„Open-House-Rabattverträge 2013-01“ - Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit

Techniker Krankenkasse

Die TK verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über die unter Anhang B jeweils aufgeführten Wirkstoffe bzw. die aufgeführte Wirkstoffkombination zu schließen.
Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der TK: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die TK sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal vierundzwanzig Monate beginnend mit dem 1. August 2013. Der Vertrag endet spätestens am 31. Juli 2015, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen nach Anlage 4 zum Vertrag (Eigenerklärung zur Zulassung und zum Unternehmen) erfüllen und dies durch ihre Unterschrift bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen können von Interessenten bei der TK unter www.tk.de/vergabe unter der Rubrik "Open-House-Rabattverträge" abgefordert werden.
Die im Open-House-Verfahren der TK geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen bzw. Wirkstoffkombinationen und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach § 130a Absatz 8 SGB V.
Die TK behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit die nicht-exklusiven Open-House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen, die im Rahmen einer dem Kartellvergaberecht unterfallenden Ausschreibung geschlossen werden. Zum Inkrafttreten der exklusiven Rabattverträge wird die TK die Open-House-Rabattverträge unter Beachtung der dafür maßgeblichen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen kündigen. Den Erfahrungen der TK nach treten exklusive Rabattverträge in der Regel acht bis zehn Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2004/18/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" (Ziffer IV.1.1) ist den Vorgaben des Bekanntmachungsfomulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-06-24.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-06-24 Auftragsbekanntmachung
2013-07-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2013-08-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2013-09-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2013-10-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2013-11-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2014-01-27 Ergänzende Angaben
2014-03-21 Ergänzende Angaben
2014-06-27 Ergänzende Angaben