In den vergangenen Jahren ist das im Auftrag des BMWi entwickelte Gesundheitssatellitenkonto fortgeführt und zur Beantwortung wirtschaftspolitischer Fragestellungen weiterentwickelt worden. In dieser Zeit wurde die damals aktuelle Wirtschaftszweigklassifikation WZ 03 umgestellt auf WZ 08. Um durchgängige und vergleichbare Zeitreihen darstellen zu können, muss die Umstellung in der Gesundheitswirtschaftlichen Gesamtrechnung nachvollzogen werden. In diesem Zusammenhang sollen auch methodische Überprüfungen vorgenommen werden (insbesondere bei den Verfahren der Preisbereinigung und der Schnittstellen zu anderen vom BMWi in Auftrag gegebenen Satellitenkonten), um eine konsistente Gesamtdarstellung zu erreichen. Ziele sind: — Umstellung der bisherigen Berechnungen auf die neue Wirtschaftszweigklassifikation WZ 08 und Darstellung der Entwicklung über den gesamten Zeitraum bis ins Jahr 2014 (ggf. durch Fortschreibung und Prognosen), — Zusammenführung der Darstellung und Methodik mit dem gerade abgeschlossenen Projekt „Messung der Produktivitätsentwicklung in der Gesundheitswirtschaft“, — Überprüfung der Verfahren zur Preisbereinigung (insbesondere nach ESVG 2010) und ggf. Weiterentwicklung der Verfahren zur Preisbereinigung unter Berücksichtigung der Spezifika der Gesundheitswirtschaft, — Abgrenzung des Modells von dem im Auftrag des BMWi entwickelten Tourismus- und Sportsatellitenkonto und Aufzeigen der Schnittmengen, — Erweiterung des Modells: — Neben der bisherigen Unterscheidung von Erstem und Zweitem Gesundheitsmarkt bzw. Kernbereich und Erweitertem Bereich der Gesundheitswirtschaft soll zusätzlich zwischen industrieller Gesundheitswirtschaft und den Dienstleistungsbereichen unterschieden werden. — Weiterentwicklung zu einer Sozialrechnungsmatrix unter Berücksichtigung der Gesundheitswirtschaft (ab 2005), — Um Rückschlüsse auf die Situation der Finanzierungsträger treffen zu können, sollte die bisherige Input-Output-Tabelle um die Sektorkonten erweitert und so die „äußere Finanzierung“ einbezogen werden, um den Kreislauf durch die Aufnahme der primären und sekundären Einkommens(um)verteilung zu schließen. Hinweise: —- Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe wird den ausgewählten Bewerbern eine ausführliche Projektbeschreibung zugesandt, — Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der vorläufigen Haushaltsführung des Bundes, sodass sich der Zuschlag verzögern kann oder ggf. auf eine Auftragserteilung verzichtet werden muss.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-09-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-09-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung📦
Verfahren
Verfahrensart: Beschleunigtes Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), Referat I C 4
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmwi.de🌏
E-Mail: wolfram.klamm@bmwi.bund.de📧
Telefon: +49 30186152721📞
Fax: +49 30186152698 📠
Ihren formfreien Teilnahmeantrag zu dem unter Abschnitt II 1.1 genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); der Antrag muss - komplett mit allen Bestandteilen - spätestens am 15.10.2013 bis 16.30 Uhr (siehe Abschnitt IV 3.4) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - jederzeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen erhalten Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer +49 30186101234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder E-Mail: „support@bescha.bund.de“.
Sie können Ihren Antrag auch per Post oder direkter Zustellung (in zweifacher Ausfertigung) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zu Projekt I C 4 - 50/13!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8.00 Uhr – 16.30 Uhr, Fr. 7.30 Uhr – 15.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihren Antrag rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Antrags so frühzeitig ein, dass er spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen - auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Informationen zum weiteren Vergabeverfahren bzw. für die spätere Auftragsvergabe:
Wenn bis zum 7.11.2013 keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht (auf entsprechenden Antrag können Sie gem. § 22 EG Abs. 1 VOL/A Auskunft über die Gründe der Nichtberücksichtigung erhalten).
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“, „Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe auch Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine(n) Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzliche(n) Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungsaufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi)“, die unter der folgenden URL „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Ausschreibungen/zuverbed-forschungsauftraege,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf“ abgerufen werden können. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.
Ihren formfreien Teilnahmeantrag zu dem unter Abschnitt II 1.1 genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); der Antrag muss - komplett mit allen Bestandteilen - spätestens am 15.10.2013 bis 16.30 Uhr (siehe Abschnitt IV 3.4) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - jederzeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen erhalten Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer +49 30186101234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder E-Mail: „support@bescha.bund.de“.
Sie können Ihren Antrag auch per Post oder direkter Zustellung (in zweifacher Ausfertigung) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zu Projekt I C 4 - 50/13!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8.00 Uhr – 16.30 Uhr, Fr. 7.30 Uhr – 15.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihren Antrag rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Antrags so frühzeitig ein, dass er spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen - auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Informationen zum weiteren Vergabeverfahren bzw. für die spätere Auftragsvergabe:
Wenn bis zum 7.11.2013 keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht (auf entsprechenden Antrag können Sie gem. § 22 EG Abs. 1 VOL/A Auskunft über die Gründe der Nichtberücksichtigung erhalten).
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“, „Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe auch Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine(n) Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzliche(n) Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungsaufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi)“, die unter der folgenden URL „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Ausschreibungen/zuverbed-forschungsauftraege,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf“ abgerufen werden können. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In den vergangenen Jahren ist das im Auftrag des BMWi entwickelte Gesundheitssatellitenkonto fortgeführt und zur Beantwortung wirtschaftspolitischer Fragestellungen weiterentwickelt worden. In dieser Zeit wurde die damals aktuelle Wirtschaftszweigklassifikation WZ 03 umgestellt auf WZ 08. Um durchgängige und vergleichbare Zeitreihen darstellen zu können, muss die Umstellung in der Gesundheitswirtschaftlichen Gesamtrechnung nachvollzogen werden. In diesem Zusammenhang sollen auch methodische Überprüfungen vorgenommen werden (insbesondere bei den Verfahren der Preisbereinigung und der Schnittstellen zu anderen vom BMWi in Auftrag gegebenen Satellitenkonten), um eine konsistente Gesamtdarstellung zu erreichen.
In den vergangenen Jahren ist das im Auftrag des BMWi entwickelte Gesundheitssatellitenkonto fortgeführt und zur Beantwortung wirtschaftspolitischer Fragestellungen weiterentwickelt worden. In dieser Zeit wurde die damals aktuelle Wirtschaftszweigklassifikation WZ 03 umgestellt auf WZ 08. Um durchgängige und vergleichbare Zeitreihen darstellen zu können, muss die Umstellung in der Gesundheitswirtschaftlichen Gesamtrechnung nachvollzogen werden. In diesem Zusammenhang sollen auch methodische Überprüfungen vorgenommen werden (insbesondere bei den Verfahren der Preisbereinigung und der Schnittstellen zu anderen vom BMWi in Auftrag gegebenen Satellitenkonten), um eine konsistente Gesamtdarstellung zu erreichen.
Ziele sind:
— Umstellung der bisherigen Berechnungen auf die neue Wirtschaftszweigklassifikation WZ 08 und Darstellung der Entwicklung über den gesamten Zeitraum bis ins Jahr 2014 (ggf. durch Fortschreibung und Prognosen),
— Zusammenführung der Darstellung und Methodik mit dem gerade abgeschlossenen Projekt „Messung der Produktivitätsentwicklung in der Gesundheitswirtschaft“,
— Überprüfung der Verfahren zur Preisbereinigung (insbesondere nach ESVG 2010) und ggf. Weiterentwicklung der Verfahren zur Preisbereinigung unter Berücksichtigung der Spezifika der Gesundheitswirtschaft,
— Abgrenzung des Modells von dem im Auftrag des BMWi entwickelten Tourismus- und Sportsatellitenkonto und Aufzeigen der Schnittmengen,
— Erweiterung des Modells:
— Neben der bisherigen Unterscheidung von Erstem und Zweitem Gesundheitsmarkt bzw. Kernbereich und Erweitertem Bereich der Gesundheitswirtschaft soll zusätzlich zwischen industrieller Gesundheitswirtschaft und den Dienstleistungsbereichen unterschieden werden.
— Neben der bisherigen Unterscheidung von Erstem und Zweitem Gesundheitsmarkt bzw. Kernbereich und Erweitertem Bereich der Gesundheitswirtschaft soll zusätzlich zwischen industrieller Gesundheitswirtschaft und den Dienstleistungsbereichen unterschieden werden.
— Weiterentwicklung zu einer Sozialrechnungsmatrix unter Berücksichtigung der Gesundheitswirtschaft (ab 2005),
— Um Rückschlüsse auf die Situation der Finanzierungsträger treffen zu können, sollte die bisherige Input-Output-Tabelle um die Sektorkonten erweitert und so die „äußere Finanzierung“ einbezogen werden, um den Kreislauf durch die Aufnahme der primären und sekundären Einkommens(um)verteilung zu schließen.
— Um Rückschlüsse auf die Situation der Finanzierungsträger treffen zu können, sollte die bisherige Input-Output-Tabelle um die Sektorkonten erweitert und so die „äußere Finanzierung“ einbezogen werden, um den Kreislauf durch die Aufnahme der primären und sekundären Einkommens(um)verteilung zu schließen.
Hinweise:
—- Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe wird den ausgewählten Bewerbern eine ausführliche Projektbeschreibung zugesandt,
— Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der vorläufigen Haushaltsführung des Bundes, sodass sich der Zuschlag verzögern kann oder ggf. auf eine Auftragserteilung verzichtet werden muss.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Dauer: 15 Monate
Referenznummer: I C 4 - 02 08 15 - 50/13
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin/Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Genauer Name, eindeutige Adresse und die Rechtsform (GmbH, GbR etc.) des Antragstellers,
b) Angabe einer für das Projekt zuständigen Kontaktperson einschließlich Telefon- und Telefax-Nummer(n) und sonstiger Kommunikationsanschlüsse und -adressen,
c) Für die Beurteilung der Eignung des Antragstellers (nicht als Zuschlagskriterium) ein kurzer Problemaufriss (keine ausgearbeitete Projektskizze (daher maximal 2 DIN A 4 Seiten) und keine Kostenkalkulation) zu dem unter Abschnitt II 1.1 genannten Thema.
c) Für die Beurteilung der Eignung des Antragstellers (nicht als Zuschlagskriterium) ein kurzer Problemaufriss (keine ausgearbeitete Projektskizze (daher maximal 2 DIN A 4 Seiten) und keine Kostenkalkulation) zu dem unter Abschnitt II 1.1 genannten Thema.
Die Angaben zu den folgenden Punkten bitte auf das unbedingt notwendige Maß beschränken:
d) Beschreibung der institutionellen Struktur des Antragstellers,
e) Qualifikationen und Erfahrungen des Personals sowie ggf. für das Projekt relevante Vorarbeiten und Veröffentlichungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eine formfreie Eigenerklärung - bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied -, dass die in §§ 6 EG Abs. 4 und 6, 19 EG Abs. 3 Buchstabe f VOL/A aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Das Fehlen dieser Erklärung kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eine formfreie Eigenerklärung - bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied -, dass die in §§ 6 EG Abs. 4 und 6, 19 EG Abs. 3 Buchstabe f VOL/A aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Das Fehlen dieser Erklärung kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Keine besondere Rechtsform (aber siehe Abschnitt III.3.2).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens:
Kurzfristiger Beratungs- und Handlungsbedarf.
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren): nein.
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 6
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2013-11-05 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität und Kompetenz (34)
2. Zweckmäßigkeit der Leistung (34)
3. Preis (32)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: I C 4 - 02 08 15 - 50/13
Zusätzliche Informationen
Ihren formfreien Teilnahmeantrag zu dem unter Abschnitt II 1.1 genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); der Antrag muss - komplett mit allen Bestandteilen - spätestens am 15.10.2013 bis 16.30 Uhr (siehe Abschnitt IV 3.4) eingestellt worden sein.
Ihren formfreien Teilnahmeantrag zu dem unter Abschnitt II 1.1 genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); der Antrag muss - komplett mit allen Bestandteilen - spätestens am 15.10.2013 bis 16.30 Uhr (siehe Abschnitt IV 3.4) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - jederzeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen erhalten Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer +49 30186101234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder E-Mail: „support@bescha.bund.de“.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - jederzeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen erhalten Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer +49 30186101234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder E-Mail: „support@bescha.bund.de“.
Sie können Ihren Antrag auch per Post oder direkter Zustellung (in zweifacher Ausfertigung) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zu Projekt I C 4 - 50/13!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8.00 Uhr – 16.30 Uhr, Fr. 7.30 Uhr – 15.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihren Antrag rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Antrags so frühzeitig ein, dass er spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Sie können Ihren Antrag auch per Post oder direkter Zustellung (in zweifacher Ausfertigung) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zu Projekt I C 4 - 50/13!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8.00 Uhr – 16.30 Uhr, Fr. 7.30 Uhr – 15.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihren Antrag rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Antrags so frühzeitig ein, dass er spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen - auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Informationen zum weiteren Vergabeverfahren bzw. für die spätere Auftragsvergabe:
Wenn bis zum 7.11.2013 keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht (auf entsprechenden Antrag können Sie gem. § 22 EG Abs. 1 VOL/A Auskunft über die Gründe der Nichtberücksichtigung erhalten).
Wenn bis zum 7.11.2013 keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht (auf entsprechenden Antrag können Sie gem. § 22 EG Abs. 1 VOL/A Auskunft über die Gründe der Nichtberücksichtigung erhalten).
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“, „Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe auch Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“, „Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe auch Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine(n) Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzliche(n) Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungsaufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi)“, die unter der folgenden URL „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Ausschreibungen/zuverbed-forschungsauftraege,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf“ abgerufen werden können. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.
Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine(n) Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzliche(n) Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungsaufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi)“, die unter der folgenden URL „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Ausschreibungen/zuverbed-forschungsauftraege,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf“ abgerufen werden können. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern: Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Name: Vergabeprüfstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Referat I B 6
Internetadresse: www.bmwi.de🌏
Fax: +49 30186155473 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
14 Kalendertage, beginnend am Tag nach der Absendung der Information über die vorgesehene Nichtberücksichtigung Ihres Angebots (§ 101a GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postort: Berlin
Postleitzahl: 11019
Telefon: +49 30186150📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Postanschrift: Referat I B 6
Quelle: OJS 2013/S 189-326425 (2013-09-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-01-08) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ihren formfreien Teilnahmeantrag zu dem unter Abschnitt II 1.1 genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); der Antrag muss – komplett mit allen Bestandteilen – spätestens am 15.10.2013 bis 16.30 Uhr (siehe Abschnitt IV 3.4) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist – jederzeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen erhalten Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer +49 30186101234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder E-Mail: „support@bescha.bund.de“.
Sie können Ihren Antrag auch per Post oder direkter Zustellung (in zweifacher Ausfertigung) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zu Projekt I C 4-50/13!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8.00 Uhr-16.30 Uhr, Fr. 7.30 Uhr-15.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihren Antrag rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Antrags so frühzeitig ein, dass er spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen – auch internationale – sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Informationen zum weiteren Vergabeverfahren bzw. für die spätere Auftragsvergabe:
Wenn bis zum 7.11.2013 keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht (auf entsprechenden Antrag können Sie gem. § 22 EG Abs. 1 VOL/A Auskunft über die Gründe der Nichtberücksichtigung erhalten).
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“, „Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe auch Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine[n] Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzliche[n] Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungsaufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi)“, die unter der folgenden URL „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Ausschreibungen/zuverbed-forschungsauftraege,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf“ abgerufen werden können. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.
Ihren formfreien Teilnahmeantrag zu dem unter Abschnitt II 1.1 genannten Thema reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); der Antrag muss – komplett mit allen Bestandteilen – spätestens am 15.10.2013 bis 16.30 Uhr (siehe Abschnitt IV 3.4) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist – bis zum Ablauf der Abgabefrist – jederzeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen erhalten Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer +49 30186101234 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder E-Mail: „support@bescha.bund.de“.
Sie können Ihren Antrag auch per Post oder direkter Zustellung (in zweifacher Ausfertigung) in der Poststelle des BMWi, Geschäftsbereich Bonn (Adresse siehe Abschnitt I 1) einreichen. Kennzeichnen Sie Ihre Sendung bitte deutlich mit „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag zu Projekt I C 4-50/13!“ und beachten Sie, dass die Poststelle des BMWi nur zu folgenden (Dienst-) Zeiten besetzt ist: Mo.-Do. 8.00 Uhr-16.30 Uhr, Fr. 7.30 Uhr-15.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Möglichkeit, Ihren Antrag rechtskräftig zuzustellen. Leiten Sie daher die Einreichung Ihres Antrags so frühzeitig ein, dass er spätestens zu dem o. g. Termin eingehen kann. Nicht fristgerecht, per Fax, per E-Mail, an anderen als den o. g. Stellen oder unvollständig eingereichte Anträge gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt.
Arbeitsgemeinschaften/Kooperationen – auch internationale – sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWi bedarf der Genehmigung des BMWi.
Informationen zum weiteren Vergabeverfahren bzw. für die spätere Auftragsvergabe:
Wenn bis zum 7.11.2013 keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht (auf entsprechenden Antrag können Sie gem. § 22 EG Abs. 1 VOL/A Auskunft über die Gründe der Nichtberücksichtigung erhalten).
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 7 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie „Qualität und Kompetenz“, „Zweckmäßigkeit der Leistung“, „Preis“) berücksichtigt (§ 19 EG Abs. 8 und 9 VOL/A; siehe auch Abschnitt IV Nr. 2.1). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 21 EG Abs. 1 VOL/A).
Gemäß § 11 EG Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeine[n] Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages; außerdem die „Zusätzliche[n] Vertragsbedingungen (ZVB) für Forschungsaufträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi)“, die unter der folgenden URL „http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Ausschreibungen/zuverbed-forschungsauftraege,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf“ abgerufen werden können. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: I C 4-02 08 15-50/13
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-12-03 📅
Name: BASYS GmbH
Postanschrift: Reisingerstraße 25
Postort: Augsburg
Postleitzahl: 86159
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: basys@basys.de📧
Internetadresse: www.basys.de🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2014/S 007-008547 (2014-01-08)