Anbieter: ViiV Healthcare GmbH
12 archivierte Beschaffungen
ViiV Healthcare GmbH war in der Vergangenheit ein Lieferant von medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte und arzneimittel.
In der Vergangenheit waren die konkurrierenden Bieter HEXAL AG, Hormosan Pharma GmbH, Mylan dura GmbH, Ratiopharm GmbH, ALIUD Pharma GmbH, Haemato Pharm GmbH, Betapharm Arzneimittel GmbH, Abacus Medicine A/S und Kohlpharma GmbH.
Neuere Beschaffungen, bei denen der Anbieter ViiV Healthcare GmbH erwähnt wird
2025-11-15
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Maraviroc, ATC J05AX09... (DAK-Gesundheit)
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu … Ansicht der Beschaffung »
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu … Ansicht der Beschaffung »
2023-01-13
Arzneimittelrabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V im Rahmen von Open-House-Verfahren (IKK classic)
Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 01.03.2023 bis zum 28.02.2025 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Frühester Vertragsbeginn ist der 01.03.2023, sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise, Eigenerklärungen und Unterlagen bis zum 05.02.2023 bei … Ansicht der Beschaffung »
Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 01.03.2023 bis zum 28.02.2025 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Frühester Vertragsbeginn ist der 01.03.2023, sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise, Eigenerklärungen und Unterlagen bis zum 05.02.2023 bei … Ansicht der Beschaffung »
2017-01-26
Lipefilgrastim, Lamivudin & Abacavir (AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse)
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über die Wirkstoffe Lipefilgrastim, Lamivudin & Abacavir im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V über den/die genannten … Ansicht der Beschaffung »
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über die Wirkstoffe Lipefilgrastim, Lamivudin & Abacavir im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V über den/die genannten … Ansicht der Beschaffung »
2016-08-31
Etanercept, Etoricoxib, u.a (AOK Bremen/Bremerhaven)
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über die Wirkstoffe Etanercept, Etoricoxib, Formoterol+Beclometason, Goserelin, Lenograstim, Leuprorelin, Lipegfilgrastim, Nitrofurantoin, Pegfilgrastim, Sildenafil (Indikation pulmonale Hypertonie) und Valganciclovir im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten … Ansicht der Beschaffung »
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über die Wirkstoffe Etanercept, Etoricoxib, Formoterol+Beclometason, Goserelin, Lenograstim, Leuprorelin, Lipegfilgrastim, Nitrofurantoin, Pegfilgrastim, Sildenafil (Indikation pulmonale Hypertonie) und Valganciclovir im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten … Ansicht der Beschaffung »
2016-08-10
Open house Lamivudin und Abacavir (AOK Bayern – Die Gesundheitskasse)
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen interessierten … Ansicht der Beschaffung »
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen interessierten … Ansicht der Beschaffung »
2016-07-14
Arzneimittel- Rahmenrabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V (Kaufmännische Krankenkasse – KKH)
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Arzneimittel-Rahmenrabattverträgen nach § 130a Absatz 8 SGB V zur Arzneimittelversorgung der Versicherten der KKH über Arzneimittel. Ansicht der Beschaffung »
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Arzneimittel-Rahmenrabattverträgen nach § 130a Absatz 8 SGB V zur Arzneimittelversorgung der Versicherten der KKH über Arzneimittel. Ansicht der Beschaffung »
2016-06-27
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im... (AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Referat Zentrale Vergabestelle)
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel zur Wirkstoffkombination Abacavir/Lamivudin (ATC-Code nach WHO: J05AR02) im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“. Allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen wird unter Vorgabe einheitlicher Konditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens der Abschluss zu einer Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V angeboten. Eine Exklusivität ist nicht … Ansicht der Beschaffung »
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel zur Wirkstoffkombination Abacavir/Lamivudin (ATC-Code nach WHO: J05AR02) im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“. Allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen wird unter Vorgabe einheitlicher Konditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens der Abschluss zu einer Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V angeboten. Eine Exklusivität ist nicht … Ansicht der Beschaffung »
2016-06-21
„Open-House-Rabattverträge 2016-06“ – Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V mit... (Techniker Krankenkasse)
Die TK verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die in Abschnitt II.2 jeweils aufgeführten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der TK: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die TK sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die … Ansicht der Beschaffung »
Die TK verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die in Abschnitt II.2 jeweils aufgeführten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der TK: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die TK sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die … Ansicht der Beschaffung »
2016-06-17
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen und... (IKK classic)
Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 1.8.2016 bis 31.7.2018 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Frühester Vertragsbeginn ist der 1.8.2016, sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise und Eigenerklärungen bis zum 09.07.2016 bei der IKK classic … Ansicht der Beschaffung »
Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 1.8.2016 bis 31.7.2018 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Frühester Vertragsbeginn ist der 1.8.2016, sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise und Eigenerklärungen bis zum 09.07.2016 bei der IKK classic … Ansicht der Beschaffung »
2016-06-01
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V (GWQ ServicePlus AG)
Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt, ein europaweites, offenes Vergabeverfahren zu Präparaten verschiedener Wirkstoffe mit Vertragsstart zum 1.7.2017 durchzuführen. Für den Zeitraum bis zum 30.6.2017 beabsichtigt die GWQ ServicePlus AG, nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu diesen Wirkstoffen zu schließen. Bis zum Start exklusiver Verträge stehen diese Übergangsvereinbarungen allen Marktteilnehmern zum Beitritt offen, letztmalig jedoch aufgrund der Fristen zum 10.5.2017. Die … Ansicht der Beschaffung »
Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt, ein europaweites, offenes Vergabeverfahren zu Präparaten verschiedener Wirkstoffe mit Vertragsstart zum 1.7.2017 durchzuführen. Für den Zeitraum bis zum 30.6.2017 beabsichtigt die GWQ ServicePlus AG, nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu diesen Wirkstoffen zu schließen. Bis zum Start exklusiver Verträge stehen diese Übergangsvereinbarungen allen Marktteilnehmern zum Beitritt offen, letztmalig jedoch aufgrund der Fristen zum 10.5.2017. Die … Ansicht der Beschaffung »
2016-01-15
Abschluss eines nicht-exklusiven Rabattvertrags nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den Wirkstoffen bzw. Kobinationen... (spectrumK GmbH)
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V über den / die unter Punkt II.1.1) genannten Wirkstoff(e). Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Die Angabe in II.1.4) erfolgt aufgrund der Systematik dieser Veröffentlichungvorlage. Gemäß der … Ansicht der Beschaffung »
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V über den / die unter Punkt II.1.1) genannten Wirkstoff(e). Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Die Angabe in II.1.4) erfolgt aufgrund der Systematik dieser Veröffentlichungvorlage. Gemäß der … Ansicht der Beschaffung »
2013-06-24
„Open-House-Rabattverträge 2013-01“ - Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V mit... (Techniker Krankenkasse)
Die TK verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über die unter Anhang B jeweils aufgeführten Wirkstoffe bzw. die aufgeführte Wirkstoffkombination zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der TK: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die TK sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt … Ansicht der Beschaffung »
Die TK verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über die unter Anhang B jeweils aufgeführten Wirkstoffe bzw. die aufgeführte Wirkstoffkombination zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der TK: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die TK sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt … Ansicht der Beschaffung »