Anbieter: 1 A Pharma GmbH; Accord Healthcare GmbH; ALIUD PHARMA GmbH; Amneal Deutschland GmbH; Denk Pharma GmbH & Co. KG; Heuman Pharma Gm
Eine archivierte Beschaffung
1 A Pharma GmbH; Accord Healthcare GmbH; ALIUD PHARMA GmbH; Amneal Deutschland GmbH; Denk Pharma GmbH & Co. KG; Heuman Pharma Gm war in der Vergangenheit ein Lieferant von medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte und arzneimittel.
In der Vergangenheit waren die konkurrierenden Bieter Abacus Medicine A/S; ALIUD PHARMA GmbH, Aristo Pharma GmbH; betapharm Arzneimittel GmbH, AstraZeneca GmbH; TEVA GmbH, betapharm Arzneimittel GmbH; Hexal AG; Mylan dura GmbH, Haemato Pharm GmbH, Hormosan Pharma GmbH, Mylan dura GmbH, Orion Pharma GmbH und Pfizer Pharma PFE GmbH; STADApharm GmbH; Zentiva Pharma GmbH.
Neuere Beschaffungen, bei denen der Anbieter 1 A Pharma GmbH; Accord Healthcare GmbH; ALIUD PHARMA GmbH; Amneal Deutschland GmbH; Denk Pharma GmbH & Co. KG; Heuman Pharma Gm erwähnt wird
2016-06-21
„Open-House-Rabattverträge 2016-06“ – Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V mit... (Techniker Krankenkasse)
Die TK verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die in Abschnitt II.2 jeweils aufgeführten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der TK: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die TK sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die … Ansicht der Beschaffung »
Die TK verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die in Abschnitt II.2 jeweils aufgeführten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der TK: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die TK sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die … Ansicht der Beschaffung »