Flächendeckende Breitbandversorgung im Amtsgebiet
Die amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen (Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn) im Kreis Pinneberg haben dem Amt die Aufgabe des Aufbaus der Breitbandversorgung übertragen. Das Amt Hörnerkirchen (dessen Verwaltung durch die Stadt Barmstedt geführt wird) beabsichtigt, für das Gebiet der genannten amtsangehörigen Gemeinden eine flächendeckende Breitbandnetz-Infrastruktur für Internet- und andere Breitbanddienste mit sehr hohen Übertragungsraten („Next Generation Access“, NGA-Netz) von garantiert mindestens 25 Mb/s downstream und upstream im Träger-Betreiber-Modell mit einem im Wege des vorliegenden Verfahrens ausgewählten privaten Betreiber aufzubauen und diesem Partner den Betrieb des Netzes einschließlich Bereitstellung von Breitbanddiensten und der Ermöglichung des offenen Netzzugangs auf Vorleistungsebene zu übertragen. Mit dem in diesem Verfahren ausgewählten Betreiber soll dazu ein Pacht- und Betreibervertrag geschlossen werden. Die Realisierung soll erfolgen, nachdem in einer anfänglichen Vermarktungsphase so viele Zusagen künftiger Nutzer der Breitbanddienste vorliegen, dass eine Anschlussquote („Startquote“) von 60 % erreicht wird.
Nach dem Erreichen der Startquote soll der ausgewählte Betreiber als Geschäftsbesorger des Amtes auch die ingenieurmäßige Planung der passiven Breitbandnetz-Infrastruktur im Namen und im Auftrag des Amtes übernehmen. Eine abweichende Verteilung der Planungszuständigkeit kann verhandelt werden.
Die Errichtung der passiven Breitbandnetz-Infrastruktur einschließlich der erforderlichen Investitionen übernimmt nach gesonderter Vergabe der Bauleistungen (die vom Geschäftsbesorger im Namen des Amtes durchzuführen ist) das Amt. Die passive Breitbandnetz-Infrastruktur verbleibt im Eigentum des Amtes. Der Anschluss an das Weitverkehrsnetz soll vom Betreiber bereitgestellt werden.
Aufgabe des ausgewählten Betreibers sind die Erstellung und Einrichtung der aktiven Infrastruktur sowie Betrieb und Unterhaltung der gesamten Breitbandnetz-Infrastruktur im Rahmen des mit dem Amt abzuschließenden Pacht- und Betreibervertrags über einen Zeitraum von voraussichtlich 25 Jahren. Der Vertrag und seine Laufzeit unterliegen den Verhandlungen.
Der Betreiber hat eine NGA-Internetanbindung (garantiert mindestens 25 Mb/s downstream und upstream) zu marktkonformen Preisen zu gewährleisten, Endkundenprodukte für Mehrfachnutzung (Internet, Telefon, TV) werden ebenso angestrebt wie höhere Bandbreiten. Der Betreiber hat einen diskriminierungsfreien Zugang zu dem entstehenden Netz auch für andere Anbieter zu gewährleisten.
Das Realisierungsmodell sieht vor, dass die öffentlichen Investitionen des Amtes durch die Pachtzahlungen über die Laufzeit des Vertrages mindestens wieder erwirtschaftet werden.
Der Wettbewerb betrifft neben der Qualität der Internetanbindung und der Minimierung des Infrastrukturbedarfs auch die Höhe und die Gestaltung (einschließlich ggf. des Verhältnisses fixer und variabler Anteile) der für die Nutzung der Infrastruktur vom Betreiber an das Amt zu bezahlenden Pachtentgelte. Die Gestaltung unterliegt den Verhandlungen. Die Zuschlagskriterien im Einzelnen werden nach der Durchführung des mit dieser Bekanntmachung eingeleiteten Teilnahmewettbewerbs den für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerbern mitgeteilt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2013-07-24
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Auftragsbekanntmachung
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2014-10-20
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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