücklich qualitative Nutzer- und Expertenbefragungen in das Evaluationsverfahren zu integrieren sowie geeignete Verfahren zur Erfassung und Bewertung von Qualitätsaspekten zu berücksichtigen.
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Die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation umfassen folgende Bestandteile:
1. wissenschaftliche Konzeption (in enger Abstimmung mit dem GKV-Spitzenverband);
2. Datenerhebungen (qualitative und quantitative Verfahren) und Studienkoordination;
3. Auswertungen und Evaluation.
Nähere Informationen über die zu erbringenden Leistungen enthält ein Informationsmemorandum zum Teilnahmewettbewerb, das interessierte Unternehmen bei der unter I.1) angegebenen Kontaktstelle kostenfrei per E-Mail oder Fax abrufen können.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung erhalten die im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber in der anschließenden Angebotsphase zusammen mit den Vergabeunterlagen.
Referenznummer: SV 13-9010

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister des Herkunftslandes, der nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein darf;
Sofern der Bewerber, das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte nicht im Handelsregister verzeichnet sind, genügt eine Eigenerklärung über die Haftungs- und Eigentumsverhältnisse.
2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A genannten Tatbestände.
Hinweis: Zur Nachweisführung sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die als Bestandteil des Informationsmemorandums zum Teilnahmewettbewerb bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle kostenfrei per E-Mail oder per Fax abgerufen werden können.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über eingeworbene Drittmittel für Forschung, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist.
Hinweis: zur Nachweisführung ist zwingend ein Formblatt zu verwenden, das als Bestandteil des Informationsmemorandums zum Teilnahmewettbewerb bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle kostenfrei per E-Mail oder per Fax abgerufen werden kann.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Mindestens 3 vergleichbare Auftrags- oder Projektreferenzen. Jede der 3 Referenzen muss in mindestens einer der aufgeführten Dimensionen Vergleichbarkeit nachweisen:
— Dimension Thema (Bereich Gesundheitswesen, gesund-heitliche und pflegerische Versorgung älterer Menschen, etc….),
— Dimension Inhalt (wissenschaftliche Konzeption, Evaluationsplanung und Analyse, etc….) bzw.
— Dimension Struktur (inhaltlicher und zeitlicher Umfang, Komplexität durch Kombination an selbständiger Arbeit, Kooperation mit Auftraggeber und Einbindung externen Fachwissens, etc. ….).
2. Benennung/Vorstellung der im Falle der Auftragserteilung für die Ausführung der Leistungen verantwortlichen Personen, insbesondere Projektleitung, die Projektkoordination, die Konzeption der qualitativen Datenerhebungen und die Konzeption der quantitativen Datenerhebungen. Es sind Angaben zu der beruflichen Qualifikation in Form eines Lebenslaufes und durch den Nachweis der Berufszulassung und/oder Studiennachweise, durch Veröffentlichungen, durch persönliche Projektreferenzen und ggf. anderer Bescheinigungen zu erbringen.
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3. Kurzdarstellung der Einrichtung mit Schwerpunkt auf der inhaltlich-fachlichen Ausrichtung inklusive einer Liste der Publikationen innerhalb der letzten drei Kalenderjahre (2010, 2011 und 2012).
4. Es ist eine kurze wissenschaftliche Projektskizze einzureichen. Diese enthält einen Vorschlag zur wissenschaftlichen und koordinativen Herangehensweise und reflektiert methodische Möglichkeiten der Umsetzung. Anhand der Projektskizze sollen in erster Linie wissenschaftliche Kreativität in der Ausgestaltung sowie Kontext- und Fachkenntnis eingeschätzt werden. Die Projektskizze sollte einen Umfang von maximal 4 Seiten nicht überschreiten.
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Hinweis: Die für die Darstellung zwingend zu verwendenden Tabellen und Formblätter sind als Bestandteil des Informationsmemorandums zum Teilnahmewettbewerb bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle kostenfrei per E-Mail oder per Fax abzurufen.
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Mindeststandards:
Zu 1. Mindestanforderung: Nachweis von mindestens einer vergleichbaren Auftrags- oder Projektreferenz, die im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren vor Ende der Teilnahmeantragsfrist durchgeführt wurde. Diese Referenz muss sowohl hinsichtlich des Themas als auch hinsichtlich des Inhalts (kumulativ, nicht alternativ) mit dem hier zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein.
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Zu 2. Als Mindestanforderung wird gesetzt, dass die für die Projektleitung und/oder Projektkoordination vorgesehenen Person(en) ausgewiesene Erfahrungen in der Durchführung und Evaluation von Projekten im Bereich der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung nachweisen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
1. Fachkompetenz, belegt durch Erfahrung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft aufgrund von Aufträgen oder Projekten, die hinsichtlich des Themas, des Inhalts bzw. der Struktur mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind anhand der vorgelegten Referenzen (40 %);
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2. Qualifikation der für die Ausführung der Leistung verantwortlichen Person(en) (Projektleitung /Projektkoordination), belegt anhand der vorgelegten Angaben, Erklärungen und Nachweise (40 %);
3. Ausführungen der geforderten Projektskizze (20 %).
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2013-10-24 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Jana Frohberg

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-03-01 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: SV 13-9010
Zusätzliche Informationen
Nähere Informationen zu dem Auftrag und zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs enthält ein Informationsmemorandum, das interessierte Unternehmen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle kostenfrei per E-Mail oder Fax abrufen können. Dieses enthält auch die für die Führung der Eignungsnachweise zwingendzu verwendenden Formblätter.
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Hinweis: Bei der Angabe des voraussichtlichen Tages der Absendung unter IV.3.5) handelt es sich um eine unverbindliche Prognose.
Hinweis: Bei der Angabe des Beginns der Auftragsdurchführung unter II.3) handelt es sich um eine unverbindliche Prognose. Der Termin für den Beginn mit der Auftragsdurchführung richtet sich nach dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung. Der Auftraggeber plant das Vergabeverfahen im Februar zu beenden.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 101 a GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 107 GWB Einleitung, Antrag
Abs. 3. Nr. 4: Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,verstrichen sind.
Es wird noch der folgende Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 7 Kalendertage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung nicht mehr unverzüglich im Sinne § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Quelle: OJS 2013/S 172-297760 (2013-09-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-06-04)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Reinhardtstraße 28

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-06-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-06-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 108-190623
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 172-297760
ABl. S-Ausgabe: 108

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (30)
2. Qualität (70)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-05-05 📅
Name: IGES Institut GmbH
Postanschrift: Friedrichstraße 180
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 101 a GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichen Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
§ 107 GWB Einleitung, Antrag:
Abs. 3. Nr. 4: Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, verstrichen sind.
Quelle: OJS 2014/S 108-190623 (2014-06-04)