Die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG (VHH) beabsichtigen, eine vorhandene Innenstadtbuslinie mit batterieelektrischen Fahrzeugen zu betreiben. Hierzu wurde die Metrobus-Linie 3 ausgewählt. Sie hat eine Linienlänge von 8–19 km. Die Linienparameter wie maximale Kurslänge, maximale Tageskilometerleistung der Busse, die Topografie der Linie sowie die räumliche Beschaffenheit der Endhaltestellen, die für die Aufstellung der Ladeinfrastruktur und als Abstellanlage geeignet sind, liegen vor. Im Betrieb sollen 2 batterieelektrische Gelenkomnibusse eingesetzt werden. Die Fahrzeuge müssen die Qualitätskriterien des Hamburger Verkehrsverbundes erfüllen, u. a. die Ermöglichung des störungsfreien kontrollierten Vordereinstieges an Tür 1.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-12-11.
Auftragsbekanntmachung (2013-12-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrobusse
Menge oder Umfang:
“2 Stück batterieelektrische Gelenkomnibusse.” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrobusse📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG
Postanschrift: Curslacker Neuer Deich 37
Postleitzahl: 21029
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.vhhpvg.de🌏
E-Mail: e-bus@vhhpvg.de📧
Telefon: +49 4072594605📞
Fax: +49 4072594606 📠
“(1) Für die Erstellung des Teilnahmeantrags sollen die von der Vergabestelle vorgesehenen Vordrucke verwendet werden, die über die unter I.1 benannte...”
(1) Für die Erstellung des Teilnahmeantrags sollen die von der Vergabestelle vorgesehenen Vordrucke verwendet werden, die über die unter I.1 benannte Kontaktstelle zu beziehen sind.
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Quelle: OJS 2013/S 242-421932 (2013-12-11)