Die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG (VHH) beabsichtigen, eine vorhandene Innenstadtbuslinie mit batterieelektrischen Fahrzeugen zu betreiben. Hierzu wurde die Metrobus-Linie 3 ausgewählt. Sie hat eine Linienlänge von 8–19 km. Die Linienparameter wie maximale Kurslänge, maximale Tageskilometerleistung der Busse, die Topografie der Linie sowie die räumliche Beschaffenheit der Endhaltestellen, die für die Aufstellung der Ladeinfrastruktur und als Abstellanlage geeignet sind, liegen vor. Im Betrieb sollen 2 batterieelektrische Gelenkomnibusse eingesetzt werden. Die Fahrzeuge müssen die Qualitätskriterien des Hamburger Verkehrsverbundes erfüllen, u. a. die Ermöglichung des störungsfreien kontrollierten Vordereinstieges an Tür 1.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-12-11.
Auftragsbekanntmachung (2013-12-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrobusse
Menge oder Umfang: 2 Stück batterieelektrische Gelenkomnibusse.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrobusse📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG
Postanschrift: Curslacker Neuer Deich 37
Postleitzahl: 21029
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.vhhpvg.de🌏
E-Mail: e-bus@vhhpvg.de📧
Telefon: +49 4072594605📞
Fax: +49 4072594606 📠
(1) Für die Erstellung des Teilnahmeantrags sollen die von der Vergabestelle vorgesehenen Vordrucke verwendet werden, die über die unter I.1 benannte Kontaktstelle zu beziehen sind.
(2) Der Teilnahmeantrag ist unter Verwendung des Vordrucks 6.0 als solcher zu kennzeichnen ("Teilnahmeantrag "EU-Teilnahmewettbewerb - Bearbeitungsnummer: 08/09-2013-E". Nicht öffnen!") und bis zu der unter Ziffer IV.3.4 genannten Frist bei der unter I.1 benannten Kontaktstelle für die Einreichung der Teilnahmeanträge in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen.
(3) Der Teilnahmeantrag ist in folgender Form einzureichen:
a) schriftlich im Original und in zweifacher einheitlich bedruckter nicht beglaubigter Kopie (Papierform) ohne Heftung und Klammerung einzureichen.
b) ein Exemplar in elektronischer Form als CD-ROM inkl. aller Anlagen (Formatvorgabe: übliche Office-Formate, Original PDF)
(4) Rückfragen zu dieser Ausschreibung sind ausschließlich an die unter Anhang A.I benannte Kontaktstelle per E-Mail zu richten. Fragen und Antworten werden für alle Bewerber bereitgestellt, sofern diese ihre Kontaktdaten gegenüber der Vergabestelle kommuniziert haben. Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 (sechs) Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
(5) Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie der Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u.a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(6) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge findet nicht statt.
(7) Die Vergabeunterlagen werden nur denjenigen formell und materiell geeigneten Bewerbern übermittelt werden, die anhand der bekannt gemachten Auswahlkriterien ausgewählt und zur Angebotsabgabe durch die Vergabestelle aufgefordert werden.
(8) Bewerber/Bieter sowie deren Vertreter/Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Teilnahmeanträge/Angebote nicht zugelassen.
(1) Für die Erstellung des Teilnahmeantrags sollen die von der Vergabestelle vorgesehenen Vordrucke verwendet werden, die über die unter I.1 benannte Kontaktstelle zu beziehen sind.
(2) Der Teilnahmeantrag ist unter Verwendung des Vordrucks 6.0 als solcher zu kennzeichnen ("Teilnahmeantrag "EU-Teilnahmewettbewerb - Bearbeitungsnummer: 08/09-2013-E". Nicht öffnen!") und bis zu der unter Ziffer IV.3.4 genannten Frist bei der unter I.1 benannten Kontaktstelle für die Einreichung der Teilnahmeanträge in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen.
(3) Der Teilnahmeantrag ist in folgender Form einzureichen:
a) schriftlich im Original und in zweifacher einheitlich bedruckter nicht beglaubigter Kopie (Papierform) ohne Heftung und Klammerung einzureichen.
b) ein Exemplar in elektronischer Form als CD-ROM inkl. aller Anlagen (Formatvorgabe: übliche Office-Formate, Original PDF)
(4) Rückfragen zu dieser Ausschreibung sind ausschließlich an die unter Anhang A.I benannte Kontaktstelle per E-Mail zu richten. Fragen und Antworten werden für alle Bewerber bereitgestellt, sofern diese ihre Kontaktdaten gegenüber der Vergabestelle kommuniziert haben. Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 (sechs) Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
(5) Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie der Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u.a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(6) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge findet nicht statt.
(7) Die Vergabeunterlagen werden nur denjenigen formell und materiell geeigneten Bewerbern übermittelt werden, die anhand der bekannt gemachten Auswahlkriterien ausgewählt und zur Angebotsabgabe durch die Vergabestelle aufgefordert werden.
(8) Bewerber/Bieter sowie deren Vertreter/Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Teilnahmeanträge/Angebote nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG (VHH) beabsichtigen, eine vorhandene Innenstadtbuslinie mit batterieelektrischen Fahrzeugen zu betreiben. Hierzu wurde die Metrobus-Linie 3 ausgewählt. Sie hat eine Linienlänge von 8–19 km. Die Linienparameter wie maximale Kurslänge, maximale Tageskilometerleistung der Busse, die Topografie der Linie sowie die räumliche Beschaffenheit der Endhaltestellen, die für die Aufstellung der Ladeinfrastruktur und als Abstellanlage geeignet sind, liegen vor. Im Betrieb sollen 2 batterieelektrische Gelenkomnibusse eingesetzt werden. Die Fahrzeuge müssen die Qualitätskriterien des Hamburger Verkehrsverbundes erfüllen, u. a. die Ermöglichung des störungsfreien kontrollierten Vordereinstieges an Tür 1.
Die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG (VHH) beabsichtigen, eine vorhandene Innenstadtbuslinie mit batterieelektrischen Fahrzeugen zu betreiben. Hierzu wurde die Metrobus-Linie 3 ausgewählt. Sie hat eine Linienlänge von 8–19 km. Die Linienparameter wie maximale Kurslänge, maximale Tageskilometerleistung der Busse, die Topografie der Linie sowie die räumliche Beschaffenheit der Endhaltestellen, die für die Aufstellung der Ladeinfrastruktur und als Abstellanlage geeignet sind, liegen vor. Im Betrieb sollen 2 batterieelektrische Gelenkomnibusse eingesetzt werden. Die Fahrzeuge müssen die Qualitätskriterien des Hamburger Verkehrsverbundes erfüllen, u. a. die Ermöglichung des störungsfreien kontrollierten Vordereinstieges an Tür 1.
Dauer: 15 Monate
Referenznummer: 08/09 - 2013 E
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 21029 Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Die Vergabestelle behält sich unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung von Unterlagen. Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie zugelassen ist, im Original einzureichen.
A. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Die Vergabestelle behält sich unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung von Unterlagen. Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie zugelassen ist, im Original einzureichen.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1 Nr. (1) bis (3) und Abschnitt III.2.2 aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Darüber hinaus hat die Bewerbergemeinschaft die nach Abschnitt III.2.1 (4) erforderliche Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Die unter Abschnitt Abschnitt III.2.3 aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1 Nr. (1) bis (3) und Abschnitt III.2.2 aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Darüber hinaus hat die Bewerbergemeinschaft die nach Abschnitt III.2.1 (4) erforderliche Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Die unter Abschnitt Abschnitt III.2.3 aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritten) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen (gemäß Vordruck 1.1) und die unter Abschnitt III.2.3 bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter Abschnitt III.2.1 Nr. (1) bis (3) und Abschnitt III.2.2 aufgeführten Unterlagen nebst einer unterschriebenen Verpflichtungserklärung (gemäß Vordruck 1.2) jeweils auch von den benannten Dritten beizubringen. Die Bewerber werden gebeten, vor der Einreichung des Teilnahmeantrags die Rechtsprechung des OLG München (Beschl. v. 15. 3.2012 – Verg 2/12) zu den Möglichkeiten einer Eignungsleihe – sofern eine solche vorgesehen ist – sorgfältig zu prüfen.
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritten) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen (gemäß Vordruck 1.1) und die unter Abschnitt III.2.3 bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter Abschnitt III.2.1 Nr. (1) bis (3) und Abschnitt III.2.2 aufgeführten Unterlagen nebst einer unterschriebenen Verpflichtungserklärung (gemäß Vordruck 1.2) jeweils auch von den benannten Dritten beizubringen. Die Bewerber werden gebeten, vor der Einreichung des Teilnahmeantrags die Rechtsprechung des OLG München (Beschl. v. 15. 3.2012 – Verg 2/12) zu den Möglichkeiten einer Eignungsleihe – sofern eine solche vorgesehen ist – sorgfältig zu prüfen.
Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzusteigen. Hiervon ist insbesondere das Recht umfasst, von den Bewerbern/Bietern solche Nachweise zu verlangen, mit denen die Richtigkeit der zum Nachweis der Eignung vorgelegten Unterlagen belegt wird.
Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzusteigen. Hiervon ist insbesondere das Recht umfasst, von den Bewerbern/Bietern solche Nachweise zu verlangen, mit denen die Richtigkeit der zum Nachweis der Eignung vorgelegten Unterlagen belegt wird.
B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. Ziffer III.2.1) im Einzelnen:
(1) Unterschriebene Eigenerklärung des Unternehmens (gemäß Vordruck 2.0), nicht wegen Verstoßes gegen eine der unter § 21 Abs. 1 SektVO benannten Straftaten rechtskräftig verurteilt worden zu sein.
(2) Unterschriebene Eigenerklärung des Unternehmens,
a) dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO (gemäß Vordruck 3.1);
b) dass es sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet; vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO (gemäß Vordruck 3.2);
c) dass es die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO (gemäß Vordruck 3.3);
d) dass es keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO (gemäß Vordruck 3.4);
e) dass keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO (gemäß Vordruck 3.5); ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelten Person vorliegt, § 21 Abs. 2 SektVO.
e) dass keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO (gemäß Vordruck 3.5); ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelten Person vorliegt, § 21 Abs. 2 SektVO.
(3) Aktuelle Bescheinigung der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft oder in einer vergleichbaren Organisation (nicht älter als 6 Monate, eine Kopie ist ausreichend, maßgebend ist der Schlusstermin der vorliegenden Bekanntmachung). Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen.
(3) Aktuelle Bescheinigung der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft oder in einer vergleichbaren Organisation (nicht älter als 6 Monate, eine Kopie ist ausreichend, maßgebend ist der Schlusstermin der vorliegenden Bekanntmachung). Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen.
(4) Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen (gemäß Vordruck 4.0). In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung
(i) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen,
(ii) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und
(iii) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht vorzulegen.“
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Darstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Nieder-lassungen, Struktur/Aufbau) sowie - falls zutreffend - ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit/-angehörigkeit mit anderen Unternehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(1) Darstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Nieder-lassungen, Struktur/Aufbau) sowie - falls zutreffend - ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit/-angehörigkeit mit anderen Unternehmen.
(2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (gemäß Vordruck 5.0).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Vorlage einer Referenzliste von Kunden, die im Geschäftsjahr 2012 in der Europäischen Union einschließlich Staaten der Europäischen Freihandelszone mit Standard-Kraftomnibussen beliefert wurden. Der Bewerber muss mindestens 50 Standard-Kraftomnibusse im Geschäftsjahr 2012 geliefert haben.
(1) Vorlage einer Referenzliste von Kunden, die im Geschäftsjahr 2012 in der Europäischen Union einschließlich Staaten der Europäischen Freihandelszone mit Standard-Kraftomnibussen beliefert wurden. Der Bewerber muss mindestens 50 Standard-Kraftomnibusse im Geschäftsjahr 2012 geliefert haben.
(2) Vorlage einer gültigen Zertifizierungsurkunde (Kopie) zur Qualitätssicherung nach ISO 9000 ff oder gleichwertig.
(3) Vorlage einer gültigen Zertifizierungsurkunde (Kopie) zu Umweltmanagementsystemen nach ISO 14001 oder gleichwertig.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß den Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß den Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Referenz Daten
Veröffentlichungsdatum: 2013-09-13 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2013/S 178-307840
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Hamburg Finanzbehörde - Organisation und zentrale Dienste - Grundsatzangelegenheiten
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: dieter.carmesin@fb.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428231448📞
Fax: +49 40428232020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind".
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.“