F2336 - Methodik zur Identifizierung von granulären biobeständigen Stäuben an Arbeitsplätzen Von der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft wurde 2011 für granuläre biobeständige Stäube (GBS) ein Allgemeiner Staubgrenzwert für die alveolengängige Fraktion (A) in Höhe von 0,3 mg/m³ vorgeschlagen. Dieser Vorschlag wird derzeit im Ausschuss für Gefahrstoffe im Hinblick auf eine Umsetzung in der Technischen Regel für Gefahrstoffe 900 (TRGS 900) geprüft. Hierzu werden belastbare Aussagen benötigt, für welche Stäube an Arbeitsplätzen der zukünftige Grenzwert gelten soll. Erfasst werden sollen GBS, die eine geringe und unspezifische Toxizität aufweisen. Zur Bewertung arbeitsplatzrelevanter Stäube sind daher Untersuchungen erforderlich, die die Biobeständigkeit ermitteln und eine spezifische Toxizität, wie sie z.B. bei Quarzstäuben vorliegt, weitgehend ausschließen. Von Bedeutung sind vor allem Stäube, die zwar eine geringe, aber dennoch vorhandene Löslichkeit nach Einatmen in der Lunge aufweisen. Ziel des Projektes ist es, verschiedene Teststäube auf ihre Zugehörigkeit zu den granulären biobeständigen Stäuben (GBS) zu überprüfen. Außerdem sollen in vitro-Methoden auf ihre Eignung überprüft werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-08-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Abreitsmedizin
Postanschrift: Nöldnerstraße 40-42
Postleitzahl: 10317
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: z2b@baua.bund.de📧
Telefon: +49 30515484440📞
Fax: +49 30515484173 📠
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch bereit gestellt, sobald die Bekanntmachung veröffentlicht ist. Sie sind abrufbar unter: http://www.baua.de/Projektausschreibungen
Rückfragen (Bieterfragen) können (ausschließlich schriftlich) bis spätestens 19.9.2013 per E-Mail an Z2b@baua.bund.de gesandt werden.
Die Antworten (mit der entsprechenden Fragestellung) werden auf der Internetseite der Bundesanstalt unter dem Link http://www.baua.de/Projektausschreibungen
bis zum 28.9.2013 spätestens schriftlich veröffentlicht, um sie allen potenziellen Bietern zur Kenntnis zu geben.
Jeglicher Schriftverkehr muss in deutscher Sprache erfolgen.
Das Angebot muss in Papierform und auch auf CD-ROM eingereicht werden.
Von ausländischen Bietern ist im Angebot anzugeben, welchen Steuersatz sie erheben müssen oder ob sie von der Erhebung der Steuer befreit sind.
Schlagworte: GBS-Grenzwert, granuläre biobeständige Stäube (GBS), Biobeständigkeit, Arbeitsplatzgrenzwert
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch bereit gestellt, sobald die Bekanntmachung veröffentlicht ist. Sie sind abrufbar unter: http://www.baua.de/Projektausschreibungen
Rückfragen (Bieterfragen) können (ausschließlich schriftlich) bis spätestens 19.9.2013 per E-Mail an Z2b@baua.bund.de gesandt werden.
F2336 - Methodik zur Identifizierung von granulären biobeständigen Stäuben an Arbeitsplätzen
Von der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft wurde 2011 für granuläre biobeständige Stäube (GBS) ein Allgemeiner Staubgrenzwert für die alveolengängige Fraktion (A) in Höhe von 0,3 mg/m³ vorgeschlagen. Dieser Vorschlag wird derzeit im Ausschuss für Gefahrstoffe im Hinblick auf eine Umsetzung in der Technischen Regel für Gefahrstoffe 900 (TRGS 900) geprüft. Hierzu werden belastbare Aussagen benötigt, für welche Stäube an Arbeitsplätzen der zukünftige Grenzwert gelten soll. Erfasst werden sollen GBS, die eine geringe und unspezifische Toxizität aufweisen. Zur Bewertung arbeitsplatzrelevanter Stäube sind daher Untersuchungen erforderlich, die die Biobeständigkeit ermitteln und eine spezifische Toxizität, wie sie z.B. bei Quarzstäuben vorliegt, weitgehend ausschließen. Von Bedeutung sind vor allem Stäube, die zwar eine geringe, aber dennoch vorhandene Löslichkeit nach Einatmen in der Lunge aufweisen.
Von der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft wurde 2011 für granuläre biobeständige Stäube (GBS) ein Allgemeiner Staubgrenzwert für die alveolengängige Fraktion (A) in Höhe von 0,3 mg/m³ vorgeschlagen. Dieser Vorschlag wird derzeit im Ausschuss für Gefahrstoffe im Hinblick auf eine Umsetzung in der Technischen Regel für Gefahrstoffe 900 (TRGS 900) geprüft. Hierzu werden belastbare Aussagen benötigt, für welche Stäube an Arbeitsplätzen der zukünftige Grenzwert gelten soll. Erfasst werden sollen GBS, die eine geringe und unspezifische Toxizität aufweisen. Zur Bewertung arbeitsplatzrelevanter Stäube sind daher Untersuchungen erforderlich, die die Biobeständigkeit ermitteln und eine spezifische Toxizität, wie sie z.B. bei Quarzstäuben vorliegt, weitgehend ausschließen. Von Bedeutung sind vor allem Stäube, die zwar eine geringe, aber dennoch vorhandene Löslichkeit nach Einatmen in der Lunge aufweisen.
Ziel des Projektes ist es, verschiedene Teststäube auf ihre Zugehörigkeit zu den granulären biobeständigen Stäuben (GBS) zu überprüfen. Außerdem sollen in vitro-Methoden auf ihre Eignung überprüft werden.
Dauer: 27 Monate
Referenznummer: F 2336 Kr
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: siehe Vergabeunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: siehe Vergabeunterlagen
Technische und berufliche Fähigkeiten: siehe Vergabeunterlagen
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: entfällt
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die wesentlichen Zahlungsbedingungen sind im Mustervertrag enthalten, welcher Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-01-20 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Kreisel
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: F 2336 Kr
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch bereit gestellt, sobald die Bekanntmachung veröffentlicht ist. Sie sind abrufbar unter: http://www.baua.de/Projektausschreibungen
Rückfragen (Bieterfragen) können (ausschließlich schriftlich) bis spätestens 19.9.2013 per E-Mail an Z2b@baua.bund.de gesandt werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289490📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Name: siehe oben
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Bieter muss Vergaberechtsverstöße, die er im Vergabeverfahren erkennt, unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Verzögern, bei der Vergabestelle rügen.
Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. in den Vertragsunterlagen erkennbar sind, müssen innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle gerügt werden.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer des Bundes eingereicht werden.
Der Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden durch die Vergabestelle über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses nach § 101a Abs. 1 GWB informiert.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden durch die Vergabestelle über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses nach § 101a Abs. 1 GWB informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information durch die Vergabestelle geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information durch die Vergabestelle geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle.
Quelle: OJS 2013/S 167-290342 (2013-08-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-01-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 380 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Die mit den Vergabeunterlagen bekanntgegebenen Kriterien, u. a. Preis. (50)
2. Die mit den Vergabeunterlagen bekanntgegebenen Kriterien, u. a. Projektplan, Methoden, Finanzplan, Eigenleistungen, Terminfestlegungen. (50)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-01-10 📅
Name: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.
Postanschrift: Hansastraße 27c
Postort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Siehe oben
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Bieter muss Vergaberechtsverstöße, die er im Vergabeverfahren erkennt, unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Verzögern, bei der Vergabestelle rügen.